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Aktionsplan 2001-2003

1) ZIEL

Festlegung der vorrangigen Maßnahmen, die von den Kommissionsdienststellen binnen drei Jahren durchzuführen sind.

2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHMEN

Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften. Betrugsbekämpfung. Aktionsplan 2001 - 2003.

3) INHALT

Die Kommission nahm im Juni 2000 eine Mitteilung "Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften - Betrugsbekämpfung - Konzept für eine Gesamtstrategie"1 an, die sich mit den in den nächsten fünf Jahren (2001-2005) zu bewältigenden Herausforderungen befasst. Im vorliegenden Aktionsplan wird diese Gesamtstrategie in konkrete Maßnahmen für einen Zeitraum von drei Jahren umgesetzt.

Im Hinblick auf eine effiziente Bekämpfung der Wirtschafts- und Finanzkriminalität zu Lasten des Gemeinschaftshaushalts stellen sich vier Herausforderungen, die im Aktionsplan berücksichtigt werden:

  • Entwicklung einer umfassenden Betrugsbekämpfungspolitik;
  • Ausbau der Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden;
  • Interinstitutionelle Zusammenarbeit zur Verhütung und Bekämpfung von Betrug und Korruption,
  • Stärkung der strafrechtlichen Dimension der Betrugsbekämpfung.
  • Die jeweiligen Maßnahmen werden in einer Übersicht im Anhang zum Vorschlag zusammengefasst.

Entwicklung einer umfassenden Betrugsbekämpfungspolitik

Die Kommission stellt fest, dass bei gegen die finanziellen Interessen der Gemeinschaften gerichteten rechtswidrigen Handlungen unter anderem auch Schwachstellen in der Gesetzgebung ausgenutzt werden. Sie schlägt daher folgendes vor:

  • Ausbau der präventiven Dimension, durch Risikoanalyse und gezielte Maßnahmen zum Schutz sensibler Sektoren (Vertragsvorschriften, Vergabevorschriften, Schutz des Euro vor Fälschungen;
  • Sensibilisierung der am stärksten gefährdeten Wirtschaftssektoren;
  • Verschärfung der Rechtsvorschriften über die Aufdeckung, Kontrolle und Ahndung von Betrug und sonstigen Unregelmäßigkeiten. Hierbei geht es um eine verbesserte Verwaltungszusammenarbeit und Amtshilfe in bestimmten betrugsanfälligen Bereichen, so auf dem Gebiet der indirekten Steuern und beim EAGFL.
  • Die Kommission schließt darüber hinaus eine mögliche Änderung der Rechtsvorschriften über die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort, die die Grundlage für die Mitwirkung des OLAF an den Ermittlungen der Mitgliedstaaten bilden, nicht aus.

Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden

Das OLAF ist ein schlagkräftiges Instrument zur Betrugsbekämpfung. Es kann folglich einen Beitrag zur besseren Auswertung der operativen und rechtlichen Informationen und zur Definition innovatorischer Arbeitsmethoden leisten. Zu den Aufgaben des OLAF gehören die Erhebung und Auswertung aller für die Bekämpfung von Betrugsdelikten zu Lasten der finanziellen Interessen der Gemeinschaften relevanten Informationen und deren Weiterleitung an die Mitgliedstaaten.

Die Kommission schlägt ferner folgendes vor:

  • Eine Neudefinition der Arbeitsweise des COCOLAF unter Berücksichtigung der Änderung des Artikels 280 EG-Vertrag;
  • Die Nutzung von Synergien zwischen Kommission und externen Einrichtungen wie Eurojust, Europol und Interpol;
  • Die Verbesserung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Interesse einer effizienten Bekämpfung grenzübergreifender Straftaten (Steuerhinterziehung, Geldwäsche, Korruption...) und eine proaktivere Gestaltung dieser Zusammenarbeit, auch auf rechtlicher Ebene

Organübergreifende Zusammenarbeit im Hinblick auf die Verhinderung und Bekämpfung von Betrug und Korruption

Die Kommission betont, dass das OLAF als interner Untersuchungsdienst nicht systematisch ermittelt, sondern vielmehr aufgrund von Angaben tätig, die ihm die Mitglieder der Organe kraft ihrer Verpflichtung zur Zusammenarbeit übermittelten. Außerdem weist sie darauf hin, dass eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten von OLAF und IDO (Amt für Untersuchungen und Disziplin, das bei der Generaldirektion Personal und Verwaltung der Europäischen Kommission eingerichtet werden soll) erforderlich ist.

Stärkung der strafrechtlichen Dimension

Die Kommission verpflichtet sich, die Debatte über die vorgeschlagene Einrichtung einer europäischen Staatsanwaltschaft, die für die internen und externen Untersuchungen im Bereich des Schutzes der finanziellen Interessen der Gemeinschaft zuständig ist, bis spätestens Ende 2001 durch ein Grünbuch neu anzuregen (der betreffende Vorschlag war auf der Tagung des Europäischen Rates von Nizza nicht behandelt worden).

Für die Zusammenarbeit der Justizbehörden in Strafsachen sind folgende Maßnahmen von wesentlicher Bedeutung:

  • Vereinfachung der Verfahren für Rechtshilfe und für Rechtshilfeersuchen;
  • Verbesserung der Koordinierung gerichtlicher Verfolgungen und der gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen. Hinsichtlich der Zusammenarbeit der Justizbehörden stellt die Kommission fest, dass derzeit im Rat Verhandlungen über Eurojust geführt werden und am 14. Dezember 2000 eine vorläufige Stelle zur justitiellen Zusammenarbeit eingerichtet wurde.

Im Bereich der Zusammenarbeit der Polizeibehörden wurde der Zuständigkeitsbereich von Europol auf die Geldwäsche ausgedehnt. Die Kommission befürwortet eine weitere Ausdehnung der Zuständigkeiten von Europol auf alle Formen des organisierten Verbrechens und setzt sich für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Betrugsbekämpfung und Europol im Zusammenhang mit dem Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften an.

4) frist für den erlass einzelstaatlicher umsetzungsvorschriften

Nicht zutreffend.

5) zeitpunkt des inkrafttretens (falls abweichend von 4)

Nicht zutreffend.

6) quellen

KOM(2001) 254 endg.

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

7) weitere arbeiten

8) durchführungsmassnahmen der kommission

Letzte Änderung: 09.10.2001

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