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Mobile Breitbanddienste

Mobile Breitbanddienste verbreiten sich in der gesamten Europäischen Union (EU) und sichern ihre Wettbewerbsfähigkeit. Diese Mitteilung geht auf die zahlreichen Aufgaben ein, die zu bewältigen sind, um einen politischen und rechtlichen Rahmen für den Ausbau der Mobilkommunikation zu schaffen. Es gibt technische und rechtliche Hindernisse, die die Führungsposition Europas auf diesem Gebiet bedrohen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 30. Juni 2004 über mobile Breitbanddienste [KOM(2004) 447 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

In dieser Mitteilung wird das breitere politische und rechtliche Umfeld mobiler Breitbanddienste untersucht. In erster Linie soll sichergestellt werden, dass Informationen jederzeit an jedem Ort im gesamten Gebiet der Europäischen Union (EU) verfügbar sind und dass die EU ihre Führungsposition in diesem Bereich behält. In der Mitteilung wird aufgezeigt, wie sich die Aufgaben lösen lassen, nachdem sich die Europäische Kommission über die Mobilfunk- und Technologieplattform und auf einem Workshop über die Mobilfunkbranche im Juni 2004 weitgehend mit Vertretern der Industrie abgestimmt hat.

Die Arbeitsproduktivität in der EU hat sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Diese Entwicklung ist weitgehend den elektronischen Kommunikationsdiensten zu verdanken. Diese Dienste sind ein wichtiger Faktor für die Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Europas. In Europa sind in diesem Bereich zwei wesentliche Tendenzen hervorzuheben:

  • die Breitbandkommunikation hat im Jahr 2003 um mehr als 80 % zugenommen;
  • die Mobilfunkdienste haben die Festtelefondienste übertroffen und höhere Einnahmen erzielt.

Auf die Dauer wird die Konvergenz von Telekommunikation, Rundfunk und Internet zur Ausbreitung schneller Multimediadienste führen, die über Mobilfunknetze erbracht werden. Die Nutzer werden beispielsweise die Möglichkeit haben, online einzukaufen und zu bezahlen und ein breites Spektrum audiovisueller Dienste wie Musik und Video in Anspruch zu nehmen.

Nach Ansicht der Kommission müssen in erster Linie die politischen und technischen Herausforderungen bewältigt werden, die der Erreichung der gesteckten Ziele im Wege stehen. Nur so lässt sich der Erfolg dieser Systeme sicherstellen und in Zukunft eine aufeinander abgestimmte Vorgehensweise auf EU-Ebene in die Tat umsetzen.

Forschung und Innovation

Die EU kann ihren Wettbewerbsvorteil nur wahren, wenn sie auf Innovation setzt. Weltweite Wettbewerbsfähigkeit setzt Innovationsfähigkeit und Kosteneffizienz voraus. Die Kommission will ein umfassendes Programm integrierter Tätigkeiten einleiten, das eine Zusammenarbeit der führenden Akteure in der vorwettbewerblichen Forschungsphase ermöglicht.

Der Mobilkommunikations- und Funksektor ist von einer Zersplitterung des Marktes bedroht. Um diese Marktzersplitterung zu verhindern, muss sich die Forschung mit der gesamten Wertschöpfungskette auseinandersetzen, von der technologischen Entwicklung bis zur Einrichtung von Diensten. Um eine Aufsplitterung des Marktes zu vermeiden, sind Normen und Plattformen - zunächst auf europäischer und anschließend auf weltweiter Ebene - erforderlich.

Die Vorbereitung des Siebten Rahmenprogramms „ Mobile Kommunikation und Technologie " bietet die Möglichkeit, eine offizielle Technologieplattform im Bereich der Mobil- und Drahtloskommunikation aufzubauen. Diese Struktur hätte die Aufgabe, eine strategische Forschungsagenda zu erstellen, die notwendige kritische Masse für Forschung und Innovation zu erreichen und erhebliche öffentliche und private Finanzmittel zu mobilisieren.

Interoperabilität von Diensten, Inhalten und Geräten ist eine wesentliche Voraussetzung, um massiv in den Markt einzudringen. Nach Ansicht der Kommission kann es ohne Interoperabilität zu einem Marktversagen kommen. Um eine Aufsplitterung des Marktes für Mobiltelefonsysteme der dritten Generation zu verhindern, müssen die verschiedenen Dienste und Endgeräte interoperabel sein.

Mehrere Foren sind mit der Spezifizierung und Normung von Diensten beauftragt, um deren Interoperabilität zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit zwischen dem 3rd Generation Partnership Project (3GPP) und dem Global Certification Forum (GCF) sowie die übergeordnete Agenda der Open Mobile Alliance (OMA) bieten eine gute Ausgangsbasis. Die zunehmende Komplexität, die sich aus der Konvergenz der Technologien ergibt, stellt jedoch eine Herausforderung dar, die zu bewältigen ist.

Technische Herausforderungen

Die Kommission möchte die Nachfrage nach Mobilkommunikationseinrichtungen und die Entwicklung neuer Dienste fördern. Dazu muss das Angebot an abwechslungsreichen und hochwertigen Inhalten des Mobilfunks erhöht werden. Dies wird aber durch viele Hindernisse erschwert und die Kommission hofft, diese aus dem Weg räumen zu können, um eine rasche Verbreitung der Mobilfunkdienste in Europa sicherzustellen. Zu diesem Zweck wird sie eine Studie über technische und andere potenzielle Hindernisse durchführen.

Eine sichere Umgebung für Inhalte ist wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung dieser Dienste. Rechte an geschützten digitalen Inhalten führen zur Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, um die Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum zu garantieren.

Die Erhebung von Gebühren für die Reproduktion geschützter Inhalte für private Zwecke wird durch einzelstaatliche Vorschriften geregelt. Bei der Bestimmung der Höhe einer angemessenen Entschädigung für eine private Nutzung ist jedoch die Verfügbarkeit von Systemen und Diensten für die Verwaltung digitaler Rechte zur Verbreitung von Inhalten über Mobilkommunikationsnetze zu berücksichtigen.

Rechtlich gesehen gilt für den Mobilfunk das herkömmliche System territorial begrenzter Lizenzen, die von inländischen Rechteinhabern erteilt werden. Angesichts des Bedarfs der Informationsgesellschaft in der erweiterten EU hat dieses System keine Daseinsberechtigung mehr. Die Kommission schlägt daher gemeinschaftsweite Lizenzen für Mobilfunkinhalte einschließlich One-Stop-Shops vor (KOM(2004) 261).

Die Kommission strebt eine flexiblere Frequenz nutzung auf EU-Ebene an. Die Gruppe für Frequenzpolitik (RSPG) prüft derzeit verschiedene Konzepte des Frequenzmanagements im Zusammenhang mit mobilen Breitbanddiensten. Sie tritt für ein koordiniertes europäisches Konzept ein, das auf den Markt und eine freie Frequenznutzung (ohne Lizenzen) in Verbindung mit ausschließlichen Nutzungsrechten ausgerichtet ist.

Die Nutzung vorausbezahlter Karten für Mobiltelefone als Zahlungsmittel für andere Produkte und Dienste als Kommunikationsdienste kann der Verwendung von elektronischem Geld gleichgestellt werden. Mit den mobilen Breitbanddiensten wird dieses elektronische Geld häufiger genutzt. Solange noch kein Rechtsrahmen eingerichtet ist, der einen unionsweiten Zahlungsraum vorsieht, leidet der Mobilfunksektor unter einer erheblichen Unsicherheit, was die Anwendung der Vorschriften über elektronisches Geld und Geldwäsche betrifft (Richtlinie über e-Geld).

Kurzfristig benötigt die Mobilfunkindustrie eine geeignete Übergangslösung, die ihnen eine relative Rechtssicherheit vermittelt. Die Kommission wird Kriterien ausarbeiten, die von den nationalen Regulierungsbehörden bei der Anwendung der Richtlinie zu berücksichtigen sind. Die Regulierungsbehörden sollten sich auf das Mindestmaß an Regulierung beschränken, das zur Sicherstellung von finanzieller Stabilität und zum Schutz der Verbraucher erforderlich ist

Von Netzen zu Menschen

Die Mobilkommunikation der dritten Generation wird aufgrund der höheren Frequenzbereiche mehr Basisstationen erfordern als bisherige Mobilfunknetze. Der physische Aufbau von Netzen der dritten Generation wird aufgrund der in jedem Mitgliedstaat erforderlichen Bewilligungen erschwert. Generell vertritt die Kommission die Auffassung, dass Gesundheit und Sicherheit der Bürger gewahrt bleiben, sofern die Strahlenbelastung unter den EU-Grenzwerten bleibt.

Die Verwendung personenbezogener und sensibler Daten über Einzelpersonen oder Unternehmen erfordert zuverlässige und sichere Identifizierungs- und Authentifizierungsverfahren. Wir brauchen gemeinsame Rahmenbedingungen für eine allgemein gültige Authentifizierung in Europa.

Im Bereich der Forschung und Entwicklung ist eine internationale Zusammenarbeit unverzichtbar. Nach Ansicht der Kommission müssen die Vorteile offener und weltweit gültiger Normen genutzt werden, um weltweite Interoperabilität zu erreichen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 11. Juni 2002: Wege zur allgemeinen Verbreitung der Mobilkommunikation der dritten Generation [KOM(2002) 301 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

In dieser Mitteilung wird die Lage in diesem Bereich zusammengefasst. Mobilfunkdienste der dritten Generation (UMTS oder 3G) werden langsamer als vorgesehen eingerichtet, weil eine Reihe von Hindernissen auftreten. In der Mitteilung werden die wichtigsten Probleme genannt, die gelöst werden müssen, damit die 3G-Dienste ihrer Rolle bei der Schaffung einer wettbewerbsfähigen und dynamischen Informationsgesellschaft gerecht werden können.

Letzte Änderung: 31.03.2006

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