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Flugverkehrsmanagement: Ordnung und Nutzung des Luftraums im einheitlichen europäischen Luftraum

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 551/2004 – Ordnung und Nutzung des Luftraums im einheitlichen europäischen Luftraum („Luftraum-Verordnung“)

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

  • Die Verordnung gehört zu einem Paket von Rechtsvorschriften zum Flugverkehrsmanagement, das dazu bestimmt ist, einen einheitlichen europäischen Luftraum gemäß Verordnung (EG) Nr. 549/2004 (siehe Zusammenfassung) zu schaffen, um eine optimale Nutzung des europäischen Luftraums zu gewährleisten, was sich in Bezug auf Flugverspätungen und angesichts des zunehmenden Luftverkehrs positiv auswirken würde.
  • Die Verordnung wurde geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1070/2009 im Hinblick auf den Plan zur Ergänzung der Zuständigkeiten der Europäischen Agentur für Flugsicherheit um die Sicherheit des Flugverkehrsmanagements. Diese Änderung erlaubt der Europäischen Kommission die Aktualisierung der Maßnahmen aufgrund technischer bzw. betrieblicher Entwicklungen sowie die Festlegung grundlegender Kriterien und Verfahren zur Ausübung bestimmter Funktionen des Netzmanagements.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Schaffung des einheitlichen europäischen Luftraums

Die Ziele sind:

  • Bereitstellung von Instrumenten zur Regelung von Schwankungen in der Flugverkehrskapazität;
  • Erhöhung der Sicherheit: Gewährleistung, dass in den Flugverkehrskontrollsystemen und -verfahren in allen EU-Ländern ein einheitliches Sicherheitsniveau eingehalten wird;
  • Abbau der Fragmentierung in der Bereitstellung von Flugverkehrsdiensten: unterschiedliche nationale Konzepte für das Flugverkehrsmanagement und seine Organisation führen zu Unstimmigkeiten und Mängeln, die negative Auswirkungen auf den Binnenmarkt im Luftverkehr haben;
  • Bessere Integration des militärischen Bereichs in die Organisation der Flugsicherung.
  • Förderung der Einführung neuer Technologien.

Netzmanagement und -gestaltung

Um Initiativen auf nationaler Ebene sowie auf der Ebene der funktionalen Luftraumblöcke zu unterstützen, erlauben die Funktionen des Flugverkehrsmanagementnetzes eine optimale Luftraumnutzung und gewährleisten, dass die Luftraumnutzer Flugverkehr auf den bevorzugten Flugwegen durchführen können, und ermöglichen dabei einen größtmöglichen Zugang zum Luftraum und zu Flugsicherungsdiensten.

Flexible Luftraumnutzung

Die Koordination zwischen den zivilen und militärischen Stellen wird verbessert, insbesondere im Hinblick auf die Zuweisung und effiziente Nutzung des Luftraums für militärische Zwecke einschließlich der hierfür geltenden Grundsätze und Kriterien, insbesondere die Öffnung des militärischen Luftraums für zivile Flüge.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung ist am 20. April 2004 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Siehe auch:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 551/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 über die Ordnung und Nutzung des Luftraums im einheitlichen europäischen Luftraum (Luftraum-Verordnung) (ABl. L 96 vom 31.3.2004, S. 20-25)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 551/2004 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2018 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2111/2005, (EG) Nr. 1008/2008, (EU) Nr. 996/2010, (EU) Nr. 376/2014 und der Richtlinien 2014/30/EU und 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 552/2004 und (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates (ABl. L 212 vom 22.8.2018, S. 1-122)

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 zur Festlegung des Rahmens für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums (Rahmenverordnung) (ABl. L 96 vom 31.3.2004, S. 1-9)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 08.05.2020

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