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Spezifisches Programm „Zusammenarbeit“

Dieses spezifische Programm hat das primäre Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren aus dem Bereich der Forschung zu stärken, um der europäischen Gesellschaft konkrete Anwendungen für Wissen und Technologien zu liefern. Es soll der europäischen Gesellschaft ermöglichen, sich auf effizientere Weise künftigen sozialen, wirtschaftlichen, ökologischen und industriellen Herausforderungen zu stellen. Das vorliegende Dokument stellt sowohl die Merkmale und Ziele als auch die wichtigsten Leitlinien dieses Programms vor. Im Folgenden werden die Ziele, Ansätze und spezifischen Maßnahmen nach Themen geordnet einzeln aufgeführt.

RECHTSAKT

Entscheidung 2006/971/EG des Rates vom 19. Dezember 2006 über das spezifische Programm „Zusammenarbeit“ zur Durchführung des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013).

ZUSAMMENFASSUNG

Eines der wichtigsten Ziele des Siebten Rahmenprogramms ist es, Europa zum weltweiten Zentrum für Wissenschaft und Technologie zu machen. In diesem Zusammenhang soll das spezifische Programm „Zusammenarbeit“ die Kooperation zwischen Universitäten, Industriezweigen, Forschungszentren und Behörden sowohl innerhalb der Europäischen Union (EU) als auch weltweit fördern.

Dieses spezifische Programm umfasst neun Themen, die den für den wissenschaftlich-technologischen Fortschritt wichtigsten Bereichen entsprechen, in denen die transnationale Zusammenarbeit gestärkt werden muss, um den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, ökologischen und industriellen Herausforderungen gerecht werden zu können:

  • Gesundheit
  • Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie
  • Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien
  • Energie
  • Umwelt (einschließlich Klimawandel)
  • Verkehr (einschließlich Luftfahrt)
  • Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften
  • Sicherheit und Weltraum.

Was das Budget betrifft, so wird für die Umsetzung des spezifischen Programms für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 ein Betrag von 32 413 Millionen EUR veranschlagt.

MERKMALE UND ALLGEMEINE ZIELSETZUNGEN

Das spezifische Programm „Zusammenarbeit“ ist auf die mittel- bis langfristige Verwirklichung verschiedener Ziele ausgelegt, wodurch die Wettbewerbsfähigkeit der EU auf wissenschaftlichem und technologischem Gebiet ausgebaut werden soll.

Es handelt sich dabei um folgende Ziele:

  • Förderung der Forschung auf allerhöchstem Niveau, um auf diese Weise zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen;
  • Förderung von ambitionierten, europaweiten öffentlich-privaten Partnerschaften, die die Entwicklung wesentlicher Technologien durch gemeinsame Technologieinitiativen ermöglichen;
  • Optimierung der Koordination der nationalen Forschungsprogramme, insbesondere durch die Verbesserung des ERA-NET-Programms und die Einrichtung von ERA-NET PLUS;
  • Umsetzung von vier spezifischen Initiativen in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, wobei die ersten drei Initiativen aus dem Bereich des umgebungsunterstützten Lebens, der Ostseeforschung und der Metrologie stammen, während die vierte das Ziel hat, nationale KMU-Forschungsprogramme zusammenzuführen;
  • ein stärker zielgerichtetes Konzept für die internationale Zusammenarbeit;
  • Entwicklung von auf das jeweilige Thema abgestimmten Lösungen als Reaktion auf sich abzeichnende Bedürfnisse und unvorhergesehene Erfordernisse der Politik.

Der Mehrwert dieses spezifischen Programms besteht vor allem darin, Ressourcen, Disziplinen und wissenschaftliche Spitzenkompetenz zusammenzuführen. Darüber hinaus soll durch eine verbesserte Koordination nationaler politischer Maßnahmen, die EU-weite Verbreitung der Ergebnisse, die Schaffung europaweiter Forschungsteams und -netze sowie die Durchführung von Forschungsarbeiten, die im Zusammenhang mit den europaweiten Herausforderungen stehen, die Integration der Forschung und Entwicklung auf europäischer Ebene gestärkt werden.

Um die Umsetzung des Programms besser verfolgen zu können, ist die Einführung von drei Arten von Leistungsindikatoren vorgesehen:

  • Quantitative und qualitative Indikatoren, die Aufschluss über den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt geben (Normen, Hilfsmittel, Verfahren, Techniken, Dienste usw.);
  • Managementindikatoren, um die Leistung intern zu verfolgen und die Entscheidungsfindung der höheren Verwaltungsebene zu unterstützen (Ausführung des Haushaltsplans, Zeit bis zum Vertragsabschluss, Zahlungsfristen usw.);
  • Ergebnisindikatoren, die dazu dienen, die Gesamteffizienz der Forschungsarbeiten im Vergleich zu den von der EU angestrebten Gesamtzielen (z. B. Auswirkungen auf das Erreichen der Ziele von Lissabon, Göteborg, Barcelona und anderer Ziele) sowie in Bezug auf das spezifische Programm (z. B. Beitrag zum wissenschaftlichen und technischen Erfolg und zur wirtschaftlichen Leistung der EU) zu bewerten.

THEMEN: LEITLINIEN

Bei den Maßnahmen zu den oben genannten neun Themen legt die EU folgende Leitlinien zugrunde:

  • Förderung der Multidisziplinarität durch gemeinsame, Themen übergreifende Ansätze für Forschungs- und Technologieaspekte;
  • Anpassung der Agenda an die sich wandelnden Bedürfnisse und Möglichkeiten („sich abzeichnende Bedürfnisse“ und „unvorhergesehene Erfordernisse der Politik“);
  • Verbesserung der Koordination im Bereich der Wissensverbreitung und Weitergabe von Forschungsergebnissen, insbesondere durch die Finanzierung von Initiativen zu Vernetzungs- und Vermittlungstätigkeiten, von Seminaren und Veranstaltungen sowie durch die Unterstützung durch externe Sachverständige und Informationsdienste;
  • Stärkung der Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), unter anderem durch eine Vereinfachung der Finanz- und Verwaltungsverfahren, eine bessere Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse sowie unterstützende Maßnahmen;
  • Beachtung grundlegender ethischer Prinzipien, wie z. B. der Prinzipien der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, sowie die Beachtung sozialer, juristischer, sozioökonomischer, kultureller und geschlechterspezifischer Aspekte;
  • Unterstützung der Verbundforschung, um das Ansehen des europäischen Know-hows auf weltweiter Ebene zu fördern;
  • Einrichtung von gemeinsamen Technologieinitiativen, die private Investitionen mit einzelstaatlicher und europäischer Finanzierung durch die öffentliche Hand kombinieren, sofern bestimmte Voraussetzungen (Mehrwert, solides Engagement, keine Möglichkeit der Erreichung des Ziels durch bereits existierende Instrumente usw.) erfüllt sind;
  • Koordination von (nationalen und regionalen) Forschungsprogrammen in Nichtgemeinschaftsländern durch das ERA-NET-Programm, in gleichem Maße wie die Beteiligung der Gemeinschaft;
  • Unterstützung einer internationalen Politik im Bereich der Technologie und Wissenschaft durch Maßnahmen internationaler Kooperation, wie beispielsweise strategische Forschungspartnerschaften mit Drittländern oder Problemlösungen auf der Grundlage des gegenseitigen Interesses und des gegenseitigen Vorteils.

Gesundheit

Im Bereich der Gesundheit verfolgt das Programm zwei Ziele: einerseits die europa- und weltweite Verbesserung der Gesundheitsbedingungen und andererseits die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der auf diesem Gebiet tätigen europäischen Industrien und Unternehmen.

In Bezug auf den Ansatz stehen folgende Themen im Vordergrund:

  • die translationale Forschung (Übertragung der Ergebnisse der Grundlagenforschung auf klinische Anwendungen);
  • die Entwicklung und Validierung neuer Therapien;
  • die Weitergabe von Forschungsergebnissen;
  • der Einsatz von Methoden zur Gesundheitsförderung und Prävention sowie zur Bekämpfung der Ausbreitung von Krankheiten, ferner die Anwendung von Diagnoseverfahren und -technologien sowie von nachhaltigen und effizienten Systemen der Gesundheitsfürsorge (Gesundheit von Kindern und der alternden Bevölkerung).

Das Thema wird drei Arten von Maßnahmen umfassen:

  • die Entwicklung der Biotechnologien, generischen Instrumente und Technologien zum Wohl der menschlichen Gesundheit;
  • die Förderung der translationalen Forschung;
  • die Optimierung medizinischer Leistungen.

Für dieses Thema werden Mittel in Höhe von 6 100 Millionen EUR zur Verfügung gestellt.

Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie

Das Ziel auf diesem Gebiet ist es, durch die Zusammenführung aller Beteiligten, unter anderem aus Wissenschaft und Industrie, eine europäische wissensgestützte Bio-Wirtschaft aufzubauen. Dabei geht es hauptsächlich darum, die Forschung auf die sich wandelnden sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen abzustimmen (gesunde Ernährung, nachhaltige Entwicklung, Produktion, Klimawandel usw.).

Was den Ansatz betrifft, so stehen folgende Themen im Vordergrund:

  • nachhaltige Bewirtschaftung, Erzeugung und Nutzung von biologischen Ressourcen
  • Ökoeffizienz und Wettbewerbsfähigkeit der KMU (die 90 % des Agrar- und Nahrungsmittelsektors darstellen).

Die Maßnahmen in diesem Bereich sind:

  • Entwicklung einer nachhaltigen Erzeugung und Bewirtschaftung der biologischen Ressourcen der Böden, Wälder und aquatischen Umwelt
  • Optimierung des Gleichgewichts zwischen Ernährung, Gesundheit und Wohlbefinden
  • Nutzung der Biowissenschaften und Biotechnologien zu anderen als Ernährungszwecken (Energie, Industrie usw.).

Für dieses Thema werden Mittel in Höhe von 1 935 Millionen EUR zur Verfügung gestellt.

Informations- und Kommunikationstechnologien

In diesem Bereich ist das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie ebenso wie die Adaptabilität der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu stärken, um den sich wandelnden Bedürfnissen der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft gerecht werden zu können.

Der gewählte Ansatz stützt sich auf:

  • die Stärkung der wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen Europas im Bereich der IKT;
  • die Förderung der Innovation durch Nutzung der IKT;
  • die Umsetzung der erzielten Fortschritte in konkrete Vorteile für die Bürger, Unternehmen, die Industrie und Behörden Europas.

Im Einzelnen konzentrieren sich die geplanten Maßnahmen auf:

  • die strategische Forschung im Bereich innovativer Anwendungen der IKT;
  • die Integration der Technologien in alle Bereiche der Gesellschaft durch Zusammenarbeit und Vernetzungsmaßnahmen, durch die Unterstützung gemeinsamer Technologieinitiativen und die Koordination nationaler Programme.

Für dieses Thema werden Mittel in Höhe von 9 050 Millionen EUR zur Verfügung gestellt.

Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien

Das Ziel in diesem Bereich besteht darin, einerseits die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu stärken und andererseits den Übergang von einer Industrie der Ressourcen zu einer Wissensindustrie zu gewährleisten.

Um dieses Ziel zu erreichen, werden zwei Ansätze in Erwägung gezogen:

  • kurzfristig geht es darum, sich auf die Konvergenz von Wissen und Kompetenzen zu konzentrieren;
  • langfristig soll maximaler Nutzen aus den durch die Nanowissenschaften und Nanotechnologien eröffneten Möglichkeiten gezogen werden, um eine wissensbasierte Industrie und Wirtschaft aufzubauen.

Was die Maßnahmen angeht, so wird der interdisziplinären Entwicklung neuer Produkte und Materialien sowie neuer Verfahren und Techniken der Vorrang eingeräumt.

Für dieses Thema werden Mittel in Höhe von 3 475 Millionen EUR zur Verfügung gestellt.

Energie

In diesem Themenbereich stellt der Übergang von der aktuellen, sich vorwiegend auf fossile Brennstoffe stützenden Energienutzung, zu einer nachhaltigen, diversifizierten und rentablen Energiewirtschaft, die den bevorstehenden Herausforderungen (Energieabhängigkeit, Klimawandel, Wettbewerbsfähigkeit) gewachsen ist, das wichtigste Ziel dar.

Was den Ansatz betrifft, so sollen sich die Forschungsarbeiten auf die Entwicklung rentabler Technologien konzentrieren, um sowohl die Rentabilität als auch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Energiewirtschaft zu verbessern.

Die konkreten Maßnahmen sind folgende:

  • Umsetzung des Programms „Wasserstoff und Brennstoffzellen“;
  • Entwicklung von Technologien, die die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen ermöglichen:
  • Einsatz von Technologien zur Herstellung von Kraftstoffen aus erneuerbaren Energieträgern:
  • optimierte Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu Heiz- und Kühlzwecken;
  • Entwicklung von Verfahren zur CO2-Abscheidung und –Speicherung;
  • Entwicklung sauberer Kohletechnologien;
  • Einrichtung intelligenter Energienetze (Leistung, Flexibilität, Sicherheit, Zuverlässigkeit):
  • Steigerung der Energieeffizienz;
  • Nutzung des Wissens für die Energiepolitik.

Für dieses Thema werden Mittel in Höhe von 2 350 Millionen EUR zur Verfügung gestellt.

Umwelt

In diesem Bereich besteht die prinzipielle Herausforderung darin, die nötigen Technologien zu entwickeln, um ein Gleichgewicht zwischen menschlichen Tätigkeiten und einem nachhaltigen Management der Umwelt und ihrer Ressourcen herzustellen.

Dazu wird der Akzent gesetzt auf:

  • die Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung und Eindämmung des Klimawandels;
  • die Umsetzung der internationalen Verpflichtungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten;
  • die Förderung innovativer Umwelttechnologien;
  • die Koordination nationaler Programme;
  • die verstärkte Verbreitung von Forschungsergebnissen.

Was die zu ergreifenden Maßnahmen betrifft, so sieht das spezifische Programm Forschungsarbeiten zu folgenden Themenbereichen vor, um geeignete Lösungen für künftige Herausforderungen zu finden:

  • Funktionsweise des Klima- und Erdsystems;
  • Wechselwirkungen zwischen umweltbezogenen Risikofaktoren und der menschlichen Gesundheit;
  • Bewältigung von Naturkatastrophen;
  • Erhaltung und nachhaltiges Management der natürlichen und vom Menschen geschaffenen Ressourcen;
  • Entwicklung der Meeresumwelt;
  • Nutzung der Umwelttechnologien für ein dauerhaftes Umweltmanagement und die Erhaltung der Umwelt;
  • Bewertung, Prüfung und Erprobung der Technologien;
  • Erdbeobachtung;
  • Entwicklung von Bewertungstechniken.

Für dieses Thema werden Mittel in Höhe von 1 890 Millionen EUR zur Verfügung gestellt.

Verkehr

Im Bereich Verkehr ist das wichtigste Ziel, wettbewerbsfähigere, sicherere und gleichzeitig umweltfreundlichere Strukturen zu schaffen.

Was den Ansatz betrifft, so wird der Ausarbeitung und Umsetzung neuer politischer Maßnahmen, die die technologischen Fortschritte zugunsten eines nachhaltigen europäischen Verkehrswesens nutzen, der Vorrang eingeräumt. In dieser Hinsicht bietet das europäische globale Satellitennavigationssystem, das Galileo und EGNOS umfasst, ein weitreichendes Potenzial, das es zu nutzen gilt.

Sowohl im Bereich des Luftverkehrs als auch beim Landverkehr und der Schifffahrt (Schiene, Straße, Wasserwege) sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen.

Für den Luftverkehr:

  • ökologischere Gestaltung der Verkehrsnetze;
  • Steigerung der Zeiteffizienz (Pünktlichkeit, Verkehrsmanagement usw.);
  • Verbesserung der Sicherheit und Zufriedenheit der Passagiere;
  • Optimierung der Kosteneffizienz;
  • verbesserter Schutz von Luftfahrzeugen und Passagieren;
  • Erforschung neuer Technologien.

Für den Landverkehr und die Schifffahrt:

  • ökologischere Gestaltung der Verkehrsnetze;
  • Förderung der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und die Beseitigung von Engpässen auf Hauptverkehrsachsen;
  • Schaffung einer nachhaltigen innerstädtischen Mobilität;
  • Verbesserung der technischen Sicherheit und der Gefahrenabwehr;
  • Förderung der Wettbewerbsfähigkeit.

Für dieses Thema werden Mittel in Höhe von 4 160 Millionen EUR zur Verfügung gestellt.

Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften

Die Verbesserung der Kenntnisse im Hinblick auf die verschiedenen sozioökonomischen Herausforderungen denen sich Europa stellen muss (Wachstum, Beschäftigung, Wettbewerb usw.), ist ein Ziel, das es zu erreichen gilt, um die politischen Maßnahmen auf diesen Gebieten voran zu bringen.

Dazu werden sich die Arbeiten nicht nur auf die sozioökonomische und geisteswissenschaftliche Forschung, sondern auch auf einschlägige nationale Programme stützen. Die Arbeiten sollen durch die Einrichtung geeigneter Forschungsstrukturen erleichtert werden. Darüber hinaus werden an bestimmte Gruppen (vor allem politische Entscheidungsträger) oder an die breite Öffentlichkeit gerichtete Maßnahmen zur Verbreitung der Ergebnisse ergriffen (Workshops, Konferenzen, Medien usw.).

Die Maßnahmen werden vornehmlich darin bestehen, Forschungsarbeiten zu folgenden Themenbereichen in die Wege zu leiten:

  • Wachstums- und Beschäftigungsproblematik und Wettbewerbsfähigkeit;
  • mögliche Kompromisse und Synergien zwischen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zielen im internationalen Kontext;
  • nachhaltige Entwicklung;
  • gesellschaftliche Entwicklungen und ihre Auswirkungen;
  • Europa in der Welt;
  • Bürger in der Europäischen Union;
  • Nutzung sozioökonomischer und wissenschaftlicher Indikatoren zur Umsetzung politischer Maßnahmen;
  • frühzeitige Identifizierung langfristiger Herausforderungen sowie von Bereichen gemeinsamen Interesses.

Für dieses Thema werden Mittel in Höhe von 623 Millionen EUR zur Verfügung gestellt.

Sicherheit und Weltraum

In diesen beiden Bereichen werden mehrere Ziele angestrebt:

  • Entwicklung von auf zivile Anwendungen ausgerichteten Technologien und Kenntnissen, um den Schutz der Bürger vor verschiedenen Bedrohungen (Terrorismus, Kriminalität, Naturkatastrophen, Industrieunfälle usw.) zu gewährleisten;
  • Ermöglichung eines optimalen und abgestimmten Einsatzes verfügbarer sowie in der Entwicklung begriffener Technologien zugunsten der Sicherheit und unter Achtung der Grundrechte des Menschen;
  • Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Anbietern und Anwendern von Sicherheitslösungen;
  • Konsolidierung der technologischen Basis und der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Sicherheitsindustrie;
  • Unterstützung eines europäischen Weltraumprogramms, das sich auf Anwendungen wie GMES konzentriert und sowohl den Bürgern als auch der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Raumfahrtindustrie zugute kommt.

Im Hinblick auf die Sicherheit wird der zivilen Ebene der Vorrang gewährt. Die Forschung wird multidisziplinärer Art sein.

Sie betrifft zwei Hauptbereiche: die Entwicklung von Methoden und die Integration, Demonstration und Validierung von Technologien. Die Maßnahmen konzentrieren sich auf vier Bereiche, die im Zusammenhang mit den Sicherheitsaufgaben stehen und einen europäischen Mehrwert beinhalten (Schutz vor Terrorismus und Kriminalität, Sicherheit der Infrastrukturen und öffentlichen Versorgungsleistungen, Sicherheit der Grenzen, Wiederherstellung der Sicherheit im Krisenfall), sowie auf drei Querschnittsbereiche (Integration und Interoperabilität der Sicherheitssysteme, Sicherheit und Gesellschaft sowie Koordination und Strukturierung der Forschung).

Im Bereich der Raumfahrt geht es darum, die Satellitentechnologie für die europäische Gesellschaft verfügbar zu machen (Sicherheit, Umwelt, Kommunikation) und Vorhaben zur Erforschung des Weltraums zu unterstützen.

Für die Themen Weltraum und Sicherheit werden Mittel in Höhe von 1 430 bzw. 1 400 Millionen EUR zur Verfügung gestellt.

Hintergrund

Seit 1984 betreibt die EU im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung eine Politik, die sich auf mehrjährige Rahmenprogramme stützt. Das siebte Rahmenprogramm ist das zweite seit dem Anlaufen der Lissabon-Strategie im Jahr 2000 und soll in den kommenden Jahren eine entscheidende Rolle für das Wachstum und die Beschäftigung in Europa spielen. Die Kommission möchte ein „Dreieck des Wissens“ aufbauen, das aus Forschungs-, Bildungs- und Innovationspolitik besteht, um das Wissen zugunsten der wirtschaftlichen Dynamik und des sozialen und ökologischen Fortschritts einzusetzen.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Entscheidung 2006/971/EG

1.1.2007 - 31.12.2013

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ABl. L 400 vom 30.12.2006

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über Fortschritte bei der Durchführung des Siebten Forschungsrahmenprogramms der EU [KOM(2009) 209 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Die Instrumente des Programms „Zusammenarbeit“ für die Verbundforschung ermöglichen der Industrie und den Hochschulen die Zusammenarbeit in einem Umfeld der „offenen Innovation“, das zum freien Verkehr von Wissen und Technologien beiträgt. Der europäische Mehrwert und die strukturierende Wirkung im Hinblick auf den EFR sind entscheidende Kriterien für die Wahl der vorrangigen Themen, unabhängig von Umfang und Einsatzbereich des Instruments.

See also

Letzte Änderung: 15.01.2010

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