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Pestizide in der EU – Sicherstellung ihrer nachhaltigen Verwendung

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2009/128/EG – EU-Aktionsrahmen für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

  • In der Richtlinie werden Vorschriften für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden durch die Verringerung ihrer Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt festgelegt.
  • Es wird die Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes sowie verschiedener Verfahren wie nichtchemischer Alternativen gefördert.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Die EU-Länder müssen
    • nationale Pläne erlassen, in denen Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken der Verwendung von Pestiziden auf die Gesundheit und die Umwelt festgelegt werden;
    • gewährleisten, dass alle beruflichen Verwender sowie alle Vertreiber und Berater geeignete Fort- und Weiterbildung erhalten;
    • die allgemeine Öffentlichkeit informieren und Sensibilisierungsprogramme über die potenziellen, von Pestiziden ausgehenden Risiken fördern;
    • verlangen, dass Anwendungsgeräte für Pestizide regelmäßig kontrolliert werden (bis 2016 mindestens eine Kontrolle, bis 2020 alle fünf Jahre und danach alle drei Jahre);
    • das Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen verbieten;
    • Wasser, insbesondere Trinkwasser, vor den Auswirkungen von Pestiziden schützen;
    • gewährleisten, dass die Verwendung von Pestiziden in bestimmten Gebieten wie öffentlichen Parks, Kinderspielplätzen, Sportplätzen oder in der Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens eingeschränkt oder verboten wird;
    • von den beruflichen Verwendern verlangen, dass sie Sicherheitsvorkehrungen für die Handhabung und Lagerung von Pestiziden sowie die Behandlung ihrer Verpackungen und Restmengen treffen;
    • alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um einen Pflanzenschutz mit geringer Pestizidverwendung zu fördern.
  • Diese Richtlinie hindert die EU-Länder nicht daran, die Verwendung von Pestiziden unter bestimmten Bedingungen oder in bestimmten Gebieten einzuschränken oder zu verbieten.
  • Bis zum 14. Dezember 2012 hatten die EU-Länder der Europäischen Kommission und den anderen EU-Ländern ihre nationalen Aktionspläne zu übermitteln.
  • Bis zum 14. Dezember 2014 hatte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die nationalen Pläne vorzulegen.
  • Bis zum 14. Dezember 2018 muss die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Fortschritte der EU-Länder in Bezug auf die Umsetzung der nationalen Zielvorgaben vorlegen.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die Richtlinie ist am 25. November 2009 in Kraft getreten. Die EU-Länder mussten sie bis zum 14. Dezember 2011 in nationales Recht umsetzen.

HINTERGRUND

Nachhaltige Verwendung von Pestiziden

RECHTSAKT

Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 71-86)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Richtlinie 2009/128/EG wurden in den Grundlagentext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 11.04.2016

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