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Die Bedeutung von Impfungen im europäischen Gesundheitssystem

Im Dezember 2014 gab der Rat der Europäischen Union (EU) eine Reihe von Schlussfolgerungen zu Impfungen als wirksames Instrument für die öffentliche Gesundheit heraus.

RECHTSAKT

Schlussfolgerungen des Rates zu Impfungen als wirksames Instrument für die öffentliche Gesundheit (ABl. C 438 vom 6.12.2014, S. 3-6)

ZUSAMMENFASSUNG

Im Dezember 2014 gab der Rat der Europäischen Union (EU) eine Reihe von Schlussfolgerungen zu Impfungen als wirksames Instrument für die öffentliche Gesundheit heraus.

WAS IST DER ZWECK DIESER SCHLUSSFOLGERUNGEN?

Es werden Empfehlungen an die EU-Länder und die Europäische Kommission hinsichtlich der Impfung und Immunisierung abgegeben.

WICHTIGE ECKPUNKTE

In den Schlussfolgerungen wird den EU-Ländern empfohlen:

  • die Bewertung der Lage in Bezug auf übertragbare Krankheiten - einschließlich der Entwicklung von Plänen für eine wirksame Reaktion auf durch Impfungen verhütbare Krankheiten - weiter zu verbessern;
  • nationale Impfprogramme weiter zu verbessern und nationale Kapazitäten für die Durchführung entsprechender Impfungen zu stärken, einschließlich der Einführung neuer Impfstoffe;
  • weiterhin koordinierte Ansätze mit breiter angelegten gesundheitspolitischen Maßnahmen zu entwickeln und mit anderen Sektoren im Bereich der Prävention zusammenzuarbeiten (z. B. Vorsorgeuntersuchungen);
  • Studien zu den Auswirkungen gewährleisten, um sowohl Regierungen als auch Regulierungsbehörden und Herstellern von Arzneimitteln zuverlässige Informationen zu liefern;
  • Bevölkerungsgruppen, die als gefährdet gelten, konkret geeignete Impfungen anzubieten und lebenslange Impfprogramme zu entwickeln;
  • die grundlegenden medizinischen Lehrpläne (Einführungsschulung) auszuweiten und Fachkräften im Gesundheitswesen dienstbegleitende Fortbildungsmöglichkeiten (Ausbildung am Arbeitsplatz bzw. Nachschulungen) anzubieten.

Zudem wird die Kommission aufgefordert, mit den EU-Ländern zusammenzuarbeiten, um:

  • den Datenaustausch zu übertragbaren Krankheiten, den nationalen Impfstrategien sowie zur Durchimpfungsrate aller gefährdeten Zielgruppen zu unterstützen;
  • verlässliche und klare Botschaften zu Impfungen zu vermitteln;
  • mit Fachkräften des Gesundheitswesens zusammenzuarbeiten, um ihre Rolle mit Blick auf die Befürwortung von Impfungen zu stärken, und Meinungsführer und Hochschulen einzubeziehen, um für das Thema zu sensibilisieren und Vertrauen aufzubauen;
  • Informationen zur Kosteneffizienz sowie zu Kommunikationsplänen und -kampagnen für die Einführung von Impfstoffen zur Förderung des Einsatzes von Impfstoffen auszutauschen;
  • Programme zu erarbeiten, um bewährte Verfahren auszutauschen und Forschung und Innovation zu fördern, wobei der Sicherheit der Bürger stets höchste Priorität einzuräumen ist.

Die Kommission sollte ferner:

  • Ansätze betreffend Impfungen an den EU-Rechtsvorschriften und -Strategien ausrichten;
  • Finanzmittel für die Forschung sicherstellen;
  • Leitlinien festlegen und wirksame Forschungsmethoden sowie die Nutzung technischer und wissenschaftlicher Expertise unterstützen;
  • die EU-Länder mit entsprechenden Technologien unterstützen.

HINTERGRUND

Gemäß Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verpflichtet sich die EU zur Bekämpfung größerer Gesundheitsgefahren, wobei die Erforschung der Ursachen und der Verhütung dieser Gefahren sowie Gesundheitsinformation und -erziehung, Beobachtung und frühzeitige Meldung gefördert werden.

Der Vertrag empfiehlt zudem die Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern und die Unterstützung ihrer Maßnahmen bei gleichzeitiger Gewährung der Verantwortung der EU-Länder für die Festlegung ihrer Gesundheitspolitik sowie für die Organisation des Gesundheitswesens.

Weitere Informationen sind auf der Website der Europäischen Kommission zum Thema Impfung erhältlich.

Letzte Aktualisierung: 11.08.2015

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