EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Lokale, bürgerorientierte Ansätze für Europas Kulturerbe

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Schlussfolgerungen zur partizipativen Steuerung des kulturellen Erbes

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER SCHLUSSFOLGERUNGEN?

  • In diesen Schlussfolgerungen werden die Vorteile betont, die sich aus der Beteiligung von Menschen und Organisationen aus unterschiedlichen Gesellschaftsschichten an der Pflege des kulturellen Erbes ergeben.
  • Es werden zudem Maßnahmen zur Verbesserung der derzeitigen Situation vorgeschlagen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Zu den Vorteilen eines partizipativen Ansatzes gehören:

  • Förderung von demokratischer Mitwirkung*, Nachhaltigkeit und sozialem Zusammenhalt;
  • Stärkung der Rechenschaftspflicht bei mit öffentlichen Mitteln finanzierten Investitionen sowie deren Transparenz und Schaffung von Vertrauen in politische Entscheidungen;
  • Senkung des Risikos von Missbrauch und Verstärkung des sozialen und wirtschaftlichen Nutzens durch Sensibilisierung;
  • Unterstützung von zeitgenössischen kulturellen, künstlerischen und kreativen Werken, die das Kulturerbe künftiger Generationen darstellen können.

Maßnahmen auf nationaler Ebene

Die EU-Länder werden aufgefordert, eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen, wie etwa:

  • Entwicklung von Strukturen zur Steuerung des kulturellen Erbes unter Einbeziehung verschiedener Teile der Gesellschaft und Stärkung der Verknüpfung zwischen den unterschiedlichen Ebenen der Steuerung – von der lokalen bis zur europäischen Ebene;
  • Förderung der Beteiligung der Menschen, die an der Kulturerbepolitik beteiligt oder von dieser betroffen sind, am gesamten Entscheidungsprozess;
  • Förderung von Strukturen, anhand derer Maßnahmen im Bereich des Kulturerbes, die auch verschiedenen Sektoren zugute kommen, beispielsweise der lokalen Wirtschaftsentwicklung und Bildung, umgesetzt werden können;
  • Entwicklung besserer Verbindungen zwischen nachhaltigen Fremdenverkehrsstrategien und dem lokalen Kultur- und Kreativsektor und
  • Einsatz von Finanzmitteln der EU und der EU-Länder zur Erreichung dieser Ziele.

Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene

Die Kommission und die EU-Länder werden ersucht, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten Maßnahmen zu ergreifen, z. B.:

  • in Fragen, die die partizipative Steuerung (d. h. die Beteiligung der Bürger) betreffen, zusammenzuarbeiten, um bewährte Verfahren (z. B. bei der Kompetenzentwicklung der Beteiligten) zu bestimmen und auszutauschen;
  • von digitalen Technologien Gebrauch zu machen, um den Zugang und die Teilnahme aller gesellschaftlichen Gruppen an der Steuerung des Kulturerbes zu gewährleisten;
  • zu prüfen, welche Rolle Online-Gemeinschaften bei der Entwicklung und Umsetzung von Kulturerbepolitik, der Unterstützung des Kulturerbemanagements und der Finanzierung spielen;
  • konkrete Fortschritte zu erzielen, um die langfristige Zukunft von Europeana sicherzustellen und ihre Verknüpfung mit Bildung, Kulturtourismus und anderen Sektoren zu erleichtern;
  • Folgemaßnahmen zur Mitteilung der Kommission „Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas“ zu ergreifen und gemeinsam eine umfassende europäische Strategie für das kulturelle Erbe zu entwickeln;
  • die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie dem Europarat und der Unesco zu stärken, um einen partizipativen Ansatz zu fördern.

Maßnahmen auf europäischer Ebene

In den Schlussfolgerungen wird die Kommission aufgefordert:

  • faktengestützte Forschung über die Auswirkungen der partizipativen Ansätze auf dem Gebiet der Kulturerbepolitik und -steuerung zu fördern, um Strategien zu entwickeln;
  • die Diskussionen mit nichtstaatlichen Organisationen und Interessengruppen, die sich mit dem Kulturerbe befassen, fortzusetzen und die Vorlage eines Vorschlags für ein „Europäisches Jahr des Kulturerbes“ in Erwägung zu ziehen.

HINTERGRUND

Unterstützung des kulturellen Erbes

SCHLÜSSELBEGRIFFE

* Kulturelles Erbe: Gemäß Definition der Unesco umfasst dieser Begriff:

  • materielles Kulturerbe:
    • beweglich: Gemälde, Skulpturen, Münzen, Handschriften,
    • unbeweglich: Monumente, Ausgrabungsstätten usw.,
    • unterseeisch: Schiffswracks, Unterwasserruinen und -städte;
  • immaterielles Kulturerbe:
    • Mündliche Überlieferungen, darstellende Künste und Rituale.

* Demokratische Mitwirkung: Beteiligung der Bürger an der Pflege des kulturellen Erbes.

* Nachhaltigkeit: Sicherstellung der Bewahrung des kulturellen Erbes für künftige Generationen. Nachhaltigkeit dient der Bewahrung der lokalen Identität sowie von lokalen Traditionen und Praktiken.

* Sozialer Zusammenhalt: Das Kulturerbe spielt eine entscheidende Rolle bei der Förderung des sozialen Zusammenhalts, d. h. der Förderung eines Gemeinschaftsgefühls und der Bereitschaft der Menschen, im Interesse des Gemeinwohls zusammenzuarbeiten. Beispiele sind die Neubelebung vernachlässigter Stadtgebiete, wodurch lokale Arbeitsplätze geschaffen werden, sowie die Steigerung des Stolzes der Menschen auf ihre Nachbarschaft.

RECHTSAKT

Schlussfolgerungen des Rates zur partizipativen Steuerung des kulturellen Erbes (ABl. C 463 vom 23.12.2014, S. 1-3)

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas (COM(2014) 477 final vom 22.7.2014)

Letzte Aktualisierung: 16.11.2015

Top