Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Verfahrensordnung des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union

Das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union ist für Streitsachen zwischen Organen der EU und ihren Beschäftigten, beispielsweise in Fragen der sozialen Sicherheit (Krankheit, Invalidität usw.) oder des Arbeitsverhältnisses (Bezüge usw.), zuständig. Die Verfahrensordnung legt die Organisation des Gerichts und den Ablauf der Gerichtsverfahren fest.

RECHTSAKT

Verfahrensordnung des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Amtsblatt L 206 vom 14.7.2014, S. 1-45)

ZUSAMMENFASSUNG

Das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union ist für Streitsachen zwischen Organen der EU und ihren Beschäftigten, beispielsweise in Fragen der sozialen Sicherheit (Krankheit, Invalidität usw.) oder des Arbeitsverhältnisses (Bezüge usw.), zuständig. Die Verfahrensordnung legt die Organisation des Gerichts und den Ablauf der Gerichtsverfahren fest.

WAS BEWIRKT DIE VERFAHRENSORDNUNG?

Die Verfahrensordnung des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union folgt der Neufassung der Verfahrensordnung des Gerichtshofs im Jahr 2012. Sie trägt auch der Notwendigkeit Rechnung, bestimmte Vorschriften angesichts der gesammelten Erfahrungen zu ergänzen oder klarer zu fassen.

ZENTRALE INHALTE

Zusammensetzung

Das Gericht für den öffentlichen Dienst besteht aus sieben Richtern, die für eine sechsjährige Amtszeit, die verlängert werden kann, vom Rat ernannt werden. Die Richter des Gerichts für den öffentlichen Dienst wählen aus ihrer Mitte ihren Präsidenten. Seine Aufgabe ist die Leitung der rechtsprechenden Tätigkeit und die Gewährleistung des ordnungsgemäßen Funktionierens des Gerichts. Die Richter werden von einem Kanzler unterstützt.

Aufbau

Das Gericht tagt als Plenum, als Kammer mit fünf Richtern, Kammer mit drei Richtern oder als Einzelrichter. Das Gericht für den öffentlichen Dienst tagt in den meisten Fällen in Kammern mit drei Richtern. Sofern jedoch die Schwierigkeit oder die Bedeutung der Rechtsfragen es rechtfertigt, kann eine Rechtssache an das Plenum oder die Kammer mit fünf Richtern verwiesen werden.

Sollte die Bedeutung der aufgeworfenen Tatsachen und Rechtsfragen nicht als komplex betrachtet werden, kann eine Kammer mit drei Richtern einstimmig entscheiden, den Fall an einen Einzelrichter zu verweisen.

Verfahren

Verfahren beim Gericht umfassen grundsätzlich eine schriftliche und eine mündliche Phase.

Das schriftliche Verfahren wird durch eine an den Kanzler des Gerichts gerichtete Klageschrift eingeleitet. Die Klageschrift wird der Gegenpartei zugestellt. Diese verfügt über eine Frist von zwei Monaten für die Einreichung einer Klagebeantwortung. Im mündlichen Verfahren können die Richter den Vertretern der Parteien Fragen stellen.

Eingehendere Vorschriften sind in folgenden zwei Dokumenten zu finden: Dienstanweisung für den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union und Praktische Anweisungen für die Parteien zum Verfahren vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union.

Belegstücke und Anonymität

Das Gericht berücksichtigt nur Belegstücke, von denen die Bevollmächtigten oder Anwälte der Parteien Kenntnis nehmen und zu denen sie Stellung nehmen konnten.

Die Entscheidungen werden im Internet bekannt gegeben. Das Gericht für den öffentlichen Dienst kann jedoch entscheiden, den Namen des Antragstellers und, falls nötig, weitere Informationen bei der Veröffentlichung auszulassen, wenn berechtigte Gründe diese Anonymität rechtfertigen.

Gütliche Beilegung von Rechtsstreitigkeiten

Das Gericht für den öffentlichen Dienst kann in jedem Stadium des Verfahrens versuchen, eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits zu erleichtern.

Verfahrenskosten

Normalerweise trägt die unterlegene Partei die eigenen Kosten und muss für bestimmte der Gegenpartei entstandene Kosten aufkommen, wenn die Gegenpartei einen Antrag auf Tragung der Kosten gestellt hat.

Zur Verhinderung missbräuchlicher Klagen kann das Gericht von einem Antragsteller, der bereits zahlreiche Anträge eingereicht hat, deren offensichtlich missbräuchlicher Charakter festgestellt wurde, eine Kaution von bis zu 8 000 EUR verlangen, um seine Kosten zu decken.

Prozesskostenhilfe

Verfahren vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst sind kostenfrei. Die Kosten für Rechtsanwälte müssen jedoch von den Parteien übernommen werden. Einer Partei, die außerstande ist, diese Kosten zu bestreiten, kann jedoch auf Antrag Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Die Anträge müssen alle notwendigen Informationen enthalten, die für die Bestätigung, dass der Antragsteller Unterstützung benötigt, erforderlich sind.

Rechtsmittel

Die Urteile und Beschlüsse des Gerichts für den öffentlichen Dienst können Gegenstand einer Überprüfung durch das Gericht der Europäischen Union sein.

WANN TRITT DIE VERFAHRENSORDNUNG IN KRAFT?

Die neue Verfahrensordnung gilt ab dem 1. Oktober 2014. Sie ersetzt die Verfahrensordnung vom 25. Juli 2007, die zuletzt am 18. Mai 2011 geändert wurde.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Dienstanweisung für den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Amtsblatt L 206 vom 14.7.2014, S. 46-51)

Praktische Anweisungen für die Parteien zum Verfahren vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Amtsblatt L 206 vom 14.7.2014, S. 52-75)

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite von Curia in den veröffentlichten Checklisten unter „Gericht für den öffentlichen Dienst - Verfahren“, zum Beispiel die Checkliste Klageschrift.

Letzte Aktualisierung: 08.12.2014

Top