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Document L:2002:066:TOC
Official Journal of the European Communities, L 66, 08 March 2002
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 66, 08. März 2002
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 66, 08. März 2002
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften | ISSN
0376-9453 L 66 45. Jahrgang 8. März 2002 |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
Verordnung (EG) Nr. 422/2002 der Kommission vom 7. März 2002 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise | 1 | |||
Verordnung (EG) Nr. 423/2002 der Kommission vom 7. März 2002 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Ausfuhrerstattung für Weißzucker für die im Rahmen der Dauerausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1430/2001 durchgeführte 30. Teilausschreibung | 3 | |||
Verordnung (EG) Nr. 424/2002 der Kommission vom 7. März 2002 zur Festsetzung der repräsentativen Preise und der zusätzlichen Einfuhrzölle für Melasse im Zuckersektor | 4 | |||
Verordnung (EG) Nr. 425/2002 der Kommission vom 7. März 2002 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Weißzucker und Rohzucker in unverändertem Zustand | 6 | |||
* | Verordnung (EG) Nr. 426/2002 der Kommission vom 7. März 2002 zur Festsetzung des Umrechnungskurses für bestimmte direkte Beihilfen sowie Beträge mit struktur- oder umweltpolitischer Zielsetzung | 8 | ||
Verordnung (EG) Nr. 427/2002 der Kommission vom 7. März 2002 zur Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 226/2002 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Obst und Gemüse | 11 | |||
Verordnung (EG) Nr. 428/2002 der Kommission vom 7. März 2002 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von Weichweizen im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 943/2001 | 12 | |||
Verordnung (EG) Nr. 429/2002 der Kommission vom 7. März 2002 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von Roggen im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1005/2001 | 13 | |||
Verordnung (EG) Nr. 430/2001 der Kommission vom 7. März 2002 bezüglich der im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1558/2001 eingereichten Angebote für die Ausfuhr von Gerste | 14 | |||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Rat | ||||
2002/196/EC | ||||
* | Beschluss des Rates vom 17. Dezember 2001 über den Abschluss eines Zusatzprotokolls zum Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Slowakischen Republik andererseits zur Festlegung der Handelsregelung für bestimmte Fische und Fischereierzeugnisse | 15 | ||
Zusatzprotokoll zum Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Slowakischen Republik andererseits zur Festlegung der Handelsregelung für bestimmte Fische und Fischereierzeugnisse | 16 | |||
2002/197/EC | ||||
* | Beschluss des Rates vom 17. Dezember 2001 über den Abschluss eines Zusatzprotokolls zum Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Slowenien andererseits zur Festlegung der Handelsregelung für bestimmte Fische und Fischereierzeugnisse | 18 | ||
Zusatzprotokoll zum Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Slowenien andererseits zur Festlegung der Handelsregelung für bestimmte Fische und Fischereierzeugnisse | 19 | |||
Kommission | ||||
2002/198/EC | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 7. März 2002 zur Änderung der Entscheidung 93/402/EWG zur Festlegung der veterinärrechtlichen Bedingungen und der Veterinärzeugnisse für die Einfuhr von frischem Fleisch aus einigen südamerikanischen Ländern, insbesondere hinsichtlich Argentiniens (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 890) (1) | 21 | ||
(1) Text von Bedeutung für den EWR |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte. |