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Ungeschriebene Quellen des europäischen Rechts: Subsidiäres Recht

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Artikel 19 des Vertrags über die Europäische Union

WAS IST DER ZWECK VON ARTIKEL 19 DES VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Was bedeutet subsidiäres Recht?

  • Als subsidiäres Recht werden die ungeschriebenen Quellen des EU-Rechts in Abgrenzung zu den Quellen des Primär- und Sekundärrechts bezeichnet.
  • Diese Rechtsquellen werden vom EuGH im Wesentlichen als Rechtsnormen zugrunde gelegt, falls das Primär- und das Sekundärrecht keine entsprechende Grundlage bieten.

Welches sind die Quellen des subsidiären Rechts?

  • Die Quellen des subsidiären Rechts umfassen die Rechtsprechung* des EuGH, das Völkerrecht* und die allgemeinen Rechtsgrundsätze. Zwischen diesen drei Quellen gibt es Überschneidungen.
  • Rechtsprechung des EuGH
    • Bei der Auslegung des EU-Rechts muss der EuGH häufig kreativ sein, um die Lücken zu schließen, die das Primär- und/oder Sekundärrecht hinterlassen.
    • Seine Urteile legen das EU-Recht offiziell und rechtsverbindlich aus und werden als solche selbst als Rechtsquelle herangezogen (auch vom EuGH selbst).
  • Völkerrecht
    • Das Völkerrecht (einschließlich internationaler Abkommen der EU und der EU-Länder) wird vom EuGH bei der Erarbeitung seiner Rechtsprechung verwendet, soweit völkerrechtliche Vorschriften für die EU anwendbar und nicht mit der spezifischen Struktur der EU unvereinbar sind.
    • Neben den rechtlichen Verpflichtungen der EU und der EU-Länder dient das Völkerrecht dem EuGH zudem als Inspirationsquelle bei der Aufstellung allgemeiner Rechtsgrundsätze.
  • Allgemeine Rechtsgrundsätze
    • Anhand der allgemeinen Rechtsgrundsätze, die sich aus der Rechtsprechung des EuGH ergeben, kann der Gerichtshof Rechtsvorschriften in verschiedenen Bereichen aufstellen, zu denen die Verträge keine Stellung beziehen.
    • Die allgemeinen Grundsätze des EU-Rechts können allen nationalen Rechtssystemen der EU-Länder gemein und mit den EU-Zielen vereinbar sein oder aber speziell für die EU gelten, selbst wenn sie an Grundsätze angelehnt sind, die nur in bestimmten nationalen Rechtssystemen verankert sind.

Grundrechte

  • Grundrechte (Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union (EUV)) stellen als Rechtsquelle eine Sonderkategorie dar:
    • Sie gehören teilweise zum Primärrecht – Artikel 6 Absatz 1 EUV erkennt die Charta der Grundrechte der Europäischen Union als den Verträgen rechtlich gleichrangig an;
    • und teilweise zum subsidiären Recht – Artikel 6 Absatz 3 EUV erkennt die „Grundrechte, wie sie in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleistet sind und wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten ergeben“ ausdrücklich als allgemeine Grundsätze des EU-Rechts an.

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Vorabentscheidung: eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über eine Frage, die ihm von einem nationalen Gericht zur Auslegung oder zur Gültigkeit des EU-Rechts vorgelegt wird; diese Entscheidung trägt zur einheitlichen Anwendung des EU-Rechts bei.
Rechtsprechung: Recht, das sich durch den Ausgang früherer Fälle ergibt.
Völkerrecht: das Regelwerk, das die Rechtsbeziehungen zwischen Staaten oder Nationen regelt.

HAUPTDOKUMENT

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union – Titel III – Bestimmungen über die Organe – Artikel 19 (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 27)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Erster Teil – Grundsätze – Titel I – Arten und Bereiche der Zuständigkeit der Union – Artikel 6 (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 52-53)

Letzte Aktualisierung: 12.03.2018

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