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Richtlinie 2009/128/EG – EU-Aktionsrahmen für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden
Die Richtlinie ist am 25. November 2009 in Kraft getreten. Die EU-Länder mussten sie bis zum 14. Dezember 2011 in nationales Recht umsetzen.
Nachhaltige Verwendung von Pestiziden
Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 71-86)
Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Richtlinie 2009/128/EG wurden in den Grundlagentext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Letzte Aktualisierung: 11.04.2016