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Der Beschluss sichert die volle Unterstützung der Europäischen Union (EU) für die wirksame Umsetzung des Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments der Vereinten Nationen (UN) zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kleinwaffen1 und leichten Waffen2 (SALW). Dadurch sollen die globale, regionale und nationale Sicherheit erhöht und eine nachhaltige Entwicklung gefördert werden.
Konkret unterstützt der Beschluss:
Der Beitrag der EU zur vierten UN-Überprüfungskonferenz (RevCon4) des Aktionsprogramms für Kleinwaffen im Jahr 2024 besteht in:
Der Hohe Vertreter der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik:
UNODA ist für die technische Umsetzung des Projekts zuständig und untersteht dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik.
Sie ist am in Kraft getreten.
Beschluss (GASP) 2022/1965 des Rates vom zur Unterstützung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten (ABl. L 270 vom , S. 67-81).
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