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Illegaler Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen (2022)

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss (GASP) 2022/1965 des Rates zur Unterstützung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten

WAS IST DER ZWECK DES BESCHLUSSES?

Der Beschluss sichert die volle Unterstützung der Europäischen Union (EU) für die wirksame Umsetzung des Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments der Vereinten Nationen (UN) zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kleinwaffen1 und leichten Waffen2 (SALW). Dadurch sollen die globale, regionale und nationale Sicherheit erhöht und eine nachhaltige Entwicklung gefördert werden.

Konkret unterstützt der Beschluss:

  • zukunftsweisende globale politische Entwicklungen zur Umsetzung des Aktionsprogramms
  • die wirksame nationale und regionale Umsetzung des Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments
  • geschlechtsspezifische Strategien und Programme zur Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen

WICHTIGE ECKPUNKTE

Der Beitrag der EU zur vierten UN-Überprüfungskonferenz (RevCon4) des Aktionsprogramms für Kleinwaffen im Jahr 2024 besteht in:

  • der Förderung globaler Strategien und Verpflichtungen durch:
    • Unterstützung von vier virtuellen Experten-Rundtischgesprächen zur Ausarbeitung praktischer Empfehlungen für die SALW-Kontrolle
    • Organisation von fünf zweitägigen Regionaltreffen, um regionalspezifische Herausforderungen im Zusammenhang mit SALW zu ermitteln, regionale Prioritäten für die RevCon4 zu erörtern und die nationale Berichterstattung zu prüfen
    • Übernahme der Reise- und Unterbringungskosten von bis zu 15 Personen für die Teilnahme an der RevCon4
    • Stärkung der Beteiligung der Zivilgesellschaft, einschließlich der Förderung der Globalen Aktionswoche gegen Waffengewalt
  • der Gewährleistung der vollständigen und wirksamen Umsetzung des Aktionsprogramms für Kleinwaffen und des dazugehörigen Internationalen Rückverfolgungsinstruments auf der Grundlage nationaler und regionaler Prioritäten, Ziele, Strategien und Aktionspläne durch:
    • Verbesserung des Bewertungsinstruments „Model Small-arms-control Implementation Compendium“ (MOSAIC)
    • Organisation von Seminaren, Workshops, Arbeitssitzungen und Treffen in Lateinamerika, der Karibik, dem asiatisch-pazifischen Raum und Afrika
    • Förderung der Beteiligung der Zivilgesellschaft durch Kampagnen, Kapazitätsaufbau und politikorientierte Materialien
  • der Vertiefung der geschlechtsspezifischen Kontrollpolitik und -programme in Bezug auf Kleinwaffen und im Einklang mit der Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ durch:
    • Veranstaltung einschlägiger Kurse, Webinare und regionaler Workshops in Lateinamerika, der Karibik, im asiatisch-pazifischen Raum und in Afrika
    • Stärkung der Einbeziehung der Zivilgesellschaft durch die Verbreitung eines Berichts über die Erfolge und Erfahrungen im Rahmen der von EU-finanzierten Maßnahmen für geschlechtsspezifische Politiken und Programme, die Durchführung virtueller Workshops und die Erstellung eines Instrumentariums zur Förderung von Synergien zwischen Politiken und Programmen zur Kleinwaffenkontrolle sowie der Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“
  • der Unterstützung des UN-Büros für Abrüstungsfragen (UNODA) bei der Bewusstseinsbildung, Interessenvertretung, Zusammenarbeit und Partnerschaften.

Der Hohe Vertreter der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik:

  • ist verantwortlich für die Durchführung des Projekts, das von der EU mit einem Budget von 4,5 Millionen Euro finanziert wird und
  • berichtet dem Rat der Europäischen Union auf der Grundlage regelmäßiger Berichte des UNODA über die Umsetzung des Beschlusses.

UNODA ist für die technische Umsetzung des Projekts zuständig und untersteht dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik.

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Sie ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

  • : Die Vereinten Nationen nehmen das Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten an.
  • : Die Generalversammlung der Vereinten Nationen nimmt das Internationale Rückverfolgungsinstrument an, das es den Staaten ermöglichen soll, illegale Kleinwaffen und leichte Waffen rechtzeitig und zuverlässig zu identifizieren und zurückzuverfolgen (das so genannte „Internationale Rückverfolgungsinstrument“).
  • : Der Europäische Rat nimmt die Strategie der EU zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels mit diesen an, um das Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zu unterstützen.

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Kleinwaffen. Revolver und selbstladende Pistolen, Gewehre und Karabiner, Maschinenpistolen, Sturmgewehre und leichte Maschinengewehre.
  2. Leichte Waffen. Schwere Maschinengewehre, tragbare Flugabwehrkanonen, Mörser, Munition, Granaten, Handgranaten, Landminen und Sprengstoffe.

HAUPTDOKUMENT

Beschluss (GASP) 2022/1965 des Rates vom zur Unterstützung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten (ABl. L 270 vom , S. 67-81).

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