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EU-Kinderrechtsstrategie und die Europäische Garantie für Kinder

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Empfehlung (EU) 2021/1004 zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder

Mitteilung – EU-Kinderrechtsstrategie

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG UND DER EMPFEHLUNG?

  • Die Strategie der Europäischen Union (EU) für Kinderrechte schlägt neue Maßnahmen vor, um die Rechte der Kinder besser zu schützen, zu fördern und zu erfüllen.
  • Die Europäische Garantie für Kinder zielt darauf ab, die soziale Ausgrenzung bedürftiger Kinder zu verhindern und zu bekämpfen, indem sie den Zugang zu einer Reihe wichtiger Dienste garantiert, Kinderarmut bekämpft und Chancengleichheit fördert.

WICHTIGE ECKPUNKTE

EU-Kinderrechtsstrategie

Europäische Garantie für Kinder

  • Die Europäische Garantie für Kinder ergänzt die Kinderrechtsstrategie, und insbesondere die Themen Sozioökonomie, Gesundheit und Bildung.
  • Sie setzt Grundsatz 11 der europäischen Säule sozialer Rechte zur Kinderbetreuung und Unterstützung von Kindern um.
  • Sie gilt für Kinder unter 18 Jahren, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind.
  • Sie enthält eine Reihe von Kernempfehlungen für die EU-Mitgliedstaaten, darunter
    • die Bereitstellung eines effektiven und kostenlosen Zugangs zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung, zu Bildungsangeboten und schulbezogenen Aktivitäten, zu mindestens einer gesunden Mahlzeit pro Schultag sowie zu Gesundheitsversorgung;
    • die Bereitstellung eines effektiven Zugangs zu gesunder Ernährung und angemessenem Wohnraum;
    • das Durchbrechen generationenübergreifender Zyklen von Armut und Benachteiligung, wobei das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein muss;
    • der Aufbau eines politischen Rahmens zur Ermittlung und Beseitigung finanzieller und nichtfinanzieller Hindernisse für die Teilnahme an frühkindlicher Bildung und Betreuung, Bildung und schulbezogenen Aktivitäten, insbesondere für Kindergruppen mit besonderen Benachteiligungen;
    • die Benennung eines Koordinators für die Garantie für Kinder zur Überwachung und Koordinierung der Umsetzung;
    • die Vorlage nationaler Aktionspläne für den Zeitraum bis 2030 innerhalb von neun Monaten nach Annahme der Empfehlung.
  • Die Mitgliedstaaten können zur Unterstützung ihrer Maßnahmen auf EU-Mittel zurückgreifen, insbesondere aus dem ESF+ und dem Instrument NextGenerationEU.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Empfehlung (EU) 2021/1004 des Rates vom 14. Juni 2021 zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder (ABl. L 223 vom 22.6.2021, S. 14-23)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – EU-Kinderrechtsstrategie (COM(2021) 142 final vom 24.3.2021)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013 (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 21-59)

Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 60-93)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Agenda für die Rechte des Kindes (KOM(2011) 60 endgültig vom 15.2.2011)

Letzte Aktualisierung: 21.09.2021

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