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Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und den CARIFORUM-Staaten

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits

Beschluss 2008/805/EG über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits

WAS IST DER ZWECK DES ABKOMMENS UND DES BESCHLUSSES?

  • Das Abkommen enthält ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA), das ein Freihandelsabkommen und eine Entwicklungsvereinbarung zwischen der EU und den CARIFORUM-Staaten (siehe unten) darstellt.
  • Der Beschluss markiert die Unterzeichnung des Abkommens im Namen der EU und seine vorläufige Anwendung.

WICHTIGE ECKPUNKTE

CARIFORUM

  • Das Forum der karibischen AKP-Staaten (CARIFORUM) umfasst 15 karibische Länder: Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Dominica, Dominikanische Republik, Grenada, Guyana, Haiti, Jamaika, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, St. Kitts und Nevis, Suriname sowie Trinidad und Tobago.
  • Alle 15 Länder haben das Abkommen unterzeichnet, Haiti wendet es jedoch erst nach seiner Ratifizierung an.

Ziele

Die Hauptziele des Abkommens sind es,

  • durch den Aufbau einer Handelspartnerschaft, die auf den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung, den Millennium-Entwicklungszielen (ersetzt durch die Ziele für nachhaltige Entwicklung) und dem Cotonou-Abkommen gründet, zur Eindämmung und schließlich zur Beseitigung der Armut beizutragen;
  • regionale Integration, wirtschaftliche Zusammenarbeit und verantwortungsvolle Staatsführung zu fördern und so einen wirksamen, berechenbaren und transparenten Regelungsrahmen für Handel und Investitionen zwischen den Vertragsparteien und in der CARIFORUM-Region zu schaffen;
  • die schrittweise Integration der CARIFORUM-Staaten in die Weltwirtschaft auf der Grundlage ihrer politischen Entscheidungen und Entwicklungsprioritäten zu fördern;
  • die Leistungsfähigkeit der CARIFORUM-Staaten in der Handelspolitik und in handelsbezogenen Fragen zu erhöhen;
  • die Schaffung von Voraussetzungen für mehr Investitionen und privatwirtschaftliche Initiative und die Steigerung der Angebotskapazität, der Wettbewerbsfähigkeit und des Wirtschaftswachstums in der CARIFORUM-Region zu unterstützen;
  • die bestehenden Beziehungen zwischen den Vertragsparteien zu stärken, indem die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen ausgebaut werden.

Geltungsbereich

Mit der Verordnung wird eine Reihe von politischen und wirtschaftlichen Aspekten geregelt, u. a.:

  • Handel und Handelsfragen, einschließlich Zöllen, Handelserleichterungen, Antidumpingmaßnahmen, Landwirtschaft und Fischerei, technischer Handelshemmnisse sowie gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen;
  • Investitionen, Dienstleistungshandel und elektronischer Geschäftsverkehr;
  • handelsbezogene Fragen wie z. B.:
  • Streitbeilegungsverfahren;
  • institutionelle Bestimmungen, einschließlich der Einrichtung eines Gemeinsamen Rates CARIFORUM-EU, der die Umsetzung des Abkommens überwacht und bei Bedarf Entscheidungen trifft.

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Das Abkommen wurde seit dem 29. Dezember 2008 vorläufig angewandt.

HINTERGRUND

Die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen der EU zu den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) werden durch das Cotonou-Abkommen geregelt (siehe Zusammenfassung). Ein neues AKP-EU-Partnerschaftsabkommen wird derzeit verhandelt. Das bestehende Abkommen sollte im Jahr 2020 auslaufen, aber die Anwendung seiner Bestimmungen wurde bis zum 30. November 2021 verlängert.

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (ABl. L 289 vom 30.10.2008, S. 3-1955)

Nachfolgende Änderungen des Abkommens wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Beschluss 2008/805/EG des Rates vom 15. Juli 2008 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (ABl. L 289 vom 30.10.2008, S. 1-2)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23 Juni 2000 (ABI. L 317 vom 15.12.2000, S. 3-353)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 21.01.2021

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