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Sie schaffen einen Rahmen, der es der EU ermöglicht, Sanktionen zur Verhinderung von und zur Reaktion auf Cyberangriffe* zu verhängen, die eine externe Bedrohung für die EU oder für EU-Länder darstellen. Zu diesen Cyberangriffen zählen auch solche gegen Nicht-EU-Länder oder internationale Organisationen, bei denen Maßnahmen als notwendig erachtet werden, um die Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU zu erreichen.
Sanktionen für im Anhang aufgeführte Personen und Organisationen
Cyberangriffe
Zu den Cyberangriffen, die in den Geltungsbereich dieser neuen Sanktionsregelung fallen, zählen Cyberangriffe, die erhebliche Auswirkungen haben und die
Zu Cyberangriffen, die eine Bedrohung für die EU-Länder darstellen, zählen Cyberangriffe auf Informationssysteme, u. a. in den folgenden Bereichen:
Sie sind am 18. Mai 2019 in Kraft getreten.
In einer im Juni 2018 veröffentlichten gemeinsamen Mitteilung wurde darauf hingewiesen, dass Aktivitäten staatlicher und nichtstaatlicher Akteure wie Cyberangriffe auf die Wirtschaft und öffentliche Dienste, gezielte Desinformationskampagnen oder feindselige Militäraktionen weiterhin eine ernste und akute Bedrohung für die EU und die EU-Länder darstellen. In der Mitteilung wurden Bereiche ermittelt, in denen die Maßnahmen intensiviert werden sollten, um den Beitrag der EU zur Bewältigung dieser Bedrohungen weiter zu vertiefen und auszubauen, und die EU-Länder und die Kommission aufgefordert, diese Arbeiten zügig weiter voranzutreiben.
Im Oktober 2018 verabschiedete der Europäische Rat nach den Cyberangriffen auf die Organisation für das Verbot chemischer Waffen Schlussfolgerungen, in denen Maßnahmen zur weiteren Verstärkung der Abschreckung, Abwehrfähigkeit und Reaktion der EU gegen hybride, Cyber- sowie chemische, biologische, radiologische und nukleare Bedrohungen gefordert wurden. Der Rat wurde aufgefordert, eine spezifische Sanktionsregelung für Cyberangriffe auszuarbeiten.
Siehe auch:
Beschluss (GASP) 2019/797 des Rates vom 17. Mai 2019 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen (ABl. L 129 I vom 17.5.2019, S. 13-19)
Die im Nachhinein vorgenommen Änderungen und Berichtigungen des Beschlusses (GASP) 2019/797 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Verordnung (EU) 2019/796 des Rates vom 17. Mai 2019 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen (ABl. L 129 I vom 17.5.2019, S. 1-12)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 2019/796 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat – Stärkung der Resilienz und Ausbau der Kapazitäten zur Abwehr hybrider Bedrohungen (JOIN(2018) 16 final vom 13.6.2018)
Letzte Aktualisierung: 18.05.2022