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Sicherheitsvorschriften des Rates für den Schutz von Verschlusssachen
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Beschluss 2013/488/EU über Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen
WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?
Mit diesem Beschluss soll ein umfassendes Sicherheitssystem für den Schutz von Verschlusssachen geschaffen werden, das den Rat der Europäischen Union, sein Generalsekretariat und die Länder der Europäischen Union einbezieht, um die Tätigkeiten des Rates in allen Bereichen, die die Bearbeitung von Verschlusssachen erfordern, zu unterstützen.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Anwendungsbereich
Verschlusssachen
EU-Verschlusssachen sind alle mit einem EU-Geheimhaltungsgrad gekennzeichneten Informationen oder Materialien, deren unbefugte Weitergabe den Interessen der EU oder eines oder mehrerer EU-Länder schaden könnte.
Es gibt vier Geheimhaltungsgrade:
Streng geheim: Informationen und Materialien, deren unbefugte Weitergabe den wesentlichen Interessen der EU oder eines oder mehrerer EU-Länder äußerst schweren Schaden zufügen könnte;
Geheim: Informationen und Materialien, deren unbefugte Weitergabe den wesentlichen Interessen der EU oder eines oder mehrerer EU-Länder schweren Schaden zufügen könnte;
Vertraulich: Informationen und Materialien, deren unbefugte Weitergabe den wesentlichen Interessen der EU oder eines oder mehrerer EU-Länder Schaden zufügen könnte;
Nur für den Dienstgebrauch/Eingeschränkt: Informationen und Materialien, deren unbefugte Weitergabe für die wesentlichen Interessen der EU oder eines oder mehrerer EU-Länder nachteilig sein könnte.
Zugang zu EU-Verschlusssachen
Personelle Sicherheitsmaßnahmen sollen gewährleisten, dass nur Personen Zugang zu EU-Verschlusssachen erhalten, die
WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?
Er ist am 15. Oktober 2013 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
Die Europäische Kommission und das Europäische Parlament haben ebenfalls Vorschriften über die Behandlung von EU-Verschlusssachen angenommen:
HAUPTDOKUMENT
Beschluss 2013/488/EU des Rates vom 23. September 2013 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen (ABl. L 274 vom 15.10.2013, S. 1-50)
Nachfolgende Änderungen des Beschlusses 2013/488/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
VERBUNDENE DOKUMENTE
Beschluss (EU, Euratom) 2015/444 des Rates vom 13. März 2015 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen (ABl. L 72 vom 17.3.2015, S. 53-88)
Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 15. April 2013 über die Regeln zur Behandlung vertraulicher Informationen durch das Europäische Parlament (ABl. C 96 vom 1.4.2014, S. 1-51)
Letzte Aktualisierung: 23.11.2018