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EU-Aktionsplan zur Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum

In dieser Mitteilung der Europäischen Kommission wird die Bedeutung der Rechte des geistigen Eigentums (IPR) zur Förderung von Wirtschaftswachstum und Innovation in der Europäischen Union unterstrichen und ein Zehn-Punkte-Plan zum Schutz und zur Durchsetzung dieser Rechte gegen Verletzungen in kommerziellem Maßstab festgelegt.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: EU-Aktionsplan für einen neuen Konsens über die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten: (COM(2014) 392 final vom 1. Juli 2014)

ZUSAMMENFASSUNG

In dieser Mitteilung der Europäischen Kommission wird die Bedeutung der Rechte des geistigen Eigentums (IPR) zur Förderung von Wirtschaftswachstum und Innovation in der Europäischen Union unterstrichen und ein Zehn-Punkte-Plan zum Schutz und zur Durchsetzung dieser Rechte gegen Verletzungen in kommerziellem Maßstab festgelegt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Der Plan, der mit überwältigender Mehrheit von der Europäischen Kommission in Partnerschaft mit dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt umgesetzt wurde, umfasst:

gezielte Kommunikationskampagnen, mit denen die Bürger, vor allem Jugendliche, auf den durch gewerbsmäßige Schutzrechtsverletzungen verursachten wirtschaftlichen Schaden aufmerksam gemacht werden sollen;

Konsultationen verschiedener Interessenträger, inwieweit die Einhaltung besonderer Sorgfaltspflichten in der Lieferkette gewerbsmäßige Schutzrechtsverletzungen verhindern kann;

Vereinbarungen zwischen Rechteinhabern und Geschäftspartnern, unter Einbeziehung von Anbietern von Werbe- und Zahlungsdienstleistungen sowie Spediteuren, um die Profite, die durch gewerbsmäßige Schutzrechtsverletzungen erzielt werden, zu reduzieren;

Initiativen zur Verbesserung des zivilrechtlichen Immaterialgüterschutzes für KMU;

Veröffentlichung eines Grünbuchs über die mögliche weitere Nutzung von Chargeback-Verfahren, bei denen Verbraucher Buchungen auf Kredit- und Debitkarten nicht zahlen müssen, wenn es sich bei der Ware um eine Fälschung handelt;

Einsetzung einer Expertengruppe zum Immaterialgüterschutz für den Austausch über die bewährten Verfahrensweisen, bestehend aus Vertretern der EU-Länder;

Veröffentlichung eines Leitfadens mit Empfehlungen für die öffentliche Verwaltung, wie sich der Ankauf nachgeahmter Produkte vermeiden lässt; und

Erarbeitung eines umfassenden sektorbezogenen Schulungsangebots für die Behörden im Bereich des Immaterialgüterschutzes.

HINTERGRUND

Immaterialgüterrechte gehören zu den wichtigsten Möglichkeiten für Unternehmen, Urheber und Erfinder, ihre Investitionen in Wissen durch den Schutz ihrer Güter und Dienstleistungen vor skrupellosen Wettbewerbern in klingende Münze zu verwandeln. Sie stellen damit eine Garantie für Qualität und einen wesentlichen Faktor für die Wahrung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der EU dar.

Der Beitrag der Sektoren, die eine intensive Nutzung von Immaterialgüterrechten durchsetzen, wird auf fast 40 % des Bruttoinlandsprodukts der EU und bis zu 35 % aller Arbeitsplätze geschätzt - dies stellt einen Wert von 4,7 Billionen EUR pro Jahr dar.

Jedoch werden diese Rechte nicht immer respektiert. 2012 beschlagnahmte die EU an ihren Grenzen fast 40 Millionen gefälschte Artikel. Ihr Wert wird auf knapp unter 1 Mrd. EUR geschätzt, wenn sie echt gewesen wären.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission und in der Pressemitteilung zum Aktionsplan. Es ist auch eine Bürgerinfo verfügbar.

Letzte Aktualisierung: 10.09.2015

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