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Die EU und das internationale Klimaschutzübereinkommen von 2015

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung (COM(2013) 167 final) – Das internationale Klimaschutzübereinkommen von 2015: Gestaltung der Weltklimapolitik für die Zeit nach 2020

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

Die Mitteilung legt die grundlegenden Angelegenheiten dar, die nach Ansicht der Europäischen Kommission im Rahmen der neuesten multinationalen Bemühungen im Kampf gegen den Klimawandel angegangen werden sollten. Auf diese Weise soll die Welt auf einen Weg gebracht werden, über den sich die Senkung des globalen Treibhausgasausstoßes bis 2050 um mindestens 60 % unter die Werte von 2020 erreichen lässt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Im Oktober 2014 hat die EU sich verbindlich verpflichtet, die Emission von Treibhausgasen (THG) der europäischen Wirtschaft bis 2030 um mindestens 40 % zu senken.
  • Die Mitteilung betont, dass das neue Übereinkommen berücksichtigen muss, in welcher Weise sich die Welt seit Beginn der Klimaverhandlungen im Jahr 1990 verändert hat und bis 2030 weiter verändern wird.
  • Die Mitteilung der Kommission unterstreicht die Bedeutung der folgenden Aspekte des Übereinkommens:
    • Benötigt werden ehrgeizige nationale Verpflichtungen zu klaren und gerechten Klimaschutzzielen in einem gemeinsamen rechtlichen Rahmen. Diese Ziele sollten erreichbar sein und entsprechend den weltweiten und nationalen Wirtschaftsgegebenheiten angepasst werden.
    • Entwickelte Länder und Entwicklungsländer sollten gleichermaßen zum Gesamtziel der Begrenzung des Anstiegs der weltweiten Durchschnittstemperatur auf 2 oC beitragen.
    • Alle Länder sollten verpflichtet sein, gegenüber einander und der Öffentlichkeit Rechenschaft über ihre Umsetzung der Ziele abzulegen.

HINTERGRUND

  • Ende 2011 begannen auf der UN-Weltklimakonferenz in Durban Verhandlungen für ein neues Klimaschutzübereinkommen. Ziel war es, die Vielzahl der seit dem Kyoto-Protokoll von 1992 verabschiedeten verbindlichen und unverbindlichen Vereinbarungen in ein gemeinsames System zu überführen.
  • Die internationale Gemeinschaft setzte sich selbst das Ziel, im Dezember 2015 in Paris ein neues Klimaschutzübereinkommen zu verabschieden. Nach Ansicht der EU sollte dieses Übereinkommen so ehrgeizig wie möglich sein und konkrete Verpflichtungen von allen großen Wirtschaften enthalten. Auf der Pariser Klimaschutzkonferenz (COP21) haben sich 195 Länder erstmals auf ein allgemeines, rechtsverbindliches weltweites Klimaschutzübereinkommen geeinigt. Das Pariser Übereinkommen ist am 4. November 2016 in Kraft getreten.
  • Weitere Informationen sind auf der Website der Europäischen Kommission zum Pariser Übereinkommen erhältlich.

HAUPTDOKUMENT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Das internationale Klimaschutzübereinkommen von 2015: Gestaltung der Weltklimapolitik für die Zeit nach 2020 (COM(2013) 167 final vom 26.3.2013)

Letzte Aktualisierung: 14.11.2016

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