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Document 52015DC0080
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE, THE COMMITTEE OF THE REGIONS AND THE EUROPEAN INVESTMENT BANK A Framework Strategy for a Resilient Energy Union with a Forward-Looking Climate Change Policy
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS, DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN UND DIE EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS, DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN UND DIE EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie
/* COM/2015/080 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS, DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN UND DIE EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie /* COM/2015/080 final */
1. WARUM WIR EINE ENERGIEUNION BRAUCHEN Ziel einer krisenfesten, auf einer ehrgeizigen
Klimapolitik basierenden Energieunion ist die Versorgung der Verbraucher in der
EU – d. h. der Privathaushalte und Unternehmen – mit sicherer,
nachhaltiger, auf Wettbewerbsbasis erzeugter und erschwinglicher Energie. Die
Verwirklichung dieses Ziels erfordert eine grundlegende Umstellung des
europäischen Energiesystems. Wir streben eine Energieunion an, in der die
Mitgliedstaaten erkennen, dass sie voneinander abhängig sind, wenn sie für ihre
Bürger eine sichere Energieversorgung gewährleisten wollen, in der Solidarität
und Vertrauen herrschen und die in der globalen Politik mit einer Stimme
spricht. Wir streben ein integriertes europaweites
Energiesystem an, in dem die Energieströme ungehindert über die Grenzen hinweg
fließen, das auf Wettbewerb und der bestmöglichen Nutzung der Ressourcen
basiert und in dem die Energiemärkte auf EU-Ebene erforderlichenfalls wirksam
reguliert werden. Wir streben eine Energieunion mit einer
nachhaltigen, CO2-armen und klimafreundlichen Wirtschaft an, die auf
Dauer angelegt ist. Wir streben eine Energieunion mit starken,
innovativen und wettbewerbsfähigen europäischen Unternehmen an, die die
Industrieprodukte und technischen Mittel entwickeln, die notwendig sind, damit
wir in Europa und den Ländern außerhalb Europas über Technologien zur
Steigerung der Energieeffizienz und zur Senkung der CO2-Emissionen
verfügen. Wir streben eine Energieunion an, in der die
europäischen Arbeitskräfte über die Qualifikationen für den Aufbau und das
Management der Energiewirtschaft von morgen verfügen. Wir streben eine Energieunion an, in der
aufgrund von Preissignalen, die auf langfristigen Bedürfnissen und politischen
Zielen beruhen, bei den Investoren Vertrauen vorhanden ist. Vor allem aber streben wir eine Energieunion
an, in deren Mittelpunkt die Bürger und Bürgerinnen stehen, die ihrerseits
Verantwortung für die Umstellung des Energiesystems übernehmen, neue
Technologien zur Senkung ihrer Energiekosten nutzen, aktiv am Markt teilnehmen
und, wenn sie sich in einer gefährdeten Situation befinden, Schutz genießen. Um unser Ziel zu erreichen, müssen wir uns von
einer auf fossilen Brennstoffen beruhenden Wirtschaft abwenden, in der die
Energieversorgung zentralisiert ist und von der Angebotsseite gesteuert wird
und die sich auf alte Technologien und veraltete Geschäftsmodelle stützt. Wir
müssen die Position der Verbraucher stärken, indem wir ihnen Informationen und
Auswahl bieten und Flexibilität für die Nachfrage- wie auch die
Angebotssteuerung schaffen. Das fragmentierte System mit unkoordinierten
nationalen Strategien, Markthemmnissen und in Bezug auf die Energieversorgung
isolierten Gebiete muss der Vergangenheit angehören. Die europäische Energiewirtschaft in Zahlen Aus den jüngsten Daten geht hervor, dass die EU 53 % ihres Energieaufkommens für etwa 400 Mrd. EUR importiert hat; damit ist sie der größte Energieimporteur weltweit. Sechs Mitgliedstaaten beziehen ihre gesamten Erdgaslieferungen von einem einzigen externen Lieferanten und sind daher nach wie vor extrem anfällig in Versorgungskrisen. Es wird ferner veranschlagt, dass durch Energieeinsparungen in Höhe von 1 % die Erdgaseinfuhren um jeweils 2,6 % gesenkt werden[1]. 75 % unseres Gebäudebestands ist nicht energieeffizient. Der Verkehr hängt zu 94 % von Erdölprodukten ab, von denen 90 % eingeführt werden. Insgesamt wurden in der EU über 120 Mrd. EUR jährlich an direkten oder indirekten Energiesubventionen gewährt, die häufig nicht gerechtfertigt waren[2]. Allein bis 2020 müssen mehr als 1 Billion EUR in den Energiesektor der EU investiert werden[3]. Die Großhandelspreise für Strom in den europäischen Ländern sind niedrig, liegen jedoch immer noch um 30 % über denen in den USA. Gleichzeitig sind zwischen 2012 und 2013 die Strompreise nach Steuern für die Haushalte durchschnittlich um 4,4 % gestiegen. Die Großhandelspreise für Gas sind immer noch mehr als doppelt so hoch wie in den USA[4]. Der Preisunterschied im Vergleich zu anderen Volkswirtschaften hat Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, insbesondere der energieintensiven Unternehmen. Die europäischen Erneuerbare-Energien-Unternehmen verzeichnen einen Jahresumsatz von insgesamt 129 Mrd. EUR und beschäftigen mehr als eine Million Menschen[5]. 40 % aller Patente für Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien entfallen auf Unternehmen aus der EU[6]. Nun besteht die Aufgabe darin, Europas führende Rolle bei den globalen Investitionen in erneuerbare Energie aufrechtzuerhalten[7]. Die Europäische Union
verfügt heute über EU-weite Energievorschriften, in der Praxis existieren
jedoch 28 nationale Regulierungsrahmen. Dies muss sich ändern. Wir brauchen
einen integrierten Energiemarkt, um mehr Wettbewerb, eine höhere Markteffizienz
durch bessere Nutzung der Energieerzeugungsanlagen in der EU und erschwingliche
Preise für die Verbraucher zu erreichen. Der Endkundenmarkt
funktioniert nicht so, wie es sein sollte. Viele Haushalte verfügen über eine
zu geringe Auswahl bei den Energieversorgern und über zu wenig Kontrolle über
ihre Energiekosten. Ein unannehmbar hoher Prozentsatz europäischer Haushalte
kann seine Energierechnungen nicht begleichen. Die
Energieinfrastruktur ist alt und nicht für die Aufnahme der zunehmenden Mengen
an Energie aus erneuerbaren Quellen geeignet. Investitionen müssen mobilisiert
werden; die derzeitige Marktorganisation und die Politik der einzelnen Staaten
setzen jedoch nicht die richtigen Anreize und bieten keine hinreichende
Vorhersehbarkeit für potenzielle Investoren. Es existieren nach wie vor
„Energieinseln“, da zahlreiche Märkte nicht ausreichend mit ihren Nachbarn
vernetzt sind. Dies erhöht die Kosten für die Verbraucher und schafft im
Hinblick auf die Energieversorgung Unsicherheit. Die EU ist
weiterhin führend in den Bereichen Innovation und erneuerbare Energien; andere
Teile der Welt schließen jedoch rasch auf, und wir haben bei einigen
umweltfreundlichen, CO2-armen Technologien bereits an Boden
verloren. Durch mehr
Investitionen in global konkurrierende Hochtechnologieunternehmen im Rahmen
stabiler Strategien werden Wachstum und Beschäftigung in Europa gefördert. Neue
Branchen, Geschäftsmodelle und Berufsprofile werden entstehen. Ein solcher
Wandel wäre tiefgreifend für alle Akteure im Energiesystem, einschließlich der
Verbraucher. Europa muss jetzt
die richtigen Entscheidungen treffen. Wenn wir die bisherige Politik
fortsetzen, wird die unumgängliche Umstellung auf eine CO2-arme
Wirtschaft durch die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Kosten der
fragmentierten nationalen Energiemärkte erschwert. Die derzeit noch niedrigen
Preise für Öl und Gas sollten – angesichts der sinkenden Kosten
umweltfreundlicherer Energieformen, einer starken europäischen
Klimaschutzpolitik und der Entwicklung neuer Technologien – als historische
Möglichkeit zur sinnvollen Neuausrichtung der Energiepolitik der EU genutzt
werden: zur Ausrichtung auf die Energieunion. 2. WEITERES VORGEHEN Die Strategie der Energieunion verfügt über
fünf sich gegenseitig verstärkende und eng miteinander verknüpfte Dimensionen,
mit denen größere Energieversorgungssicherheit, Nachhaltigkeit und
Wettbewerbsfähigkeit angestrebt wird: - Sicherheit der Energieversorgung,
Solidarität und Vertrauen; - ein vollständig integrierter europäischer
Energiemarkt; - Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung der
Nachfrage; - Verringerung der CO2-Emissionen
der Wirtschaft; - Forschung, Innovation und
Wettbewerbsfähigkeit. 2.1. Sicherheit der Energieversorgung,
Solidarität und Vertrauen Im Mai 2014 hat die Kommission in ihrer
Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung[8] dargelegt, dass die EU
nach wie vor für externe Schocks im Energiebereich anfällig ist, und die
politischen Entscheidungsträger auf nationaler und europäischer Ebene
aufgefordert, den Bürgern zu vermitteln, welche Entscheidungen mit der
Verringerung unserer Abhängigkeit von bestimmten Brennstoffen,
Energielieferanten und Versorgungswegen verbunden sind. Die Energieunion baut
auf dieser Strategie auf. Die wichtigsten Grundlagen für die
Energieversorgungssicherheit sind die Verwirklichung des Energiebinnenmarktes
und ein effizienterer Energieverbrauch. Sie beruht darauf, dass mehr
Transparenz sowie mehr Solidarität und Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten
vorhanden sind. Im Hinblick auf die Versorgungssicherheit ist die EU eng mit
ihren Nachbarstaaten verbunden. Gemeinsame Vorgehensweisen im
Energiebereich können alle Teile der Europäischen Union stärken, z. B. im
Falle von Versorgungsschwierigkeiten und Störungen. Der Geist der Solidarität im
Energiebereich wird im Vertrag ausdrücklich erwähnt und steht im Mittelpunkt
der Energieunion. Diversifizierung der Versorgung
(Energiequellen, Lieferanten und Versorgungswege) Die politischen
Herausforderungen der letzten Monate haben gezeigt, dass die Diversifizierung
von Energiequellen, Lieferanten und Versorgungswegen für eine sichere und
krisenfeste Energieversorgung der europäischen Bürger und Unternehmen
entscheidend ist; diese erwarten jederzeit Zugang zu erschwinglicher Energie zu
wettbewerbsbasierten Preisen. Zur Gewährleistung einer
diversifizierten Gasversorgung müssen die Arbeiten zum Südlichen Gaskorridor
intensiviert werden, damit die zentralasiatischen Länder ihr Erdgas nach Europa
exportieren können. In Nordeuropa verbessert sich die Versorgungssicherheit
durch den Aufbau von Flüssiggas-Hubs mit mehreren Lieferanten erheblich. Diesem
Beispiel sollte man in Mittel- und Osteuropa sowie im Mittelmeerraum (wo
derzeit ein Gashub entsteht) folgen. An der Errichtung der Infrastrukturen für die
Bereitstellung von Gas aus neuen Quellen für die EU sind viele Partner
beteiligt; außerdem ist dieser Schritt komplex und kostenaufwändig. Die Lösung
der dadurch entstehenden Probleme erfordert ein entschlossenes Handeln auf
EU-Ebene. Die Kommission wird ihre Unterstützung für diesen Prozess mit allen
verfügbaren Finanzierungsinstrumenten der Union ausbauen, insbesondere über den
künftigen Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), und die
europäischen Finanzinstitutionen in vollem Umfang einbinden. Allerdings müssen
auch die notwendigen Infrastrukturen innerhalb der EU vorhanden sein
(einschließlich der Möglichkeit von Gasflüssen entgegen der
Hauptflussrichtung), um das Gas dorthin bringen zu können, wo es gebraucht
wird. Wir werden umfassend das Potenzial von
Flüssigerdgas (LNG) prüfen, auch als Reserve in Krisensituationen, in denen
über das vorhandene Fernleitungssystem nicht genügend Gas nach Europa gelangt.
Eine Zunahme des LNG-Handels wird zu einer Annäherung der Erdgaspreise weltweit
beitragen. Die LNG-Preise lagen in den letzten Jahren über den Preisen für
Pipelinegas, vor allem aufgrund der hohen Verflüssigungs-, Rückvergasungs- und
Transportkosten sowie der Nachfrage in Asien. Um diese Probleme anzugehen, wird
die Kommission eine umfassende LNG-Strategie ausarbeiten, die auch die
erforderliche Transportinfrastruktur zur Anbindung von LNG-Zugangspunkten an
den Binnenmarkt behandeln wird. Das Potenzial der Erdgasspeicherung in Europa
und der rechtliche Rahmen für eine ausreichende Speicherung für den Winter
werden in diesem Zusammenhang ebenfalls behandelt. Die Kommission wird ferner
auf die Beseitigung von Hindernissen für LNG-Importe aus den USA und anderen
LNG-Lieferländern hinarbeiten. Angesichts der
Importabhängigkeit der EU und der globalen Herausforderungen des Klimawandels
müssen wir zusätzliche Maßnahmen zur Verringerung des Ölverbrauchs ergreifen. Die derzeit niedrigen Ölpreise sind auf eine überschüssige Produktion,
einen geringeren Verbrauch und eine höhere Energieeffizienz zurückzuführen[9]. Die EU ist in hohem Maße
von der Einfuhr von Kernbrennstoffen und damit verbundener Dienstleistungen in
die Mitgliedstaaten abhängig, in denen die Kernenergie Teil des Energiemix ist.
Die Diversifizierung der Versorgung ist wichtig, damit ihre Sicherheit
gewährleistet ist. Die Kommission wird
die Anforderungen an die gemäß Artikel 41 des Euratom-Vertrags
vorzulegenden Informationen über Vorhaben für kerntechnische Anlagen
aktualisieren und überarbeiten. In der EU erzeugte Energie
trägt zur Verringerung der Abhängigkeit Europas von Energieeinfuhren bei. Hier
geht es vor allem um erneuerbare Energien – im Interesse der Umstellung auf
eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen – sowie um
konventionelle und, in den Mitgliedstaaten, die sich dafür entschieden haben,
nicht konventionelle fossile Energieträger. Die Öl- und Gasgewinnung aus nicht
konventionellen Quellen (z. B. Schiefergas) in Europa ist eine Option,
sofern mit Fragen der öffentlichen Akzeptanz und der Umweltauswirkungen angemessen
umgegangen wird.
Zusammenarbeit im Hinblick auf
Energieversorgungssicherheit
Mitgliedstaaten,
Übertragungsnetzbetreiber, die Industrie und alle anderen Beteiligten müssen
eng zusammenarbeiten, damit ein hohes Maß an Energieversorgungssicherheit für
die europäischen Bürger und Unternehmen gewährleistet ist. Im Zusammenhang mit Erdöl
wurden mit der Verabschiedung der Richtlinie über Erdölvorräte aus dem
Jahr 2009[10]
bereits wichtige Schritte unternommen; in ihr ist die Verpflichtung der
Mitgliedstaaten enthalten, Mindestvorräte an Erdöl und Erdölerzeugnissen
anzulegen und zu halten. Die Mitgliedstaaten
sollten sicher sein können, dass sie sich bei Versorgungsengpässen auf ihre
Nachbarn verlassen können. In dem 2014 von der Kommission vorgelegten Bericht
über die kurzfristige Krisenfestigkeit des europäischen Gassystems[11] wird die Notwendigkeit
stärkerer Zusammenarbeit bei der Reaktion auf eine mögliche
Versorgungsunterbrechung hervorgehoben. Im Hinblick auf ein gemeinsames
Krisenmanagement wird die Kommission Präventions- und Notfallpläne auf
regionaler und auf EU-Ebene vorschlagen, wobei die Vertragsparteien der
Energiegemeinschaft einbezogen werden. Die Solidarität zwischen den
Mitgliedstaaten, insbesondere bei Versorgungskrisen, muss gestärkt werden.
Diese Fragen und die Erfahrungen aus der Umsetzung der Verordnung werden bei
einem Vorschlag für die Überarbeitung der Verordnung über eine sichere
Erdgasversorgung berücksichtigt werden. Die Kommission wird
Optionen für Mechanismen zur freiwilligen Bündelung der Nachfrage im Hinblick
auf einen gemeinsamen Einkauf von Erdgas in Krisenzeiten und in Fällen, in
denen Mitgliedstaaten von einem einzigen Lieferanten abhängig sind, prüfen.
Diese müssten in vollem Einklang mit den Regeln der WTO und den
Wettbewerbsregeln der EU stehen. In zahlreichen
Mitgliedstaaten gibt es derzeit keinen angemessenen Rahmen für die Sicherheit
der Stromversorgung, und es werden veraltete und uneinheitliche Vorgehensweisen
bei der Bewertung der Versorgungssicherheit angewandt. In Zusammenarbeit mit
den Mitgliedstaaten wird die Kommission eine Reihe akzeptabler Risikoniveaus
für Versorgungsunterbrechungen sowie eine für die gesamte EU geltende
objektive, faktengestützte Bewertungsmethode für die Sicherheit der
Stromversorgung in den Mitgliedstaaten festlegen. Dabei werden
grenzüberschreitende Stromflüsse, die variable Energieerzeugung aus
erneuerbaren Energieträgern, die nachfrageseitige Steuerung und
Speichermöglichkeiten berücksichtigt. Kapazitätsmechanismen sollten zur
Gewährleistung der Versorgungssicherheit nur entwickelt werden, wenn sich dies
aufgrund der Beurteilung der Angemessenheit eines regionalen Systems als
erforderlich erweist; hierbei sollte dem Potenzial für
Energieeffizienzmaßnahmen und nachfrageseitige Steuerung Rechnung getragen
werden[12].
Eine stärkere Rolle Europas auf den
globalen Energiemärkten Die Energieunion ist kein
ausschließlich auf die EU bezogenes Vorhaben. Eine stärkere und geeintere EU
kann mit ihren Partnern zum beiderseitigen Vorteil konstruktiver zusammenarbeiten. Die Energiepolitik wird
häufig als Mittel der Außenpolitik eingesetzt, insbesondere in wichtigen
Energieerzeuger- und Transitländern. Dies ist bei der Erörterung der
europäischen auswärtigen Energiepolitik in Betracht zu ziehen. Daher muss die Europäische Union ihre Möglichkeiten zur Geltendmachung ihres
Gewichts auf den globalen Energiemärkten verbessern. Gemeinsam mit ihren wichtigsten Partnern wird
die Europäische Union auf ein verbessertes globales Lenkungssystem für
den Energiebereich hinarbeiten, das zu mehr Wettbewerb und Transparenz auf den globalen Energiemärkten führen soll. Die Handelspolitik der EU trägt durch die Aufnahme den
Energiesektor betreffender Bestimmungen in Handelsvereinbarungen mit
EU-Partnern zu mehr Energieversorgungssicherheit und Diversifizierung bei. Bei
EU-Verhandlungen über Übereinkünfte mit Ländern, die im Hinblick auf die
Versorgungssicherheit von Bedeutung sind, wird ein Schwerpunkt der Kommission
auf der Aushandlung von Bestimmungen liegen, die einen Beitrag zur Energieversorgungssicherheit
(Zugang zu Ressourcen) und den energiepolitischen Nachhaltigkeitszielen der
Energieunion leisten. Die Kommission wird grundsätzlich eine aktive Handels- und
Investitionsagenda im Energiebereich verfolgen, was auch das Streben nach Zugang
zu ausländischen Märkten für europäische Energietechnologien und
-dienstleistungen einschließt[13]. Im Rahmen einer neu
belebten europäischen Energie- und Klimapolitik wird die EU alle ihr zur
Verfügung stehenden außenpolitischen Instrumente für den Aufbau strategischer
Energiepartnerschaften mit immer wichtiger werdenden Erzeuger- und
Transitländern bzw. -regionen wie Algerien und der Türkei, Aserbaidschan
und Turkmenistan, dem Nahen und Mittleren Osten sowie Afrika und anderen
potenziellen Lieferanten einsetzen. Die EU wird ferner ihre
Partnerschaft mit Norwegen, dem zweitgrößten Erdöl- und Erdgaslieferanten der
EU, weiter ausbauen. Sie wird Norwegen auch in Zukunft in vollem Umfang in die
EU-interne Energiepolitik einbeziehen. Die EU wird auch ihre Partnerschaften
mit Ländern wie den USA und Kanada weiterentwickeln. Wenn die entsprechenden
Voraussetzungen erfüllt sind, wird die EU
eine Neudefinition ihrer energiepolitischen Beziehungen zu Russland auf der
Grundlage gleicher Ausgangsbedingungen in Bezug auf Marktöffnung, fairen
Wettbewerb, Umweltschutz und Sicherheit zum gegenseitigen Nutzen beider Seiten
prüfen. Besonderes Augenmerk wird
auf dem Ausbau der strategischen Energiepartnerschaft mit der Ukraine liegen.
Dabei geht es um Fragen im Zusammenhang mit der Bedeutung der Ukraine als
Transitland und der Reform des ukrainischen Energiemarktes (Ausbau des
Erdgasnetzes, Schaffung eines angemessenen rechtlichen Rahmens für den
Strommarkt, Steigerung der Energieeffizienz in der Ukraine als Mittel zur Verringerung
der Abhängigkeit von Energieeinfuhren usw.). In unserer unmittelbaren Nachbarschaft wird die Kommission die
Stärkung der Energiegemeinschaft durch Sicherstellung der
effektiven Umsetzung des Besitzstands der EU in den Bereichen Energie, Umwelt
und Wettbewerb und von Energiemarktreformen sowie durch Investitionsanreize im
Energiesektor vorschlagen. Ziel ist die verstärkte Integration der
Energiemärkte der EU und der Energiegemeinschaft. Die energiepolitischen
Beziehungen mit den Ländern des Europäischen Nachbarschafts- und
Partnerschaftsinstruments (ENPI) werden im Rahmen der laufenden Überprüfung der
Europäischen Nachbarschaftspolitik behandelt. Mehr Transparenz bei
der Gasversorgung Ein wichtiges Element bei
der Sicherstellung der Energieversorgung (insbesondere der Gasversorgung) ist
die vollständige Übereinstimmung der Abkommen, die den Kauf von Energie aus
Drittländern betreffen, mit dem EU-Recht. Prüfungen der zwischenstaatlichen
Abkommen und der entsprechenden kommerziellen Vereinbarungen im Hinblick auf
die Einhaltung des EU-Rechts auf der Grundlage des entsprechenden Beschlusses[14] werden derzeit
durchgeführt, nachdem ein Mitgliedstaat ein Abkommen mit einem Drittland
geschlossen hat. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Neuverhandlung derartiger
Übereinkünfte sehr schwierig ist. Die Positionen der Unterzeichner sind bereits
festgelegt, was politischen Druck erzeugt, keinen der Aspekte der Abkommen
anzutasten. In Zukunft sollte die Kommission über die Aushandlung von
zwischenstaatlichen Abkommen von einem frühen Zeitpunkt an unterrichtet werden,
so dass eine bessere Ex-ante-Bewertung der Vereinbarkeit dieser Abkommen mit
den Binnenmarktvorschriften und den Kriterien für die Versorgungssicherheit
gewährleistet ist. Die Beteiligung der Kommission an solchen Verhandlungen mit
Drittländern und eine Umstellung auf Standardvertragsklauseln könnten auch dazu
beitragen, unangemessenen Druck wirksamer zu vermeiden, und die Einhaltung der
europäischen Vorschriften sicherstellen. Daher wird die Kommission den
Beschluss über zwischenstaatliche Energieabkommen überprüfen und Optionen
vorschlagen, die gewährleisten, dass die EU in Verhandlungen mit Drittländern
mit einer Stimme spricht. Im Rahmen der Überprüfung
der Verordnung zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung wird die
Kommission ferner vorschlagen, eine angemessene Transparenz bei den Verträgen
über gewerbliche Gaslieferungen, die sich auf die Energieversorgungssicherheit
der EU auswirken könnten, sicherzustellen, wobei gleichzeitig die Vertraulichkeit
sensibler Informationen beachtet wird.
2.2. Ein vollständig integrierter
Energiebinnenmarkt Trotz der Fortschritte der letzten Jahre ist
das Potenzial des Energiesystems in Europa noch nicht vollständig ausgeschöpft.
Die derzeitige Marktorganisation zieht nicht ausreichend Investitionen nach
sich, Marktkonzentration und ein schwacher Wettbewerb werfen nach wie vor
Probleme auf und die Energielandschaft in Europa ist noch immer zu stark
fragmentiert. Wir müssen die Vollendung des Energiebinnenmarktes daher mit
neuem politischem Elan vorantreiben. Die „Hardware“ des
Binnenmarktes: Vernetzte Märkte durch Verbundleitungen Europa verfügt
insbesondere hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verbindungen noch nicht
über ausreichend ausgebaute Stromübertragungs- und Gasfernleitungsnetze, um für
einen funktionierenden Energiebinnenmarkt zu sorgen und die verbleibenden
„Energieinseln“ mit dem Hauptstrom- und -gasnetz verbinden zu können. Die Arbeit an
Infrastrukturprojekten hat sich in den letzten Jahren beschleunigt und
angesichts der aktuellen Ereignisse an der östlichen Grenze der EU weitere
Impulse erhalten. Im Jahr 2013 hat die Europäische Union
248 Infrastrukturprojekte im Energiebereich zu Vorhaben von gemeinsamem
Interesse bestimmt. Die Liste dieser Vorhaben wird im Laufe dieses Jahres und
anschließend alle zwei Jahre überprüft und aktualisiert[15]. Im Jahr 2014
wurden im Rahmen der Europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit
33 Infrastrukturprojekte ermittelt, die für eine Verbesserung der
Versorgungssicherheit und eine stärkere Vernetzung der Energiemärkte von
entscheidender Bedeutung sind. Im
Elektrizitätsbereich wurde das spezifische Ziel festgelegt, bis zum
Jahr 2020 mindestens 10 % der vorhandenen Erzeugungskapazitäten der
Mitgliedstaaten in Verbünde zu integrieren. Die erforderlichen Maßnahmen zur
Erreichung dieses Ziels sind in der Mitteilung der Kommission beschrieben, die
zusammen mit dieser Rahmenstrategie für die Energieunion vorgelegt wird. Im
Jahr 2016 wird die Kommission darlegen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um
bis 2030 einen Zielwert von 15 % zu erreichen. Der Übergang zu
einem sichereren und nachhaltigeren Energiesystem setzt umfangreiche
Investitionen in Stromerzeugung, Netze und Energieeffizienz voraus, die sich
Schätzungen zufolge in den nächsten zehn Jahren auf 200 Mrd. EUR
jährlich belaufen dürften[16].
Da der private Sektor die Kosten dieser Investitionen zu einem Großteil
übernehmen wird, ist ein ausreichender Zugang zu Finanzmitteln von zentraler
Bedeutung. Bereits heute erhalten Investoren Mittel von der Europäischen
Investitionsbank, der Fazilität „Connecting Europe“ sowie aus den europäischen
Struktur- und Investitionsfonds. Außerdem werden durch den geplanten
Europäischen Fonds für strategische Investitionen weitere Mittel zur Verfügung
stehen, so dass der Zugang zu Finanzmitteln für Vorhaben von europaweiter
Bedeutung erleichtert wird, etwa im Bereich der Energienetze, der erneuerbaren
Energien und der Energieeffizienz. Die Kommission wird Möglichkeiten für
Investitionsprogramme im Energiebereich prüfen, in deren Rahmen Ressourcen
gebündelt werden sollen, um wirtschaftlich tragfähige Investitionen zu
finanzieren, ohne dass es dabei zu Verzerrungen oder einer Fragmentierung des
Marktes kommt. Investoren können das
im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen eingerichtete
Investitionsportal nutzen, das die Transparenz des Verzeichnisses der
EU-Investitionsprojekte erhöht, indem es potenziellen Investoren Informationen
bietet. Zudem wird die Kommission Informationen zu Infrastrukturvorhaben
zusammenstellen, die im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ und der
EU-Fonds der Kohäsionspolitik gefördert werden, um die Kohärenz der zahlreichen
unterschiedlichen Finanzierungsprogramme zu fördern und ihre Wirkung zu
optimieren. Die Kommission wird
regelmäßig über die Umsetzung größerer Infrastrukturprojekte, die zum Aufbau
der Energieunion beitragen, Bilanz ziehen, insbesondere wenn sie Folgemaßnahmen
in Bezug auf Vorhaben von gemeinsamem Interesse trifft. In diesem Zusammenhang
wird sie einen Jahresbericht über die Fortschritte bei der Erreichung des
Zielwerts von 10 % für die Stromverbundleitungen erstellen und sich dabei
besonders auf die Umsetzung der regionalen Aktionspläne konzentrieren. Darüber
hinaus wird die Kommission ein spezielles Energieinfrastruktur-Forum ins Leben
rufen, in dessen Rahmen die Fortschritte mit den Mitgliedstaaten, einschlägigen
regionalen Kooperationsgemeinschaften und EU-Organen erörtert werden sollen.
Das Forum wird Ende 2015 erstmals zusammenkommen. Umsetzung und Überarbeitung der
„Software“ des Energiebinnenmarktes Die lückenlose
Anwendung und strenge Durchsetzung der vorhandenen Rechtsvorschriften im
Energiebereich und den damit verbundenen Bereichen ist für den Aufbau der
Energieunion von größter Bedeutung. Es hätte wenig Sinn,
neue politische Maßnahmen und Konzepte auf einer schwachen rechtlichen
Grundlage zu entwickeln. Die Kommission wird in dieser Hinsicht alle
verfügbaren politischen Instrumente nutzen und auf der vollständigen Umsetzung
und Durchsetzung des 3. Energiebinnenmarktpakets durch die Mitgliedstaaten
bestehen, insbesondere was die Entflechtung der Betreiber und die
Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden angeht. Bevor die europäischen Struktur-
und Investitionsfonds für die Kofinanzierung von Energieinvestitionen in
Anspruch genommen werden können, müssen bestimmte Vorabbedingungen erfüllt
sein. Dies trägt dazu bei, die Einhaltung des EU-Energierechts zu
gewährleisten. Durch eine strenge Durchsetzung des
EU-Wettbewerbsrechts lassen sich Verzerrungen des Energiebinnenmarktes
vermeiden. So tragen wettbewerbsrechtliche Durchsetzungsmaßnahmen gegen
territoriale Beschränkungen in Lieferverträgen sowie gegen die Abschottung der
vorgelagerten oder nachgelagerten Märkte oder Netze (einschließlich
Verbindungsleitungen) zu einem ungehinderten Energiefluss bei. Die Kommission
wird ferner – über die Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften – die
Entwicklung und Bildung der Energiepreise bewerten. Ein gut funktionierender Energiebinnenmarkt
setzt auch einen wirksamen Regulierungsrahmen voraus. Im Rahmen des
3. Energiebinnenmarktpakets wurden Stellen geschaffen, die die
Zusammenarbeit der Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber und der
Regulierungsbehörden gewährleisten. Im Zuge der Erörterungen über die
Marktorganisation soll die Funktionsweise dieser Einrichtungen weiter
verbessert werden. Derzeit spiegeln die Entscheidungen dieser Stellen noch
immer vor allem die Ansichten der einzelnen Mitgliedstaaten wider. Zur Bewältigung der Herausforderungen des
reformierten Energiesystems bedarf es einer viel stärkeren Integration der
Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber. Die ebenfalls mit dem
3. Energiebinnenmarktpaket eingerichteten Europäischen Netze der Übertragungs-
bzw. Fernleitungsnetzbetreiber (ENTSO-E/G) müssen weiter ausgebaut werden, um
diese Aufgabe erfüllen zu können. Dazu müssen regionale Betriebszentren
geschaffen werden, die eine wirksame Planung und Verwaltung der
grenzüberschreitenden Strom- und Gasflüsse ermöglichen. Im Rahmen des 3. Energiebinnenmarktpakets
wurde zudem die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
(ACER) gegründet, die die nationalen Regulierungsbehörden insbesondere in
grenzübergreifenden Fragen unterstützt. Allerdings ist die Tätigkeit der ACER
im Wesentlichen auf die Abgabe von Empfehlungen und Stellungnahmen beschränkt.
Ihre Entscheidungsbefugnisse sind stark begrenzt, sie kann diese z. B. nur
nach Aufforderung durch die nationalen Regulierungsbehörden ausüben, oder wenn
diese einen Beschluss nicht binnen einer bestimmten Frist fassen konnten. Die
EU-weite Regulierung des Binnenmarktes sollte verstärkt werden. Dazu sollten
die Befugnisse und die Unabhängigkeit der ACER bei der Wahrnehmung von Regulierungsfunktionen
auf europäischer Ebene erheblich erweitert werden, damit sie die Entwicklung
des Energiebinnenmarktes und der damit zusammenhängenden Marktregelungen
wirksam beaufsichtigen und alle grenzübergreifenden Fragen behandeln kann, die
mit der Schaffung eines nahtlosen Binnenmarktes im Zusammenhang stehen[17]. Gemäß dem 3. Energiebinnenmarktpaket
sollen zudem Netzkodizes verabschiedet werden, um den Strom- und Gasfluss über
verschiedene Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetze hinweg zu harmonisieren. Die Vollendung
dieser Arbeiten ist Voraussetzung für besser funktionierende grenzübergreifende
Energiemärkte. Damit die Stromerzeugung aus erneuerbaren
Energieträgern in den Markt integriert werden kann, müssen die Märkte sowohl
auf Angebots- als auch auf Nachfrageseite sowie sowohl innerhalb der Grenzen
eines Mitgliedstaates als auch darüber hinaus flexibel sein. Die Stromnetze
müssen daher deutlich weiterentwickelt werden. Zudem ist es erforderlich, die
Möglichkeiten für eine dezentrale Stromerzeugung und das Nachfragemanagement,
einschließlich der Intraday-Märkte, auszubauen und neue
Hochspannungsfernleitungen („Supernetze“) und Speichertechnologien zu
entwickeln. Die Kommission wird einen ehrgeizigen
Legislativvorschlag zur Umgestaltung des Strommarktes und zur Verknüpfung von
Großhandels- und Endkonsumentenmarkt erarbeiten. So kann die
Versorgungssicherheit verbessert und sichergestellt werden, dass der Strommarkt
besser auf die Umstellung des Energiesystems ausgerichtet wird, die
insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien zum Auftreten zahlreicher
neuer Erzeuger führen und – vor allem durch nachfrageseitige
Steuerung – die vollständige Einbeziehung der Verbraucher in den Markt
ermöglichen wird. Durch eine stärkere Integration, auch auf regionaler Ebene,
einen intensiveren grenzübergreifenden Handel und die Entwicklung sowohl kurz-
als auch langfristiger Märkte mit effektiver Preisbildung sollen die
erforderlichen Investitionssignale für die Marktintegration neuer
Stromerzeugungsquellen ausgesandt und die nötige Flexibilität sichergestellt
werden. Ein in vollem Umfang funktionierender
Energiebinnenmarkt, von dem effiziente Investitionssignale ausgehen, ist die
beste Voraussetzung für die Verringerung des Bedarfs an Kapazitätsmechanismen.
Die Kommission hat bereits Leitlinien[18]
und Vorschriften[19]
herausgegeben, die den unerwünschten Auswirkungen schlecht konzipierter,
fragmentierter und unkoordinierter öffentlicher Interventionen entgegenwirken
sollen. Die wirksame Anwendung dieser Leitlinien kann jedoch nur ein erster
Schritt sein, wenn es darum geht, die divergierenden nationalen Marktregelungen
z. B. zu Kapazitätsmechanismen und die unkoordinierten Fördersysteme für
erneuerbare Energien mit dem Binnenmarkt in Einklang zu bringen[20]. Wenngleich sie in
manchen Fällen erforderlich und gerechtfertigt sein können, um einem
Marktversagen entgegenzuwirken, stellen einige Formen öffentlicher
Interventionen ein ernst zunehmendes Hindernis für einen funktionierenden
Energiebinnenmarkt dar. Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten
zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass Kapazitätsmechanismen und die
Förderung erneuerbarer Energien vollständig mit den geltenden Bestimmungen im
Einklang stehen und den Energiebinnenmarkt nicht verzerren. Subventionen, die
der Umwelt schaden, müssen zudem gänzlich verschwinden[21]. Auch ein reformiertes
Emissionshandelssystem ist von großer Bedeutung, wenn es darum geht, die
richtigen Investitionssignale auszusenden. Darüber hinaus wird die Kommission die
Transparenz hinsichtlich der Zusammensetzung der Energiekosten und -preise
erhöhen und zu diesem Zweck eine regelmäßige und umfassende Überwachung und
Berichterstattung entwickeln, auch zu den Auswirkungen der Energiekosten und
-preise auf die Wettbewerbsfähigkeit. Ihr besonderes Augenmerk gilt dabei
staatlichen Interventionen wie regulierten Tarifen, der Energiebesteuerung und
der Höhe der öffentlichen Unterstützung sowie deren Auswirkungen auf die
Preisfestsetzungsmechanismen, einschließlich der Defizite bei den Stromtarifen.
Verstärkte regionale Zusammenarbeit
innerhalb eines gemeinsamen EU-Rahmens Im Rahmen der Energieunion müssen die
Mitgliedstaaten bei der Entwicklung ihrer Energiepolitik mit ihren
Nachbarländern zusammenarbeiten und sich gegenseitig abstimmen. Die technische Umsetzung der einzelnen
Elemente unserer Strategie für die Energieunion ist sehr komplex. Einige
Elemente, wie neue Marktregelungen für kurzfristige Gas- und Strommärkte oder
die betriebliche Integration der Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber,
sollten vor der vollständigen EU-weiten Marktintegration zunächst auf
regionaler Ebene entwickelt und umgesetzt werden. Die Grundlage können dabei
bestehende Initiativen wie das Pentalaterale Energieforum oder der Verbundplan
für den baltischen Energiemarkt (BEMIP) bilden. Erfolge in diesen Regionen
sollten als Katalysator für andere Regionen wirken. Die Kommission wird
dafür sorgen, dass alle regionalen Initiativen auf kohärente Weise
weiterentwickelt werden und zu einem vollständig integrierten Energiebinnenmarkt
führen. Insbesondere in Mittel- und Südosteuropa
sollten Zusammenarbeit, Solidarität und gegenseitiges Vertrauen gestärkt
werden, da diese Region eine besondere Anfälligkeit aufweist. Spezifische
Kooperationsvereinbarungen würden dazu beitragen, die Integration dieser Märkte
in den breiteren europäischen Energiemarkt zu beschleunigen; dies würde die
Liquidität und Belastbarkeit des Energiesystems erhöhen und es ermöglichen, das
Potenzial dieser Region in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien
vollständig auszuschöpfen. In dieser Hinsicht wird die Kommission konkrete
Initiativen einleiten, die sie als Angelegenheit von höchster Priorität
betrachtet. Für den Nordsee- und den Ostseeraum wird die
Kommission mit den Mitgliedstaaten und der Industrie auf eine Verringerung der
Kosten dieser Offshore-Energiesysteme hinarbeiten. Neu gestaltete Rahmenbedingungen für die
Verbraucher In einer Energieunion sollten die Verbraucher
in einem Mitgliedstaat fundierte Entscheidungen treffen und Energie ohne
Weiteres auch von Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten beziehen können. Dazu
ist es erforderlich, die derzeitigen nationalen Regulierungsrahmen weiter
anzupassen, da weitaus die meisten europäischen Haushalte noch immer zu passiv
sind. In einigen Mitgliedstaaten haben die Verbraucher nur eine begrenzte
Anzahl an Versorgern zur Auswahl, die sie auch nur unter Schwierigkeiten
wechseln können. Zur Stärkung der Verbraucher müssen die
Mitgliedstaaten und ihre Behörden die bestehenden europäischen Vorschriften,
auch im Bereich des Verbraucherschutzes, vollständig einhalten und durchsetzen.
Auch regionale und lokale Behörden sollten erforderliche
Unterstützungsmaßnahmen treffen, um den Verbrauchern auf leicht verständliche
und zugängliche Weise Informationen, nutzerfreundliche Instrumente und
finanzielle Anreize für Energieeinsparungen bereitzustellen. Intelligente Technologien werden es den
Verbrauchern und ihren Energiedienstleistern erleichtern, ihren
Energieverbrauch (und eine mögliche Eigenerzeugung) zu steuern und so die
vorhandenen Möglichkeiten auf dem Energiemarkt zu nutzen. Dies wird zu
flexibleren Märkten und möglicherweise auch zu niedrigeren Energierechnungen
für die Verbraucher führen. Die Kommission wird auch weiterhin auf eine
größere Standardisierung drängen, die Einführung von intelligenten
Verbrauchszählern in den Mitgliedstaaten[22]
unterstützen und die Weiterentwicklung von intelligenten Geräten und Netzen
fördern, um Anreize für eine flexible Energienutzung zu bieten. Sie wird
Synergien zwischen der Energieunion und der Agenda für den digitalen
Binnenmarkt fördern und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um Datenschutz
und Cybersicherheit zu gewährleisten. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn die
Marktpreise die richtigen Signale aussenden. In mehreren Mitgliedstaaten wird
die Entwicklung eines wirksamen Wettbewerbs noch immer durch regulierte Preise
beschränkt, die sich hemmend auf Investitionen und den Markteintritt neuer
Teilnehmer auswirken. Regulierte Endverbraucherpreise dienen oft dazu,
Haushalte oder auch Unternehmenskunden vor steigenden Energiekosten zu
schützen. Die Nachteile haben jedoch Kunden mit nicht regulierten Preisen,
Stromunternehmen und/oder die öffentlichen Haushalte zu tragen, da Defizite bei
den Stromtarifen entstehen können. Langfristig schaden diese Maßnahmen sogar
den Verbrauchern, denen sie eigentlich zugute kommen sollen. Die Kommission
wird sich daher mit Hilfe wettbewerbsrechtlicher Instrumente und des Rahmens
für die wirtschaftspolitische Steuerung dafür einsetzen, dass eine
Preisregulierung unter das Kostenniveau schrittweise entfällt. Zudem wird sie
die Mitgliedstaaten dazu auffordern, einen Fahrplan für die vollständige
Beendigung der Preisregulierung zu entwickeln. Maßnahmen für besonders schutzbedürftige
Verbraucher Energiearmut hat negative Folgen für
Lebensstandard und Gesundheit. Sie hat viele Ursachen, resultiert jedoch meist
aus einer Kombination von niedrigem Einkommen und allgemeiner Armut,
ineffizienten Wohngebäuden und für die Energieeffizienz wenig förderlichen
Eigentumsverhältnissen. Ihr kann nur mit einer Kombination von Maßnahmen
begegnet werden, die vor allem auf sozialem Gebiet und im Rahmen der
Zuständigkeiten nationaler, regionaler und lokaler Behörden erfolgen müssen.
Bei der allmählichen Beendigung der Preisregulierung müssen die
Mitgliedstaaten – vorzugsweise im Rahmen des allgemeinen
Sozialsystems – Mechanismen für besonders schutzbedürftige Verbraucher
vorsehen. Erfolgt dieser Schutz auf dem Energiemarkt, könnte er in Form eines
Solidaritätstarifs oder als Nachlass auf die Energierechnungen gestaltet
werden. Die Kosten dieser Regelungen müssten von allen nicht
nachlassberechtigten Verbrauchern getragen werden. Es ist daher wichtig, dass
sich die Systeme gezielt an die schutzbedürftigsten Verbraucher richten, um die
Gesamtkosten niedrig zu halten und die mit regulierten Preise verbundenen
Verzerrungen zu begrenzen (und so beispielsweise eine weitere Erhöhung der
Defizite bei den Stromtarifen der Mitgliedstaaten zu vermeiden). 2.3. Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung
des Energiebedarfs Der Europäische Rat beschloss im
Oktober 2014 auf EU-Ebene ein vorläufiges Ziel von mindestens 27 %
für Verbesserungen der Energieeffizienz bis 2030. Dieses Ziel soll 2020
überprüft werden, wobei auf EU-Ebene 30 % angestrebt werden. In diesem
Kontext ist hinsichtlich der Energieeffizienz ein Umdenken erforderlich: Wir
müssen sie ebenfalls als Energiequelle betrachten, deren Wert dem der
eingesparten Energie entspricht. Bei der Überprüfung der Marktorganisation wird
die Kommission sicherstellen, dass der Energieeffizienz und der
nachfrageseitigen Steuerung die gleiche Bedeutung zukommt wie der
Erzeugungskapazität. Wenngleich diese Arbeit überwiegend auf
nationaler, regionaler und lokaler Ebene erfolgen muss, kann die Kommission
durch Schaffung eines geeigneten Rahmens ebenfalls eine wichtige Rolle spielen.
Sie wird die Mitgliedstaaten daher auffordern, Energieeffizienz im Rahmen ihrer
politischen Maßnahmen als Angelegenheit von höchster Priorität zu betrachten. Bereits heute verfügt die EU über den weltweit
fortschrittlichsten Maßnahmenkatalog für Energieeffizienz. Dank der
Vorschriften in den Bereichen Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung
verfügen die Verbraucher über das nötige Hintergrundwissen, um sich für
energieeffiziente Geräte zu entscheiden. Wenngleich alle Wirtschaftsbranchen
Maßnahmen treffen müssen, um ihre Energieeffizienz zu erhöhen, wird sich die
Kommission auf Sektoren mit einem gewaltigen Energieeffizienzpotenzial –
insbesondere den Verkehrs- und Gebäudesektor – konzentrieren. Zudem wird
sie Synergien zwischen Energie- und Ressourceneffizienzmaßnahmen und der
Kreislaufwirtschaft fördern. Dazu soll auch das mit dem Konzept
„Energieerzeugung aus Abfall“ verbundene Potenzial ausgeschöpft werden. Steigerung der
Energieeffizienz im Gebäudesektor Die Wärme- und Kälteerzeugung ist der
Einzelbereich mit dem höchsten Energiebedarf in Europa, und der Großteil der
europäischen Gasimporte entfällt auf diesen Bereich. So bedarf es hinsichtlich
Fernheizung und -kühlung noch enormer Effizienzsteigerungen, die in einer
künftigen Strategie der Kommission behandelt werden sollen. Zudem müssen die Mitgliedstaaten insbesondere
auf lokaler und regionaler Ebene Maßnahmen ergreifen, um das
Energieeffizienzpotenzial im Gebäudesektor auszuschöpfen. Insbesondere auf
lokaler Ebene ist es aufgrund eines fehlenden Bewusstseins und mangelnder
Erfahrungen mit der Mikrofinanzierung noch immer eine Herausforderung, Anreize
für Investitionen im benötigten Umfang zu schaffen. Die Kommission wird
Möglichkeiten zur Vereinfachung des Zugangs zu vorhandenen
Finanzierungsmöglichkeiten unterstützen und Standard-Finanzierungsmodelle für
die Verwaltungsstellen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds sowie
für interessierte Akteure bereitstellen, neue Finanzierungssysteme auf der
Grundlage der Risiko- und Einnahmenteilung fördern und neue Finanzierungs- und
Fördertechniken in Form von technischer Unterstützung entwickeln. Neben der
finanziellen Unterstützung bedarf es jedoch auch einer technischen
Unterstützung, damit kleinere Projekte im Rahmen größerer Programme
zusammengefasst werden können, um die Transaktionskosten zu verringern und die
Attraktivität für den privaten Sektor zu erhöhen. Auch die Arbeit der Initiativen „Intelligente
Städte und Gemeinden“ und des Bürgermeisterkonvents, die vor allem von
Bürgermeistern, Organisationen der Zivilgesellschaft, Investoren,
Finanzinstituten und Dienstleistern geleistet wird, ist für Fortschritte im
Bereich der Energieeffizienz innerhalb und außerhalb der EU von großer
Bedeutung. Sie hat die volle Unterstützung der Kommission. Ferner wird die
Kommission als Beitrag zum „Aktionsplan für Energieeffizienz“ der G20 eine
Initiative zum Thema „Weltweite Exzellenz für politische Energieeffizienzmaßnahmen“
entwickeln. Zudem wird sie sich beispielsweise im Rahmen der UN-Initiative
„Nachhaltige Energie für alle“ und der Internationalen Energieagentur
nachdrücklich für die Verabschiedung ehrgeiziger Energieeffizienzvorgaben und
-zielwerte einsetzen. Angesichts der Führungsrolle der EU im Bereich der
Energieeffizienztechnologien wird dies auch Exporte, Wachstum und Beschäftigung
fördern. Mittel der EU und der EIB können dabei eine
entscheidende Rolle spielen. Der Europäische Fonds für strategische
Investitionen kann eine wichtige Hebelwirkung auf Investitionen in die
Gebäuderenovierung ausüben. Investitionen in diesem Bereich wiederum haben
positive Folgen für Wachstum und Beschäftigung. Entwicklung eines energieeffizienten
Verkehrssektors mit geringen CO2-Emissionen Auf den Verkehrssektor entfallen mehr als
30 % des Endenergieverbrauchs in Europa. Zur Verwirklichung des
Energieeffizienzpotenzials in diesem Bereich ist es erforderlich, die CO2-Emissionsvorgaben
für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge auch nach 2020 kontinuierlich weiter zu
verschärfen und Maßnahmen zu treffen, um den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen
von schweren Nutzfahrzeugen und Bussen zu senken. Auch ein besseres
Verkehrsmanagement sollte als modernes zukunftsgerichtetes Instrument für die
Verringerung der CO2-Emissionen gefördert werden. Dies sollte mit Maßnahmen zur besseren Nutzung
des Potenzials des Binnenmarkts und zur Internalisierung externer Kosten
verbunden sein. Die Kommission wird die Einführung von Straßennutzungsgebühren
auf der Grundlage des Verursacher- und Nutzerprinzips unterstützen und ihre
Bemühungen verstärken, einen einheitlichen europäischen Verkehrsraum auf der
Grundlage einer optimierten Nutzung der Fahrzeugflotte zu schaffen. Auch durch
die Beseitigung von Hindernissen für weniger treibhausgasintensive
Verkehrsträger, wie den Schienenverkehr oder die See- und Binnenschifffahrt,
und durch eine Erhöhung der Attraktivität und Kosteneffizienz dieser
Verkehrsträger lassen sich erhebliche Kraftstoffeinsparungen erzielen. Die
Kommission wird die Initiative „Shift2Rail“[23]
weiterhin unterstützen. Ferner wird die Kommission weitere Maßnahmen
zur Verringerung der CO2-Emissionen des noch immer weitgehend
erdölabhängigen Verkehrssektors treffen. Dazu ist es erforderlich, das gesamte
Verkehrssystem schrittweise umzustellen und alternative Kraftstoffe verstärkt
zu entwickeln und zu nutzen. Darüber hinaus wird die Kommission weitere
Maßnahmen zur Förderung des raschen Aufbaus der erforderlichen Infrastruktur,
wie z. B. Tank- und Ladestationen, treffen. [24] Für die Marktakzeptanz
dieser Fahrzeuge ist eine gemeinsame Einführung der Infrastruktur, der
Fahrzeuge und der Kraftstoffe von entscheidender Bedeutung. Ein wichtiger Faktor für die Verringerung der
Erdölabhängigkeit und die Verringerung der CO2-Emissionen im
Verkehrssektor ist auch die Umstellung auf elektrische Antriebe, insbesondere
in den Bereichen Straßenverkehr (Kurz- und Mittelstrecken) und Schienenverkehr.
Europa muss die Umstellung auf elektrische Pkw-Antriebe sowie andere
Verkehrsmittel beschleunigen und im Bereich der Elektromobilität und
Energiespeicherungstechnologien eine Führungsrolle übernehmen. Dazu müssen
Elektrofahrzeuge – sowohl als Energieverbraucher als auch als mögliche
Speichersysteme – vollständig in die Mobilitätspolitik der Städte und in
das Stromnetz integriert werden. 2.4. Umstellung auf eine Wirtschaft mit
geringen CO2-Emissionen Ein ehrgeiziges Klimaziel ist integraler
Bestandteil unserer Energieunion. Die Klimapolitik der EU basiert auf einem
EU-weiten CO2-Markt (EU-Emissionshandelssystem), ehrgeizigen aber
fairen nationalen Zielen für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen in den
Bereichen außerhalb des Emissionshandelssystems und einer Energiepolitik, die
der Europäischen Union weltweit die Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien
sichern soll. Eine ehrgeizige
EU-Klimapolitik Im Rahmen für die Klima- und Energiepolitik
bis 2030 ist die Verpflichtung der EU festgelegt, ihre Treibhausgasemissionen
gegenüber den Werten von 1990 um mindestens 40 % zu reduzieren. Dies ist
ein ehrgeiziger Beitrag zu den internationalen Klimaverhandlungen, die 2015 in
einen verbindlichen Klimavertrag münden sollen. Die Einzelheiten zu diesem
Beitrag sind der Mitteilung „Auf dem Weg nach Paris“ zu entnehmen, die
gleichzeitig mit dieser Rahmenstrategie für die Energieunion vorgelegt wird.
Die Kommission wird sich bemühen, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten andere
große Volkswirtschaften zu überzeugen, ebenfalls dieses Ziel anzustreben. Sie
wird zu diesem Zweck eine aktive europäische Klimadiplomatie betreiben, bei der
sie Instrumente der Handels- und Entwicklungspolitik in vollem Umfang
einzusetzen gedenkt. Eckpfeiler der europäischen Klimapolitik ist
ein gut funktionierendes EU-Emissionshandelssystem. Infolge der
Marktstabilitätsreserve und der zur Erreichung der beim Rahmen für 2030
beschlossenen ambitionierteren Ziele erforderlichen Maßnahmen wird das
EU-Emissionshandelssystem zu realistischen Preisen für CO2-Emissionen
führen und kosteneffiziente Verringerungen der Treibhausgasemissionen
begünstigen. Nach dem Willen der Europäischen Kommission soll das
EU-Emissionshandelssystem seine Rolle als technologie-neutraler,
kosteneffizienter und EU-weiter Katalysator für Investitionen in CO2-arme
Technologien in vollem Umfang ausfüllen. Durch die Preisbildung auf EU-Ebene
stärkt das System das Funktionieren des Energiebinnenmarktes und begünstigt die
Verbreitung erneuerbarer Energien sowie anderer CO2-armer und
energieeffizienter Technologien. Maßnahmen zur Verhinderung von
Verlagerungseffekten („carbon leakage“) sollten dem Umfang der Anstrengungen in
anderen großen Volkswirtschaften entsprechen. Die nationalen Ziele für die nicht in das
EU-Emissionshandelssystem einbezogenen Sektoren sollen noch festgesetzt und der
Sektor der Land- und Forstwirtschaft in den EU-Rahmen bis 2030 einbezogen
werden, damit auch diese Sektoren die richtigen Anreize für eine Verringerung
der Treibhausgasemissionen erhalten und ihren Beitrag zur Bekämpfung von
Klimaveränderungen leisten. Übernahme der Führungsrolle bei den
erneuerbaren Energien Die Europäische Union ist entschlossen,
weltweit die Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien zu übernehmen und zum
globalen Zentrum für die Entwicklung der nächsten Generation fortgeschrittener
und wettbewerbsfähiger Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien zu
werden. Die EU hat ferner sich selbst das Ziel gesetzt, den Anteil der in der
EU verbrauchten erneuerbaren Energien bis 2030 auf mindestens 27 % zu
steigern. Die EU ist bereits auf dem richtigen Weg, um
beim Anteil der erneuerbaren Energien an ihrem Energiemix das für 2020 gesetzte
Ziel von 20 % zu erreichen; die Kosten für neue Wind- und
Photovoltaikkapazitäten sind erheblich gesunken, was großenteils dem Engagement
der EU in diesem Bereich zu verdanken ist, und bei der Reform der
Förderinstrumente zur weiteren Kostenreduzierung sind gute Fortschritte zu
verzeichnen. Um das Ziel von 27 % zu erreichen, müssen jedoch neue
Herausforderungen bewältigt werden. Um die Energieerzeugung aus erneuerbaren
Energieträgern schrittweise und effizient in einen Markt zu integrieren, der
wettbewerbsfähige erneuerbare Energien fördert und die Innovation vorantreibt,
müssen die Energiemärkte und Netze aufnahmebereit für die erneuerbaren Energien
sein[25].
Die bestehenden Rechtsvorschriften und neuen Marktvorschriften müssen
vollständig umgesetzt werden, um die Entwicklung neuer Technologien für
intelligente Netze und die nachfrageseitige Steuerung für eine effiziente
Umstellung des Energiesystems zu ermöglichen. In Einklang mit den Leitlinien für staatliche
Umweltschutz- und Energiebeihilfen muss die Erzeugung erneuerbarer Energien
durch marktbasierte Mechanismen unterstützt werden, die bei Marktversagen
greifen können, Kosteneffizienz gewährleisten und Überkompensationen oder
Wettbewerbsverzerrungen verhindern. Kostengünstige Finanzmittel für
kapitalintensive erneuerbare Energien benötigen einen stabilen
Investitionsrahmen, der regulierungsbedingte Risiken verringert. Dies ist
notwendig, um das Vertrauen der Investoren zu gewährleisten und Investitionen
aus internationalen Fonds, von Trägern großmaßstäblicher Projekte sowie von
Kooperativen und Haushalten unter marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu
gewinnen, bei denen die Kapitalkosten niedrig bleiben. Die Kommission wird die
Zusammenarbeit[26]
und die Konvergenz der nationalen Fördersysteme erleichtern, was eine stärkere
grenzübergreifende Öffnung, auch durch eingehende Gespräche mit den
Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der entsprechenden Leitlinien der Kommission[27] und der Leitlinien für
Energie- und Umweltbeihilfen, ermöglichen wird. Bei Entscheidungen über Investitionen in die
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien müssen die physischen Gegebenheiten
der Ressourcenverfügbarkeit und des Netzes, die öffentliche Akzeptanz, der
Standort des Verbrauchs und die administrativen Hindernisse berücksichtigt
werden. Die Entwicklung von neuen Infrastrukturen, insbesondere
Verbindungsleitungen, muss auch zu geringeren Kosten für die Integration von
Strom aus erneuerbaren Energien in den Energiebinnenmarkt führen. Die EU muss in fortgeschrittene und
nachhaltige alternative Kraftstoffe investieren, auch in Verfahren für die
Produktion von Biokraftstoffen und in die Bioökonomie ganz allgemein. Auf diese
Weise wird es uns gelingen, unsere industrielle und technologische
Führungsposition zu wahren und die Klimaschutzziele zu erreichen. Dabei muss
die EU auch die Auswirkungen von Bioenergie auf die Umwelt, die Landnutzung und
die Lebensmittelerzeugung einbeziehen. Der EU-Investitionsplan sowie andere
EU-Finanzierungsquellen könnten dazu beitragen, die erforderliche Finanzierung
zu sichern. 2.5. Eine Energieunion für Forschung,
Innovation und Wettbewerbsfähigkeit Eine neue Strategie für Forschung und
Innovation (F&I) muss ein zentrales Anliegen der Energieunion sein. Wenn
Europa im Bereich der erneuerbaren Energien die globale Führungsrolle
übernehmen will, muss es diese sowohl bei der nächsten Generation von
Technologien für diese Energien als auch bei den Speicherlösungen erobern. Auch eine Führungsposition der EU bei den
Technologien für intelligente Netze und den Smart-Home-Technologien sowie
sauberen fossilen Brennstoffen und den weltweit sichersten Nukleartechnologien
ist von entscheidender Bedeutung, wenn die Energieunion ein Motor für Wachstum,
Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit werden soll. Zwar konnten bei der Verbesserung der
Effektivität der Forschungsprogramme Europas bedeutende Fortschritte erzielt
werden, doch kann noch viel mehr getan werden. Wir sind immer noch weit
entfernt von einer voll koordinierten und konzentrierten Forschung, bei der
Programme der EU und der Mitgliedstaaten im Hinblick auf gemeinsame Ziele und
Ergebnisse effektiv kombiniert werden. Wenn wir unsere Ziele erreichen wollen,
müssen wir aus jedem in der EU investierten Euro die maximalen Ergebnisse
herausholen. Das bedeutet einen integrierten Ansatz, um Synergien zu
erzeugen, sowie Zusammenarbeit, um Anstrengungen zu koordinieren und
Ergebnisse zu erreichen, und die Gewährleistung effektiverer Verbindungen
zwischen Forschung und Industrie und dadurch Einführung neuer Technologien auf
dem EU-Markt. Um das zu erreichen, sollte das neue
europäische Konzept für F&I im Energiebereich[28] die Umstellung des
Energiesystems beschleunigen. Dieses Konzept sollte auf Horizont 2020
aufbauen und alle Mitgliedstaaten, Interessenträger und die Kommission
einbeziehen. Die Maßnahmen sollten an den folgenden vier
Kernprioritäten ausgerichtet werden, zu deren Einhaltung sich die
Mitgliedstaaten und die Kommission verpflichten sollten: –
Erreichung der globalen Führungsposition bei der
Entwicklung der nächsten Generation von Technologien für erneuerbare Energien,
einschließlich der umweltfreundlichen Erzeugung und Nutzung von Biomasse und
Biokraftstoffen sowie der Energiespeicherung; –
Erleichterung einer Beteiligung der Verbraucher bei
der Umstellung des Energiesystems über intelligente Netze, intelligente
Haushaltsgeräte, intelligente Städte und Systeme für die Hausautomatisierung; –
effiziente Energiesysteme und Nutzung von
Technologien, damit der Gebäudebestand energieneutral wird, und –
nachhaltigere Verkehrssysteme, bei denen im großen
Maßstab innovative Technologien und Dienstleistungen entwickelt und eingeführt
werden, die zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der
Treibhausgasemissionen beitragen. Neben diesen vier gemeinsamen Prioritäten
verdienen weitere Forschungsschwerpunkte eine wesentlich bessere Zusammenarbeit
zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten, die diese Technologien
einsetzen wollen: –
Ein zukunftsorientierter Ansatz für die
Kohlenstoffabtrennung und -speicherung (CCS) und die Kohlenstoffabtrennung und
-nutzung (CCU) im Stromsektor und in der Industrie, der für das
kosteneffiziente Erreichen der Klimaziele von 2050 kritische Bedeutung hat.
Dies erfordert einen grundlegenden politischen Rahmen, einschließlich der
Reform des Emissionshandelssystems und des neuen Innovationsfonds, um für
Unternehmen und Investoren mehr Klarheit zu schaffen, die für die weitere
Entwicklung dieser Technologie unabdingbar ist. –
Die Kernenergie liefert derzeit fast 30 % der
Elektrizität in der EU[29].
Die EU muss dafür sorgen, dass die Mitgliedstaaten die höchsten Standards für
die technische Sicherheit und Sicherungsmaßnahmen, die Entsorgung von Abfällen und
die Nichtverbreitung von Kernmaterial anwenden. Ferner sollte die EU dafür
sorgen, dass sie ihre technologische Führungsposition im Nuklearbereich halten
kann, auch durch den ITER[30],
damit sich die Energie- und Technologieabhängigkeit nicht weiter erhöht. Ein innovationsgestützter Übergang zu einer
Wirtschaft mit geringeren CO2-Emissionen bietet große Chancen für
Wachstum und Beschäftigung. Neue Branchen, neue Geschäftsmodelle und neue
Berufsprofile werden entstehen. Die technologische Führungsrolle muss
einhergehen mit einer Weiterentwicklung der Potenziale der industriellen
Produktion oder der technologischen Lieferketten in ganz Europa. Dies erfordert
das Zusammenwirken von Forschung, Industrie, Finanzsektor und Behörden. Eine in
diesem Sinn ausgerichtete effiziente Industriepolitik könnte der EU
Vorreitervorteile verschaffen, sowohl im Inland als auch auf den
internationalen Technologiemärkten, mit den entsprechenden daraus erwachsenden
positiven Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung. Die Kommission wird prüfen, inwieweit die
Potenziale der öffentlichen Auftragsvergabe als Katalysator für die
industrielle und kommerzielle Innovation und grünes Wachstum innerhalb der EU
und über ihre Grenzen hinaus genutzt werden können. Sie wird die Handelspolitik
der EU in vollem Umfang einsetzen, um den Zugang zu ausländischen Märkten für
Technologien und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Energieunion zu
verbessern und den EU-Markt vor unlauteren Handelspraktiken zu schützen, ferner
wird sie andere Länder bei ihren Bemühungen um den Aufbau moderner und
nachhaltiger Energiesysteme unterstützen. Die Kommission wird mit den
Mitgliedstaaten und den Regionen zusammenarbeiten, um Synergien zwischen den
verschiedenen EU-Fonds zu gewährleisten und die Möglichkeiten der
Kohäsionspolitik für die Innovation voll auszunutzen. Wandel bedeutet auch Anpassungen bei manchen
Sektoren, Geschäftsmodellen oder Berufsprofilen. Es müssen berufliche oder
andere Ausbildungsgänge für neue oder angepasste Berufsprofile entwickelt
werden, die den neuen Anforderungen der Wirtschaft gerecht werden und Menschen
mit soliden beruflichen Fachkenntnissen ausstatten. Für eine gerechte und faire
Umstellung des Energiesystems wird es daher erforderlich sein, Arbeitnehmer in
bestimmten Sektoren umzuschulen oder weiterzubilden, und bei Bedarf auf
geeigneter Ebene soziale Maßnahmen zu ergreifen. Hierbei sind die Kenntnisse
und Erfahrungen der Sozialpartner von entscheidender Bedeutung. Die Kommission
wird die Sozialpartner unterrichten und sie auffordern, die Umstellung des
Energiesystems in ihren sozialen Dialog auf europäischer Ebene einzubeziehen. 3. Lenkung der Energieunion Die
Energieunion bedarf einer integrierten Lenkung und Überwachung, damit alle
energiebezogenen Maßnahmen auf europäischer, regionaler, nationaler und lokaler
Ebene auch zur Erreichung der Ziele der Energieunion beitragen. Dabei sollten
folgende Ziele verfolgt werden: -
Zusammenführung der energie- und klimapolitischen Maßnahmen
sowie Maßnahmen in anderen einschlägigen Bereichen der Politik, um eine
stärkere und dauerhaftere politische Kohärenz zu erreichen. Dies bedeutet auch
langfristige Sicherheit und Orientierung für Investoren; -
Verwirklichung des Energiebinnenmarkts und Umsetzung des
Energie- und Klimarahmens für 2030, insbesondere Umsetzung der für 2030
vereinbarten Ziele in Bezug auf erneuerbare Energien, Energieeffizienz, nicht
in das Emissionshandelssystem einbezogene Sektoren und Verbundnetze; -
Straffung
der derzeitigen Planungs- und Berichterstattungsauflagen und Vermeidung von
unnötigem Verwaltungsaufwand; -
Führung
eines Energiedialogs mit den Interessenträgern, um fundierte politische
Entscheidungen zu ermöglichen, und Unterstützung eines aktiven Engagements bei
der Umstellung des Energiesystems; -
Vertiefung
der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, auch auf regionaler Ebene,
sowie mit der Kommission; -
qualitative
Verbesserung der für die Energieunion benötigten Daten, Analysen und
Erkenntnisse durch Bündelung der einschlägigen Kenntnisse und Gewährleistung
eines leichten Zugangs zu ihnen für alle Interessenträger, und -
jährliche
Berichterstattung an das Europäische Parlament und den Rat über den Stand der
Energieunion, um die zentralen Fragen zu erörtern und die politische Debatte
steuern zu können. Die
Kommission wird eine dynamische Lenkung der Energieunion auf den Weg bringen.
Zwar werden eindeutige Verbindungen zwischen dieser Lenkung und dem
Europäischen Semester bestehen, jedoch bleiben die beiden Prozesse unabhängig
von einander. 4. Verwirklichung der Energieunion Die Verwirklichung
der Energieunion setzt die Durchführung der in dieser Strategie dargelegten
Maßnahmen voraus, die nachstehend in 15 Punkten zusammengefasst werden.
Der beigefügte Fahrplan enthält die Initiativen, die als Teil der Strategie zu
entwickeln sind, mit einem genauen Zeitplan für Annahme und Umsetzung sowie die
jeweiligen Zuständigkeiten. Nach Auffassung der Kommission bedingen sich diese
Maßnahmen gegenseitig und entsprechen den Ambitionen, die die EU bei der
Umformung des europäischen Energiesystems benötigt. Der Erfolg der
Durchführung hängt ab vom politischen Engagement aller betroffenen Akteure –
einschließlich der EU-Organe, der Mitgliedstaaten, der Europäischen
Investitionsbank und anderer Interessenträger – auch auf regionaler und lokaler
Ebene, wobei die Grundsätze der Subsidiarität, der Verhältnismäßigkeit und der
besseren Rechtsetzung beachtet werden müssen. Die EU muss in der
Lage sein, auf unerwartete Ereignisse zu reagieren, neue Chancen zu nutzen und
künftige Entwicklungen zu erkennen und sich darauf einzustellen. Falls
erforderlich, wird die Kommission von ihrem Initiativrecht Gebrauch machen, um
auf solche Ereignisse angemessen zu reagieren. Die Kommission
ersucht das Europäische Parlament und den Rat, diese Strategie für die
Verwirklichung der Energieunion zu unterstützen und sich in enger
Zusammenarbeit mit allen einschlägigen Akteuren aktiv an ihrer Umsetzung zu
beteiligen. * * * 15 Maßnahmen für die Energieunion 1. Die lückenlose Anwendung und strenge Durchsetzung der vorhandenen Rechtsvorschriften im Energiebereich und den damit verbundenen Bereichen hat für die Verwirklichung der Energieunion oberste Priorität. Ø Die Kommission wird sich aller Instrumente bedienen, um zu gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten die Rechtsvorschriften im Energiebereich voll anwenden, insbesondere das dritte Energiebinnenmarktpaket, und wird die Wettbewerbsvorschriften des Vertrags konsequent durchsetzen. 2. Die EU muss ihre Gasversorgung diversifizieren und ihre Anfälligkeit bei Versorgungsunterbrechungen verringern. Ø Die Kommission wird 2015-2016 auf der Grundlage einer Überprüfung der bestehenden Verordnung zur Sicherheit der Gasversorgung ein Paket zur Belastbarkeit und Diversifizierung für den Gasbereich vorschlagen. Ø Die Kommission wird eine umfassende Strategie für Flüssiggas (LNG) und dessen Lagerung ausarbeiten. Ø Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten darauf hinarbeiten, weiteren Lieferanten den Zugang zu ermöglichen, auch unter Einbeziehung der Route des Südlichen Gaskorridors, des Mittelmeerraums und Algeriens, um die bestehende Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten zu verringern. 3. Zwischenstaatliche Abkommen sollten in vollem Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften stehen und transparenter sein. Ø Die Kommission wird 2016 eine Revision des Beschlusses über zwischenstaatliche Abkommen vorschlagen, um zu gewährleisten, dass die Konformität der Abkommen mit dem EU-Recht bereits vor ihrer Aushandlung gegeben ist, dass die Kommission bei solchen Verhandlungen einbezogen wird, dass Standard-Vertragsklauseln betreffend EU-Vorschriften entwickelt werden und dass Verträge über gewerbliche Gaslieferungen transparenter werden. 4. Die geeignete Infrastruktur ist eine Grundvoraussetzung für die Vollendung des Energiebinnenmarktes, die Integration erneuerbarer Energien und die Versorgungssicherheit. Ø Die Kommission wird die Realisierung der wichtigsten Infrastrukturvorhaben, insbesondere der Vorhaben von gemeinsamem Interesse, mit Hilfe der vorhandenen finanziellen Mittel unterstützen, z. B. der Fazilität „Connecting Europe“, den europäischen Struktur- und Investitionsfonds und dem geplanten europäischen Fonds für strategische Investitionen, um die benötigten privaten und öffentlichen Mittel aufzubringen. Ø Die Kommission wird Informationen über EU-finanzierte Infrastrukturvorhaben bündeln, um mehr Kohärenz zu schaffen und die Wirksamkeit der Vorhaben zu maximieren. Ø Die Kommission wird ein spezielles Energieinfrastruktur-Forum einrichten, um Fortschritte bei den wichtigsten Infrastrukturvorhaben mit den Mitgliedstaaten, regionalen Kooperationsgruppen und den EU-Organen zu erörtern. Das Forum wird Ende 2015 erstmals zusammenkommen. 5. Die Schaffung eines durchgängig funktionierenden Energiebinnenmarktes, der den Bürgern Vorteile bringt, die Integration der erneuerbaren Energie in den Markt und die Korrekturen bei der bisher noch unkoordinierten Entwicklung von Kapazitätsmechanismen in den Mitgliedstaaten machen eine Überprüfung der derzeitigen Marktorganisation erforderlich. Ø Die Kommission wird 2016 Rechtsvorschriften zur Sicherheit der Stromversorgung vorschlagen. Ø Die Kommission wird 2015 ein Konzept für einen neuen europäischen Strommarkt vorschlagen, dem 2016 Vorschläge für Rechtsvorschriften folgen sollen. 6. Der durch das dritte Energiebinnenmarktpaket vorgegebene Regulierungsrahmen muss weiterentwickelt werden, um einen durchgängig funktionierenden Energiebinnenmarkt für Bürger und Unternehmen zu schaffen. Ø Die Kommission wird 2015-2016 den Regulierungsrahmen überprüfen, insbesondere die Funktionsweise der ACER und der ENTSO, und wird geeignete Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Regulierungsrahmens vorschlagen. 7. Regionale Ansätze für die Marktintegration sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem voll integrierten EU-weiten Energiemarkt. Ø Die Kommission wird Leitlinien für die regionale Zusammenarbeit entwickeln und aktiv mit regionalen Kooperationsgremien, den Mitgliedstaaten und Interessengruppen zusammenarbeiten. 8. Mehr Transparenz bei Energiekosten und -preisen sowie in Bezug auf die Höhe der öffentlichen Förderung wird die Marktintegration stärken und es ermöglichen, Maßnahmen zu identifizieren, die den Binnenmarkt verzerren. Ø Die Kommission wird zweijährliche Berichte über Energiepreise vorlegen, die Rolle von Steuern, Abgaben und Subventionen eingehend analysieren und auf die Beseitigung von regulierten Unterkostenpreisen hinwirken. Ø Im Rahmen von Initiativen auf nationaler und lokaler Ebene sollten schwache Verbraucher durch soziale Maßnahmen geschützt werden. 9. Die EU hat für sich selbst das Ziel gesetzt, bis 2030 Energieeinsparungen von mindestens 27 % zu erreichen. Ø 2015 und 2016 wird die Kommission alle relevanten Rechtsvorschriften zur Energieeffizienz überprüfen und bei Bedarf Revisionen vorschlagen, um die Erreichung des Ziels für 2030 zu unterstützen. Ø Die Mitgliedstaaten und Regionen sollten europäische Mittel für die Wohnungsrenovierung stärker in Anspruch nehmen. 10. Bei Gebäuden besteht ein enormes Potenzial für Verbesserungen der Energieeffizienz. Durch die Nachrüstung bestehender Gebäude, um sie energieeffizient zu machen und nachhaltige Möglichkeiten der Raumheizung und -kühlung in vollem Umfang auszuschöpfen, können die Kosten der EU für Energieeinfuhren gesenkt, die Energieversorgungssicherheit gestärkt und die Energiekosten für Privathaushalte und Unternehmen verringert werden. Ø Die Kommission wird eine Initiative zur „intelligenten Finanzierung intelligenter Gebäude“ auflegen, um es durch Erleichterung des Zugangs zu bestehenden Finanzierungsinstrumenten zu ermöglichen, die Energieeffizienz bestehender Gebäude zu verbessern. Ø Die Kommission wird eine Strategie zur Erleichterung von Investitionen in Wärme- und Kälteerzeugung vorschlagen. 11. Die EU muss im Verkehrssektor bei der Verbesserung der Energieeffizienz und der Umstellung auf CO2-arme Technologien, der schrittweisen Einführung alternativer Kraftstoffe und der Integration der Energie- und Verkehrssysteme raschere Fortschritte erzielen. Ø Die Kommission wird ein umfassendes Paket für den Straßenverkehr vorschlagen, das auf effizientere Preise für die Infrastruktur, die Einführung intelligenter Verkehrslösungen und die Verbesserung der Energieeffizienz abstellt. Ø Die Kommission wird weitere Maßnahmen ergreifen, um die geeigneten Marktbedingungen für eine stärkere Verbreitung alternativer Kraftstoffe zu schaffen und die Anschaffung sauberer Fahrzeuge noch intensiver zu fördern. Diese Ziele sollen durch einen Mix nationaler, regionaler und lokaler Maßnahmen, unterstützt durch die EU, erreicht werden. 12. Auf dem Europäischen Rat vom Oktober hat die EU einen Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 beschlossen. Dieser Rahmen muss nun umgesetzt werden. Die EU wird einen ehrgeizigen Beitrag zu den internationalen Klimaverhandlungen leisten. Ø Die Kommission wird Rechtsvorschriften vorschlagen, damit das auf dem Europäischen Rat vom Oktober 2014 beschlossene Ziel für die Verringerung der Treibhausgasemissionen sowohl innerhalb des Emissionshandelssystems als auch in den Sektoren außerhalb dieses Systems erreicht wird. 13. Die EU hat für erneuerbare Energien ein Ziel von mindestens 27 % auf EU-Ebene bis 2030 beschlossen. Ø Die Kommission wird 2016-2017 ein neues Paket über erneuerbare Energien vorschlagen. Dieses wird auch eine neue Strategie für nachhaltige Biomasse und Biokraftstoffe sowie Rechtsvorschriften umfassen, um eine kosteneffiziente Erreichung des EU-Ziels für 2030 zu gewährleisten. 14. Die EU muss eine zukunftsgerichtete Forschungs- und Innovationsstrategie für den Bereich Energie und Klima entwickeln, um Europa seine technologische Führungsrolle zu erhalten und die Exportchancen zu erweitern. Ø Die Kommission wird einen europäischen F&I-Ansatz für Energie vorschlagen, der einen erweiterten Strategieplan für Energietechnologien und eine strategische F&I-Agenda für den Verkehrsbereich enthält, mit einer begrenzten Anzahl wesentlicher Prioritäten und klarer Ziele. Ø Die Kommission wird eine Initiative zur globalen Führungsrolle in Technologie und Innovation im Bereich Energie und Klima entwickeln, um Beschäftigung und Wachstum anzukurbeln. 15. Die EU wird alle Instrumente der auswärtigen Politik einsetzen, um zu gewährleisten, dass eine starke geeinte EU konstruktiv gegenüber ihren Partner auftritt und im Bereich Energie und Klima mit einer Stimme spricht. Ø Die Kommission wird mit HV/VP und den Mitgliedstaaten der Energie- und Klimadiplomatie der EU neue Dynamik verleihen. Ø Die Kommission wird mit HV/VP eine aktive Agenda entwickeln, um die Energiekooperation der EU mit Drittstaaten zu stärken, auch im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz. Die Kommission wird die Außenhandelspolitik der EU in vollem Umfang nutzen, um den Zugang zu Energieressourcen und zu ausländischen Märkten für Technologien und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Energieunion zu verbessern. [1] Mitteilung „Energieeffizienz und ihr Beitrag zur
Energieversorgungssicherheit und zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik
bis 2030 “, COM(2014) 520. [2] Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung,
COM(2014) 330. [3] Schätzungen der Kommission. Die IEA geht davon aus, dass bis
2025 1,3 Billionen EUR für Erzeugung, Transport und Verteilung notwendig
sein werden. [4] Berechnungen der GD Energie auf der Grundlage der
Platts-Marktberichte und der Daten der IEA für das erste Halbjahr 2014. [5] Bericht Eur’Observeur 2014. [6] Gegenüber einem Anteil der EU von 32 % an allen Patenten
weltweit. [7] UNEP-BNEF: Global Trends in Renewable Energy Investment 2014. [8] KOM(2014) 330. [9] Die EU wird als Vorreiterin weiterhin weltweit Normen und
Effizienzverbesserungen vorantreiben und somit zur Verringerung des
Ölverbrauchs und damit der Abhängigkeit der EU vom Erdöl beitragen. [10] Richtlinie 2009/119/EG vom 14. September 2009 zur
Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder
Erdölerzeugnissen zu halten. [11] COM(2014) 654 final. [12] Siehe die Mitteilung „Vollendung des Elektrizitätsbinnenmarktes
und optimale Nutzung staatlicher Interventionen“ (C(2013) 7243 final). [13] Initiativen wie der „Handel mit umweltfreundlichen Waren“ sollen
Produkte fördern, durch die sich die CO2-Emissionen verringern, die
Umwelt geschützt wird und Arbeitsplätze und Wachstum in der EU entstehen. [14] Beschluss Nr. 994/2012/EU zur Einrichtung eines Mechanismus
für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Energieabkommen zwischen
Mitgliedstaaten und Drittländern. [15] In diese Aktualisierung werden auch Projekte von Interesse für die
Energiegemeinschaft (PECI) einbezogen, die für die Stärkung der
Versorgungssicherheit der Energieunion von Bedeutung sind, wenn sie auch die
Kriterien für eine Einstufung als Vorhaben von gemeinsamem Interesse erfüllen. [16] EU-Investitionsoffensive, COM(2014) 903. [17] So könnte sie beispielsweise Entscheidungen über neue
Infrastrukturen, die für mehr als zwei Mitgliedstaaten relevant sind, über
Ausnahmeregelungen für Gastransporte in Gegenflussrichtung („Reverse Flow“)
gemäß der Verordnung über die Gasversorgungssicherheit und über die
grenzübergreifende Kostenzuweisung im Rahmen der TEN-E-Verordnung treffen. [18] Siehe die Mitteilung „Vollendung des Elektrizitätsbinnenmarktes
und optimale Nutzung staatlicher Interventionen“ (C(2013) 7243 final). [19] Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energie, ABl.
C 200 vom 28.6.2014, S. 1-55. [20] Wenngleich die Anwendung der Leitlinien für Umweltschutz- und
Energiebeihilfen auf die bislang genehmigten Fördersysteme dazu beitragen
konnte, die negativen Folgen der Fragmentierung zu begrenzen, sind in diesem
Bereich noch weitere Maßnahmen erforderlich. [21] Siehe Fahrplan für Ressourceneffizienz (KOM(2011)571) und
Mitteilung von 2012 zum Energiebinnenmarkt (COM(2012)663), und entsprechende
G20-Verpflichtung. [22] Siehe den Bericht „Die Einführung intelligenter
Verbrauchsmesssysteme in der EU-27 mit Schwerpunkt Strom im Vergleich“,
COM(2014) 356. [23] Verordnung des Rates (EU) Nr. 642/2014 vom 16. Juni 2014
zur Errichtung des Gemeinsamen Unternehmens Shift2Rail. [24] Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 22. Oktober 2014 über den Aufbau der Infrastruktur
für alternative Kraftstoffe. [25] Für eine Integration der erneuerbaren Energien müssen die
Kurzfristmärkte tief, liquide und in Echtzeit funktionieren. Die bestehenden
Stromversorgungsnetze, die für die konventionelle Stromerzeugung auf nationaler
Ebene konzipiert wurden und oft für diese verwaltet werden, sind nicht optimal
für eine Zukunft gerüstet, in der die Versorgung aus erneuerbaren
Energiequellen immer wichtiger wird und Ausgleichsmaßnahmen für ihre inhärente
Variabilität erforderlich sind. [26] Mehrere Mitgliedstaaten erwägen die Nutzung der durch die
Richtlinie über erneuerbare Energien eingeführten Mechanismen der
Zusammenarbeit, um ihre nationalen Ziele kosteneffizient zu erreichen. Die
Kommission hat diesen Prozess unterstützt, indem sie den Mitgliedstaaten bei
der Suche nach Lösungen für technische und finanzielle Fragen im Zusammenhang
mit diesen grenzübergreifenden Mechanismen geholfen hat. [27] European Commission guidance for the design of renewables
support schemes, SWD (2013) 439; Guidance on the use of renewable energy
cooperation mechanism, SWD (2013) 440. [28] Es sollte einen aktualisierten Strategieplan für
Energietechnologien und eine strategische F&I-Agenda für den Verkehr
umfassen. [29] Siehe Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung,
COM(2014) 330. Fahrplan für die Energieunion Erläuterung: VersS: Versorgungssicherheit /
EBM: Energiebinnenmarkt / EE: Energieeffizienz / THG: Treibhausgase / FuI:
Forschung und Innovation Maßnahmen || Zuständige Stelle || Zeitplan || VersS || EBM || EE || THG || FuI Infrastruktur || || || || || || || Effektive Verwirklichung des Stromverbundziels von 10 % || Kommission Mitgliedstaaten Nationale Regulierungs-behörden Übertragungsnetz-betreiber || 2015-20 || X || X || || X || 2. Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI) – führt zu delegiertem Rechtsakt der Kommission || Kommission Mitgliedstaaten || 2015 || X || X || || X || Mitteilung über die Fortschritte bei der Fertigstellung der Liste der wichtigsten Energieinfrastrukturen und über die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung des Stromverbundziels von 15 % bis 2030 || Kommission || 2016 || X || X || || || Einrichtung eines Energieinfrastruktur-Forums || Kommission Mitgliedstaaten || 2015 || X || X || || || Strom || || || || || || || Initiative zur Marktorganisation und zu regionalen Strommärkten sowie Koordinierung der Kapazitäten zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, Förderung des grenzüberschreitenden Handels und Erleichterung der Integration der erneuerbaren Energien || Kommission || 2015-2016 || X || X || X || X || Überprüfung der Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung || Kommission || 2016 || X || X || || X || Endkundenmarkt || || || || || || || Neu gestaltete Rahmenbedingungen für die Energieverbraucher: Stärkung der Verbraucher durch Einbeziehung der nachfrageseitigen Steuerung; Förderung „intelligenter Technologien“; Verknüpfung von Großhandelsmarkt und Endkundenmarkt; allmähliche Abschaffung der regulierten Preise; flankierende Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Kunden || Kommission Mitgliedstaaten || 2015-2016 || || X || X || X || X Gas || || || || || || || Überarbeitung der Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung || Kommission || 2015-2016 || X || X || || || Strategie für Flüssigerdgas und dessen Speicherung || Kommission || 2015-2016 || X || || || || Regulierungsrahmen || || || || || || || Überprüfung der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) und des Regulierungsrahmens für den Energiesektor || Kommission || 2015-16 || X || X || || X || Erneuerbare Energien || || || || || || || Paket zu den erneuerbaren Energien: neue Richtlinie über erneuerbare Energien mit Zielvorgaben für 2030; beste Praktiken im Bereich der Nutzung von erneuerbaren Energien für den Eigenbedarf und der Förderprogramme; Nachhaltigkeitsstrategie für Bioenergie || Kommission || 2015-2017 || X || X || || X || Mitteilung über Energieerzeugung aus Abfällen || Kommission || 2016 || X || || || X || Klimaschutz || || || || || || || Legislativvorschlag zur Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems, 2021-2030 || Kommission || 2015 || X || X || || X || Legislativvorschläge für die Entscheidung über die Lastenteilung und die Einbeziehung von Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 || Kommission || 2016 || || || || X || Maßnahmen im Verkehrsbereich || || || || || || || Faire und effiziente Preise für nachhaltigen Verkehr – Überarbeitung der Eurovignetten-Richtlinie und Rahmen für ein europäisches elektronisches Mautsystem || Kommission || 2016 || || || X || X || Überprüfung der Vorschriften für den Marktzugang für den Straßenverkehr zur Verbesserung der Energieeffizienz || Kommission || 2016 || || || X || X || Masterplan für die Einführung kooperativer intelligenter Verkehrssysteme || Kommission Mitgliedstaaten Industrie || 2016 || || || X || X || X Überprüfung der Verordnungen zur Festsetzung von Emissionsnormen im Hinblick auf die Festlegung von Zielvorgaben für Personenkraftwagen und Lieferwagen für die Zeit nach 2020 || Kommission || 2016 - 2017 || || || X || X || X Einrichtung eines Überwachungs- und Berichterstattungssystem für schwere Nutzfahrzeuge (Lkw und Busse) im Hinblick auf die Verbesserung der Käuferinformationen || Kommission || 2016-2017 || || || X || X || X Überprüfung der Richtlinie über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge || Kommission || 2017 || || || X || X || Mitteilung über die Verringerung der CO2-Emissionen des Verkehrssektors, einschließlich eines Aktionsplans für Biokraftstoffe der zweiten und dritten Generation sowie für sonstige alternative, nachhaltige Kraftstoffe || Kommission || 2017 || || || X || X || X Energieeffizienz || || || || || || || Überprüfung der Energieeffizienz-Richtlinie || Kommission || 2016 || X || || X || X || X Überprüfung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden einschließlich einer „Smart-Finance-Initiative für intelligente Gebäude“ || Kommission || 2016 || X || || X || X || X Überprüfung der Rahmenvorschriften zur Energieeffizienz von Produkten (Richtlinie über die Energieverbrauchskennzeichnung und Ökodesign-Richtlinien) || Kommission || 2015 || X || || X || X || X Ausbau des gezielten Einsatzes von Finanzierungsinstrumenten zur Investitionsförderung im Bereich Energieeffizienz || Kommission || 2015 - || || || X || X || Wärme- und Kälteerzeugung || || || || || || || EU-Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung – Beitrag der Wärme- und Kälteerzeugung zur Verwirklichung der Ziele der EU in den Bereichen Energie und Klimaschutz || Kommission || 2015 || X || X || X || X || X Auswärtige Energie- und Klimapolitik || || || || || || || EU-Diplomatie im Bereich Energie- und Klimapolitik || Kommission HV/VP Mitgliedstaaten || 2015 || X || X || || X || X Überprüfung des Beschlusses über einen Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Energieabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern || Kommission HV/VP || 2016 || X || X || || || Neue und verstärkte Energiedialoge mit Ländern, die für die EU-Energiepolitik von Bedeutung sind || Kommission HV/VP || 2015 - || X || X || X || X || X Vereinbarung über eine engere strategische Partnerschaft mit der Ukraine || Kommission HV/VP Europäisches Parlament Rat || 2015 || X || X || || || Trilaterale Vereinbarung über die transkaspischen Pipelines mit Aserbaidschan und Turkmenistan || Kommission HV/VP Europäisches Parlament Rat || 2015 || X || X || || || Initiative zur Stärkung der Energiegemeinschaft || Kommission Vertragsparteien der Energiegemeinschaft HV/VP || 2015 || X || X || || || Stärkung der Zusammenarbeit Europa-Mittelmeer in den Bereichen Gas, Strom, Energieeffizienz und erneuerbare Energien || Kommission HV/VP || 2015-2016 || X || X || || || Annahme und Unterzeichnung einer neuen Internationalen Energiecharta im Namen der EU und von Euratom || Kommission HV/VP || 2015 || X || X || || || Industrielle Wettbewerbsfähigkeit || || || || || || || Neues europäisches FuI-Konzept für den Energiebereich zur Beschleunigung des Umbaus des Energiesystems, bestehend aus - einem integrierten Plan für strategische Energietechnologien (SET) - einer strategischen FuI-Agenda für den Verkehrsbereich || Kommission || 2015-2017 || || || || || X Analyse der Energiepreise und -kosten (einschließlich Steuern und Subventionen) || Kommission || 2016 und danach alle 2 Jahre || || X || || || Initiative zur weltweiten Führungsrolle der EU in den Bereichen Energie und Klimaschutz im Hinblick auf die Förderung von Wachstum und Beschäftigung || Kommission || 2015-2016 || || || X || X || X Verstärkte Handelspolitik zur Erleichterung der Ausfuhr von EU-Technologien || Kommission || 2015-2019 || X || X || || || X Bereichsübergreifende Maßnahmen || || || || || || || Überprüfung der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen || Kommission || 2017-2019 || X || X || X || X || X Bericht über die Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung, einschl. einer Plattform und eines Fahrplans für die Partnerschaft Europa-Mittelmeer sowie Strategien für LNG, Energiespeicherung und den Südlichen Gaskorridor || Kommission || 2015-2016 || X || X || X || X || X Daten, Analysen und Erkenntnisse für die Energieunion: Bündelung von Initiativen und Gewährleistung der leichten Zugänglichkeit aller in der Kommission und den Mitgliedstaaten vorhandenen relevanten Informationen || Kommission || 2016 || X || X || X || X || X Nuklearbereich || || || || || || || Verordnung des Rates zur Aktualisierung der Informationsanforderungen des Artikels 41 Euratom-Vertrag im Lichte der Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung || Kommission || 2015 || X || X || || || Mitteilung über das hinweisende Nuklearprogramm (PINC) im Sinne von Artikel 40 Euratom-Vertrag || Kommission || 2015 || X || || || X ||