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Document 52011DC0823
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS Airport policy in the European Union - addressing capacity and quality to promote growth, connectivity and sustainable mobility
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Flughafenpolitik in der Europäischen Union - Kapazität und Qualität zur Förderung des Wachstums, guter Verkehrsverbindungen und einer nachhaltigen Mobilität
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Flughafenpolitik in der Europäischen Union - Kapazität und Qualität zur Förderung des Wachstums, guter Verkehrsverbindungen und einer nachhaltigen Mobilität
/* KOM/2011/0823 endgültig */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Flughafenpolitik in der Europäischen Union - Kapazität und Qualität zur Förderung des Wachstums, guter Verkehrsverbindungen und einer nachhaltigen Mobilität /* KOM/2011/0823 endgültig */
1.
EINFÜHRUNG
1.
Flughäfen spielen im Luftverkehr eine entscheidende
Rolle als Bindeglied zwischen Luftfahrtunternehmen mit ihren Passagieren und
Frachtkunden. Für die europäische Wirtschaft hat die Bedeutung von Flughäfen
mit der Bereitstellung eines breiten Spektrums an Verbindungen innerhalb der EU
und der Gewährleistung der Anbindung Europas an den Rest der Welt stetig
zugenommen. Für die erfolgreiche Schaffung eines einheitlichen europäischen
Luftraums kommt ihnen außerdem eine Schlüsselrolle zu. 2.
Laut Erklärung des Luftverkehrsgipfels in Brügge im
Oktober 2010[1]
bedarf es zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Flughäfen und
zur Beseitigung von Kapazitätsengpässen einer Reform der in der EU geltenden
Regeln, um die Effizienz der einzelnen Glieder der Lufttransportkette (u. a.
Flughafenbetreiber, Luftfahrtunternehmen, sonstige Dienstleister) zu erhöhen
und Reisenden wie Unternehmen für ihr Geld mehr zu bieten. 3.
Das Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 trägt
diesem Bedarf an einer optimierten Nutzung des europäischen Flughafennetzes mit
dem Ziel der Ausschöpfung des Wachstumspotenzials auf dem gemeinsamen Markt
Rechnung. Dies wird wiederum einen Beitrag zur Vorbereitung der Europäischen
Union auf die Zielsetzungen für Europa 2020 leisten und ein nachhaltiges
Wachstum im Wege einer wettbewerbsfähigeren, ressourcenschonenden Wirtschaft
ermöglichen. Das Weißbuch mit dem Fahrplan für einen einheitlichen europäischen
Verkehrsraum[2]
legt die Förderung des Zugangs zum Markt und die Bereitstellung hochwertiger
Dienstleistungen an den Flughäfen der Europäischen Union als wesentliche
Eckpunkte bei der Einrichtung eines einheitlichen europäischen Verkehrsraums
fest. 4.
Diese Mitteilung beschreibt die bei der
Realisierung des Aktionsplans 2007 der Kommission in den Bereichen Kapazität,
Effizienz und Sicherheit an europäischen Flughäfen erzielten Fortschritte[3]. Sie nennt darüber hinaus zwei
Schlüsselbereiche, die eine Herausforderung für europäische Flughäfen
darstellen: Kapazität und Qualität. Dabei wird der Kontext für
drei Legislativvorschläge geschildert, die zusammen mit der Mitteilung ein
kohärentes Bündel spezifischer Maßnahmen darstellen: ein Vorschlag zur besseren
Nutzung vorhandener Kapazität durch Überarbeitung des geltenden Systems für die
Zeitnischenzuweisung, ein Vorschlag zu Bodenabfertigungsdiensten auf
EU-Flughäfen und ein Vorschlag zu lärmbedingten Betriebsbeschränkungen.
2.
Flughafenkapazitäten – eine Herausforderung
2.1.
Europas größte Flughäfen befinden sich in
einer Welt des raschen Wandels in einer Kapazitätskrise
5.
Der Aktionsplan 2007 konstatierte an belebten
Luftverkehrsdrehkreuzen in der EU vielfach eine wachsende Kluft zwischen
Kapazitäten und Bedarf. Die Besorgnis aufgrund der Überlastung an diesen
Flughäfen besteht nach wie vor. Der Verkehr wird, trotz zeitweiligen
wirtschaftlichen Rückgangs und sonstiger Störanfälligkeiten, wie schon in den
vergangenen 50 Jahren auch künftig weiter zunehmen[4]. Der Verkehr wächst zwar in
Europa langsamer als auf neuen Entwicklungsmärkten, aber er wird sich bis 2030
nahezu verdoppeln[5]. 6.
Infolge mangelnder Flughafenkapazitäten wird Europa
allerdings einen Großteil seines Bedarfs nicht decken können. Die in der Studie
Challenges of Growth von 2008 vorhersagten Überlastungsniveaus wurden
2010 erneut bestätigt. Trotz weltweiter Wirtschaftskrise und einem zwischen
2007 und 2030 angenommenen 40%-igen Zuwachs an Flughafenkapazitäten (mit neuen
Flughäfen, neuen Start- und Landebahnen und neuer luft- und landseitiger
Infrastruktur) werden als Folge fehlender Kapazitäten ca. 2 Mio. Flüge nicht
abgefertigt werden können – was etwa 10 % des erwarteten Bedarfs entspricht[6]. 7.
In konkreten Zahlen ausgedrückt bedeutet das: Im
Jahr 2030 werden nicht weniger als 19 europäische Flughäfen[7] ganzjährig acht Stunden täglich
bei voller Kapazitätsauslastung betrieben werden (im Vergleich dazu waren es
2007 gerade einmal 5 Flughäfen, deren Kapazitäten nur zu 10 % der Zeit in
vollem bzw. annähernd vollem Umfang genutzt wurden). Dieser Umstand wird
deutliche Auswirkungen auf das gesamte Luftverkehrsnetz haben, da die bis 2030
eintretende Überlastung an diesen Flughäfen bei 50 % aller Flüge (im Vergleich
zu 17 % im Jahr 2007) zu Verspätungen führen wird, und zwar bei der Ankunft,
beim Abflug oder gar in beiden Fällen. Die Lage wird dadurch, dass die Anfälligkeit
gegenüber Störungen aufgrund der Überlastung an den Flughäfen zu- und die
Fähigkeit, Krisensituationen aufzufangen, eher abnimmt, noch weiter verschärft.
Es wird insgesamt zu anhaltenden Verspätungen kommen, die sich rascher und in
größerem Ausmaß ausbreiten werden. Pünktlichkeit im Luftverkehr – im Jahr 2010
mit den schlechtesten Ergebnissen seit 2001 trotz Verkehrsdaten unterhalb des
Niveaus von 2007[8]
– gibt nach wie vor jeden Anlass zur Besorgnis. 8.
Im Auftrag der Kommission in einer unabhängigen
Studie zusammengetragene Daten großer Flughäfen belegen, dass 2025 ähnliche
Zahlen zu erwarten sind[9].
Der weltweit seit 2008 zu beobachtende Rückgang im Luftverkehr hat zwar die
Kluft zwischen Bedarf und Planungskapazitäten verringert, und eines der bedeutendsten
Drehkreuze in Europa, der Flughafen Frankfurt, hat eine neue Start- und
Landebahn erhalten; der bis 2025 zu erwartende Bedarf wird in London Heathrow,
London Gatwick, Paris Orly, Mailand Linate und Düsseldorf aber dennoch
ganztägig die dortigen Kapazitäten übersteigen. Ist eine Anhebung der
Kapazitäten über die geplanten 120 Flugbewegungen pro Stunde hinaus nicht
möglich, wird der Bedarf auch in Paris Charles de Gaulle die Kapazitäten
übersteigen. Darüber hinaus wird auch künftig in Amsterdam, Madrid, München,
Rom Fiumicino und Wien der Bedarf zu bestimmten Tageszeiten die Kapazitäten
übersteigen. Diese Flughäfen gehören zu den anfälligsten im gesamten
Luftverkehrsnetz, und sie stellen entscheidende Knotenpunkte im
Flugverkehrsmanagement dar. An diesen Flughäfen auftretende Probleme wirken
sich insbesondere bei Verspätungen schlagartig aus auf Zubringer-Flughäfen, die
von diesen überlasteten Drehkreuzen im Luftverkehr abhängig sind, und auf die
von Europa in alle Regionen der Welt ausgehenden Verbindungen. 9.
Die Herausforderungen, mit denen die Kapazitäten
der Flughäfen im Kontext eines verschärften Wettbewerbs konfrontiert sind,
werden zudem von einer Marktverlagerung im internationalen Luftverkehr
begleitet. Die Zunahme im Luftverkehr wird in den nächsten Jahren vornehmlich
von Regionen wie dem asiatisch-pazifischen Raum, dem Mittleren Osten und
Lateinamerika vorangetrieben werden. Das bedeutet, dass Nordamerika mit dem
traditionell größten Markt weltweit im Luftverkehr, gefolgt von Europa, bis 2012/13
regional betrachtet erwartungsgemäß vom asiatisch-pazifischen Raum überholt
werden wird. Diese Tendenz lässt sich für 2010 an folgendem Beispiel erläutern:
Beijing hatte, hinter Atlanta, das zweithöchste Passagieraufkommen. London
Heathrow fiel ab auf Platz vier, überholt von Beijing und, auf Platz drei, von
Chicago O’Hare. Die Aufstellung der Flughäfen, die 2010 das stärkste Wachstum
verzeichneten, bestätigt diese Tendenz; auf den ersten 25 Plätzen befindet sich
lediglich ein einziger Flughafen der EU[10]. 10.
Aus all diesen Gründen muss Europa größtmöglichen
Nutzen aus den vorhandenen Flughafenkapazitäten ziehen und diese, wo immer es
nötig ist, zur Deckung des wachsenden Reisebedarfs weiter ausbauen. Die
EU-Mitgliedstaaten sind zwar aufgrund ihrer Zuständigkeit für den Bereich
Flughafen-Infrastruktur in erster Linie gefordert, das Kapazitätsproblem
anzugehen, doch kann die EU mit einem verstärkten Eingehen auf gemeinsame
Fragen und einer Aktualisierung geltender Flughafenbestimmungen einen Beitrag
zu einem europäischen Flughafennetz modernen Zuschnitts leisten. Die Förderung
von Investitionen, insbesondere unter Anwendung innovativer Finanzinstrumente,
ist ebenfalls möglich; das dient der Wachstumssteuerung, der Sicherung des
Zusammenhalts innerhalb der EU und der Stärkung der wirtschaftlichen,
gesellschaftlichen und kulturellen Beziehungen mit dem Rest der Welt.
2.2.
Bestehende Kapazitäten besser auslasten und
neue Flughafenkapazitäten schaffen
2.2.1.
Kapazitäten am Boden und in der Luft
einander annähern
11.
Seit 2007 ist der Prozess der Schaffung
regulierender Rahmenbedingungen für einen einheitlichen europäischen Luftraum
(SES Single European Sky) rasch
vorangeschritten. 2009 wurde mit dem Ziel, ab 2012 über einen einheitlichen
Luftraum zu verfügen, ein zweites Vorschriftenpaket angenommen. Heute sind die
Rahmenbedingungen nahezu abgeschlossen. Flughäfen, die zusammen mit dem
Flugverkehrsmanagement die Infrastruktur für den zivilen Luftverkehr
bereitstellen, bilden eine der Grundsäulen dieser Architektur[11]. Für den Luftverkehr insgesamt
sind sie von entscheidender Bedeutung, denn wenn Kapazität am Boden fehlt, ist
das Vorhaben eines einheitlichen Luftraums am Ende zum Scheitern verurteilt.
Anders ausgedrückt ist eine Anhebung der Kapazitäten in der Luft sinnlos,
solange die Flughafenkapazität den ATM-Kapazitäten nicht angeglichen ist[12]. 12.
Der Schlüssel zum einheitlichen europäischen
Luftraum ist eine systematische Leistungskontrolle[13]; sie bietet in den Bereichen
Sicherheit und Umweltschutz, im Verhältnis Kapazität/Verspätung sowie im
Bereich Kosten und Nutzen die Möglichkeit, die Leistungen der Flugsicherung
EU-weit anzuheben. 2010 wurde von EUROCONTROL als Leistungsüberprüfungsgremium
die Kommission für die Leistungsüberprüfung ernannt, und es wurden für den
ersten Überprüfungszeitraum von 2012 bis 2014 EU-weit geltende Leistungsziele
festgelegt[14].
Die „Luftseite“ eines Flughafens ist Teil dieses Herangehens. Allerdings
spielen Flughäfen zurzeit nur begrenzt eine Rolle. 13.
Von 2012 bis 2014 wird lediglich die Flugsicherung
im Streckenflug bestimmten Leistungszielen unterworfen; Leistungen der
Flugsicherung für den An- und Abflug (d. h. am Flughafen selbst bzw. in dessen
Umgebung) werden ab 2012 zunächst überwacht[15].
Außerdem gibt es nicht nur bei den Flugsicherungsdiensten Engpässe. Nach den
Daten der Zentralstelle für die Auswertung von Verspätungen in Europa sind 70%
aller Verspätungen auf Abfertigungsverfahren zurückzuführen: diese Verspätungen
werden primär von Luftfahrtunternehmen oder deren Dienstleistern am Boden (im
Bereich Technik, Beförderung usw.), am Flughafen (von Gerät usw.) oder von
anderen an der Abfertigung Beteiligten verursacht. 14.
Angesichts dessen ist die Kommission der Ansicht,
es wäre nur logisch, die systematische Leistungskontrolle ,,von Flugsteig zu
Flugsteig" und mit dem Ziel, von einem Flughafen zum anderen sämtliche
Phasen eines Fluges optimal zu gestalten und einzubinden, auf Flughäfen in
ihrer Gesamtheit auszuweiten. Flugsicherungsdienste für den An- und Abflug
sollen zwar erst ab 2015 (mit Beginn des zweiten Bezugszeitraums von 2015 bis
2019) bestimmten Leistungskriterien unterworfen werden; die Leistung darf
deshalb aber nicht am Kontrollturm enden. Sie muss auch am Boden verbessert
werden und dabei sämtliche Dienstleister am Boden (Luftfahrtunternehmen, Flughafenbetreiber,
Bodenabfertigung, Sicherheitsdienste und Zoll) einbeziehen. Die Vorschläge zur
Überarbeitung der geltenden Vorschriften für die Zuweisung von
Flughafenzeitnischen und den Zugang zu Bodenabfertigungsdiensten, die die
Kommission zusammen mit dieser Mitteilung vorlegt, dürften ebenfalls zu diesem
Ziel beitragen. 15.
Was die technische Seite des einheitlichen
europäischen Luftraums, also das SESAR-Programm, anbetrifft, sind die Flughäfen
ebenfalls beteiligt. Mit dem SESAR-Programm können Flughafenkapazitäten zur
Deckung zusätzlichen Bedarfs ausgeweitet, die Anzahl an verspäteten oder
ausgefallenen Flügen verringert und das Tätigkeits- und Mobilitätsniveau
insgesamt angehoben werden. Mit Flughäfen zusammenhängende Tätigkeiten machen
derzeit 30 % der gesamten SESAR-Aktivitäten aus[16]. Die Schaffung solcher
Kapazitätszunahmen erfordert allerdings geeignete, rechtzeitige und präzise
aufeinander abgestimmte Investitionen in eine mit dem SESAR-Programm kompatible
Ausstattung. 16.
Flughäfen sind hinsichtlich der Komplexität des
jeweiligen Umfeldes betrieblich in hohem Maße voneinander abhängig, und eine
kollaborative Entscheidungsfindung an Flughäfen (Airport Collaborative
Decision-Making – A-CDM) ist ein für die Anhebung der Gesamtleistung eines
Flughafens hervorragend geeignetes, auf gemeinsamen Daten und geringen
Investitionen basierendes Instrumentarium[17].
Auch bei der Entwicklung des SESAR-Programms leistet es einen maßgeblichen
Beitrag zum technologischen Fortschritt. Die Kommission ist daher der Ansicht,
die Einführung dieses Instrumentariums an den größten Flughäfen der EU sollte,
aufbauend auf dem von EUROCONTROL eingeleiteten A-CDM-Aktionsplan, beschleunigt
vorangebracht werden[18].
Im Laufe der Zeit dürfte daher der Ausweitung der kollaborativen Entscheidungsfindung
an Flughäfen (A-CDM) auf sämtliche Akteure am Boden die ihr gebührende
Beachtung zukommen, damit Flugreisende, Gepäck, Luftfracht und Luftfahrzeuge
reibungslos abgefertigt werden können.
2.2.2.
Vorhandene Kapazitäten an überlasteten
Flughäfen durch eine effizientere Zuweisung von Zeitnischen besser nutzen
17.
Bei der Auswertung, wie die Zeitnischenverordnung
gegenwärtig funktioniert, hat sich gezeigt, dass an ausgelasteten Flughäfen mit
dem bestehenden Zuweisungssystem eine optimale Nutzung der knappen Kapazitäten
verhindert wird[19].
Die vorhersagbaren knappen Kapazitäten an Flughäfen mit neuralgischen
Engpässen, deren Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit im gesamten
Luftverkehrsnetz überschwappen, kann Europa sich unter Berücksichtigung der
begrenzten Möglichkeiten für neue Flughafen-Infrastruktur in der EU nicht
leisten. 18.
Die Kommission schlägt daher vor, die bestehende
Verordnung zu ändern und EU-weit die Einführung marktbasierter Instrumentarien
zuzulassen unter der Voraussetzung, dass Transparenz und unverfälschter
Wettbewerb gewährleistet sind; den Zeitnischenkoordinatoren sollte eine weiter
reichende Unabhängigkeit zugestanden werden. So ließe sich eher gewährleisten,
dass Luftfahrtunternehmen, die die Zeitnischen besser nutzen können, diese auch
zugewiesen werden können. Eine Reihe weiterer Maßnahmen sorgt dafür, dass
Zeitnischen bei korrekter Nutzung dieser knappen Ressourcen letzten Endes
besser ausgenutzt werden können. 19.
Eine Überarbeitung des gegenwärtigen
Zuweisungssystems wird dazu führen, dass pro Jahr schätzungsweise 24 Mio.
Flugreisende zusätzlich auf europäischen Flughäfen abgefertigt werden können;
das wiederum bedeutet für die Wirtschaft ein Wachstum von mehr als 5 Mrd. EUR
und bis zum Jahr 2025 bis zu 62.000 neue Arbeitsplätze dank einer systematisch
effizienteren Zuteilung von Ressourcen[20].
2.2.3.
Einen Ausgleich finden zwischen
wünschenswertem Lärmschutz und Verkehrs- und Mobilitätsbedarf
20.
Der von Luftfahrzeugen verursachte Lärm hat zwar in
den letzten 30 Jahren um 75 % abgenommen[21],
aber dennoch ist ein Großteil der Bevölkerung in der EU einer hohen
Lärmbelästigung mit ausgesprochen negativen Folgen für die Gesundheit
ausgesetzt. Die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen wird daher auch künftig auf
vielen Flughäfen zur Gewährleistung von Nachhaltigkeit im Luftverkehr
erforderlich sein. Lärmschutzmaßnahmen wirken sich demnach nicht allein
einschränkend auf die Flughafenkapazität aus; an einem bestimmten Flughafen
können sie auch Folgen für das gesamte Luftverkehrssystem zeitigen.
Entscheidungen über Lärmschutzmaßnahmen und wünschenswerte Lärmschutzniveaus
müssen deshalb mit den Auswirkungen, die solche Maßnahmen insgesamt auf den
Luftverkehr haben, in Einklang gebracht werden. 21.
Die Kommission schlägt daher eine Änderung der
lärmbedingten Flugbetriebseinschränkungen vor, um den zuständigen Behörden die
stufenweise Ausmusterung von Luftfahrzeugen, die an Flughäfen die höchsten
Lärmpegel verursachen, zu erleichtern. Dadurch wird das Verfahren zur Bewertung
der Lärmbelästigung in Übereinstimmung mit dem ,,ausgewogenen Ansatz" der
ICAO verbessert, damit eine optimale Kombination besonders kostengünstiger
Maßnahmen für einen Ausgleich zwischen den Erfordernissen des Verkehrs und der
Mobilität einerseits und dem Lärmschutz andererseits gefunden werden kann. Und schließlich
wird die Kommission in die Lage versetzt, das Verfahren zur Bewertung der
Lärmbelästigung zu kontrollieren und ggf. die Entscheidung über lärmbedingten
Flugbetriebsbeschränkungen vor deren Umsetzung auszusetzen.
2.2.4.
Öffentliche und private Investitionen in die
Infrastruktur von Flughäfen EU-weit fördern
22.
Ganz sicher wird es nicht ausreichen, bestehende
Einrichtungen optimal zu nutzen. Flughafeneinrichtungen müssen aus vielfältigen
Gründen ständig modernisiert und verbessert werden – durch Nutzung einer energiesparenden
und die Umwelt schonenden Ausstattung oder durch die Einführung von Maßnahmen,
die der Anhebung der allgemeinen und der technischen Sicherheit dienen oder mit
den Erfordernisses des Marktes zusammenhängen. Die höchsten Investitionskosten
sind generell mit dem Ausbau von Kapazitäten verbunden, und obwohl von den
europäischen Flughäfen von 2000 bis 2015 insgesamt 120 Mrd. EUR für den
Infrastrukturausbau bereitgestellt wurden, reicht das längst noch nicht aus[22]. 23.
In dem Vorschlag mit den neuen Leitlinien für das
transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V)[23],
der vor kurzem angenommen wurde, wird ein in zwei Schichten operierendes Netz
vorgestellt: ein Gesamtnetz und ein Kernnetz. Das Gesamtnetz ermöglicht den
Zugang auf regionaler Ebene und auch den Zugang zum Kernnetz. Das Kernnetz
besteht aus den strategisch wichtigsten Teilen des Gesamtnetzes und basiert auf
dem Konzept kombinierter – sogenannter multimodaler – Verkehrsknoten (in
erster Linie – aber nicht ausschließlich – Großstädte und große Ballungsgebiete).
Es soll spätestens bis 2030 fertig gestellt sein und das Rückgrat eines
integrierten Verkehrssystems bilden. 24.
Mehr als 340 Flughäfen werden das Flughafennetz des
europäischen TEN-V) bilden; davon werden 82 zum Kernnetz gehören. [24] Für eine Finanzierung in Frage
kommende Flughafenprojekte betreffen die Anbindung an das Schienennetz, die
Optimierung vorhandener Infrastruktur, die Anhebung der Flughafenkapazität und
Hilfen bei der Einrichtung eines einheitlichen europäischen Luftraums,
insbesondere bei der Entwicklung des SESAR-Programms. Struktur- und
Kohäsionsfonds sind Schlüsselelemente der EU-Politik im Bereich der
Verkehrsinfrastruktur; sie werden unter Berücksichtigung der Vorschriften über
staatliche Beihilfen nach TEN-V-Prioritäten aufeinander abgestimmt. 25.
Im Rahmen des TEN-V tragen die folgenden
Finanzierungsinstrumente zur Flughafenentwicklung bei: mit der neuartigen
Fazilität „Connecting Europe“ (CEF)[25]
werden Vorhaben an Flughäfen des Kernnetzes zur Anbindung des Luftverkehrs an
den Schienenverkehr ebenso unterstützt wie das SESAR-Programm und der
einheitliche europäische Luftraum; über den Kohäsionsfonds und den Europäischen
Fonds für Regionale Entwicklung werden Zuschüsse für Flughäfen im Gesamtnetz
verwaltet. Zur Unterstützung der CEF-Finanzierung hat die Kommission überdies
die Bedingungen der Projektanleihen für die Initiative Europa 2020 angenommen;
hierbei handelt es sich um nur eines von einer ganzen Reihe von Instrumentarien
für die Risikoteilung, auf das der CEF zurückgreifen kann, um in sämtlichen
Verkehrsbereichen private Investoren für vorrangige Vorhaben zu gewinnen. 26.
Flughafenprojekte können darüber hinaus aber auch
mit anderen aus EU-Mitteln finanzierten Instrumenten unterstützt werden.
Flughafenprojekte können von der Kreditgarantie für TEN-Verkehrsprojekte (LGTT)
profitieren, die speziell für das transeuropäische Verkehrsnetz zugeschnitten
wurde und von der Europäischen Investitionsbank verwaltet wird. Daneben gibt es
noch den „Fonds Marguerite“, einen europaweiten Beteiligungsfonds, der bei der
Umsetzung zentraler EU-Politik als Katalysator wirken soll, so auch auf dem
Flughafensektor. Die EU wird ganz allgemein den Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern. 27.
Der ausgeprägte Wettbewerb auf dem
Luftverkehrsmarkt erfordert ein besonderes Augenmerk hinsichtlich der Gefahr
einer möglichen Wettbewerbsverzerrung bei der Finanzierung von
Flughafen-Infrastruktur mit öffentlichen Mitteln. Die in den Jahren 1994 bzw.
2005 verabschiedeten Leitlinien der Gemeinschaft zur Finanzierung von Flughäfen
und für die Vergabe von Starthilfen an Luftfahrtunternehmen, die von
Regionalflughäfen abfliegen, werden zurzeit überprüft[26]. Es sollte in diesem
Zusammenhang die Vereinbarkeit einer staatlichen Finanzierung mit Vorschriften
über staatliche Beihilfen geprüft werden. Bestimmte Arten von Beihilfe mögen
zwar durchaus gerechtfertigt sein, dürfen aber nicht zu unverhältnismäßigen
Wettbewerbsverzerrungen führen.
3.
die Qualität von Flughäfen – eine Herausforderung
28.
Flughäfen nehmen als Schnittstelle zwischen
Flugreisenden und Luftfahrtunternehmen eine Schlüsselrolle ein, und die
Qualität der an Flughäfen bereitgestellten Leistungen ist für die Erfahrung von
Flugreisenden und Luftfahrtunternehmen von entscheidender Bedeutung. Was
Flugreisende am Flughafen vermutlich am meisten schätzen sind u. a. ein
leichter Zugang zum Flughafen, rasche zuverlässige Auskunft, einfache Verfahren
bei der Abfertigung und der Gepäckaufgabe, kurze Wartezeiten sowie Personal für
den Fall unerwarteter Vorkommnisse. An größeren Flughäfen soll, während mit
einer völlig überlasteten Infrastruktur täglich Tausende von Passagieren
abgefertigt werden müssen, mit jedem Fluggast freundlich umgegangen werden. 29.
Was das Verhältnis zu den Kunden der
Luftfahrtunternehmen anbetrifft, haben maßgebliche Veränderungen im Luftverkehr
in den vergangenen 15 Jahren – d. h. der europäische Binnenmarkt für den
Luftverkehr und eine Reihe von Luftverkehrsabkommen mit wichtigen
internationalen Partnern – dafür gesorgt, dass Flughäfen, ehemals reine
Infrastrukturanbieter, mittlerweile diversifizierte Geschäftsmodelle entwickelt
haben, die einen breit angelegten Bedarf bedienen. Insbesondere der
Frachtverkehrsbetrieb erfordert logistisch eine bestimmte bedarfsorientierte
Infrastruktur für die Lieferung wichtiger Handelsgüter weltweit zu einem ganz
bestimmten Zeitpunkt ("just in time"). 30.
Mittels regulierender Maßnahmen müsste es möglich
sein, die Dienstleistungen in diesem Bereich qualitativ anzuheben und das
gegenwärtige Klima eines florierenden Wettbewerbs an den Flughäfen aufrecht zu
erhalten. Für Flugreisende in Europa ist heutzutage außerdem ein hohes Maß an
Sicherheit eine Selbstverständlichkeit, und grundlegende Standards haben in
diesem Zusammenhang ausschlaggebende Bedeutung.
3.1.
Den Zugang zu Flughäfen und deren Effizienz
durch Anbindung an die Schiene ausbauen
31.
Es ist entscheidend für die Leistungsfähigkeit
eines Flughafens, ob er leicht zugänglich ist. Bei kleineren Flughäfen lässt
sich der Zugang mit einem gut organisierten Busverkehr rationell gestalten; für
Flughäfen einer bestimmten Größe bzw. mit einem in der Nähe eines Terminals
bereits vorhandenen Schienennetz stellt die Bahn eine weitere nachhaltige
Alternative dar. Für Flughäfen gibt es grundsätzlich drei Arten von
Bahnverbindungen. Den sogenannten „Airport Express“ für eine sichere
Direktverbindung zwischen dem Stadtzentrum und dem Flughafen; Verkehrsstaus
werden vermieden, Zufahrtsstraßen entlastet, und der Ausstoß an CO2 wird
verringert. An Flughäfen mittlerer Größe ist Regionalbahnverkehr möglich. Damit
wird der Einzugsbereich vergrößert (und für ein bestimmtes Gebiet werden
weniger Flughäfen gebraucht). Große Flughäfen mit einer bedeutenden Anzahl an
Langstreckenflügen können erfolgreich mit Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken
verbunden werden, und diese Zubringerdienste können kostenintensive
Kurzstreckenflüge zum Teil ersetzen, wodurch wertvolle Zeitnischen frei werden,
die für gegenwärtig nicht abgedeckte Märkte nutzbar gemacht werden können. Zweifellos
nützen solche Dienstleistungen in erster Linie den Flugreisenden; bei richtiger
Umsetzung profitieren hiervon jedoch auch alle Beteiligten::
Luftfahrtunternehmen wie Bahnbetreiber und auch die Flughäfen. 32.
Die Entwicklung einer effizienteren Anbindung des
Luftverkehrs an den Schienenverkehr gestaltet sich aufgrund zunehmender
Vereinbarungen zwischen Luftfahrt- und Bahnunternehmen immer positiver, und
auch Flugreisende nehmen diese Dienstleistungen immer öfter an. Schätzungen
zufolge werden im Jahr 2011 insgesamt etwa 23 Mio. Flugreisende per Bahn von
außerhalb des jeweiligen Stadtgebiets zu den EU-Flughäfen anreisen. Nach wie
vor gibt es jedoch zahlreiche Hindernisse, sei es die uneinheitliche
IT-Unterstützung bei den Bahngesellschaften, seien es Fragen der gesetzlichen
und der betrieblichen Zuständigkeit, die Abstimmung von Fahrplänen, gemeinsame
Fahr-/Flugscheine, die Aufteilung von Einnahmen u. ä. 33.
Die Kommission wird auch künftig aus
unterschiedlichsten Gründen die Förderung gemeinsamer Dienstleistungen im Luft-
und Bahnverkehr fortsetzen, von der finanziellen Unterstützung beim Ausbau
einer gemeinsamen Infrastruktur (die wichtigsten EU-Flughäfen sollen bis 2050
an das transeuropäische Schienen- und Straßennetz (TEN-V) angeschlossen sein)
über Arbeitsgruppen, die sämtliche Akteure an einem Tisch zusammen bringen
sollen, bis hin zur Entwicklung interoperabler Normen in den Bereichen
Information und Flug-/Fahrscheinausstellung auf der Grundlage von Regelungen,
die derzeit von der Europäischen Eisenbahnagentur in Form einer Spezifikation
TSI TAP[27]
erarbeitet werden.
3.2.
Bodenabfertigungsdienste verbessern
34.
Die Abfertigungsdienste am Boden sind zwar für den
Flugreisenden nicht immer sichtbar; die Erfahrungen, die er im Flughafen selbst
oder auch in der Luft macht, sind allerdings auch abhängig von der Qualität
dieser Dienstleistungen am Boden. Eine adäquate Aufnahme von Flugreisenden am
Flughafen, eine sachgemäße Vorbereitung des Luftfahrzeugs (z. B. die Reinigung
der Kabine), Aufgaben mit wesentlicher Bedeutung für den sicheren Betrieb im
Flug (z. B. die Enteisung von Luftfahrzeugen), komfortable und zuverlässige
Flüge in Sicherheit, die ihr Geld wert sind - all das ist ohne diese
Bodendienste nicht möglich. 35.
Die ursprüngliche Richtlinie über
Bodenabfertigungsdienste aus dem Jahr 1996 widmete sich schwerpunktmäßig einem
offenen Zugang zu diesem Markt, was bei einer Vielfalt an
Bodenabfertigungsdiensten eine zunehmend dynamische Entwicklung nach sich zog. Der
Umfang des Wettbewerbs bei den begrenzten Dienstleistungen und die
Zugangsregelung unterscheiden sich in den Mitgliedstaaten jedoch noch immer
stark. Worauf jetzt außerdem besonders geachtet werden muss, ist die
Gewährleistung, dass von sämtlichen Gliedern der Luftverkehrskette (,,von
Flugsteig zu Flugsteig“) adäquate Dienstleistungen für den Luftverkehr in
seiner Gesamtheit bereitgestellt werden. 36.
Der Rechtsrahmen von 1996 reicht dafür nicht mehr
aus. Die Effizienz der Bodenabfertigungsdienste lässt aufgrund von
Beschränkungen beim Zutritt zum Markt und bei dessen Ausweitung noch zu
wünschen übrig. Die qualitativen Leistungen von Bodenabfertigungsdiensten haben
überdies insgesamt mit der Bedarfsentwicklung in den Bereichen Zuverlässigkeit,
Störungsresistenz, Sicherheit und Umweltschutz nicht Schritt halten können.
Folge davon ist, dass aus der generellen Liberalisierung nicht hinreichend
Nutzen gezogen werden konnte und die Vorteile noch nicht umfassend an die
Endnutzer (also Unternehmen und Bürger) weitergegeben wurden. 37.
Zwar sind, soll ein gleichberechtigter Zugang zum
Markt ermöglicht werden, noch weitere Schritte erforderlich; qualitativ aber
sind die Leistungen von anderen Faktoren abhängig. In einem arbeitsintensiven
Wirtschaftsbereich wie den Bodenabfertigungsdiensten müssen soziale Fragen von
enormer Bedeutung berücksichtigt werden. Das Ausschreibungssystem betrifft die
Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, und der Transfer von Personal wird
dadurch gefördert . Die Rechtsvorschriften im Bereich der
Bodenabfertigungsdienste lassen allerdings gegenwärtig neben den
Schutzmaßnahmen gemäß Richtlinie 2001/23/EG des Rates keine Maßnahmen zur
Abfederung bei der Übernahme von Beschäftigten eines ehemaligen Anbieters von
Bodenabfertigungsdiensten zu einem neuen Dienstleister zu[28]. Ständige Aus- und
Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte haben deutliche Auswirkungen auf die
qualitative Leistungssteigerung, aber in den derzeitigen Rechtsvorschriften
wird die Frage einer Ausbildung von Beschäftigten nicht angesprochen. Die
momentan schwierige Lage führt außerdem zur Einsparung von Kosten, was
geringere Investitionen im Personalbereich und eine schlechtere Ausbildung der
Beschäftigten zur Folge hat. Der Einsatz schlecht ausgebildeten Personals
wiederum erhöht das Risiko einer qualitativ minderwertigeren Dienstleistung,
worunter die allgemeine und die technische Sicherheit von Bodenabfertigungsdiensten
leiden. 38.
Schwerwiegende Ereignisse mit gravierenden Folgen
im Flugverkehr, wie Aschewolken nach einem Vulkanausbruch und heftige
Schneefälle, die zu einer Lähmung von Flugverkehrsdrehkreuzen führten, zeigen,
wie wichtig es ist, auf den europäischen Flughäfen im gesamten Verkehrsnetz den
Betrieb am Boden (zur Beseitigung der Folgeeffekte) besser abstimmen und
dadurch den Flugreisenden, die an einem Weiterflug gehindert sind, wirklich
sinnvoll helfen zu können. An großen Flughäfen mit ihrer besonderen Bedeutung
für das Netz sollten die Flughafenbetreiber dafür sorgen, dass
Bodenabfertigungsdienste vor allem mit Krisenplänen und qualitativen
Mindeststandards aufeinander abgestimmt werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass
das Luftfahrtunternehmen am Flughafen präsent oder zumindest vertreten sein
muss, damit Flugreisende ihre Rechte ihm gegenüber auch geltend machen können.
Das ist nicht immer so, und die Flughäfen befinden sich deshalb zuweilen in
einer schwierigen Lage. Die Kommission wird diesen Aspekt im Zusammenhang mit
einer Überprüfung der Richtlinie 261/2004[29]
berücksichtigen und bei dieser Gelegenheit prüfen, ob die finanziellen Lasten
einer Beistands- oder Hilfeleistung bei Verantwortlichkeit anderer Beteiligter
für die Verspätung oder Streichung eines Fluges allein vom Luftfahrtunternehmen
zu tragen sind.
3.3.
Flughafenentgelte: Transparenz und
Kostenbezug von Flughafenentgelten und Sicherheitsgebühren für
Luftfahrtunternehmen und Fluggäste erhöhen
39.
Mit einem gerechten Zugang der Luftfahrtunternehmen
zur Infrastruktur von Flughäfen und das zu fairen Preisen wird ein
entscheidender Beitrag zu einem effizient funktionierenden Luftverkehrssystem
geleistet. Einen entscheidenden Schritt auf diesem Weg unternahm die
Europäische Union im Jahr 2009 mit der Annahme der Richtlinie über
Flughafenentgelte; es wurden gemeinsame Mindeststandards festgelegt, um von den
Luftfahrtunternehmen für die Nutzung der für den Flugbetrieb notwendigen
Luftfahrtinfrastruktur Gebühren erheben zu können. 40.
Zwei Ziele bleiben noch offen. Zum einen die
Anwendung der Richtlinie von 2009, die von den Mitgliedstaaten bis zum 15. März
2011 umgesetzt werden muss. Die Kommission hat mit der Prüfung der
einzelstaatlichen Maßnahmen begonnen und wird dem Rat und dem Europäischen
Parlament bis 2013 hierzu berichten. 41.
Zum anderen geht es um die Sicherheitsgebühren.
Seit 2002 wurden nach EU-Recht Mitgliedstaaten und Flughäfen gegenüber
strengere Sicherheitsauflagen gemacht. Derzeit wird die Anlastung von Kosten
für die Sicherheit im Luftverkehr national geregelt. Mitunter werden
Flugreisende jedoch nur unzureichend über Kosten dieser Art aufgeklärt, und
Luftfahrtunternehmen werden nicht auf sämtlichen EU-Flughäfen systematisch
konsultiert. Unterrichtung und Anhörung spielen eine entscheidende Rolle, will
man garantieren, dass der Preis, den der Flugreisende bzw. der Bürger zahlt,
auf gerechte Weise und für ihn nachvollziehbar festgelegt wird. Es werden
überdies wirklich gleiche Wettbewerbsbedingungen für Flughäfen wie für
Luftfahrtunternehmen verhindert. Diskriminierungsfreie und ausschließlich
kostenbezogene Sicherheitsentgelte sind demzufolge eine entscheidende
Voraussetzung für einen fairen und unverfälschten Wettbewerb zwischen
Luftfahrtunternehmen und zwischen Flughäfen. Im Jahr 2009 wurde daher, basierend
auf dem Ansatz der Richtlinie über Flughafenentgelte, im Hinblick auf die
Gewährleistung kostenbezogener Sicherheitsgebühren ein Vorschlag für die
Erhebung von Sicherheitsgebühren unterbreitet.
3.4.
Gegenwärtige Sicherheitskontrollen an
europäischen Flughäfen überprüfen und eine Agenda für die Zukunft festlegen
42.
Die derzeit geltenden EU-Rechtsvorschriften für die
Luftsicherheit[30]
sorgen für solide Sicherheit innerhalb der Europäischen Union.
Sicherheitskontrollen werden von Flugreisenden, der Luftverkehrsbranche und den
Flughäfen allerdings häufig als lästig empfunden. Es bedarf daher eines
Ausgleichs zwischen erhöhter Sicherheit und angenehmem Reisen. 43.
Das Verbot der Mitnahme von Flüssigkeiten,
Aerosolen und Gels im Handgepäck muss in diesem Sinne bis April 2013 aufgehoben
werden: Flugreisende können künftig an EU-Flughäfen unter der Voraussetzung
einer entsprechenden Sicherheitsüberprüfung Flüssigkeiten mit an Bord nehmen[31]. Erst kürzlich wurden
Sicherheitsscanner, die keine ionisierende Strahlung verwenden, im Einklang mit
Mindestbedingungen für die Sicherheitsüberprüfung von Flugreisenden zugelassen[32]. Die technologische
Entwicklung von Scannern schreitet rasch voran; Sicherheitsverfahren können
damit zum Nutzen von Flugreisenden wie Flughäfen optimiert werden – z. B. ist
ein Abtasten seltener erforderlich. 44.
Die Kommission stellt allgemeinere Überlegungen
dazu an, wie die Luftsicherheit zum Nutzen von Flugreisenden und sonstigen
Akteuren längerfristig verbessert werden kann. Insgesamt gesehen ist der eher
„risikobasierte“ Ansatz ausbaufähig, innerhalb der EU abgemilderte Maßnahmen zu
etablieren und die Sicherheitskontrollen dort schwerpunktmäßig durchzuführen,
wo das Risiko nach polizeilicher Erkenntnis am größten ist. Künftige
Sicherheitskontrollen müssen qualitativ ein hohes Maß an Sicherheit
gewährleisten und dabei Vertrauen und Akzeptanz beim Flugreisenden wahren.
3.5.
Die allgemeine Betriebssicherheit auf
Flughäfen fördern
45.
Wie schon im Aktionsplan 2007 hervorgehoben, werden
eine intensivere Flughafennutzung und ein verstärktes Verkehrsaufkommen höhere
Sicherheitsniveaus erfordern. 46.
Die EU ist in diesem Bereich mit Entschiedenheit
vorangegangen und hat 2009 die Verordnung 1108/2009[33] angenommen, mit der die
Maßnahmen zur Regulierung, Normung und für eine Bewertung der Sicherheit der
Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) auf die Sicherheit von Flughäfen
ausgedehnt werden. Das bedeutet, dass Flughäfen in naher Zukunft gemeinsamen
Sicherheitsanforderungen unterliegen werden. Die Sicherheitsbestimmungen für
Flughäfen werden derzeit noch im Detail erarbeitet; sie werden von der EASA vor
der endgültigen Annahme durch die Kommission noch vor Ende 2012 im Entwurf
veröffentlicht. Einen sinnvollen Beitrag zur Anhebung der Sicherheit stellt
außerdem eine optimierte Abstimmung des Flughafenbetriebs dar.
4.
Die Beobachtungsstelle der Gemeinschaft für Flughafenkapazität: Zeit
zu handeln.
47.
In einem ersten Schritt zur Realisierung des
Aktionsplans 2007 wurde von der Kommission im Jahr 2008 eine Beobachtungsstelle
der Gemeinschaft als Konsultationsgremium für eine Stärkung des
Problembewusstseins, eine Förderung des Austauschs von Informationen und zur
Unterrichtung über die Umsetzung des Aktionsplans eingerichtet. Fragen wie die
Erarbeitung eines Verfahrens zur Bewertung von Flughafenkapazitäten, eines
Bestandsverzeichnisses der Infrastruktur an europäischen Flughäfen und
Entwicklung des Ansatzes "von Flugsteig zu Flugsteig" und für eine
Anbindung an die Schiene wurden dabei vorrangig berücksichtigt. Gleichzeitig
wurde innerhalb sonstiger politischer Rahmenbedingungen eine Reihe weiterer
Maßnahmen getroffen. Im Anhang zu dieser Mitteilung befindet sich eine
Übersicht der fünf im Aktionsplan ausgewiesenen Schlüsselfelder und eine
Aufstellung der bereits erzielten Fortschritte. 48.
Die Kommission wird in den kommenden Monaten das
Mandat der Beobachtungsstelle auch unter den Aspekten Qualität und Leistung
überprüfen. Die Kommission beabsichtigt überdies eine engmaschigere Überwachung
der Kapazitätsentwicklung von Flughäfen auf EU-Ebene, und sie wird die
Beobachtungsstelle damit beauftragen, unter Nutzung der technischen Fähigkeiten
von EUROCONTROL einschließlich des dort vorhandenen Fachwissens die Studie „Challenge
of Growth“ von 2008 bis Ende 2012 auf den neuesten Stand zu bringen. Diese
Aktualisierung dürfte einen weiteren Beitrag zur Erfüllung der operativen und
strategischen Aufgaben in Verbindung mit der neu eingerichteten Position eines
Netzwerkmanagers darstellen. Ausgehend von den Ergebnissen wäre die Kommission
in der Lage, die Mitgliedstaaten im Hinblick auf Flughafenkapazitäten zur
Erarbeitung nationaler Strategien aufzufordern und diese unter Berücksichtigung
sämtlicher Auswirkungen einer Vernetzung und insbesondere der Notwendigkeit
einer Erfolgsgarantie für den einheitlichen europäischen Luftraum zur Verfügung
zu stellen.
5.
Fazit
49.
Der europäische Luftverkehr von heute ist Teil der
von Höchstleistungen und dynamischem Wandel gekennzeichneten europäischen
Wirtschaft, und europäische Flughäfen spielen im Luftverkehr eine ganz
entscheidende Rolle. Mit nahezu 800 Mio. Flugreisenden pro Jahr aus der
Europäischen Union in die Welt und umgekehrt (was einem Drittel des Weltmarkts
und etwa dem Dreifachen des Aufkommens zum Zeitpunkt der Liberalisierung des
Flugverkehrs in den frühen neunziger Jahren des 20. Jahrhunderts entspricht)
stellt der europäische Luftverkehr international einen führenden
Wirtschaftszweig dar. 50.
Eine Aktualisierung dieses Wirtschaftsmodells in
den notwendigen Bereichen ist daher von größter Bedeutung für eine künftige
Erfolgsgarantie. Luftfahrtunternehmen, Flughäfen, Flugverkehrsmanagement,
Bodenabfertigung und sonstige Transportdienste werden in einem Verbund
zusammengefasst und müssen optimal zusammenarbeiten, wollen sie in den
Bereichen Mobilität, Qualität und Anpassungsfähigkeit ihre Leistungsfähigkeit
bewahren. Flughäfen sind, was den Flugbetrieb anbetrifft, in hohem Maße
voneinander abhängig und sollten daher nicht isoliert, sondern jeweils als
Bestandteil eines europäischen Flughafennetzes betrachtet werden. Ein europäisches
Flughafennetz modernen Zuschnitts hat nicht allein Bedeutung für die
Wachstumsstrategie der EU, sondern auch für die Gewährleistung der
Anschlussfähigkeit innerhalb und außerhalb der EU und für eine von
Nachhaltigkeit gekennzeichnete Mobilität. Die Kommission schlägt daher vor: –
die Verordnung 95/93 über
gemeinsame Bestimmungen für die Zuweisung von Zeitnischen an EU-Flughäfen zu
überarbeiten,die Richtlinie 96/67/EG aufzuheben und durch eine Verordnung über
Bodenabfertigungsdienste an EU-Flughäfen zu ersetzen und –
die Richtlinie 2002/30/EG
aufzuheben und durch eine Verordnung über lärmbedingte Betriebseinschränkungen
an EU-Flughäfen innerhalb eines ausgewogenen Ansatzes zu ersetzen. ANHANG - DURCHFÜHRUNG DES AKTIONSPLANS Aktionsplan 2007 || ZEITPLAN || MASSNAHME Einrichtung einer Beobachtungsstelle || || Einrichtung einer Beobachtungsstelle der Kommission für Flughafenkapazität im November 2008. 1) Vorhandene Flughafenkapazitäten besser nutzen EUROCONTROL-Mandat für die Entwicklung von Verfahren für die Abstimmung von Flughafenkapazitäten und deren Bewertung || Anfang 2007 || Arbeitsgruppe 1 – "Kapazität": Erstellung einer für alle Verfahren zur Bewertung der Kapazität geeigneten Prüfliste für "Funktionsanforderungen" Bestandsverzeichnis mit einer EU-weiten Bewertung von Kapazitäten zur Verbesserung der Lagekenntnis und zur Unterrichtung über regionalen Kapazitätsbedarf || 2007 || Arbeitsgruppe 1 – "Kapazität" Erarbeiten eines Entwurfs für einen Fragebogen zur Erfassung von Flughafenkapazitäten und anschließende Validierung anhand einer Flughafenstichprobe. Es gingen bisher Antworten aus 24 Mitgliedstaaten zu insgesamt 62 Flughäfen ein. Stimmigkeit von Zeitnischen und Flugplänen || 2007 – 2008 || Entscheidung 255/2010/EG der Kommission Potenzielle Auswirkungen der Berichte über die Umsetzung auf den Flughafenbetrieb des einheitlichen europäischen Luftraums 2007. || ab Mitte 2007 || Arbeitsgruppe 2 "Vom einen zum anderen Flugsteig": Beitrag zum Vorschlag der Kommission für die Verordnung über gemeinsame Bestimmungen bei der Zuteilung von Zeitnischen an Flughäfen der Gemeinschaft. (Neufassung der Verordnung 95/93). EUROCONTROL-Mandat für die Erarbeitung von Durchführungsbestimmungen für die Einführung einer kollaborativen Entschei-dungsfindung (A-CDM) an europäischen Flughäfen. || 2008 || Gemeinsamer A-CDM-Aktionsplan von ACI-EUROPE, EUROCONTROL und CANSO: an 4 Flughäfen vollständig umgesetzt; an weiteren 25 Flughäfen wurde mit der Realisierung begonnen. 2) konsequentes Konzept für die Flugsicherheit Ausweitung der Zuständigkeit der EASA auf den Flughafenbetrieb || Anfang 2008 || Annahme der Verordnung 1108/2009 über eine Ausweitung der Zuständigkeit der Europäischen Sicherheitsbehörde (EASA) für das Erarbeiten von Vorschriften, die Standardisierung und Sicherheitsmaßnahmen auf den Bereich der Sicherheit an Flughäfen. Mit der Durchführung wurde 2010 begonnen. Zurzeit wird von der EASA zu den Sicherheitsbestimmungen an Flughäfen eine Anhörung durchgeführt und ein Entwurf erstellt. Zertifizierung der weltraumgestützten EGNOS/Galileo-Signale und Einbeziehung der Nutzung des Satellitennavigationssystems (GNSS) im Europäischen Funknavigationsplan. || ab 2008: || ESSP (EGNOS Service Provider) wurde (im Rahmen der SES-Bestimmungen) von der französischen NSA im Juli 2010 als Flugsicherungsdienstleister zertifiziert. Ab 2012 wird die EASA die Aufsicht im Bereich Sicherheit von ESSP übernehmen. Seit Januar 2011 gibt es die EGNOS-Dienste Safety of Life (SoL), und in Frankreich wurde eine Reihe von Landeverfahren, die auf EGNOS basieren, bereits eingeführt. Erwartungsgemäß eine umfassende Einbeziehung des GNSS in operative ATM-Verfahren mit Hilfe des SESAR-Programms. || 2007 || Im europäischen ATM-Masterplan wird EGNOS für die Unterstützung des SESAR-Programms im Bereich "Operational Improvements" im Hinblick auf optimierte Navigation und Landefähigkeiten als technisches Instrument angegeben. Ko-Modalität der Verkehrsträger fördern Förderung und Finanzierung intermodaler Verkehrsinfrastruktur durch TEN-V und Programm der EU-Kohäsionspolitik. || ab 2007 || Arbeitsgruppe 3 – "Anbindung des Flugverkehrs an die Bahn": Entwurf mit der Empfehlung optimaler Nutzungsmöglichkeiten auf der Grundlage praktischer Erfahrungen. Integrierte Beförderungsdokumente für Luft- und Bahnverkehr || Anfang 2007 || Vom 4. Juli bis 30. September 2008 fand eine öffentliche Anhörung statt über integrierte Beförderungsdokumente für Luft- und Bahnverkehr. Wird von der ERA im Rahmen der TSI-TAP-Initiative bearbeitet. 4) Neue Infrastruktur erfordert gründliche Vorarbeit Umsetzung der Richtlinie über den Lärmschutz || 2007 – 2008 || Die Kommission hat am 15. Februar 2008 den Bericht über die Umsetzung der Richtlinie 2002/30/EG angenommen. 5) Entwicklung und Einsatz neuer Technologien fördern Frühzeitige Einführung ausgereifter technologischer Entwicklungen wie z. B. A-SMGCS-Überwachungs- und Steuerungsfunktionen. || ab 2007 || Siehe hierzu A-CDM oben. SESAR-Tools und –Systeme für eine signifikante Anhebung von Flughafenkapazitäten. || 2007 – 2013 || Maßnahmen an Flughäfen machen zurzeit ca. 30 % aller SESAR-Aktivitäten aus; sie umfassen insgesamt über 50 Vorhaben zur Durchführung in zwei speziellen Flughafenpaketen. [1] Beim Luftverkehrsgipfel von Brügge kamen hochrangige
Vertreter aus dem Bereich des europäischen Luftverkehrs zusammen, um die
Herausforderungen zu erörtern, mit denen dieser Wirtschaftssektor konfrontiert
wird. Ergebnis dieser Gespräche war die „Erklärung von Brügge“. [2] KOM(2011) 144. [3] KOM(2006) 819. Siehe hierzu auch die Entschließung des
Rates vom 2. Oktober 2007 und die Entschließung des Europäischen Parlaments vom
11. Oktober 2007. [4] Der internationale Verband der
Luftverkehrsgesellschaften IATA rechnet im Jahr 2050 weltweit mit 16 Mrd.
Flugreisenden und 400 Mio. t Fracht (im Vergleich zu 2,4 Mrd. Flugreisenden und
40 Mio. t Fracht im Jahr 2010). Airbus spricht für den Zeitraum von 2010 bis
2030 von einer durchschnittlichen jährlichen Zunahme des Verkehrs um 4,8 %. [5] Laut EUROCONTROL ist für 2030 in Europa von 16,9 Mio.
Flugbewegungen auszugehen, dem 1,8-fachen gegenüber 2009 (der langfristigen
Vorhersage von EUROCONTROL über Flugbewegungen im Zeitraum 2010-2030
entnommen). In erster Linie angetrieben durch den Luftverkehr vom und in den
asiatisch-pazifischen Raum, wird der Luftverkehr in Europa in den Jahren 2010
bis 2030 (laut einer Airbus-Vorhersage für den Weltmarkt im Zeitraum 2011-2030)
voraussichtlich um 4,2 % ansteigen. [6] EUROCONTROL, „Challenges of Growth 2008“ sowie ,,Long
Term Forecast Flight Movements 2010-2030". [7] Von diesen 19 Flughäfen befinden sich 13 innerhalb der
EU. [8] EUROCONTROL, „Performance Review Report 2010“ der
Leistungsüberprüfungskommission. [9] Laut „Impact Assessment of Revisions to Regulation
95/93", Steer Davies Gleave, März 2011. [10] ACI, „World Annual Traffic Report“ für das Jahr
2010. [11] Die hochrangige Konferenz zum Thema der Schaffung eines
einheitlichen europäischen Luftraums, die im März 2011 in Budapest stattfand,
benannte für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums konkret
drei von den beteiligten Akteuren, darunter den Flughäfen, zu treffende
wirksame Maßnahmen. In der Verordnung der Kommission über Netzwerkfunktionen
werden Flughäfen einbezogen (Verordnung Nr. 677/2011 der Kommission, ABl. L 185
vom 15.7 2011, S. 1). Im Netzbetriebsplan werden die wichtigsten europäischen
Flughäfen besonders berücksichtigt; jeder einzelne in diesem Netzbetriebsplan
aufgeführte Flughafen muss mit dem Betreiber des Netzes zusammenarbeiten. . [12] Erklärung von Madrid – Schlussfolgerung der
Ministerkonferenz über den Fahrplan für die Schaffung eines einheitlichen
europäischen Luftraums, Madrid, 25./26. Februar 2010, Punkt 4. [13] Verordnung (EG) Nr. 691/2010 der Kommission, ABl. L 201
vom 3.8.2010, S. 1. [14] Entscheidung der Kommission, 2011/121/EU, ABl. L 48 vom
23.2.2011, S. 16. Eine Verbesserung wird angestrebt: im Bereich des Umweltschutzes
mit einem Indikator für die durchschnittliche horizontale Streckenflugeffizienz
von 0,75 Prozentpunkten bis 2014; im Bereich Kapazität bis 2014 eine
durchschnittliche Verspätung von 0,5 Minuten je Flug und im Bereich der
Kostenwirksamkeit eine Verbesserung um 10 % im betreffenden Zeitraum. [15] Im Übrigen werden die im Rahmen der Verordnung über eine
systematische Leistungskontrolle im einheitlichen europäischen Luftraum
erforderlichen Daten von Flughafenbetreibern mit über 150.000 gewerblichen
Beförderungen pro Jahr sowie von sämtlichen koordinierten und
flugplanvermittelten Flughäfen mit über 50.000 gewerblichen Beförderungen pro
Jahr bereits erfasst. [16] Die Vorhaben gelten in erster Linie Themen wie der
Verringerung der Aufenthaltsdauer auf Start- und Landebahnen, Mindestabständen
zwischen Luftfahrzeugen (einschl. Wirbelschleppen), Anlagen für Lotsendienste
am Flughafen oder an Bord von Luftfahrzeugen sowie der Sicherheit auf Start-
und Landebahnen (insbesondere der Entwicklung von Verbundsystemen zur Einbeziehung
von ATC, Luftfahrzeug und Bodenfahrzeugen). [17] An CDM-Flughäfen stehen nicht vertrauliche Geschäftsdaten
(„business non-sensitive“ information) sämtlichen Beteiligten zur Verfügung:
EUROCONTROL, der zentralen Verkehrsflusssteuerung (CFMU), dem Fluglotsen, dem
Flughafenbetreiber, dem Luftfahrzeugführer und dem Abfertigungsdienstleister.
Die kollaborative Entscheidungsfindung an Flughäfen (A-CDM) ist eine nützliche
Hilfe insbesondere bei der Anhebung der allgemeinen Leistungsfähigkeit im
Zusammenhang mit der Abfertigung von Luftfahrzeugen und bei der Festlegung der
Reihenfolge der Abfertigungsverfahren vor dem Abflug. damit lässt sich
potenziell der Domino-Effekt bei Verspätungen auf Netzebene verringern und nach
wetterbedingten oder anderen Unregelmäßigkeiten, die Flughafenkapazitäten
blockieren, eine Normalisierung herbeiführen. [18] Siehe hierzu den gemeinsamen Aktionsplan von ACI-EUROPE,
EUROCONTROL und CANSO für die Einführung der kollaborativen
Entscheidungsfindung an Flughäfen (A-CDM), [19] Folgenabschätzung der Kommission zum Vorschlag für eine
Verordnung über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen an
EU-Flughäfen (Neufassung). [20] Ebenda. [21] Die EU ist Vorreiter bei der Entwicklung von
Luftfahrzeugen, die die Umwelt weniger verschmutzen und weniger Lärm
verursachen. Die Initiative „Clean Sky“ ist eine der wichtigsten Maßnahmen der
EU, die über einen Zeitraum von sieben Jahren mit einem Etat in Höhe von 1,6
Mrd. EUR finanziert wird. Diese öffentlich-private Partnerschaft arbeitet auf
einen technologischen Durchbruch bei der Einführung einer Luftfahrzeugflotte
der Zukunft hin. [22] ACI-EUROPE, „An outlook for Europe's airports“,
2010. [23] KOM(2011) 665. [24] Die Schwelle für eine Finanzierung wird sich von 10 auf 20
% der Gesamtkosten erhöhen; Studien werden auch künftig mit bis zu 50 % der
Gesamtkosten gefördert. [25] Im Zeitraum 2014-2020 wird ein Betrag von 31,7 Mrd. EUR
für Verkehr bereitgestellt; davon werden 10 Mrd. EUR in die
Verkehrsinfrastruktur der Mitgliedstaaten investiert, die für eine Förderung
aus dem Kohäsionsfonds in Frage kommen. [26] In einer öffentlichen Anhörung der beteiligten Akteure von
April bis Juni 2011 unternahm die Kommission erste Schritte in diesem
Überprüfungsprozess. Die Reaktionen wurden am 18. Oktober 2011 bekannt gegeben
und können auf der Europa-Internetseite eingesehen werden. [27] Technische Spezifikationen für die Interoperabilität von
Telematikanwendungen im Personenverkehr. [28] Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2011 zur
Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der
Rechte von Arbeitnehmern im Falle einer Veräußerung von Betrieben oder
Unternehmen bzw. von Teilen solcher Betriebe oder Unternehmen (ABl. L 82 vom
22.3.2001). [29] Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für
Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Falle der
Nichtbeförderung und Annullierung oder bei großer Verspätung von Flügen und zur
Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (ABl. L 46 vom 17.2.2004). [30] Insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 über die
Festlegung gemeinsamer Regeln für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt und zur
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 vom 16. Dezember 2002 und deren
Durchführungsbestimmungen. [31] Verordnung (EU) Nr. 720/2011 der Kommission vom 22. Juli
2011, ABl. L 193 vom 23.7.2011, S. 19. [32] Verordnung (EU) Nr. 1141/2011 der Kommission vom 10.
November 2011 und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1147/2011 der Kommission vom
11. November 2011. [33] Verordnung (EG) Nr. 1108/2009, ABl. L 309 vom 24.11.2009,
S. 51.