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Document C2014/444/08

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7467 — Mitsubishi Heavy Industries/Mitsubishi Corporation/MHI Compressor International) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 444 vom 12.12.2014, p. 24–24 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

12.12.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 444/24


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.7467 — Mitsubishi Heavy Industries/Mitsubishi Corporation/MHI Compressor International)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2014/C 444/08)

1.

Am 4. Dezember 2014 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Mitsubishi Heavy Industries Ltd („MHI“, Japan) und Mitsubishi Corporation („MC“, Japan) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen MHI Compressor International Corporation („MCO-I“, USA).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

MHI ist ein international tätiger Anbieter von schweren Industriemaschinen und ferner in den Bereichen Schiffbau und Ozeanerschließung, Energieversorgung, Kernenergie, Verdichter und Verdichterstränge, Turbinen, Maschinenbau und Stahl tätig.

MC ist an weltweiten Handelstätigkeiten beteiligt, die u. a. das Management komplexer Projekte, strategische Finanzierungen und Investitionen sowie Dienste in den Bereichen Marketing, Vertrieb und Beschaffungswesen umfassen.

MCO-I verkauft und vertreibt in Nordamerika Verdichter und Verdichterstränge und bietet den damit verbundenen Kundendienst an.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können bei der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7467 — Mitsubishi Heavy Industries/Mitsubishi Corporation/MHI Compressor International per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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