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Document C2014/213/05

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses — Sache M.7284 — Siemens/John Wood Group/Rolls-Royce Combined ADGT Business/RWG Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 213 vom 8.7.2014, p. 9–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

8.7.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 213/9


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

Sache M.7284 — Siemens/John Wood Group/Rolls-Royce Combined ADGT Business/RWG

(Text von Bedeutung für den EWR)

2014/C 213/05

1.

Am 27. Juni 2014 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Siemens AG („Siemens“, Deutschland) erwirbt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen und Vermögenswerten i) die alleinige Kontrolle über Teile von Rolls-Royce plc („Rolls-Royce“, Vereinigtes Königreich), nämlich über das Geschäft mit aero-derivativen Gasturbinen und Kompressoren einschließlich des Geschäfts mit Dienstleistungen auf dem Anschlussmarkt (zusammen „Rolls Royce Combined ADGT Business“) und ii) die von Rolls-Royce gehaltenen 50 % der Anteile an der Rolls Wood Group Limited („RWG“) (und damit die gemeinsame Kontrolle über RWG), die derzeit ein Gemeinschaftsunternehmen von Rolls-Royce und der John Wood Group plc („WG“, Vereinigtes Königreich) ist.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Siemens ist in den Bereichen Energie, Gesundheitswesen, Industrie, Infrastruktur und Städte, sektorübergreifende Aktivitäten sowie Finanzdienstleistungen und Immobilien tätig. Das Industriegasturbinengeschäft von Siemens ist in der Energiesparte des Unternehmens den Abteilungen Power Generation und Energy Services zugeordnet. Siemens ist mit diesem Geschäft in einer Reihe europäischer Staaten vertreten.

Das Rolls-Royce Combined ADGT Business umfasst: i) das Rolls-Royce ADGT Business (Konstruktion, Herstellung, Verkauf und Montage von aero-derivativen Gasturbinen), ii) das Kompressorengeschäft von Rolls-Royce (Konstruktion, Herstellung, Verkauf und Installation von Kompressoren, die von Rolls-Royce mit seinen aero-derivativen Gasturbinen verkauft werden) und iii) das Dienstleistungsgeschäft von Rolls-Royce, in dem Dienstleistungen auf dem Anschlussmarkt für Betreiber und Kunden installierter aero-derivativer Gasturbinen und Kompressoren erbracht werden.

RWG ist ein Gemeinschaftsunternehmen von Rolls-Royce und WG. Das Unternehmen bietet Dienstleistungen zur Wartung, Reparatur und Überholung bestimmter aero-derivativer Gasturbinen und Kompressoren von Rolls-Royce an.

WG ist ein Energiedienstleister, der weltweit für die Erdöl-, Erdgas- und Energieerzeugungsindustrie eine Reihe von Dienstleistungen in den Bereichen Engineering, Produktionsunterstützung, Wartungsmanagement und Überholungs- und Reparaturdienste für Industriegasturbinen anbietet.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Europäischen Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Europäischen Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Europäischen Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7284 — Siemens/John Wood Group/Rolls-Royce Combined ADGT Business/RWG per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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