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Document C2014/213/05
Prior notification of a concentration — Case M.7284 — Siemens/John Wood Group/Rolls-Royce Combined ADGT Business/RWG Text with EEA relevance
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses — Sache M.7284 — Siemens/John Wood Group/Rolls-Royce Combined ADGT Business/RWG Text von Bedeutung für den EWR
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses — Sache M.7284 — Siemens/John Wood Group/Rolls-Royce Combined ADGT Business/RWG Text von Bedeutung für den EWR
ABl. C 213 vom 8.7.2014, p. 9–10
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
8.7.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 213/9 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
Sache M.7284 — Siemens/John Wood Group/Rolls-Royce Combined ADGT Business/RWG
(Text von Bedeutung für den EWR)
2014/C 213/05
1. |
Am 27. Juni 2014 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Siemens AG („Siemens“, Deutschland) erwirbt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen und Vermögenswerten i) die alleinige Kontrolle über Teile von Rolls-Royce plc („Rolls-Royce“, Vereinigtes Königreich), nämlich über das Geschäft mit aero-derivativen Gasturbinen und Kompressoren einschließlich des Geschäfts mit Dienstleistungen auf dem Anschlussmarkt (zusammen „Rolls Royce Combined ADGT Business“) und ii) die von Rolls-Royce gehaltenen 50 % der Anteile an der Rolls Wood Group Limited („RWG“) (und damit die gemeinsame Kontrolle über RWG), die derzeit ein Gemeinschaftsunternehmen von Rolls-Royce und der John Wood Group plc („WG“, Vereinigtes Königreich) ist. |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. |
4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Europäischen Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Europäischen Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Europäischen Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7284 — Siemens/John Wood Group/Rolls-Royce Combined ADGT Business/RWG per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).