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Document C2012/186/08

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6620 — Platinum Equity/Caterpillar Logistics Services) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 186 vom 26.6.2012, p. 10–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

26.6.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 186/10


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6620 — Platinum Equity/Caterpillar Logistics Services)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2012/C 186/08

1.

Am 19. Juni 2012 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Platinum Equity LLC („Platinum“, USA) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen von Caterpillar Inc. („Caterpillar“, USA) die alleinige Kontrolle über das Unternehmen Caterpillar Logistics Services LLC („CLS“, USA).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Platinum: Kapitalbeteiligungsgesellschaft, die Unternehmen kauft und leitet, die für Kunden verschiedenster Branchen (z. B. Informationstechnologie, Telekommunikation, Transport und Logistik, Metalldienstleistungen, verarbeitetende Industrie und Vertrieb) Dienstleistungen und Lösungen anbieten,

CLS: Anbieter von Vertragslogistik,

Caterpillar: Muttergesellschaft eines global tätigen, diversifizierten Konzerns, der unter anderem Baumaschinen und Motoren sowie Finanzprodukte anbietet; Herstellung und Verkauf von Maschinen für verschiedenste Einsatzbereiche.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6620 — Platinum Equity/Caterpillar Logistics Services per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).


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