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Document C2012/183/08

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6630 — L Capital/Paladin/Cigierre-Compagnia Generale Ristorazione) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 183 vom 23.6.2012, p. 15–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

23.6.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 183/15


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6630 — L Capital/Paladin/Cigierre-Compagnia Generale Ristorazione)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2012/C 183/08

1.

Am 15. Juni 2012 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen L Capital Management S.A.S. („L Capital“, Frankreich), eine Tochtergesellschaft des Unternehmens LVMH — Moët Hennessy Louis Vuitton („LVMH“, Frankreich), und das Unternehmen Paladin Capital Partners SpA („Paladin“, Italien), eine Tochtergesellschaft der Carisma Group („Carisma“, Italien), erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Aktien die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Cigierre — Compagnia Generale Ristorazione SpA („CGR“, Italien).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

L Capital ist eine Beteiligungsgesellschaft, die in Unternehmen in verschiedenen Bereichen investiert,

LVMH ist in den Bereichen Wein und Spirituosen, Mode- und Lederwaren, Parfüm und Kosmetika, Uhren und Schmuck sowie Selective Retailing tätig,

Paladin ist eine Holdinggesellschaft mit Kontrollbeteiligungen an Unternehmen in verschiedenen Bereichen,

Carisma Group ist eine Holding- und Investmentgesellschaft mit Beteiligungen hauptsächlich an kleinen und mittleren Unternehmen in verschiedenen Bereichen,

CGR entwickelt und verwaltet multiethnische Restaurantformate hauptsächlich in Einkaufszentren.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6630 — L Capital/Paladin/Cigierre-Compagnia Generale Ristorazione per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).


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