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Document C2011/349/07

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/38/11 — Kooperationsprogramm im Bildungsbereich im Rahmen des ICI (Instrument für die Zusammenarbeit mit Industrieländern) — Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Australien sowie zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung — Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2011 für Gemeinsame Mobilitätsprojekte (Joint Mobility Projects, JMP) sowie Joint-Degree-Projekte (JDP)

ABl. C 349 vom 30.11.2011, p. 11–14 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

30.11.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 349/11


AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — EACEA/38/11

Kooperationsprogramm im Bildungsbereich im Rahmen des ICI (Instrument für die Zusammenarbeit mit Industrieländern)

Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Australien sowie zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2011 für Gemeinsame Mobilitätsprojekte (Joint Mobility Projects, JMP) sowie Joint-Degree-Projekte (JDP)

2011/C 349/07

1.   Ziele und Beschreibung

Allgemeines Ziel ist, das gegenseitige Verständnis zwischen der EU und den Partnerländern, einschließlich einer umfassenderen Kenntnis ihrer Sprachen, Kulturen und Institutionen, zu fördern und die Qualität der Hochschul- und Berufsbildung durch die Anregung ausgewogener Partnerschaften zwischen den Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen in Europa und den Partnerländern zu verbessern.

2.   Förderfähige Antragsteller

Die folgende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen richtet sich an ein Konsortium aus Hochschul- und/oder postsekundären Berufsbildungseinrichtungen.

Förderfähige Antragsteller müssen ihren Sitz in einem der Partnerländer und einem der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben.

3.   Förderfähige Aktivitäten

Im Rahmen dieser Aufforderung werden zwei Arten von Aktivitäten gefördert, nämlich Gemeinsame Mobilitätsprojekte und Joint-Degree-Projekte (Projekte für Studiengänge mit gemeinsamem Abschluss).

Im Falle der Gemeinsamen Mobilitätsprojekte (JMP) werden Konsortien von postsekundären Berufsbildungseinrichtungen aus der EU und Partnerländern gefördert, um gemeinsame Studien- und Ausbildungsgänge durchzuführen und die Mobilität von Studierenden und Dozenten zu verwirklichen. Die Unterstützung umfasst Pauschalzuschüsse für die Verwaltung sowie Zuschüsse für Studierende und für das Lehr- und Verwaltungspersonal. Ein Konsortium, das sich für ein Gemeinsames Mobilitätsprojekt im Rahmen des Programms ICI-ECP bewirbt, muss aus mindestens 3 postsekundären Berufsbildungseinrichtungen aus 3 verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und aus mindestens 2 Einrichtungen aus dem Partnerland bestehen. Die maximale Laufzeit von JMP-Projekten darf 36 Monate nicht überschreiten. Besonders berücksichtigt werden Projekte, die Praktika und berufspraktische Ausbildungsabschnitte beinhalten.

Joint-Degree-Projekte (JDP) werden gefördert, um doppelte oder gemeinsame Studiengänge zu entwickeln und zu verwirklichen. Die Unterstützung umfasst Pauschalzuschüsse für die Entwicklung und die Verwaltung sowie Zuschüsse für Studierende und für das Lehr- und Verwaltungspersonal. Ein Konsortium, das sich für ein Joint-Degree-Projekt im Rahmen des Programms ICI-ECP bewirbt, muss aus mindestens 2 Hochschuleinrichtungen aus 2 verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und aus mindestens 2 Einrichtungen aus dem Partnerland bestehen. Die maximale Laufzeit von JDP-Projekten darf 48 Monate nicht überschreiten. Besonders berücksichtigt werden Anträge für Joint-Degree-Projekte.

Die Tätigkeiten sollen im Oktober 2012 beginnen.

4.   Gewährungskriterien

A.   Die Bedeutung des Projekts für die Beziehung zwischen der EU und den Partnerländern und sein Beitrag zu Qualität und herausragenden Leistungen (20 %)

wird anhand folgender Kriterien ermittelt:

a)   Relevanz des Vorschlags für die Zielsetzung der Aufforderung und für die Beziehungen zwischen der EU und dem Partnerland

Die Relevanz des Vorschlags für die Zielsetzung der Aufforderung und im Speziellen der besondere Mehrwert des Studiengangs in dem vorgeschlagenen Fachgebiet und der vorgeschlagenen Berufsgruppe aus Sicht der Beziehungen zwischen der EU und dem Partnerland.

b)   Beitrag des Projekts zu Qualität, herausragenden Leistungen und Innovation im Bildungsbereich

Der potenzielle Beitrag des Projekts zu Qualität, herausragenden Leistungen und Innovation im Bildungsbereich, einschließlich der Verbesserung der Unterrichtsmethoden und der Chancen der Studierenden auf Fortbildung und auf dem Arbeitsmarkt sowie die Definition eines effizienten Systems zur Kontrolle der akademischen Qualität.

B.   Die Qualität der Projektumsetzung (80 %)

wird anhand folgender Kriterien ermittelt:

a)   Partnerschaftsmanagement und Zusammenarbeit zwischen den Partnern

Das Ausmaß, in dem Kooperationsmechanismen und Verwaltungsstruktur eine gut funktionierende Partnerschaft reflektieren.

Die Partner haben spätestens zu Beginn der Mobilitätsphase eine umfassende Partnerschaftsvereinbarung bzw. eine Absichtserklärung unterzeichnet.

Das Engagement der Partnereinrichtungen für das Projekt.

b)   Mobilitätsprogramm für Studierende

Die Integration des Mobilitätsprogramms für Studierende zwischen den Partnereinrichtungen (d. h. die Verteilung der studentischen Mobilitätsaktivitäten auf die Partner und die Ausgewogenheit der Teilnahme der Partnereinrichtungen an der Maßnahme).

Erfüllung der Anforderungen im Hinblick auf die Anzahl und die Arten der Mobilitätsaktivitäten und die Ausgewogenheit der vorgeschlagenen Mobilitätsströme.

Die Entwicklung fundierter Mechanismen für die Auswahl der Studierenden auf der Basis von Transparenz, Gleichheit und Leistung, die für alle Partnereinrichtungen im Rahmen des vorgeschlagenen Projekts gelten.

Die Beschreibung der von der Partnerschaft vereinbarten gemeinsamen Standards für gemeinsame Verfahren für Bewerbung, Auswahl, Zulassung und Prüfung.

c)   Regelungen für die Übertragung und Anerkennung von Studienleistungen

Fundiertheit und Klarheit der Regelungen für die Anrechnung und Übertragung von Studienleistungen, gegebenenfalls einschließlich des Umfangs, in dem ECTS-Mechanismen wie Benotungsskalen („grading scales“) und andere Mechanismen für mit dem ECTS vereinbare Studienaufenthalte eingesetzt werden sollen.

Verwendung eines Diplomzusatzes („Diploma Supplement“, ein im Namen der Partnerschaft gemeinsam ausgestelltes Dokument für alle erfolgreichen Studierenden mit Angaben zu Art, Niveaustufe, Kontext, Inhalten und Status des von den Studierenden erfolgreich absolvierten Studiengangs).

d)   Aufnahme und Betreuung von Studierenden und Dozenten, sprachliche und kulturelle Vorbereitung

Qualität der Ressourcen, die für die Aufnahme und Betreuung ausländischer Studierender und Dozenten zur Verfügung stehen (insbesondere in Bezug auf Unterbringungsmöglichkeiten, Hilfe bei der Beantragung von Visa, Aufenthaltsgenehmigung und Versicherungen, sprachliche Unterstützung usw.).

Qualität des Plans für die sprachliche und kulturelle Schulung, die mobilen Studierenden angeboten wird.

e)   Mobilitätsprogramm für Dozenten

Das Mobilitätsprogramm für Dozenten und die Ausgewogenheit der Mobilitätsströme von Dozenten zwischen den Partnereinrichtungen. Die Aktivitäten, die Dozenten und sonstiges an Mobilitätsmaßnahmen teilnehmendes Personal durchführen sollen. Der Bezug der Aktivität zum Projekt und wie diese Aktivität erfasst werden soll.

f)   Evaluierungsplan

Die Entwicklung eines kontinuierlichen Beobachtungssystems, die Qualität des Evaluierungsplans und die Einbeziehung der Studierenden in die Selbstevaluierung des Projekts.

g)   Verbreitungsplan

Die Qualität der Verbreitungstätigkeiten und ihre Wirkung in Bezug auf die Sichtbarkeit der und die Sensibilisierung für die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Partnerland.

h)   Nachhaltigkeitsplan

Die Qualität des Nachhaltigkeitsplans (während der vorgesehenen Vertragslaufzeit und darüber hinaus) und die Wahrscheinlichkeit, dass das Projekt eine nachhaltige Wirkung auf institutioneller Ebene haben wird (einschließlich der gegenseitigen Anerkennung der Studienleistungen durch die Partner, der Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit, usw.).

5.   Mittelausstattung

Es werden voraussichtlich etwa 2,3 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Von den Partnerländern werden gemäß den für sie geltenden Vorschriften Finanzmittel in vergleichbarer Höhe zur Verfügung gestellt.

Die Gemeinschaftsförderung wird für ein vierjähriges JDP-Projekt mit 2 oder mehr EU-Einrichtungen höchstens 350 000 EUR und für ein dreijähriges JMP-Projekt mit 3 oder mehr EU-Einrichtungen höchstens 262 500 EUR betragen.

6.   Einreichungsfrist

Anträge sind sowohl bei der EU als auch bei den Durchführungseinrichtungen in Australien (Australian Department of Education — DEEWR) und der Republik Korea (National Research Foundation of Korea — NRF) einzureichen.

Die Anträge im Namen der federführenden Einrichtung in der EU sind bis spätestens 30. März 2012 an die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur zu richten. Anträge mit einem Poststempel späteren Datums werden nicht berücksichtigt. Die Anträge sind an die folgende Anschrift zu senden:

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur

EU-ICI ECP Call for Proposals 2011

Avenue du Bourget/Bourgetlaan 1

BOUR 02/17

1140 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

Bei der Einreichung von Anträgen im Namen der federführenden Einrichtung in der EU ist das hierfür vorgesehene Formular zu verwenden, das vollständig ausgefüllt sowie mit Datum und Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters der antragstellenden Einrichtung versehen sein muss.

Anträge aus Australien sind mit den geforderten Nachweisen per Einschreiben an folgende Anschrift zu senden:

The Director International Engagement Section (C50MA10)

International Group

Department of Education, Employment and Workplace Relations

GPO Box 9880

Canberra ACT 2601

AUSTRALIA

Anträge aus Korea sind mit den geforderten Nachweisen persönlich oder durch einen privaten Kurierdienst bei folgender Anschrift einzureichen:

ICI Education Co-operation Programme

Team of European & American Cooperation Programme

Division of International Affairs

National Research Foundation of Korea

25, Heolleungno, Seocho-gu, Seoul

REPUBLIC OF KOREA 137-748

7.   Weitere Informationen

Die Leitlinien und die Antragsformulare sind über die folgende Website abrufbar:

http://eacea.ec.europa.eu/bilateral_cooperation/eu_ici_ecp/index_en.php

Die Anträge sind unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Antragsformulars einzureichen und müssen sämtliche geforderten Anhänge und Angaben enthalten.


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