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Document C2009/242/05

Wichtigste Spezifikationen der technischen Unterlage für Somerset Cider Brandy

ABl. C 242 vom 9.10.2009, p. 22–24 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

9.10.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 242/22


WICHTIGSTE SPEZIFIKATIONEN DER TECHNISCHEN UNTERLAGE FÜR SOMERSET CIDER BRANDY

2009/C 242/05

EINLEITUNG

Am 26. Mai 2008 hat das Vereinigte Königreich die Eintragung der Bezeichnung „Somerset Cider Brandy“ als geografische Angabe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 beantragt.

Gemäß Artikel 17 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 überprüft die Kommission innerhalb von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Einreichung des Antrags nach Absatz 1 desselben Artikels, ob der Antrag der Verordnung genügt.

Diese Überprüfung ist erfolgt, und gemäß Artikel 17 Absatz 6 haben die Kommissionsdienststellen in der 96. Sitzung des Ausschusses für Spirituosen am 8. Juni 2009 erklärt, dass der Antrag der Verordnung genügt.

Die wichtigsten Spezifikationen der technischen Unterlage werden daher in der Reihe C des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.

Gemäß Artikel 17 Absatz 7 kann jede natürliche oder juristische Person, die ein berechtigtes Interesse hat, innerhalb von sechs Monaten nach der Veröffentlichung der technischen Unterlage wegen Nichterfüllung der in der Verordnung vorgesehenen Bedingungen Einspruch gegen die beabsichtigte Eintragung der geografischen Angabe in Anhang III erheben. Der Einspruch, der ordnungsgemäß begründet sein muss, ist der Kommission in einer der Amtssprachen der Europäischen Union vorzulegen, oder es ist eine Übersetzung in eine dieser Sprachen beizufügen.

WICHTIGSTE SPEZIFIKATIONEN DER TECHNISCHEN UNTERLAGE FÜR „SOMERSET CIDER BRANDY“

Name und Kategorie der Spirituose einschließlich der geografischen Angabe:

Name: Somerset Cider Brandy

Kategorie der Spirituose: Brand aus Apfelwein (Kategorie 10 in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 110/2008)

Beschreibung von „Somerset Cider Brandy“: gewonnen aus der Destillation von Apfelwein

Wichtigste physikalische, chemische und/oder organoleptische Eigenschaften:

Produktspezifikation: Mindestalkoholgehalt: 40 % vol

Aussehen: Golden bis tief honigfarben, klar

Aroma: Spuren von karamellisierten Äpfeln, mit Noten von vollmundigen getrockneten Früchten, Honig und Gewürzen

Geschmacksprofil: Karamellisierte Äpfel, getrocknete Früchte und Vanillenote, ausgewogene Säure, seidig im Mund, milder Alkohol

Zugelassene Farbstoffe: Keine

Flüchtige Substanzen: Der Anteil flüchtiger Substanzen muss mindestens 200 g je Hektoliter reiner Alkohol betragen.

Wasser: Kein Zusatz von Wasser, außer für die letzte Reduktion vor dem Abfüllen (Verwendung von destilliertem Wasser)

Höchstalkoholgehalt ab Destillationsapparat: 72 % vol

Mindestalkoholgehalt: 65 % vol

Abgrenzung des geografischen Gebiets:

Grafschaft Somerset in England

Verfahren zur Gewinnung der Spirituose:

Der zur Destillation bestimmte Apfelwein wird durch Vergärung des frisch gepressten Saftes von bis zu 100 anerkannten, in Somerset traditionell angebauten Apfelsorten gewonnen.

Diesem Saft dürfen keine Stoffe zugesetzt werden, und es findet keine Anreicherung mit Zucker statt.

Die Gärung wird durch Zusatz einer Hefekultur in Gang gesetzt und ergibt einen für die Region charakteristischen Apfelwein. Der Apfelbrand wird durch Zweifachdestillation dieses Apelweins und Reifung in Holzfässern gewonnen.

Redliche und ständige örtliche Verfahren:

Reifung in Eichenfässern über mindestens drei Jahre;

Reifedauer: mindestens drei Jahre;

Reifungsverfahren: Eichenfässer. Es handelt sich um Fässer aus Limousin-Eiche oder Allier-Eiche (Frankreich) oder um Fässer aus Amerikanischer Weißeiche, in denen zuvor Sherry oder Portwein gelagert worden sein kann.

Die traditionellen Mostapfelsorten lassen sich in die Kategorien sauer, bitter-sauer, bitter-süß und süß einteilen. Der als Ausgangserzeugnis verwendete Apfelwein muss durch Pressen aus mindestens 20 Sorten gewonnen werden.

Der Anbau der Mostapfelsorten erfolgt während des gesamten Wachstumszyklus ohne Einsatz von Stickstoffdünger. Der Ertrag darf nicht mehr als 25 Tonnen je Hektar betragen.

Die verwendeten Mostapfelsorten wurden in der Region schon vor 1678 angebaut. Es gibt 100 Sorten, darunter:

Harry Masters Jersey

Stoke Red

Brown Snout

Kingston Black

Dabinett

Harry Masters

Yarlington Mill

Stembridge Jersey

Tremlett.

Fasstyp: Eiche

Fassgröße(n): nicht mehr als 700 Liter

Art des Destillationsapparats/der Destillationsapparate: Column Stills und Pot Stills mit einem Durchlauf von weniger als 100 hl/24 h

Angaben, aus denen sich der Zusammenhang mit den geografischen Verhältnissen oder dem geografischen Ursprung ergibt:

Apfelweinbrand wird in Somerset seit rund 300 Jahren hergestellt. Der Boden und das Klima von Somerset ergeben zusammen mit den traditionellen Apfelsorten, die in den meisten Obstgärten von Somerset für die Erzeugung von Apfelweinbrand angebaut werden, eine in der Apfelweinindustrie des gesamten Vereinigten Königreichs anerkannte Qualitätsspirituose. Diese Bedingungen verleihen dem „Somerset Cider Brandy“ seine einzigartige Beschaffenheit.

„Somerset Cider Brandy“ wird in Somerset aus traditionellen, in Somerset angebauten Apfelsorten gewonnen.

Der Apfelweinbrand wird in Fässern in Zolllagern in Somerset gereift.

Gegebenenfalls zu erfüllende Anforderungen aufgrund gemeinschaftlicher und/oder einzelstaatlicher und/oder regionaler Rechtsvorschriften:

Keine außer den allgemeinen Bestimmungen in Anhang II Nummer 10 der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 betreffend Brand aus Apfelwein.

Antragsteller:

Name: The Association of Somerset Cider Brandy Producers

Anschrift:

c/o The Somerset Cider Brandy Company Limited

Burrow Hill

Kingsbury Episcopi

Martock

Somerset

TA12 6BU

UNITED KINGDOM

Zusätzliche Angaben:

Geschichte: Äpfel werden in Großbritannien mindestens seit dem Mittelalter (seit 600-700 Jahren) erzeugt. Die ersten schriftlichen Aufzeichnungen über Apfelweinbrand stammen aus dem Jahr 1678 (Erwähnung des Begriffs „Cider Brandy“ in der Veröffentlichung „Treatise of Cider“ von J. Woolridge). Der Begriff „Cider Brandy“ wird seit 1678 kontinuierlich verwendet. In allen Büchern über die Apfelwein- und Apfelerzeugung in England aus den letzten 300 Jahren wird das Destillationsverfahren beschrieben.

Der Begriff „Brand aus Apfelwein“ ist im Gemeinschaftsrecht, das im Vereinigten Königreich unmittelbar gilt, seit 25 Jahren definiert. Er bezeichnet ein besonderes, im Vereinigten Königreich hergestelltes, in Fässern gereiftes Erzeugnis, destilliert aus Apfelwein, der durch Vergärung von traditionellen Mostapfelsorten gewonnen wird.


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