Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document C2009/046/10

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5468 — GDF Suez/GEK) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 46 vom 25.2.2009, p. 30–30 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

25.2.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 46/30


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5468 — GDF Suez/GEK)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2009/C 46/10)

1.

Am 17. Februar 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Electrabel International Holdings BV, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von GDF SUEZ SA (Frankreich), und GEK SA (Griechenland) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über Heron Thermoelectric SA und Heron II Viotia Thermoelectric Station SA, zwei Gesellschaften griechischen Rechts, die derzeit im Eigentum der GEK-Gruppe stehen.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

GDF SUEZ SA: Erdgasförderung, -transport, -lagerung, -verteilung und Endkundenbelieferung sowie Stromerzeugung und -vertrieb; Abfallentsorgung; Wasserdienste,

GEK SA: Baugewerbe, Industrie, Konzessionen, Immobilien und Energie.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5468 — GDF Suez/GEK per Fax (Faz-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


Top