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Document C2009/045/06

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5408 — Fortress/Unicredit/Torre) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 45 vom 24.2.2009, p. 24–24 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    24.2.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 45/24


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.5408 — Fortress/Unicredit/Torre)

    Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2009/C 45/06)

    1.

    Am 13. Februar 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Fortezza RE S.à.r.l. („Fortezza“, Luxemburg), das zur Fortress Investment Group LLC („Fortress“, USA) gehört, und das Unternehmen Pioneer Investment Management S.G.R.p.A. („Pioneer“, Italien), das zur Unicredit Group („Unicredit“, Italien) gehört, erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Erwerb von Aktien die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Torre SGR S.p.A. („Torre“, Italien), das derzeit von Fortezza kontrolliert wird.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Fortezza: Erwerb, Besitz, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an luxemburgischen und ausländischen Unternehmen,

    Fortress: weltweit tätiges alternatives Anlage- und Vermögensverwaltungsunternehmen mit Sitz in den USA, das Kapital für verschiedene Investorengruppen verwaltet, darunter Pensionsfonds, Stiftungen, Finanzinstitute, Dachfonds und vermögende Privatanleger,

    Pioneer: weltweit tätiger Anlageverwalter, der seinen Kunden hauptsächlich Investmentfonds und Hedgefonds anbietet,

    Unicredit: internationale Bank mit Sitz in Italien, die Privat- und Unternehmenskunden eine breite Palette von Bank- und Finanzdienstleistungen anbietet, unter anderem in den Bereichen Investmentbanking und Vermögensverwaltung,

    Torre: italienisches Vermögensverwaltungsunternehmen, das in Italien Immobilienfinanzprodukte entwickelt und verwaltet.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5408 — Fortress/Unicredit/Torre per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    J-70

    B-1049 Brüssel


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

    (2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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