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Document C2008/299/05

Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen auf der Grundlage des Beschlusses der Kommission vom 14. Juli 2006 zur Einsetzung einer Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen ( Standards Advice Review Group )

ABl. C 299 vom 22.11.2008, pp. 9–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.11.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 299/9


Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen auf der Grundlage des Beschlusses der Kommission vom 14. Juli 2006 zur Einsetzung einer Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen („Standards Advice Review Group“)

(2008/C 299/05)

Per Beschluss vom 14. Juli 2006 (1) hat die Kommission eine Sachverständigengruppe auf dem Gebiet der Rechnungslegung eingesetzt, die nachfolgend als Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen („Standards Advice Review Group“) bezeichnet wird. Die Gruppe berät die Kommission im Hinblick auf die Übernahme der International Financial Reporting Standards (IFRS) und der International Financial Reporting Interpretations (IFRIC). Sie bewertet, ob die EFRAG-Stellungnahmen zu den IFRS und den IFRIC objektiv und ausgewogen sind. Die Gruppe setzt sich aus höchstens sieben Mitgliedern zusammen, die von der Kommission aus Reihen unabhängiger Sachverständiger auf dem Gebiet der Rechnungslegung und aus Reihen hochrangiger Vertreter der nationalen Normungseinrichtungen bestellt werden. Die Mitglieder der Gruppe werden für eine Amtzeit von drei Jahren berufen, eine Wiederberufung ist möglich. Um eine ordnungsgemäße Rotation in der Gruppenmitgliedschaft zu ermöglichen, kann die Gruppe über die teilweise Ersetzung von Mitgliedern in kleinen Gruppen von zwei bis drei Mitgliedern beschließen. Die Gruppe hat beschlossen, 2009 drei Mitglieder zu ersetzen.

Mit Blick auf die Erstellung einer Kandidatenliste für die Einrichtung der Sachverständigengruppe fordert die Kommission daher zur Einreichung von Bewerbungen auf. Neben den Bewerbungen, die auf diese Aufforderung eingehen, kann die Kommission auch Bewerbungen aus anderen Quellen oder von Handels- oder Berufsverbänden oder Mitgliedstaaten berücksichtigen.

Bei der Bewertung der Bewerbungen wird die Kommission folgende Kriterien berücksichtigen:

ausgewiesene Fachkompetenz und technische Erfahrungen, auch auf europäischer und/oder internationaler Ebene, auf dem Gebiet der Rechnungslegung und insbesondere in Fragen der Finanzberichterstattung,

Unabhängigkeit (d. h. eine Person darf nicht direkt an einem privaten Unternehmen, einer privaten Organisation oder einem privaten Verband beteiligt sein bzw. an einem Unternehmen, das IFRS-Abschlüsse anwendet, dazu beratend tätig ist oder sie prüft bzw. diese Person darf die Interessen der Nutzer und Ersteller von Abschlüssen nicht vertreten),

Notwendigkeit einer ausgewogenen Zusammensetzung hinsichtlich der geografischen Herkunft und des Geschlechts (2) sowie der Funktionen und der Größe der betreffenden Unternehmen oder Einrichtungen.

Die ordnungsgemäß unterzeichneten Bewerbungen müssen spätestens am 15. Januar 2009 übermittelt werden. Nach diesem Termin wird die Kommission die Mitglieder der Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen ernennen und gegebenenfalls ersetzen, damit die Gruppe arbeitsfähig bleibt. Bewerbungen, die nach diesem Termin eingehen, werden von der Kommission beim Austausch oder der Ersetzung von Mitgliedern berücksichtigt.

Die Einreichung der Bewerbungen erfolgt:

per Einschreiben oder privatem Kurierdienst an die folgende Adresse:

Europäische Kommission

Generaldirektion Binnenmarkt

zu Händen Herrn Pierre Delsaux

Rue de Spa 2, 03/205

B-1049 Brüssel

oder durch persönliche Abgabe gegen Empfangsbescheinigung bei:

Europäische Kommission

Generaldirektion Binnenmarkt

zu Händen Herrn Pierre Delsaux

Rue de Spa 2, 03/205

B-1049 Brüssel

oder per E-Mail an die Adresse:

MARKT-F3@ec.europa.eu

wobei „Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen“ („Standards Advice Review Group“) im Betreff anzugeben ist.

Bewerbungen sind in einer der Amtssprachen der Europäischen Union einzureichen. In der Bewerbung sind die Staatsangehörigkeit des Bewerbers anzugeben und die erforderlichen Unterlagen einzureichen. Alle Bewerbungen haben die zu ihrer Bewertung nützlichen Angaben zu enthalten. Dazu zählen ein Lebenslauf, aus dem die Berufserfahrungen und Sachkenntnisse des Bewerbers hervorgehen, sowie ein kurzes Schreiben, in dem die Gründe der Bewerbung erläutert werden. Bewerbungen können entweder vom Bewerber selbst oder von dessen Unternehmen/Einrichtung/Organisation eingereicht werden. In diesem Fall sind ebenfalls folgende Angaben zu machen:

Für welche Behörde/Organisation war der Bewerber tätig? Wie lange?

War er/sie in der Vergangenheit noch für andere Behörden/Organisationen tätig?

Über welche spezifischen Kompetenzen verfügt er/sie?

An welchen konkreten Projekten und/oder Aufträgen hat er/sie mitgewirkt?

Hat er/sie Arbeiten auf dem Gebiet der Rechnungslegung, insbesondere aber auf dem Gebiet der Finanzberichterstattung veröffentlicht?

Verfügt er/sie über Erfahrungen mit Tätigkeiten auf Ebene der Europäischen Union oder auf internationaler Ebene?

Hat er/sie Interessen, die seiner/ihrer Unabhängigkeit abträglich sein könnten?

Die ausgewählten Gruppenmitglieder werden ad personam ernannt und sind verpflichtet, die Kommission unabhängig von allen äußeren Einflüssen zu beraten. Die Mitglieder dürfen sich weder vor ihrer Berufung in die Gruppe noch während ihrer Amtszeit an der Arbeit der EFRAG beteiligen. Die Mitglieder werden für drei Jahre ernannt, eine Wiederernennung ist möglich. Die Mitglieder haben die Grundsätze der Vertraulichkeit einzuhalten, die in Artikel 4 Absatz 8 des Kommissionsbeschlusses zur Einsetzung der Gruppe genannt werden.

Die nationalen Normungseinrichtungen sowie die Handels-, Berufs- und Industrieverbände und andere betroffene Organisationen werden gebeten, in Frage kommende Interessenten von dieser Aufforderung zu informieren. Bewerbungen solcher Verbände, Organisationen oder Institutionen werden ebenfalls angenommen, sofern die vorgeschlagene Person der Bewerbung zugestimmt hat.

Die im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Gruppe anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten werden von der Kommission gemäß ihren geltenden Bestimmungen erstattet. Die Tätigkeit der Gruppenmitglieder wird nicht vergütet.

Die Liste mit den Namen der Mitglieder der Gruppe wird auf der Website der GD Binnenmarkt und Dienstleistungen und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Erfassung und Veröffentlichung der Namen der Mitglieder erfolgt gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 (3).

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Herrn Pierre DELSAUX, Tel. (32-2) 296 54 72, E-mail: Pierre.Delsaux@ec.europa.eu, Herrn Jeroen HOOIJER, Tel. (32-2) 295 58 85, E-mail: Jeroen.Hooijer@ec.europa.eu


(1)  Entscheidung der Kommission 2006/505/EG vom 14. Juli 2006 zur Einsetzung einer Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen zur Beratung der Kommission hinsichtlich der Objektivität und Neutralität der von der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG) abgegebenen Stellungnahmen (ABl. L 199 vom 21.7.2006, S. 33).

(2)  Beschluss 2000/407/EG der Kommission vom 19. Juni 2000 über die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in den von ihr eingesetzten Ausschüssen und Sachverständigengruppen (ABl. L 154 vom 27.6.2000, S. 34).

(3)  Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1).


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