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Document 62014TN0592

    Rechtssache T-592/14: Klage, eingereicht am 11. August 2014 — Makhlouf/Rat

    ABl. C 361 vom 13.10.2014, p. 16–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    13.10.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 361/16


    Klage, eingereicht am 11. August 2014 — Makhlouf/Rat

    (Rechtssache T-592/14)

    2014/C 361/22

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Kläger: Ehab Makhlouf (Damaskus, Syrien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Ruchat und C. Cornet d’Elzius)

    Beklagter: Rat der Europäischen Union

    Anträge

    Der Kläger beantragt,

    seine Klage für zulässig und begründet zu erklären;

    die Europäische Union daher zu verurteilen, ihm seinen gesamten Schaden in Höhe von 10  000 Euro zu ersetzen;

    dem Rat der Europäischen Union die Kosten aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Zur Stützung der Klage macht der Kläger drei Klagegründe geltend.

    1.

    Erster Klagegrund: Die streitigen Maßnahmen seien rechtswidrig, da sie zum einen die Begründungspflicht nach Art. 296 AEUV und Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und zum anderen sein Eigentumsrecht nach Art. 1 des Ersten Zusatzprotokolls zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) und Art. 17 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie das Recht auf Achtung seiner Ehre und seines Rufs nach den Art. 8 und 10 EMRK verletzten.

    2.

    Zweiter Klagegrund: Er habe einen durch die Maßnahmen des Rates der Europäischen Union unmittelbar kausal verursachten Schaden erlitten.

    3.

    Dritter Klagegrund (hilfsweise vorgetragen): Es bestehe eine Regelung über die verschuldensfreie Haftung der Europäischen Union.


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