EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62014CN0393

Rechtssache C-393/14: Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Amministrativo Regionale per il Lazio (Italien), eingereicht am 18. August 2014 — Dalmine SpA/Comitato nazionale per la gestione della Direttiva 2003/87/CE u. a.

ABl. C 372 vom 20.10.2014, p. 10–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

20.10.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 372/10


Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Amministrativo Regionale per il Lazio (Italien), eingereicht am 18. August 2014 — Dalmine SpA/Comitato nazionale per la gestione della Direttiva 2003/87/CE u. a.

(Rechtssache C-393/14)

2014/C 372/13

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Tribunale Amministrativo Regionale per il Lazio

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Dalmine SpA

Beklagte: Comitato nazionale per la gestione della Direttiva 2003/87/CE, Ministero dell'Ambiente e della Tutela del Territorio e del Mare, Ministero dello Sviluppo Economico

Vorlagefragen

1.

Ist der Beschluss 2013/448/EU (1) der Europäischen Kommission vom 5. September 2013 ungültig, da darin bei der Berechnung der kostenlos zuzuteilenden Zertifikate der Anteil von Emissionen im Zusammenhang mit der Verbrennung von Restgasen — oder Prozessgasen der Stahlindustrie — und im Zusammenhang mit der durch Kraft-Wärme-Kopplung erzeugten Wärme nicht berücksichtigt wurde, so dass er gegen Art. 290 AEUV und Art. 10a Abs. 1, 4 und 5 der Richtlinie 2003/87/EG (2) verstößt, die Grenzen der durch diese Richtlinie erteilten Ermächtigung überschreitet und im Widerspruch zum Zweck der Richtlinie steht (Förderung energieeffizienterer Technologien und Wahrung der Erfordernisse der wirtschaftlichen Entwicklung und der Beschäftigungslage)?

2.

Ist der Beschluss 2013/448/EU der Europäischen Kommission vom 5. September 2013 im Licht des Art. 6 EUV wegen Verstoßes gegen Art. 1 des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) und Art. 17 EMRK ungültig, indem er zu Unrecht die berechtigten Erwartungen der klagenden Gesellschaften, den Vermögensgegenstand behalten zu dürfen, der in der Menge der vorläufig zugeteilten Zertifikate besteht und ihnen gemäß den Bestimmungen der Richtlinie zusteht, verletzt hat, was den Entzug des mit diesem Vermögensgegenstand verbundenen wirtschaftlichen Nutzens zur Folge hat?

3.

Ist der Beschluss 2013/448/EU der Europäischen Kommission vom 5. September 2013 insoweit, als darin der sektorübergreifende Korrekturfaktor festlegt ist, ungültig, da der Beschluss mangels einer angemessenen Begründung gegen Art. 296 Abs. 2 AEUV und Art. 41 der Charta von Nizza verstößt?

4.

Ist der Beschluss 2013/448/EU der Europäischen Kommission vom 5. September 2013 insoweit, als darin der sektorübergreifende Korrekturfaktor festlegt ist, ungültig, da dieser Beschluss gegen Art. 10a Abs. 5 der Richtlinie 2003/87/EG und den in Art. 5 Abs. 4 EUV verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt und außerdem mit einem Untersuchungsmangel und einem Beurteilungsfehler behaftet ist, nachdem bei der Berechnung der Höchstmenge der kostenlos zuzuteilenden Zertifikate (einer für die Festlegung des einheitlichen sektorübergreifenden Korrekturfaktors bedeutsamen Angabe) die zwischen der ersten Phase (2005-2007) und der zweiten Phase (2008-2012) der Durchführung der Richtlinie 2003/87/EG erfolgte Änderung der Auslegung des Begriffs „Feuerungsanlage“ nicht berücksichtigt wurde?

5.

Ist der Beschluss 2013/448/EU der Europäischen Kommission vom 5. September 2013 insoweit, als darin der sektorübergreifende Korrekturfaktor festgelegt ist, wegen Verstoßes gegen Art. 10a Abs. 5 der Richtlinie 2003/87/EG, Art. 9a Abs. 2 der Richtlinie 2003/87/EG sowie wegen eines Untersuchungsmangels und eines Beurteilungsfehlers ungültig, nachdem die Berechnung der Höchstmenge der kostenlos zuzuteilenden Zertifikate (einer für die Festlegung des einheitlichen sektorübergreifenden Korrekturfaktors bedeutsamen Angabe) auf der Grundlage von Daten erfolgt ist, die von den Mitgliedstaaten übermittelt worden waren und die inkohärent sind, da sie auf unterschiedlichen Auslegungen von Art. 9a Abs. 2 der Richtlinie 2003/87/EG beruhen?

6.

Ist der Beschluss 2013/448/EU der Europäischen Kommission vom 5. September 2013 insoweit, als darin der sektorübergreifende Korrekturfaktor festlegt ist, wegen Verstoßes gegen die Verfahrensvorschriften des Art. 10a Abs. 1 und des Art. 23 Abs. 3 der Richtlinie 2003/87/EG ungültig?


(1)  Beschluss der Kommission vom 5. September 2013 über nationale Umsetzungsmaßnahmen für die übergangsweise kostenlose Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 240, S. 27).

(2)  Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 275, S. 32).


Top