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Document 62013CN0156
Case C-156/13: Request for a preliminary ruling from the Bundesgerichtshof (Germany) lodged on 28 March 2013 — Digibet Ltd., Gert Albers v Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG
Rechtssache C-156/13: Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) eingereicht am 28. März 2013 — Digibet Ltd, Gert Albers gegen Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG
Rechtssache C-156/13: Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) eingereicht am 28. März 2013 — Digibet Ltd, Gert Albers gegen Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG
ABl. C 189 vom 29.6.2013, p. 2–3
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
29.6.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 189/2 |
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) eingereicht am 28. März 2013 — Digibet Ltd, Gert Albers gegen Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG
(Rechtssache C-156/13)
2013/C 189/03
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesgerichtshof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Digibet Ltd, Gert Albers
Beklagte: Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG
Vorlagefragen
1. |
Stellt es eine inkohärente Beschränkung des Glücksspielsektors dar,
|
2. |
Kommt es für die Antwort auf die erste Frage darauf an, ob die abweichende Rechtslage in einem Bundesland die Eignung der in den anderen Bundesländern geltenden Beschränkungen des Glücksspiels zur Erreichung der mit ihnen verfolgten legitimen Ziele des Allgemeinwohls aufhebt oder erheblich beeinträchtigt? Falls die erste Frage bejaht wird: |
3. |
Wird die Inkohärenz dadurch beseitigt, dass das Bundesland mit der abweichenden Regelung die in den übrigen Bundesländern geltenden Beschränkungen des Glücksspiels übernimmt, auch wenn die bisherigen, großzügigeren Regelungen des Internetglücksspiels in diesem Bundesland hinsichtlich der dort bereits erteilten Konzessionen noch für eine mehrjährige Übergangszeit fortgelten, weil diese Genehmigungen nicht oder nur gegen für das Bundesland schwer tragbare Entschädigungszahlungen widerrufen werden könnten? |
4. |
Kommt es für die Antwort auf die dritte Frage darauf an, ob während der mehrjährigen Übergangszeit die Eignung der in den übrigen Bundesländern geltenden Beschränkungen des Glücksspiels aufgehoben oder erheblich beeinträchtigt wird? |