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Document 62011CA0175

Rechtssache C-175/11: Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 31. Januar 2013 (Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Ireland — Irland) — H.I.D., B.A./Refugee Applications Commissioner, Refugee Appeals Tribunal, Minister for Justice, Equality and Law Reform, Irlande, Attorney General (Vorabentscheidungsersuchen — Gemeinsames europäisches Asylsystem — Antrag eines Drittstaatsangehörigen auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft — Richtlinie 2005/85/EG — Art. 23 — Möglichkeit einer vorrangigen Bearbeitung von Asylanträgen — Nationales Verfahren, das für die Prüfung von Anträgen, die von Personen gestellt wurden, die einer nach der Staatsangehörigkeit oder dem Herkunftsland bestimmten Gruppe von Personen angehören, ein vorrangiges Verfahren vorsieht — Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz — Art. 39 der Richtlinie 2005/85 — Begriff „Gericht“ oder „Tribunal“ im Sinne dieser Vorschrift)

ABl. C 86 vom 23.3.2013, pp. 3–4 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

23.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 86/3


Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 31. Januar 2013 (Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Ireland — Irland) — H.I.D., B.A./Refugee Applications Commissioner, Refugee Appeals Tribunal, Minister for Justice, Equality and Law Reform, Irlande, Attorney General

(Rechtssache C-175/11) (1)

(Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames europäisches Asylsystem - Antrag eines Drittstaatsangehörigen auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - Richtlinie 2005/85/EG - Art. 23 - Möglichkeit einer vorrangigen Bearbeitung von Asylanträgen - Nationales Verfahren, das für die Prüfung von Anträgen, die von Personen gestellt wurden, die einer nach der Staatsangehörigkeit oder dem Herkunftsland bestimmten Gruppe von Personen angehören, ein vorrangiges Verfahren vorsieht - Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz - Art. 39 der Richtlinie 2005/85 - Begriff „Gericht“ oder „Tribunal“ im Sinne dieser Vorschrift)

2013/C 86/04

Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

High Court of Ireland

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: H.I.D., B.A.

Beklagte: Refugee Applications Commissioner, Refugee Appeals Tribunal, Minister for Justice, Equality and Law Reform, Irlande, Attorney General

Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen — High Court of Ireland (Irland) — Auslegung der Art. 23 und 39 der Richtlinie 2005/85/EG des Rates vom 1. Dezember 2005 über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft (ABl. L 326, S. 13) — Antrag eines Drittstaatsangehörigen auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft — Vereinbarkeit eines nationalen Verfahrens, das die Anwendung eines beschleunigten oder vorrangigen Prüfungsverfahrens für eine nach der Staatsangehörigkeit oder dem Herkunftsland des Asylbewerbers bestimmte Kategorie von Asylanträge vorsieht, mit dem Unionsrecht — Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf — Begriff des „Gerichts“ im Sinne von Art. 267 AEUV

Tenor

1.

Art. 23 Abs. 3 und 4 der Richtlinie 2005/85/EG des Rates vom 1. Dezember 2005 über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft ist dahin auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat nicht verwehrt, die Prüfung bestimmter Kategorien von Asylanträgen, die nach der Staatsangehörigkeit oder dem Herkunftsland des Asylbewerbers festgelegt sind, unter Beachtung der in Kapitel II dieser Richtlinie genannten Grundsätze und Garantien in einem beschleunigten oder vorrangigen Verfahren durchzuführen.

2.

Art. 39 der Richtlinie 2005/85 ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der in den Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegensteht, die einem Asylbewerber die Möglichkeit bietet, entweder gegen die Entscheidung der Asylbehörde ein Rechtsmittel bei einem Gericht oder Tribunal wie dem Refugee Appeals Tribunal (Irland) einzulegen und gegen dessen Entscheidung ein Rechtsmittel bei einem höheren Gericht wie dem High Court (Irland) einzulegen oder die Gültigkeit der Entscheidung der Asylbehörde vor dem High Court anzufechten, gegen dessen Urteile ein Rechtsmittel zum Supreme Court (Irland) möglich ist.


(1)  ABl. C 204 vom 9.7.2011.


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