EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52018M8742

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8742 — IBM/Maersk/GTD JV) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR. )

ABl. C 88 vom 8.3.2018, p. 22–23 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

8.3.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 88/22


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8742 — IBM/Maersk/GTD JV)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2018/C 88/10)

1.

Am 28. Februar 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

International Business Machines Corporation („IBM“, USA),

A.P. Møller Mærsk A/S („Maersk“, Dänemark).

IBM und Maersk übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über das neu gegründete Gemeinschaftsunternehmen GTD Operations LLC („JV“, USA). Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   IBM: multinationales Unternehmen mit weltweiten Tätigkeiten in der Entwicklung, Produktion und Vermarktung einer breiten Palette von IT-Lösungen wie Software, Systeme (z. B. Server und Speichersysteme) und Dienstleistungen (z. B. Unternehmensberatung und IT-Infrastruktur);

—   Maersk: internationaler Konzern mit Tätigkeiten in den Bereichen Container-Schifffahrt, Terminal- und Hafenschleppdienste sowie Logistik und einer gesonderten Energiesparte (insbesondere Öl- und Gasförderung, Bohren und Tankerbetrieb).

—   JV: Entwicklung und Vermarktung einer digitalen Plattform für den weltweiten Handel, die entlang der gesamten Lieferkette Sichtbarkeit bieten und zur Verwaltung der für den weltweiten Handel benötigten Dokumente eingesetzt werden soll.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.8742 — IBM/Maersk/GTD JV

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail:

COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax

+32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


Top