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Document 52016IP0204

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. April 2016 zur Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung von Frauen im digitalen Zeitalter (2015/2007(INI))

    ABl. C 66 vom 21.2.2018, p. 44–56 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    21.2.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 66/44


    P8_TA(2016)0204

    Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung von Frauen im digitalenZeitalter

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. April 2016 zur Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung von Frauen im digitalen Zeitalter (2015/2007(INI))

    (2018/C 066/06)

    Das Europäische Parlament,

    gestützt auf Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 3 zweiter Unterabsatz des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

    gestützt auf Artikel 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

    unter Hinweis auf die Erklärung und Aktionsplattform von Peking, die 1995 im Rahmen der vierten Weltfrauenkonferenz angenommen wurden, und insbesondere auf den betreffenden Abschnitt „Frauen und die Medien“,

    unter Hinweis auf das Abschlussdokument der 23. Sondertagung der Generalversammlung aus dem Jahr 2000, in dem die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) als Errungenschaften anerkannt werden, die neue Möglichkeiten der Stärkung von Frauen, aber auch mögliche Risiken darstellen,

    unter Hinweis auf die Grundsatzerklärung und den Genfer Aktionsplan, die in der ersten Phase des Weltgipfels über die Informationsgesellschaft (WSIS), der 2003 in Genf stattfand, angenommen wurden,

    unter Hinweis auf die Verpflichtungserklärung von Tunis und die Tunis-Agenda für die Informationsgesellschaft, in denen die finanziellen und internationalen Mechanismen zur Umsetzung der WSIS-Agenden, die in der zweiten Phase des WSIS in Tunis vom 16. bis 18. November 2005 angenommen wurden, ausführlich dargelegt werden,

    unter Hinweis auf die Verweise auf die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter in der Erklärung zur Umsetzung der WSIS-Ergebnisse und die damit verbundene WSIS+10-Vision für WSIS nach 2015,

    unter Hinweis auf die Ergebnisse des WSIS-Forums mit dem Titel „Innovating Together: Enabling ICTs for Sustainable Development“ (Gemeinsame Innovationen: IKT für eine nachhaltige Entwicklung nutzen), das vom 25. bis 29. Mai 2015 in Genf stattfand und an dem eine Delegation des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter teilnahm,

    unter Hinweis auf die WSIS-Aktionslinien 2014, die mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals — SDG) kombiniert wurden, um die Synergien zwischen diesen umfassenden Strategien bis 2030 zu verbessern, einschließlich des Vorgehens zur Stärkung und Förderung der sozialen, wirtschaftlichen und politischen Inklusion aller Menschen, unabhängig von Alter, Behinderung, genetischen Merkmalen, Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Rasse, sozialer oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, wirtschaftlichem oder anderweitigem Status,

    unter Hinweis auf die Strategie der Kommission für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2010–2015) (SEC(2010)1079/2), die eine Reihe von Maßnahmen im Zusammenhang mit Frauen und dem Internet (insbesondere in Bezug auf IKT) und die Halbzeitüberprüfung der Strategie umfasst,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2015 zu der Strategie der EU für die Gleichstellung von Frauen und Männern nach 2015 (1),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. September 2015 zur Stärkung von Mädchen durch Bildung in der Europäischen Union (2),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) vom Juni 2014 mit dem Titel „Frauen und Wirtschaft: Wirtschaftliche Unabhängigkeit unter dem Gesichtspunkt von Teilzeitarbeit und selbständiger Tätigkeit“, die Folgendes feststellten: „Die Strategie Europa 2020 zeigt eine Reihe von Schwerpunktbereichen für Wachstum auf, wie den Gesundheits- und Sozialsektor (den sogenannten weißen Bereich) und den Wissenschafts- und Technologiesektor. Wenn man Europas Wachstumspotenzial in diesen Bereichen voll nutzen will, ist es wichtig, geschlechtsbezogene Vorurteile zu überwinden und die Segregation im Bildungswesen und auf dem Arbeitsmarkt zu bekämpfen.“,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Oktober 2015 zur Anwendung der Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (3),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Mai 2012 mit Empfehlungen an die Kommission zur Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit (4),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. März 2013 zum Abbau von Geschlechterstereotypen in der EU (5),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. September 2013 zur Digitalen Agenda für Wachstum, Mobilität und Beschäftigung (6) und insbesondere auf die Große Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze,

    unter Hinweis auf die Schlüsselaktion 60 der Digitalen Agenda, in deren Rahmen Frauen dazu ermutigt werden sollen, einen Beruf im IKT-Bereich zu ergreifen, und der Anteil von Frauen in der IKT-Branche erhöht werden soll,

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ (COM(2015)0192),

    unter Hinweis auf die Säule II der Strategie der Kommission für einen digitalen Binnenmarkt, die auf die Schaffung von richtigen Bedingungen und gleichen Voraussetzungen für florierende digitale Netze und innovative Dienste abzielt, und unter Hinweis auf die Säule III, in deren Rahmen eine inklusive digitale Gesellschaft gefördert wird, deren Bürger die notwendigen Kompetenzen besitzen, um die Möglichkeiten, die das Internet bietet, zu nutzen und ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz zu verbessern,

    unter Hinweis auf die 2015 veröffentlichte Studie der Fachabteilung C des Europäischen Parlaments mit dem Titel „Empowering women on the Internet“ (Stärkung von Frauen im Internet),

    unter Hinweis auf Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung (7),

    unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul),

    unter Hinweis auf die Erklärung und Aktionsplattform von Peking und konkret auf die darin enthaltenen Ziele im Zusammenhang mit dem Thema „Frauen und die Medien“, in denen gefordert wird, die Mitwirkung und den Zugang von Frauen in Bezug auf Ausdrucksmöglichkeiten und Entscheidungsprozesse in und durch Medien und neue Kommunikationstechnologien zu verbessern sowie eine ausgewogene und nicht stereotype Darstellung von Frauen in den Medien zu fördern,

    unter Hinweis auf den von der Kommission verfassten „Europäischen Kodex für die vorbildliche Praxis der Frauenförderung in den IKT“ aus dem Jahr 2013,

    unter Hinweis auf seine eingehende Analyse aus dem Jahr 2012 mit dem Titel: „Frauen im IKT-Bereich“,

    unter Hinweis auf den Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) mit dem Titel „Violence against women — an EU-wide survey. Main results“ (Gewalt gegen Frauen: eine EU-weite Erhebung. Wesentliche Ergebnisse), der im März 2014 veröffentlicht wurde,

    unter Hinweis auf die Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer (8) sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates,

    unter Hinweis auf die EU-Strategie der Kommission zur Beseitigung des Menschenhandels 2012–2016 und auf den Halbzeitbericht über die Umsetzung der Strategie,

    unter Hinweis auf den EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der organisierten und schweren Kriminalität, der 2014 ins Leben gerufen wurde, und auf den Schwerpunktbereich Menschenhandel,

    gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter und die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A8-0048/2016),

    A.

    in der Erwägung, dass die Digitalisierung die Art und Weise, wie Menschen auf Informationen zugreifen und sie zur Verfügung stellen, wie sie kommunizieren, Kontakte pflegen, lernen und arbeiten, revolutioniert und einem tiefen Wandel unterzogen hat, wodurch neue Möglichkeiten zur Beteiligung an öffentlichen und politischen Debatten, an der Bildung und am Arbeitsmarkt, neue Perspektiven für ein selbstbestimmtes Leben und ein enormes wirtschaftliches Potenzial für die Europäische Union und darüber hinaus entstanden sind; in der Erwägung, dass sich die Digitalisierung nicht nur auf die Märkte, sondern auf die Gesellschaft insgesamt auswirkt;

    B.

    in der Erwägung, dass die Informationsgesellschaft, angestoßen durch Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), enorme Möglichkeiten für die Schaffung und Verteilung von Vermögen und Wissen mit sich bringt, wie es beispielsweise durch die freie und quelloffene Softwarebranche veranschaulicht wurde, durch die sich die Art und Weise gewandelt hat, wie Software hergestellt, verteilt, gestützt und genutzt wird, sodass eine reichhaltigere digitale Inklusivität ermöglicht wird; in der Erwägung, dass mit der Digitalisierung ferner Möglichkeiten für eine flexiblere und vielfältigere Nutzung von Zeit und Raum einhergehen, die Schritte in Richtung gerechterer Gesellschaftsmodelle bedeuten; in der Erwägung, dass im Zuge der Digitalisierung des Arbeitsmarkts zugleich neue Dimensionen der Ausgrenzung entstehen können, etwa das Risiko der sozialen und kulturellen Spaltung sowie der Geschlechtertrennung;

    C.

    in der Erwägung, dass in Europa nur 9 % der Entwickler Frauen sind, dass ihr Anteil an den Leitungsfunktionen in der IKT-Branche 19 % beträgt (im Vergleich zu 45 % in anderen Dienstleistungsbranchen) und dass dort lediglich 19 % der Unternehmer Frauen sind (im Vergleich zu 54 % in anderen Dienstleistungsbranchen) (9);

    D.

    in der Erwägung, dass diese Entwicklungen ein großes Potenzial für die Stärkung von Frauen bieten, da Informationen und Kenntnisse über die herkömmlichen Mittel hinaus zugänglich sind und eine Plattform für die Meinungsäußerung bereitgestellt wird, durch die auch andere zum Handeln inspiriert werden können, sodass neue Möglichkeiten für Interaktionen und Kampagnen entstehen, um die Rechte und Freiheiten von Frauen, Mädchen, LGBTI-Personen sowie von Personen mit besonderen Bedürfnissen, etwa von Menschen mit Behinderungen, zu verteidigen; in der Erwägung, dass es bei der aktiven Teilhabe von Frauen an der Informationsgesellschaft nicht nur um Motive der Gerechtigkeit und Gleichheit geht, sondern auch darum, dass diese auch dazu beitragen wird, die sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen in der Gesellschaft und die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu verbessern;

    E.

    in der Erwägung, dass es eine beträchtliche geschlechtsspezifische Diskrepanz gibt, was den Zugang zu Möglichkeiten in Bezug auf Bildung und Beruf im Zusammenhang mit Informations- und Kommunikationstechnologien und digitalen Kompetenzen gibt; in der Erwägung, dass die Digitalisierung sich stark auf den Konsum und die Verbreitung von Medien auswirkt, was bei jungen Nutzern noch deutlicher erkennbar ist, und in ihrem Zuge neue Kanäle eröffnet werden und die Chance auf die Herausbildung einer weniger hierarchisch gegliederten Medienlandschaft entsteht; in der Erwägung, dass die Stärkung der Rolle der Frau durch die Digitalisierung zwar erleichtert werden kann, dass allerdings diesbezüglich auch neue Herausforderungen entstehen können, und zwar durch die Verbreitung von negativen, herabwürdigenden und stereotypen Darstellung von Frauen;

    F.

    in der Erwägung, dass digitale Kommunikationswege und soziale Netzwerke von besonderer Bedeutung für Eltern in Erziehungszeit sowie Menschen in Heimarbeit sind;

    G.

    in der Erwägung, dass sich die Digitalisierung in hohem Maße auf den Arbeitsmarkt auswirkt, indem Wertschöpfungsketten verändert werden sowie neue Beschäftigungsmöglichkeiten und flexiblere Arbeitsmodelle entstehen; in der Erwägung, dass die Möglichkeiten von flexiblen Beschäftigungs- und Telearbeitsregelungen, die sich infolge der Digitalisierung ergeben, als wichtiges Instrument zur Sicherstellung der Vereinbarkeit von Arbeit(s-) und Privatleben sowohl bei Frauen als auch bei Männern fungieren können; in der Erwägung, dass diesen flexiblen Beschäftigungsregelungen eine positive Rolle zukommen kann, wenn es darum geht, dazu beizutragen, benachteiligte Gruppen von Frauen in den Arbeitsmarkt einzugliedern; in der Erwägung, dass die Digitalisierung allerdings auch negative Auswirkungen nach sich ziehen kann, von denen insbesondere Frauen betroffen sein können, wie den Abbau von Arbeitnehmerrechten sowie die Aufhebung der Begrenzungen der Arbeitszeit und der Begrenzung von beruflichen und persönlichen Verantwortlichkeiten, sodass gering bezahlte und weniger sichere Formen von Beschäftigung verstärkt zum Zuge kommen werden;

    H.

    in der Erwägung, dass die Verbesserung der digitalen Kompetenzen und des IT-Fachwissens eine einzigartige Gelegenheit darstellt, die Inklusion von Frauen und Mädchen, aber auch von Menschen mit besonderen Bedürfnissen, etwa von Menschen mit Behinderungen, in den Arbeitsmarkt zu verbessern; in der Erwägung, dass durch die Erhöhung der Anzahl von Frauen in der IKT-Branche, die zu einer der bestbezahlten Branchen gehört, ein Beitrag zu deren finanziellen Gestaltungsmacht und Selbstständigkeit geleistet werden könnte, was zu einer Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles insgesamt führen würde;

    I.

    in der Erwägung, dass die Verantwortung auf dem digitalen Arbeitsmarkt zunehmend von dem Unternehmen auf den Einzelnen übertragen wird, was für Selbständige und Freiberufler eine Änderung der Bedingungen für die Mitgliedschaft in Sozialversicherungssystemen mit sich bringt; in der Erwägung, dass die Ergebnisse dieses Wandels durch politische Beschlüsse klar gestaltet werden können;

    J.

    in der Erwägung, dass in Fällen von mehrfachen Einzelverträgen innerhalb verschiedener Unternehmen und Einrichtungen die Überwachung des Grundsatzes des gleichen Entgelts bei gleicher Arbeit am gleichen Arbeitsort, der für eine wirklich gleichberechtigte Gesellschaft von entscheidender Bedeutung ist, schwieriger wird;

    K.

    in der Erwägung, dass durch den Eintritt von mehr Frauen in die IKT-Branche ein Markt gefördert würde, in dem ein Arbeitskräftemangel absehbar ist und in dem eine gleichberechtigte Beteiligung von Frauen zu einem jährlichen Zuwachs von etwa 9 Mrd. EUR für das EU-BIP führen würde; in der Erwägung, dass Frauen bei Programmen für IKT-Abschlüsse weiterhin stark unterrepräsentiert sind, bei denen sie lediglich etwa 20 % der Hochschulabsolventen auf diesem Gebiet stellen, und nur 3 % aller Hochschulabsolventinnen einen Abschluss in IKT haben; in der Erwägung, dass Frauen mit zahlreichen Schwierigkeiten konfrontiert sind, wenn es darum geht, in der IKT-Branche dauerhaft Fuß zu fassen; in der Erwägung, dass das männlich dominierte Arbeitsumfeld, in dem nur 30 % der Arbeitskräfte Frauen sind, zu der Tendenz beiträgt, dass viele Frauen die IKT-Branche wenige Jahre nach ihrem Hochschulabschluss verlassen;

    L.

    in der Erwägung, dass laut der Studie „Women active in the ICT sector“ („In der IKT-Branche tätige Frauen“) in der IKT-Branche in Europa bis zum Jahr 2020 900 000 Stellen nicht besetzt werden können; in der Erwägung, dass die IKT-Branche schnell wächst und jedes Jahr rund 120 000 neue Stellen generiert;

    M.

    in der Erwägung, dass die IKT-Branche in besonderem Maß von einer hohen vertikalen und horizontalen Segregation sowie von einer Kluft zwischen den beruflichen Qualifikationen von Frauen und ihrer Stellung innerhalb der IKT-Branche durchzogen wird; in der Erwägung, dass weniger als 20 % der IKT-Unternehmer Frauen sind; in der Erwägung, dass eine Mehrheit (54 %) der Frauen in IKT-Berufen geringer bezahlte und geringer qualifizierte Stellen besetzen und nur eine kleine Minderheit von ihnen (8 %) hochqualifizierte Stellen als Software-Ingenieurinnen; in der Erwägung, dass Frauen in dieser Branche auf der Führungsebene ebenfalls unterrepräsentiert sind, wobei lediglich 19,2 % der Beschäftigten in der IKT-Branche weibliche Vorgesetzte haben — anders als in anderen Branchen, wo der Anteil bei 45,2 % liegt;

    N.

    in der Erwägung, dass Frauen im Alter von 55 Jahren und darüber dem Risiko der Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit im besonderen Maße ausgesetzt sind, wobei die durchschnittliche EU-Beschäftigungsrate für Frauen im Alter zwischen 55 und 64 Jahren bei lediglich 42 % im Vergleich zu den 58 % bei Männern liegt; in der Erwägung, dass dieses Risiko durch geringes IT-Fachwissen und geringe digitale Kompetenzen weiter verstärkt wird; in der Erwägung, dass durch die Verbesserung von sowie Investitionen in die digitalen Kompetenzen von Frauen im Alter von 55 Jahren und darüber deren Beschäftigungschancen erhöht und ein gewisser Schutz vor der Ausgrenzung vom Arbeitsmarkt geboten würde;

    O.

    in der Erwägung, dass Sexismus und Geschlechterstereotypen ein Hindernis für die Gleichstellung von Frauen und Männern sind und sich negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit der EU auswirken und sich das bereits beträchtliche digitale Geschlechtergefälle in den Bereichen IKT, Medien und damit zusammenhängenden Branchen dadurch noch weiter vergrößert; in der Erwägung, dass bestehende Geschlechterstereotypen es Frauen erschweren, ihre Fähigkeiten als Nutzerinnen, Innovationsbringerinnen und Erfinderinnen vollständig zu entfalten; in der Erwägung, dass es eines klaren politischen Willens, konkreter Maßnahmen und der Beteiligung der Zivilgesellschaft bedarf, um dies zu ändern;

    P.

    in der Erwägung, dass die allgemeine und berufliche Bildung für die Stärkung von Frauen im digitalen Zeitalter und somit für eine zukunftsfähige Gesellschaft von zentraler Bedeutung ist; in der Erwägung, dass 60 % der Schüler in der EU nie digitale Geräte im Unterricht verwenden; in der Erwägung, dass der bereits geringe Anteil an weiblichen Absolventen von IKT-Studiengängen weiter zurückgeht; in der Erwägung, dass Frauen in MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) stark unterrepräsentiert sind und etwa die Hälfte der weiblichen Absolventen nicht weiter im MINT-Bereich arbeiten; in der Erwägung, dass Frauen in Initiativen wie der „EU Code Week“, IKT für eine bessere Bildung, dem „Startup Europe Leaders Club“ und der Großen Koalition für digitale Arbeitsplätze, mit denen die IKT-gestützte Aus- und Weiterbildung sowie digitale Kompetenzen gefördert werden sollen, weiterhin stark unterrepräsentiert sind;

    Q.

    in der Erwägung, dass der Förderung von digitalen Technologien und IKT eine wichtige Rolle in der Politik der EU auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit zukommt, und zwar im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung, insbesondere wenn es darum geht, die Stellung von Frauen und Mädchen sozial und wirtschaftlich zu stärken und sie aus der Armut herauszuführen;

    R.

    in der Erwägung, dass die Digitalisierung der Förderung der direkten Demokratie mit Hilfe des Internets den Weg ebnet und dadurch ermöglicht, dass sich Frauen stärker am politischen Leben beteiligen und einen besseren Zugang zu Informationen bekommen;

    S.

    in der Erwägung, dass das Zusammenwirken von Digitalisierung und direkter Demokratie Frauen mehr Chancen eröffnet, sich unabhängig von traditionellen politischen Betätigungsfeldern unmittelbar einzubringen und sich in vollem Maße und umfassend politisch zu engagieren;

    T.

    in der Erwägung, dass IKT, wie jede andere Technologie auch, dazu genutzt werden kann, um Frauen, ihre Rechte und Freiheiten und zuletzt auch ihre Stärkung zu bedrohen, wie etwa im Fall von Cyber-Mobbing, Cyber-Stalking, Menschenhandel, Hassreden, Anstiftung zu Hass, Diskriminierung und Verletzung von Grundrechten; in der Erwägung, dass die Anonymität im Internet der Ausbreitung solcher Formen von Gewalt gegen Frauen Vorschub leistet; in der Erwägung, dass politische Entscheidungsträger sowie Unternehmen, Firmen und Organisationen der Zivilgesellschaft solche neuen Herausforderungen und Risiken erkennen und angemessen angehen sowie Möglichkeiten zum Informationsaustausch im Internet bieten müssen;

    U.

    in der Erwägung, dass neue Informations- und Kommunikationstechnologien dafür eingesetzt werden, Kanäle und Plattformen zu schaffen, durch die bestimmte Formen sexueller Ausbeutung ermöglicht werden, darunter von Minderjährigen; in der Erwägung, dass digitale Plattformen auch für die Kommerzialisierung von Frauenkörpern genutzt werden; in der Erwägung, dass es eines einschlägigen Personals im Bereich der Strafverfolgung bedarf, um die transformativen Veränderungen zu erkennen, die die Digitalisierung auf diese Straftaten bewirkt; in der Erwägung, dass auch das einschlägige Lehrpersonal für diese neuen Formen von digitalen Bedrohungen sensibilisiert werden muss, dass Finanzmittel der EU und der Mitgliedstaaten dafür bereitgestellt werden müssen, Schulungen über eine sichere und respektvolle Nutzung des Internets sowie die Risiken der geschlechtsspezifischen Gewalt im Online-Umfeld sowohl für Mädchen als auch für Jungen zu fördern, und dass Männer und Jungen in die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen eingebunden werden müssen;

    V.

    in der Erwägung, dass digitale Formen der Kommunikation ein zunehmendes Vorherrschen von Hassreden und Bedrohungen gegen Frauen mitbewirkt haben, wobei 18 % der Frauen in Europa seit ihrer Jugend einer Form von Schikanierung durch Bekanntschaften im Internet ausgesetzt waren, und es neun Millionen Opfer von internetbezogener Gewalt in Europa gibt; in der Erwägung, dass die Anzahl der Drohungen, darunter Todesdrohungen, gegen Frauen zugenommen hat; in der Erwägung, dass das soziale Bewusstsein über digitale Formen von Gewalt — sowohl in der breiten Öffentlichkeit als auch bei den einschlägigen Fachkräften, etwa bei Strafverfolgungsbeamten und Lehrern — nach wie vor unzureichend ist, um für eine angemessene Prävention, Überwachung und Betreuung von Opfern sorgen zu können; in der Erwägung, dass verschiedenen Formen von Gewalt im Online-Umfeld weder im Strafgesetzbuch noch bei bestimmten Modalitäten und Verfahren der Strafverfolgung in allen Mitgliedstaaten vollständig Rechnung getragen wird; in der Erwägung, dass die Reaktionen vonseiten des Justizsystems Defizite aufweisen; in der Erwägung, dass Straftäter und Hassredner sehr selten angezeigt, einer Untersuchung unterzogen, verfolgt und bestraft werden; in der Erwägung, dass auf EU-Ebene der potenziell grenzübergreifende Charakter des Missbrauchs und der Gewalt im Internet anerkannt werden muss;

    W.

    in der Erwägung, dass die geschlechtsspezifische Budgetierung und das Gender Mainstreaming als Instrumente dafür eingesetzt werden können, die Gleichstellung der Geschlechter voranzubringen; in der Erwägung, dass geschlechtsbezogenen Perspektiven in allen Phasen der Arbeit der Kommission im Zusammenhang mit der Digitalisierung in Europa Rechnung getragen werden sollte, damit Frauen nicht nur in die digitalen Entwicklungen einbezogen werden, sondern dabei eine vorrangige Rolle einnehmen;

    X.

    in der Erwägung, dass die geringe Beteiligung von Frauen und Mädchen in der IKT-bezogenen Ausbildung und später in der Beschäftigung eine Folge eines komplexen Zusammenspiels von Geschlechterstereotypen ist, das bereits in frühen Lebens- und Bildungsphasen seinen Anfang nimmt und sich während der Berufslaufbahn fortsetzt; in der Erwägung, dass die Beteiligung von Frauen und Mädchen in der IKT-Ausbildung und in IKT-Berufen durch folgende Faktoren eingeschränkt wird: lebenslange Stereotypen, Trennung zwischen „typisch weiblichen und männlichen“ Tätigkeiten, Hobbys und Spielsachen, die in den frühesten Stadien der Bildung ihren Anfang nimmt, ein verhältnismäßiger Mangel an weiblichen Vorbildern in der IKT-Branche und die begrenzte Wahrnehmung von Frauen in dieser Branche, insbesondere in Führungspositionen;

    Allgemeine Empfehlungen

    1.

    fordert die Kommission und den Rat mit Nachdruck auf, das Potenzial, das die Informationsgesellschaft, die Informations- und Kommunikationstechnologien und das Internet bieten, in vollem Umfang auszuschöpfen, um die Stärkung von Frauen, ihre Rechte und Freiheiten und die Gleichstellung der Geschlechter, unabhängig von Alter, Behinderung, genetischen Merkmalen, sozialem Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Rasse, sozialer oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung und wirtschaftlichem Status, voranzutreiben;

    2.

    betont, dass der Zugang zum Internet eine neue grundlegende Dienstleistung darstellt, die für alle Menschen weltweit — Männer, Frauen, Jungen und Mädchen — notwendig ist und das Internet ein wichtiges Instrument für den Alltag von Personen im Umfeld der Familie, der Arbeit, des Studiums und des Lernens sowie für das Management innerhalb von Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Organisationen oder auch für die Arbeit in den sozialen Medien und für die Förderung der Chancengleichheit ist;

    3.

    fordert die Kommission auf, die Digitale Agenda und die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt zu nutzen und zielgerichteter zu gestalten, um die ausgeprägte geschlechtsspezifische Diskrepanz innerhalb der IKT-Branche zu beheben und die uneingeschränkte Einbindung von Frauen in die Branche zu fördern, insbesondere was Berufe in den Bereichen Technik und Telekommunikation betrifft, die Aus- und Fortbildung von Frauen und Mädchen in den IKT und weiteren MINT-Fächern zu fördern, die Sichtbarkeit von Frauen in der digitalen Arena zu erhöhen, die Gleichstellung der Geschlechter und die Beteiligung von Frauen durch einen verbesserten Zugang zu Finanzmitteln zu stärken, in ihrer Arbeit an der Digitalen Agenda und der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt systematisch geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzungen und eine geschlechtsspezifische Budgetierung durchzuführen, damit das europäische Grundprinzip der Gleichstellung von Frauen und Männern ordnungsgemäß berücksichtigt wird, und zivilgesellschaftliche Organisationen und Frauenorganisationen zu unterstützen, sodass ein inklusives Internet Wirklichkeit wird;

    4.

    fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, die geschlechtsspezifische Perspektive in sämtliche digitalen Initiativen aufzunehmen und anzuerkennen, dass durch die digitale Macht eine neue, entschlossenere Welle der Sensibilisierung für Gleichstellungsfragen und die Gleichstellung der Geschlechter aufgekommen ist; weist die Kommission mit Nachdruck auf die Wirksamkeit des Internets bei Mitteln wie Kampagnen, Foren und die Sichtbarmachung von weiblichen Vorbildern hin, was alles dazu beiträgt, die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter zu beschleunigen; fordert die Kommission daher auf, in Erwägung zu ziehen, Frauen im Rahmen ihrer Digitalen Agenda an vorderster Front aufzustellen, sodass das neue digitale Zeitalter eine treibende Kraft darstellen kann, um die Gleichstellung der Geschlechter voranzubringen;

    5.

    fordert die Kommission mit Nachdruck auf, in die kommende Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2016–2020 spezifische Maßnahmen aufzunehmen, um die Integration in und die Teilhabe von Frauen an der Informationsgesellschaft zu unterstützen und Online-Netze für Frauen entschlossen zu fördern, da sie Ausdruck eines selbstorganisierten Bottom-up-Ansatzes mit Blick auf die Stärkung der Rolle der Frau sind und sämtliche von ihnen benötigte Unterstützung erhalten sollten, damit sie langfristig Bestand haben können;

    6.

    nimmt die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Eine Strategie für einen digitalen Binnenmarkt in Europa“ zur Kenntnis, bedauert allerdings ihre enge Fokussierung, da darin das erhebliche Potenzial unterschätzt wird, das die Digitalisierung mit Blick auf eine inklusive, gleiche und partizipative Gesellschaft zeitigen kann, und die Chancen, die sich durch eine gezielte Unterstützung und Finanzierung der Infrastruktur für die Stärkung der Rolle der Frau ergeben können, nicht genügend zur Geltung kommen;

    7.

    fordert, dass einer freien und quelloffenen Software in der IKT-Branche und auf dem digitalen Markt mehr Bedeutung beigemessen wird; erachtet eine freie und quelloffene Software als maßgebliches Instrument, wenn es darum geht, die Gleichstellung der Geschlechter und die Demokratisierung auf dem digitalen Markt und in der IKT-Branche zu fördern; betont, dass in der Open-Source-Branche eine Sensibilisierung für Gleichstellungsfragen ebenfalls gegeben sein muss;

    8.

    fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, die von den Vereinten Nationen und ihren Gremien insbesondere im Rahmen der Erklärung und der Aktionsplattform von Peking und der Weltgipfel über die Informationsgesellschaft (WSIS — World Summits on The Information Society) geförderten Maßnahmen zu entwickeln, zu unterstützen und umzusetzen, um für die Stärkung der Rolle der Frau im digitalen Zeitalter auf europäischer und weltweiter Ebene einzutreten; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich gegenseitig über bewährte Verfahren zu unterrichten und diese auszutauschen, um eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an den digitalen Entwicklungen europaweit zu fördern;

    9.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, mehrjährige Aktionspläne festzulegen, um die Gleichstellung der Geschlechter in der Informationsgesellschaft und den IKT zu verwirklichen, die darauf ausgerichtet sind, den Zugang von Frauen zur Informationsgesellschaft zu verbessern, den Einsatz von IKT bei Frauen zu verbessern und auszuweiten, die Rolle von Frauen in den Branchen der IKT zu stärken, die IKT-Kenntnisse bei Frauen durch Bildung und Ausbildung zu fördern, die Beschäftigung von und den Unternehmergeist bei Frauen über die routinemäßige Nutzung des Internets und der digitalen Dienste zu fördern, Online-Inhalte zu entwickeln, durch die die Gleichstellung der Geschlechter gefördert wird, den fortgesetzten Austausch sowie die fortgesetzte Verbreitung und Vermittlung von Werten der Gleichstellung voranzutreiben, den Zugang zu den und den Einsatz der IKT als Instrumente gegen die geschlechtsspezifische Diskriminierung bei Themen wie geschlechtsspezifische Gewalt voranzubringen sowie die internationale Zusammenarbeit, die Vereinbarkeit von Privat-, Berufs- und Familienleben sowie die Gestaltung, Umsetzung, Verbreitung und Bewertung der Strategien und Pläne zur Gleichstellung zu fördern;

    Beteiligung

    10.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das erhebliche Potenzial besser auszuschöpfen, das durch die Digitalisierung auf allen Ebenen der politischen Beteiligung und die Einbindung von Frauen in Entscheidungsprozessen entsteht, etwa mittels der elektronischen Stimmabgabe; hebt die großen Chancen hervor, die die Digitalisierung und E-Government-Initiativen mit sich bringen, was den Zugang zu Informationen, Entscheidungsprozesse, Transparenz und eine erhöhte Rechenschaftspflicht betrifft; betont darüber hinaus, dass die Fähigkeit von Frauen zur Teilnahme an Umfragen und Diskussionsforen und sogar zur Vorlage von anonymen Klagen und Beschwerden durch IKT erheblich verbessert werden kann;

    11.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Digitalisierung in der Politik voranzutreiben, um die direkte Demokratie zu fördern und eine aktivere Einbindung aller Bürger zu ermöglichen, damit althergebrachte Verfahrensweisen und Hürden überwunden werden, die es den Frauen und unterrepräsentierten Gruppen erschweren, sich bei Wahlen und in Institutionen zu behaupten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Wahlverfahren mittels des Internets in Betracht zu ziehen und weiterzuentwickeln, um Hürden aus dem Weg zu räumen, von denen insbesondere Frauen häufig betroffen sind;

    12.

    fordert die Kommission auf, uneingeschränkt auf das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ zurückzugreifen, um insbesondere zivilgesellschaftliche Organisationen und Frauenorganisationen, die auf dem Gebiet der Digitalisierung und der IKT tätig sind, zu erreichen, damit die Bedingungen für die bürgerliche und demokratische Teilhabe von Frauen verbessert werden, und den geschlechtsspezifischen Zielen bei den anstehenden Evaluierungen der Umsetzung besonderes Augenmerk zu widmen;

    13.

    hebt die Bedeutung hervor, die neue Medien einnehmen können, wenn es darum geht, die Teilhabe von Frauen an demokratischen Prozessen zu stärken; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die uneingeschränkte Präsenz von Frauen in den Medien zu fördern, einschließlich deren Mitwirkung in der Verwaltung sowie in Regulierungs- und Aufsichtsgremien, um eine Medienwelt mit mehr Geschlechtergleichstellung anzustreben, in deren Rahmen gegen Geschlechterstereotype und einen geringen Frauenanteil vorgegangen wird; fordert die Kommission darüber hinaus mit Nachdruck auf, die Schaffung von Netzen zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und professionellen Medienorganisationen zu fördern, um Frauen dabei zu stärken, aktiv zu werden, und die besonderen Bedürfnisse von Frauen in den Medien anzuerkennen;

    14.

    hebt die Schlüsselrolle der internationalen Zivilgesellschaft bei der Verwaltung des Internets hervor, etwa im Rahmen von Foren wie das Global Internet Forum; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mit zivilgesellschaftlichen Organisationen im digitalen Bereich vor Ort und auf internationaler Ebene zusammenzuarbeiten und diese zu unterstützen sowie die Beteiligung und Vertretung von Frauen und Mädchen in all diesen Foren und Netzen voranzubringen;

    15.

    ist der Auffassung, dass der Zugang zu kostenlosen Breitband-Internetverbindungen für alle — zumindest in öffentlichen Räumen — die Möglichkeiten von Frauen, digitale Chancen zu nutzen, und deren Chancen auf Zugang zum Arbeitsmarkt verbessern bzw. erhöhen würde, wodurch ebenfalls zu einer verstärkten sozialen Integration und zu positiven Entwicklungen bei Umwelt- und Wirtschaftsfragen beigetragen würde; fordert die Kommission auf, anzuerkennen, wie wichtig es ist, dass sie ihre Digitale Agenda auf ländliche Gebiete ausweitet, damit keine Bürger ausgeschlossen oder isoliert werden, wovon insbesondere Frauen bedroht sind, und alle Bürger digitale Möglichkeiten in Anspruch nehmen können;

    Arbeitsmarkt

    16.

    fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf, die Gleichstellung der Geschlechter in IKT-Unternehmen und anderen einschlägigen Branchen, Vertretungsgremien und Ausbildungseinrichtungen zu fördern, auch was Führungspositionen betrifft, und die erzielten Fortschritte sorgfältig zu beobachten und zu verfolgen sowie die bewährten Verfahren in diesem Bereich auszutauschen;

    17.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die gravierende Unterrepräsentation von Frauen in der IKT-Branche zu beheben, insbesondere bei Personen in höheren Positionen und Leitungsgremien; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, anzuerkennen, dass durch die Richtlinie über die ausgewogene Vertretung von Frauen in Aufsichtsräten eine wirkliche Chance geboten wird, die Kultur innerhalb von Unternehmen zu wandeln, was sich auf allen Ebenen der Hierarchie auswirken würde, und fordert daher mit Nachdruck, die Richtlinie im Rat nicht länger zu blockieren; weist die Kommission eindringlich auf ihre Verantwortung hin, jegliche Maßnahmen zu ergreifen, die zur Überwindung der Blockade im Rat im Zusammenhang mit den EU-Rechtsvorschriften über Transparenz und ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis bei der Besetzung von Positionen mit Entscheidungsbefugnissen beitragen könnten;

    18.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, die geschlechtsspezifische Diskrepanz in der IKT-Branche zu thematisieren, indem sie die Vorteile der personellen Vielfalt für Unternehmen hervorheben und vermehrt und verstärkt Anreize sowohl für Unternehmen als auch für Frauen schaffen, um die Präsenz von Frauen zu erhöhen, etwa durch Leitbilder und Aufstiegsmöglichkeiten;

    19.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, die grundlegenden Arbeitnehmerrechte und den Sozialschutz der Arbeitnehmer zu wahren und gegen prekäre Beschäftigungsbedingungen vorzugehen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten eindringlich auf, neue Schutzmechanismen vorzuschlagen bzw. weiterzuentwickeln, die an die Arbeitsmodelle und die Laufbahnentwicklung, welche von der Digitalisierung geprägt werden, angepasst sind, und ein besonderes Augenmerk auf die Lage der Frauen zu legen; betont, wie wichtig Tarifverhandlungen auf allen Ebenen sind, und zwar insbesondere in Bereichen, die stark von der Digitalisierung betroffen sind, damit der Grundsatz der gleichen Entlohnung für gleiche Arbeit gewährleistet wird und in Zeiten der Digitalisierung qualitativ hochwertige und sichere Arbeitsplätze gewahrt werden; betont, dass notwendige allgemeine Rahmenbedingungen ermittelt werden müssen, um den Schutz personenbezogener Arbeitnehmerdaten zu wahren;

    20.

    legt der Kommission und den Mitgliedstaaten nahe, das volle Potenzial der Flexibilität anzuerkennen, die im Zuge der Digitalisierung im Bereich der Vereinbarkeit von Arbeit(s-) und Privatleben geboten wird, wobei zugleich betont werden muss, dass die Digitalisierung des Arbeitsmarktes Anpassungen erfordert, sowohl was die Arbeitsmarktpolitik als auch was die zugrunde liegenden Systeme der sozialen Sicherheit betrifft; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem Fahrplan der Kommission mit dem Titel „Neubeginn zur Bewältigung der Herausforderungen bei der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für Erwerbstätige mit Familie“ auf, die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung zu ermitteln, was die Arbeitsbedingungen und die Notwendigkeit der Anpassung des Arbeitsplatzes, die Ausbildung von Kompetenzen und die Möglichkeiten des lebenslangen Lernens betrifft, insbesondere für Arbeitnehmer mit Betreuungspflichten; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, zudem gezielt in die digitale Arbeitswelt zu investieren, um die Vereinbarkeit von Arbeit(s-) und Privatleben für alle Menschen zu verbessern;

    21.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, lebenslanges Lernen sowie Schulungen und Pläne zu unterstützen, durch die dazu beigetragen wird, Menschen auf eine bessere Anpassung oder einen etwaigen Wechsel der Laufbahn vorzubereiten, entsprechend dem wachsenden Bedarf an IKT-Kompetenzen in vielen unterschiedlichen Branchen, und zwar mit besonderem Augenmerk auf Frauen im Alter von 55 Jahren und darüber, damit diese nicht aus dem Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden;

    22.

    fordert, dass bei allen Maßnahmen in diesem Bereich den Bürokratieaufwand für Unternehmen so gering wie möglich gehalten wird; gibt zu bedenken, dass übermäßig hohe bürokratische Belastungen die Akzeptanz gefährden und zu Arbeitsplatzverlusten und Stellenverlagerungen führen können; begrüßt, dass die Sozialpartner in den Mitgliedstaaten mit traditionell starker Mitbestimmung tragfähige und partnerschaftliche Kompromisse erzielen; sieht in der Mitbestimmung ein nachahmenswertes Modell für die europäischen Volkswirtschaften;

    23.

    stellt fest, dass das geschlechtsspezifische Lohngefälle weiterhin eines der größten Probleme im Zusammenhang mit der geschlechtsspezifischen Diskrepanz in der IKT-Branche darstellt, und fordert die Mitgliedstaaten daher auf, schlussendlich damit zu beginnen, die Empfehlung der Kommission zur Stärkung des Grundsatzes der gleichen Bezahlung für Frauen und Männer durch Transparenz und kontinuierliche positive Maßnahmen, vorzugsweise mittels Rechtsvorschriften, aktiv umzusetzen sowie Maßnahmen für die Lohntransparenz und geschlechtsneutrale Arbeitsbewertungen einzuführen; fordert die Kommission auf, sich im Rahmen der in ihrem Arbeitsprogramm für 2016 enthaltenen Initiative mit dem Titel „Neuer Start für erwerbstätige Eltern“ mit der Lohngleichheit zu befassen, da das Lohngefälle im Falle einer Elternschaft sogar noch weiter zunimmt;

    24.

    weist darauf hin, dass das geschlechtsspezifische Lohngefälle ein sogar noch höheres geschlechtsspezifisches Rentengefälle zur Folge hat; weist mit Nachdruck darauf hin, dass der Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit am gleichen Arbeitsort, mit dem für gerechte und angemessene Entlohnung gesorgt werden soll, gewährleistet werden muss, wie es auch der Präsident der Kommission, Jean-Claude Juncker, angeführt hat;

    25.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass ihre Steuer- und Sozialleistungssysteme Zweitverdiener nicht davon abhalten, eine Arbeit aufzunehmen oder länger zu arbeiten, zumal Frauen häufig Zweitverdiener sind und dies in hohem Maße für die IKT-Branche gilt;

    26.

    weist darauf hin, dass es nach wie vor ein geschlechtsspezifisches Lohngefälle und ein Gefälle bei den Aufstiegschancen für Frauen in der IKT-Branche gibt; weist mit Nachdruck darauf hin, dass der Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit am gleichen Arbeitsort, mit dem für gerechte und angemessene Entlohnung gesorgt werden soll, infrage gestellt wird, obwohl gerade er zu den Grundpfeilern der sozialen Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt gehört und daher Vorrang vor allen anderen haben sollte; weist darauf hin, dass auf keinen Fall ungleiche Verhältnisse in der digitalen Wirtschaft Einzug halten dürfen, wenn es um gleiche Löhne und Aufstiegschancen für Männer und Frauen geht; weist mit Nachdruck darauf hin, dass eine größere Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt und damit im Zusammenhang stehende Investitionen in Maßnahmen zur gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller dazu beitragen werden, das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu verringern; betont, wie wichtig Tarifverhandlungen auch in der digitalen Marktwirtschaft sind, damit die Qualität und Sicherheit der Arbeitsplätze im Zeitalter der Digitalisierung geschützt werden können;

    27.

    begrüßt, dass sich Arbeitnehmern und Selbständigen im digitalen Zeitalter zahlreiche Möglichkeiten bieten und dass vieles flexibler wird, auch wenn es etwa um Möglichkeiten der besseren Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben geht, insbesondere im Zusammenhang mit der Lage auf dem Arbeitsmarkt, was Eltern von Kleinkindern und Menschen mit Behinderungen anbelangt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die in der IKT-Branche häufig anzutreffende Situation anzugehen, dass die Arbeitsplatzsicherheit im Zusammenhang mit flexibler Arbeit ein Problem darstellt; weist jedoch gleichzeitig mit Nachdruck auf die neuen Herausforderungen im Zusammenhang mit diesen Entwicklungen hin und fordert die Mitgliedstaaten auf, für eine angemessene soziale Absicherung zu sorgen; tritt für das Recht der Arbeitnehmer ein, sich außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit von ihrem Rechner abzumelden;

    28.

    weist auf das Problem hin, dass der durch die Digitalisierung bedingte Trend zur Flexibilisierung aber durchaus auch zu prekären Beschäftigungsverhältnissen führen kann; betont, dass arbeitsbedingte psychische Gesundheitsprobleme, die durch eine ständige Erreichbarkeit verursacht werden, wie zum Beispiel Burnout, ein schwerwiegendes Risiko darstellen; spricht sich daher für die ausnahmslose Einhaltung der vorgeschriebenen Ruhezeiten der Arbeitnehmer aus und betont, dass im Rahmen von Arbeitsverträgen mit flexiblen Arbeitszeiten Arbeitszeitregelungen beachtet werden müssen, damit die im Arbeitsrecht der einzelnen Mitgliedstaaten festgelegten Beschränkungen der Arbeitszeiten eingehalten werden;

    Bildung und Ausbildung

    29.

    betont, dass es wichtig ist, sicherzustellen, dass das Gender Mainstreaming im Bildungswesen berücksichtigt wird, indem die digitale Kompetenz und die Beteiligung von Frauen und Mädchen bei der Bildung und Ausbildung im IKT-Bereich gefördert werden, und zwar durch die Aufnahme der Programmierung sowie neuer Medien und Technologien in die Lehrpläne auf allen Bildungsstufen sowie in die außerschulische und informelle und nicht formale Bildung und in sämtliche Formen der Bildung und Ausbildung, darunter für das Lehrpersonal, um die Kluft bei der digitalen Kompetenz zu verringern und zu beseitigen sowie um Mädchen und junge Frauen dazu zu ermutigen, eine Laufbahn in den Bereichen Wissenschaft und IKT einzuschlagen; betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung von freien Lern- und Lehrmaterialien (OER), durch die für alle ein besserer Zugang zur Bildung gewährleistet wird, und des Austausches bewährter Verfahren mit Blick auf die Einbeziehung des Gender Mainstreaming in den Bereich der IKT;

    30.

    legt den Mitgliedstaaten nahe, eine altersangemessene IKT-Ausbildung in den frühen Etappen des Bildungswegs einzuführen und dabei einen besonderen Schwerpunkt darauf zu legen, Mädchen zu ermutigen, Interesse und Talent im digitalen Bereich zu entfalten, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten eindringlich auf, die Ausbildung von Mädchen in MINT-Fächern schon in jungen Jahren zu fördern, zumal Mädchen sich von Fächern wie Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik aufgrund von Geschlechterstereotypen, mit denen diese behaftet sind, und des Fehlens von Vorbildern sowie einer Trennung von Aktivitäten und Spielsachen früh in ihrem Bildungsweg abwenden, was zu einer Unterrepräsentation von Frauen in diesen Fächern an Universitäten führt, die sich auch am Arbeitsplatz fortsetzt; betont daher, dass sowohl Geschlechterstereotypen als auch die digitale Ausbildung angegangen werden sollten, und zwar beginnend mit dem System der Grundschule quer durch alle Bildungsstufen hinweg bis hin zur Erwachsenenbildung und Schulungen für Personen, die aus dem Arbeitsmarkt ausgeschlossen wurden;;

    31.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, Ausbildungen und lebenslanges Lernen zu ermöglichen, die vor allem an ältere Frauen ausgerichtet sind — für die Dauer ihres Berufslebens und darüber hinaus — sowie insbesondere an Frauen mit Betreuungspflichten und Frauen, deren Berufslaufbahn unterbrochen wurde oder die erneut eine Arbeit aufnehmen wollen, damit diese beim immer schnelleren Wandel hin zur Digitalisierung nicht außen vor bleiben;

    32.

    merkt an, dass die frühzeitige Ausbildung in digitalen Technologien, IKT und Programmierung besonders wichtig ist, wenn es darum geht, Mädchen zu stärken, sie zu einer Tätigkeit auf diesem Gebiet zu bewegen und Geschlechterstereotypen zu überwinden; betont, dass eine stärkere Vertretung von Frauen in den MINT-Fächern im Rahmen der Hochschulbildung der Schlüssel ist, um deren Vertretung in der digitalen Branche zu erhöhen;

    33.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, die geschlechtsspezifische Diskrepanz in der IKT-Branche zu beheben, indem sie mehr Anreize schaffen und Strukturen für Frauen unterstützen, zum Beispiel Vorbilder, Mentorenprogramme und Karrieremöglichkeiten, um die Präsenz von Frauen zu erhöhen; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die Ausbildungssysteme gegebenenfalls so anzupassen, dass der Unterricht in und das Interesse an den MINT-Fächern im Allgemeinen und bei Studentinnen im Besonderen gefördert werden;

    34.

    hebt den Wert von IKT und konkret von Online-Schulungskursen — sowohl für Mädchen und Frauen als auch für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, etwa Menschen mit Behinderungen, und für die Bewohner ländlicher und abgelegener Gebiete — sowie von Möglichkeiten der Telearbeit hervor, um die Bildung bei diesen Gruppen zu verbessern und ihre Chancen auf finanzielle Unabhängigkeit zu erhöhen;

    35.

    nimmt die bedeutende Rolle und das enorme Potenzial zur Kenntnis, die die Ausbildung in Kunst und Gestaltung, die formale, informelle und nicht formale Ausbildung, die Kultur- und Kreativwirtschaft sowie die Kulturbranche in sich bergen, wenn es darum geht, Frauen und Mädchen zu stärken und sie zu einer Tätigkeit in der digitalen Branche zu bewegen; betont daher, wie wichtig es ist, eine Verbindung zwischen den MINT-Fächern (science, technology, engineering and maths — „STEM“) und Wirtschaftsbranchen, die sich aus Bildung und Kunst zusammensetzen, herzustellen, wodurch der Begriff STEM in STEAM umgewandelt wird;

    36.

    fordert die Kommission auf, digitale Technologien als Instrumente zu fördern, um Hindernisse für die Aufnahme einer Beschäftigung im Rahmen des lebenslangen Lernens zu beseitigen, und EU-Benchmarks für öffentliche und private Investitionen in den Erwerb von Kompetenzen als Anteil am BIP festzulegen;

    37.

    legt den Mitgliedstaaten und der Kommission nahe, die Teilnahme von Frauen in Wirtschaftszweigen, die in stereotyper Weise als „männlich“ wahrgenommen werden, etwa auch im Fall der Digitalisierung, zu fördern, und zwar insbesondere über Informations- und Sensibilisierungskampagnen; betont, dass Kampagnen zur Sensibilisierung, zur Schulung und zum Gender Mainstreaming organisiert werden müssen, die sich an alle politischen Akteure im Bereich der Digitalisierung richten;

    38.

    begrüßt den europäischen „Kodex für die vorbildliche Praxis der Frauenförderung in den IKT“ und fordert, dass er umfassend und aktiv umgesetzt wird; begrüßt die Bildung der europaweiten „Großen Koalition für digitale Arbeitsplätze“ und fordert die daran beteiligten Unternehmen auf, ein besonderes Augenmerk auf die Einstellung und auf die gleichen beruflichen Aufstiegschancen von Frauen zu legen;

    39.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Programme aufzulegen, die sich an Eltern richten, damit diese mit den von ihren Kindern genutzten IKT vertraut gemacht werden und sie sich der potenziellen Kontakte und Beziehungen im Internet besser bewusst werden, sodass die bestehende Kluft zwischen den Generationen in Bezug auf IKT-Branche verringert wird;

    40.

    betont, dass es wichtig ist, die IKT-Kompetenzen und Computerkenntnisse zu verbessern, um Frauen, die diese spezifischen Kenntnisse aus verschiedenen Gründen nicht haben, den beruflichen Einstieg bei IKT-Unternehmen zu erleichtern; weist darauf hin, dass sich die Benachteiligung beim Zugang von Frauen in dieser Branche fortsetzen dürfte, wenn dies nicht geschieht; weist darauf hin, dass der Europäische Sozialfonds sich möglicherweise an der Finanzierung dieser Bildungsmaßnahmen beteiligen würde;

    41.

    hält es für überaus wichtig, Verschlüsselungstechniken und den Umgang mit neuen Medien und Technologien in die Lehrpläne aller Stufen zu integrieren, und weist darauf hin, dass digitale Kompetenzen dazu beitragen können, Barrieren beim Zugang zum Arbeitsmarkt abzubauen; misst einem ständigen Dialog mit den Sozialpartnern große Bedeutung für die Überwindung der geschlechtsspezifischen Diskrepanz auf diesem Gebiet bei;

    42.

    fordert die Kommission nachdrücklich auf, innerhalb des Geltungsbereichs der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt — und konkreter im Zusammenhang mit dem Verweis auf die Schaffung einer inklusiven digitalen Gesellschaft — die Sichtbarkeit von Frauen in IKT zu fördern, indem ein Pilotprojekt an einer europäischen Online-Universität aufgelegt wird, dessen Schwerpunkt insbesondere auf IKT und technischem Ingenieurwesen liegt, und ein maßgeschneidertes Stipendienprogramm für Frauen in den Bereichen IKT und neue Medien eingeführt wird;

    43.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten sowie die Unternehmen auf, die Gleichstellung der Geschlechter in den IKT zu fördern, indem nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten über die Nutzung von IKT erhoben und Ziele, Indikatoren und Benchmarks entwickelt werden, um die Fortschritte beim Zugang von Frauen zu IKT zu verfolgen und die Beispiele bewährter Verfahren bei IKT-Unternehmen zu fördern;

    44.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Unterstützung für die Stärkung der Rolle der Frau in digitalen Branchen und den IKT im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und der EU-Außenbeziehungen zu intensivieren, indem die digitale Bildung gefördert und die unternehmerische Selbständigkeit von Frauen mittels verschiedener Instrumente gestärkt wird, darunter durch die Vergabe von Mikrokrediten und durch Unterstützungsnetze;

    Investitionen und Finanzierung von Unternehmertum

    45.

    fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Finanzmittel bereitzustellen, den Zugang zu bestehenden Finanzmitteln zu verbessern und erforderlichenfalls für Unternehmerinnen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, um Unternehmen im Zusammenhang mit IKT und digitale Start-Ups zu gründen sowie Mentorenprogramme für Frauen und Peer-to-Peer-Austauschnetze, sodass Innovationen und Investitionen innerhalb der EU gefördert werden; legt den Mitgliedstaaten nahe, für Frauen, die eine Berufslaufbahn im Bereich der Digitalisierung anstreben, angemessene finanzielle Unterstützung und eine entsprechende Aus- und Weiterbildung anzubieten, damit weibliches Unternehmertum in dieser Branche gefördert wird;

    46.

    ist davon überzeugt, dass der Zugang von Frauen zu Finanzmitteln und Finanzdienstleistungen besondere Beachtung finden müssen, insbesondere mit Blick auf das im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt verfolgte Ziel, die geeigneten Bedingungen für ein innovatives und wettbewerbsfähiges IKT-Umfeld und für Verbesserungen bei den Finanzierungsmöglichkeiten für KMU und Start-Ups zu schaffen; betont, dass der Zugang von Frauen zu Mikrofinanzen wichtig für die unternehmerische Selbständigkeit von Frauen ist;

    47.

    fordert die Kommission auf, vor dem Hintergrund der digitalen Agenda die Anwendung des Gender Mainstreaming und der geschlechtsspezifischen Budgetierung im Rahmen der EU-Mittel gemäß Artikel 7 der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen (Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 vom 17. Dezember 2013) über Europäische Fonds sorgfältig zu überwachen und zu bewerten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Einbeziehung von Frauenorganisationen in die Begleitausschüsse zu den Förderungsprogrammen sicherzustellen, damit gezielte Maßnahmen zur Stärkung der Rolle von Frauen in IKT umgesetzt werden können; verweist auf die Verpflichtung der Kommission zu einer geschlechtsspezifischen Budgetierung;

    48.

    fordert die Kommission auf, der geschlechtsspezifischen Dimension bei der Analyse der und dem Bericht über die Einbindung von Partnerschaften im Zusammenhang mit der Digitalen Agenda Rechnung zu tragen;

    49.

    fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank Unterstützungsprogramme im Zusammenhang mit Investitionen in IKT im Rahmen des europäischen Struktur- und Investitionsfonds aufzulegen, die auch günstige Kreditbedingungen und Kredite für Unternehmen, zivilgesellschaftliche Organisationen und Start-Ups in der IKT-Branche umfassen, in denen der Anteil an Frauen unter den Beschäftigten bei mindestens 40 % liegt;

    50.

    fordert die Kommission auf, eine digitale unternehmerische Kultur für Frauen zu unterstützen und zu fördern, eine europäische Vernetzungs- und Mentoringplattform für Frauen zu fördern und finanziell zu unterstützen und die Rolle von Frauen in den bestehenden Programmen weiter zu stärken; fordert die Mitgliedstaaten und auch die Unternehmen auf, eine Politik der Vielfalt einzuführen, die über die Schwerpunktlegung auf die Einstellung von Frauen hinausgeht, um eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Führungseigenschaften zu fördern;

    51.

    hebt die Rolle von sozialen Unternehmen und alternativen Geschäftsmodellen hervor, etwa Gegenseitigkeitsgesellschaften und Genossenschaften, wenn es darum geht, die Rolle der Frau im digitalen Unternehmertum zu stärken und die Vertretung von Frauen in digitalen Branchen zu erhöhen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Initiativen für soziale Unternehmen zu fördern, die darauf abzielen, Frauen und Mädchen in den IKT zu stärken;

    52.

    fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und sämtliche Beteiligte auf, stärker auf die europäische Große Koalition für digitale Arbeitsplätze zurückzugreifen, um Maßnahmen zu unterstützen, die darauf abzielen, die digitalen Kompetenzen bei Frauen und Mädchen zu stärken, die Beschäftigung von Frauen in der IKT-Branche zu fördern und die verschiedenen verfügbaren Optionen in Bezug auf Bildung und Berufsausbildung besser bekannt zu machen;

    Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen in einer digitalisierten Welt

    53.

    fordert, dass die sich durch die Nutzung von IKT und Internet ergebenden Herausforderungen ermittelt werden, was die Begehung von Straftaten, das Aussprechen von Drohungen, Schikanen, Gewalt oder Mobbing gegen Frauen betrifft, denen Frauenfeindlichkeit, Homophobie oder Transphobie oder eine anderweitige Diskriminierung zugrunde liegen; fordert die politischen Entscheidungsträger eindringlich auf, sich mit diesen Themen in angemessener Weise zu befassen, indem besonderen Gruppen von Frauen, die in mehrfacher Hinsicht schutzbedürftig sind, Rechnung getragen wird, und dafür zu sorgen, dass ein Rahmen eingesetzt wird, um zu gewährleisten, dass Strafverfolgungsbehörden in der Lage sind, wirksam gegen Cyberkriminalität vorzugehen, wobei den Herausforderungen im Zusammenhang mit der Anonymität im Online-Umfeld und dem möglichen grenzübergreifenden Charakter solcher Straftaten und Missbräuche Rechnung zu tragen ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Mittel für die Rechtsdurchsetzung zuzuweisen, beispielsweise für die Umsetzung geltender Rechtsvorschriften gegen Gewalt im Internet, Cyber-Mobbing, Cyber-Belästigung, Cyber-Stalking und Hassreden;

    54.

    fordert die Kommission auf, von den Mitgliedstaaten größere Anstrengungen einzufordern, um sämtliche homophoben und transphoben, im Netz begangenen Straftaten zu verfolgen sowie die EU-Rechtsvorschriften, die diesbezüglich sowie im Zusammenhang mit den Rechten der Opfer gelten, ordnungsgemäß anzuwenden;

    55.

    fordert die Kommission auf, als Teil der neu gefassten Richtlinie über die Gleichbehandlung zum Umgang mit Sexismus und Geschlechterstereotypen in Bildung und Medien vorzuschlagen;

    56.

    fordert die Kommission auf, einen Verhaltenskodex für ihre eigenen Mitteilungen und die Kommunikation der EU-Agenturen auszuarbeiten, um die Stärkung der Rolle der Frau zu fördern und Stereotypen und Sexismus sowie die Unterrepräsentation und Falschdarstellung von Frauen zu bekämpfen;

    57.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die sich aufgrund der Digitalisierung veränderten Lebensumstände von Frauen und Mädchen zu berücksichtigen, wenn die künftigen EU-Rechtsvorschriften zum Datenschutz umgesetzt werden; betont, dass die für die Verarbeitung der Daten Verantwortlichen sensible Daten nur für begrenzte Zwecke nutzen und solche Daten unter keinen Umständen weitergeben dürfen;

    58.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Ressourcen bereitzustellen, damit die Vorschriften betreffend die Sicherung von sensiblen Daten in der Online-Kommunikation eingehalten werden;

    59.

    fordert die Kommission auf, die finanzielle Unterstützung für die Infrastruktur für sicherere digitale Internetdienste, die über die Fazilität „Connecting Europe“ finanziert wird, aufzustocken; fordert ferner, dass die Mitgliedstaaten die Finanzierung von Haushaltslinien für die Unterstützung der Opfer von Cyber-Mobbing aufstocken; betont, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Mädchen zu den Opfern gehören, doppelt so hoch wie bei Jungen liegt;

    60.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, durch die Mädchen vor Werbung im digitalen Umfeld geschützt werden, in deren Rahmen diese zu einem Verhalten verleitet werden könnten, das ihrer körperlichen und psychischen Gesundheit schadet; fordert die Kommission auf, das Programm „Sichereres Internet“ zu erneuern und auszuweiten, wobei der geschlechterspezifischen Frage als eine der notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Mädchen in der digitalen Welt in besonderem Maß Rechnung zu tragen ist;

    61.

    fordert die Kommission auf, Programme zur Ausbildung von digitaler Kompetenz und Schulungsprogramme sowie Sensibilisierungskampagnen einzuleiten und zu unterstützen, sodass für die möglichen Risiken der digitalen Welt sensibilisiert wird und dafür, wie ihnen durch die einschlägigen Beteiligten begegnet werden kann, etwa durch Lernende aller Bildungsstufen, Lehrer sowie Lehrpersonal und Fachpersonal im Bereich der Strafverfolgung; fordert die Kommission auf, gegen Sexismus und Geschlechterstereotypen gerichtete Kampagnen in den sozialen und digitalen Medien zu fördern und das Potenzial der digitalen Medien auszuschöpfen, um Stereotypen zu beseitigen;

    62.

    begrüßt den von der Kommission vorgelegten Vorschlag, in ihre Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels für die Zeit nach 2016 Bestimmungen über die Prävention, die Unterstützung für die Opfer, die sichere Rückkehr und die Widereingliederung aufzunehmen sowie über die Rolle des Internets; betont, dass die Phänomene der Cyber-Belästigung und des Cyber-Stalking ebenfalls angegangen werden sollten;

    63.

    fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, ausreichende Ressourcen und Finanzmittel für das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) zur Verfügung zu stellen, damit das Institut in der Lage ist, Forschungen und Datenerhebungen darüber durchzuführen, wie digitale Dienstleistungen besser zugunsten von Frauen und der Gleichstellung der Geschlechter eingesetzt und genutzt werden können;

    64.

    fordert die EU-Organe, -Agenturen und -Einrichtungen sowie die Mitgliedstaaten und deren Strafverfolgungsbehörden auf, zusammenzuarbeiten und ihre Maßnahmen konkret zu koordinieren, um der Nutzung von IKT zur Begehung von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel, Cyber-Mobbing und Cyber-Stalking entgegenzutreten, zumal diese häufig grenzübergreifender Art sind und eine Koordinierung auf EU-Ebene von zentraler Bedeutung ist, um diese Straftaten zu verfolgen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihr Strafrecht zu überprüfen und eventuell zu überarbeiten, um sicherzustellen, dass neue Formen digitaler Gewalt klar definiert und anerkannt werden, und um dafür zu sorgen, dass angemessene Modalitäten der Strafverfolgung bestehen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Berichtsportale einzurichten, damit die Bürger künftig über eine eigene sichere und vertrauliche Stelle verfügen, in der sie Belästigungen durch Internetnutzer melden können; fordert, dass diese Themen im Rahmen der Cybersicherheitsstrategie der EU und durch das Europol-Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität angegangen werden; fordert die Kommission auf, Schulungen und den Aufbau von Kapazitäten zur Unterstützung von Opfern bei digitalen Fragen innerhalb von Polizei- und Justizbehörden sowie die psychologische Betreuung bei diesbezüglichen strafrechtlichen Verfahren zu fördern;

    65.

    fordert die Kommission auf, so bald wie möglich die notwendigen Schritte vorzubereiten, damit die EU das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ratifiziert, und zwar unbeschadet der Verantwortung der EU, alle notwendigen Maßnahmen in Erwägung zu ziehen, um Gewalt gegen Frauen in allen Mitgliedstaaten zu beseitigen und ihr vorzubeugen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, das Übereinkommen von Istanbul zu ratifizieren, das für die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, darunter von digitalen Formen der Gewalt, hilfreich ist, zumal dadurch harmonisierte Rechtsdefinitionen und Modalitäten der Verfolgung von Straftaten, etwa von Menschenhandel und Stalking, eingeführt werden, die durch die neuen Kommunikationstechnologien erleichtert werden;

    66.

    fordert die Kommission auf, so bald wie möglich eine europäische Strategie zur Bekämpfung der geschlechtsspezifischen Gewalt vorzulegen, die ein Rechtsinstrument umfasst und durch die neue Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Angriff genommen werden, etwa das Cyber-Mobbing, das Inverkehrbringen von herabwürdigenden Bildern im Internet, die Verbreitung von privaten Fotos und Videos in den sozialen Medien ohne Zustimmung der Beteiligten usw.;

    67.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Internet stärker auf Versuche von Terroristen hin zu überwachen, junge Frauen anzuwerben und sie dann in Drittländern zur Heirat oder zur Prostitution zu zwingen;

    o

    o o

    68.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


    (1)  Angenommene Texte, P8_TA(2015)0218.

    (2)  Angenommene Texte, P8_TA(2015)0312.

    (3)  Angenommene Texte, P8_TA(2015)0351.

    (4)  ABl. C 264 E vom 13.9.2013, S. 75.

    (5)  ABl. C 36 vom 29.1.2016, S. 18.

    (6)  ABl. C 93 vom 9.3.2016, S. 120.

    (7)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320.

    (8)  ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1.

    (9)  https://ec.europa.eu/digital-agenda/en/news/women-active-ict-sector


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