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Document 52015XG0120(01)

Schlussfolgerungen des Rates zur unternehmerischen Kompetenz in der allgemeinen und beruflichen Bildung

ABl. C 17 vom 20.1.2015, p. 2–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

20.1.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 17/2


Schlussfolgerungen des Rates zur unternehmerischen Kompetenz in der allgemeinen und beruflichen Bildung

(2015/C 17/02)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

UNTER HINWEIS AUF DEN POLITISCHEN HINTERGRUND DIESER FRAGE, WIE ER IN DER ANLAGE ZU DIESEN SCHLUSSFOLGERUNGEN DARGELEGT IST, UND INSBESONDERE AUF DIE JÜNGSTE FORDERUNG DES EUROPÄISCHEN RATES, „EIN KLIMA DES UNTERNEHMERGEISTES UND DER SCHAFFUNG VON ARBEITSPLÄTZEN ZU FÖRDERN“ (1),

UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER IN DER EMPFEHLUNG VON 2006 ÜBER SCHLÜSSELKOMPETENZEN FÜR LEBENSBEGLEITENDES LERNEN VERWENDETEN DEFINITION VON UNTERNEHMERISCHER KOMPETENZ (2)

BETONT FOLGENDES:

1.

Sowohl Unternehmergeist als auch Bildung sind Prioritäten der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum.

2.

Die Entwicklung von Unternehmergeist kann für die Bürger sowohl in ihrem Berufs- als auch in ihrem Privatleben von erheblichem Nutzen sein.

3.

Unternehmerische Kompetenz in der allgemeinen und beruflichen Bildung kann die Beschäftigungsfähigkeit, die selbständige Erwerbstätigkeit und einen aktiven Bürgersinn sowie weltoffene, anpassungsfähige Einrichtungen für die allgemeine und berufliche Bildung fördern.

4.

Unternehmerische Kompetenz in der allgemeinen und beruflichen Bildung sollte das Ziel verfolgen, allen Lernenden ungeachtet ihres Geschlechts, ihres sozioökonomischen Hintergrunds oder ihrer besonderen Bedürfnisse die Qualifikationen und Fähigkeiten zu vermitteln, die erforderlich sind, um Unternehmergeist und unternehmerische Fähigkeiten zu entwickeln.

5.

Unternehmerische Kompetenz in der allgemeinen und beruflichen Bildung kann den Lernenden auch die Qualifikationen und Fähigkeiten vermitteln und die Unterstützung geben, die sie für die Gründung neuer Unternehmen beispielsweise in Form von KMU und sozialen Unternehmen benötigen.

6.

Zusätzlich zu Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen muss den Lernenden bereits in jungen Jahren ein Spektrum von Kompetenzen vermittelt werden, damit sie schrittweise ein unternehmerisches Denken entwickeln. Hierzu zählen beispielsweise Kreativität und Eigeninitiative, Interesse an der Lösung von Problemen und kritisches Denken, Entscheidungsfindung und Risikobereitschaft, Anpassungsfähigkeit und Durchhaltevermögen, Selbstdisziplin und Verantwortungsbewusstsein, Führungsqualität und Teamfähigkeit, Planungs- und Organisationsfähigkeit, Verständnis der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Zusammenhänge sowie Sprachenkenntnisse und Überzeugungskraft.

7.

Auf unternehmerische Fähigkeiten und Kompetenzen sollte auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung und möglichst lehrplanübergreifend eingegangen werden, so dass sie kontinuierlich weiterentwickelt werden können, wobei dem Erreichen von Lernerfolgen im Hinblick auf die unternehmerische Kompetenz besonders Rechnung getragen werden sollte.

8.

Angesichts eines sich rasch verändernden Umfelds, das von Technologie, Globalisierung und einem sich weiterentwickelnden Bedarf an Fähigkeiten geprägt ist, sollten sich Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung darum bemühen, kreativer und innovativer zu sein. Lehrkräfte, Ausbilder und Führungskräfte in den Bildungseinrichtungen sollten dazu ermutigt werden, unternehmerische Fähigkeiten und Kompetenzen sowie Unternehmergeist zu fördern, während die Bildungseinrichtungen ein kreatives und innovatives Lernumfeld bieten und die Einbindung der breiteren Öffentlichkeit aktiv fördern sollten.

9.

Partnerschaften zwischen Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und Unternehmen, insbesondere KMU, können die Förderung einer engeren Zusammenarbeit zwischen der Bildungs- und Ausbildungs- und der Arbeitswelt unterstützen. Unternehmen und Unternehmensverbände sollten daher ermutigt werden, unternehmerische Kompetenz in der allgemeinen und beruflichen Bildung, beispielsweise durch die Bereitstellung physischer oder virtueller Plattformen zur Förderung derartiger Partnerschaften und des Lernens am Arbeitsplatz, zu unterstützen.

10.

Die Integration des Wissensdreiecks Bildung, Forschung und Innovation — wie vom Europäischen Innovations- und Technologieinstitut (EIT) unterstützt — fördert den Lehr- und Lernprozess und stimuliert gleichzeitig das kreative Denken und innovative Einstellungen sowie Ansätze, die oft zur Gründung neuer Unternehmen führen.

11.

Studien- und Weiterbildungsaktivitäten auf Master- und Doktoratsebene, wie sie von den Wissens- und Innovationsgemeinschaften des EIT durchgeführt werden, unterstützen darüber hinaus die Förderung der Entwicklung innovationsorientierter Kompetenzen, der Verbesserung von Managementkompetenzen und unternehmerischen Fähigkeiten und Kompetenzen sowie der Mobilität von Forschenden und Studierenden.

12.

Nichtformales und informelles Lernen sowie Freiwilligentätigkeit können ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung von unternehmerischen Fähigkeiten und Kompetenzen sowie Unternehmergeist leisten —

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN, IN EINKLANG MIT DEN NATIONALEN GEPFLOGENHEITEN UND UNTER GEBÜHRENDER BERÜCKSICHTIGUNG DER SUBSIDIARITÄT UND DER INSTITUTIONELLEN AUTONOMIE,

1.

die Entwicklung eines koordinierten Ansatzes im Bereich der Bildung für unternehmerisches Denken im System der allgemeinen und beruflichen Bildung durchgängig zu fördern, indem beispielsweise Bildungsministerien mit anderen einschlägigen Ministerien vernetzt werden, die Einbeziehung von Unternehmen und Unternehmern sowie des gemeinnützigen Sektors auf allen Ebenen der Planung und Durchführung (einschließlich von Partnerschaften zwischen Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen und Unternehmen) erleichtert und zu konkreter Evaluierung und Beobachtung ermutigt wird;

2.

die Einbeziehung unternehmerischer Fähigkeiten und Kompetenzen sowohl in einschlägige Erstausbildungsprogramme als auch in die berufliche Fortbildung für Lehrkräfte und Ausbilder zu fördern;

3.

Synergien zwischen der Erziehung zu unternehmerischem Denken in der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Karriereberatung zu fördern, um den Erwerb unternehmerischer Schlüsselkompetenzen zu unterstützen und die Unternehmensgründung als Karrierechance darzustellen;

4.

Unternehmensgründungen von Lernenden zu fördern und zu unterstützen, beispielsweise durch Förderung der Schaffung eines angemessenen Lernumfelds, der Bereitstellung solider Karriereberatung auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung und — insbesondere in den Bereichen der Hochschulbildung und der beruflichen Aus- und Weiterbildung — der Angebote an Mentoring und Gründerzentren für angehende Unternehmer;

5.

die Beteiligung von Unternehmern am Lernprozess zu erleichtern und anzuregen und auf den Erfahrungen von Absolventen aufzubauen, indem beispielsweise Unternehmer eingeladen werden, in Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu kommen, um mit den Lernenden, Lehrkräften und Ausbildern über ihre Erfahrungen zu diskutieren, oder indem Möglichkeiten für das Lernen am Arbeitsplatz, Praktika und Ausbildungsstellen bereitgestellt werden;

6.

bei der Beurteilung der Qualität und Effizienz der Erziehung zu unternehmerischem Denken in der allgemeinen und beruflichen Bildung möglichst Informationen über den beruflichen Werdegang von Absolventen zu verwenden;

7.

praktische unternehmerische Erfahrungen zu fördern, beispielsweise durch Kreativitätswettbewerbe, Unternehmensgründungen, Unternehmenssimulationen oder anhand unternehmerischer Lernprojekte, wobei das Erfordernis der Anwendung eines altersgerechten Ansatzes zu berücksichtigen ist;

8.

die von der thematischen Arbeitsgruppe zur Erziehung zu unternehmerischem Denken geleistete Arbeit zur Kenntnis zu nehmen;

Insbesondere im Hinblick auf Hochschulbildung, unter Berücksichtigung der institutionellen Autonomie:

9.

die Hochschuleinrichtungen in ihren Bemühungen zur Entwicklung gezielter Maßnahmen für die Bewältigung des institutionellen Wandels und der weiteren organisatorischen Entwicklung zu unterstützen, insbesondere im Hinblick auf die Förderung eines stärker unternehmerisch und innovativ ausgerichteten Denkens;

10.

die Anwendung des Online-Instruments HEInnovate (3) als Mittel zur Unterstützung der Hochschuleinrichtungen bei der Erarbeitung wirksamer Strategien für die vermehrte Entwicklung von unternehmerischen und innovativen Kompetenzen zu fördern, indem das Bewusstsein für diese Fragen und Herausforderungen geschärft wird und Orientierungen für deren Bewältigung gegeben werden;

11.

unter Berücksichtigung der Grundsätze für innovative Doktorandenausbildung (4), in denen auf die grundlegende Bedeutung des Strebens nach Spitzenforschung hingewiesen wird, die Rolle von Nachwuchsforschern als Akteuren des Wissenstransfers zu nichtakademischen Kreisen hervorzuheben, insbesondere und wo angemessen durch die Förderung des Zugangs von Doktoranden zur Industrie und anderen relevanten Beschäftigungssektoren und des Erwerbs verschiedener horizontaler Fähigkeiten, einschließlich unternehmerischer Kompetenz, durch angemessene Ausbildung oder praktische Erfahrung;

Insbesondere in Bezug auf Schulen, die berufliche Aus- und Weiterbildung und die Erwachsenenbildung, unter Berücksichtigung der institutionellen Autonomie:

12.

zur Bereitstellung von Diensten zu ermutigen, die Schulen sowie Einrichtungen und Anbieter von beruflicher Aus- und Weiterbildung und Erwachsenenbildung dabei unterstützen, Partner in der Geschäftswelt und bei sozialen Unternehmern zu finden;

13.

die Bemühungen von Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu fördern, Lernende durch den Austausch bewährter Verfahren und die Intensivierung der Verbindungen zu Unternehmen und sozialen Unternehmen bei der Unternehmensgründung zu unterstützen;

14.

die Verfügbarkeit von Ausbildungsprogrammen und anderen Initiativen für das Lernen am Arbeitsplatz mit unternehmerischer Dimension und den Zugang zu ihnen zu fördern;

15.

Anbieter von Erwachsenenbildung — wenn möglich — zu ermutigen, unternehmerische Fähigkeiten und Kompetenzen in das bestehende Lehrangebot oder durch besondere Kurse einzubeziehen;

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN

1.

in enger Abstimmung mit der im Kontext des Kooperationsrahmens ET 2020 eingerichteten Arbeitsgruppe zu Querschnittskompetenzen die Durchführbarkeit und den Nutzen der Entwicklung eines maßgeblichen Referenzrahmens für die unternehmerische Schlüsselkompetenz (5) auszuloten, wobei die verschiedenen Elemente der Kompetenz aufgezeigt werden und ein auf den Lernergebnissen und Lernniveaus gründender Ansatz verwendet wird. Hierdurch würde ein koordinierter Ansatz zwischen den verschiedenen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung unterstützt und dazu beigetragen, Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens zu berücksichtigen;

2.

den Austausch von Ideen und bewährten Verfahren auf nationaler und europäischer Ebene — beispielsweise über die Arbeitsgruppe zu Querschnittskompetenzen „ET 2020“ — zur Förderung der unternehmerischen Kompetenzen in der allgemeinen und beruflichen Bildung zu erleichtern;

3.

den Mehrwert der Entwicklung eines Instruments auf europäischer Ebene zu erkunden, anhand dessen die Bürger selbst ihre unternehmerischen Kompetenzen messen können, einschließlich der Feststellung ähnlicher bereits vorhandener Instrumente;

4.

die Möglichkeiten, die Erasmus+ bei der Unterstützung von Bildung für unternehmerisches Denken bietet, vollständig auszuschöpfen, beispielsweise durch Ermutigung zur Ausweitung von Kooperationen zwischen Bildung und Wirtschaft in Wissensallianzen für die Hochschulbildung und in Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten für die berufliche Aus- und Weiterbildung; insbesondere den Ergebnissen der Initiative „Europäische experimentelle Maßnahmen“ im Hinblick auf praktische unternehmerische Erfahrungen Rechnung zu tragen;

5.

die Ausbildung unternehmerischer Fähigkeiten und Kompetenzen für Lehrkräfte und Ausbilder beispielsweise durch Projekte, die Netze von Lehrkräften und Ausbildern zusammenbringen und in denen Unternehmer zur Mitwirkung angehalten werden, oder durch die Entwicklung neuer Lehrgänge oder Ressourcen, einschließlich des digitalen Lernens und des Online-Lernens zu fördern;

6.

im Kontext der Jugendgarantie der Frage nachzugehen, wie junge Menschen durch die entsprechende Ausbildung zu unternehmerischem Handeln angeleitet werden können, durch Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Arbeitswelt, damit junge Menschen bestimmt werden, die von der Jugendgarantie profitieren können, sowie durch die Förderung des Erlernens unternehmerischen Denkens durch die Teilnehmer an diesem Programm und durch das Darstellen von Geschäftsgründungen als Karrierechance;

7.

zu prüfen, wie andere europäische Ressourcen, wie der Europäische Sozialfonds, am besten verwendet werden können, um die Förderung unternehmerischer Kompetenz in der allgemeinen und beruflichen Bildung zu unterstützen;

8.

die Zusammenarbeit zwischen Unternehmern und Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung im Hinblick auf die Entwicklung innovativer Lösungen für die Bildung — beispielsweise durch Wettbewerbe und Gründerzentren — zu unterstützen;

9.

die Zusammenarbeit und den Austausch mit Netzen und Organisationen auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene zu unterstützen, die über Erfahrungen und Fachwissen im Bereich der Stärkung der unternehmerischen Kompetenz in der allgemeinen und beruflichen Bildung und im Bereich der Entwicklung von Instrumenten und Methodiken für die Förderung unternehmerischer Kompetenz als Schlüsselkompetenz verfügen;

10.

unter Berücksichtigung der von der Sachverständigengruppe zu Daten und Indikatoren für unternehmerisches Lernen und unternehmerische Kompetenz geleisteten Arbeit und unter angemessener Einbeziehung der Ständigen Arbeitsgruppe „Daten und Benchmarks“ den Nutzen und die Möglichkeit der Festlegung von Indikatoren für die Erziehung zu unternehmerischem Denken eingehender zu sondieren, um die Faktengrundlage zu erweitern und dazu beizutragen, Bereiche zu ermitteln, in denen es bewährte Verfahren gibt;

11.

das Potenzial der Entwicklung frei zugänglicher und offener digitaler Instrumente und freier und offener Online-Instrumente, mit denen verstärkt unternehmerische und innovative Fähigkeiten und Kompetenzen erworben werden können, ebenso zu sondieren wie die Zusammenarbeit mit der Open-Source-Gemeinschaft zur Förderung frei zugänglicher Unternehmensinstrumente sowie der Ausbildung für diese Instrumente;

Insbesondere im Hinblick auf Hochschulbildung, unter Berücksichtigung der institutionellen Autonomie:

12.

Synergien mit dem Forschungs- und Innovationssektor zu fördern, um Initiativen zur Entwicklung und Erweiterung unternehmerischer Fähigkeiten und Kompetenzen anzustoßen;

13.

die Weiterentwicklung, Anpassung und Verbreitung von HEInnovate als Instrument für unternehmerische und innovative Hochschuleinrichtungen zu unterstützen, indem die durch seine Anwendung in den Hochschuleinrichtungen, die sich zur Teilnahme entschieden haben, zusammengetragenen Fakten berücksichtigt werden, indem die Ergebnisse der nationalen Überprüfungen durch die OECD verwendet werden und indem der regelmäßige Austausch zwischen den Mitgliedstaaten und den maßgeblichen Akteuren der Hochschuleinrichtungen erleichtert wird;

14.

das EIT zu ersuchen, das Potential seines derzeit in der Entwicklung befindlichen Etiketts „zertifizierter Innovator und Unternehmer“ zu sondieren und dies mit seiner Gesamtbildungsagenda zu verknüpfen, indem die Ergebnisse im Einklang mit dem Informationsplan des EIT und unter Vermeidung zusätzlicher Verwaltungslasten weit verbreitet werden;

15.

gegebenenfalls das unternehmerische Potenzial der Hochschulbildung zu nutzen, indem die hierfür entscheidenden Faktoren im Lehrplan, außerhalb des Lehrplans und in den Einrichtungen bestimmt, diese breiter über Hochschuleinrichtungen und auf anderen Bildungsebenen propagiert und einschlägige Studien über die Förderung dieses Potenzials genutzt werden;

16.

der Rolle und der Folgewirkung des EU-Forums für den Dialog zwischen Hochschule und Wirtschaft Rechnung zu tragen, insbesondere den Empfehlungen seines Pfeilers „Unternehmergeist“ im Hinblick auf die Entwicklung innovativer Ansätze und die Förderung des Austausches zu Themen im Zusammenhang mit der unternehmerischen Kompetenz an der Schnittstelle zwischen Hochschulen und der Wirtschaft;

Insbesondere in Bezug auf Schulen, die berufliche Aus- und Weiterbildung und die Erwachsenenbildung, unter Berücksichtigung der institutionellen Autonomie:

17.

das Potenzial von Entrepreneurship 360 als Instrument zur Unterstützung von Schulen und Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung bei der Bestimmung und der Nutzung ihrer unternehmerischen Stärken und Schwächen zu sondieren;

18.

das Vernetzen von Lehrkräften/Ausbildern und die Projektentwicklung im Bereich der Bildung für unternehmerisches Denken beispielsweise über die Plattformen „eTwinning“ und „EPALE“ zu unterstützen;

19.

gegebenenfalls das Potenzial des Europäischen Wirtschaftsforums zur Berufsbildung zu sondieren, wobei insbesondere dessen Ergebnisse und Empfehlungen in Bezug auf unternehmerische Kompetenz zu berücksichtigen sind;

20.

im Rahmen der Europäischen Ausbildungsallianz Initiativen zur Entwicklung und Erweiterung unternehmerischer Fähigkeiten und Kompetenzen im Kontext von Ausbildungsprogrammen und anderen Programmen für das Lernen am Arbeitsplatz zu fördern;

NIMMT DIE ABSICHT DER KOMMISSION ZUR KENNTNIS,

1.

die Faktengrundlage im Bereich der Bildung für unternehmerisches Denken durch entsprechende Studien, wie den für 2015 geplanten thematischen Eurydice-Bericht, zu verbessern;

2.

über die Reichweite und die Auswirkungen des Instruments HEInnovate und dessen Methodik bis Mitte 2016 zu berichten und entsprechende Empfehlungen für dessen Weiterentwicklung vorzulegen;

ERSUCHT DIE KOMMISSION,

die erforderliche interne Koordinierung zu gewährleisten, damit alle Bereiche der allgemeinen und beruflichen Bildung in die Folgemaßnahmen zu diesen Schlussfolgerungen einbezogen werden.


(1)  Siehe Dok. EUCO 79/14, Seite 15, letzter Absatz.

(2)  In diesem Text wird der Begriff „Unternehmergeist“ im Sinne von „Eigeninitiative und unternehmerischer Kompetenz“ gemäß der Definition in der Empfehlung von 2006 verwendet und bezieht sich auf „die Fähigkeit des Einzelnen, Ideen in die Tat umzusetzen. Dies erfordert Kreativität, Innovation und Risikobereitschaft sowie die Fähigkeit, Projekte zu planen und durchzuführen, um bestimmte Ziele zu erreichen. Unternehmerische Kompetenz hilft dem Einzelnen nicht nur in seinem täglichen Leben zu Hause oder in der Gesellschaft, sondern auch am Arbeitsplatz, sein Arbeitsumfeld bewusst wahrzunehmen und Chancen zu ergreifen; sie ist die Grundlage für die besonderen Fähigkeiten und Kenntnisse, die diejenigen benötigen, die eine gesellschaftliche oder gewerbliche Tätigkeit begründen oder dazu beitragen. Dazu sollte ein Bewusstsein für ethische Werte und die Förderung einer verantwortungsbewussten Unternehmensführung gehören.“.

(3)  https://heinnovate.eu/intranet/main

(4)  Laut Schlussfolgerungen des Rates vom November 2011 über die Modernisierung der Hochschulbildung (ABl. C 372 vom 20.12.2011, S. 39, Absatz 10).

(5)  Im Zusammenhang mit dem Rahmen für Schlüsselkompetenzen gemäß der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates aus dem Jahre 2006 (ABl. L 394 vom 30.12.2006).


ANHANG

Politischer Hintergrund

1.

Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen (1);

2.

Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) (2);

3.

Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 26. November 2009 zur Entwicklung der Rolle der Bildung in einem leistungsfähigen Wissensdreieck (3);

4.

Schlussfolgerungen des Rates vom 16. März 2010 zu Europa 2020 (4);

5.

Schlussfolgerungen des Rates über die Modernisierung der Hochschulen (5);

6.

Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens (6);

7.

Entwurf von Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Mai 2014 zur Förderung des Unternehmergeists junger Menschen im Hinblick auf ihre soziale Inklusion (7);

8.

Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Mai 2014 zu wirksamer Lehrerausbildung (8);

9.

Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 26./27. Juni 2014, insbesondere Anlage I: Strategische Agenda für die Union in Zeiten des Wandels (9);

und

1.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Neue Denkansätze für die Bildung: bessere sozioökonomische Ergebnisse durch Investitionen in Qualifikationen (10), November 2012;

2.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Aktionsplan Unternehmertum 2020: den Unternehmergeist in Europa neu entfachen (11), Januar 2013.


(1)  ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10.

(2)  ABl. C 119 vom 28.5.2009, S. 2.

(3)  ABl. C 302 vom 12.12.2009, S. 3.

(4)  7586/10.

(5)  ABl. C 372 vom 20.12.2011, S. 36.

(6)  ABl. C 398 vom 22.12.2012, S. 1.

(7)  ABl. C 183 vom 14.6.2014, S. 18.

(8)  ABl. C 183 vom 14.6.2014, S. 22.

(9)  EUCO 79/14, S. 15.

(10)  14871/12 + ADD 1 bis ADD 8.

(11)  COM(2012) 795 final.


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