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Document 52015DC0385

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT 33. Jahresbericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Antidumping-, Antisubventions- und Schutzmaßnahmen der EU (2014)

COM/2015/0385 final

Brüssel, den 3.8.2015

COM(2015) 385 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

33. Jahresbericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament
über die Antidumping-, Antisubventions- und Schutzmaßnahmen der EU (2014)

{SWD(2015) 149 final}


BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

33. Jahresbericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament
über die Antidumping-, Antisubventions- und Schutzmaßnahmen der EU (2014)

Einleitung

Dieser Bericht behandelt die Antidumping-, Antisubventions- und Schutzmaßnahmen der Europäischen Union im Jahr 2014. Er wird nach Artikel 22a der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern („Antidumpinggrundverordnung“), Artikel 33a der Verordnung (EG) Nr. 597/2009 des Rates über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern („Antisubventionsgrundverordnung“) sowie Artikel 23 der Verordnung (EU) 2015/478 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Einfuhrregelung dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt.

Die genannten Verordnungen des Rates sind die Rechtsgrundlage für Antidumping- (AD), Antisubventions- (AS) und Schutzmaßnahmenuntersuchungen (SM) der Kommission. Bestehende Rechtsvorschriften, Begriffe und Verfahren werden in der beigefügten Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen umfassend erläutert.

Der vorliegende Kurzbericht gibt einen Überblick über die wichtigsten Ereignisse im Bereich des Handelsschutzes im Jahr 2014; wie in den vorangegangenen Jahren sind eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen und ausführliche Anhänge beigefügt. Der Bericht und die Arbeitsunterlage haben denselben Aufbau und enthalten dieselben Überschriften, so dass umfassendere Informationen in der Arbeitsunterlage leicht zu finden sind.

Der vorliegende Bericht und die Arbeitsunterlage sind auch im Internet unter http://ec.europa.eu/trade/issues/respectrules/anti_dumping/legis/index_en.htm einsehbar.

1.Überblick über Antidumping-, Antisubventions- und Schutzmaßnahmen-Untersuchungen und damit einhergehende Maßnahmen

1.1.Allgemeines

Die Zahl der geltenden Maßnahmen und laufenden Untersuchungen entspricht in etwa der Zahl des Jahres 2013. Allerdings hat sich das Fallaufkommen verändert. 2014 wurden wieder mehr neue Untersuchungen eingeleitet und die Zahl der Überprüfungen (insbesondere wegen bevorstehenden Außerkrafttretens) ging gegenüber dem Vorjahr zurück.

Ende 2014 waren in der EU 81 AD-Maßnahmen und 13 AS-Maßnahmen in Kraft.

2014 waren 0,29 % aller Einfuhren in die Union von AD- oder AS-Maßnahmen betroffen.

Die beigefügte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen gibt hierzu einen detaillierten Überblick. Auf die entsprechenden Anhänge der Arbeitsunterlage wird in den Überschriften verwiesen.

Zu den Zahlen für die Einleitung und den Abschluss von Fällen in den nachfolgenden Abschnitten ist anzumerken, dass die meisten 2014 abgeschlossenen Fälle 2013 eingeleitet wurden und über viele der 2014 eingeleiteten Fälle 2015 eine Entscheidung ansteht.

1.2.Neue Untersuchungen (Anhänge A bis E und Anhang N)

Im Jahr 2014 wurden 16 neue Untersuchungen eingeleitet. In 2 Verfahren wurden vorläufige Zölle verhängt. 3 Fälle wurden mit der Einführung endgültiger Zölle abgeschlossen. 4 Verfahren wurden ohne die Einführung von Maßnahmen abgeschlossen.

1.3.Überprüfungen

Die Überprüfungen machen weiterhin einen beträchtlichen Teil der Arbeit der TDI-Dienststellen aus. Tabelle 2 der Arbeitsunterlage enthält statistische Angaben für die Jahre 2010 bis 2014.

1.3.1.Überprüfungen wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Maßnahmen (Anhang F)

Nach Artikel 11 Absatz 2 der Antidumpinggrundverordnung bzw. Artikel 18 der Antisubventionsgrundverordnung treten Maßnahmen nach fünf Jahren außer Kraft, es sei denn, eine Überprüfung ergibt, dass sie in unveränderter Form aufrechterhalten werden sollten. Im Laufe des Jahres 2014 traten 2 Maßnahmen nach fünf Jahren automatisch außer Kraft.

Im Jahr 2014 wurden außerdem 10 Überprüfungen wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens von Maßnahmen eingeleitet. 8 Überprüfungen wurden mit der Aufrechterhaltung des geltenden Zolls für weitere 5 Jahre abgeschlossen. 4 Überprüfungen führten zur Einstellung der Maßnahmen.

1.3.2.Interimsüberprüfungen (Anhang G)

Nach Artikel 11 Absatz 3 der Antidumpinggrundverordnung bzw. Artikel 19 der Antisubventionsgrundverordnung können Maßnahmen während ihrer Geltungsdauer überprüft werden. Die Überprüfungen können auf bestimmte Aspekte des Dumpings/der Subventionierung oder der Schädigung beschränkt werden.

Im Jahr 2014 wurden insgesamt 5 Interimsüberprüfungen eingeleitet. 5 Interimsüberprüfungen wurden mit der Aufrechterhaltung oder Änderung des Zolls abgeschlossen, 2 Interimsüberprüfungen mit der Beendigung der Maßnahmen.

1.3.3.„Sonstige“ Interimsüberprüfungen (Anhang H)

3 „sonstige“, d. h. nicht unter Artikel 11 Absatz 3 der Antidumpinggrundverordnung bzw. Artikel 19 der Antisubventionsgrundverordnung fallende Überprüfungen wurden im Jahr 2014 abgeschlossen. Es wurden keine derartigen Prüfungen eingeleitet.

1.3.4.Überprüfungen für neue Ausführer (Anhang I)

Artikel 11 Absatz 4 der Antidumpinggrundverordnung bzw. Artikel 20 der Antisubventionsgrundverordnung sehen jeweils Überprüfungen für neue Ausführer und beschleunigte Überprüfungen zur Ermittlung individueller Dumpingspannen oder Ausgleichszölle vor; davon betroffen sind im jeweiligen Ausfuhrland ansässige Ausführer, die die Ware im Untersuchungszeitraum nicht exportierten. Solche Ausführer müssen nachweisen, dass sie wirklich neue Ausführer sind und tatsächlich erst nach Ende des Untersuchungszeitraums mit der Ausfuhrtätigkeit in die EU begonnen haben. Für solche neuen Ausführer kann ein individueller Zoll, der in der Regel niedriger ist als der landesweite Zoll, berechnet werden.

2014 wurden 2 Überprüfungen für neue Ausführer eingeleitet, während 3 derartige Überprüfungen abgeschlossen wurden.

1.3.5.Antiabsorptionsuntersuchungen (Anhang J)

Liegen ausreichende Beweise dafür vor, dass die Ausfuhrpreise nach dem ursprünglichen Untersuchungszeitraum und vor oder nach der Einführung der Maßnahmen zurückgegangen sind oder dass die Maßnahmen zu keiner oder nur zu einer unzureichenden Erhöhung der Weiterverkaufspreise oder der späteren Verkaufspreise der in die EU eingeführten Ware geführt haben, so kann eine Antiabsorptionsuntersuchung eingeleitet werden, um zu prüfen, ob die Maßnahmen sich auf die genannten Preise ausgewirkt haben. Die Dumpingspannen können in diesem Fall neu berechnet und der Zollsatz kann erhöht werden, um solchen niedrigeren Ausfuhrpreisen Rechnung zu tragen. Die Möglichkeit solcher Antiabsorptionsüberprüfungen ist in Artikel 12 der Antidumpinggrundverordnung bzw. Artikel 19 Absatz 3 der Antisubventionsgrundverordnung vorgesehen.

Im Jahr 2014 wurden 2 Antiabsorptionsüberprüfungen eingeleitet, keine derartige Überprüfung wurde abgeschlossen.

1.3.6.Umgehungsuntersuchungen (Anhang K)

Nach Artikel 13 der Antidumpinggrundverordnung bzw. Artikel 23 der Antisubventionsgrundverordnung können Untersuchungen wieder aufgenommen werden, wenn Beweise dafür vorgelegt werden, dass Maßnahmen umgangen werden.

Im Jahr 2014 wurden 3 derartige Untersuchungen eingeleitet. Eine Umgehungsuntersuchung wurde mit der Ausweitung der Maßnahmen abgeschlossen.

1.4.Untersuchungen zur Einführung von Schutzmaßnahmen (Anhang L)

Die EU ergriff 2014 keine Schutzmaßnahmen.

2.Durchsetzung von AD-/AS-Maßnahmen

2.1.Überwachung der Maßnahmen

Die Überwachung der geltenden Maßnahmen war auf vier Schwerpunktbereiche ausgerichtet: 1) Betrugsprävention, 2) Überwachung der Handelsströme und der Marktentwicklung, 3) Verbesserung der Wirksamkeit mittels geeigneter Instrumente und 4) Reaktion auf Unregelmäßigkeiten. Dadurch konnte die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten proaktiv die ordnungsgemäße Durchsetzung der handelspolitischen Schutzmaßnahmen in der Europäischen Union gewährleisten.

2.2.Überwachung von Verpflichtungen (Anhänge M und Q)

Zur Durchsetzung gehört auch die Überwachung von Verpflichtungen, da diese eine Form der AD-/AS-Maßnahmen darstellen. Die Kommission nimmt Verpflichtungsangebote an, wenn hinreichend belegt wird, dass dadurch die schädigenden Auswirkungen des Dumpings bzw. der Subventionen beseitigt werden.

Anfang 2014 waren 134 Verpflichtungen in Kraft. Im Laufe des Jahres 2014 waren folgende Veränderungen zu verzeichnen: Bei einem Unternehmen wurde die Verpflichtung zurückgezogen, weil ein Verstoß festgestellt worden war. Bei zwei Unternehmen wurden die jeweiligen Verpflichtungen zurückgezogen, weil sich die Umstände während der Umsetzung der Verpflichtungen geändert hatten. Im Fall eines Unternehmens lief die Verpflichtung aus, bei einem anderen wurde die Verpflichtung vom Europäischen Gerichtshof annulliert. Es wurden keine neuen Verpflichtungen angenommen. Damit waren Ende 2014 insgesamt 129 Verpflichtungen in Kraft.

3.Erstattungen

Nach Artikel 11 Absatz 8 der Antidumpinggrundverordnung bzw. Artikel 21 Absatz 1 der Antisubventionsgrundverordnung können Einführer die Erstattung der vereinnahmten Zölle beantragen, wenn nachgewiesen wird, dass die Dumping-/Subventionsspanne beseitigt oder unter den geltenden Zollsatz gesenkt worden ist.

Im Jahr 2014 wurden 42 neue Erstattungsanträge gestellt. Ende 2014 waren 13 Erstattungsuntersuchungen noch im Gange, die 31 Anträge betrafen. 31 Kommissionsbeschlüsse wurden 2014 angenommen: In 20 Fällen wurde eine teilweise Erstattung gewährt, in weiteren 11 Fällen wurde der Erstattungsantrag zurückgewiesen. 10 Anträge wurden zurückgezogen.

4.Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente (Trade Defence Instruments – TDI)

Nachdem die Kommission den Gesetzgebungsvorschlag im April 2013 zusammen mit einer Mitteilung angenommen hatte, durchläuft er im Rat und im Parlament das normale Rechtsetzungsverfahren. Das Parlament stimmte im April 2014 über eine legislative Entschließung ab und schloss damit seine erste Lesung ab. Zu diesem Zeitpunkt nahm die Kommission auch einen Entwurf von Leitlinien zu vier Themen zur Kenntnis, die angenommen werden sollen, wenn das Rechtsetzungsverfahren weiter fortgeschritten ist.

Durch die Modernisierung sollen die handelspolitischen Schutzinstrumente (TDI) an das reale Wirtschaftsleben angepasst werden, was für die Interessenträger von großer Bedeutung ist. Als vor mehr als 20 Jahren bei Abschluss der Uruguay-Runde die letzten wesentlichen Änderungen an den allgemeinen Regeln für die TDI vorgenommen wurden, wurde in einem völlig anderen Umfeld als heute Handel betrieben. Zum Nutzen aller Interessenträger ist daher eine Verbesserung des geltenden handelspolitischen Schutzsystems der EU angezeigt.

Im Zuge der Modernisierung sollen die Instrumente effizienter und wirksamer werden. Konkret sollen TDI praktische Lösungen für reale Problemen anbieten, denen Interessenträger gegenüberstehen, und dadurch einfacher zu nutzen sein sowie ein gezielteres Vorgehen gegen bestimmte unlautere Handelspraktiken unserer Handelspartner ermöglichen. Weitere wichtige Aspekte der Modernisierung sind die Steigerung der Transparenz und die Fokussierung auf KMU, wobei der Interessenausgleich nach wie vor ein wesentliches Merkmal darstellt.

5.Landesweiter Marktwirtschaftsstatus (MWS)

Nach derzeitiger Praxis kann ein Land als Marktwirtschaftsland für die Zwecke von Antidumpinguntersuchungen angesehen werden, wenn es fünf Kriterien erfüllt, die auch in der beigefügten Arbeitsunterlage aufgeführt sind. Sechs Länder haben einen landesweiten Marktwirtschaftsstatus beantragt: China, Vietnam, Armenien, Kasachstan, die Mongolei und Belarus.

Vietnam und Kasachstan lieferten 2014 weitere Informationen zur Untermauerung ihrer Anträge. Die vorgelegten Informationen wurden im Laufe des Jahres im Rahmen eigens einberufener Arbeitsgruppensitzungen mit Beamten der betreffenden Ministerien im jeweiligen Land geprüft. Neben diesen Angaben stützte sich die Kommission bei der Aktualisierung der länderspezifischen Bewertungen, die noch bis Ende 2014 im Gange war, auch auf Informationen aus unabhängigen Quellen.

Im April 2014 übermittelten die Kommissionsdienststellen der Mongolei einen Bewertungsbericht über deren Fortschritte in Sachen MWS, in dem das fünfte Kriterium als erfüllt erachtet wurde. In dem Bericht wurde der Schluss gezogen, dass die bei den übrigen vier Kriterien erzielten Fortschritte nicht ausreichen, damit auch diese als erfüllt betrachtet werden können.

Mit China fanden seit 2008 keine MWS-Konsultationen statt. Die Kommission war 2014 nach wie vor bereit, die Fortschritte Chinas bei der Erlangung des MWS zu erörtern, und hoffte, dass die chinesischen Behörden sich weiterhin am Prozess beteiligen und die für die MWS-Analyse durch die Kommission erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen würden.

Armenien nahm 2014 seine Mitwirkung am MWS-Prozess wieder auf, indem es einige aktualisierte Informationen über wirtschaftliche Entwicklungen sowie Antworten auf 2010 gestellte Fragen vorlegte. Die Bewertung dieses Dossiers wurde auf Grundlage dieser neuen Informationen fortgesetzt. Bezüglich Belarus ruhten die Arbeiten an diesem Dossier aufgrund der politischen Lage in diesem Land seit 2010.

6.Informations- und Kommunikationsmaßnahmen/Bilaterale Kontakte

6.1.Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

An Handelsschutzuntersuchungen („TDI-Untersuchungen“) teilzunehmen kann KMU angesichts ihrer geringen Größe und ihrer begrenzten Ressourcen vor gewisse Herausforderungen stellen. Im Dezember 2004 wurde ein Helpdesk für KMU eingerichtet, um KMU bei der Bewältigung dieser komplexen TDI-Verfahren zu unterstützen. Auch 2014 bearbeitete der Helpdesk Informationsanfragen. Diese Ersuchen reichten von fallspezifischen Fragen bis zu allgemeineren Fragen des Handelsschutzes, die sowohl die verfahrens- als auch materiellrechtlichen Aspekte der Verfahren betrafen. Auf der TDI-Website wird die Rolle der KMU in den TDIVerfahren zudem besonders hervorgehoben, und es werden praktische Beratung und Hilfestellung angeboten.

6.2.Bilaterale Kontakte/Informationsmaßnahmen – Wirtschaftszweige und Drittländer

Die Erläuterung der Rechtsvorschriften und Verfahren für die handelspolitischen Schutzmaßnahmen der EU sowie derer praktischen Anwendung ist ein wichtiger Aspekt der Tätigkeit der TDI-Dienststellen der Kommission.

Die Kommission organisierte 2014 für Beamte aus mehreren Drittländern zwei Fortbildungsseminare zum Thema „Instrumente und Praxis des EU-Handelsschutzes“. Bei einer Reihe weiterer bilateraler Kontakte wurden mit Drittländern, darunter China, Korea, Japan, Australien, Vietnam und Marokko, Gespräche über verschiedene Aspekte des Handelsschutzes geführt. 

Für Industrie- und Wirtschaftsverbände in der EU wurde im Februar 2014 ein Seminar veranstaltet, das die verschiedenen Interessenträger zusammenbrachte, um Aspekte der Instrumente und der Praxis des Handelsschutzes der EU zu erörtern. Zu den Teilnehmern zählten Vertreter von Hersteller- und Einführerverbänden sowie des Vertriebssektors. Darüber hinaus fanden 2014 eine Reihe von Treffen mit wichtigen europäischen Interessenverbänden (u. a. Business Europe) statt.

7.Anhörungsbeauftragter

Die Hauptaufgabe des Anhörungsbeauftragten besteht darin, die Verteidigungsrechte der interessierten Parteien zu wahren und auf diese Weise zu einer objektiven transparenten Anwendung der Regeln bei Handelsverfahren beizutragen. Die Rolle und die Befugnisse des Anhörungsbeauftragten der Generaldirektion Handel sind in einem offiziellen Mandat durch einen Beschluss des Präsidenten der Europäischen Kommission festgelegt, das einen ordnungsgemäßen Ablauf von Handelsverfahren und die Unparteilichkeit des Anhörungsbeauftragten gewährleistet. Der Anhörungsbeauftragte ist administrativ dem für die Handelspolitik zuständigen Kommissionsmitglied unterstellt. Die Tätigkeiten des Anhörungsbeauftragten werden nicht mehr in diesem Bericht behandelt, sondern in einem separaten Bericht, der unter folgendem Link abzurufen ist: http://ec.europa.eu/trade/trade-policy-and-you/contacts/hearing-officer/ .

8.Gerichtliche Überprüfung: Urteile des Gerichtshofs (EuGH) bzw. des Gerichts der Europäischen Union (EuG) (Anhang S)

2014 ergingen insgesamt 28 Urteile des Gerichts der Europäischen Union (EuG) bzw. des Gerichtshofs (EuGH) zu Antidumping- bzw. Antisubventionsmaßnahmen. 5 Urteile des EuGH betrafen Rechtsmittel gegen Entscheidungen des EuG, bei 4 Urteilen handelte es sich um Vorabentscheidungen.

2014 wurden 37 Klagen eingereicht, davon 28 vor dem EuG und 9 vor dem EuGH.

In Anhang S der Arbeitsunterlage sind die Ende 2014 noch beim Gericht der Europäischen Union und beim Gerichtshof anhängigen AD-/AS-Rechtssachen aufgelistet.

9.Tätigkeit im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO)

9.1.Streitbeilegung in den Bereichen AD, AS und SM 

Die WTO sieht ein straffes Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen ihren Mitgliedern vor, die die Anwendung der WTO-Übereinkommen betreffen.

2014 wurden zwei Panels eingesetzt, eines befasste sich mit Antidumpingmaßnahmen gegenüber Einfuhren von Fettalkoholen aus Indonesien (DS442) und ein weiteres mit Antidumpingmaßnahmen gegenüber Biodiesel aus Argentinien (DS473). Im Streitfall DS397 (Einhaltungsverfahren, (compliance procedures), die auf den WTO-Streit über endgültige Antidumpingmaßnahmen gegenüber bestimmten Verbindungselementen aus Eisen oder Stahl aus China folgten) fand im November 2014 die maßgebliche Panelsitzung mit den Streitparteien und Dritten statt. Schließlich führte die Kommission Konsultationen mit Russland über Methoden zur Kostenberichtigung und bestimmte Antidumpingmaßnahmen durch (hierzu wurde am 22. Juli 2014 ein Panel (DS474) eingesetzt), ferner mit Indonesien über Antidumpingmaßnahmen gegenüber Biodiesel (DS480) und mit Pakistan über Ausgleichsmaßnahmen gegenüber Einfuhren von PET (DS486).

9.2.Weitere Tätigkeiten auf WTO-Ebene 

Die Verhandlungsgruppe „Regeln“ führte 2014 keine Verhandlungen. Der Vorsitzende der Gruppe, Botschafter Wayne McCook, erörterte am 16. Dezember 2014 bei offenen Konsultationen mit den WTO-Mitgliedern mögliche weitere Schritte 2015 im Bereich der Regeln, einschließlich der Veranstaltung einer Sitzung zur Bestandsaufnahme und möglichen Arbeiten zum Thema Transparenz.

Die Fachgruppe, eine Untergruppe der Verhandlungsgruppe, trat im Laufe des Jahres zweimal zusammen. Sie erörterte eine Reihe von Themen im Zusammenhang mit der praktischen Durchführung von Antidumpinguntersuchungen, darunter Auslaufüberprüfungen, Preisverpflichtungen und das Konzept der betroffenen Ware.

Parallel zu diesen Tätigkeiten wirkten die Kommissionsdienststellen weiter an den regulären Arbeiten der Ausschüsse „Antidumping“, „Subventionen“ und „Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen“ mit. Die Ausschüsse trafen sich zweimal zu Ausschuss-Sondersitzungen, um Notifizierungen zu prüfen, darunter die neue und vollständige Subventionsnotifizierung der EU von 2013.

10.Schlussfolgerung

Das Jahr 2014 zeichnete sich durch einen Anstieg bei neu eingeleiteten Untersuchungen und einen Rückgang bei den Überprüfungen wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Maßnahmen aus. Wie in den vorausgegangenen Jahren spiegelt dies die Art der eingereichten, durch Anscheinsbeweise untermauerten Anträge wider. Gemäß dem Trend der vorausgegangenen Jahre wurden von der EU keine Schutzmaßnahmen getroffen.

Die Arbeiten am Vorschlag zur Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente wurden fortgesetzt: Das Parlament stimmte im April 2014 über eine legislative Entschließung ab, schloss seine erste Lesung ab und im Rat fanden Gespräche statt.

Die TDI-Dienststellen der Kommission führten ihre auf Beamte in Drittstaaten, sowie den Wirtschaftszweig der Union und Einführer zugeschnittene Informationsarbeit fort.

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