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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Dokument 52014XC0926(07)

Veröffentlichung eines Eintragungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

ABl. C 336 vom 26.9.2014, S. 27-29 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

26.9.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 336/27


Veröffentlichung eines Eintragungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

(2014/C 336/10)

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) Einspruch gegen den Antrag zu erheben.

EINZIGES DOKUMENT

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel  (2)

„CARNIKAVAS NĒĢI“

EG-Nr.: LV-PGI-0005-01153 — 11.9.2013

g. g. A. ( X ) g. U. ( )

1.   Name

„Carnikavas nēģi“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Lettland

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels

3.1.   Erzeugnisart

Klasse 1.7. Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus.

3.2.   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

Der Name „Carnikavas nēģi“ bezeichnet Flussneunaugen (Lampetra fluviatilis), die in einem bestimmten Zeitraum (vom 1. August bis 1. Februar) in einer bestimmten Region — dem Fluss Gauja in der Gemeinde Carnikava — gefangen werden. Dieser Antrag betrifft frische Neunaugen und gekochte Neunaugen in Aspik.

Der Name „Carnikavas nēģi“ bezeichnet frische Neunaugen mit folgenden Merkmalen:

langes, schmales Rundmaul und glatter Körper,

Saugmaul,

keine Brust- oder Bauchflossen,

Mindestlänge von 23 cm, Höchstlänge von 52 cm und Mindestgewicht von 80 g,

Körperfärbung: am Rücken und den oberen Flanken: dunkles Blaugrün, Blaugrau oder Grünbraun, an den unteren Flanken und der Bauchseite: gräulich, golden oder weiß,

Lebenserwartung von bis zu sieben Jahren.

Der Name „Carnikavas nēģi“ bezeichnet das Produkt „gekochte Neunaugen in Aspik“, das zu 70 % aus Neunaugen und zu 30 % aus Aspik besteht.

Die gekochten Neunaugen werden im Ganzen verpackt, haben eine zarte oder leicht feste Konsistenz, werden flachgedrückt, besitzen eine braune Farbe und sind in durchsichtigem gelbem oder braunem Aspik eingelegt. Sie haben einen kräftigen, vollmundigen und leicht salzigen Geschmack.

3.3.   Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

Zum Kochen verwendete „Carnikavas nēģi“ können frisch oder gekühlt sein; das Aspik wird aus Wasser, Salz und Gelatine hergestellt.

3.4.   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs)

Die Neunaugen werden nicht gefüttert. Sie suchen sich ihr Futter in der freien Wildbahn selbst.

3.5.   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

Folgende Phasen des Erzeugungsprozesses müssen in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen:

die jährliche Wiederauffüllung der Bestände in der Gauja durch Freilassung junger, in diesem Fluss aufgezogener Neunaugen in dessen Oberlauf;

der „Carnikavas nēģi“ muss in der Zeit zwischen dem 1. August und dem 1. Februar mithilfe von Korbreusen im Unterlauf der Gauja in der Nähe ihrer Mündung gefangen werden;

Zubereitung des Neunauges — Garen über einem Kohlenfeuer und Einlegen in Aspik.

3.6.   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.

3.7.   Besondere Vorschriften für die Etikettierung

Die Bezeichnung „Carnikavas nēģi“ wird sowohl für frische als auch für gekochte Neunaugen in Aspik verwendet, die zum Verkauf bestimmt sind. Werden die Fische im Groß- oder Einzelhandel verkauft, muss diese Bezeichnung auf der Verpackung des Produkts oder am Produkt selbst sichtbar sein.

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

Gemeinde Carnikava. Die Neunaugen werden in dem Abschnitt des Flusses Gauja gefangen, der sich auf dem Gebiet der Gemeinde Carnikava befindet.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

5.1.   Besonderheit des geografischen Gebiets

Der Fischfang sowohl im Meer als auch im Fluss Gauja auf dem Gebiet der heutigen Gemeinde Carnikava hat eine lange Tradition. Die Neunaugenfischerei war eine der Haupteinnahmequellen des im 17. Jahrhundert errichteten Gutshofs von Carnikava. Heute ist Carnikava das einzige Gebiet, in dem an den Ufern der Gauja der Fang von Neunaugen erlaubt ist.

In Bezug auf die besten Fangplätze, die Lebensräume der Neunaugen und den Einfluss der Witterungsbedingungen auf deren Verhalten folgen die Fischer heute noch immer den jahrhundertealten, von Generation zu Generation weitergegebenen Traditionen. Diese Überlieferungen besagen, dass beispielsweise nach einer Vollmondnacht keine Neunaugen in den Reusen zu finden sind und sich diese Fische leichter in schlammigen Gewässern fangen lassen. Darüber hinaus müssen stets neue Fangplätze ausfindig gemacht werden, da sich das Flussbett der Gauja jedes Jahr verändert.

Neunaugen sind seit jeher von besonderer Bedeutung für Carnikava: durch sie hatte die dortige Bevölkerung Arbeit, sie gelangte zu Wohlstand und erwarb umfassende Erfahrungen und Fähigkeiten in Bezug auf den Fang, die erforderlich sind, um aus diesen Fischen köstliche Mahlzeiten zuzubereiten. Aus diesem Grund wurde Carnikava außerhalb Lettlands sogar als „Königreich der Neunaugen“ bezeichnet. Dank dieser Fische ist Carnikava seit dem 17. Jahrhundert weithin bekannt, wozu selbstverständlich auch die lokale Bevölkerung beitrug, die stets zusammenhielt und sich gegenseitig in guten und schlechten Zeiten unterstützte.

Durch die Neunaugen erlangte Carnikava weit über die Grenzen Lettlands hinaus Bekanntheit, wodurch seine traditionelle Neunaugenfischerei bis zum heutigen Tag aufrechterhalten werden konnte. Ein Neunauge ziert auch das Wappen der Gemeinde Carnikava.

Damit sich die Bestände erholen und die mit dem Fang und der Verarbeitung der Fische verbundenen Fähigkeiten an künftige Generationen weitergegeben werden können, werden große Anstrengungen zur Wiederauffüllung der Bestände unternommen: jedes Jahr werden die Bestände in der Gauja durch Freilassung junger, in diesem Fluss aufgezogener Neunaugen in dessen Oberlauf wieder aufgefüllt. Die künstliche Wiederauffüllung von Fischbeständen stellt eine über 100 Jahre alte lettische Tradition dar. Bereits 1896 kam in Carnikava ein Brutschrank für Fischeier zum Einsatz.

5.2.   Besonderheit des Erzeugnisses

Der besondere Geschmack des „Carnikavas nēģi“ beruht auf dem handwerklichen Können der Bewohner von Carnikava in Bezug auf Fang und Zubereitung des Fischs, das seit dem 17. Jahrhundert weitergegeben wird und auf Handarbeit und Erfahrung basiert.

Die speziellen Vorschriften für die traditionelle Zubereitung von Neunaugen gelten für in dem abgegrenzten Gebiet gefangene Flussneunaugen, die sich im Vergleich zu Fischen aus anderen Flüssen durch ihre Sauberkeit (sie sind frei von Sand) auszeichnen.

Seinen besonderen Geschmack verdankt das Erzeugnis sowohl den Kochkünsten des Herstellers, die ihm die notwendige Farbe und Konsistenz verleihen, als auch der richtigen Garzeit, durch die die Neunaugen die entsprechende Zartheit erhalten.

5.3.   Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g. U.) bzw. einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g. g. A.)

Der Zusammenhang zwischen dem Erzeugnis und dem geografischen Gebiet basiert auf dem Ansehen des Erzeugnisses „Carnikavas nēģi“ und dem handwerklichen Können der lokalen Fischer und Fischverarbeiter, die die alten Traditionen und Methoden bewahren.

Die Bedeutung und das Ansehen der Neunaugenfischerei belegen historische Aufzeichnungen, in denen das heutige Carnikava wegen der Fischereitätigkeit des örtlichen Gutshofs als „Königreich der Neunaugen“ bezeichnet wird. Erste Anleitungen zur Zubereitung von Neunaugen gab es bereits 1882. 1913 wurden die überlieferten Garmethoden für Neunaugen erstmals in Rezepten festgehalten, in denen das Garen von Neunaugen in Öfen unter Zugabe von kochendem Wasser beschrieben wurde.

Bereits Anfang des 19. Jahrhunderts waren Neunaugen aus Carnikava, die an der Gauja-Mündung auf dem Gebiet der Gemeinde Carnikava gefangen und gekocht wurden, für ihre hervorragende Qualität bekannt.

Heute bezeugen Besucher aus ganz Lettland, die zum alljährlichen Neunaugenfest in die Stadt reisen, wie hoch die Neunaugen aus Carnikava geschätzt werden. Am vorletzten Sonntag im August werden dort jedes Jahr die jahrhundertealten Traditionen des Fangs und der Zubereitung von Neunaugen gefeiert. Neunaugen werden zu Suppe verarbeitet, gegrillt, gekauft und verkauft, und es gibt auch ein Neunaugen-Wettessen. Mit diesem Fest wird die Neunaugen-Fangsaison in Carnikava eröffnet.

Auf lettischen und ausländischen Messen wurden lokalen Unternehmen Qualitätspreise für gekochte Neunaugen in Aspik verliehen. „Carnikavas nēģi“ in Aspik hat eine der höchsten lettischen Auszeichnungen erhalten — den Titel „Lokales Identitätsprodukt 2011“ (LIP), den das lettische Landwirtschaftsforum für Nahrungsmittel vergibt, die bestimmte Qualitäts- und Geschmackskriterien erfüllen, bei der regionalen Bevölkerung hoch angesehen sind, in einem bestimmten geografischen Gebiet unter Verwendung lokaler Ressourcen erzeugt werden und zur nachhaltigen Entwicklung des betreffenden Gebiets beitragen.

Auf dem Programm einiger Anbieter von Rundfahrten stehen auch Besuche bei Neunaugen-Erzeugern, deren Produkte verkostet werden können, sowie der Besuch des Heimatkundemuseums, in dem die Bedeutung der Neunaugenfischerei und -verarbeitung für die Region anhand von Exponaten veranschaulicht wird.

Die Gemeinde Carnikava hat an Tourismusmessen in Finnland, Estland und Russland teilgenommen und dort ihre Traditionen in Bezug auf den Fang und die Zubereitung von Neunaugen präsentiert.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation

(Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 (3))

http://www.pvd.gov.lv/lat/kreis_izvlne/novertesana_un_registracija/lauksaimniecibas_un_partikas_p/


(1)  ABl. L 343 vom 14.12.2012. S. 1.

(2)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12. Ersetzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012.

(3)  Siehe Fußnote 2.


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