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Document 52014XC0912(01)

    Veröffentlichung eines Änderungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

    ABl. C 310 vom 12.9.2014, p. 4–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    12.9.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 310/4


    Veröffentlichung eines Änderungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

    2014/C 310/03

    Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates Einspruch gegen den Antrag zu erheben (1).

    ÄNDERUNGSANTRAG

    VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

    zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel  (2)

    ÄNDERUNGSANTRAG GEMÄSS ARTIKEL 9

    „TOMA PIEMONTESE“

    EG-Nr.: IT-PDO-0117-01074 — 3.1.2013

    g. g. A. ( ) g. U. ( X )

    1.   Rubrik der Produktspezifikation, auf die sich die Änderung bezieht

        Name des Erzeugnisses

        Beschreibung des Erzeugnisses

        Geografisches Gebiet

        Ursprungsnachweis

        Herstellungsverfahren

        Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

        Etikettierung

        Einzelstaatliche Vorschriften

        Sonstiges [zu präzisieren] Futter, geografisches Gebiet

    2.   Art der Änderung

        Änderung des Einzigen Dokuments oder der Zusammenfassung

        Änderung der Spezifikation einer eingetragenen g. U. oder g. g. A., für die weder ein Einziges Dokument noch eine Zusammenfassung veröffentlicht wurde

        Änderung der Spezifikation, die keine Änderung des veröffentlichten Einzigen Dokuments erfordert (Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006)

        Vorübergehende Änderung der Spezifikation aufgrund der Einführung verbindlicher gesundheitspolizeilicher oder pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen durch die Behörden (Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006)

    3.   Änderung(en)

    Beschreibung des Erzeugnisses

    Zur besseren Information der Verbraucher wurde das Wort „semicotto“ (halbgar gekocht) gestrichen, da das Ankochen in der geltenden Produktspezifikation nicht verbindlich vorgeschrieben war, sodass der Verbraucher in Bezug auf die tatsächliche Beschaffenheit des Erzeugnisses irregeführt werden konnte.

    Darüber hinaus wird präzisiert, dass die angegebenen Maße und Gewichte der Mindestreifezeit entsprechen, da es bei längerer Reifung zu erheblichen Größen- und Gewichtsverlusten kommen kann.

    Da die Käselaibe im Verlauf des Reifungsprozesses an Gewicht verlieren, wird klargestellt, dass sich die Angaben zu Maßen und Gewichten auf die Mindestreifezeit beziehen, um sicherzustellen, dass die Kontrolle des Erzeugnisses nach einheitlichen Kriterien erfolgt. Das führte zu einer Änderung beim Höchstgewicht der Käselaibe, dessen Wert von 8 kg auf 9 kg erhöht wurde.

    Die Beschreibung des Teigs für den halbfetten Typ Toma semigrasso wird dahingehend präzisiert, dass der zunächst elastische Teig im Verlauf des Reifungsprozesses eine halbfeste Struktur annimmt.

    Um beim Verbraucher keine Unsicherheit aufkommen zu lassen, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Rinde nicht zum Verzehr geeignet ist.

    Herstellungsverfahren

    Nach der aktuellen Spezifikation muss „die Milch zur Erzeugung von Toma Piemontese beider Typen aus mindestens zwei aufeinanderfolgenden Melkgängen stammen bzw. beim Vollmilchkäse aus nur einem Melkgang“. Dieser Passus wurde dahingehend umformuliert, dass „die Milch zur Herstellung der beiden in Artikel 2 der Spezifikation angeführten Typen aus einem oder mehreren Melkgängen stammen muss“.

    Durch die Einführung automatischer Melksysteme kann die Anzahl der täglichen Melkgänge erhöht werden. Vom wissenschaftlich-technischen Standpunkt aus gesehen, werden dadurch die Eigenschaften der Milch nicht beeinträchtigt; insbesondere die Zusammensetzung in Bezug auf den Fettgehalt (Gramm Fett pro Tag) und den Eiweißgehalt (Gramm Eiweiß pro Tag) ist statistisch vergleichbar mit der durch traditionelles Melken gewonnenen Milch.

    Diese Melksysteme können sogar zur Verbesserung der Tiergesundheit beitragen, weil für die Kühe der Stress entfällt, der bei nur zwei Melkgängen im Fall besonders hoher Laktationsspitzen entsteht. Die Möglichkeit, auch öfter als zweimal am Tag hohe Milchmengen abzumelken, mindert zudem den Stress auf das Euter und die Zitzen und erlaubt eine Verbesserung der mikrobiologischen Qualität, was sich positiv auf die Zusammensetzung der Milch auswirkt und das Auftreten von Euterentzündungen verringert.

    Da die geltende Spezifikation keine Angaben darüber enthält, ob Rohmilch oder wärmebehandelte Milch zu verwenden ist, wird nun präzisiert, dass sowohl Rohmilch als auch wärmebehandelte Milch erlaubt sind.

    Zur Ruhezeit der Milch wird präzisiert, dass diese vom Zeitpunkt der Eingabe in den Kessel an berechnet wird. Zu der beim halbfetten Typ vorgesehenen Teilentrahmung wird präzisiert, dass diese sowohl durch natürliche Aufrahmung als auch mechanisch erzielt werden kann.

    Die Produktspezifikation wird um die Möglichkeit einer Beimpfung der Milch mit Milchbakterienkulturen und/oder natürlichen Starterkulturen ergänzt. Die in den letzten Jahren zu verzeichnende generelle Verbesserung der Eigenschaften der Milch hat eine deutliche Verringerung der Zahl der darin enthaltenen Bakterien bewirkt, was in einigen Fällen zu Problemen bei der Gerinnung der Milch und der Reifung des Käses geführt hat. Um hier Abhilfe zu schaffen, muss bisweilen auf Milchbakterienkulturen und/oder natürliche Starterkulturen zurückgegriffen werden, damit ein geeigneter Säuregrad erreicht und die Konsistenz der Dickete verbessert wird.

    Des Weiteren wird die maximale Gerinnungstemperatur der Milch von bisher 35 °C auf 38 °C erhöht, weil sich bei dieser Gerinnungstemperatur (der Temperatur der Milch unmittelbar nach dem Melken) die Milchbakterienkulturen und die natürlichen Starterkulturen besser entwickeln.

    Der Säuregehalt der Milch wird nicht mehr wie bisher als SH-Zahl, sondern als pH-Wert angegeben. Damit liegt ein präziserer Indikator vor, der zuverlässigere Werte und damit auch bessere Messergebnisse liefert.

    Die Gerinnungszeit ist in der aktuellen Spezifikation mit 30-40 Minuten angegeben. Es empfiehlt sich, nur den Höchstwert von 40 Minuten anzugeben, weil die Gerinnungszeit je nach Temperatur der Milch und verwendeter Labmenge erheblich schwankt. Auch bei einer etwaigen späteren Erwärmung der Dickete sollte auf die untere Temperaturgrenze verzichtet und nur die Höchsttemperatur von 48 °C angegeben werden. Die Erfahrung und die in den vergangenen Jahren gesammelten Daten zeigen, dass die Gerinnungszeit bisweilen unter 30 Minuten liegt und die Dickete nicht immer bis zur vorgesehenen Mindesttemperatur erwärmt werden muss, damit sie ihre charakteristische Konsistenz erreicht. Es erscheint deshalb angezeigt, die Entscheidung über die geeignete Temperatur und Gerinnungszeit dem Käser mit seiner Erfahrung und seinen Fachkenntnissen zu überlassen, der diese unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren trifft.

    Das Einlegen in Salzlake, das gemäß der aktuellen Spezifikation für 24-48 Stunden erfolgen soll, führt vor allem bei kleineren Käselaiben häufig zu Problemen, weil der Käse bei Anwendung dieser Zeitwerte bisweilen zu salzig wird. Auch hier erscheint es sinnvoll, nur den Höchstwert von 48 Stunden anzugeben, um ein korrektes Salzen des Erzeugnisses sicherzustellen.

    In Bezug auf die Reifungsphase wurden die Werte für Luftfeuchtigkeit und Temperatur geändert.

    In der derzeitigen Spezifikation ist ein Feuchtigkeitswert von ca. 85 % vorgegeben. Bei dieser Angabe, die von den Erzeugern immer als Durchschnittswert verstanden wurde, kam es im Lauf der Jahre zu Auslegungsproblemen. Deshalb wurde die „Circa“-Angabe dahingehend präzisiert, dass sie nun auch jahreszeitliche Schwankungen von ± 13 % umfasst.

    Bei der Temperatur wurde ein Höchstwert festgelegt und die bisherige Angabe eines Temperaturintervalls von 6°-10 °C durch die Höchsttemperatur von 13 °C ersetzt.

    Diese Änderungen erlauben eine bessere Steuerung der Reifung des Erzeugnisses unter besonderer Berücksichtigung der Bedingungen in Räumen ohne Klimaanlage, die jahreszeitlichen Schwankungen unterliegen.

    Etikettierung

    Um die Authentizität des in Verkehr gebrachten „Toma Piemontese“ sicherzustellen und seine korrekte Identifizierung zu ermöglichen, ist die Anbringung einer Ursprungskennzeichnung im Zentrum einer der flachen Seiten des Laibs vorgesehen.

    Sonstiges

    Futter

    In der aktuellen Spezifikation wird nicht angegeben, wie hoch der Anteil des im Erzeugungsgebiet gewonnenen Futters für die Milchkühe sein muss. Um den Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet zu verdeutlichen, wurde dieser Passus dahingehend präzisiert, dass die typische Futterration der Milchkühe aus frischem Grünfutter oder Silage besteht, die durch andere geeignete Futtermittel ergänzt werden können und vorwiegend (zu über 50 Gewichtsprozent) aus dem Erzeugungsgebiet stammen.

    Geografisches Gebiet

    Das geografische Gebiet wurde nicht geändert; es umfasst nach wie vor dieselben Gemeinden. Seit der Einrichtung der Provinz Verbania Cusio Ossola gehören dazu auch einige früher zur Provinz Novara zählende Gemeinden. Die neue Provinz besteht aus 77 Gemeinden, die früher alle zur Provinz Novara gehörten.

    EINZIGES DOKUMENT

    VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

    zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel  (3)

    „TOMA PIEMONTESE“

    EG-Nr.: IT-PDO-0117-01074 — 3.1.2013

    g. g. A. ( ) g. U. ( X )

    1.   Name

    „Toma Piemontese“

    2.   Mitgliedstaat oder Drittland

    Italien

    3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels

    3.1.   Erzeugnisart

    Klasse 1.3 — Käse

    3.2.   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

    „Toma Piemontese“ ist ein reiner Kuhmilchkäse, der entweder aus Vollmilch (Typ „a latte intero“) oder aus teilentrahmter Milch (Typ „semigrasso“) hergestellt wird.

    Das Endprodukt muss die folgenden Merkmale aufweisen:

    —   Form: zylindrisch mit planer oder fast planer Ober- und Unterseite und leicht konvexem Rand.

    —   Größe: Durchmesser des Laibs 15-35 cm, Höhe 6-12 cm.

    —   Gewicht: 1,8-9 kg.

    (Diese Maße und Gewichte gelten für das Erzeugnis nach der Mindestreifungsdauer)

    —   Rinde Vollmilchtyp: elastisch und glatt, Farbe je nach Reifungsdauer hell strohfarben bis rötlich braun, nicht zum Verzehr geeignet.

    —   Rinde halbfetter Typ: wenig elastisch, rustikales Aussehen, von intensiv strohgelber bis rötlich brauner Farbe, nicht zum Verzehr geeignet.

    —   Struktur des Käseteigs: beim Vollmilchtyp weich mit zahlreichen kleinen Löchern, beim halbfetten Typ elastisch oder halbfest (je nach Stand der Reifung), mit kleinen Löchern.

    —   Farbe des Käseteigs: weiß-strohgelb.

    —   Geschmack: süß und mit angenehmem, feinem Aroma beim Vollmilchtyp, beim halbfetten Typ intensiv und harmonisch mit markantem Aroma, dessen Intensität im Verlauf des Reifungsprozesses zunimmt.

    —   Fettgehalt in der Trockenmasse: mindestens 40 % beim Vollmilchtyp, beim halbfetten Typ mindestens 20 %.

    3.3.   Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

    Kuhmilch, Salz, Kälberlab, ggf. Milchbakterienkulturen und/oder natürliche Starterkulturen. Die natürlichen Starterkulturen müssen im Erzeugungsgebiet produziert oder aus einer früheren Produktion übernommen werden.

    3.4.   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs)

    Das Futter für die Milchkühe muss vorwiegend aus frischem Grünfutter und/oder Silage oder aus Heufutter bestehen, das größtenteils auf Wiesen und Weideflächen im abgegrenzten geografischen Gebiet gewonnen wurde.

    3.5.   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

    Der gesamte Erzeugungsprozess (Milchviehhaltung und Gewinnung der Milch, Dicklegung, Weiterverarbeitung der Dickete, Einformen, Reinigen, Salzen und Reifen) muss in dem in Punkt 4 spezifizierten Gebiet erfolgen.

    3.6.   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.

    „Toma Piemontese“ kann als ganzer Käselaib oder aufgeschnitten, portioniert oder abgepackt in den Handel gelangen. Das Portionieren und Abpacken kann auch außerhalb des Erzeugungsgebiets erfolgen.

    3.7.   Besondere Vorschriften für die Etikettierung

    Vor der Vermarktung erfolgt die Kennzeichnung der Käselaibe mit einem Papieretikett von 14-27 cm Durchmesser sowie mit einer Markierung, die aus dem Logo der geschützten Ursprungsbezeichnung und einem „S“ beim halbfetten Typ besteht und mit einem geeigneten Prägestempel mittig auf der Oberseite jeden Laibs angebracht wird. Erst nach dieser Kennzeichnung darf „Toma Piemontese“ als g. U.-Erzeugnis vermarktet werden.

    Für die Anbringung des Papieretiketts darf Lebensmittelleim verwendet werden.

    Das Logo von „Toma Piemontese“ g. U. besteht aus einer stilisierten Kuh mit blauem Rumpf und der weißen Aufschrift „Toma Piemontese“; ein Ring aus schmalen Streifen in den italienischen Nationalfarben schließt es nach außen ab.

    Das Einprägen des Ursprungskennzeichens erfolgt mit einem Plastikstempel, der in der Mitte den Kopf einer Kuh mit einem stilisierten „T“ zeigt; links von diesem Symbol ist der alphanumerische Code des Erzeugungsbetriebs anzubringen, der aus einem Großbuchstaben und zwei Ziffern besteht. Beim halbfetten Typ Toma semigrasso muss mittig über dem Logo in einem geeigneten Fenster ein großes „S“ zu sehen sein.

    Das Papieretikett enthält im Zentrum das Logo von „Toma Piemontese“ g. U. und in einem grünen äußeren Ring den Schriftzug „Toma Piemontese Dop“. Beim halbfetten „Toma Piemontese Semigrasso“ muss auch das Wort Semigrasso erscheinen. Das Logo ist auch auf dem portionierten Erzeugnis anzubringen.

    4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

    Das Gebiet, in dem die Milch für „Toma Piemontese“ gewonnen und zu Käse verarbeitet wird und die Reifung des Käses erfolgt, umfasst das gesamte Verwaltungsgebiet der Provinzen Novara, Vercelli, Biella, Torino, Cuneo und Verbania Cusio Ossola sowie das Gebiet der Gemeinden Monastero Bormida, Roccaverano, Mombaldone, Olmo Gentile und Serole in der Provinz Asti und Acqui Terme, Terzo, Bistagno, Ponti und Denice in der Provinz Alessandria.

    5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

    5.1.   Besonderheit des geografischen Gebiets

    Das abgegrenzte geografische Gebiet zeichnet sich durch reichliche Niederschläge (Jahresniederschlag: 800-1 500 mm) aus, die gut übers Jahr verteilt sind, mit Minimalwerten im Winter, einem Spitzenwert im Frühjahr und Nebenmaxima im Sommer und im Herbst, sowie durch umfangreiche Bewässerungsmöglichkeiten in den Ebenen. Die klimatischen Bedingungen (tägliche Sonneneinstrahlung von 5,4 h im Jahresdurchschnitt, mit einem Höchstwert von 8,4 h pro Tag im Juli und Minima von 3,5 h im November und im Dezember) und die spezifische Bodenbeschaffenheit bilden eine einzigartige Mischung, die nirgendwo sonst in Europa anzutreffen ist. Diese pedoklimatischen Bedingungen beeinflussen die Merkmale des Viehfutters, denn die Futterpflanzen unterliegen hier geringerem Wärme- und Wasserstress, was ein kräftiges, üppiges Wachstum befördert. Die Wiesen und Weiden sowie generell alle Futterkulturen im Erzeugungsgebiet sind besonders reich an Weidelgras, Luzernen und anderen wertvollen Gräsern und Leguminosen wie z. B. Klee. Die Qualität der Futtermittel erlaubt eine optimale Milchproduktion, die die Grundlage für einen Käse mit einzigartigem Aroma bildet.

    Diese spezifischen Bedingungen sind auch für das Milchvieh von Vorteil, denn sie beeinflussen die Haltungsbedingungen der Tiere und tragen so zu ihrem Wohlbefinden bei.

    Das besondere Geschick der Käser bei der Bruchbereitung ist entscheidend für die erforderliche Konsistenz der Käsemasse, die weich sein und zahlreiche kleine Löcher enthalten soll.

    5.2.   Besonderheit des Erzeugnisses

    Die Struktur von „Toma Piemontese“ ist durch einen weichen Teig mit zahlreichen kleinen Löchern gekennzeichnet.

    5.3.   Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g. U.) bzw. einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g. g. A.)

    Die Verknüpfung der besonderen klimatischen Bedingungen (hohe Niederschlagsmengen, hohe Luftfeuchtigkeit und charakteristische Sonneneinstrahlung) mit der Fähigkeit der Käser, diese optimal zu nutzen, macht „Toma Piemontese“ zu einem Spitzenkäse mit besonders weichem Teig, bei dessen Herstellung die Möglichkeiten des Erzeugungsgebiets optimal genutzt werden. Das große Geschick der Käser beim Zerschneiden der ohne Kochen bzw. nur durch leichte Erhitzung erzeugten Dickete lässt einen Bruch mit so kleinen Körnern entstehen, dass das Verhältnis von Käsemasse und Molke perfekt austariert ist.

    Aufgrund der besonderen Art der Reifung, die traditionsgemäß in natürlichen Grotten oder anderen geeigneten Räumen mit sehr hoher Luftfeuchtigkeit erfolgt, kann die weiche Konsistenz des Käses auch in dieser Phase bewahrt werden.

    Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation

    (Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 (4))

    Die Verwaltungsbehörde hat das nationale Einspruchsverfahren eingeleitet und den Antrag auf Änderung der geschützten Ursprungsbezeichnung „Toma Piemontese“ im Amtsblatt der Italienischen Republik (Gazzetta Ufficiale della Repubblica Italiana) Nr. 51 vom 1.3.2012. veröffentlicht.

    Der konsolidierte Text der Produktspezifikation ist abrufbar unter dem Link:

    http://www.politicheagricole.it/flex/cm/pages/ServeBLOB.php/L/IT/IDPagina/3335

    oder direkt über die Homepage des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten (http://www.politicheagricole.it), oben rechts auf dem Bildschirm auf „Qualità e sicurezza“ (Qualität und Sicherheit) klicken, dann auf „Disciplinari di Produzione all’esame dell’UE“ (Spezifikationen von Produkten zur Prüfung durch die EU).


    (1)  ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.

    (2)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12. Ersetzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012.

    (3)  Ersetzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012.

    (4)  Siehe Fußnote 3.


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