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Document 52014PC0699
Proposal for a DECISION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on the mobilisation of the European Globalisation Adjustment Fund in accordance with point 13 of the Interinstitutional Agreement of 2 December 2013 between the European Parliament, the Council and the Commission on budgetary discipline and sound financial management (application EGF/2013/006 PL/Fiat Auto Poland S.A. from Poland)
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2013/006 PL/Fiat Auto Poland S.A., Polen)
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2013/006 PL/Fiat Auto Poland S.A., Polen)
/* COM/2014/0699 final */
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2013/006 PL/Fiat Auto Poland S.A., Polen) /* COM/2014/0699 final */
BEGRÜNDUNG Artikel 12 der Verordnung (EU, Euratom)
Nr. 1311/2013 des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für
die Jahre 2014-2020[1]
sieht die Möglichkeit vor, den Europäischen Fonds für die Anpassung an die
Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von
150 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) in Überschreitung der Obergrenzen
der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen. Für bis zum 31. Dezember 2013
eingereichte Anträge sind die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF in der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung[2]
niedergelegt. Wegen Entlassungen bei Fiat Auto Poland und 21
seiner polnischen Zulieferer stellte Polen am 29. Juli 2013 den Antrag
EGF/2013/006 PL/Fiat Auto Poland auf einen Finanzbeitrag des EGF. Nach Prüfung dieses Antrags gelangte die
Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zu dem
Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag im Rahmen dieser
Verordnung erfüllt sind. ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE Eckdaten: || EGF-Referenznummer || EGF/2013/006 Mitgliedstaat || Polen Artikel 2 || Buchstabe a Hauptunternehmen || Fiat Auto Poland S.A. Zulieferer und nachgeschaltete Hersteller || 21 Bezugszeitraum || 21.1.2013 – 21.5.2013 Datum des Beginns der personalisierten Dienstleistungen || 21.1.2013 Datum der Antragstellung || 29.7.2013 Entlassungen vor und nach dem Bezugszeitraum || 0 Entlassungen im Bezugszeitraum || 1079[3] Zu berücksichtigende Entlassungen insgesamt || 1079 Voraussichtlich an den Maßnahmen teilnehmende entlassene Arbeitskräfte || 777 Kosten für personalisierte Dienstleistungen (EUR) || 2 506 220 Kosten für die Durchführung des EGF[4] (EUR) || 13 000 Kosten für die Durchführung des EGF (%) || 0,52 Gesamtkosten (EUR) || 2 519 220 EGF-Beitrag in EUR (50 %) || 1 259 610 1. Der Antrag wurde der
Kommission am 29. Juli 2013 vorgelegt und bis zum 16. Juni 2014 durch
zusätzliche Informationen ergänzt. 2. Der Antrag erfüllt die
Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung
(EG) Nr. 1927/2006 und wurde innerhalb der nach Artikel 5 der
genannten Verordnung vorgeschriebenen Frist von zehn Wochen übermittelt. Zusammenhang zwischen den Entlassungen
und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge
der Globalisierung 3. Zur Begründung des
Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen
Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung macht Polen
geltend, dass die europäische Automobilindustrie seit 2007 Marktanteile
verloren habe[5].
In diesem Jahr hatte die europäische Pkw‑Produktion einen Anteil von
32,2 % an der weltweiten Produktion, während der Anteil im Jahr 2012
nur noch bei 23,2 % lag[6].
Der Antragsteller erklärt weiter, dass die weltweite Produktion von 2011 bis
2012 um 5,3 % zugenommen habe, die Produktion in der EU-27 im selben
Zeitraum jedoch um 7 % zurückgegangen sei[7].
Nach Angaben der polnischen Behörden war die Lage in Polen noch dramatischer,
da sich dort das Produktionsvolumen im Jahr 2012 gegenüber 2011 um fast
ein Drittel verringert habe[8]. Entwicklung der
Pkw-Produktion Quelle: OICA 4. Verschärft wurden die Folgen
der Globalisierung durch die Auswirkungen der Finanzkrise, die zum stärksten
Rückgang beim Absatz neuer Pkw in der EU führte, seit hierüber Aufzeichnungen
geführt werden. Während im Jahr 2012 die Nachfrage nach Neuwagen in der
EU-27 um 8,7 % sank, war bei den Fahrzeugverkäufen weltweit ein Zuwachs
von 5,1 % zu verzeichnen. 5. Der Antragsteller zeigt einen
Zusammenhang zwischen der rückläufigen Fahrzeugproduktion und dem
Beschäftigungsniveau bei Fiat Auto Poland auf. Im Jahr 2009 stellte das
Werk in Tychy 6422 Arbeitskräfte für die Produktion von
606 000 Fahrzeugen ein[9],
während sich die Produktion im Jahr 2012 auf 361 000 Fahrzeuge
erstreckte, an der 4882 Arbeitskräfte beteiligt waren. Im Zeitraum
2009-2013 sank die Produktion um 56 %, die Beschäftigungszahlen
verringerten sich jedoch nur um 46 %. Bei Fiat Auto Poland war somit der
Beschäftigungsrückgang weniger drastisch als der Produktionsrückgang. Dies
wurde dadurch erreicht, dass die Fabrik im Zweischichtbetrieb anstatt im sonst
üblichen Dreischichtbetrieb arbeitete. Die polnischen Behörden legten zudem
Eurostat-Daten zur Beschäftigungslage in der Automobilbranche vor, die einen
anhaltenden Rückgang belegen. Die Beschäftigungsquote in der Automobilbranche
in der EU-27 war Ende 2009 um 12 % niedriger als Anfang 2008. 6. Dieser rückläufige Trend beim
EU-Marktanteil an Pkw sowie am Absatz von Pkw wurde durch den am 6. Juni
2012 veröffentlichten Abschlussbericht der Cars-21-Gruppe[10] bestätigt. Der Trend
dürfte sich fortsetzen, wobei der weltweite Absatz bis zum Jahr 2020
– im Vergleich zum Jahr 2008 – voraussichtlich um mehr als
10 % zunehmen wird, bedingt durch die Motorisierung der aufstrebenden
Märkte. 7. Bislang kamen
21 EGF-Anträge aus der Automobilbranche; davon wurden 12 Anträge mit
der Globalisierung des Handels, die restlichen neun hingegen mit der Krise
begründet. Nachweis der Zahl der Entlassungen und
Erfüllung der Kriterien nach Artikel 2 Buchstabe a 8. Polen beantragt eine
Intervention gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006, wonach innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten
mindestens 500 Entlassungen in einem Unternehmen in einem Mitgliedstaat
erfolgt sein müssen; dazu zählen auch arbeitslos gewordene Beschäftigte bei
Zulieferern oder nachgeschalteten Herstellern. 9. Der Antragsteller legt dar,
dass Fiat Auto Poland im Juni 2012 begonnen hat, im Werk in Tychy
Entlassungen vorzunehmen. Da diese Entlassungen nicht als Massenentlassungen
eingestuft wurden, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, sie dem Arbeitsamt
zu melden, und diese Entlassungen sind nicht Gegenstand des EGF‑Antrags.
Fiat Auto Poland teilte den polnischen Behörden die geplante Entlassung von
1450 Beschäftigten im ersten Quartal 2013 mit. Dies hatte dramatische
Auswirkungen auf den regionalen Arbeitsmarkt, vor allem auf die
Beschäftigungslage bei den 77 Zulieferern von Fiat Auto Poland, die
aufgefordert wurden, den Ausstrahlungseffekt auf ihre eigene Tätigkeit und die
möglichen Folgen der Unternehmensverkleinerung abzuschätzen. In dem Antrag
werden als endgültige Zahlen 829 Entlassungen bei Fiat Auto Poland und 250 Entlassungen
bei 21 Zulieferern und nachgeschalteten Herstellern genannt. Die
Entlassungen fanden in dem viermonatigen Bezugszeitraum vom 21. Januar
2013 bis zum 21. Mai 2013 statt. Die polnischen Behörden haben ausgeführt,
dass die Angaben in dem EGF-Antrag auf der Zahl der beim Arbeitsamt gemeldeten
Arbeitslosen basieren und dass auf der Grundlage dieser Daten ihrer Auffassung
nach 829 Entlassungen bei Fiat Auto Poland und 250 Entlassungen bei
dessen Zulieferern für eine Unterstützung im Rahmen des EGF-Antrags in Frage
kommen. Sie erfassten im EGF-Antrag die Zahl der Entlassenen, die sich beim
Arbeitsamt gemeldet hatten, weshalb die im Antrag genannte Zahl niedriger ist
als die ursprünglich von Fiat Auto Poland und seinen Zulieferern genannte Zahl. 10. Diese Entlassungen wurden
gemäß Artikel 2 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 ermittelt; danach wird der Zeitpunkt der tatsächlichen
Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor dessen vertragsmäßigem Ende zugrunde
gelegt. Erläuterung des unvorhergesehenen
Charakters der Entlassungen 11. Die polnischen Behörden machen
geltend, die Entscheidung, die Produktion des Panda Classic im Werk Tychy
einzustellen, sei nicht vorhersehbar gewesen, wenngleich die Pkw-Produktion in
diesem Werk seit 2009 stetig zurückgefahren worden war; im genannten Jahr
wurden in dem Werk 606 000 Fahrzeuge produziert, im Jahr 2012
noch 300 000 und im Jahr 2013 schließlich weniger als 250 000[11]. Fiat Auto Poland litt
unter den Folgen des sinkenden Marktanteils der EU‑Automobilindustrie und
unter der wachsenden Popularität asiatischer Fahrzeuge. Die rückläufigen
Produktionszahlen – in Verbindung mit der Krise der Automobilbranche in
der EU – wirkten sich negativ auf die Beschäftigung im Werk Tychy aus, das
seit 2009 kontinuierlich Entlassungen vorgenommen hat. 12. Das Unternehmen versuchte, die
Produktion an die Nachfrage des Marktes anzupassen, und optimierte die Zahl der
Beschäftigten, um wettbewerbsfähig zu bleiben und die Chancen zu erhöhen, als
Hersteller neuer Fahrzeugmodelle ausgewählt zu werden. Daher kam die
Ankündigung, dass 1450 Beschäftigte entlassen werden sollten, für die
möglicherweise Betroffenen völlig überraschend. Die Unternehmensgruppe
entschied, die Produktion des Panda Classic ab Januar 2013 in die italienische
Region Kampanien zu verlagern[12].
Unabhängig von dieser Entscheidung hatte die Gruppe bereits beschlossen, die
Produktion der neuen Generation ihres Panda-Modells an diesem Standort
anzusiedeln, um im Heimatland Arbeitsplätze zu schaffen. Daraufhin wurden im
Werk Tychy die Schichten heruntergefahren und zahlreiche Entlassungen
beschlossen. Eurofound[13]
hat über den Trend zur Rückverlagerung bei einigen Unternehmen berichtet, die
im Jahr 2013 Arbeitsplätze wieder in ihre Heimatländer verlagert haben. 13. Am 20. Dezember 2012 traf
Fiat Auto Poland mit den Gewerkschaften eine Vereinbarung über die Kriterien
für die Auswahl der zu entlassenden Arbeitnehmer/‑innen und über Anreize
für Beschäftigte, die sich bereit erklärten, freiwillig aus dem Unternehmen
auszuscheiden. 14. Die Lage bei Fiat Auto Poland
war ebenso unerwartet für die Zulieferer, weshalb sie sich auf den Rückgang der
Geschäftstätigkeit nicht vorbereiten konnten. Somit kam es zwangsläufig auch
bei den Zulieferern zu Entlassungen. 15. Von den 1450 bei Fiat
Auto Poland im Bezugszeitraum entlassenen Arbeitskräften haben sich 829 beim
Arbeitsamt gemeldet und sind daher im EGF-Antrag aufgeführt. Benennung der Unternehmen, die
Entlassungen vornehmen, sowie der zu unterstützenden Arbeitskräfte 16. Der Antrag bezieht sich auf
1079 Entlassungen, wovon 829 auf Fiat Auto Poland und 250 auf dessen
Zulieferer entfallen (siehe Tabelle). Zulieferer von Fiat Auto Poland und Zahl der Entlassungen Elektropoli Galwanotechnika || 2 || Plastic Components and Modules Poland || 9 Delfo Polska S.A. || 89 || AURES Sp. z o.o. || 12 Fiat Powertrain Technologies Poland || 1 || Firma “OK” Maciej Bilnik || 2 Polmotors Sp. z o.o. || 1 || Sistema Poland Sp. z o.o. || 21 Ti Poland Sp. z o.o. || 1 || Ceva Logistics Poland Sp. z o.o. || 4 Cornaglia Poland Sp. z o.o. || 1 || DP Metal Processing Sp. z o.o. || 1 Fastek Filing Polska Sp. z o.o || 2 || Nexteer Automotive Poland Sp. z o.o. || 2 DELPHI Poland S.A. || 1 || Proma Poland Sp. z o.o. || 3 Johnson Controls Intl || 23 || TRW Braking Systems Polska Sp. z o.o. || 69 Adler Polska Sp. z o.o. Bielsko Biała || 1 || Valeo Autosystem Sp. z o.o. || 4 Boryszew S.A. Oddział Maflow w Tychach || 1 || || Zulieferer insgesamt: 21 || Entlassungen insgesamt: 250 || 17. Aufschlüsselung der zu
unterstützenden Arbeitskräfte: Gruppe || Anzahl || Prozent Männer || 602 || 77,5 Frauen || 175 || 22,5 EU-Bürger/-innen || 777 || 100 Nicht-EU-Bürger/-innen || 0 || 0 Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen || 19 || 2,4 Altersgruppe der 25- bis 54-Jährigen || 613 || 78,9 Altersgruppe der 55- bis 64-Jährigen || 145 || 18,7 Altersgruppe der über 64-Jährigen || 0 || 0 18. Sechs Personen mit langfristigen
Gesundheitsproblemen oder Behinderungen werden an den Maßnahmen teilnehmen. 19. Aufschlüsselung nach
Berufsgruppen: Gruppe || Anzahl || Prozent Wissenschaftler/-innen || 4 || 0,5 Techniker/-innen und gleichrangige nichttechnische Berufe || 64 || 8,2 Bürokräfte und verwandte Berufe || 10 || 1,3 Handwerksberufe und verwandte Berufe || 213 || 27,4 Anlagen- und Maschinenbediener/-innen sowie Montierer/-innen || 477 || 61,4 Hilfsarbeitskräfte || 9 || 1,2 20. Polen hat bestätigt, dass
gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 eine Politik der
Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Nichtdiskriminierung angewandt
wurde und auch weiterhin in den einzelnen Phasen der Durchführung des EGF und
insbesondere beim Zugang zum EGF angewandt wird. Beschreibung des betroffenen Gebiets,
seiner Behörden und anderer Beteiligter 21. Bei dem betroffenen Gebiet
handelt es sich um die Woiwodschaft Śląskie (Schlesien), deren
Hauptstadt Katowice (Kattowitz) ist. Diese Woiwodschaft grenzt im Norden an die
Woiwodschaft Łódzkie (Lodsch), im Nordosten an die Woiwodschaft
Świętokrzyskie (Heiligkreuz), im Osten an die Woiwodschaft
Małopolskie (Kleinpolen), im Westen an die Woiwodschaft Opolskie (Oppeln)
und im Süden an die Slowakei und die Tschechische Republik. Schlesien hat knapp
fünf Millionen Einwohner, die sich um die Städte Katowice, Częstochowa,
Sosnowiec, Gliwice, Bytom, Zabrze und Bielsko-Biała konzentrieren. 22. Schlesien verfügt über eine
lange, vielfältige industrielle Tradition – dazu gehören Stromerzeugung
und Automobilproduktion – und ist zudem reich an Mineralen. 23. Die meisten Entlassungen gab
es im Landkreis von Bieruń und Lędzin, einschließlich der Stadt
Tychy, sowie in den Landkreisen Bielsko, Pszczyna, Częstochowa und
Mikołów, vor allem in den Städten Jaworzno, Sosnowiec und Mysłowice. 24. Die lokale Verwaltung von
Tychy sowie die Arbeitsämter von Tychy, Mikołów, Częstochowa,
Sosnowiec, Jaworzno, Mysłowice, Pszczyna, Bielsko-Biała und Katowice
werden sich an der Unterstützung der entlassenen Arbeitskräfte beteiligen. 25. Was die weiteren Beteiligten
anbelangt, so sind im Regionalen Beschäftigungsrat, der den Provinzmarschall in
Beschäftigungsfragen berät, Arbeitgeberverbände, Hochschulvertreter,
Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen vertreten. Erwartete Auswirkungen der Entlassungen
auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage 26. Seit 2011 hat die
Arbeitslosigkeit in Schlesien zugenommen[14].
Außerdem ist die Zahl der Arbeitnehmer/-innen, die von Massenentlassungen
betroffen waren, gestiegen: Im Jahr 2011 waren es 4895 Personen, im
Jahr 2012 hingegen 8335 Personen. 27. Im Januar 2013 wurde den
Arbeitsvermittlungsstellen mitgeteilt, dass 3805 Entlassungen geplant
seien, davon 3309 im privaten Sektor und 496 im öffentlichen Sektor. Die Zahl
für den privaten Sektor schließt die bei Fiat Auto Poland entlassenen
Arbeitskräfte mit ein. 28. Die polnischen Behörden
unterstreichen die negativen Auswirkungen der Entlassungen bei Fiat Auto Poland
für das Gebiet Tychy, wo die ehemaligen Beschäftigten von Fiat Auto Poland und
seinen Zulieferern ein Zehntel aller dort lebenden Arbeitslosen ausmachen. Koordiniertes Paket der zu
finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür
geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität des Pakets mit
Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden 29. Alle nachstehenden Maßnahmen
bilden zusammen ein koordiniertes Paket personalisierter Dienstleistungen zur
Wiedereingliederung der entlassenen Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt. –
Schulungen und Kosten im Zusammenhang mit Schulungen:
Dies umfasst die Kosten für Schulungen und sonstige Ausgaben, die vor oder nach
der Teilnahme an Schulungen entstehen können, zum Beispiel für ärztliche oder
psychologische Untersuchungen oder Einschreibegebühren für die Teilnahme an
Prüfungen zur Erlangung eines Zertifikats, eines Diploms, einer beruflichen
Qualifikation oder einer Lizenz zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten. –
Schulung zur Förderung des Unternehmertums: Durch
diese Maßnahme erhalten die Teilnehmer/-innen Hilfestellung bei der Gründung
eines eigenen Unternehmens. Die Schulungen umfassen Themen wie den freien
Markt, Verfahren und Voraussetzungen für die Aufnahme einer selbständigen
Tätigkeit, die Ausarbeitung eines Geschäftsplans oder Buchhaltung. –
Schulungsbeihilfe: Durch diese Maßnahme erhalten
die betreffenden Personen eine finanzielle Beihilfe für ihre
Schulungsteilnahme. –
Praktikumsbeihilfe: Durch diese Maßnahme erhalten
die betreffenden Personen eine finanzielle Beihilfe für ihre Teilnahme an einem
betrieblichen Praktikum. Für die Dauer des Praktikums wird ihnen eine Beihilfe
in Höhe von 120 % des Arbeitslosengeldes gewährt. –
Praktikumskosten: Diese Maßnahme umfasst die Kosten
von Gesundheitskontrollen, denen sich die Praktikumsteilnehmer/-innen unterziehen
müssen. –
Öffentliche Maßnahmen: Die Arbeitgeber erhalten die
Möglichkeit, von den örtlichen Arbeitsvermittlungsstellen zugewiesene Personen
einzustellen. Dem Unternehmen werden bestimmte Kosten im Zusammenhang mit dem
Lohn der betreffenden Person, zum Beispiel die Sozialversicherungsbeiträge,
erstattet. Der potenzielle Arbeitgeber trifft eine Vereinbarung mit dem
Arbeitsamt. Zur regulären Zielgruppe dieser Maßnahme gehören
Langzeitarbeitslose, Arbeitslose im Alter von 50 Jahren und darüber, geringqualifizierte
Arbeitslose, Arbeitslose ohne Arbeitserfahrung, junge Menschen bis zu
25 Jahre, alleinerziehende Mütter, Menschen mit Behinderungen, Menschen in
der Obhut des Sozialamtes und aus der Haft entlassene Personen. Im Rahmen
dieses Antrags möchte Polen diese Maßnahme speziell für entlassene Personen,
die älter als 50 Jahre sind, einsetzen. –
Beihilfe für die Selbständigkeit: Bei Fiat Auto
Poland entlassene Personen, die ihr eigenes Unternehmen gründen möchten,
erhalten eine Starthilfe von bis zu 4995 EUR. Dieser Betrag deckt einen
Teil der Anfangskosten, zum Beispiel für Rechtsberatung, sonstige Unterstützung
und spezielle Hilfestellung bei der Unternehmensgründung. Die an dieser
Maßnahme teilnehmenden Personen beantragen eine Beihilfe, und sobald diese
genehmigt wurde und gewährt wird, können sie ihre selbständige Tätigkeit
aufnehmen. Die Teilnehmer/-innen führen über einen Zeitraum von zwei Monaten ab
Gewährung der Beihilfe Aufzeichnungen über die ihnen entstandenen Ausgaben.
Falls die teilnehmende Person die Vertragsbestimmungen nicht erfüllt oder die
selbständige Tätigkeit weniger als 12 Monate ausgeübt wird, ist die
Beihilfe an das Arbeitsamt zurückzuzahlen. Solche zurückgezahlten Beihilfen
gelten nicht als förderfähige Ausgaben im Rahmen des EGF und werden der
Europäischen Kommission zurückerstattet. –
Einstellungsanreiz: Diese Maßnahme soll die
Einstellung von Personen, die bei Fiat Auto Poland entlassen wurden, durch neue
Arbeitgeber fördern. Arbeitgeber, die eine vormals bei Fiat Auto Poland beschäftigte
Person einstellen, erhalten 24 Monate lang einen Zuschuss von bis zu
4845 EUR. Diese Regelung zielt auf Arbeitgeber ab, die keine finanziellen
Schwierigkeiten haben und ihre Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben. Das
Arbeitsamt übernimmt eine Vermittlungsrolle, indem es die ehemaligen
Beschäftigten von Fiat Auto Poland vorschlägt, die den Anforderungen des neuen
Arbeitgebers am besten gerecht werden. Verlässt die Arbeitskraft das
Unternehmen innerhalb der ersten zwölf Monate, weil sie eine bessere Stelle
gefunden hat, so wird sie durch eine andere ehemalige Arbeitskraft von Fiat
Auto Poland ersetzt. Wenn die Arbeitskraft nicht ersetzt wird und das
Arbeitsamt keine andere geeignete ehemalige Arbeitskraft aus der Gruppe findet,
übernimmt der EGF die Kosten nur anteilig. 30. Die im Antrag aufgeführten
Kosten für die Durchführung des EGF gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 betreffen Vorbereitungsarbeiten, Verwaltungsaufgaben und
Kontrolltätigkeiten sowie Informations- und Werbemaßnahmen. 31. Die von den polnischen
Behörden vorgeschlagenen personalisierten Dienstleistungen stellen aktive
Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach
Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zählen. Die
polnischen Behörden veranschlagen die Gesamtkosten mit
2 519 220 EUR, davon 2 506 220 EUR für
personalisierte Dienstleistungen und 13 000 EUR (0,52 % der
Gesamtkosten) für die Durchführung des EGF. Insgesamt wird ein Finanzbeitrag
des EGF in Höhe von 1 259 610 EUR (50 % der Gesamtkosten)
beantragt. Maßnahmen || Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte || Veranschlagte Kosten je zu unterstützende Arbeitskraft (EUR) || Gesamtkosten (EGF plus nationale Kofinanzierung) (EUR) Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) Schulungen und Kosten im Zusammenhang mit Schulungen (koszty szkoleń zawodowych) || 389 || 453 || 176 217 Schulung zur Förderung des Unternehmertums (szkolenia z zakresu przedsiębiorczości) || 110 || 217 || 23 870 Schulungsbeihilfe (stypendia szkoleniowe) || 389 || 261 || 101 529 Praktikumsbeihilfe (stypendia stażowe) || 48 || 1 910 || 91 680 Praktikumskosten (koszty stażowe − koszty badań lekarskich −) || 18 || 13 || 234 Öffentliche Maßnahmen (prace interwencyjne) || 120 || 1 381 || 165 720 Beihilfe für die Selbständigkeit (środki na podjęcie działalności gospodarczej) || 189 || 4 995 || 944 055 Einstellungsanreiz (dopłaty do zatrudnienia) || 207 || 4 845 || 1 002 915 Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen || || 2 506 220 Kosten für die Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) Vorbereitungsarbeiten || || 2 000 Verwaltung || || 3 000 Information und Werbung || || 5 000 Kontrolltätigkeiten || || 3 000 Zwischensumme für die Durchführung des EGF || || 13 000 Veranschlagte Gesamtkosten || || 2 519 220 EGF-Beitrag (50 % der Gesamtkosten) || || 1 259 610 32. Polen bestätigt, dass die oben
beschriebenen Maßnahmen zu Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert
werden, komplementär sind. Die polnischen Behörden werden Maßnahmen treffen, um
eine Doppelfinanzierung auszuschließen. Sowohl der ESF als auch der EGF werden
von den Arbeitsämtern der Landkreise durchgeführt, und diese Stellen werden
sich darum bemühen, die Maßnahmen finanziell voneinander zu trennen. Zu diesem
Zweck nutzen sie ein Überwachungssystem, das die Transparenz der Zahlungsströme
gewährleisten soll. Dieses System kann die entstandenen Kosten, die
anschließend dem EGF belastet werden, getrennt erfassen. Datum oder Daten, ab dem/denen
personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen wurden
oder geplant sind 33. Polen begann am
21. Januar 2013 zugunsten der betroffenen Arbeitskräfte mit den
personalisierten Dienstleistungen des koordinierten Pakets, für das ein
Finanzbeitrag des EGF beantragt wird. Dieses Datum gilt somit als Beginn des
Zeitraums, in dem eine Unterstützung durch den EGF möglich ist. Verfahren für die Anhörung der
Sozialpartner 34. Es fand eine Sitzung des
Regionalen Beschäftigungsrats mit einem Vertreter von Fiat Auto Poland statt.
Auf dieser Sitzung wurde vorgeschlagen, einen Antrag auf Unterstützung aus dem
EGF zu stellen. Der Regionale Beschäftigungsrat berät bei der Verwaltung und
Durchführung des Arbeitnehmerfonds, aus dem die nationale Kofinanzierung
bereitgestellt wird. Aus diesem Grund beteiligte sich der Regionale
Beschäftigungsrat an der Ausarbeitung des EGF-Antrags und übernahm eine
entscheidende Rolle bei der Vereinbarung des Maßnahmenpakets für das Projekt.
35. Während der Durchführung
greift der Regionale Beschäftigungsrat nicht in die Maßnahmen ein, kann jedoch
Vorschläge zur Verteilung der Mittel aus dem Arbeitnehmerfonds innerhalb der
Region machen. 36. Die polnischen Behörden haben
bestätigt, dass die nationalen und die Unionsrechtsvorschriften über
Massenentlassungen eingehalten wurden. Informationen über Maßnahmen, die
aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen
obligatorisch sind 37. Zu den Kriterien nach
Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der
polnischen Behörden folgende Angaben: · Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle
von Maßnahmen tritt, für die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß
Tarifvereinbarungen die Unternehmen verantwortlich sind. · Es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne entlassene Arbeitskräfte
unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren
dienen. · Es wurde bestätigt, dass die oben genannten förderfähigen Maßnahmen
keine Unterstützung aus anderen EU-Finanzinstrumenten erhalten. Verwaltungs- und Kontrollsysteme 38. Polen hat der Kommission
mitgeteilt, dass der Finanzbeitrag von denselben Stellen verwaltet und
kontrolliert wird wie der Europäische Sozialfonds. Die für die Durchführung des
EGF zuständige Verwaltungsbehörde wird das Ministerium für Infrastruktur und
Entwicklung sein, und zwar speziell die Abteilung für den Europäischen
Sozialfonds. Die Verwaltungsbehörde wird einige ihrer Aufgaben der
zwischengeschalteten Stelle, dem für die Woiwodschaft zuständigen Arbeitsamt in
Katowice, übertragen. 39. Als Zahlstelle fungiert die im
Finanzministerium angesiedelte Abteilung für Zahlungen. 40. Die Zertifizierungsstelle wird
innerhalb der Abteilung für Zertifizierung und Benennung im Ministerium für
Infrastruktur und Entwicklung eingerichtet, in einer von der Verwaltungsbehörde
getrennten Abteilung. 41. Die Abteilung für den ESF und
die Abteilung für Zertifizierung und Benennung werden von zwei unabhängigen
Mitgliedern der Verwaltung des Ministeriums überwacht. Der EGF-Beitrag wird auf
ein separates Konto des Finanzministeriums gezahlt, das die Finanzmittel auf
das Einkommenskonto des Staatshaushalts überträgt. Die Kofinanzierung für die
Durchführung der Maßnahmen erfolgt aus nationalen Quellen, darunter dem
Arbeitnehmerfonds. 42. Die Arbeitsämter der
Landkreise werden getrennte Aufzeichnungen über die Ausgaben führen. Sobald die
Durchführung abgeschlossen ist, reichen die Arbeitsämter der Landkreise einen
Zahlungsantrag beim Arbeitsamt der Woiwodschaft ein, das diesen Antrag
genehmigt und an die Verwaltungsbehörde weiterleitet. Die Verwaltungsbehörde
übermittelt das Zertifikat und die Erklärung über die Begründung der Ausgaben
an die Europäische Kommission. Des Weiteren führt sie Inspektionen durch, um zu
überprüfen, ob die Verfahren von der zwischengeschalteten Stelle korrekt
angewandt wurden. Die zwischengeschaltete Stelle kontrolliert wiederum, ob die
Arbeitsämter der Landkreise ihre Unterstützungsleistungen ordnungsgemäß
erbracht haben. Gemäß den Kontrollsystemen wird bei Eingang eines Beschlusses
über eine Erstattung im Rahmen des EGF ein Zeitplan für Inspektionen
vereinbart. Ist es bei der Durchführung der Maßnahmen zu Unregelmäßigkeiten
gekommen, so kann eine Behörde zusätzliche Überprüfungen veranlassen. Finanzierung 43. Auf der Grundlage des Antrags
Polens wird der aus dem EGF zu finanzierende Beitrag für das koordinierte Paket
personalisierter Dienstleistungen (einschließlich der Kosten für die
Durchführung des EGF) mit 1 259 610 EUR,
d. h. 50 % der Gesamtkosten, veranschlagt. Die von der
Kommission vorgeschlagene finanzielle Unterstützung aus dem Fonds basiert auf
den Angaben Polens. 44. Artikel 12 der Verordnung
(EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates zur Festlegung des mehrjährigen
Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020[15]
sieht die Möglichkeit vor, den Europäischen Fonds für die Anpassung an die
Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von
150 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) in Überschreitung der Obergrenzen
der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen. 45. Unter Berücksichtigung des
maximal möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der Möglichkeit,
Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den gesamten oben
genannten Betrag (1 259 610 EUR), also 50 % der
Gesamtkosten der Maßnahmen, aus dem EGF bereitzustellen. 46. Der vorgeschlagene Beschluss
über die Inanspruchnahme des EGF wird gemäß Nummer 13 der
Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem
Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin,
die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[16] vom Europäischen
Parlament und vom Rat einvernehmlich erlassen. 47. Gleichzeitig unterbreitet die
Kommission, wie in Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom
2. Dezember 2013 vorgesehen, einen Vorschlag für eine Mittelübertragung,
mit der die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen in den
Haushaltsplan 2014 eingesetzt werden. Herkunft der Mittel für Zahlungen 48. Die Mittel aus der
EGF-Haushaltslinie im Haushalt 2014 werden zur Deckung des Betrags von
1 259 610 EUR herangezogen. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der
Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem
Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin
und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2013/006 PL/Fiat Auto
Poland S.A., Polen) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT
DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung
an die Globalisierung[17],
insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3, gestützt auf die Verordnung (EU)
Nr. 1309/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die
Globalisierung (2014-2020) und zur Aufhebung der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006[18],
insbesondere auf Artikel 23 Unterabsatz 2, gestützt auf die Interinstitutionelle
Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem
Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im
Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[19], insbesondere auf
Nummer 13, auf Vorschlag der Europäischen Kommission[20], in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die
infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der
Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen
bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen. (2) Artikel 12 der
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013
zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020[21] sieht die Möglichkeit
vor, den EGF bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio. EUR in
Anspruch zu nehmen. Polen hat wegen Entlassungen beim Unternehmen Fiat Auto
Poland S.A. und bei 21 seiner Zulieferer und nachgeschalteten Hersteller am
29. Juli 2013 einen Finanzbeitrag des EGF beantragt und seinen Antrag bis
zum 16. Juni 2014 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag
erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006
geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die
Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 1 259 610 EUR bereitzustellen. (3) Der EGF sollte folglich in
Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag Polens
bereitgestellt werden kann – HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der
Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 wird der Europäische Fonds
für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der
Betrag von 1 259 610 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und
Zahlungen bereitgestellt werden kann. Artikel 2 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am […] Im Namen des Europäischen Parlaments Im
Namen des Rates Der Präsident Der
Präsident [1] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884. [2] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1. [3] Zahl der entlassenen Arbeitskräfte, die sich beim
Arbeitsamt gemeldet haben. [4] Gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006. [5] http://www.acea.be/images/uploads/files/POCKET_GUIDE_13.pdf [6] http://www.acea.be/uploads/publications/POCKET_GUIDE_13.pdf [7] http://www.oica.net/wp-content/uploads/2013/03/cars-production-2012.pdf [8] http://www.oica.net/wp-content/uploads//cars-2012-2.pdf [9] http://www.eurofound.europa.eu/eiro/2010/05/articles/pl1005019i.htm [10] http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/automotive/files/cars-21-final-report-2012_en.pdf [11] In Polen wurden im Jahr 2012 noch 539 671 Fahrzeuge
produziert, im Jahr 2013 nur noch 475 000 (‑12,0 %). http://www.oica.net/wp-content/uploads//cars-2013.pdf
In der EU-27 wurden im Jahr 2012 noch 14 631 710 Fahrzeuge
produziert, im Jahr 2013 noch 14 616 202; dies bedeutet einen
Rückgang von -0,1 %. [12] http://www.eurofound.europa.eu/emcc/erm/factsheets/23033/Fiat%20Auto%20Poland?template=searchfactsheets [13] http://www.eurofound.europa.eu/pubdocs/2013/80/en/1/EF1380EN.pdf [14] Die Arbeitslosenquote lag 2011 bei 10,2 %, 2012 bei 11,1 %
und 2013 bei 11,2 %; siehe http://katowice.stat.gov.pl/en/publications/folder/slaskie-in-numbers-2014,1,4.html [15] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884. [16] ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1. [17] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1. [18] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 855. [19] ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1. [20] ABl. C […] vom […], S. […]. [21] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.