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Document 52014PC0455
Proposal for a DECISION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on the mobilisation of the European Globalisation Adjustment Fund, in accordance with Point 13 of the Interinstitutional Agreement of 2 December 2013 between the European Parliament, the Council and the Commission on budgetary discipline, on cooperation in budgetary matters and on sound financial management (application EGF/2014/002 NL/Gelderland-Overijssel construction)
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2014/002 NL/Gelderland-Overijssel Hochbau)
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2014/002 NL/Gelderland-Overijssel Hochbau)
/* COM/2014/0455 final */
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2014/002 NL/Gelderland-Overijssel Hochbau) /* COM/2014/0455 final - 2014/ () */
BEGRÜNDUNG
KONTEXT DES VORSCHLAGS 1. Die Regeln für die
Finanzbeiträge des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung
(EGF) sind in der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds
für die Anpassung an die Globalisierung (2014-2020) und zur Aufhebung der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006[1]
(„EGF-Verordnung“) niedergelegt. 2. Am 20. Februar 2014
stellten die niederländischen Behörden den Antrag EGF/2014/002 NL/Gelderland-Overijssel
Hochbau auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF nach Entlassungen in 89 Unternehmen,
die in der NACE-Rev.-2-Abteilung 41 („Hochbau“)[2] in
den aneinander grenzenden Regionen Gelderland und Overijssel der NUTS-Ebene-2
in den Niederlanden tätig waren. 3. Nach Prüfung dieses Antrags
gelangte die Kommission gemäß den geltenden Bestimmungen der EGF-Verordnung zu
dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag aus dem EGF
erfüllt sind.
ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS EGF-Antrag: || EGF/2014/002 NL/Gelderland-Overijssel Hochbau Mitgliedstaat: || Die Niederlande Betroffene Region(en) (NUTS-2-Ebene): || NL22 (Gelderland) und NL21 (Overijssel) Datum der Einreichung des Antrags: || 20.2.2014 Datum der Bestätigung des Antragseingangs: || 5.3.2014 Datum des Ersuchens um zusätzliche Informationen: || 6.3.2014 Frist für die Übermittlung der zusätzlichen Informationen: || 17.4.2014 Frist für den Abschluss der Bewertung: || 10.7.2014 Interventionskriterium: || Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung Wirtschaftszweig(e) (NACE-Rev.-2-Abteilung): || Abteilung 41 („Hochbau“) Bezugszeitraum (neun Monate): || 1.3.2013-1.12.2013 Zahl der Entlassungen oder der Fälle der Aufgabe der Tätigkeit während des Bezugszeitraums: || 562 Zahl der Begünstigten, die voraussichtlich an den Maßnahmen teilnehmen: || 475 Mittel für personalisierte Dienstleistungen (EUR): || 2 601 250 Mittel für die Durchführung des EGF (EUR): || 108 385 Gesamtkosten (EUR): || 2 709 635 Beantragter Finanzbeitrag des EGF (EUR): || 1 625 781 (60 % der Gesamtkosten) BEWERTUNG DES ANTRAGS Verfahren 4. Die niederländischen Behörden
haben den Antrag EGF/2014/002 NL/Gelderland-Overijssel Hochbau am 20. Februar
2014 gestellt, also innerhalb von 12 Wochen ab dem Tag, an dem die
Interventionskriterien gemäß den nachstehenden Nummern 5 und 6 erfüllt
waren. Am 5. März 2014 bestätigte die Kommission den Erhalt des Antrags,
also innerhalb von zwei Wochen nach dem Datum der Einreichung des Antrags. Am 6. März
2014 ersuchte die Kommission die niederländischen Behörden um zusätzliche Informationen.
Diese zusätzlichen Informationen haben die niederländischen Behörden innerhalb
von sechs Wochen nach dem Ersuchen vorgelegt. Die Frist von 12 Wochen nach
Eingang des vollständigen Antrags, innerhalb der die Kommission bewerten soll,
ob der Antrag die Voraussetzungen für die Bereitstellung eines Finanzbeitrags
erfüllt, läuft am 10. Juli 2014 ab. Förderfähigkeit des Antrags Interventionskriterien 5. Die
niederländischen Behörden beantragten eine Intervention gemäß Artikel 4
Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung, wonach es innerhalb eines
Bezugszeitraums von neun Monaten in Unternehmen, die in derselben NACE-Rev.2-Abteilung
in einer oder in zwei aneinander grenzenden Regionen auf NUTS-2-Niveau[3] tätig sind, in mindestens 500 Fällen zur Entlassung von Arbeitskräften
kommt. 6. Der Antrag betrifft: –
562 Arbeitnehmer, die von Unternehmen[4] entlassen[5] wurden, die in der
NACE-Rev.-2-Abteilung 41 (Hochbau) in den aneinander grenzenden Regionen
Gelderland (NL22) und Overijssel (NL21) tätig waren. –
Der Bezugszeitraum von neun Monaten erstreckt sich
vom 1. März 2013 bis zum 1. Dezember 2013. Berechnung der Entlassungen und der Fälle
der Aufgabe der Tätigkeit 7. Die Entlassungen wurden wie
folgt berechnet: –
215 ab dem Zeitpunkt der Mitteilung der Beendigung
des Arbeitsverhältnisses oder der Freisetzung des Arbeitnehmers durch den
jeweiligen Arbeitgeber und –
347 ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Beendigung
des Arbeitsvertrags vor dessen vertragsmäßigem Ende. Für eine
Unterstützung in Frage kommende Begünstigte 8. Für eine Unterstützung kommen
somit 562 Begünstigte in Frage. Zusammenhang zwischen den Entlassungen und
der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise, mit der sich die Verordnung (EG)
Nr. 546/2009 befasst 9. Zum Nachweis des
Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und der globalen Finanz- und
Wirtschaftskrise, mit der sich die Verordnung (EG) Nr. 546/2009 befasst,
machen die niederländischen Behörden geltend, dass es verschiedene Gründe für
die negativen Trends in der Produktion und in der Beschäftigungslage im
Baugewerbe und insbesondere im Hochbau (Nutz- und Wohngebäude) gibt, die alle
in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise stehen: Die Strategie der
Banken, die Gewährung von Hypotheken und Krediten an strenge Regelungen zu
knüpfen, hat dazu geführt, dass sehr viel weniger Hypotheken und Kredite
vergeben werden; die Sparmaßnahmen der Regierung, mit denen die nationalen
Schulden und das Haushaltsdefizit abgebaut werden sollen, führen zu einem
Rückgang der öffentlichen Ausgaben, und der abrupte Preis- und Wertverfall am
Immobilienmarkt erschwert den Ver- und Ankauf von Häusern. 10. Die niederländischen Behörden
bringen vor, dass der niederländische Finanzsektor von internationaler und
globaler Natur ist und stark davon abhängt, dass die internationalen
Kapitalmärkte investieren und Hypotheken und Kredite vergeben. Die
Möglichkeiten der niederländischen Banken, auf dem niederländischen Markt
Sparkapital anzuziehen, sind begrenzt, und folglich können sie niederländische
Hypotheken nicht allein mit niederländischem Kapital finanzieren. Die niederländischen
Banken sind deshalb von den globalen Kapitalmärkten abhängig. Der Finanzsektor
ist durch internationale Regeln gebunden; sie betreffen Kostensenkungen,
Kapitalinvestitionen, neue Preise für die Kreditvergabe, Bilanzreduktionen und
Finanzierungsreserven. Das Diagramm zum Hypothekenmarkt für den Zeitraum 2008-2012
zeigt eine erhebliche Verlangsamung des jährlichen Nettowachstums von 7,2 %
im Jahr 2008 auf 1,9 % im Jahr 2012. Diagramm 1:
Jährliches Nettowachstum der Hypotheken von Banken * Zahlen der
Niederländischen Nationalbank[6] 11. Die Zahlen zur Kreditvergabe
an KMU zeigen seit 2008 einen Abwärtstrend. Abbildung 1:
Kreditvergabe an KMU (Quelle: Niederländische Nationalbank)[7] Etwa 98 % der niederländischen Bauunternehmen
sind kleine und mittlere Unternehmen, die auch unter dem Kreditmangel leiden,
der zu vielen Insolvenzen und den sich daraus ergebenden Entlassungen führt. 12. Die Wirtschafts- und
Finanzkrise zwang die niederländische Regierung zum Abbau des Haushaltsdefizits
und der nationalen Schulden; sie hat zu diesem Zweck ein einschneidendes
Programm eingeleitet. Die Haushaltsausgaben sollen 2015 um 24 Mrd. EUR
gekürzt werden. Dies wird negative Folgen für das Baugewerbe haben, da die
Kürzung der öffentlichen Ausgaben sich auf Infrastrukturinvestitionen und
Wohnungsbauprogramme direkt negativ auswirkt. Die Kürzung der öffentlichen
Ausgaben durch die nationale Regierung hat auch Auswirkungen auf die
Provinzregierungen – die Provinz Gelderland hat 2011 begonnen, die Ausgaben pro
Jahr um 58 Mio. EUR zu kürzen. Die Provinz Overijssel wird ihre
öffentlichen Ausgaben 2014 um 17,4 Mio. EUR kürzen[8]. Das Baugewerbe ist in starkem Maße vom regionalen Heimatmarkt
abhängig. Der durch die Wirtschafts- und Finanzkrise hervorgerufene negative
Wirtschaftstrend und die gekürzten Programme des öffentlichen Haushalts führen
dazu, dass die Stellung des Baugewerbes gefährdet ist, und die Gefährdung
dieser Stellung ist bei Aktivitäten auf dem regionalen Markt von Gelderland und
Overijssel sogar noch größer. 13. Im Zeitraum 2008-2013 ist der
Neubau von Häusern in den Niederlanden um 61 014 Einheiten zurückgegangen.
Die entsprechenden Zahlen für Overijssel lauten 2625 Einheiten und für
Gelderland 7941 Einheiten. Das hat zur Folge, dass viele Unternehmen
insolvent wurden und viele Bauarbeiter ihren Arbeitsplatz verloren haben. Tabelle 1:
Genehmigungen für den Neubau von Häusern[9] Regionen || || 2008 || 2009 || 2010 || 2011 || 2012 || 2013 Niederlande || Genehmigungen insgesamt || 87 198 || 72 646 || 61 028 || 55 804 || 37 370 || 26 184 Overijssel || Genehmigungen insgesamt || 4 937 || 4 048 || 4 504 || 3 332 || 2 711 || 2 312 Gelderland || Genehmigungen insgesamt || 12 199 || 9 417 || 8 342 || 8 656 || 5 753 || 4 258 Ereignisse, die die Entlassungen bzw.
Einstellungen der Tätigkeit ausgelöst haben 14. Das Baugewerbe in den
Niederlanden leidet seit 2008 unter der Finanz- und Wirtschaftskrise, wobei die
Produktion durchgehend rückläufig ist (nur 2011 gab es eine geringfügige
Erholung). 2012 ging die Produktion im Hochbau (NACE-Rev.-2-Abteilung 41)
gegenüber 2011 um 10,2 %[10] zurück. Dieser negative Trend setzte sich 2013 fort: die Produktion
nahm bis März um weitere 10 %[11]
ab. Tabelle: Jährlicher
Umsatz im Hochbau nach Unternehmensgröße Branche (SBI 2008) || Zeitraum || Entwicklung für alle Unternehmen || Entwicklung für kleine Unternehmen || Entwicklung für mittlere Unternehmen || Entwicklung für große Unternehmen Hochbau || 2008 || 10,5 || 16,6 || 11,6 || 6,6 Hochbau || 2009 || -7,9 || 3,5 || -13,0 || -8,2 Hochbau || 2010 || -11,9 || -5,6 || -17,1 || -10,1 Hochbau || 2011 || 3,1 || 8,6 || 7,1 || -3,9 Hochbau || 2012 || -10,1 || -10,4 || -12,7 || -7,4 15. In den ersten beiden
Vierteljahren 2013 gingen im Baugewerbe in den Niederlanden 28 000
Arbeitsplätze verloren[12].
Die folgende Abbildung zeigt, dass die Arbeitsplatzverluste im Baugewerbe auf
Jahresbasis bei weitem am größten waren. 16. Die negative Entwicklung von
Produktion und Beschäftigung in den Niederlanden war in den Provinzen
Gelderland und Overijssel besonders spürbar, da dort eine erhebliche Anzahl von
Bauunternehmen ansässig ist. 2012 waren in Gelderland ungefähr 15 500 Bauunternehmen
tätig und in Overijssel etwa 7500[13]. Die folgende Tabelle zeigt die Produktionszahlen
des Baugewerbes für beide Provinzen im Zeitraum 2008-2013[14]. Jahr || 2008 || 2009 || 2010 || 2011 || 2012 || 2013 || 2014* Gelderland || 7835 || 7480 || 6615 || 7296 || 6921 || 6330 || 6155 Overijssel || 4169 || 3745 || 3795 || 3877 || 3519 || 3390 || 3395 # in Mio. EUR * Schätzwerte Erwartete Auswirkungen der Entlassungen
auf die lokale, regionale oder nationale Wirtschafts- und Beschäftigungslage 17. In Gelderland sind etwa 60 000
Personen im Baugewerbe beschäftigt, das entspricht 6,3 % der gesamten
Erwerbsbevölkerung[15]. In Overijssel sind etwa 39 500 Personen im
Baugewerbe beschäftigt, das entspricht 7,3 % der gesamten
Erwerbsbevölkerung [16]. Der Beitrag des Baugewerbes zum BIP machte 2011
in Gelderland 12 % und national 10 % aus. Für Overijssel belief sich
der Beitrag zum BIP auf 8,4 %[17]. Tabelle: Regionale
BIP-Daten für das Baugewerbe Gegen-stand || Wirtschaftszweige || Regionen || Zeitraum || Wert in Mio. EUR BIP || Alle Wirtschaftszweige || Niederlande || 2011 || 536 618 BIP || Alle Wirtschaftszweige || Overijssel || 2011 || 31 984 BIP || Alle Wirtschaftszweige || Gelderland || 2011 || 54 186 BIP || Baugewerbe || Niederlande || 2011 || 28 986 BIP || Baugewerbe || Overijssel || 2011 || 2 449 BIP || Baugewerbe || Gelderland || 2011 || 3 559 Die Beschäftigungs- und BIP-Daten zeigen, dass das
Baugewerbe eine wichtige Rolle für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt der
beiden Provinzen spielt. Aus diesem Grund ist zu erwarten, dass die
Entlassungen in der Branche erhebliche negative Auswirkungen auf die lokale und
regionale Wirtschaft bzw. auf das Beschäftigungsniveau haben werden. 18. In Overijssel und Gelderland
ist bei den Entlassungen im Baugewerbe ein nennenswerter Anstieg zu
beobachten. Im Vergleich mit den nationalen Zahlen machen die
Arbeitslosenzahlen im Jahr 2012 in beiden Provinzen 39 % der Entlassungen
insgesamt aus. Die Tabelle zeigt den Anstieg der monatlichen Arbeitslosenzahlen
für einen Zeitraum von drei Jahren[18]. Tabelle: Zahl der
Entlassungen im Baugewerbe || J || F || M || A || M || J || J || A || S || O || N || D 2011 || 5 572 || 4 998 || 4 461 || 4 072 || 3 932 || 4 479 || 4 496 || 4 189 || 4 162 || 4 287 || 4 526 || 5 574 2012 || 5 961 || 6 184 || 5 825 || 5 614 || 5 580 || 5 643 || 6 270 || 6 486 || 6 474 || 6 712 || 7 404 || 9 060 2013 || 10 136 || 10 518 || 10 416 || 9 945 || 9 592 || 9 410 || 10 285 || 10 197 || 10 200 || 9 550 || 10 165 || 11 681 Wie die Zahlen zeigen, ist die Lage des
Baugewerbes in beiden Provinzen dramatisch. Die Arbeitslosigkeit in der Branche
steigt rasch an und erreicht von Dezember 2012 bis März 2013 Spitzenwerte, die
danach unverändert bleiben. Vorgesehene
Begünstigte und vorgeschlagene Maßnahmen Vorgesehene
Begünstigte 19. Die geschätzte Zahl der
Begünstigten, die voraussichtlich an den Maßnahmen teilnehmen, beträgt 475. 20. Nachstehend die
Aufschlüsselung der Teilnehmer nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und
Altersgruppe: Kategorie || Zahl der vorgesehenen Begünstigten Geschlecht: || Männer: || 440 || (92,6 %) || Frauen: || 35 || (7,4 %) Staatsangehörigkeit: || EU-Staatsangehörige: || 475 || (100 %) || Drittstaatsangehörige: || 0 || (0 %) Altersgruppe: || 15- bis 24-Jährige: || 15 || (3,1 %) || 25- bis 29-Jährige || 46 || (9,7 %) || 30- bis 54-Jährige || 310 || (65,3 %) || 55- bis 64-Jährige || 104 || (21,9 %) || über 64-Jährige: || 0 || (0 %) Vorgeschlagene
Maßnahmen 21. Bei den personalisierten
Dienstleistungen, die für die entlassenen Arbeitskräfte angeboten werden
sollen, handelt es sich um folgende Maßnahmen, die zusammen ein koordiniertes Paket
personalisierter Dienstleistungen bilden, das auf die Wiedereingliederung von
entlassenen Arbeitnehmern in das Erwerbsleben ausgerichtet ist: (1)
Unterstützung bei der Arbeitssuche und Erfassung (a)
Am Anfang steht die ausführliche Erfassung aller
Teilnehmer; dabei werden ihre Kompetenzen, Fähigkeiten und Interessen geprüft
und Optionen für die Zukunft ermittelt. (b)
Unterstützung bei der Arbeitssuche – ein
maßgeschneidertes Programm, das allen Teilnehmern individuell angeboten wird:
Unterstützung durch ein aktives Front-Office, das Unterlagen für die
Arbeitsplatzsuche und den Wechsel zusammenstellt, intensive Berufsausbildung,
Einrichtung einer Servicestelle für das Baugewerbe und intensive
Kontaktaufnahme mit Arbeitgebern. (2)
Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen Weiterbildungs- und Umschulungsangebote sowie
zusätzliche Maßnahmen für das Baugewerbe und für neue Berufsprofile. Diese Maßnahmen bilden ein wichtiges Element des
Projekts und verschaffen den entlassenen Arbeitnehmern mehr Chancen am
Arbeitsmarkt. Dabei wird zwischen Schulung innerhalb oder außerhalb des
Baugewerbes unterschieden. Innerhalb der Branche möchten die niederländischen
Behörden (die dabei auf den Ergebnissen eines früheren EGF-Projektes aufbauen)
entlassene Arbeitnehmer in „universellere Fachleute“ verwandeln, weil deren
Chancen am Arbeitsmarkt dadurch erheblich wachsen dürften. Bei der Schulung außerhalb des Baugewerbes sind
die Möglichkeiten und Berufserfahrungen des Bewerbers zu berücksichtigen.
Chancen gibt es im Verkehrswesen, aber auch in Branchen, die mit dem Baugewerbe
verwandt sind, wie Transporte in der Baubranche, Installationsarbeiten und
Asbestsanierung. Nur in außergewöhnlichen Fällen wird entlassenen
Arbeitnehmern eine Ausbildung in Branchen angeboten, die dem Baugewerbe oder
verwandten Branchen völlig fremd sind. Aufgrund positiver Erfahrungen in einem
früheren EGF-Fall, bei dem einige Personen eine auf das Gesundheitswesen
ausgerichtete Umschulung durchlaufen und dort einen Arbeitsplatz gefunden
haben, soll aber bei der Durchführung auch diese Option offen gehalten werden. Beispiele für Weiterbildungs- und
Umschulungsmaßnahmen sind: (a)
Umschulung eines Bauarbeiters (Zimmermann) zu einem
universelleren Handwerker durch Vermittlung weiterer Fähigkeiten (Maurer oder
Klempner) (b)
Umschulung eines Bauarbeiters auf Arbeit im
Verkehrswesen (c)
Ausbildung eines Bauarbeiters in einer neuen
Branche etwa als Sanitäter für den Krankentransport oder für Arbeiten im
Gartenbau/in landwirtschaftlichen Berufen (3)
Hilfe beim Outplacement Outplacement kommt zum Einsatz, um Teilnehmern die
Möglichkeit zu verschaffen, in anderen Branchen als dem Baugewerbe zu arbeiten,
in dem sie vor ihrer Arbeitslosigkeit beschäftigt waren. Für die Entscheidung,
ob jemand für einen Berufswechsel wirklich geeignet ist und welchem Bildungsprogramm
gefolgt werden sollte, werden Instrumente wie Berufsorientierung und
Berufsberatung eingesetzt. Das Ergebnis der Berufsorientierung kann ein
Ausbildungsprogramm für den Bewerber sein, das höchstwahrscheinlich außerhalb
des Baugewerbes angesiedelt ist. Im Rahmen der Durchführung werden die
niederländischen Behörden außerdem Outplacement-Instrumente einsetzen, um die
Bewerber auf den Arbeitsmarkt im Allgemeinen vorzubereiten. Viele
Projektteilnehmer verfügen über eine lange Arbeitserfahrung im Baugewerbe und
sind nicht daran gewöhnt, sich auf Stellen zu bewerben, mit Lebensläufen zu
arbeiten oder soziale Medien für Stellengesuche einzusetzen. Das Projekt wird
Hilfe auch zu diesen Instrumenten bereitstellen. (4)
Mobilitätsreserve Dabei wird für Arbeitsuchende
wie für Arbeitgeber eine flexible Reserve aus (befristeten) Stellen gebildet.
Dieser Dienst lässt sich für die Organisation flexibler Einsatzmöglichkeiten
nutzen. Umgeschulte Arbeitnehmer erwerben auf diese Weise die nötige
Arbeitserfahrung und können sich neuen Arbeitgebern vorstellen. Die angesetzten
Kosten sind für die Einrichtung dieser Mobilitätsreserve und für die
Kontaktaufnahme mit Unternehmen bestimmt, die sich beteiligen wollen. Sie
schließen Lohnkosten, Mieten und die Kosten anderer notwendiger Einrichtungen
(Website, PR-Aktionen, Stellenblatt usw.) mit ein. Die Mobilitätsreserve sucht
also nach (befristeten) Stellen für die Projektteilnehmer. Wer an einer
Schulung teilgenommen hat, wird wahrscheinlich in die Mobilitätsreserve übernommen,
um einen Arbeitsplatz zu finden. Gelegentlich kann ein Bewerber nach Abschluss
der Schulung direkt auf einen Arbeitsplatz vermittelt werden, beispielsweise
über ein Praktikum oder dadurch, dass er im Rahmen der Schulung Arbeitserfahrung
in einem Unternehmen gesammelt hat. Bewerber können aber auch direkt nach ihrer
Erfassung in die Mobilitätsreserve aufgenommen werden. Nach Schätzung der
niederländischen Behörden werden etwa 225 Projektteilnehmer in die
Mobilitätsreserve aufgenommen und über dieses Instrument Arbeit finden. 22. Die oben beschriebenen
vorgeschlagenen Maßnahmen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den
förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 7 der EGF-Verordnung zählen. Diese
Maßnahmen treten nicht an die Stelle passiver Sozialschutzmaßnahmen. 23. Die niederländischen Behörden
legten die erforderlichen Informationen zu den Maßnahmen vor, die für die
betreffenden Unternehmen aufgrund des nationalen Rechts oder aufgrund von
Tarifverträgen zwingend vorgeschrieben sind. Sie bestätigten, dass der
Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle solcher Maßnahmen tritt. Veranschlagte Haushaltsmittel 24. Die
Gesamtkosten werden auf insgesamt 2 709 635 EUR geschätzt, wovon
die Kosten für personalisierte Dienstleistungen mit 2 601 250 EUR
und die Ausgaben für Maßnahmen der Vorbereitung, Verwaltung, Information und
Werbung sowie der Kontrolle und Berichterstattung mit 108 385 EUR
veranschlagt werden. 25. Insgesamt wird ein
Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 1 625 781 EUR (60 % der
Gesamtkosten) beantragt. Maßnahmen || Geschätzte Zahl von Teilnehmern || Geschätzte Kosten pro Teilnehmer (EUR) || Geschätzte Gesamtkosten (EUR); (in % der Gesamtkosten) Personalisierte Dienstleistungen (Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben a und c der EGF-Verordnung) Unterstützung bei der Arbeitssuche || 475 || 1 665 || 790 875 Erfassung || 475 || 515 || 244 625 Weiterbildung und Umschulung: a. Weiterbildung und Umschulung im Baugewerbe b. Weiterbildung und Umschulung in verwandten Branchen c. Weiterbildung außerhalb des Baugewerbes || 75 50 25 || 5 000 6 500 12 710 || 375 000 325 000 317 750 Hilfe beim Outplacement || 50 || 3 355 || 167 750 Mobilitätsreserve || 225 || 1 691,78 || 380 650 Zwischensumme (a): || – || – || 2 601 250 Maßnahmen der Vorbereitung, Verwaltung, Information und Werbung sowie der Kontrolle und Berichterstattung: 1. Vorbereitung || – || 0 2. Verwaltung || – || 27 096 3. Information und Werbung || – || 27 096 4. Kontrolle und Berichterstattung || – || 54 193 Zwischensumme (c): || – || 108 385 (4 %) Gesamtkosten (a + c): || – || 2 709 635 EGF-Beitrag (60 % der Gesamtkosten) || – || 1 625 781 26. Die Kosten der Maßnahmen, die
unter Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung fallen,
belaufen sich auf 0 EUR und übersteigen deshalb 35% der Gesamtkosten des
koordinierten Pakets der personalisierten Dienstleistungen nicht. Zeitraum, in dem Ausgaben für einen
Finanzbeitrag in Frage kommen 27. Die niederländischen Behörden
leiteten die personalisierten Dienstleistungen zugunsten der zu unterstützenden
Begünstigten am 1. Februar 2014 ein. Die Ausgaben für die unter
Nummer 25 dargelegten Maßnahmen (Zwischensumme a) kommen somit im Zeitraum
vom 1. Februar 2014 bis zum 20. Februar 2016 für einen Finanzbeitrag
aus dem EGF in Frage. 28. Den niederländischen Behörden
entstanden ab dem 1. Februar 2014 Verwaltungsausgaben für den Einsatz des
EGF. Die Ausgaben für die Maßnahmen der Vorbereitung, Verwaltung, Information
und Werbung sowie der Kontrolle und Berichterstattung kommen somit im Zeitraum
vom 1. Februar 2014 bis zum 20. August 2016 für einen Finanzbeitrag
aus dem EGF in Frage. Komplementarität mit aus nationalen oder
Unionsmitteln geförderten Maßnahmen 29. Die niederländischen Behörden
haben mitgeteilt, dass die vorgenannten Maßnahmen, für die ein Finanzbeitrag
aus dem EGF bereitgestellt wird, nicht auch aus anderen Finanzinstrumenten der
Union unterstützt werden. 30. Quellen der nationalen Vor-
oder Kofinanzierung sind die Beihilfe von 250 000 EUR, die von der
Provinz Overijssel für die Unterstützung der Wiedereingliederungsmaßnahmen des
EGF für frühere Arbeitnehmer gewährt worden ist, sowie die von den
Sozialpartnern (O&O fondsen) bereitgestellten Mittel, die sich auf den Rest
des benötigten Kofinanzierungsbetrags belaufen (d. h. auf 833 854 EUR). Verfahren für die Anhörung der vorgesehenen
Begünstigten oder ihrer Vertreter oder der Sozialpartner sowie lokaler und
regionaler Gebietskörperschaften 31. Die niederländischen Behörden
haben mitgeteilt, dass das koordinierte Paket der personalisierten
Dienstleistungen in Absprache mit den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden
ausgearbeitet wurde. Die Sozialpartner des Baugewerbes in den Niederlanden
beteiligen sich an der Verwaltung der Schulungs- und Bildungseinrichtungen.
Deren Lehrkräfte sind für die Verwaltung der Schulungs- und Bildungsangebote
der Branche zuständig. Auch das technische Büro des Baugewerbes, das den Anstoß
zu diesem Antrag gegeben hat, wird von den Sozialpartnern geleitet. Zwischen
Vertretern der Branche und Bauunternehmen wurden verschiedene Treffen
organisiert – am 3., 5. und 16. Dezember 2013 in der Provinz Overijssel
und am 20. Dezember 2013 in der Provinz Gelderland. Dabei haben die
betroffenen Parteien und die UWV Art und Umfang des Problems bewertet und
Maßnahmen konzipiert, die entlassenen Arbeitnehmern helfen sollen, eine neue
Beschäftigung zu finden. Nicht zuletzt zählt hierzu auch der Antrag auf
Unterstützung durch den EGF. Verwaltungs- und Kontrollsysteme 32. Der Antrag enthält eine
ausführliche Beschreibung des Verwaltungs- und Kontrollsystems, in der die
Zuständigkeiten der beteiligten Stellen dargelegt sind. Die Niederlande haben
der Kommission mitgeteilt, dass der Finanzbeitrag des EGF von den gleichen
Stellen verwaltet und kontrolliert wird, die auch den Europäischen Sozialfonds
verwalten und kontrollieren. Verpflichtungszusagen des betreffenden
Mitgliedstaats 33. Die niederländischen Behörden
haben – wie vorgeschrieben – folgende Zusicherungen gegeben: –
Die Grundsätze der Gleichbehandlung und der
Nichtdiskriminierung werden beim Zugang zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und
bei ihrer Durchführung beachtet; –
die nationalen und die EU-Rechtsvorschriften über
Massenentlassungen wurden eingehalten; –
sofern Unternehmen, bei denen es zu Entlassungen
kam, ihre Tätigkeit nach den Entlassungen fortgesetzt haben, sind sie ihren
rechtlichen Verpflichtungen im Hinblick auf die Entlassungen nachgekommen und
haben für ihre Arbeitnehmer entsprechende Vorkehrungen getroffen; –
die vorgeschlagenen Maßnahmen werden einzelne
Arbeitskräfte unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder
Branchen dienen; –
die vorgeschlagenen Maßnahmen werden nicht durch
andere Fonds oder Finanzinstrumente der Union unterstützt, und es werden
Maßnahmen getroffen, um jegliche Doppelfinanzierung auszuschließen; –
die vorgeschlagenen Maßnahmen sind komplementär zu
Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden; –
der Finanzbeitrag aus dem EGF entspricht den
verfahrensrechtlichen und materiellen Rechtsvorschriften der Union über
staatliche Beihilfen. AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT Haushaltsvorschlag 34. Gemäß Artikel 12 der
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013
zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[19] darf die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio. EUR
(zu Preisen von 2011) nicht überschreiten. 35. Nach Prüfung des Antrags
hinsichtlich der Bedingungen von Artikel 13 Absatz 1 der
EGF-Verordnung und unter Berücksichtigung der Zahl der zu unterstützenden
Personen, der vorgeschlagenen Maßnahmen und der geschätzten Kosten, schlägt die
Kommission vor, den EGF für einen Betrag von 1 625 781 EUR (60 %
der Gesamtkosten der vorgeschlagenen Maßnahmen) in Anspruch zu nehmen, damit
ein Finanzbeitrag für den Antrag bereitgestellt werden kann. 36. Der vorgeschlagene Beschluss
über die Inanspruchnahme des EGF wird gemäß Nummer 13 der
Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem
Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin,
die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung
vom Europäischen Parlament und vom Rat[20]
einvernehmlich erlassen. Verwandte Rechtsakte 37. Zeitgleich mit ihrem Vorschlag
für einen Beschluss zur Inanspruchnahme des EGF legt die Kommission dem
Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag für die Übertragung des
Betrags von 1 625 781 EUR auf die entsprechende Haushaltslinie
vor. 38. Zum selben Zeitpunkt, zu dem
die Kommission diesen Vorschlag für einen Beschluss zur Inanspruchnahme des EGF
annimmt, erlässt sie im Wege eines Durchführungsrechtsakts einen Beschluss über
einen Finanzbeitrag, der an dem Tag in Kraft tritt, an dem das Europäische
Parlament und der Rat den vorgeschlagenen Beschluss über die Inanspruchnahme
des EGF erlassen. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der
Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem
Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin,
die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung
(Antrag EGF/2014/002 NL/Gelderland-Overijssel Hochbau) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT
DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU)
Nr. 1309/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember
2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014-2020)
und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006[21], insbesondere auf
Artikel 15 Absatz 4, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Einklang mit dem Verfahren gemäß
Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013
zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die
Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die
wirtschaftliche Haushaltsführung[22], in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte und
Selbstständige, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im
Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung arbeitslos geworden sind bzw.
ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben, bei der Wiedereingliederung in den
Arbeitsmarkt zu unterstützen. (2) Gemäß Artikel 12 der
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates zur Festlegung des
mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[23]
darf die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio. EUR
(zu Preisen von 2011) nicht überschreiten. (3) Die Niederlande stellten am 20. Februar
2014 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag des EGF wegen Entlassungen bei 89 Unternehmen,
die in der NACE-Rev.-2-Abteilung 41 (Hochbau)[24]
in den aneinander grenzenden Regionen Gelderland und Overijssel tätig waren,
den sie gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013
durch zusätzliche Informationen ergänzten. Der Antrag erfüllt die gemäß
Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 geltenden
Voraussetzungen für die Festsetzung eines Finanzbeitrags des EGF. (4) Der EGF sollte folglich in
Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 1 625 781 EUR
für den Antrag der Niederlande bereitgestellt werden kann — HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der
Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 wird der EGF in Anspruch
genommen, damit der Betrag von 1 625 781 EUR an Mitteln für
Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann. Artikel 2 Dieser
Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am […] Im Namen des Europäischen Parlaments Im
Namen des Rates Der Präsident Der
Präsident [1] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 855. [2] Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der
statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur
Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger
Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006,
S. 1). [3] ABl. L 154 vom 21.6.2003, S. 1, geändert durch
die Verordnung (EU) Nr. 31/2011 der Kommission. [4] Zur Liste der betroffenen Unternehmen und zur Zahl der
Arbeitnehmer, die vom jeweiligen Unternehmen entlassen wurden, siehe den
Anhang. [5] Im Sinne des Artikels 3 Buchstabe a der
EGF-Verordnung. [6] Source:http://www.dnb.nl/nieuws/nieuwsoverzicht-en-archief/statistisch-nieuws-2012/dnb280065.jsp [7] Kredietverlening aan het MKB stuurgroep kredietverlening
2 mei 2012. (Kreditvergabe durch Banken an kleine und
mittlere Unternehmen). [8] http://www.gelderland.nl/smartsite.dws?id=10825 Artikel über den Haushalt und die Ausgabenkürzungen der Provinz
Gelderland http://www.overijssel.nl/bestuur/overijssel/begroting-overijssel/ Artikel über den Haushalt und die Ausgabenkürzungen der Provinz
Overijssel. [9] http://statline.cbs.nl/StatWeb/publication/?DM=SLNL&PA=82001NED&D1=0&D2=0-1&D3=0&D4=0,8,10&D5=237,254,271,288,305,l&HDR=T,G4&STB=G3,G1,G2&VW=T [10] http://statline.cbs.nl/StatWeb/publication/?DM=SLNL&PA=71999ned&D1=a&D2=a&D3=1&D4=19,24,29,34,l&HDR=T,G1&STB=G2,G3&VW=T [11] http://statline.cbs.nl/StatWeb/publication/default.aspx?DM=SLNL&PA=81808ned&D1=a&D2=a&D3=0&D4=118%2c135%2c138-145&HDR=T&STB=G1%2cG2%2cG3&VW=T Umsatzentwicklung
im Hochbau. [12] http://www.cbs.nl/nl-NL/menu/themas/arbeid-sociale-zekerheid/publicaties/arbeidsmarkt-vogelvlucht/korte-termijn-ontw/2006-arbeidsmarkt-vv-bedrijfstak-art.htm Beschäftigung in der Branche (nur in Niederländisch verfügbar). [13] Zahlen von 2012: statistische Daten Overijssel und statistische Daten
Gelderland http://www.gelderland.databank.nl/ ; http://www.overijssel.nl/overijssel/cijfers-kaarten/databank-overijssel/. Regionale Produktionszahlen: EIB in
Expectations of production and employment in the construction industry 2014. [14] Quelle: Economic Institute for
Construction Research EIB. Produktionszahlen 2008-2013. [15] Büro
für Wirtschaftsforschung der Provinz Gelderland. Statistische Daten der Provinz
Gelderland, http://www.gelderland.databank.nl/. [16] Datenbank der
Provinz Overijssel, Zahl der Arbeitsplätze im Baugewerbe 2012, http://overijssel.databank.nl/. [17] http://statline.cbs.nl/StatWeb/publication/?DM=SLNL&PA=81355NED&D1=2&D2=0,8&D3=0,9,11&D4=l&HDR=T,G3&STB=G1,G2&VW=T Beitrag des Baugewerbes zum BIP in den Provinzen Gelderland und
Overijssel. [18] Daten des UWV (Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen,
Versicherungsanstalt für Arbeitnehmer), Gelderland und Overijssel. [19] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884. [20] ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1. [21] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 855. [22] ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1. [23] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884. [24] Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der
statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur
Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger
Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006,
S. 1). ANHANG
Unternehmen, bei dem die Arbeitskräfte entlassen wurden || Region, in der der Arbeitsplatz der entlassenen Arbeitskräfte liegt || Zahl der in den einzelnen Unternehmen entlassenen Arbeitskräfte || Methode(n) zur Berechnung der Entlassungen A. Beverwijk en Zonen B.V. || Overijssel (NL21) || 3 || 2 Aan de Stegge Presolid Home Bv || Overijssel (NL21) || 2 || 2 Aannemers- en Staalconstructiebedrijf Aan de Stegge B.V. || Overijssel (NL21) || 13 || 2 Aannemersbedrijf Bramer BV || Overijssel (NL21) || 6 || 2 Aannemersbedrijf G. Bronkhorst en Zn Bv || Gelderland (NL22) || 20 || 3 Aannemersbedrijf H. De Bondt Ede Bv || Gelderland (NL22) || 7 || 3 Aannemersbedrijf H.J.W. Beijers V.O.F. || Gelderland (NL22) || 2 || 2 Aannemersbedrijf Haafkes Veldwachter BV || Overijssel (NL21) || 3 || 2 Aannemersbedrijf Haarman || Gelderland (NL22) || 1 || 2 Aannemersbedrijf Hoenderboom Bv || Gelderland (NL22) || 12 || 3 Aannemersbedrijf Horenberg B.V. || Overijssel (NL21) || 8 || 2 Aannemersbedrijf J.Valk & Zonen B.V. || Overijssel (NL21) || 3 || 2 Aannemersbedrijf Rijsdijk || Gelderland (NL22) || 1 || 2 Aannemersbedrijf Rougoor Bv || Gelderland (NL22) || 2 || 3 Aannemingsbedrijf Boks vof || Gelderland (NL22) || 1 || 3 Aannemingsbedrijf E.G.J. Steggink B.V. || Overijssel (NL21) || 1 || 2 Aannemingsbedrijf HJ te Selle Bv || Gelderland (NL22) || 1 || 2 Aannemingsbedrijf J.A. van Boxtel B.V. || Gelderland (NL22) || 3 || 2 Aannemingsbedrijf Mecklenfeld B.V. || Overijssel (NL21) || 7 || 2(1 Arbeitskraft),3(6 Arbeitskräfte) Aannemingsbedrijf Neijenhuis Bv || Gelderland (NL22) || 11 || 3 Aannemingsbedrijf van Kessel B.v. || Gelderland (NL22) || 1 || 3 Aannemingsmaatschappij Olde-Rikkert Bv || Overijssel (NL21) || 46 || 2(2 Arbeitskräfte),3(44 Arbeitskräfte) AB Bouwservice Oost Nederland B.V. || Gelderland (NL22) || 1 || 2 Allure Bouw Bv || Overijssel (NL21) || 26 || 3 B.v. aannemingsmaatschappij v/h P.Poeles || Overijssel (NL21) || 8 || 3 Bergman Aannemersbedrijf || Gelderland (NL22) || 1 || 3 Beton-, Onderhoud-en Uitzet Werken Beerdsen || Gelderland (NL22) || 3 || 3 Bouw- en Aannemingsbedrijf Rijswijk Bv || Gelderland (NL22) || 4 || 3 Bouw- en Handelscentrum G.H. Bruggink B.V. || Gelderland (NL22) || 1 || 2 Bouwbedrijf EBU Doetinchem B.V. || Gelderland (NL22) || 7 || 2 Bouwbedrijf Gebr. Kamphuis B.V. || Overijssel (NL21) || 14 || 2 Bouwbedrijf Gebroeders Kleinjan Bv || Overijssel (NL21) || 10 || 3 Bouwbedrijf H.J. Klomps B.V. || Gelderland (NL22) || 9 || 2 Bouwbedrijf Heimensen BV || Gelderland (NL22) || 5 || 2 Bouwbedrijf Hulshof || Overijssel (NL21) || 7 || 2 Bouwbedrijf IJzerman Heerde B.V. || Gelderland (NL22) || 1 || 2 Bouwbedrijf J H Scholten B.v. || Overijssel (NL21) || 6 || 3 Bouwbedrijf J. Heldoorn B.V. || Overijssel (NL21) || 1 || 2 Bouwbedrijf Kampman B.V. || Gelderland (NL22) || 4 || 2 Bouwbedrijf Louis Wijnhout B.V. || Gelderland (NL22) || 1 || 2 Bouwbedrijf Middelhuis & Wopereis B.v. || Gelderland (NL22) || 7 || 3 Bouwbedrijf Ottenhof BV || Overijssel (NL21) || 5 || 2 Bouwbedrijf Regeling bv || Overijssel (NL21) || 36 || 3 Bouwbedrijf Roosdom Tijhuis Rijssen B.V. || Overijssel (NL21) || 2 || 2 Bouwbedrijf Sprong BV || Gelderland (NL22) || 11 || 3 Bouwbedrijf 't Woud Bv || Gelderland (NL22) || 15 || 3 Bouwbedrijf Thus-Heebing B.V. || Gelderland (NL22) || 1 || 2 Bouwbedrijf Van Swaay || Gelderland (NL22) || 1 || 2 Bouwbedrijf Verploegh BV || Gelderland (NL22) || 1 || 2 Bouwbedrijf Wensink & Prins BV || Overijssel (NL21) || 6 || 2 Bouwcollectief Voorstonden Bv || Gelderland (NL22) || 8 || 3 Bouwlijn Van Dijk B.V. || Gelderland (NL22) || 1 || 2 Bouwonderneming Hoppen BV || Overijssel (NL21) || 1 || 2 Broekhuizen Kabo B.V. || Gelderland (NL22) || 2 || 2 De Vree en Sliepen BV || Gelderland (NL22) || 1 || 2 De Zeeuw BV || Gelderland (NL22) || 1 || 2 Design Bouw B.V. || Overijssel (NL21) || 6 || 2 Dijkhuis Aannemersbedrijf BV || Overijssel (NL21) || 1 || 2 Dst Bouw Management International Bv || Overijssel (NL21) || 1 || 3 Gebr. van der Geest B.V. || Overijssel (NL21) || 1 || 2 Gebrs Lukkassen Metselwerk Bv || Gelderland (NL22) || 45 || 3 Giesbers-Arnhem Bouw B.V. || Gelderland (NL22) || 3 || 2 Giesbers-Wijchen Bouw B.V. || Gelderland (NL22) || 1 || 2 Groothuis bouwgroep || Overijssel (NL21) || 1 || 2 Hegeman Bouw Vriezenveen B.V. || Overijssel (NL21) || 5 || 2 Henk Selles Bouwbedrijf || Overijssel (NL21) || 1 || 2 Hoffman Bouwbedrijf B.V. || Gelderland (NL22) || 8 || 2 Hoornstra Bouw B.V. || Gelderland (NL22) || 5 || 2 Kempink Bouwbedrijf Bv || Gelderland (NL22) || 11 || 3 || Gelderland (NL22) || 2 || 2 Klein Haar aannemersbedrijf || Gelderland (NL22) || 4 || 2 Koopmans Bouwgroep B.V. || Overijssel (NL21) || 7 || 2 Kraay aannemingsbedrijf bv || Gelderland (NL22) || 15 || 3 Plegt-Vos Bouwgroep B.V. || Overijssel (NL21) || 2 || 2 Prefab totaal BV || Overijssel (NL21) || 23 || 3 Rots Bouw B.V. || Gelderland (NL22) || 7 || 2 Rtw Bv || Overijssel (NL21) || 7 || 3 Stenfert Spantbouw B.V. || Gelderland (NL22) || 1 || 2 Temmink bouwbedrijf || Overijssel (NL21) || 2 || 2 Tomberg Funderingen en Onderbouw BV || Gelderland (NL22) || 2 || 3 Van Benthem's Aannemingsbedrijf Bv || Overijssel (NL21) || 1 || 2 Van Dijk Bouw B.V. || Gelderland (NL22) || 4 || 2 || Overijssel (NL21) || 5 || 2 Van Dijk Bouw Twente B.V. || Overijssel (NL21) || 2 || 2 Van Driesten Harskamp Bouwbedrijf B.V. || Gelderland (NL22) || 1 || 2 Van Kessel Bouw Bv || Gelderland (NL22) || 1 || 2 Vastbouw Oost BV || Overijssel (NL21) || 1 || 2 Veluwezoom Verkerk Bouw B.V. || Gelderland (NL22) || 19 || 2 VOF Oleander || Overijssel (NL21) || 4 || 3 Wam & van Duren Bouwgroep BV || Gelderland (NL22) || 1 || 2 Zahl der entlassenen Arbeitskräfte insgesamt Zahl der Unternehmen insgesamt || || 562 || 89