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Document 52014DC0332
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS on an EU Strategic Framework on Health and Safety at Work 2014-2020
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über einen strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über einen strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020
/* COM/2014/0332 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über einen strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020 /* COM/2014/0332 final - 2014/ () */
MITTEILUNG
DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN
WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über
einen strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz 2014-2020 1.
Einleitung – Hintergrund Die
Gewährleistung einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung für mehr als 217 Millionen
Arbeitnehmer in der EU ist eines der strategischen Ziele der Europäischen
Kommission, die diesbezüglich eng mit den Mitgliedstaaten, den Sozialpartnern und
den anderen Organen und Einrichtungen der EU zusammenarbeitet. Da die Risiken
für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer in der gesamten EU
weitgehend vergleichbar sind, ist es eindeutig eine Aufgabe der Europäischen
Union, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, wirksamer gegen solche
Risiken vorzugehen und in der ganzen EU einheitliche gleiche Rahmenbedingungen
zu schaffen. Diese Rolle wird auch im Vertrag[1] ausdrücklich
anerkannt, der der EU geteilte Zuständigkeit gewährt, um die Zusammenarbeit zwischen
den Mitgliedstaaten zu fördern und Richtlinien mit Mindestvorschriften zur
Verbesserung der Arbeitsumwelt zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer
zu erlassen. Die Maßnahmen
der EU für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz erfolgten jahrelang
innerhalb eines strategischen Rahmens, der zwei Hauptbestandteile umfasst:
einen umfassenden Korpus an
EU-Rechtsvorschriften zu den größten Berufsrisiken, einschließlich
allgemeiner Definitionen, Strukturen und Regeln, die von den
Mitgliedstaaten an die jeweiligen Bedingungen ihres Landes angepasst
werden, sowie
eine Reihe mehrjähriger
Aktionsprogramme zwischen 1978 und 2002, die von europäischen Strategien
abgelöst wurden (für die Zeiträume 2002-2006 bzw. 2007-2012) und die
dazu dienten, Prioritäten und gemeinsame Ziele festzulegen, einen Rahmen
zur Koordinierung der einzelstaatlichen politischen Maßnahmen zu schaffen
und eine ganzheitliche Präventionskultur voranzutreiben. Im Zuge der
Strategie 2007-2012 haben 27 Mitgliedstaaten nationale Strategien
eingeführt.
Die
Risikoverhütung und die Schaffung von Bedingungen für mehr Gesundheit und
Sicherheit am Arbeitsplatz spielen eine entscheidende Rolle – nicht nur
bei der Verbesserung von Arbeitsplatzqualität und Arbeitsbedingungen, sondern
auch bei der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit. Der Erhalt der
arbeitnehmerischen Gesundheit wirkt sich direkt und in messbarem Maße günstig
auf die Produktivität aus und trägt zur Verbesserung der Nachhaltigkeit von
Sozialversicherungssystemen bei. Die Verhütung von schweren Unfällen bzw.
Berufskrankheiten sowie die Förderung der Arbeitnehmergesundheit vom
Berufseinstieg an während des gesamten Erwerbslebens sind zentrale Faktoren,
damit Arbeitnehmer länger arbeiten können. Derlei Bemühungen tragen somit dazu
bei, die langfristigen Folgen der Alterung der Bevölkerung im Sinne der
Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives
Wachstum[2]
abzufangen. Die beschäftigungspolitische Leitlinie 7 geht insbesondere auf
die Förderung der Arbeitsplatzqualität ein. Im Beschäftigungspaket[3] wurde
hervorgehoben, dass sich die Verbesserung von Arbeitsbedingungen positiv auf
Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit auswirkt. Investitionen in
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz tragen zum Wohlbefinden von
Arbeitnehmern bei und sind kostenwirksam. Jüngsten Schätzungen zufolge kann mit
Investitionen in diesem Bereich eine hohe Rentabilität verbunden sein: Sie
liegt durchschnittlich bei 2,2[4] und
bewegt sich in einem Spektrum zwischen 1,29 und 2,89[5]. Die Ergebnisse
der Evaluierung der Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz 2007-2012[6]
bestätigen den Wert eines strategischen Rahmens der EU für politische Maßnahmen
in diesem Bereich und machen deutlich, dass die Interessengruppen einen
fortgesetzten Strategieansatz auf EU-Ebene begrüßen. In der Evaluierung wird
darauf verwiesen, dass Ziele, Prioritäten und Arbeitsmethoden überarbeitet
werden müssen, um den politischen Rahmen der EU an veränderte Arbeitsmuster sowie
an neue und aufkommende Risiken anzupassen. Im Jahr 2013
führte die Kommission eine öffentliche Konsultation[7] durch,
um die Meinungen der Interessengruppen zur Umsetzung der bisherigen Strategie
für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie zur weiteren Vorgehensweise
einzuholen. Die mehr als 500 eingegangenen Antworten bestätigten, dass die
Koordinierungsarbeit in diesem Bereich auf EU-Ebene fortgeführt werden muss.
Darüber hinaus wurden hilfreiche Vorschläge zur inhaltlichen Gestaltung eines
neuen Strategierahmens vorgebracht. Ein Großteil der Befragten war der Ansicht,
dass noch mehr unternommen werden muss, um den Verwaltungsaufwand zu verringern
und die Kosten zu senken, die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im
Zusammenhang mit der Einhaltung der Vorschriften entstehen. Ferner gaben die
meisten Befragten an, dass es bei der Verfolgung dieser Ziele wichtig sei, die
Grundsätze der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz in hohem
Maße zu beachten, unabhängig von der Unternehmensgröße. In ihrem
Vorschlag zu einem strategischen Rahmen für Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz 2014-2020 berücksichtigte die Kommission gebührend
verschiedene Beiträge, die sich alle für eine strategische Politikinitiative
aussprachen, insbesondere die Beiträge des Europäischen Parlaments[8], des
Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ACSH)[9] sowie
des Ausschusses Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter (SLIC).[10] Zur Ergänzung
des Konsultationsverfahrens organisierte die Kommission eine Konferenz über Arbeitsbedingungen[11], auf der
wichtige Akteure über die großen Herausforderungen und die Prioritäten für die
Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz diskutierten. Die Umsetzung
dieses strategischen Rahmens wird parallel zur Ex-post-Evaluierung der EU-Rechtsvorschriften
im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz erfolgen, deren
Schlussfolgerungen bis Ende 2015 vorliegen dürften. Diese Evaluierung, die nach
der Rahmenrichtlinie 89/391/EWG vorgeschrieben und im Programm der Kommission
zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung
(REFIT)[12]
enthalten ist, wird eine solidere Datengrundlage für mögliche neue Initiativen
in der Zukunft schaffen. Deswegen und angesichts der großen Bedeutung dieser
Bemühungen wird der gegenwärtige strategische Rahmen im Jahr 2016
überarbeitet, um die Evaluierungsergebnisse, die Überprüfung der Strategie
Europa 2020 und die Umsetzung dieses strategischen Rahmens in vollem
Umfang zu berücksichtigen. Die vorliegende
Mitteilung legt wesentliche strategische Ziele und eine Reihe von Maßnahmen zur
Förderung der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer fest (Abschnitt 4).
Grundlage hierfür ist die Ermittlung besonderer Probleme (Abschnitt 2) und
der wichtigsten Herausforderungen (Abschnitt 3). 2.
Bestandsaufnahme – Fortschritte und besondere
Probleme bei Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Die
Verbesserungen, die die EU in den vergangenen 25 Jahren im Bereich
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz erzielt hat, lassen sich
überwiegend auf die umfassenden Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen
zurückführen, die seitens der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten, der
Interessengruppen und der Sozialpartner initiiert und umgesetzt wurden. Der Großteil der
in der Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2007-2012
festgelegten legislativen und nicht-legislativen Initiativen wurde realisiert. Die
Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz bot einen
einheitlichen Koordinierungsrahmen und gab eine gemeinsame Richtung vor. 27 Mitgliedstaaten
verfügen mittlerweile über eine eigene Strategie für Gesundheit und Sicherheit
am Arbeitsplatz, die an den jeweiligen Landeskontext und an zentrale Schwerpunktbereiche
angepasst wurde. Die Inzidenzrate von Unfällen, die zu Fehlzeiten von mehr als
drei Tagen führten, konnte zwischen 2007 und 2011 in der EU um 27,9 %
gesenkt werden.[13] Die
Sensibilisierungsinitiativen auf europäischer und nationaler Ebene förderten in
großem Maße eine Kultur der Risikoprävention. Laut einer
neueren Eurobarometer-Umfrage[14]
ist eine große Mehrheit der Arbeitnehmer zufrieden mit den Gesundheits- und
Sicherheitsbedingungen an ihrem derzeitigen Arbeitsplatz (85 %), und mehr
als drei Viertel (77 %) sagen, dass es an ihrem Arbeitsplatz Informationen
und/oder Schulungen über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gibt. Die Bewertung
der Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2007-2012 ergab,
dass die Strategie insgesamt wirksam umgesetzt und die wichtigsten Ziele erreicht
wurden. Die Strategie der Europäischen Union trug dazu bei, die Umsetzung der
Vorschriften im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu
verbessern und EU-Regelungen klarzustellen. Allerdings ist die Umsetzung nach
wie vor mit Schwierigkeiten verbunden, vor allem für KMU, für die die
Einhaltung bestimmter Rechtsvorschriften problematisch ist. Darüber hinaus gab es
jedoch auch Lücken, vor allem hinsichtlich der Auswirkungen auf einzelne Unternehmen
auf lokaler Ebene, hauptsächlich KMU. Zwar beteiligten sich staatliche Behörden
aktiv an der Umsetzung der Strategie, dafür war es schwieriger, bei anderen
EU-Partnern, vor allem bei nationalen Sozialpartnern, ein Gefühl der
Mitverantwortung zu entwickeln. Die Erfassung statistischer Daten und
die Entwicklung von Überwachungsinstrumenten reichten nicht aus. Die
Evaluierung der Gemeinschaftsstrategie 2007-2012 macht vor allem deutlich, dass
in folgenden Bereichen noch Verbesserungsbedarf besteht: Auswirkungen
bestimmter Präventivmaßnahmen auf einzelne Unternehmen (besonders auf KMU);
Interaktion von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mit der Umwelt
und Chemikalien; wirksame Verhütung von berufs- und arbeitsbedingten
Erkrankungen. Trotz des
deutlichen Rückgangs von Unfällen und der besseren Prävention gilt es immer
noch, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in der EU weiter zu verbessern. ·
Jährlich
sterben über 4000 Arbeitnehmer aufgrund von Arbeitsunfällen, und mehr als
drei Millionen Erwerbstätige erleiden einen schweren Arbeitsunfall, der zur
Folge hat, dass sie länger als drei Tage bei der Arbeit fehlen.[15] ·
24,2 %
der Arbeitnehmer sind der Ansicht, ihre Gesundheit und Sicherheit sei aufgrund
ihrer Tätigkeit gefährdet, und 25 % gaben an, ihre Arbeit beeinflusse ihre
Gesundheit hauptsächlich negativ.[16] ·
Abgesehen
vom menschlichen Leid entstehen durch arbeitsbedingte Krankheitsfehlzeiten
unannehmbar hohe Kosten. Schätzungen zufolge beliefen sich in Deutschland die
Produktivitätseinbußen durch 460 Mio. Krankheitstage pro Jahr auf 3,1 %
des BIP.[17] ·
Die
Sozialversicherungskosten, die sich auf Erkrankungen oder Unfälle zurückführen
lassen, sind ebenfalls unannehmbar hoch. Im Geschäftsjahr 2010/2011
betrugen die Nettokosten, die der Regierung allein im Vereinigten Königreich
entstanden, geschätzte 2381 Mio. GBP.[18] Um den
Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer gemäß dem Vertrag
(Artikel 153 und 156) weiter zu verbessern, sollte die Kommission
gemeinsam mit den Mitgliedstaaten nachhaltige politische Maßnahmen treffen. Die
wirtschaftlichen und sozialen Vorteile der öffentlichen Maßnahmen im Bereich
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sind hinreichend belegt: positive
Auswirkungen auf das Wachstum und die Produktivität, Verringerung von Unfällen
und Rückgang schwerer Erkrankungen. Bei der Ergreifung von Maßnahmen sollten jedoch
die Kosten, die den Unternehmen entstehen, gebührend berücksichtigt werden. 3.
Welches sind die wichtigsten Herausforderungen? Aus der im
vorstehenden Abschnitt beschriebenen Bestandsaufnahme ergeben sich wichtige
Herausforderungen für die gesamte EU, die weitere politische Maßnahmen
erforderlich machen. ·
Erste
Herausforderung: Bessere Umsetzung der Rechtsvorschriften in den
Mitgliedstaaten, insbesondere durch die Verbesserung der Kapazitäten von
Kleinst- und Kleinunternehmen in Bezug auf die Einführung wirksamer und
effizienter Risikopräventionsmaßnahmen Bei der
praktischen Umsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verfolgen die Mitgliedstaaten
unterschiedliche Ansätze. Dies spielt insbesondere im Hinblick auf den Grad der
Einhaltung der Vorschriften in privaten Unternehmen und öffentlichen
Einrichtungen, in verschiedenen Wirtschaftszweigen sowie in Bezug auf unterschiedliche
Unternehmensgrößen eine Rolle. In den meisten
Fällen stellen der Umfang und die Wirksamkeit des Managements im Bereich
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für Kleinst- und
Kleinunternehmen eine besondere Herausforderung dar. In kleineren Betrieben
werden nationale und EU-Vorschriften weiterhin tendenziell zu einem geringeren
Grad eingehalten. Außerdem melden diese im Vergleich zu größeren Betrieben
weniger Maßnahmen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.[19] Hierfür gibt es
mehrere Gründe, darunter inhärente Schwierigkeiten mit der Einhaltung von
Rechts- und Verwaltungsvorschriften, oftmals aufgrund von mangelndem direkt
verfügbarem Fachwissen, mangelnder Kenntnis der Verpflichtungen, fehlenden
Leitlinien oder mangelhafter Durchsetzung. Für KMU fallen zudem die Kosten für
die Einhaltung der Vorschriften relativ stärker ins Gewicht. Im Rahmen der
Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2007-2012
haben die Kommission und die Europäische Agentur für Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) praktische Leitfäden und
Materialien zu bewährten Verfahren entwickelt, um KMU bei der Umsetzung von
Maßnahmen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu
unterstützen. Das von der EU-OSHA entwickelte Online-Instrument für die
interaktive Gefährdungsbeurteilung (OiRA)[20]
erleichtert es KMU erheblich, entsprechende Vorschriften einzuhalten. Auf EU-
und nationaler Ebene sind jedoch konkretere Maßnahmen erforderlich. Politische
Entscheidungsträger sollten bei der Festlegung und Einführung von
Rechtsvorschriften im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
die besonderen Umstände und Einschränkungen von Kleinst- und Kleinunternehmen
berücksichtigen. Dabei können sie nicht davon ausgehen, dass die aus den
Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften resultierenden Verpflichtungen
von kleinen und großen Unternehmen in gleichem Maße und zu gleichen relativen Kosten
erfüllt werden. Damit die
Belange von Kleinst- und Kleinunternehmen berücksichtigt werden, müssen
einfachere, effizientere Lösungen eingeführt werden, so dass Gesundheit und
Sicherheit der Arbeitnehmer an allen Arbeitsplätzen – unabhängig von der
Größe – wirksam gewährleistet sind. Hierzu müssen die Rechtsvorschriften
an geeigneter Stelle vereinfacht werden. Außerdem benötigen die Kleinst- und
Kleinunternehmen individuelle Leitlinien und Unterstützung, damit sie Risiken
einfacher beurteilen können. ·
Zweite
Herausforderung: Verbesserung der Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen
durch die Bekämpfung bestehender, neuer und aufkommender Risiken Arbeitsbedingte
Gesundheitsschäden, einschließlich Krankheiten, die durch nachteilige
Arbeitsbedingungen verursacht oder verschlimmert werden, führen zu großen
Belastungen für die Arbeitnehmer, die Unternehmen und die Systeme der sozialen
Sicherheit.[21] Die Zahl der
Fälle arbeitsbedingter Erkrankungen mit tödlichem Ausgang lag im Jahr 2008
in der EU-27 laut den letzten verfügbaren Schätzungen der Internationalen
Arbeitsorganisation (IAO)[22] bei 159 500,
wobei Krebs mit 95 500 Todesfällen die häufigste Todesursache war. Schätzungsweise
4 % bis 8,5 % der Krebserkrankungen gehen auf eine arbeitsbedingte
Exposition zurück. Todesfälle in Verbindung mit Chemikalien machen fast die
Hälfte aller arbeitsbedingten Todesfälle aus. Es wurden große
Anstrengungen unternommen, um Berufskrankheiten und neue oder aufkommende
Risiken zu verhindern. Neue EU-Rechtsvorschriften zur Regulierung von
Chemikalien sollen ein hohes Maß an Schutz für die menschliche Gesundheit und
die Umwelt gewährleisten (REACH[23] und CLP[24]). Mit
anderen EU-Rechtsvorschriften soll die Exposition gegenüber elektromagnetischen
Feldern geregelt werden. Auch nichtlegislative Maßnahmen wurden ergriffen,
darunter die Verbreitung von Informationen, der Austausch von bewährten
Verfahren und die Einführung zweijähriger gesamteuropäischer
Sensibilisierungskampagnen durch die EU-OSHA[25].
Angesichts dieser enormen Herausforderung muss berufsbedingten
Krebserkrankungen, durch Asbest ausgelösten Erkrankungen, Lungenkrankheiten,
Hautkrankheiten, Asthma und sonstigen chronischen Erkrankungen auch weiterhin
erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden. Viele neue
Technologien und Innovationen auf dem Gebiet der Arbeitsorganisation haben das
Wohlbefinden am Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen erheblich verbessert.
Um jedoch arbeitsbedingten Krankheiten wirksam vorzubeugen, müssen die
potenziellen negativen Auswirkungen von neuen Technologien auf die Gesundheit
und Sicherheit der Arbeitnehmer prognostiziert werden können. Die industrielle
Anwendung neuer Technologien führt zu neuen Produkten und Prozessen, die
ausreichend getestet und geprüft werden müssen, damit gewährleistet ist, dass
sie sicher sind und keine größeren Gefahren für Verbraucher und Arbeitnehmer
darstellen. Als Beispiel sind Nanomaterialien zu nennen, da diese einzigartige
Eigenschaften aufweisen können, für die u. U. neue Testverfahren zur Toxizität
und Instrumente für die Risikoprognose vonnöten sind, um Sicherheitsaspekte von
der Produktentwicklungsphase an zu berücksichtigen. Auch andere neue Risiken im
Zusammenhang mit Entwicklungen im Bereich der Biotechnologie und der grünen
Technologien müssen erforscht werden. Änderungen in
der Arbeitsorganisation aufgrund von IT-Entwicklungen (insbesondere in Bezug
auf eine überall und jederzeit mögliche Netzwerkanbindung) eröffnen zahlreiche
Möglichkeiten für flexible und interaktive Arbeitsprozesse. Auch die Vielfalt
der Beschäftigten nimmt zu, was sich in neuen atypischen vertraglichen Vereinbarungen
und Arbeitsmustern widerspiegelt. Außerdem steigt die Fluktuation in der
Arbeitswelt aufgrund von kürzeren Vertragslaufzeiten, insbesondere für jüngere
Arbeitnehmer. Laut einer neueren Eurobarometer-Umfrage stellt nach Ansicht der
Arbeitnehmer jedoch Stress eine der wichtigsten berufsbedingten Gefahren (53 %)
dar, gefolgt von ergonomischen Problemen (sich wiederholende Bewegungen und
ermüdende oder schmerzhafte Haltungen (28 %)) sowie dem täglichen Heben,
Tragen oder Bewegen von Lasten (24 %). Besondere Aufmerksamkeit sollte den
Auswirkungen von Änderungen der Arbeitsorganisation auf die physische und
psychische Gesundheit gewidmet werden. Insbesondere Frauen können aufgrund der
Art mancher Beschäftigungen, bei denen sie überdurchschnittlich stark vertreten
sind, besonderen Risiken ausgesetzt sein, beispielsweise gegenüber Muskel- und
Skeletterkrankungen oder bestimmten Arten von Krebs[26]. ·
Dritte
Herausforderung: Bewältigung des demografischen Wandels Die Bevölkerung
der EU altert: Die Zahl der Menschen im Alter von 60 oder mehr Jahren erhöht
sich mittlerweile jährlich um mehr als zwei Millionen. Auch die
Erwerbsbevölkerung wird älter: Der Anteil älterer Arbeitnehmer nimmt im
Vergleich zu den jüngeren Beschäftigten zu. Laut den Bevölkerungsvorausschätzungen
von Eurostat (Europop 2010) ist davon auszugehen, dass der Anteil der 55-
bis 64-Jährigen an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter in der EU-27
zwischen 2010 und 2030 um etwa 16 % zunehmen wird. Im Weißbuch der
Kommission über Renten und Pensionen wird eine Verlängerung des Berufslebens
empfohlen, damit die Rentensysteme angemessen und nachhaltig bleiben. Hierzu
sind geeignete Arbeitsbedingungen erforderlich.[27] Gute Gesundheits-
und Sicherheitsbedingungen für Arbeitnehmer sind für ein nachhaltiges
Berufsleben und ein aktives, gesundes Altern unerlässlich, insbesondere im
Hinblick auf die alternde Erwerbsbevölkerung und die Verlängerung des
Erwerbslebens. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz müssen daher während
des gesamten Berufslebens und unter Berücksichtigung der zunehmenden Vielfalt
der Arbeitskräfte gewährleistet sein. Dies ist nur mit der Förderung einer
Präventionskultur zu bewerkstelligen. Eine
erfolgreiche Verlängerung des Erwerbslebens hängt in erster Linie von einer
geeigneten Anpassung der Arbeitsplätze und der Arbeitsorganisation ab,
einschließlich der Arbeitszeit, der Barrierefreiheit des Arbeitsplatzes und
Maßnahmen am Arbeitsplatz für ältere Arbeitnehmer. Auch Möglichkeiten für eine
lebenslange Beschäftigungsfähigkeit sollten entwickelt werden, um den sich mit
dem Alter ändernden Fähigkeiten der Arbeitnehmer Rechnung zu tragen. Innovative
IKT-Produkte und ‑Dienste (z. B. für umgebungsunterstütztes
Arbeiten) bieten eine große Bandbreite von Möglichkeiten zur Verbesserung der
Beschäftigungsfähigkeit. Ebenfalls erforderlich sind Wiedereingliederungs- und
Rehabilitationsmaßnahmen für einen frühzeitigen Wiedereinstieg ins Berufsleben
nach einem Unfall oder einer Krankheit, damit Arbeitskräfte nicht dauerhaft vom
Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind. 4.
Wesentliche strategische Ziele Um die drei in
Abschnitt 3 beschriebenen Herausforderungen ganzheitlich und
themenübergreifend zu bewältigen, schlägt die Kommission eine Reihe von
Maßnahmen vor, die in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten,
Sozialpartnern und anderen Interessengruppen umgesetzt oder entwickelt werden
sollten. Diese Maßnahmen sind in sieben wesentlichen strategischen Zielen
zusammengefasst. Der Grad der Zielerreichung und der Fortschritt bei der
Einhaltung des Aktionsplans werden einer systematischen Überwachung und
Evaluierung unterliegen und im Rahmen der Evaluierung der Rechtsvorschriften im
Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz berücksichtigt. 4.1.
Weitere
Konsolidierung der nationalen Strategien Die koordinierende
Rolle der EU wird allgemein anerkannt und gilt als glaubwürdige Referenz. Die
Evaluierung der Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz 2007-2012 hat gezeigt, dass 27 Mitgliedstaaten nationale
Strategien für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz umgesetzt haben, die
mit der Gemeinschaftsstrategie im Einklang stehen. Eine zusammenfassende
Analyse der nationalen Strategien ergibt, dass diese im Allgemeinen den in der
Gemeinschaftsstrategie gesetzten Prioritäten folgen und diese an den
entsprechenden nationalen Kontext anpassen. In den meisten Mitgliedstaaten
haben die Interessengruppen auf nationaler Ebene betont, wie wichtig die Rolle
der Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz bei
der Priorisierung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in den
politischen Agenden und bei der Mitgestaltung der nationalen
Entscheidungsfindungsprozesse in diesem Bereich ist. Die Rolle der EU bei der
Unterstützung der Umsetzung nationaler Strategien kann jedoch noch wirkungsvoller
und systematischer gestaltet werden, beispielsweise durch die Koordinierung
politischer Strategien, gegenseitiges Lernen und die Inanspruchnahme von
EU-Finanzmitteln. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, ihre nationalen
Strategien vor dem Hintergrund des neuen Rahmens der Gemeinschaftsstrategie für
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in enger Abstimmung mit den
maßgeblichen Interessengruppen (einschließlich der Sozialpartner) zu
überprüfen. Maßnahmen ab 2014: ·
Überprüfung
der nationalen Strategien für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vor dem
Hintergrund des neuen strategischen Rahmens der EU ® Mitgliedstaaten in Abstimmung mit den
maßgeblichen Interessengruppen (einschließlich der Sozialpartner); ·
Einrichtung
eines Datenbank mit allen nationalen Strategien für Gesundheit und Sicherheit
bei der Arbeit ®
Kommission in Zusammenarbeit mit der EU-OSHA; ·
Benennung
von Kontaktstellen für nationale Strategien (Mitgliedstaaten), die regelmäßig
zusammenkommen, um bewährte Verfahren zu ermitteln und auszutauschen ® Kommission, EU-OSHA, ACSH und SLIC. 4.2.
Erleichterung
der Einhaltung der Rechtsvorschriften im Bereich Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere in Kleinst- und Kleinunternehmen Für KMU
ist es schwieriger, die Rechtsvorschriften in diesem Bereich einzuhalten. Daher
ist es unerlässlich, die Qualität der Leitlinien zu verbessern und praktische
Werkzeuge zur Erleichterung der Einhaltung der Vorschriften bereitzustellen.
Die Belange von Kleinst- und Kleinunternehmen werden bei der Umsetzung von
Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene berücksichtigt, unter anderem durch eine
entsprechende Anpassung der Werkzeuge, z. B. dem OiRA-Tool. Maßnahmen
ab 2014: ·
finanzielle
und technische Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Einführung von OiRA
und anderen IT-Werkzeugen mit Schwerpunkt auf Sektoren mit hoher Priorität ® Mitgliedstaaten
mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) und der EU-OSHA; ·
Entwicklung
von Leitlinien und Ermittlung von Beispielen für bewährte Verfahren unter
Berücksichtigung der Besonderheiten und Bedingungen von KMU, insbesondere von
Kleinstunternehmen ® Kommission und EU-OSHA; ·
Förderung
des Austauschs bewährter Verfahren, wobei KMU von größeren Unternehmen in der
Auftragnehmer-Lieferant-Auftraggeber-Kette unterstützt werden, um die
Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu verbessern ® Kommission in Zusammenarbeit mit den
Mitgliedstaaten und dem ACSH; ·
Durchführung
weiterer Sensibilisierungskampagnen ® Kommission in Zusammenarbeit mit den
Mitgliedstaaten und der EU‑OSHA. 4.3.
Bessere
Durchsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz
bei der Arbeit Oftmals werden
Unternehmen und Arbeitnehmer erst durch einen Besuch eines Aufsichtsbeamten auf
Vorschriften im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
aufmerksam. Dies weist auf Sensibilisierungslücken hin, die systematisch
geschlossen werden müssen. Die Rolle der Aufsichtsbeamten muss als
unterstützend für die Einhaltung der Vorschriften wahrgenommen werden und nicht
als Hindernis für Geschäftsaktivitäten. Arbeitsaufsichtsbehörden
übernehmen zudem eine wichtige Funktion bei der Ermittlung und Prävention von
nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit. Inspektionen sollten daher zwar stets auf
die Einhaltung der Vorschriften ausgerichtet sein, jedoch den Betrieb
unterstützen und konkret auf bestimmte Gefährdungen eingehen. In der EU gibt es
ca. 20 000 Arbeitsaufsichtsbeamte, also ungefähr einen
Aufsichtsbeamten pro 9000 Arbeitnehmer, die den einschlägigen nationalen
Arbeitsaufsichtsbehörden unterstehen[28]. Die
Aufsichtsbeamten führen rund 1 500 000 Inspektionen im Jahr durch[29]. Die Wirksamkeit
der Inspektionen hängt größtenteils vom Fachwissen der Aufsichtsbeamten und
deren Kapazitäten zur Durchführung der Inspektionen ab. Schulungen zum Thema
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, insbesondere zu aufkommenden
Risiken und neuen Technologien, sind erforderlich, um gefährdungsbezogene
Inspektionen angemessen durchführen zu können. Angesichts der bestehenden
Haushaltszwänge könnten Finanzierungsprogramme der EU (einschließlich des ESF)
besser genutzt werden, um Arbeitsaufsichtsbehörden mit den erforderlichen
Ressourcen auszustatten. Der Austausch von bewährten Verfahren zwischen
Arbeitsaufsichtsbehörden auf EU-Ebene war schon immer ein Instrument für die
Verbesserung der Effizienz dieser Behörden und sollte es auch weiterhin bleiben. Maßnahmen ab 2014: ·
Abbildung
der Ressourcen von Arbeitsaufsichtsbehörden und Evaluierung ihrer Kapazität zur
Ausübung ihrer wichtigsten Pflichten bei der Durchsetzung der Vorschriften im
Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ® SLIC; ·
Evaluierung
des Austausch-/Schulungsprogramms für Aufsichtsbeamte und Ermittlung von
Möglichkeiten zur Verbesserung der derzeitigen Kooperationswerkzeuge innerhalb
des SLIC unter Berücksichtigung neuer Herausforderungen im Bereich Sicherheit
und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ® Kommission in Zusammenarbeit mit dem
SLIC; ·
Bewertung
der Wirksamkeit der von den Mitgliedstaaten verhängten Sanktionen und Bußgelder
sowie sonstigen Maßnahmen der „sanften Durchsetzung“ und nicht traditionellen
Arten der Überwachung der Einhaltung ® Kommission in Zusammenarbeit mit den
Mitgliedstaaten durch den SLIC und den ACSH. 4.4.
Vereinfachung
der bestehenden Rechtsvorschriften Gemäß den Zielen
des Programms für die Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT)[30] sind
fortlaufende gemeinsame Anstrengungen der Kommission, anderer EU-Organe und der
Mitgliedstaaten erforderlich, um die EU-Rechtsvorschriften zu vereinfachen und
unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. In den nächsten Jahren wird das
Hauptaugenmerk darauf liegen, zu beurteilen, ob die bestehenden
Rechtsvorschriften im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ihren
Zweck erfüllen. Dabei wird untersucht, wie deren Umsetzung verbessert werden
kann und wie eine bessere, wirksamere und einheitliche Einhaltung der
Vorschriften über Mitgliedstaaten und Unternehmen hinweg zu erreichen ist. Gemäß der
Richtlinie 89/391/EWG führt die Kommission derzeit eine umfassende
Evaluierung der gesamten Rechtsvorschriften im Bereich Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz[31] durch. In
diesem Zusammenhang haben die Mitgliedstaaten der Kommission vor kurzem ihre nationalen
Berichte über die Umsetzung der 24 Richtlinien im Bereich Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz vorgelegt. Derzeit prüft die Kommission die
nationalen Umsetzungsberichte, die in die Evaluierung einfließen werden. Das Hauptaugenmerk
bei der Evaluierung wird auf die Ermittlung möglicher Vereinfachungen und/oder
Senkungen des Verwaltungsaufwands gelegt, insbesondere für Kleinst- und
Kleinunternehmen, während gleichzeitig der Schutz der Gesundheit und Sicherheit
der Arbeitnehmer auf einem hohen Niveau bleibt. Dieser Prozess betrifft nicht
nur die EU-Rechtsvorschriften, sondern auch die nationalen Rechts- und
Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung des Unionsrechts. Die Mitgliedstaaten
sind daher aufgefordert, parallel eine vergleichbare Evaluierung durchzuführen.
Die Evaluierungsergebnisse werden 2015 vorgelegt und bei der Überprüfung des
strategischen Rahmens im Jahr 2016 berücksichtigt. Maßnahmen ab 2014: ·
Ermittlung
möglicher Vereinfachungen und/oder Senkungen von unnötigem Verwaltungsaufwand
im Rahmen der Evaluierung der Rechtsvorschriften im Bereich Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie Anregung einer öffentlichen Debatte mit
allen Interessengruppen ®
Kommission und ACHS; ·
Ermutigung
der Mitgliedstaaten, Quellen bestimmter regulatorischer Belastungen zu
ermitteln, deren Ursache die Umsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie nationale
Rechtsvorschriften sind, sowie Auswertung nationaler Umsetzungsberichte zur
Ermittlung bewährter Verfahren und zur Förderung des Informationsaustauschs ® Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit
der Kommission; ·
Beurteilung
der Situation von Kleinstunternehmen in risikoarmen Wirtschaftszweigen und
Erwägung der Vereinfachung der Gefährdungsbeurteilung, einschließlich
Dokumentation ®
Kommission. 4.5.
Bewältigung
der Herausforderungen der Alterung der Erwerbsbevölkerung, neuer und
aufkommender Risiken sowie Prävention arbeitsbezogener und berufsbedingter
Krankheiten Aufgrund
technologischer Veränderungen, neuer Produkte und der Markteinführung neuer
Chemikalien ist es erforderlich, fundierte wissenschaftliche Nachweise zu
sammeln und auszuwerten, um zu ermitteln, wie neue und aufkommende Risiken am
besten anzugehen sind. Die EU-Organe, insbesondere die Kommission, sollten
hierfür auf das beste verfügbare Fachwissen zurückgreifen. Darüber hinaus
erfordern Gefährdungen, die bestimmte Altersgruppen, Arbeitnehmer mit
Behinderungen und Frauen betreffen, besondere Aufmerksamkeit und zielgerichtete
Maßnahmen. Das Pilotprojekt zum Thema Gesundheitsschutz und Sicherheit älterer
Arbeitnehmer soll Möglichkeiten zur Förderung der körperlichen und geistigen
Gesundheit älterer Arbeitnehmer ermitteln. Außerdem werden Beispiele für
bewährte Verfahren vorgestellt und der Informationsaustausch erleichtert.[32] Das
gemeinsame Programm „Umgebungsunterstütztes Leben“ trägt zur Bewältigung der
Herausforderung einer alternden Erwerbsbevölkerung bei. Die Beurteilung
neu aufkommender Risiken auf der Grundlage wissenschaftlicher Nachweise und die
Verbreitung der Ergebnisse werden im Rahmen der Ex-post-Evaluierung der
derzeitigen Rechtsvorschriften im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
eine entscheidende Rolle spielen. Maßnahmen ab 2014: ·
Einrichtung
eines Netzes aus Fachleuten aus dem Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz und Wissenschaftlern sowie Prüfung der Notwendigkeit der
Einrichtung eines unabhängigen wissenschaftlichen Konsultationsgremiums, über
das die Empfehlungen der Fachleute und Wissenschaftler in die Arbeit der
Kommission einfließen à Kommission; ·
Unterstützung
der Verbreitung der Erkenntnisse der Europäischen Beobachtungsstelle für
Risiken bei den maßgeblichen Akteuren ®
Kommission in Zusammenarbeit mit der EU-OSHA; ·
Förderung
der Ermittlung und des Austauschs bewährter Verfahren zur Verbesserung der
Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz für bestimmte
Arbeitnehmerkategorien, z. B. ältere Arbeitnehmer, unerfahrene jüngere
Arbeitnehmer (einschließlich Arbeitnehmer, die über unterschiedliche Arten von
befristeten Verträgen beschäftigt sind), Auszubildende, Arbeitnehmer mit
Behinderungen und Frauen ®
EU-OSHA; ·
Förderung
von Rehabilitations- und Wiedereingliederungsmaßnahmen durch die Umsetzung der
Ergebnisse des Pilotprojekts des Europäischen Parlaments zu älteren
Arbeitnehmern und der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ in den Jahren 2016-2017
® Kommission in
Zusammenarbeit mit der EU-OSHA; ·
Ermittlung
und Verbreitung bewährter Verfahren zur Prävention psychischer
Gesundheitsprobleme bei der Arbeit ®
EU-OSHA. 4.6.
Verbesserung
der Erhebung statistischer Daten und Weiterentwicklung der
Informationsgrundlage Für eine
faktengestützte Politikgestaltung müssen zuverlässige, aktuelle und
vergleichbare statistische Daten zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie
arbeitsbedingten Expositionen und Gesundheitsschäden erhoben und die Kosten und
Vorteile im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ausgewertet
werden. Im Hinblick auf Arbeitsunfälle wurde durch die Verordnung (EU)
Nr. 349/2011 der Kommission[33] eine
jährliche Datenerhebung ab 2013 beschlossen. Bei den Daten zu arbeitsbedingten
Expositionen und Gesundheitsschäden gibt es jedoch nach wie vor
Herausforderungen. Daher ist es nach wie vor schwierig, die Leistungen im
Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz über die
Mitgliedstaaten hinweg zu vergleichen und daraus faktengestützte
Schlussfolgerungen für die Politik zu ziehen. Im Hinblick auf berufs- und
arbeitsbedingte Erkrankungen ist die Situation besonders komplex. Nationale und
EU-Statistiksachverständige sollten daher zusammenarbeiten und ihre
Anstrengungen verstärken, um die Datenerhebung zu verbessern und gemeinsame
Ansätze für die Ermittlung und Messung der Gesundheitsgefahren für Arbeitnehmer
zu entwickeln, wobei die damit verbundenen Verwaltungskosten für Unternehmen
und nationale Verwaltungen gebührend zu berücksichtigen sind. Maßnahmen ab 2014: ·
Beurteilung
der Qualität der Daten über Arbeitsunfälle, die von den Mitgliedstaaten im
Rahmen der Datenerhebung der Europäischen Statistik über Arbeitsunfälle (ESAW)
übermittelt wurden, mit dem Ziel, die Abdeckung, Zuverlässigkeit,
Vergleichbarkeit und Aktualität zu verbessern ® Kommission und nationale zuständige
Behörden; ·
bis
Ende 2016: Prüfung verschiedener Optionen zur Verbesserung der Verfügbarkeit
und Vergleichbarkeit der Daten zu Berufskrankheiten auf EU-Ebene und Bewertung
der Durchführbarkeit einer vereinfachten Datenübermittlung ® Kommission und nationale zuständige
Behörden; ·
Einleitung
von Gesprächen innerhalb des ACSH (unterstützt durch beratende nationale
Sachverständige) mit dem Ziel, Empfehlungen zur Schaffung einer gemeinsamen
Datenbank zu arbeitsbedingten Expositionen auszusprechen ® Kommission, ACSH und nationale
Sachverständige; ·
vor
2016: Prüfung von Optionen zur Verbesserung der Informationen zu Kosten und
Nutzen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz; ·
vor 2016:
Entwicklung eines Werkzeugs zur Überwachung der Umsetzung des strategischen
Rahmens der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020,
einschließlich Politik- und Leistungsindikatoren, auf der Grundlage des
Strategie-Scorebeards von 2009 ®
Kommission und ACSH. 4.7.
Bessere
Koordinierung der Anstrengungen auf EU- und internationaler Ebene zum Thema
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und
Austausch mit internationalen Organisationen In einer
globalisierten Wirtschaft liegt es im Interesse der EU, die Arbeitsstandards
und deren wirksame weltweite Anwendung zu verbessern, indem multilaterale
Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den zuständigen internationalen Einrichtungen
und bilaterale Maßnahmen im Rahmen der Beziehungen der EU zu Drittländern
ergriffen werden. Außerdem muss die EU die Kandidatenländer und potenziellen
Kandidatenländer dabei unterstützen, ihre strukturellen Kapazitäten und ihre Rechtsvorschriften
an die Anforderungen des Unionsrechts anzugleichen. Die
Referenzrolle der Politik der EU im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wird
von internationalen Partnern und Beobachtern allgemein anerkannt. Dies spiegelt
sich in der rapiden Ausweitung der bilateralen Zusammenarbeit in den letzten
Jahren wider – nicht nur mit den traditionellen Partnern aus den
entwickelten Volkswirtschaften wie den USA, sondern insbesondere auch mit neuen
Partnern aus aufstrebenden Volkswirtschaften wie China und Indien. Die Kommission
kann einen wichtigen Beitrag zur weltweiten Reduzierung von Arbeitsunfällen und
Berufskrankheiten leisten. Auf der Grundlage laufender Kooperationsbemühungen
sind gemeinsame Anstrengungen zwischen der EU und insbesondere der IAO sowie
anderen spezialisierten Einrichtungen wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
erforderlich, um bessere Ergebnisse innerhalb und besonders außerhalb der EU zu
erzielen. Die operative Zusammenarbeit muss verbessert werden, um einen
einheitlichen und kohärenten Ansatz zu gewährleisten und Synergien auf EU- und
internationaler Ebene besser zu nutzen. Maßnahmen ab 2014: ·
Weiterführung
der Unterstützung der Kandidatenländer während der Beitrittsverhandlungen in
Bezug auf Kapitel 19 und der potenziellen Kandidatenländer, mit denen ein
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen besteht, bei deren Anstrengungen,
die Rechtsvorschriften im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
an das Unionsrecht anzugleichen ®
Kommission; ·
Intensivierung
der Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz,
insbesondere mit der IAO, aber auch mit der WHO und der OECD ® Kommission; ·
Initiierung
einer Überprüfung der gemeinsamen Absichtserklärung mit der IAO, um die
Strategie im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz besser zu
berücksichtigen ®
Kommission; ·
Beitrag
zur Umsetzung des Kapitels zur nachhaltigen Entwicklung in EU-Freihandels- und ‑Investitionsabkommen
in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und
Arbeitsbedingungen ®
Kommission; ·
in
Zusammenarbeit insbesondere mit der IAO: Behebung von Mängeln in Bezug auf
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in der weltweiten Lieferkette
und in diesem Zusammenhang Mitwirkung an G20-Initiativen zu sichereren
Arbeitsplätzen ®
Kommission; ·
Stärkung
der laufenden Zusammenarbeit und des Dialogs im Bereich Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mit den
strategischen Partnern à
Kommission. 5.
EU-Instrumente 5.1.
Rechtsvorschriften Rechtsvorschriften
haben sich für die EU als wertvoller gemeinsamer Grundstock an Definitionen,
Normen, Methoden und Präventionswerkzeugen im Bereich Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz erwiesen. Ein EU-weiter Rechtsrahmen für Sicherheit
und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist für ein hohes Schutzniveau für die
Arbeitnehmer und die Schaffung gleicher Bedingungen für alle Unternehmen
unabhängig von deren Größe, Standort oder Geschäftsfeld unerlässlich. Es hat
sich gezeigt, dass die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen sowie die von
Kontrollorganen (z. B. Arbeitsaufsichtsbehörden) ergriffenen
Durchsetzungsmaßnahmen in der Mehrzahl der Betriebe weiterhin die wichtigsten
Einflussfaktoren für das Arbeitsschutzmanagement am Arbeitsplatz sind[34]. Angesichts der unterschiedlichen
Gegebenheiten vor Ort in puncto Unternehmensgröße und Vielfalt der
Beschäftigten sowie der Notwendigkeit, zielgerichtete und wirksame politische
Maßnahmen zu entwickeln, sollten auch nichtlegislative Instrumente eingesetzt
werden, um in der Praxis Veränderungen herbeizuführen. Dazu zählen
Benchmarking, Ermittlung und Austausch von bewährten Verfahren,
Sensibilisierung, Festlegung freiwilliger Normen und benutzerfreundliche
IT-Werkzeuge. Die Kommission
wird weiterhin die Umsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in den Mitgliedstaaten überwachen, um eine
angemessene Einhaltung zu gewährleisten. Die Ergebnisse der laufenden
Evaluierung der Gesetzgebung im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
wird zur Gestaltung künftiger Initiativen der Kommission beitragen. 5.2.
EU-Finanzmittel Derzeit nutzen 13 EU-Mitgliedstaaten
den Europäischen Sozialfonds (ESF), um ihre nationalen Strategien im Bereich
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu verbessern. Die
Mitgliedstaaten werden ermutigt, den ESF und andere Europäische Struktur- und
Investitionsfonds (ESIF) zur Finanzierung von Maßnahmen in Bezug auf Sicherheit
und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in Anspruch zu nehmen. Für den Programmplanungszeitraum 2014-2020
werden ESF-Mittel zur Finanzierung unter anderem von Maßnahmen zur Förderung
einer nachhaltigen, qualitativ hochwertigen Beschäftigung und sozialen
Eingliederung verfügbar sein, darunter insbesondere folgende: -
Investitionspriorität
zum Thema „Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer, Unternehmen und Unternehmer an
den Wandel“ durch die Entwicklung und Umsetzung von Möglichkeiten für eine
innovative und produktivere Arbeitsorganisation, einschließlich Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Weiterbildung, Ausbildungsprogramme,
Mainstreaming bewährter Verfahren usw.; -
Verlängerung
eines gesünderen Arbeitslebens durch die Entwicklung und Umsetzung von
Maßnahmen zur Förderung einer gesunden Umgebung und des geistigen Wohlbefindens
am Arbeitsplatz. Dies kann über die Investitionspriorität „aktives und gesundes
Altern“ erfolgen; -
Unterstützung
der Einstellung und Rückführung ins Berufsleben von Personen mit chronischen
oder seltenen Krankheiten, Behinderungen oder psychischen Erkrankungen durch
integrierte Möglichkeiten, die verschiedene Arten von Maßnahmen zur
Beschäftigungsfähigkeit kombinieren, darunter individuelle Unterstützung,
Beratung, Anleitung, Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung sowie zu
Dienstleistungen, insbesondere Gesundheits- und sozialen Diensten; -
Entwicklung
und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung einer gesunden Lebensweise und Auseinandersetzung
mit berufs- oder umweltbedingten Gesundheitsfaktoren (z. B. Exposition
gegenüber giftigen Stoffen oder Tabakrauch in der Umgebungsluft), die mit
Krankheiten wie Krebs in Verbindung stehen; -
Unterstützung
von Sensibilisierungs- und Schulungsaktivitäten für Arbeitsaufsichtsbeamte, um
deren Kenntnisse, Fähigkeiten und administrative Kapazitäten in Bezug auf den
Umgang mit Problemen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz zu verbessern; -
Unterstützung
von Schulungsaktivitäten in kleinen und mittleren Unternehmen zur Einführung
von OiRA und anderen IT-Werkzeugen in allen Mitgliedstaaten. Außerdem werden
über das operative EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI)
Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit, Kommunikation und Erweiterung des
Fachwissens im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterstützt. Das neue
EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation für 2014-2020 (Horizont 2020)[35] wird finanzielle
Möglichkeiten zur Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen in den
Bereichen Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlbefinden bieten. Die
folgenden Themen gehören zu den Schwerpunkten:
Gesundheitsverständnis;
Altern und Krankheiten;
Verbesserung des aktiven und
gesunden Alterns;
wirksame Gesundheitsförderung;
Krankheitsprävention;
Vorsorge und Kontrolle.
Diese spiegeln
die Notwendigkeit eines „translationalen“, integrierten Ansatzes zur
Bewältigung von Herausforderungen wider, der sowohl mittel- und langfristige
Forschungen als auch kurzfristige Innovationsaktivitäten unterstützt. Den Regionen
wurde vorgeschlagen, IKT-gestützte Innovationen für aktives und gesundes Altern
im Rahmen der Finanzierung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
(EFRE) als Prioritätsbereich für die intelligente Spezialisierung
hervorzuheben. Eine entsprechende Abstimmung sowie Synergien mit der
Europäischen Innovationspartnerschaft „Aktives und gesundes Altern“ sowie mit
dem (zweiten) gemeinsamen Programm „Umgebungsunterstütztes Leben“ eröffnen
weitere Finanzierungsoptionen und Möglichkeiten zur Marktentwicklung. 5.3.
Sozialer
Dialog Im Sinne der
Bestimmungen des Vertrags spielen die EU-Sozialpartner eine wichtige Rolle bei
der Entwicklung und Umsetzung von Strategien im Bereich Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei der Arbeit und bei der Förderung einer sicheren und
gesunden Umgebung in Europa. Die EU-Sozialpartner haben bewiesen, dass sie
fähig sind, Antworten sowohl im Interesse der Arbeitnehmer als auch der
Unternehmen zu finden, und haben direkt zur Umsetzung von EU-Strategien in
diesem Bereich beigetragen. Vereinbarungen der EU-Sozialpartner (z. B. die
branchenübergreifende Vereinbarung zu kristallinem Siliziumdioxid und
Branchenvereinbarungen zum Einsatz von scharfen Instrumenten im
Gesundheitswesen sowie zu den Arbeitsbedingungen im Seeverkehr), die unabhängig
oder durch Rechtsvorschriften umgesetzt werden,[36] sowie
andere Initiativen der Sozialpartner wirken sich direkt auf die Sicherheit und
Gesundheit der Arbeitnehmer aus. Die Kommission
wird die Arbeit der EU-Sozialpartner und deren nationaler Partner in Bezug auf
Strategien im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz auch
weiterhin im Rahmen ihrer unabhängigen Arbeitsprogramme unterstützen. Sie
fordert Ausschüsse für den sozialen Dialog auf, zu eruieren, wie Kleinst- und
Kleinunternehmen wirksam angesprochen werden können, und innovative Lösungen im
Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu entwickeln. Die
EU-Sozialpartner sind zudem aufgefordert, zu der laufenden Evaluierung des
Besitzstands der EU beizutragen. Es besteht die
Notwendigkeit, die Synergien zwischen den Beiträgen des sozialen Dialogs in der
EU auf branchenübergreifender oder brancheninterner Ebene und der Umsetzung der
strategischen Prioritäten der EU im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz zu verbessern und dabei die Autonomie der Sozialpartner
uneingeschränkt zu achten. Es ist äußerst
wichtig, dass die Sozialpartner Verantwortung für den gegenwärtigen
strategischen EU-Rahmen übernehmen, z. B. durch ihre Einbeziehung in die
Entwicklung und Umsetzung spezieller Initiativen auf EU-, nationaler und
lokaler Ebene sowie am Arbeitsplatz. Der Beratende Dreierausschusses für
Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz und die Strukturen des
europäischen sozialen Dialogs sollten hierbei eine Schlüsselrolle übernehmen. 5.4.
Kommunikation
und Information Der Erfolg jeder
Strategie im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit hängt
größtenteils von der Wirksamkeit der Kommunikationskanäle und -werkzeuge ab,
die für die Kontaktaufnahme mit den verschiedenen betroffenen Akteure (von den
politischen Entscheidungsträgern bis hin zu den Arbeitnehmern selbst) verwendet
werden. Medien wie das
Internet, Onlineanwendungen und soziale Netzwerke bieten eine Reihe von
Werkzeugen, die näher untersucht werden müssen und bei der Kontaktaufnahme mit
jüngeren Arbeitnehmern möglicherweise wirksamer als konventionelle Ansätze
sind. Die Kommission wird zur Umsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz eine breitere Einbeziehung der
Interessengruppen – wie Sozialpartner, Sachverständige für Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Vertreter von Kleinst- und Kleinunternehmen
und Berufsverbänden – anregen. Die EU-OSHA
spielt eine entscheidende Rolle bei der Sammlung und Verbreitung einschlägiger
Informationen zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie
bei der Erleichterung des Austauschs bewährter Verfahren und der Entwicklung
von Sensibilisierungskampagnen und trägt somit zu einer effizienteren Umsetzung
der Rechtsvorschriften im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz auf EU-Ebene bei. Die EU-OSHA entwickelt eine Datenbank bewährter
Verfahren im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und wird
damit zu einer besseren Umsetzung der Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet in
den Unternehmen beitragen. Auch künftig wird die EU-OSHA gesamteuropäische
Kampagnen zur Sensibilisierung für Themen der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz durchführen und dabei eine bessere
Interaktion durch den Einsatz von sozialen Medien gewährleisten. 5.5.
Synergien
mit anderen Politikbereichen Die öffentliche
Politik in anderen Bereichen kann zu einer besseren Arbeitsumgebung beitragen.
Potenzielle Synergien mit der Politik im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz
am
Arbeitsplatz müssen
aktiver erforscht werden. Die Schlüsselbereiche auf diesem Gebiet sind
folgende:
Bildung: Die Sensibilisierung für
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz beginnt
in der Schule. Es wurden Empfehlungen dazu ausgesprochen, Themen der
Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am
Arbeitsplatz in den schulischen Lehrplänen (insbesondere in
der Berufsausbildung) stärker hervorzuheben und die Themen geistige
Gesundheit und Wohlbefinden deutlicher anzusprechen.[37]
Es gab erfolgreiche Pilotprojekte[38],
jedoch müssen deren Ergebnisse besser verbreitet werden. Die Informations-
und Weiterbildungsmöglichkeiten für Unternehmer müssen fortgeführt werden;
Forschung: Die
Forschungsprioritäten im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
Arbeit wurden definiert und konzentrieren sich auf die Auswirkungen der
Faktoren Altern, Globalisierung, neue Technologien sowie berufsbedingte
und arbeitsbezogene Krankheiten und Behinderungen. Die Ergebnisse dieser
Forschungen müssen besser verbreitet werden und stärker in die
Politikgestaltung einfließen;
Öffentliche Gesundheit: Zwischen
den politischen Entscheidungsträgern ist in diesem Bereich eine bessere
Abstimmung erforderlich, damit bestehende Programme und Leitlinien als
Basis verwendet werden können und Synergien entstehen. Außerdem müssen die
wichtigsten Interessengruppen (Endbenutzer, öffentliche Behörden,
Industrie) über die Gemeinsame Maßnahme zum Thema geistige Gesundheit und
Wohlbefinden sowie innerhalb der Innovationspartnerschaft für aktives und
gesundes Altern zusammenarbeiten.[39]
Dies wird die Bedingungen für die Einführung von und die Investition in
Innovationen verbessern;
Umwelt: Es sollten Anstrengungen
unternommen werden, um die Komplementarität und Kohärenz zwischen der Umweltpolitik
und dem Schutz der Arbeitnehmer zu verbessern, da der Arbeitsplatz als
„Mikro-Umwelt“ betrachtet werden kann, in der ähnliche Expositionen
gegenüber gefährlichen Stoffen auftreten können, wenn auch zu einem
höheren Grad und mit speziellen Faktoren;
Industriepolitik: Einfache
Lösungen, wie Leitfäden zur Vermeidung von Unfällen oder Hinweise auf die
Exposition gegenüber Vibrationen, können KMU dabei helfen, Maßnahmen zu
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit kostengünstiger
umzusetzen, da sie dann möglicherweise keine Sachverständigen zur
Beurteilung der Situation benötigen. Es sollten insbesondere im Hinblick
auf chemische Stoffe Anstrengungen unternommen werden, die Kohärenz
zwischen der Industriepolitik und der Arbeitsschutzpolitik zu verbessern und
Synergien zu schaffen;
Gleichheit: Die Politik im Bereich
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit kann zur Bekämpfung von
Diskriminierung und zur Förderung der Chancengleichheit in der EU-Politik
beitragen, insbesondere durch die Begünstigung einer ordnungsgemäßen
Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG[40] in
Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz für Menschen mit Behinderung und der Richtlinie
2006/54/EG[41],
die eine Schlechterstellung von Frauen am Arbeitsplatz aufgrund von
Schwangerschaft oder Mutterschaft untersagt.
6.
Umsetzung des strategischen Rahmens für Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Die vorliegende
Mitteilung beschreibt einen Aktionsrahmen für Zusammenarbeit und Austausch
bewährter Verfahren im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
im Zeitraum 2014-2020, der nur über eine aktive Zusammenarbeit mit den
nationalen Behörden und den Sozialpartnern umgesetzt werden kann. Die
Kommission wird daher über einschlägige Foren mit den wichtigsten
Interessengruppen eine offene Debatte über die Sichtweisen und die in dieser
Mitteilung vorgebrachten Vorschläge führen und die Interessengruppen
gegebenenfalls in Umsetzungsmaßnahmen einbeziehen. Den Ansichten, die die
EU-Organe, Sozialpartner, spezielle Ausschüsse wie der ACSH und der SLIC sowie
die EU-OSHA vorbringen, wird besondere Bedeutung beigemessen. Dieser
strategische Rahmen wird im Jahr 2016 im Hinblick auf die Ergebnisse der
Ex-post-Evaluierung der Rechtsvorschriften der EU im Bereich Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie unter Berücksichtigung des
Umsetzungsfortschritts überprüft. Die Kommission
wird sicherstellen, dass die Umsetzung des strategischen Rahmens überwacht
wird, indem sie bestehende Foren nutzt und die EU-Organe sowie alle
maßgeblichen Interessengruppen umfassend einbezieht. [1] Artikel 151 und 153
des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). [2] KOM(2010) 2020 und
COM(2014) 130 final. [3] COM(2012) 0173 final. [4] Internationale
Vereinigung für soziale Sicherheit (IVSS), Prävention lohnt sich: Kosten und
Nutzen von Präventionsmaßnahmen zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
für die Unternehmen, http://www.issa.int. [5] BenOSH, Socio-economic
costs of accidents at work and work-related ill health (in englischer
Sprache), http://ec.europa.eu/social. [6] SWD(2013) 202. [7] http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=333&langId=de&consultId=13&visib=0&furtherConsult=yes. [8] Entschließung
des Europäischen Parlaments A7-0409/2011 vom 15. Dezember 2011 zu der
Halbzeitüberprüfung der Strategie der Europäischen Union für Gesundheit und
Sicherheit am Arbeitsplatz; Entschließung des Europäischen Parlaments
2013/2685(RSP) vom 12. September 2013 zur Europäischen Strategie für
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. [9] Stellungnahme vom
1. Dezember 2011. [10] Stellungnahme vom
9. Februar 2012. [11] Konferenz über Arbeitsbedingungen, http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=en&catId=88&eventsId=979&furtherEvents=yes [12] COM(2012) 746. [13] Europäische Statistik
über Arbeitsunfälle (ESAW), Eurostat-Schätzung. Daten für NACE Rev. 2, A
C-N. [14] Flash
Eurobarometer über Arbeitsbedingungen http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/flash_arch_404_391_en.htm#398 [15] Europäische Statistik
über Arbeitsunfälle (ESAW), 2011. [16] Europäische Erhebung
über die Arbeitsbedingungen (EWCS), 2010. [17] Bericht „Sicherheit
und Gesundheit bei der Arbeit“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
(BMAS), 2011. [18] Bericht „Costs to
Britain of workplace fatalities and self-reported injuries and ill-health,
2010/11“, HSE, 2013. [19] Die Größe des Betriebs,
die Branche und das Land sind laut dem Bericht zur Europäischen
Unternehmenserhebung über neue und aufkommende Risiken (ESENER) aus dem
Jahr 2012 die wichtigsten Einflussfaktoren für den Umfang des Managements
im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz in Betrieben. [20] http://www.oiraproject.eu/ OiRA ist eine
Internetplattform, auf der auf eine intuitive, standardisierte Weise
sektorbezogene Werkzeuge zur Gefährdungsbeurteilung in einer beliebigen Sprache
erstellt werden können. Kleinst- und Kleinunternehmen können somit einfach und
kostenlos einen schrittweisen Gefährdungsbeurteilungsprozess einrichten –
von der Identifizierung und Evaluierung von Risiken am Arbeitsplatz über die
Entscheidungsfindung für Präventionsmaßnahmen und die Durchführung dieser
Maßnahmen bis hin zur Überwachung und Berichterstattung. [21] Siehe beispielsweise
folgende Studie zu diesem Thema: Binazzi et al., The burden of mortality
with costs in productivity loss from occupational cancer in Italy, American
Journal of Industrial Medicine, November 2013; Volume 56,
Issue 11, S. 1272-1279. [22] http://www.ilo.org/safework/lang--en/index.htm
http://www.ilo.org/public/english/region/eurpro/moscow/areas/safety/docs/safety_in_numbers_en.pdf. [23] Verordnung (EG)
Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und
Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), ABl. L 136 vom 29.5.2007. [24] Verordnung (EG)
Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006
über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen,
ABl. L 353 vom 31.12.2008. [25] EU-OSHA-Kampagne
2012-2013 „Partnerschaft für Prävention“. EU-OSHA-Kampagne 2010-2011
„Sichere Instandhaltung“. EU-OSHA-Kampagne 2008-2009
„Gefährdungsbeurteilung“ EU-OSHA-Kampagne
2007-2008 „Initiative ,Gesunder Arbeitsplatz‘“. [26] EU-OSHA,
2013. New risks and trends in the safety and health of women at work. https://osha.europa.eu/en/publications/reports/new-risks-and-trends-in-the-safety-and-health-of-women-at-work/view. [27] Weißbuch. Eine Agenda
für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten, COM(2012) 55
final. [28] Dem
SLIC vorgelegte Berichte der nationalen Arbeitsaufsichtsbehörden aus dem
Jahr 2011. [29] Dem SLIC vorgelegte
Berichte der nationalen Arbeitsaufsichtsbehörden aus dem Jahr 2009. [30] COM(2013) 685
final. [31] Im Einklang mit
Artikel 17a der Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom
12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung
der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit,
ABl. L 183 vom 29.6.1989, S. 1. [32] https://osha.europa.eu/de/priority_groups/ageingworkers/ep-osh-project. [33] Verordnung (EU)
Nr. 349/2011 der Kommission vom 11. April 2011 zur Durchführung
der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des
Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über
Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz betreffend Statistiken über
Arbeitsunfälle, ABl. L 97 vom 12.4.2011, S. 3-8. [34] Europäische Unternehmensumfrage über
neue und aufkommende Risiken (ESENER) – Managing safety and health at
work, Bericht der Europäischen
Beobachtungsstelle für Risiken 2010. [35] Vorschlag
für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das
Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020),
KOM(2011) 809 endgültig. [36] Im
Fall der Umsetzung durch Rechtsvorschriften erfolgt zuvor eine Bewertung durch
die Kommission, die den repräsentativen Charakter, die Einhaltung von
Unionsrecht, die Auswirkungen auf KMU und ggf. Kosten-Nutzen-Rechnungen
beinhaltet. [37] OECD
(2012), Sick on the Job? Myths and Realities about Mental Health and Work. [38] Die
Integration bzw. das Mainstreaming von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
Arbeit in die Bildung und Ausbildung ist ein zentraler Bestandteil der
Entwicklung einer Präventionskultur durch die Erziehung von Kindern und
Jugendlichen zu einem sicheren Privat- und Arbeitsleben. Die EU-OSHA bietet
zahlreiche Informationen zu bewährten Verfahren zu diesem Thema. https://osha.europa.eu/en/topics/osheducation. [39] http://ec.europa.eu/research/innovation-union/index_en.cfm?section=active-healthy-ageing&pg=about. [40] Richtlinie 2000/78/EG
des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für
die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, ABl.
L 303 vom 2.12.2000. [41] Richtlinie
2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006
zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung
von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung),
ABl. L 204 vom 26.7.2006, S. 23.