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Document 52014DC0216
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS The post 2015 Hyogo Framework for Action: Managing risks to achieve resilience
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Auf dem Weg zu einem Hyogo-Rahmenaktionsplan für die Zeit nach 2015
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Auf dem Weg zu einem Hyogo-Rahmenaktionsplan für die Zeit nach 2015
/* COM/2014/0216 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Auf dem Weg zu einem Hyogo-Rahmenaktionsplan für die Zeit nach 2015 /* COM/2014/0216 final */
1 – AUF DEM WEG ZU EINEM
HYOGO-RAHMENAKTIONSPLAN FÜR DIE ZEIT NACH 2015 Der Hyogo-Rahmenaktionsplan
„Building the resilience of nations and communities to disasters“ (Stärkung der
Widerstandsfähigkeit der Nationen und Gemeinschaften gegen Katastrophen) deckt
einen Zeitraum von zehn Jahren ab und wurde von 168 Mitgliedstaaten der
Vereinten Nationen angenommen. Diese Staaten haben sich freiwillig zu fünf
vorrangigen Aktionsbereichen verpflichtet, die darauf abzielen, weltweit einen
besseren Schutz vor Naturgefahren und die Stärkung der Katastrophenresilienz zu
gewährleisten.
Der im Jahr 2005 verabschiedete Hyogo-Rahmenaktionsplan wird 2015
auslaufen. Gegenwärtig wird ein umfassendes Konsultationsverfahren über die
Ausgestaltung des Rahmens zur Katastrophenvorsorge für die Zeit nach 2015
durchgeführt.[1]
Dieser Rahmen soll bei der 3. Weltkonferenz für Katastrophenvorsorge
gebilligt werden, die vom 14. bis zum 18. März 2015 in Sendai (Japan)
stattfindet. Katastrophen
und Klimarisiken haben weitreichende Auswirkungen auf die Wirtschaft sowie auf
die Sicherheit und das Wohlergehen der Bürger. Infolge des Klimawandels, der
rapiden und ungeordneten Verstädterung, des demografischen Drucks, der
Bautätigkeit und intensiveren Landnutzung in gefährdeten Regionen, der rückläufigen
Artenvielfalt und der Zerstörung von Ökosystemen hat die Gefährdung durch
Katastrophen erheblich zugenommen. Zwischen
2002 und 2012 starben jedes Jahr im Durchschnitt mehr als
100 000 Menschen aufgrund von Naturkatastrophen. In den vergangenen zehn
Jahren nahmen die direkten wirtschaftlichen Verluste insgesamt weltweit zu und
beliefen sich im Durchschnitt auf mehr als 100 Mrd. EUR jährlich.[2] Die
Auswirkungen in den einzelnen Regionen sind abhängig von der geografisch
bedingten Risikoexposition sowie vom sozioökonomischen Entwicklungsstand.
Während in Entwicklungsländern in der Regel mehr Todesfälle zu beklagen sind,
werden in Industrieländern größere wirtschaftliche Verluste verzeichnet –
anfällig für Naturkatastrophen sind jedoch alle Länder.
Die Europäische Union bildet hier keine Ausnahme: In der EU haben
Naturkatastrophen in den letzten zehn Jahren 80 000 Menschenleben
gefordert und wirtschaftliche Verluste in Höhe von 95 Mrd. EUR
verursacht.[3] Um diesen
alarmierenden Entwicklungen entgegenzuwirken, sind sowohl innerhalb der
Europäischen Union[4] als auch
weltweit Risikopräventions- und Risikomanagementstrategien von entscheidender
Bedeutung, die eine nachhaltige Entwicklung und Wirtschaftswachstum
gewährleisten. Prävention und Risikomanagement sind im Hinblick auf die
Vermeidung von Verlusten ökonomisch außerordentlich sinnvoll: Jeder eingesetzte
Euro ermöglicht die Vermeidung von Verlusten in Höhe von vier bis sieben Euro.[5]
Investitionen in das Katastrophenrisikomanagement gehen ebenfalls mit umfassenden
wirtschaftlichen Vorteilen einher: Sie können sich positiv auf die
Beschäftigung auswirken und dazu beitragen, die strukturelle Nachhaltigkeit der
öffentlichen und privaten Finanzen zu gewährleisten. Vor diesem
Hintergrund bietet ein erneuerter internationaler Rahmen für die
Katastrophenvorsorge die einzigartige Chance, auf den Erfolgen des
Hyogo-Rahmenaktionsplans aufzubauen, um künftige Herausforderungen besser zu
meistern. Die Ergebnisse beispielsweise des
Weltgipfels Rio+20[6]
und des UNFCCC[7]
sowie die umfassende internationale Unterstützung für die Resilienz-Agenda
zeigen, dass Risikominderung und Katastrophenmanagement für Entwicklungs-,
Schwellen- und Industrieländer Vorrang genießen sollten. Die Überarbeitung des
Hyogo-Rahmenaktionsplans stellt für die EU darüber hinaus eine Gelegenheit dar,
Bilanz zu ziehen und zu ermitteln, welche politischen Maßnahmen erarbeitet und
welche Erfolge im Hinblick auf den Aufbau von Resilienz und das
Katastrophenrisikomanagement durch die Politik der EU sowie die im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe geleistete Unterstützung
erzielt werden konnten. Ziel dieser Mitteilung ist es, erste
Standpunkte der Kommission bezüglich der Ausgestaltung des
Hyogo-Rahmenaktionsplans für die Zeit nach 2015 aufzuzeigen, die auf den
Erfolgen einer Reihe von EU-Politiken unter anderem in den Bereichen
Katastrophenschutz, Umweltschutz, innere Sicherheit, Anpassung an den
Klimawandel, Gesundheit, Forschung und Innovation sowie der durch das
auswärtige Handeln der EU vorangetriebenen Resilienz-Agenda basieren. In der
Mitteilung werden die erzielten Fortschritte analysiert und Umsetzungslücken
sowie neue Herausforderungen durch künftig zunehmende Risiken erörtert. 2
– FORTSCHRITTE UND HERAUSFORDERUNGEN Seit seiner Verabschiedung im
Jahr 2005 hat der Hyogo-Rahmenaktionsplan maßgeblich zur Unterstützung
globaler, nationaler und regionaler Bemühungen um die Katastrophenvorsorge
beigetragen. Ungeachtet der positiven Entwicklungen bestehen nach wie vor
erhebliche Umsetzungslücken. Zudem sind weitere Herausforderungen entstanden. Die verstärkte Unterstützung des
Katastrophenrisikomanagements hat dazu beigetragen, dass zentrale
Interessengruppen, darunter die wichtigsten Geber von Entwicklungshilfe, dieser
Aufgabe größere Aufmerksamkeit widmen und zunehmend Investitionen in diesem
Bereich tätigen. Die Selbstüberwachung der Fortschritte bei der Umsetzung der
fünf vorrangigen Aktionsbereiche des Hyogo-Rahmenaktionsplans[8] zeigt
jedoch, dass die größten Fortschritte bei den Prioritäten 1
(Katastrophenvorsorge muss nationale und lokale Priorität sein und eine starke
institutionelle Grundlage für die Umsetzung haben) und 5 (Stärkung der
Vorbereitung auf Katastrophen, um eine effektive Katastrophenbewältigung auf
allen Ebenen zu gewährleisten) erreicht wurden, während im Hinblick auf die
Priorität 4, welche auf die Begrenzung der zugrunde liegende Risikofaktoren
abzielt, durchgängig geringere Fortschritte zu verzeichnen sind.[9] Die meisten Länder haben nach wie vor
Probleme bei der Integration der Katastrophenvorsorge in die Planung
öffentlicher Investitionen, die Stadtentwicklung, die Raumplanung und -ordnung
sowie den Sozialschutz. Es besteht weiterhin die Notwendigkeit, dafür zu
sorgen, dass politische Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden und gemeinsam
mit der Stärkung der Institutionen zu einer verbesserten Resilienz der
Gesellschaften führen. Die gegenwärtigen Investitionen und politischen
Maßnahmen sind unzureichend, um die bestehenden Risiken wirksam einzudämmen,
geschweige denn mit den neu entstehenden Herausforderungen Schritt zu halten,
die sich unter anderem aus den folgenden Entwicklungen ergeben:
Infolge der Auswirkungen des
Klimawandels und der fortgesetzten Umweltzerstörung werden Intensität und
Häufigkeit extremer Naturereignisse wie Überschwemmungen, Dürren und
Wirbelstürme zunehmen.
Der Klimawandel verschärft zudem
Instabilität und Konflikte sowie die Fragilität der Staaten, was Migration
und Vertreibung, schlechte Regierungsführung und geopolitische
Instabilität nach sich zieht.
Konflikte und Fragilität tragen
ihrerseits weiter zur Anfälligkeit für Katastrophen bei.
Die Belastung natürlicher
Ressourcen und die Beeinträchtigung wirtschaftlicher Aktivitäten werden in
katastrophenanfälligen Regionen durch das Bevölkerungswachstum, das sich
vor allem in ärmeren Ländern und Haushalten vollzieht, sowie durch die
rasante Verstädterung steigen.
Die rasante Verstädterung, die mit
einer Konzentration der Bevölkerung und der Investitionen in gefährdeten
und risikoanfälligen Regionen einhergeht, stellt ebenfalls eine
Entwicklung dar, welche die Anfälligkeit signifikant erhöht
(schätzungsweise werden im Jahr 2050 60 % bis 70 % der
Weltbevölkerung in städtischen Gebieten leben)[10].
Der Bedarf an Energie und
Nahrungsmitteln wächst und erhöht die Belastung von Ressourcen wie Land
und Wasser. Man geht davon aus, dass sich die Wasserknappheit zu einem
großen Problem entwickeln wird und im Jahr 2030 fast die Hälfte der
Weltbevölkerung in Regionen mit einer massiven Belastung der Wasserressourcen
leben wird.[11]
Es entstehen neue Risiken mit
potenziell gravierenden Folgen (Weltraumwetterereignisse, mit multiplen
Risiken verbundene Naturkatastrophen wie die Dreifachkatastrophe von
Fukushima im Jahr 2011, die Risiken des digitalen Hightech-Zeitalters
wie beispielsweise Cyber-Risiken).
Mit extremen Risiken behaftete
Ereignisse (sehr häufige und lokal begrenzte Ereignisse wie Sturzfluten,
Feuer und Erdrutsche) werden häufig unterschätzt und unzureichend erfasst,
untergraben jedoch nichtsdestotrotz die lokale Entwicklung und die
nationale Wettbewerbsfähigkeit.
Die Volkswirtschaften sind
globalisiert und in ihrer Struktur zunehmend durch komplexe, globale
Lieferketten gekennzeichnet; wie die Überschwemmungen in Thailand im
Jahr 2011 gezeigt haben, kann sich der wirtschaftliche Schock einer
Katastrophe auf Volkswirtschaften und Unternehmen auf der anderen Seite
der Erde ausbreiten.
Die Belastungen der nationalen
Haushalte durch die Wirtschafts- und Finanzkrise steigen, so dass es
zunehmend schwieriger wird, die Finanzierung des
Katastrophenrisikomanagements zu gewährleisten.
3 – EU-STRATEGIE FÜR DAS
KATASTROPHENRISIKOMANAGEMENT UND RESILIENZ-AGENDA: EIN ENTSCHEIDENDER BEITRAG
ZUR UMSETZUNG DES HYOGO-RAHMENAKTIONSPLANS Die Verbesserung der Widerstandsfähigkeit
der EU gegenüber Krisen sowie der Ausbau ihrer Fähigkeit, insbesondere
grenzübergreifende Risiken vorauszusehen, sich auf diese vorzubereiten und
entsprechend zu reagieren, zählen zu den Zielsetzungen der Strategie
Europa 2020[12]:
Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit sind von einem wirksamen
Katastrophenrisikomanagement abhängig, das dazu beiträgt, Verluste zu vermeiden
und die Widerstandsfähigkeit gegenüber den zunehmenden globalen Schocks und
Bedrohungen zu stärken. Investitionen in die Prävention und das Management von
Katastrophenrisiken sind ein starker Motor für Innovationen, Wachstum und die
Schaffung von Arbeitsplätzen. Zudem eröffnen sie neue Märkte und
Geschäftsmöglichkeiten. Mithilfe der politischen Maßnahmen und
der finanziellen Unterstützung der Union wurden erhebliche Erfolge erzielt, mit
denen die EU einen bedeutsamen Beitrag zu einer kohärenten Strategie für das
Katastrophenrisikomanagement geleistet hat. Diese Ergebnisse können verbreitet
werden und als Grundlage für den neuen internationalen Rahmen für das
Katastrophenrisikomanagement dienen. 3.1.
Strategische Erfolge im Zusammenhang mit dem Katastrophenrisikomanagement in
der EU Die neuen Bestimmungen des
überarbeiteten Rechtsinstruments für den Katastrophenschutz[13]
bilden den Rahmen für die Umsetzung einer sektorübergreifenden Strategie für
das Katastrophenrisikomanagement, die ein ganzheitliches Konzept für alle
naturbedingten und von Menschen verursachten Risiken in allen Phasen des
Katastrophenmanagement-Zyklus (Prävention, Vorsorge und Bewältigung) befördern. Aufbauend auf dem neuen Rechtsinstrument
und früheren Mitteilungen der Kommission sowie Schlussfolgerungen des Rates
sind unter anderem die folgenden Leitaktionen zur Unterstützung der Umsetzung
des EU-Rahmens für das Katastrophenrisikomanagement zu nennen: ·
Risikobewertung
und -analyse:
Ausgehend von den verfügbaren nationalen Risikobewertungen hat die Kommission
eine erste sektorübergreifende Übersicht über die in der EU bestehenden Risiken
erarbeitet und dabei soweit möglich und relevant die künftigen Auswirkungen des
Klimawandels und die notwendige Anpassung an den Klimawandel berücksichtigt. Im
Rahmen eines kohärenten Konzepts müssen die Mitgliedstaaten bis Ende 2015
nationale Risikobewertungen durchführen, die mehrere Gefahrentypen abdecken.
Als Folgemaßnahmen sind eine Bewertung der einzelstaatlichen
Risikomanagementfähigkeit sowie eine verbesserte Risikomanagementplanung
vorzunehmen. ·
Förderung
der Erkenntnisauswertung und des Erfahrungsaustauschs zur Verbesserung der Regierungsführung
– Förderung und Unterstützung der Erkenntnisauswertung und gegenseitiger
Begutachtungen (wie beispielsweise die gegenseitigen Begutachtungen, die 2012
im Vereinigten Königreich und 2013 in Finnland durchgeführt wurden)[14], um
den Erkenntnisgewinn in allen Mitgliedstaaten voranzutreiben und die bei der
Weiterentwicklung und Umsetzung von Risikomanagementstrategien und -verfahren
erzielten Fortschritte zu steuern. ·
Des
Weiteren werden gegenwärtig zu sektorübergreifenden Themen
(Regierungsführung, Planung, Daten, Risikokommunikation und -information,
Forschung und Technologie) auf der Grundlage bewährter Verfahren Leitlinien
zur Katastrophenprävention erarbeitet. ·
Verfügbarkeit,
Zugänglichkeit, Austausch und Vergleichbarkeit von Daten,
einschließlich der laufenden Arbeiten mit den Mitgliedstaaten und
internationalen Partnern (darunter UNISDR und IRDR[15])
an der Festlegung europäischer Normen und Protokolle für die Erfassung der
durch Naturkatastrophen verursachten Verluste.[16] ·
Einbeziehung
des Katastrophenrisikomanagements in alle Politikbereiche: Überlegungen
zur Risikoprävention und zum Risikomanagement wurden bereits in eine Reihe
zentraler Politikbereiche und Finanzinstrumente der EU integriert, um
Investitionen in die Resilienz zu fördern (d. h. Kohäsionspolitik, Verkehr
und Energie, Forschung und Innovation, Schutz kritischer Infrastrukturen,
grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren, Umweltverträglichkeitsprüfung, grüne
Infrastruktur, integriertes Küstenzonenmanagement, Landwirtschaft, Nahrungsmittel-
und Ernährungssicherheit, Wasser, Hochwasserrisikomanagement, Verhütung
schwerer Industrieunfälle). ·
Nutzung
von Versicherungen als Instrument für das Katastrophenmanagement – das
Grünbuch "Versicherung gegen Naturkatastrophen und von Menschen verursachte
Katastrophen"[17]
zielt darauf ab, den Privatsektor einzubeziehen und Möglichkeiten einer
wirksamen Nutzung von Versicherungen als Anreiz zur Risikosensibilisierung, -verhütung
und –minderung auszuloten. ·
Starke
Synergien mit der Anpassung an den Klimawandel, wie in der
EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel[18]
dargelegt, und zwar im Hinblick auf Querschnittsbereiche wie den Austausch von
Daten und Wissen, die Bewertung von Risiken und Vulnerabilitäten, die Resilienz
der Städte, die Entwicklung europäischer Normen für eine klimaresiliente
Infrastruktur, Kohärenz zwischen nationalen Anpassungsstrategien und
Risikomanagementplänen, Nachverfolgung von Investitionen in die Resilienz.[19] ·
Forschung
und Innovation für das Katastrophenrisikomanagement: Im Jahr 2013
hat die Kommission gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten eine Initiative ins
Leben gerufen, um eine konkrete Bestandsaufnahme der Konzepte für
wissenschaftlich fundierte Empfehlungen für Risikominderung und
Notfallmaßnahmen zu erstellen und diese Konzepte zu verbessern. Darüber hinaus
werden im Rahmen des Forschungsprogramms Horizont 2020 problemorientierte
Konzepte zur Verbesserung der Katastrophenresilienz unterstützt (wie
beispielsweise Überwachung, Prävention, Vorhersage, Frühwarnung, Sensibilisierung,
Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Krisenkommunikation,
Technologietransfer und Vornormung). ·
Eindämmung
grenzübergreifender Auswirkungen (durch makroregionale Projekte und
Strategien wie beispielsweise die Strategie für den Ostseeraum, die Strategie
für den Donauraum oder regionale Meeresstrategien) und Kooperationsmaßnahmen
mit Kandidatenländern, Beitrittsanwärtern und anderen Nachbarländern. ·
Verbesserung
der Reaktionsbereitschaft durch die Entwicklung eines
freiwilligen Pools von bereitgehaltenen Kapazitäten der Mitgliedstaaten, eine
bessere Bewältigungsplanung, ein Ausbildungsnetzwerk und eine verbesserte
Zusammenarbeit zwischen Behörden in den Bereichen Ausbildung und Übungen[20] sowie
bessere Frühwarnsysteme.[21]Zudem
werden weltweit neue operationelle Notfallmanagementdienste im Rahmen der
EU-Raumfahrtprogramme, wie beispielsweise Galileo und Copernicus,
bereitgestellt. 3.2. EU-Unterstützung
für Entwicklungsländer mit Schwerpunkt auf dem Aufbau von Resilienz in
krisenanfälligen Ländern Nach
Maßgabe der Mitteilung zur Resilienz aus dem Jahr 2012[22] und
des nachfolgenden Aktionsplans[23]
ist die EU zur Verringerung der Vulnerabilität und zum Aufbau von Resilienz
gegenüber künftigen Belastungen und Schocks verpflichtet, da dies eine
unabdingbare Voraussetzung für Armutsminderung und nachhaltige Entwicklung
darstellt. Risikomanagementkonzepte werden integraler Bestandteil aller
EU-Programmplanungsmaßnahmen der humanitären Hilfe und der Entwicklungshilfe
in allen Sektoren und Kontexten sein. Des Weiteren werden diese Arbeiten auf
der EU-Strategie zur Unterstützung der Katastrophenvorsorge in
Entwicklungsländern aus dem Jahr 2009[24] und dem zugehörigen
Durchführungsplan[25]
aus dem Jahr 2011 aufbauen. Das
Resilienzkonzept der EU verlangt mehrere Sektoren und Ebenen (lokal, national,
regional, global) erfassende Konzepte, welche die vernetzten und kausalen
Zusammenhänge zwischen Vulnerabilität und Fragilität berücksichtigen und
zugleich die Kapazitäten jeder einzelnen Ebene und jedes einzelnen Sektors optimieren.
Großes Augenmerk liegt dabei auf der Führungsrolle lokaler, nationaler und
regionaler Einrichtungen. Diesbezüglich
sind bereits erhebliche Fortschritte erzielt worden. Die in jüngster Zeit ins
Leben gerufenen Initiativen SHARE[26],
AGIR[27]
und GCCA[28]
leisten bereits einen Beitrag zum Aufbau von Resilienz in den am stärksten
gefährdeten Regionen. Zugleich werden im Rahmen der Intra-AKP-Strategie[29]
regionale Strategien und Aktionspläne zur Katastrophenvorsorge und zum
Klimaschutz in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean
unterstützt. Das
ECHO-Programm zur Katastrophenvorsorge (DIPECHO), in dessen Rahmen die
Erprobung und Übertragung der von lokalen Gemeinschaften getragenen Konzepte
sowie von bewährten Verfahren für die Risikominderung (einschließlich der Förderung
der Sicherheit von Schulen und Krankenhäusern sowie der Resilienz von Städten)
ermöglicht wurde, wird ausgeweitet und soll in die Politik der Regierungen
Eingang finden. Des
Weiteren wurden durch die Entwicklung eines gemeinsamen, transparenten und
wissenschaftlichen Index für humanitäre Risiken (InfoRM[30])
Fortschritte bei der Krisen- und Vulnerabilitätsbewertung erzielt. Dieser Index
basiert auf frei verfügbaren Daten und hat die Harmonisierung des
Katastrophenrisikomanagements zwischen den im Bereich der humanitären Hilfe
tätigen Akteuren zum Ziel (es handelt sich hier um eine gemeinsame Initiative
des Ständigen Interinstitutionellen Ausschusses der Vereinten Nationen, der
Europäischen Kommission sowie von Gebern, NRO und Mitgliedstaaten). Diese
Initiativen sollen auch in die weiter gefasste Außenpolitik der EU einfließen,
einschließlich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (z. B. in die
Arbeiten zur Konfliktprävention und zur Entwicklung eines
Konfliktfrühwarnsystems). 4 – GRUNDSÄTZE DES NEUEN RAHMENS In einem globalen Kontext steigender
Bedarfe und neuer Herausforderungen ist es erforderlich, im Rahmen des
Nachfolgers des Hyogo-Rahmenaktionsplans Konzepte und praktische Instrumente zu
ermitteln und umzusetzen, um die Wirksamkeit der Katastrophenvorsorge und des
Aufbaus von Resilienz zu erhöhen. Aufbauend auf den im Zuge des
Hyogo-Rahmenaktionsplans erzielten Erfolgen und gewonnenen Erkenntnissen müssen
die folgenden wesentlichen Elemente in den Rahmen für die Zeit nach 2015
Eingang finden: (i) Verbesserung von
Rechenschaftspflicht, Transparenz und Regierungsführung Der derzeitige Rahmenaktionsplan ist
freiwillig und basiert auf Selbstbewertungen. Es ist zwar davon auszugehen,
dass auch sein Nachfolger für die Unterzeichnerstaaten nicht bindend sein wird,
jedoch sollten im Zuge der Verhandlungen über den künftigen Rahmen eine Reihe
von Standards und Mechanismen entwickelt werden, die sicherstellen, dass die
einzelnen Akteure für ihr Handeln (oder ihre Versäumnisse) zur Verantwortung
gezogen werden können. Der neue Rahmen sollte Anreize bieten, bestimmte
Verpflichtungen einzugehen, und zugleich die Eigenverantwortung für den
Umsetzungsprozess sicherstellen. Es sollten regelmäßige
gegenseitige Begutachtungen, einschließlich freiwilliger gegenseitiger
Begutachtungen (wie sie im Vereinigten Königreich und Finnland im Rahmen der
EU-Zusammenarbeit beim Katastrophenrisikomanagement und des
Hyogo-Rahmenaktionsplans erfolgreich erprobt wurden), vorgesehen werden, da
diese sinnvolle Instrumente für die Verbesserung der Politikgestaltung, den
Erfahrungsaustausch und die Stärkung der Rechenschaftspflicht darstellen. Im Hinblick auf die Verbesserung der
Transparenz sollte der neue Rahmen die Erhebung und den Austausch verlässlicher
und vergleichbarer Daten über durch Katastrophen verursachte Verluste, Gefahren
und Vulnerabilitäten vorsehen. Dabei sollte eine Politik der frei verfügbaren
Daten verfolgt werden, einschließlich der Entwicklung gemeinsamer und
interoperabler Daten- und Risikobewertungsprotokolle sowie öffentlicher
Risikoregister und ‑datenbanken. Die Bemühungen um
eine Standardisierung sollten sich auch auf die allgemeinen Maßnahmen
erstrecken, die für das Risikomanagement relevant sind. Unterstützend sollten
systematische Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Risiken
und zur Verbesserung der Risiko- und Krisenkommunikation durchgeführt werden
(Bildung, Einbeziehung der Medien, Netzwerke). Der neue Rahmen sollte ferner zu einer
Verbesserung der Regierungsführung im Hinblick auf das Katastrophenmanagement
auf allen Ebenen und in allen Sektoren beitragen, indem wirksame
Koordinierungsmechanismen und nachhaltige Partnerschaften zwischen
unterschiedlichen Behörden und einschlägigen Interessengruppen (Zivilgesellschaft,
Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Privatsektor) aufgebaut werden. Die
Einbindung einschlägiger Interessengruppen und Gemeinschaften in die
Entscheidungsprozesse sollte durch integrative Beteiligungsmechanismen und die
Förderung eines auf Rechten basierenden Konzepts[31]
sichergestellt werden. Starke lokale Strukturen und
der Ausbau der Kapazitäten der lokalen Behörden sind von entscheidender
Bedeutung für die Verbesserung der Planung und der Resilienz von Städten sowie
für die Gewährleistung des politischen Engagements und der wirksamen Umsetzung
der bestehenden rechtlichen und politischen Rahmen vor Ort. Regionale zwischenstaatliche
Organisationen sollten bei der Umsetzung des neuen Rahmens sowie in den
regionalen Plattformen zur Katastrophenvorsorge eine wichtige Rolle spielen, da
integrierte regionale Strategien für das Katastrophenrisikomanagement auch
innerhalb der EU überregional erarbeitet werden. Wirksamere regionale
Mechanismen und Programme für die Zusammenarbeit und den Ausbau der Kapazitäten
sollten ebenfalls gefördert werden, insbesondere um gemeinsame und
grenzübergreifende Risiken in Angriff zu nehmen. Des Weiteren sollten regionale
Risikobewertungen und eine effizientere Planung unterstützt werden. (ii)
Ergebnisorientierter Rahmen – die Funktion von Zielvorgaben und Indikatoren für
die Messung der Fortschritte und die Förderung der Umsetzung Bei den derzeit im Rahmen
des laufenden Hyogo-Rahmenaktionsplans geltenden Prioritäten für Aktionen und
Indikatoren[32] wird der Umstand berücksichtigt,
inwieweit die einzelnen Länder die für die Katastrophenvorsorge erforderlichen
Politiken und Einrichtungen umgesetzt bzw. geschaffen haben. Die
Selbstüberwachung der Fortschritte bei der Umsetzung der fünf Prioritäten des
Hyogo-Rahmenaktionsplans hat jedoch bislang nicht dazu geführt, dass die Länder
kohärente Bemühungen unternommen haben, um eine Überwachung des
Katastrophenrisikos und der Katastrophenresilienz sicherzustellen. Darüber hinaus bestehen bislang keine Verbindungen zwischen
der Überwachung der Fortschritte im Rahmen des Hyogo-Rahmenaktionsplans und den
Mechanismen zur Überwachung der Fortschritte im Hinblick auf die MDG[33]
und das UNFCCC. Diese Lücken sollten durch ein vereinfachtes neues
Überwachungssystem geschlossen werden, sodass ein wirksameres Instrument für
die Messung der erzielten Fortschritte, die Förderung der Umsetzung auf den
unterschiedlichen Ebenen und den Austausch über Erfolge entsteht. Die
aktionsorientierten Zielvorgaben sollten weiterentwickelt werden, um eine
wirksame Messung der Umsetzung des neuen Rahmens und eine stärkere
Rechenschaftspflicht zu ermöglichen. Sie sollten die wesentlichen Komponenten
der Katastrophenresilienz abdecken und die Länder dazu bewegen, die
erforderlichen Politiken und Instrumente einzuführen und wirksam umzusetzen, um
mit dem Ziel der Katastrophenvorsorge und der Stärkung der Resilienz der
Entstehung und Häufung von Risiken vorzubeugen. Die
Zielvorgaben müssen politisch akzeptabel, operationell machbar und messbar,
erreichbar sowie ergebnisorientiert sein und einen klaren Zeitrahmen vorsehen.
Sie könnten beispielsweise die Verpflichtung betreffen, bis zu einem bestimmten
Termin Kapazitäten für die integrierte Risikobewertung und die Beurteilung des
Risikomanagements aufzubauen und einzusetzen (wie bereits in den
EU-Rechtsvorschriften zum Katastrophenschutz vorgesehen) oder andere
ergebnisorientierte Maßnahmen zu ergreifen (Gewährleistung des Zugangs aller
Bürger, einschließlich der gefährdeten Bevölkerungsgruppen, zu Frühwarnsystemen
und Risikoinformationen, der Resilienz von neu errichteten Infrastrukturen wie
Krankenhäusern, Gesundheitseinrichtungen oder Schulen gegenüber Katastrophen
sowie der Verringerung des Anteils der Menschen und Infrastrukturen, die
Gefahren ausgesetzt sind). Die
Festlegung allgemeingültiger Zielvorgaben könnte dazu beitragen, dass ein
stärker integriertes Konzept geschaffen wird, das weltweite Vergleiche der im
Zuge der Umsetzung erzielten Ergebnisse und den Austausch bewährter Verfahren
zwischen Industrie- und Entwicklungsländern ermöglicht. Aufgrund
der sehr unterschiedlichen Risikoprofile der einzelnen Länder und Regionen
sollten spezifischere Zielvorgaben und Indikatoren eher auf nationaler oder
regionaler Ebene festgelegt werden. Auf der Grundlage der in verschiedenen
Regionen entwickelten regionalen Strategien sollte ein regionales Konzept für
die Zielvorgaben gefördert werden, in dem die Besonderheiten im Hinblick auf
die Gefahren, die bei der Umsetzung des Hyogo-Rahmenaktionsplans erzielten
Fortschritte sowie die vorhandenen Mechanismen für die regionale Zusammenarbeit
beim Katastrophenmanagement Berücksichtigung finden. Darüber
hinaus könnten Indikatoren zur Messung von Veränderungen hinsichtlich der
Auswirkungen von Katastrophen im Zeitverlauf helfen, die Fortschritte beim
Aufbau von Katastrophenresilienz nachzuvollziehen. Solche Indikatoren wären
beispielsweise die Häufigkeit von Katastrophen, die direkten wirtschaftlichen
Verluste in Prozent des BIP eines Landes, die Zahl der Opfer und Verletzten,
der Anteil der versicherten Verluste an den Gesamtverlusten, die Anteile der in
die Katastrophenvorsorge und Reaktionsbereitschaft investierten privaten und
öffentlichen Mittel (gemessen z. B. anhand eines verlässlichen Systems zur
Nachverfolgung des Katastrophenrisikomanagements)[34]. Die
Zielvorgaben und ihre Indikatoren müssen dort zu einer greifbaren Verringerung
von Verlusten und Risiken führen, wo diese am nötigsten ist. iii) Stärkung des Beitrags zu
nachhaltigem und intelligentem Wachstum Durch den neuen Rahmen sollte
die Katastrophensicherheit zu einem Kernpunkt wirtschaftlicher und finanzieller
Entscheidungen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor ausgebaut
werden. Besonderes Augenmerk sollte auf der Kosten-Nutzen-Analyse von Maßnahmen
zur Katastrophenprävention liegen, die unter anderem bei der Zuweisung von
Ressourcen helfen kann. Alle größeren Infrastrukturen und
Projekte sollten den Risiken sowie der Klima- und Katastrophenresilienz
Rechnung tragen. Es ist von wesentlicher
Bedeutung, dass der neue Hyogo-Rahmenaktionsplan in enger Partnerschaft mit dem
Privatsektor, internationalen Finanzinstitutionen wie der EIB[35] und der EBWE[36] sowie den großen Investoren entwickelt und umgesetzt wird. Es
sollten neue Initiativen für die Einbindung aller Unternehmen gefördert werden,
einschließlich des Aufbaus von Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und
dem privaten Sektor und anderen Interessengruppen. Die Wertschöpfungskette der
Versicherung und Rückversicherung, einschließlich Versicherungs- und
Rückversicherungsvermittlern sowie Versicherungs- und
Rückversicherungsunternehmen, aber auch marktbasierte Instrumente sollten eine
Schlüsselrolle dabei spielen, besonders katastrophengefährdeten Ländern und
Regionen zu helfen, wirksame finanzielle Mechanismen für unvorhergesehene
Ereignisse zu schaffen und riskantes Verhalten zu sanktionieren. Innovative Technologien und
Instrumente zur Unterstützung des Katastrophenmanagements sollten auch
weiterhin gefördert werden (IKT, Frühwarnsysteme, katastrophensichere Infrastruktur
und Gebäude, grüne Infrastruktur, Klimamodellierung und integrierte
Katastrophenrisikomodellierung, ökosystemorientierte Konzepte, Kommunikation,
Wissensmanagement). Dies wird zudem für wachsende Geschäftsmöglichkeiten sorgen
und einen Beitrag zum grünen Wachstum leisten. Der neue Rahmen sollte die
Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik stärken und dafür sorgen, dass
Wissen, Innovation und Technologie genutzt werden. Es ist erforderlich, sowohl
natur- als auch sozialwissenschaftliche Forschungsarbeiten wirksamer zu verwerten,
damit deren Ergebnisse systematisch in politische und operative Maßnahmen
einfließen können. Dies sollte ein vorausschauendes, umfassendes und mehrere
Gefahrentypen abdeckendes Konzept (das sowohl naturbedingte als auch von
Menschen verursachte Risiken erfasst, einschließlich Industrie- und
Chemieunfälle) sowie lösungsorientierte Forschungsarbeiten einschließen, um
künftige Risiken und soziale Herausforderungen besser zu bewältigen. In diesem
Zusammenhang ist eine enge internationale Zusammenarbeit von ausschlaggebender
Bedeutung. Wesentliche Voraussetzungen
für die Gewährleistung eines langfristigen und nachhaltigen Wachstums sind ein
gemeinsames Konzept für die Anpassung an den Klimawandel sowie ein starkes
Augenmerk auf der Eindämmung der zugrunde liegenden Risikofaktoren im
Ökosystemmanagement sowie auf Ressourceneffizienz, Flächennutzungs- und
Stadtplanung, Umweltüberwachung und Folgenabschätzung. (iv) Berücksichtigung von
Vulnerabilitäten und Bedürfnissen in einem umfassenden Rahmen Der neue Hyogo-Rahmenaktionsplan sollte
integrativer sein und geschlechterspezifischen Aspekten stärker Rechnung
tragen. Er muss verstärkt auf besonders gefährdete Personengruppen (Kinder,
ältere Menschen, Personen mit Behinderungen, Obdachlose, arme und von einer
unsicheren Ernährungslage betroffene Menschen) und die Zivilgesellschaft
ausgerichtet sein und zu einer Stärkung der Entscheidungs- und
Handlungskompetenz beitragen. In diesem Zusammenhang sollten auch geeignete
Netze der sozialen Sicherung und Sozialschutzsysteme herangezogen werden, die
auch der Bewältigung von Katastrophenrisiken Rechnung tragen. Die Rolle der
Frau beim Aufbau von Resilienz in Haushalten und Gemeinschaften sollte
gefördert werden. Besondere Aufmerksamkeit
sollte dem Aufbau von Resilienz in allen städtischen und anfälligen ländlichen
Gebieten sowie in Küstengebieten gewidmet werden, wobei auch auf eine
integrierte Planung zu achten ist. Diesbezüglich sind umfassende
Risikobewertungen, starke Koordinierungsmechanismen zwischen lokalen und
nationalen Behörden unter aktiver Einbindung der Zivilgesellschaft sowie
Sensibilisierungsmaßnahmen (wie beispielsweise Städtepartnerschaften) von
entscheidender Bedeutung. Global betrachtet ist das
Katastrophenrisiko in ärmeren Ländern mit schlechter Regierungsführung
besonders hoch. In vielen Fällen wird diese Vulnerabilität durch politische
Instabilität und Konflikte verstärkt. Zudem sind Resilienzkonzepte, die in
stabilen Ländern mit guter Regierungsführung greifen, nicht unmittelbar auf
Länder in Konfliktsituationen übertragbar. Der neue Rahmenaktionsplan sollte daher
bei der Auslotung der am besten geeigneten Optionen der Katastrophenvorsorge
die Fragilität eines Staates und etwaige Konflikte berücksichtigen. Ein
umfassender internationaler Rahmen sollte neben Naturgefahren auch anderen
Formen von Gewalt und Fragilität sowie technologischen Risiken Rechnung tragen
und sowohl alltägliche kleine lokale Katastrophen als auch globale Schocks und
Belastungssituationen wie beispielsweise mangelhafte Nahrungsmittel- und
Ernährungssicherheit und Epidemien einbeziehen. (v)
Gewährleistung der Kohärenz mit der internationalen Agenda Die Integration des
Katastrophenrisikomanagements und der Politik zur Anpassung an den Klimawandel
in die internationale Agenda zur nachhaltigen Entwicklung ist von
ausschlaggebender Bedeutung. Katastrophenresilienz und die oben beschriebenen
diesbezüglichen Risikofaktoren stellen bei den internationalen Vorbereitungen
auf den Entwicklungsrahmen für die Zeit nach 2015 zur Beseitigung der Armut und
zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung bereits wichtige Themen dar. Darüber hinaus ergibt sich
im Zuge der Ausarbeitung des internationalen Klimaschutzabkommens 2015 eine
weitere Möglichkeit für die Vertiefung der Bemühungen um eine Anpassung an den
Klimawandel und die Integration des Katastrophenrisikomanagements. Dabei
sollte auf den einschlägigen Prozessen im Rahmen des UNFCCC wie der nationalen
Anpassungsplanung, dem Anpassungsinstrument des Green Climate Fund sowie dem in
Warschau geschaffenen internationalen Mechanismus zur Bewältigung
klimabedingter Verluste und Schäden aufgebaut werden und eine entsprechende
Koordinierung stattfinden. Initiativen wie die Gemeinsamen nationalen
Aktionspläne (Joint National Action Plans, JNAP) in der Pazifikregion umfassen
sowohl Anstrengungen um die Anpassung an den Klimawandel als auch das
Katastrophenrisikomanagement und sollten auch in anderen Regionen gefördert
werden. Darüber hinaus werden nahezu
zeitgleich weitere einschlägige internationale Veranstaltungen auf höchster
Ebene stattfinden, insbesondere zu den Themen Ernährung[37],
Artenvielfalt[38] und Kultur[39].
Zudem sind für dieses Jahr sowohl die dritte Konferenz der Vereinten Nationen
über kleine Inselentwicklungsländer als auch ein Sondergipfel führender
Entscheidungsträger zum Klimaschutz im Rahmen der 69. Generalversammlung
der Vereinten Nationen anberaumt. Die in allen diesen Foren
erörterten Politiken, Zielsetzungen, Zielvorgaben und Überwachungsmaßnahmen
sowie der Hyogo-Rahmenaktionsplan für die Zeit nach 2015 sollten sich
gegenseitig ergänzen und verstärken. In dem neuen Rahmen sollten
zudem die Beziehungen zwischen UNISDR und UNFCC sowie anderen für die
Festlegung eines Rahmens für die Bewältigung der Bedrohungen durch Katastrophen
und die Auswirkungen des Klimawandels verantwortlichen Einrichtungen der
Vereinten Nationen geklärt werden. Schließlich ist es von
großer Bedeutung, dass die Prävention im Zuge der Entwicklung internationaler
Rechtsvorschriften für den „Schutz von Personen im Katastrophenfall“ durch die
Völkerrechtskommission schrittweise auf internationaler Ebene als rechtliche
Verpflichtung (Präventionspflicht) anerkannt und dies als Instrument zur
Verbesserung der Umsetzung des Hyogo-Rahmenaktionsplans für die Zeit nach 2015
genutzt wird. 6 – AUSBLICK Der erneuerte Hyogo-Rahmenaktionsplan
für die Zeit nach 2015 bietet eine großartige Chance, um das
Katastrophenrisikomanagement weltweit weiterzuentwickeln. Die in dieser Mitteilung vorgebrachten
Ideen sollten als Grundlage für den weiteren Dialog mit den EU-Mitgliedstaaten,
dem Europäischen Parlament, dem Ausschuss der Regionen, dem Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie weiteren Interessengruppen
(Zivilgesellschaft, Hochschulen, Privatsektor), internationalen Partnern und
den Gremien der Vereinten Nationen über die künftige Ausgestaltung dieser
Agenda im Vorfeld der Weltkonferenz in Sendai dienen. [1] Das Büro der Vereinten
Nationen für Katastrophenvorsorge (UNISDR) wurde aufgefordert (Resolution der
Generalversammlung der Vereinten Nationen 66/199 vom 22. Dezember 2011),
an der Erarbeitung eines Rahmens für die Katastrophenvorsorge für die Zeit
nach 2015 mitzuwirken. [2] Centre for Research
on the Epidemiology of Disasters (CRED). [3] Centre
for Research on the Epidemiology of Disasters (CRED). Die Daten betreffen die
28 EU-Mitgliedstaaten und decken den Zeitraum von 2002 bis 2012 ab. [4] Wie
in der Strategie Europa 2020 (KOM(2010) 2020 endgültig) vorgesehen. [5] „Natural
disasters, counting the cost“ (Weltbank, 2004). [6] Konferenz
der Vereinten Nationen über nachhaltige Entwicklung 2012. [7] Rahmenübereinkommen
der Vereinten Nationen über Klimaänderungen. [8] Vorrangige
Aktionsbereiche: (1) Katastrophenvorsorge muss nationale und lokale Priorität
sein und eine starke institutionelle Grundlage für die Umsetzung haben, (2)
Ermittlung, Bewertung und Überwachung von Katastrophenrisiken sowie Förderung
der Frühwarnung, (3) Einsatz von Wissen, Innovation und Bildung zur Schaffung
einer Kultur der Sicherheit und Widerstandsfähigkeit auf allen Ebenen, (4)
Begrenzung der zugrunde liegenden Risikofaktoren, (5) Stärkung der
Katastrophenvorsorge, um eine effektive Katastrophenbewältigung auf allen
Ebenen zu gewährleisten. [9] Implementation
of the Hyogo Framework for Action, Summary reports 2007-2013 (Umsetzung des
Hyogo- Aktionsrahmens, Zusammenfassende Berichte 2007 bis 2013), UNISDR, 2013. [10] Global
Health Observatory, WHO. [11] Hauptabteilung
Wirtschaftliche und Soziale Angelegenheiten der Vereinten Nationen (UNDESA). [12] KOM(2010) 2020
endgültig vom 3.3.2010. [13] Beschluss
Nr. 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union. [14] Diese wurden mit
Unterstützung der Europäischen Kommission durchgeführt und in Zusammenarbeit
mit UNISDR und OECD entwickelt. [15] Integrated
Research on Disaster Risk (Integrierte Forschung zu Katastrophenrisiken),
http://www.irdrinternational.org. [16] De Groeve, T., K.
Poljansek und L. Vernaccini, 2013. Recording Disaster Losses: Recommendations
for a European approach (Erfassung der durch Katastrophen verursachten
Verluste: Empfehlungen für ein europäisches Konzept). Amt für
Veröffentlichungen der Europäischen Union, Scientific and Technical Research
Reports EUR 26111. ISBN 978-92-79-32690-5, DOI: 10.2788/98653 (online),
http://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/111111111/29296. [17]
COM(2013) 213 final vom 16.4.2013. [18]
COM(2013) 216 final vom 16.4.2013. [19] Als Beitrag zur
Zielsetzung der EU, Klimainvestitionen in Höhe von 20 % des EU-Haushalts
zu tätigen. [20] Beschluss
Nr. 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union. [21] Wie das Europäische
Waldbrandinformationssystem (EFFIS) oder das Europäische Hochwasserwarnsystem
(EFAS). [22] COM(2012) 586 final
vom 3.10.2012. [23] SWD
(2013) 227 vom 19.6.2013. [24] KOM(2009) 84
endgültig vom 23.2.2009. [25] SEK(2011) 215 vom
16.2.2011. [26] Supporting Horn of
Africa Resilience (Unterstützung der Resilienz am Horn von Afrika). [27] Alliance Globale pour
l'Initiative Résilience Sahel (Globale Allianz für die Resilienz-Initiative im
Sahel). [28] Globale Allianz gegen
den Klimawandel (GCCA), http://www.gcca.eu. [29]
Intra-AKP-Strategiepapiere und Mehrjahresrichtprogramm der Europäischen
Gemeinschaft und der AKP-Staaten. [30] Index
for Risk Management (InfoRM), http://inform.jrc.ec.europa.eu. [31] Wie beispielsweise auf
dem Recht auf Schutz, Information oder Konsultation. [32] Der
Hyogo-Rahmenaktionsplan sieht 22 Kernindikatoren in fünf vorrangigen
Aktionsbereichen vor. [33] Millenniums-Entwicklungsziele. [34] Ergänzend
zu den bestehenden Systemen wie den Rio-Markern http://www.oecd.org/dac/stats/rioconventions.htm. [35] Europäische
Investitionsbank. [36] Europäische
Bank für Wiederaufbau und Entwicklung. [37] Internationale
Ernährungskonferenz der Vereinten Nationen (ICN2) im November 2014. [38] Zwölfte
Konferenz der Vertragsparteien zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über
die biologische Vielfalt im Oktober 2014 in Südkorea und erstes Treffen
der Vertragsstaaten des Nagoya-Protokolls. [39] Sondersitzung
der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu indigenen Völkern im
September 2014 sowie ein im Rahmen der Generalversammlung der Vereinten
Nationen geplantes hochrangiges Treffen zu Kultur und nachhaltiger Entwicklung.