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Document 52013XG0614(03)

Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu dualen Karrieren von Sportlern

ABl. C 168 vom 14.6.2013, p. 10–12 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

14.6.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 168/10


Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu dualen Karrieren von Sportlern

2013/C 168/04

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —

UNTER HINWEIS DARAUF:

dass der Rat am 20. Mai 2011 einen Arbeitsplan der Europäischen Union für Sport 2011-2014 erstellt hat, in dem die Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Qualifikationen im Sport hervorgehoben wurde, und dass er die Expertengruppe „Allgemeine und berufliche Bildung im Sport“ eingesetzt und mit der Ausarbeitung eines Vorschlags für europäische Leitlinien für „duale Karrieren“ beauftragt hat;

ERFREUT ÜBER:

die EU-Leitlinien für „duale Karrieren im Sport“ […], die von den Mitgliedstaaten und der Expertengruppe der Kommission für Bildung und Ausbildung im Sport auf Vorschlag der Ad-hoc-Expertengruppe für duale Karrieren ausgearbeitet wurden und mit denen zu einer Reihe politischer Maßnahmen zur Förderung von dualen Karrieren im Sport aufgerufen wird (1)

IN ERWÄGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE:

1.

Für die Zwecke dieser Schlussfolgerungen des Rates ist unter dem Begriff „Sportler“ ein männlicher oder weiblicher „Leistungssportler“ oder „Hochleistungssportler“, einschließlich behinderter Sportler unter Achtung des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, zu verstehen.

Unter dem Begriff „Leistungssportler“ ist eine Person zu verstehen, die von einer Sportorganisation, einem leitenden Gremium oder vom Staat als ein Sportler anerkannt wird, der über das Potenzial verfügt, eine Karriere als Hochleistungssportler zu bestreiten.

Unter dem Begriff „Hochleistungssportler“ ist eine Person zu verstehen, die einen Vertrag als Berufssportler mit einem Sportunternehmen oder einer Sportorganisation abgeschlossen hat oder deren Status als Hochleistungssportler von einer Sportorganisation, einem leitenden Gremium oder vom Staat aufgrund von nachgewiesenen Erfolgen und Leistungen anerkannt wird.

2.

Unter dem Begriff „duale Karriere“ ist der Umstand zu verstehen, dass ein Sportler seine sportliche Karriere durch hochwertiges Training in flexibler Weise mit seiner Ausbildung und/oder seinem Beruf ohne unzumutbaren persönlichen Einsatz so vereinbaren kann, dass seine persönlichen, gesundheitlichen, schulischen oder beruflichen Interessen gewahrt sind, ohne dass er eines der beiden Ziele zurückstellen muss, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf der durchgängigen formalen Bildung junger Sportler liegt.

3.

Es muss möglich sein, sportliche Spitzenleistungen mit Bildung und einer beruflichen Laufbahn zu verbinden, bei der Sportler ihre Stärken gewinnbringend nutzen und so einen weiteren Beitrag zur Gesellschaft leisten können. Sportler erwerben durch ihr Engagement im Sport Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen; die Empfehlung des Rates zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens (2) bietet den Mitgliedstaaten eine Grundlage dafür, dies anzuerkennen und zu bestätigen.

4.

Die Förderung einer dualen Karriere trägt zur Verwirklichung mehrerer Ziele der Strategie Europa 2020 (3) bei (Bekämpfung des Schulabbruchs, mehr Hochschulabsolventen, bessere Beschäftigungsfähigkeit) und sorgt für größere Effizienz der sportpolitischen Maßnahmen, indem mehr Sportler im Sportbereich aktiv bleiben.

5.

Sportler halten sich in zunehmendem Maße zu Trainings- und/oder Wettkampfzwecken regelmäßig im Ausland auf, wodurch es immer schwieriger wird, eine sportliche Karriere mit Schule, Studium oder einer beruflichen Laufbahn außerhalb des Sports zu verbinden. Diese Sportler stellen einen Teil der europäischen Bevölkerung mit der größten internationalen Mobilität dar.

6.

Sportler leisten einen wichtigen Beitrag zum Image des Sports und der körperlichen Betätigung, vermitteln der Gesellschaft positive Werte, wie Fairness und Erfolgsorientierung, und dienen als Rollenmodell bei der Anwerbung junger Sportler. Ferner sind sie wichtige Vertreter ihrer Heimatländer. In diesem Zusammenhang tragen alle Sportorganisationen und Regierungen Verantwortung dafür, dass Sportlern die Möglichkeit eröffnet wird, eine duale Karriere aufzubauen, damit sie nach Beendigung ihrer sportlichen Laufbahn nicht benachteiligt sind (4).

7.

Sport für Kinder muss immer im Einklang mit dem VN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes erfolgen. Es ist besonders darauf zu achten, dass die Teilnahme von Kindern an auf den Leistungssport vorbereitendem Training sich nicht kontraproduktiv oder negativ auf ihr physisches, soziales oder emotionales Wohlbefinden auswirkt (4).

8.

Die größten Herausforderungen im Bereich der Qualität der Bildung und der Unterstützungsleistungen für Sportler, die in Europa Leistungssport betreiben, sind folgende:

die Gewährleistung der Weiterentwicklung von Sportlern, insbesondere auch bei Sportarten mit frühzeitiger Spezialisierung (die im Einklang mit dem VN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes ausgeübt werden), und von jungen Menschen, die sich in der allgemeinen und beruflichen Bildung befinden;

das Gleichgewicht zwischen Sporttraining und Bildung sowie in einem späteren Stadium zwischen Training und Beruf;

die Phase der Beendigung der sportlichen Karriere von Sportlern, einschließlich jener, die das System früher als geplant verlassen (4).

9.

Sehr viele Sportler sind zur Bestreitung hochrangiger Wettkämpfe gezwungen, für einen Teil der Finanzierung ihrer sportlichen Karriere selbst aufzukommen, häufig mit Hilfe von familiärer Unterstützung, Studiendarlehen oder Teilzeit- bzw. Vollzeitarbeit. Einige Sportler gehen dem Sport verloren, weil sich ihre sportliche Karriere nur schwer mit Bildung und/oder Arbeit verbinden lässt.

10.

Für Sportler, denen es gelingt, ihre sportliche Karriere mit Bildung und/oder Beruf zu verbinden, ergeben sich wesentliche Vorteile, darunter der gesundheitliche Nutzen (z.B. ein ausgewogener Lebensstil und weniger Stressbelastung), Entwicklungsvorteile (z.B. die Entwicklung von Fähigkeiten, die für Sport, Bildung und andere Lebensbereiche genutzt werden können), soziale Vorteile (umfangreichere soziale Netze und soziale Unterstützungssysteme) sowie bessere künftige Beschäftigungsaussichten —

ERSUCHT VOR DIESEM HINTERGRUND DIE EU-MITGLIEDSTAATEN, DIE SPORTORGANISATIONEN UND DIE EINSCHLÄGIGEN AKTEURE, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN UND VERANTWORTUNGSBEREICHE UND UNTER ACHTUNG DER AUTONOMIE DER SPORTORGANISATIONEN:

1.

auf der Grundlage der in den EU-Leitlinien für „duale Karrieren im Sport“ enthaltenen Grundsätze und unter Einbeziehung der wichtigsten Akteure (z.B. Ministerien für Sport, Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, Verteidigung, Jugend, Inneres, Finanzen und andere, Sportorganisationen, leitende Gremien, Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Handels- und Arbeitskammern, Interessenvertreter der Sportler) einen politischen Rahmen und/oder nationale Leitlinien für duale Karrieren auszuarbeiten;

2.

die Zusammenarbeit und Vereinbarungen zwischen allen einschlägigen Akteuren bei der Entwicklung und Umsetzung dualer Karrieren zu fördern;

3.

die sektorübergreifende Zusammenarbeit zu fördern und innovative Maßnahmen sowie Forschungsarbeiten zur Ermittlung und Lösung von Schwierigkeiten, die sich für Sportler in Bezug auf Bildung und Arbeitsplatz stellen, zu unterstützen;

4.

zwischen den Mitgliedstaaten den Austausch von bewährten Verfahren und Erfahrungen in Bezug auf duale Karrieren auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene zu fördern;

5.

zu gewährleisten, dass Maßnahmen zur Förderung dualer Karrieren — sofern vorhanden — Sportlern und Sportlerinnen gleichermaßen zugutekommen und den Bedürfnissen von Sportlern mit Behinderungen Rechnung getragen wird;

6.

Sportorganisationen und Bildungseinrichtungen dazu anzuhalten, dafür zu sorgen, dass zur Unterstützung von Sportlern, die eine duale Karriere einschlagen, nur entsprechend qualifiziertes oder ausgebildetes Personal — sei es entgeltlich oder in Form von Freiwilligentätigkeit — eingesetzt wird;

7.

in Sportakademien und Hochleistungstrainingszentren die Anwendung hoher Qualitätsstandards — etwa in Bezug auf das Personal für duale Karrieren, Sicherheits- und Schutzvorkehrungen sowie Transparenz hinsichtlich der Rechte von Sportlern – zu fördern;

8.

in Bezug auf die Bildungsmöglichkeiten von Sportlern,

Sportlern in einem entsprechenden politischen und/oder rechtlichen Rahmen angepasste Möglichkeiten zu bieten, damit sie ihre sportlichen Aktivitäten und ihre Ausbildung miteinander verbinden können, unter Umständen im Rahmen von vernetzten Bildungseinrichtungen. Angepasste akademische Zyklen, individuelle Lernwege, Fernunterricht und e-Learning, zusätzliche Betreuung und Flexibilität bei den Examensfristen können in dieser Hinsicht hilfreich sein;

zu prüfen, welche Vorteile die Einführung eines hochwertigen Zulassungssystems auf nationaler Ebene für Dienstleistungen im Zusammenhang mit dualen Karrieren in Trainingszentren, Sportschulen, Sportakademien, Sportvereinen, Sportverbänden und/oder Universitäten hätte;

zu prüfen, wie die Zusammenarbeit von Bildungseinrichtungen in Bezug auf angepasste Bildungsprogramme auf nationaler Ebene und zwischen Mitgliedstaaten unterstützt werden kann, und vorrangig daran zu arbeiten, dass eine Gleichwertigkeit zwischen den Qualifikationsniveaus hergestellt wird, wie im Europäischen Qualifikationsrahmen beschrieben;

zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die geografische Mobilität von Sportlern erleichtert und gefördert werden kann, so dass sie ihre sportliche Karriere mit Bildungsprogrammen im Ausland kombinieren können;

die Entwicklung von Ausbildungsprogrammen und/oder Qualifikationen im Sportsektor für Sportler zu unterstützen, indem Verbindungen zwischen Bildungsanbietern und Sportorganisationen gefördert werden;

die in den nationalen Qualifikationsrahmen geleistete Arbeit fortzusetzen, um Sportkurse, Qualifikationen und die Zertifizierung für Berufe in Diensten zur Unterstützung von dualen Karrieren an den Europäischen Qualifikationsrahmen anzupassen;

9.

in Bezug auf die beruflichen Möglichkeiten von Sportlern,

spezielle Veranstaltungen (Seminare, Konferenzen, Workshops, Networking, Jobbörsen) für Sportler zu unterstützen, bei denen die Bedeutung der dualen Karriere hervorgehoben wird und die Sportler über die einschlägigen verfügbaren Dienste und Unterstützungsleistungen für den Beruf informiert werden;

die Einführung spezieller Programme für duale Karrieren von Sportlern im öffentlichen Dienst zu prüfen, was gleichzeitig als Beispiel für ein bewährtes Verfahren für andere Arbeitgeber herangezogen werden könnte;

die Möglichkeit von Maßnahmen zu sondieren, um die Nachteile auszugleichen, die sich für Sportler aufgrund ihrer unregelmäßigen Beteiligung am Arbeitsmarkt ergeben können;

die Anleitung und Unterstützung für Hochleistungssportler, die ihre Karriere beenden möchten, zu fördern, so dass sie sich nach Abschluss ihrer sportlichen Karriere auf eine berufliche Laufbahn auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten, diese beginnen und aufbauen können;

duale Karrieren auf die Tagesordnung für den sozialen Dialog auf nationaler und auf EU-Ebene zu setzen;

10.

in Bezug auf die Gesundheit von Sportlern,

gegebenenfalls die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Sport-, Gesundheits- und Bildungsbehörden zu prüfen, um Sportlern medizinische und psychologische Unterstützung im Rahmen von Bildungsprogrammen in den Bereichen lebenspraktische Fähigkeiten, gesundes Leben, Ernährung, Vorbeugung von Verletzungen und Erholungstechniken zu bieten, wobei der seelischen Unversehrtheit von Minderjährigen und dem Übergang am Ende einer sportlichen Karriere besondere Aufmerksamkeit zukommen muss;

öffentliche Gesundheitsbehörden und private Versicherungsanbieter aufzufordern, gegebenenfalls Versicherungsbestimmungen zu erwägen, die Arbeitgebern, berufstätigen Sportlern und ehemaligen Sportlern einen zusätzlichen Arbeitnehmerschutz hinsichtlich sportbedingter Verletzungen bieten würden, wobei dem Übergang am Ende einer sportlichen Karriere besondere Aufmerksamkeit zukommen muss;

11.

in Bezug auf die finanzielle Situation von Sportlern,

gegebenenfalls die Einrichtung oder den weiteren Ausbau von Systemen zur finanziellen Unterstützung von studierenden Sportlern zu sondieren, die den verschiedenen Phasen der dualen Karriere Rechnung tragen;

gegebenenfalls die Entwicklung von speziellen Stipendien für duale Karrieren in Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu prüfen, die es Sportlern ermöglichen, Bildung und Sport zu verbinden. Diese Stipendien könnten in der finanziellen Unterstützung für bestimmte sportbezogene Ausgaben, der Zahlung der Studiengebühren für bestimmte Bildungsprogramme oder Unterstützungsleistungen bestehen, wobei dem Übergang am Ende einer sportlichen Karriere besondere Aufmerksamkeit zukommen muss;

APPELLIERT AN DIE SPORTORGANISATIONEN, UNTER BERÜCKSICHTIGUNG IHRER AUTONOMIE:

1.

zu gewährleisten, dass der Erfolg dualer Karrieren von Sportlern auf allen internen Ebenen unterstützt wird (z.B. durch Ernennung qualifizierter Berater, die Sportlern vom Anfang bis zum Ende ihrer sportlichen Karriere zur Seite stehen; durch verantwortungsvolle Trainer und Mitarbeiter, die den Anforderungen von Ausbildung und/oder Beruf Berücksichtigung schenken; durch eine Planung nationaler und internationaler Sportveranstaltungen, die den Anforderungen von Ausbildung und/oder Beruf, die sich den Sportlern stellen, Rechnung trägt und zudem die Sportler vor übermäßiger Belastung schützt) (5);

2.

Netze und Mechanismen weiterzuentwickeln oder zu leiten, die in den Mitgliedstaaten und/oder von den Sportbehörden zur Entwicklung und Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dualen Karrieren für Sportler eingerichtet wurden, oder sich uneingeschränkt an solchen Netzen oder Mechanismen zu beteiligen;

3.

die Ernennung spezieller „Botschafter für Sportler mit dualen Karrieren“ in Betracht zu ziehen, um zu zeigen, dass es möglich ist, im Sport auf höchstem Niveau erfolgreich zu sein und gleichzeitig in Ausbildung und Beruf zu bestehen;

4.

mit den Handels- und Arbeitskammern und Unternehmen zusammenzuarbeiten, um dafür zu sensibilisieren, welche positiven Eigenschaften und Vorteile Sportler ihren Arbeitgebern bieten können, und gleichzeitig für flexiblere Arbeitsregelungen für Sportler zu werben;

5.

die Aushandlung von Sponsorenverträgen mit Unternehmen zu fördern, die Sportlern den Zugang zu Arbeitserfahrung, bevorzugter Einstellung und flexiblen Arbeitsregelungen im Sponsorunternehmen oder in dessen Partnerunternehmen ermöglichen;

6.

gegebenenfalls die Interessenvertreter der Sportler in die Entwicklung der politischen Konzepte und Maßnahmen für duale Karrieren einzubeziehen;

ERSUCHT DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION:

1.

auf der Grundlage der EU-Leitlinien für duale Karrieren von Sportlern angemessene Folgemaßnahmen im Rahmen des zweiten Arbeitsplans des Rates für Sport zu prüfen, unter anderem durch die Sondierung von Mitteln und Wegen, die es ermöglichen, die Durchführung politischer Maßnahmen zugunsten dualer Karrieren in der gesamten EU zu messen, und von den Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis genutzt werden können;

2.

Netzwerke für duale Karrieren zu unterstützen, die Verbindungen zwischen Sportlervereinigungen, Unternehmen, Handels- und Arbeitskammern, Sportorganisationen, Bildungseinrichtungen, nationalen und lokalen Behörden und Trainern herstellen und so den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren auf EU-Ebene ermöglichen;

3.

den Austausch bewährter Verfahren in der EU in Bezug auf duale Karrieren von Sportlern zu fördern und zu unterstützen, unter anderem durch Unterstützung für Projekte und die Verbreitung ihrer Ergebnisse im Rahmen der einschlägigen Förderprogramme;

4.

ein Überwachungssystem und/oder Forschungsarbeiten auf der Grundlage der internationalen Dimension von Programmen für duale Karrieren zu fördern, insbesondere was die Auswirkungen der Übergänge im Lebenslauf von Sportlern, die Gewährleistung der Weiterentwicklung von Sportlern in Sportarten mit frühzeitiger Spezialisierung, die Wirksamkeit von Maßnahmen und Unterstützungsleistungen in den Mitgliedstaaten und den Prozess des Wiedereintritts von Hochleistungssportlern in den Arbeitsmarkt anbelangt;

5.

in Zusammenarbeit mit den Akteuren in diesem Bereich die Entwicklung einer Reihe von Mindestqualitätsanforderungen auf europäischer Ebene zu fördern, die als Bezugspunkt für nationale Dienstleistungen und Einrichtungen im Zusammenhang mit dualen Karrieren dienen könnten, um für Transparenz, Qualitätsgarantien sowie Sicherheit und Schutz von Sportlern, einschließlich Sportlern im Ausland, zu sorgen.


(1)  Dok. 17208/12.

(2)  ABl. C 398 vom 22.12.2012, S. 1.

(3)  KOM(2010) 2020 endg.

(4)  Prüfungsvorbehalt von IT.

(5)  Prüfungsvorbehalt von IT.


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