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Document 52013DC0479
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS Integrating maritime transport emissions in the EU's greenhouse gas reduction policies
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über die Einbeziehung der Seeverkehrsemissionen in die Maßnahmen der EU zur Verringerung der Treibhausgasemissionen
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über die Einbeziehung der Seeverkehrsemissionen in die Maßnahmen der EU zur Verringerung der Treibhausgasemissionen
/* COM/2013/0479 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über die Einbeziehung der Seeverkehrsemissionen in die Maßnahmen der EU zur Verringerung der Treibhausgasemissionen /* COM/2013/0479 final */
1. Die Notwendigkeit, jetzt bei den
Treibhausgasemissionen aus dem Seeverkehr aktiv zu werden Die EU unterstützt ehrgeizige internationale
Klimaschutzmaßnahmen. Multilateralismus und eine Zusammenarbeit auf breiter
Basis sind und bleiben ein Kernpunkt der Klimapolitik der EU. Im Einklang mit
diesen internationalen Bemühungen hat die EU politische Maßnahmen getroffen,
die ihren eigenen Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft erleichtern
sollen. Das Klima- und Energiepaket der EU von 2008 kann wohl als der weltweit
umfassendste Regulierungsrahmen angesehen werden. Er umfasst verschiedene
politische Maßnahmen, die den Übergang erleichtern sollen, und ist für unsere
Partnerländer zum Vorbild geworden. Beim Klimaschutz haben frühzeitige gesamtwirtschaftliche
Maßnahmen für die EU nach wie vor höchste Priorität. In der EU fällt der internationaler Seeverkehr
als einziger Verkehrsträger noch nicht unter die Verpflichtung der EU zur
Verringerung der Treibhausgas(-THG-)emissionen. Die THG-Emissionen aus dem
Seeverkehr entsprechen zurzeit 4 % der THG-Emissionen der EU. Gleichzeitig
wird davon ausgegangen, dass die THG-Emissionen aus dem Seeverkehr künftig
erheblich zunehmen werden. Gemäß der Folgenabschätzung[1] zu dieser Mitteilung sind die
CO2-Emissionen aus dem Seeverkehr der EU – d. h. Emissionen aus
Fahrten innerhalb der EU oder aus Fahrten nach der oder aus der EU - von 1990
bis 2008 um 48 % gestiegen. Nach den Wachstumsprognosen für den Welthandel
werden die Emissionen aus dem Seeverkehr der EU bis 2050 gegenüber 2010 um
weitere 51 % zunehmen (von 1990 bis 2050 um 86 %), obwohl die
internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) 2011 für Schiffsneubauten
Mindestnormen für die Schiffseffizienz aufgestellt hat.[2] Geschätzte CO2-Emissionen aus dem Seeverkehr
(EU [3][4] und weltweit[5], unter Berücksichtigung des
EEDI) Weltweit machen die Emissionen aus dem
Seeverkehr derzeit 3 % der Gesamtemissionen aus, wegen des erwarteten
Weltwirtschaftswachstums und der damit verbundenen Transportnachfrage wird
dieser Wert bis 2050[6]
voraussichtlich jedoch auf 5 % ansteigen. Mit dieser Zunahme ist zu
rechnen, obwohl betriebliche Maßnahmen und Technologien zur Verfügung stehen,
mit denen sich der spezifische Energieverbrauch und der CO2-Ausstoß
von Schiffen um bis zu 75 % verringern werden könnten[7]. Der Seeverkehr ist ein wesentliches Glied der
weltweiten Versorgungskette und ein Schlüsselsektor für die EU-Wirtschaft. Zwar
ist der Schiffsverkehr vergleichsweise noch immer weniger umweltschädlich als
andere Verkehrsträger, doch sprechen die in anderen Bereichen erzielten
technologischen Fortschritte, die übermäßige Abhängigkeit von Erdöl und die
nachdrückliche Forderung der Öffentlichkeit, nicht nur CO2-, sondern
auch Schadstoffemissionen (SOx, NOX, Feinstaub) und den
ökologischen Fußabdruck (Ballastwasser, Mülltrennung) insgesamt zu verringern,
deutlich dafür, dass der Schiffsverkehrssektor nicht untätig bleiben darf. Doch
obgleich sich IMO und Industrie durchaus bemühen, verläuft die Einführung neuer
Technologien und betrieblicher Maßnahmen nach wie vor uneinheitlich. Mehr
Effizienz und Nachhaltigkeit im Seeverkehrssektor durch geringere
Kraftstoffkosten und eine bessere Erfüllung der Kundenerwartungen erhalten die
Wettbewerbsfähigkeit - auf globaler Ebene, indem sichergestellt wird, dass Handelsverbindungen
funktionieren, auf EU-Ebene durch weitere Qualitätsführerschaft. Die
Handlungsgründe - jüngste Entwicklungen im Seeverkehrssektor CO2-Emissionen
im Seeverkehrssektor sind das Ergebnis des Kraftstoffverbrauchs. CO2-Emissionen
senken bedeutet, den Kraftstoffverbrauch senken, was wiederum zu Einsparungen
bei den Kraftstoffkosten führt. So lange die notwendigen
Effizienz-Investitionen durch die resultierenden Kraftstoffeinsparungen gedeckt
werden können, kann der Sektor Geld verdienen und gleichzeitig das Klima
schützen. Solche Einsparungen sind im heutigen Kontext überaus wichtig. Die Entwicklung
der Kraftstoffpreise war in den letzten Jahren unberechenbar. Zwischen 2002 und
2005 haben sich die Preise verdoppelt, zwischen 2005 und 2007 verdreifacht, um
2008 auf den Stand von 2005 zurückzufallen und sich zwischen 2008 und 2010
erneut zu verdoppeln.[8]
Der Schwerölpreis liegt heute bei 650 USD/t -, dem Achtfachen des
Durchschnittspreises von 1990 – und dürfte weiter ansteigen. In vielen
Segmenten des Seeverkehrssektors werden erst seit 2009, als die
Weltwirtschaftskrise die Gewinnspanne des Sektor erheblich verringert hat,
Verbesserungen bei der Kraftstoffeffizienz verzeichnet. Mehreren
aktuellen Studien[9]
zufolge verfügt der Seeverkehrssektor in Form technischer oder betrieblicher
Maßnahmen, die im Wesentlichen darauf abzielen, die Energieeffizienz von
Schiffen zu verbessern, über ein beträchtliches Emissionsminderungspotenzial.
Angesichts des erwarteten Anstiegs künftiger Kraftstoffpreise sind die meisten
dieser technischen oder betrieblichen Maßnahmen kosteneffizient. Bei der
Folgenabschätzung zu dieser Mitteilung wurde ein progressiv steigendes Einsparungspotenzial
bei den Kraftstoffkosten ermittelt, das von 2015 bis 2030 kumuliert 56 Mrd.
EUR beträgt.[10] Untersuchungen
zufolge wird die Einführung dieser kosteneffizienten Maßnahmen oft durch diverse
Marktbarrieren, darunter der Mangel an zuverlässigen Informationen, sowie durch
technisches Scheitern und Marktversagen verhindert[11]. Technische Barrieren treten
auf, wenn Schiffseigner nicht davon überzeugt sind, dass eine Lösung wirklich
zu der versprochenen Kostensenkung führt oder unter Meeresbedingungen
funktioniert. Ein Marktversagen kann beispielsweise ausgelöst werden durch so
genannte Split-incentive-Hemmnisse (auch als Investor-Nutzer-Dilemma
bekannt), d. h. der für Effizienzinvestitionen Verantwortliche kommt nicht
in den Nutzen der durch die Investition erzielten Kraftstoffeinsparungen, oder
durch fehlenden Zugang zu Privatkapital für Investitionen in CO2-arme
Technologien. Würden diese Marktbarrieren beseitigt, bestünde beträchtlicher Spielraum,
um die Einführung kosteneffizienter Maßnahmen zu fördern, ohne die Rentabilität
zu gefährden. 2. Internationale Fortschritte Die IMO nahm die Senkung der THG-Emissionen
1997 in Angriff. Die im Juli 2011 erfolgten Änderungen der Anlage VI zum
MARPOL-Übereinkommen[12]
zum Zwecke der Verhütung der Luftverschmutzung durch Schiffsabgase (Energieeffizienzindex,
EEDI) und die Annahme des Energieeffizienz-Managementplans für Schiffe (SEEMP) sind
ein wichtiger Fortschritt. Diese Maßnahmen und insbesondere der EEDI dürften
den Emissionsanstieg gemessen an Szenarien mit Technologie-Status Quo wesentlich
drosseln (um 23 % bis 2030 entsprechend der IMO-Studie von 2011). Wie vom
59. Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt (MEPC) der IMO[13] jedoch bestätigt, sind weitere
Maßnahmen unerlässlich. Trotz der schwierigen Debatten innerhalb der
IMO über marktbasierte Maßnahmen zur Verringerung der THG-Emissionen von
Schiffen finden die positiven Entwicklungen der jüngsten Gespräche über ein progressiveres
Vorgehen, auch hinsichtlich der Verbesserung der von den Vereinigten Staaten
von Amerika vorgeschlagenen Effizienzmaßnahmen[14],
bei den fortschrittlicheren Staaten maßgebliche Unterstützung. Die Kommission ist
für diese Entwicklungen mitverantwortlich, denn sie könnten neue Möglichkeiten bieten,
Einigung über Effizienznormen für existierende Schiffe zu erzielen, Normen, die
zu Emissionsreduktionen führen und später zu marktbasierten Maßnahmen (MBM) ausgebaut
werden könnten. Als erster Schritt ist ein robustes System zur Überwachung von
(Monitoring), Berichterstattung über (Reporting) und Prüfung von
(Verification) Emissionen vorgesehen (MRV-System). Die EU arbeitet bei
der Entwicklung dieser Effizienznormen und eines weltweiten MRV-Systems eng mit
den USA, Japan, Australien, Kanada, Russland, Korea und anderen Ländern
zusammen. Die IMO hat erkannt, dass zum Erreichen der
notwendigen Reduktionen zusätzlich zu den technischen und betrieblichen Maßnahmen,
die unter anderen Punkten der MEPC-Tagesordnung diskutiert werden, auch
marktbasierte Maßnahmen erforderlich sein werden. Die Kommission hält
marktbasierte Maßnahmen für ein kostenwirksames Mittel, denn sie bieten die für
den Seeverkehrssektor erforderliche Flexibilität. Debatten müssen jedoch
ausreifen, vor allem, wenn man bedenkt, dass innerhalb der IMO zurzeit mehrere
komplementäre Optionen geprüft werden und dass divergierende Standpunkte von
Industrie- und Entwicklungsländern zur Anwendung der IMO-Grundsätze der
„gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortlichkeiten“ und der
„Nichtbegünstigung“ jeden Fortschritt erschwerten. So konnte sich der MEPC auf
seiner 63. Sitzung im Jahr 2012 nicht auf ein Mandat für die Untersuchung der
Auswirkungen der vorgeschlagenen marktbasierten Maßnahmen einigen[15]. Die EU zeigt starke Präferenz für ein globales
Vorgehen unter der Schirmherrschaft der IMO, die sie für das zur Regulierung
von Emissionen aus dem Seeverkehr an besten geeignete internationale Forum hält.
Trotz des schleppenden Tempos der bisherigen IMO-Gespräche und des dringlichen
Gebots, rasch zu handeln, um nachteilige Klimaauswirkungen zu vermeiden, will
die EU die internationalen Entwicklungen zur Reduzierung der THG-Emissionen von
Schiffen weiterhin mitbestimmen. Sie wird Fortschritte kontinuierlich
überwachen und im Kontext der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) von 2015 und der IMO
künftige Maßnahmen in Betracht ziehen. 3. Einbeziehung der Treibhausgasemissionen
aus dem Seeverkehr in die Reduktionsverpflichtung der EU - ein schrittweises Vorgehen Die europäische Klima- und Seeverkehrspolitik untermauert
das Engagement für weltweite Maßnahmen, die wirksame gesamtwirtschaftliche Emissionsreduktionen
gewährleisten (vor allem, weil damit zu rechnen ist, dass seeverkehrsbedingte
Emissionen in außereuropäischen Regionen künftig zunehmen), und sichert dem
Seeverkehrssektor gleichzeitig weltweit einheitliche Wettbewerbsbedingungen. Die jüngste US-Initiative innerhalb der IMO bildet
die Basis für ein wirksames schrittweises Vorgehen zur Minderung der
THG-Emissionen aus dem Seeverkehr. In Einklang mit dieser Initiative sieht die EU
ein schrittweises Vorgehen zur Einbeziehung der THG-Emissionen aus dem
Seeverkehr in ihre Reduktionsverpflichtungen vor. Die Einbeziehung der THG-Emissionen aus dem
Seeverkehr in die Reduktionsverpflichtungen der EU kann in drei
aufeinanderfolgenden Schritten erfolgen: 1. Anwendung eines MRV-Systems
für Emissionen 2. Festlegung von Reduktionszielen
für den Seeverkehrssektor 3. Einführung einer
marktbasierten Maßnahme. Ein robustes MRV-System ist die Basis jeder
Maßnahme auf europäischer oder globaler Ebene, die die Verringerung der THG-Emissionen
von Schiffen zum Ziel hat, und erleichtert eine ergebnisorientierte
Fortschrittsüberwachung. Die Implementierung eines solchen Systems ist daher
sinnvoll, selbst ohne marktbasierte Maßnahme. Mangelnde Kenntnis der Kosten, Nutzen und
Kapitalrenditen bereits verfügbarer Technologien scheint die Einführung
derartiger Technologien in größerem Maßstab zu verhindern. Informationen dieser
Art könnten nützliche Einblicke in die Leistung einzelner Schiffe, deren Betriebskosten
und den potenziellen Wiederverkaufswert für Schiffseigner vermitteln, die
alsdann fundiertere Entscheidungen über Großinvestitionen treffen und die
hierzu erforderlichen Mittel beschaffen könnten. Nach der Folgenabschätzung bringt die Einführung
eines MRV-Systems (in gewissem Umfang) Umwelt- und wirtschaftliche Vorteile in
Form von Reduktionen der jährlichen THG-Emissionen in Höhe von bis zu 2 % und
von jährlichen Nettoeinsparungen (aufgrund niedrigerer Kraftstoffkosten) für
den Sektor im Jahr 2030 in Höhe von bis zu 1,2 Mrd. EUR. Die prognostizierten Kraftstoffkosteneinsparungen
dürften die Kosten der Überwachung und Berichterstattung aufwiegen. Ein MRV-System
könnte auch den Abbau anderer Marktbarrieren (wie Split-incentive-Probleme
zwischen Schiffseignern und Schiffsbetreibern) begünstigen, denn es schafft
Klarheit in Bezug auf Energieeffizienz, Emissionsquellen und Reduktionspotenzial. Der Ansatz der EU soll aktiv dazu beitragen, innerhalb
der IMO Einigung über weltweite Maßnahmen zur Verringerung der THG-Emissionen
von Schiffen zu erzielen (siehe Abschnitt 1). Er ermöglicht auch fundierte
Diskussionen in Europa über marktbasierte Maßnahmen und Reduktionsziele für den
Sektor. Übereinstimmung mit der klima- und energiepolitischen Rahmenregelung
für 2030 muss dabei gewährleistet sein. Das MRV-System liefert auch robuste und
vergleichbare Daten für die Festsetzung von Emissionsreduktionszielen und für
die Bewertung des Übergangs des Seeverkehrssektors zu einem CO2-armen
Wirtschaftssystem. Wenn es gelingt, vergleichbare Politiken auf IMO-Ebene
einzuführen, kann der MRV-Vorschlag der EU in ein generalisiertes MRV-System
integriert werden. 3.1. Robuste und einheitliche
Überwachungs- und Berichterstattungsvorschriften Hauptziel eines MRV-Systems ist es,
verlässliche Daten über THG-Emissionen aus dem Seeverkehr zu liefern. Die
Anwendung eines globalen MRV-Systems sollte bei den IMO-Verhandlungen Vorrang
haben. CO2-Emissionen aus dem Seeverkehr hängen
mit Menge und Art des verbrauchten Kraftstoffs zusammen. Der Kraftstoffverbrauch
ist für fast alle Schiffe bereits bekannt. Regel 18 von Anlage VI des
MARPOL-Übereinkommens macht für Schiffe im internationalen Seeverkehr mit mehr
als 400 BRZ schon heute die Vorlage von Bunkerlieferbescheinigungen (bunker
delivery notes)[16]
zur Auflage. Der Gesamtkraftstoffverbrauch eines Schiffes wird demnach bereits
überwacht. Der Berichterstattungs- und Prüfungsprozess muss
jedoch noch festgelegt werden. Die Zuverlässigkeit und Zugänglichkeit der
Informationen sind ausschlaggebend, wenn sichergestellt werden soll, dass entlang
der gesamten Versorgungskette angemessene Informationen über die CO2-Leistung
des Seeverkehrssektors zur Verfügung stehen. Die Festlegung eines angemessenen
Berichterstattungs- und Prüfungsprozesses setzt technische Vorarbeiten voraus, um
sicherzustellen, dass der Verwaltungsaufwand für Schiffseigner,
Schiffsbetreiber und Flaggenstaaten begrenzt, gleichzeitig jedoch ein hohes Maß
an Informationsgenauigkeit und Informationstransparenz gewährleistet ist. Längerfristig würde ein ganzheitlicher
Überwachungsansatz, der allen Luftschadstoffen (auch SOx, NOx und PM) Rechnung
trägt, die Klarheit bieten, die es politischen Entscheidungsträgern ermöglicht,
bei sämtlichen Luftschadstoffen fundierte und konsequente Entscheidungen zu
treffen, und die es Interessenträgern ermöglicht, ohne Probleme zur neuen
Regelung überzugehen. Das MRV-System könnte insbesondere zu einem späteren
Zeitpunkt überprüft werden. Mit dem vorliegenden Kommissionsvorschlag soll
- als Vorreiter für ein globales System - zunächst auf regionaler Ebene ein kraftstoffverbrauchbasiertes
MRV-System eingeführt werden, das Schwachstellen und Pluspunkte aufzeigt. Das
von der EU vorgeschlagene MRV-System soll in die IMO-Diskussionen einfließen
und den IMO-Prozess vorantreiben. Gelingt der Übergang zu einem vergleichbaren
MRV-System auf globaler Ebene, wird das regionale System gegebenenfalls
angeglichen. Fallbeispiel:
Europäische Erfahrungen mit der Einsparung von Kraftstoffkosten durch
Überwachung und Berichterstattung Mehrere
Schiffseigner und Schiffsbetreiber, die unterschiedliche Arten von Schiffen
betreiben (z. B. Massengutschiffe, Containerschiffe usw.) wenden eigene
MRV-Systeme bereits mit Erfolg an. Die meisten der existierenden Daten über die
Schiffsleistung werden mithilfe elektronischer Datenerhebungsinstrumente erfasst
und von einer dritten Partei kontrolliert. Dank dieser Systeme konnten einige
Schifffahrtsunternehmen ihre THG-Emissionen im Vergleich zu 2007 bereits um bis
zu 25 % reduzieren. Diese Instrumente haben außerdem dazu beigetragen, Überwachungsprozesse
generell zu überdenken, denn sie lassen Besatzung und Betreibern Zeit für
wichtigere Aufgaben. Beispiel: Nach Angaben eines Unternehmens stehen heute 45 %
der Zeit für die Leistungsoptimierung zur Verfügung, anstelle der vor
Einführung des MRV-Systems üblichen 5 %. Das Hauptziel der EU-Klimaschutzpolitik
besteht darin, THG-Emissionen zu reduzieren, und zwar ungeachtet, ob dies durch
Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz oder durch Umstellung auf
andere Kraftstoffe erreicht wird. Um eine Angleichung mit den laufenden IMO-Debatten
zu gewährleisten, soll die vorgeschlagene MRV-Verordnung der EU jedoch zunächst
eine Reihe von Energieeffizienzparametern einführen. Falls zu einem späteren
Zeitpunkt Einigung über die Anwendung und Definition dieser Parameter erzielt wird,
sollte die zurzeit vorgeschlagene Liste entsprechend angepasst werden. Das vorgeschlagene MRV-System wird für die
Überwachung der CO2-Emissionen keine spezielle Methodik zur Auflage
machen, vorausgesetzt, die angewandte Methodik und ihre Unsicherheiten werden
mitgeteilt. Auf diese Weise können Schiffseigner und Schiffsbetreiber auf
existierenden Praktiken aufbauen. Eine solche Maßnahme lässt sich einführen,
ohne das Ziel der Erfassung des überwiegenden Anteils der THG-Emissionen aus
dem Seeverkehr zu beeinträchtigen, indem die MRV-Vorschriften auf große Schiffe
von mindestens 5000 BRZ begrenzt werden. 3.2. Festsetzung intermediärer Reduktionsziele
für den Seeverkehrssektor Im
Dezember 2010 haben die Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention der
Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change,
UNFCCC) erkannt, dass die Erderwärmung die vorindustriellen Temperaturen um
höchstens 2˚ C überschreiten darf[17],
wenn die negativen Folgen menschlicher Eingriffe in das Klimasystem begrenzt
werden sollen. Dieses langfristige Ziel setzt voraus, dass die globalen
Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 50 % unter die Werte von
1990 gesenkt werden[18]. Die Industriestaaten sollten ihre Emissionen
bis 2050 gemessen am Stand von 1990 um 80 bis 95 % reduzieren[19]. Mittelfristig hat sich die EU
verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20 % unter die Werte
von 1990 zu senken bzw. um 30 %, wenn eine globale Vereinbarung besteht.
Diese Verpflichtung ist Teil eines der fünf Kernziele der Strategie „Europa
2020“.[20]
Der internationale Seeverkehr ist der einzige Industriesektor und Verkehrsträger,
der nicht unter die für dieses Reduktionsziel geltenden Vorschriften fällt. Außerdem
haben sich der Europäische Rat und das Europäische Parlament darauf geeinigt,
dass alle Wirtschaftssektoren einen Beitrag zur Verringerung der Emissionen
leisten sollten[21].
Für den internationalen Seeverkehr der EU wurde im Verkehrsweißbuch von 2011[22] ein Reduktionsziel für 2050 von
40 % (wenn machbar: 50 %) gegenüber 2005 festgelegt. Auf globaler Ebene müssen jedoch für den Seeverkehr
noch ein fester absoluter Emissionsreduktionspfad bis 2050 sowie Zwischenziele
für den Zeitraum 2020-2050 geprüft werden, um sicherzustellen, dass der Sektor
zum 2˚ C-Ziel einen angemessenen Beitrag leistet. Auf EU-Ebene darf bei derartigen Diskussionen
der allgemeinere klima- und energiepolitische Rahmen für 2030 nicht aus dem
Auge verloren werden und Aspekte wie Umweltwirksamkeit, vor allem hinsichtlich
der kumulativen CO2-Reduktionen, Kosten für den Sektor, Emissionsentwicklung
nach 2005, etwaige neue Effizienznormen der IMO sowie Verfügbarkeit und Kosten
aktueller und erwarteter künftiger Reduktionstechnologien, sollten berücksichtigt
werden. Bei der Festsetzung derartiger Ziele sollte die Besonderheit von
Klimaschutzmaßnahmen im Seeverkehrssektor, die keinerlei – oder sogar negative
– Kosten („tief hängende Früchte“) verursachen (wie dies aus der Zweiten
THG-Studie der IMO von 2009 hervorgeht) und daher eindeutig für frühzeitige
Maßnahmen sprechen, nicht außer Acht gelassen werden. Und schließlich dürften auch
die über das MRV-System erhobenen Daten ein integraler Bestandteil derartiger
Zukunftsentscheidungen sein. 3.3. Wirksame und effiziente
marktbasierte Maßnahmen zur Verringerung der THG-Emissionen aus dem Seeverkehr Aus der Folgenabschätzung geht hervor, dass
marktbasierte Maßnahmen wirksam und gut geeignet sind, um Emissionsreduktionen
im Seeverkehr zu erreichen und gleichzeitig (aufgrund der auf CO2-Emissionsreduktionen
zurückzuführenden substantiellen Einsparungen an Kraftstoffkosten) wirtschaftliche
Vorteile für den Sektor zu erwirtschaften. Eine marktbasierte Maßnahme kann auf wirksame
Weise Marktbarrieren, vor allem Split-incentive-Hemmnisse, beseitigen,
beispielsweise durch Anwendung des Verursacherprinzips. Sie hat das Potenzial, Marktbarrieren,
die den Zugang zu Finanzmitteln behindern, zu überwinden, vorausgesetzt, die potenziell
generierten Einkünfte werden so kanalisiert, dass die Unterstützung des Sektors
aus privaten Finanzierungsquellen gesichert ist. Je nach Beitragshöhe oder Zielniveau
kann eine marktbasierte Maßnahme einen starken Anreiz dafür bieten,
gesamtwirtschaftliche absolute Emissionsreduktionsziele auf kostenwirksame
Weise zu erreichen. Unter Berücksichtigung regionaler
Gesichtspunkte und der IMO-Diskussionen wurden in der Folgenabschätzung aus allen
Varianten, die sich zur Verringerung der THG-Emissionen aus dem Seeverkehr
eindeutig als die am erfolgversprechendsten marktbasierten Maßnahmen erwiesen
haben, insbesondere die folgenden drei Optionen herausgearbeitet: 1. Beitragsfinanzierter
Kompensationsfonds. Hier würde ein freiwilliger Beitrag (in EUR/tCO2)
in den Fonds gezahlt. Der Beitrag würde sich nach den Emissionen des unter die
Regelung fallenden Schiffes richten. Dieses freiwillige Instrument kann nur erfolgreich
angewendet werden, wenn ein flankierendes Instrument (z. B. Tempolimits,
EHS, usw.) eingeführt wird und die Teilnahme am Fonds als freiwilliges Opt-out
aus dem flankierenden Instrument gesehen wird[23]. 2. Zielgerichteter
Kompensationsfonds. Hierbei wird für alle unter die Regelung fallenden
Schiffe ein einheitliches Ziel festgelegt. Eine sektorale Organisation[24] übernimmt die Verantwortung
für die Einhaltung des Zielwertes. Jedes unter die Regelung fallende Schiff
muss eine vertragliche Beziehung mit dieser Organisation eingehen, damit
sichergestellt ist, dass das Ziel erreicht wird. Die vertragliche Vereinbarung würde
die Zahlung einer Mitgliedsgebühr voraussetzen (zur Förderung von Investitionen
in die Schiffseffizienz), und eine Regelung für den Fall enthalten, dass das
Ziel kollektiv überschritten wird. 3. Emissionshandelssystem (EHS).
In diesem Fall müsste jedes Schiff am Ende des Verpflichtungszeitraums
Zertifikate in Höhe seiner Vorjahresemissionen abgeben. Hierbei ist klar, dass die Debatte über die aktuellen
IMO-Vorschläge und ihre Komplementarität fortgeführt werden muss. Die Konzipierung
der einzelnen Optionen würde weitere Arbeiten und konzeptuelle Entscheidungen
erfordern[25].
Der vorliegende Vorschlag für ein MRV-System, das auf den zurzeit in der EU und
in der IMO erörterten Optionen basiert, ist so konzipiert, dass künftige
Leistungsnormen und künftige marktbasierte Maßnahmen untermauert werden können. 4. Parallelmassnahmen zur Beseitigung von
Marktbarrieren Im Jahr 2009 hat die Kommission strategische
Ziele und Empfehlungen für die europäische Seeverkehrspolitik angenommen. Darin
hat sie als oberste Priorität einen umfassenden und kohärenten Ansatz für die Verringerung
der THG-Emissionen aus dem internationalen Seeverkehr festgeschrieben, die im
Verkehrsweißbuch von 2011 erneut bekräftigt wurde. Als Folgemaßnahme zum
Weißbuch erarbeitet die Kommission zurzeit eine Forschungs-, Innovations- und
Einführungsstrategie für den Verkehr, die ein integriertes, effizientes und umweltverträgliches
europäisches Verkehrssystem gewährleisten soll. Die Kommission prüft nach wie vor entschlossen,
wie Marktbarrieren, die die Einführung CO2-armer Technologien verhindern,
angemessen beseitigt werden können. Nach Diskussionen mit dem Europäischen Parlament,
den Mitgliedstaaten, der Industrie und Interessenträgern aus der
Zivilgesellschaft kann die Kommission Bereiche für weitere Untersuchungen und
künftige Initiativen priorisieren. Aufgrund der Globalität des Sektors wären
derartige Arbeiten eng an die Arbeiten innerhalb der IMO gebunden. Insbesondere untersucht die IMO zurzeit die etwaige
Notwendigkeit und Form einer Kraftstoffverbrauchsnorm und die mögliche
Entwicklung einer Norm zur Messung der Leistung von Schiffsschraube und
Schiffsrumpf. Zu diesem Zweck sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten innerhalb
der IMO aktiv zusammenarbeiten und die laufenden Normierungsarbeiten auf andere
wichtige Technologielösungen ausdehnen. Die Verringerung der THG-Emissionen aus dem
Seeverkehr ist zum großen Teil von einer angemessenen landseitigen Infrastruktur
abhängig. Durch finanzielle Anreize und Regelungsmaßnahmen[26] fördert die Kommission schon
heute die Entwicklung einer derartigen Infrastruktur, beispielsweise zur
Hafenelektrifizierung, und alternativer Kraftstoffe wie Flüssigerdgas (LNG). Künftige
Initiativen sollten vor allem berücksichtigen, dass verschiedene Emissionstypen
aus Gründen der Regelungssicherheit sowie der rechtlichen und operativen
Durchsetzbarkeit gemeinsam geprüft werden müssen. Viele energieeffiziente technologische
Lösungen für den Seeverkehrssektor gehen mit beträchtlichen Investitionskosten
einher, die beim derzeitigen Wirtschaftsklima möglicherweise nur schwer
gebunden werden können. Innovative Finanzierungslösungen – wie
Energieleistungsverträge – und die Inanspruchnahme der EU-Investitionsförderungs-fazilitäten
der Europäischen Investitionsbank könnten sich als zweckdienliche Instrumente
erweisen und Schiffseignern helfen, die Anfangskosten zu schultern. Obgleich bereits zahlreiche Technologien auf
dem Markt erhältlich sind, sind für einen Übergang zu einem CO2-armen
oder gar CO2-freien Seeverkehr langfristig noch beträchtliche
Forschungsarbeiten erforderlich. Im Rahmen ihres Siebten
Forschungsrahmenprogramms (7. FRP) stellt die Kommission bereits beträchtliche
Mittel für die Entwicklung und Anwendung von Technologien bereit, die auf die
Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs der Schiffe von morgen und der von ihnen
verursachten Emissionen abzielen. Mit dem vorgeschlagenen Rahmenprogramm „Horizont
2020“[27]
sollen diese Maßnahmen fortgesetzt und intensiviert werden. 5. Schlussfolgerungen und Perspektive Das vorgeschlagene schrittweise Vorgehen zur Reduzierung
der THG-Emissionen von Schiffen mithilfe eines robusten MRV-Systems als erstem
Schritt steht in Einklang mit anderen Maßnahmen, die innerhalb der IMO vorgeschlagen
wurden, und katapultiert Maßnahmen von der theoretischen auf die praktische
Ebene. Der Vorschlag wird in die Debatten auf IMO-Ebene einfließen und kann als
Vorbild für ein globales System dienen. Alle internationalen Partner müssen unbedingt an
den Verhandlungstisch treten und so ihre Bereitschaft bezeugen, den IMO-Prozess
voranzutreiben und sich auf eine globale marktbasierte Maßnahme sowie mögliche
Normen für die Leistungseffizienz der existierenden Flotte zu einigen. Um
glaubhaft zu sein, müssen diese Arbeiten auf einem robusten weltweiten
MRV-System aufbauen. Es liegt im Interesse der EU, an ihren
klimapolitischen Zielen und dem in diesem Kontext angestrebten Ambitionsniveau
festzuhalten. Deshalb sollte die EU, da nach wie vor kein Konsens besteht, weitere
Maßnahmen anstreben und den Seeverkehr im Einklang mit der Strategie „Europa
2020“ in ihre gesamtwirtschaftlichen Bemühungen einbeziehen. Die Kommission fordert
das Europäische Parlament, die Mitgliedstaaten und sämtliche Interessenträger
auf, die in dieser Mitteilung aufgeworfenen noch offenen Fragen zu erörtern und
potenzielle Initiativen der EU zur künftigen Reduzierung der THG-Emissionen aus
dem Seeverkehr herauszuarbeiten. [1] Verweis auf Folgenabschätzung. [2] AEA Technology und andere, 2013. [3] „EU“ bezieht sich hier auf CO2, das auf
Fahrten vom letzten Anlaufhafen in einen EU-Hafen und von einem EU-Hafen zum
nächsten Anlaufhafen, einschließlich innerhalb von EU-Häfen, emittiert wurde. [4] AEA Technology und andere, 2013. [5] Lloyds Register and DNV, 2012 [6] Geschätzte CO2-Emissionsreduktionen aufgrund
der Einführung verbindlicher technischer und betrieblicher
Energieeffizienzmaßnahmen für Schiffe.) Studie von Lloyd's Register und DNV im
Auftrag der IMO, 2011, und 4. Sachstandsbericht des Weltklimarates. [7] Zweite THG-Studie der IMO, 2009. [8] Vivid Economics. [9] Zweite THG-Studie der IMO, 2009, CE Delft et al., 2009,
DNV 2010, Ricardo-AEA et al, 2012 [10] Diskontsatz: 10 % pro Jahr. [11] Maddox Consulting, 2012. [12] Anlage VI zum MARPOL-Übereinkommen betrifft die
Luftverschmutzung durch Schiffsabgase. [13] Bericht des 59. MEPC, Nummer 4.92. [14] MEPC 65/4/19. [15] Vier Instrumente kommen in Betracht: ETS, THG-Fonds, die
Hafenstaatabgabe (Port State Levy) und das Effizienzanreizsystem (Efficiency
Incentive Scheme, EIS). [16] Auf der Bunkerlieferbescheinigung müssen Namen und
IMO-Nummer des den Kraftstoff beziehenden Schiffes, der Bunkerhafen, Kontaktangaben
des Bunkerkraftstofflieferanten, die Kraftstoffmenge und die Kraftstoffdichte
angegeben sein. [17] Beschluss 1/CP.16 der Konferenz der
UNFCCC-Vertragsparteien („Vereinbarungen von Cancún“). [18] Gestützt auf den Vierten Sachstandsbericht des
Weltklimarates (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC). [19] Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom
29./30. Oktober 2009 und Entschließung des Europäischen Parlaments vom
4. Februar 2009 (2008/2105(INI)). [20] KOM(2010) 2020 endg. [21] Richtlinie 2003/87/EG und Beschluss
Nr. 406/2009/EG [22] KOM(2011) 144 endgültig. [23] Dieser Mechanismus sollte so konzipiert werden, dass der
beitragsfinanzierte Kompensationsfonds praktisch Hauptinstrument bleibt. Der
norwegische NOx-Fonds steht als Beispiel dafür, dass eine Abgabe als
flankierendes Instrument fungieren kann. Es kann folglich davon ausgegangen
werden, dass die Anwendung alternativer Mechanismen marginal sein wird. [24] z.B. eine Vereinigung oder eine öffentliche Stelle. [25] Entscheidungen wie beispielsweise solche über die für das
Einziehen von dem Sektor rückzuvergütenden Einkünften zuständige Organisation,
über die Gewährleistung weitreichender Anwendungen und über mögliche
zusätzliche Anreizmechanismen. [26] COM(2013) 17 final, COM(2013) 18 final und SWD(2013) 4
final. [27] KOM(2011) 809 endgültig.