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Document 52013DC0408
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS Accelerating the implementation of the Single European Sky
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Beschleunigte Verwirklichung des einheitlichen europäischen Luftraums
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Beschleunigte Verwirklichung des einheitlichen europäischen Luftraums
/* COM/2013/0408 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Beschleunigte Verwirklichung des einheitlichen europäischen Luftraums /* COM/2013/0408 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Beschleunigte Verwirklichung des
einheitlichen europäischen Luftraums
(Text von Bedeutung für den EWR) 1. EINLEITUNG 1.1. Bekräftigung der Ziele des
einheitlichen europäischen Luftraums Die europäische Luftfahrtbranche spielt im
Hinblick auf die Förderung von Handel und Tourismus und die Schaffung von
Arbeitsplätzen eine wichtige Rolle in der europäischen Wirtschaft. Die
Flugsicherung ist ein Schlüsselfaktor in der Wertschöpfungskette der
Luftfahrtbranche. Sie sollte den sicheren, raschen und kostengünstigen Ablauf
des Flugverkehrs gewährleisten und dadurch Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen
und Flugzeiten verringern. Allerdings wurden die europäischen
Flugsicherungsdienste in der Vergangenheit vorwiegend innerhalb nationaler
Grenzen weiterentwickelt, wobei jeder Staat sein eigenes System für das
Flugverkehrsmanagement (ATM) aufbaute, was zur kostspieligen und ineffizienten
strukturellen Fragmentierung des europäischen Luftraums sowie dazu führte, dass
auf den Bedarf ihrer Kunden – der Fluggesellschaften und letztlich der
zahlenden Kunden – nicht in ausreichendem Maße eingegangen wurde. 2004[1]
führte die EU den einheitlichen europäischen Luftraum (SES) ein, mit dem sie
ein dreifaches Ziel verfolgte: „die derzeitigen Sicherheitsstandards des
Luftverkehrs zu verbessern, einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des
Luftverkehrssystems zu leisten und die Gesamteffizienz des
Flugverkehrsmanagements (ATM) und der Flugsicherungsdienste (…) zu steigern“[2]. Die Verpflichtung auf
diese Ziele wurde weiter verstärkt durch die Formulierung übergeordneter Ziele,
die bis 2020 erreicht werden sollen[3].
Ein Großprojekt zur Modernisierung der Technologie des europäischen ATM-Systems
wurde 2007 gestartet (das „SESAR[4]-Projekt“).
Außerdem wurden 2009 zusätzliche konkrete Instrumente eingeführt, um die
Leistung zu steigern und die Weichen für die Reform des europäischen
ATM-Systems zu stellen[5]:
ein überarbeitetes Konzept mit Anreizen für die Erbringung integrierter
Dienste, ein Verfahren zur Festlegung der Zielvorgaben für Leistungsziele und
die Einrichtung des Netzmanagers zur Koordinierung der Maßnahmen auf der Ebene
des europäischen Netzes. Schließlich wurde ein Fünf-Ebenen-Ansatz
ausgearbeitet, der die unterschiedlichen Aspekte des einheitlichen europäischen
Luftraums abdeckt: Sicherheit, Leistung, Technologie, Flughäfen und Faktor
Mensch. Die Verwirklichung
des einheitlichen europäischen Luftraums ist eine der wichtigsten Prioritäten
der Verkehrspolitik der Europäischen Kommission[6].
Obgleich alle Mitgliedstaaten weiterhin an ihrem Engagement für den
einheitlichen europäischen Luftraum festhalten, liegt die Umsetzung immer noch
deutlich hinter den ursprünglichen Erwartungen zurück, und die Beschleunigung
des Verfahrens zur Reform des europäischen ATM-Systems durch ein neues
Maßnahmenpaket gehört zu den 2012 festgelegten Leitaktionen für die Entwicklung
des Binnenmarkts[7].
Verspätungen im Luftverkehr wurden verringert (teilweise im Zuge der
Finanzkrise, die zu einem Rückgang des Flugverkehrs in Europa beitrug). Während
das Sicherheitsniveau konstant aufrechterhalten wurde, konnte die
Kosteneffizienz nicht rasch genug verbessert werden, und die suboptimalen
Flugprofile haben weiterhin erhebliche Umweltauswirkungen. In einer Zeit, in
der die europäischen Luftverkehrsunternehmen weltweit im harten Wettbewerb
stehen und das Wachstum in der Luftfahrt sich auf den Nahen Osten und den
asiatisch-pazifischen Raum verlagert, können die ungenutzten Gewinnpotenziale
des einheitlichen europäischen Luftraums in Höhe von 5 Mrd. EUR pro Jahr[8] kaum ignoriert werden. Je
schneller der einheitliche europäische Luftraum umgesetzt wird, desto rascher
können die erwarteten Renditen erzielt werden. Den jüngsten
Prognosen zufolge wird es 2035 in Europa 14,4 Millionen Flüge geben,
50 % mehr als 2012. Die Zunahme des Luftverkehrs wird die ATM-Kapazität
belasten und die Diskrepanz zwischen ATM-Kapazität und Flughafendurchsatz[9] verschärfen, wo beinahe zwei
Millionen Flüge aufgrund mangelnder Flughafenkapazitäten nicht abgewickelt
werden könnten[10]. Die
Verwirklichung des einheitlichen europäischen Luftraums und der damit
verbundenen Reform des europäischen ATM-Systems muss beschleunigt werden, um
unsere Luftraumnutzer in einem schwierigen globalen Wettbewerbsumfeld zu
unterstützen und künftiges Wirtschaftswachstum zu erleichtern. Daher
unterbreitet die Kommission, ausgehend von den bisherigen Erfahrungen mit dem
einheitlichen europäischen Luftraum, einen sehr zielgerichteten weiteren
Legislativvorschlag, um die frühzeitige Verwirklichung des einheitlichen
europäischen Luftraums zu erleichtern. Dieses Legislativpaket setzt sich
zusammen aus der Neufassung der vier Verordnungen zur Schaffung des
einheitlichen europäischen Luftraums sowie der Änderung der Verordnung zur
Errichtung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA[11]). 1.2. Entwicklung der Leistung der
Flugsicherungsdienste Ende der 90er Jahre verzeichnete Europa große
Verzögerungen und Ineffizienzen bei der Erbringung von
Flugverkehrskontrolldiensten. Über ein Jahrzehnt später ist der europäische
Luftraum mit 50 Flugsicherungszentren der 29 verschiedenen
Flugsicherungsorganisationen[12]
weiterhin sehr fragmentiert. Im Jahr 2011 lagen die direkten und indirekten
Kosten der Flugsicherung in Europa insgesamt bei rund 14 Mrd. EUR. Allein die
direkten Kosten (in Form von Nutzergebühren) machen bei den effizientesten
Luftverkehrsunternehmen mehr als 20 % der gesamten Betriebskosten (ohne
Kraftstoff) aus. Generell sind direkte Flugsicherungskosten für
Luftverkehrsunternehmen der drittgrößte Posten (nach Kraftstoff und
Flughafengebühren). Die Produktivität (gemessen in
Flugsicherungsstunden) nahm im vergangenen Jahrzehnt um fast 18 % zu, doch
die Beschäftigungskosten für Fluglotsen insgesamt sind noch mehr gestiegen (um
fast 40 %). Insgesamt sind die Kosten der Flugsicherung um 10 % und
die Zahl der europäischen Fluglotsen auf rund 14 500 gestiegen. Dabei handelt
es sich jedoch weiterhin nur um ein Drittel der insgesamt bei den
Flugsicherungsorganisationen Beschäftigten, was auf eine sehr hohe Zahl von
Unterstützungspersonal (rund 30 000 im Jahr 2011) hindeutet. Selbst angesichts des festgestellten Rückgangs
des Luftverkehrs, wodurch der Druck auf das System nachließ, stagnierte die
Kapazität: die durchschnittliche Verspätung bei der Flugsicherung je Flug
entsprach 2011 in etwa den Zahlen von 2003. Die Umweltleistung hängt von der
Flugeffizienz ab, d. h. von der Möglichkeit für die Luftraumnutzer,
direktere Streckenführungen zu nutzen. Der volle Erfolg in diesem Bereich lässt
noch auf sich warten und die aufgrund der Unzulänglichkeiten „von Flugsteig zu
Flugsteig“ durch zusätzlichen Kraftstoffbedarf und zusätzliche Flugzeiten anfallenden
Kosten lagen 2011 bei schätzungsweise 3,8 Mrd. EUR. Die Flugsicherung weist
eine gute Sicherheitsbilanz auf und die Arbeiten zur verstärkten Umsetzung von
Sicherheitsprogrammen, Managementsystemen und Analysenmethoden laufen. 2. DURCHSETZUNG UND VERBESSERUNG
BESTEHENDER VORSCHRIFTEN Bei der letzten Überarbeitung des
Rechtsrahmens für den einheitlichen europäischen Luftraum im Jahr 2009
konzentrierte sich die Kommission auf die Notwendigkeit einer radikalen
Verbesserung der Leistung des Flugsicherungssystems. Vorrangiges Ziel bei der
Einrichtung von funktionalen Luftraumblöcken (FAB), der Verwaltung der
Netzfunktionen (Netzmanager) und von SESAR sollte das Erreichen der
Leistungsziele sein. In allen Bereichen wurden im Laufe der
vergangenen zwei Jahre Fortschritte erzielt. Die Zielvorgaben für den ersten
Bezugszeitraum (2012-2014) des Leistungssystems wurden im Jahr 2011 beschlossen
und das System selbst trat 2012 in Kraft, der Netzmanager[13] nahm seine Arbeit 2011 auf und
die Frist für die Umstellung auf einen stärker integriert betriebenen Luftraum
auf der Grundlage funktionaler Luftraumblöcke lief im Dezember 2012 ab. Das
gemeinsame Unternehmen SESAR, dessen Aufgabe es ist, die Entwicklung von SESAR
zu überwachen, hat mit der Bereitstellung der Komponenten des neuen ATM-Systems
begonnen. Auch die Fristen für einige andere wichtige Maßnahmen (z. B.
Datalink und die Qualität von Luftfahrtdaten) wurden eingehalten, während in
anderen Fällen die Umsetzung hinter dem Zeitplan zurückliegt. In Zusammenhang mit der Verwirklichung des
einheitlichen europäischen Luftraums wurden in den letzten zwei Jahren
zahlreiche Maßnahmen ergriffen, der erzielte Nutzen lässt jedoch allgemein noch
zu wünschen übrig. Die auf EU-Ebene vereinbarten Leistungspläne für 2012-14
würden über die drei Jahre hinweg Einsparungen von 2,4 Mrd. EUR
bewirken. Die geplanten Beiträge der Mitgliedstaaten entsprachen jedoch nicht
diesem Gesamtziel, so dass ein Fehlbetrag von rund 189 Mio. EUR zu
verzeichnen ist. Zudem zweifeln die Luftraumnutzer die Gültigkeit dieser Zahlen
an und verweisen darauf, dass Inflation, Übertragungen und Risikoteilung aus
vorhergehenden Jahren de facto zu einem erheblichen Anstieg ihrer Kosten im
Jahr 2014 führen werden. Der Netzmanager hat seine Aufgaben gut erfüllt, seine
Funktion ist jedoch weiterhin begrenzt, insbesondere in Bezug auf die Annahme
konkreter Abhilfemaßnahmen. Schließlich haben die Mitgliedstaaten zwar die
Einrichtung von neun funktionalen Luftraumblöcken vereinbart, doch handelt es
dabei nach wie vor im Wesentlichen um institutionelle und administrative
Anstrengungen, die noch keine konkreten operativen Verbesserungen bewirken. Durch die bestehenden Rechtsvorschriften
werden diese Fragen bereits in gewissem Umfang gelöst, indem der Kommission
Befugnisse zur Festlegung und Durchführung von Durchsetzungsmaßnahmen
übertragen werden. Die Leistungs- und Gebührenregelungen wurden kürzlich
überarbeitet, um sie angesichts der mit ihrer erstmaligen Anwendung gesammelten
Erfahrungen anzupassen. Nach den bestehenden Rechtsvorschriften muss die
Kommission die Leistungsziele für den nächsten Bezugszeitraum (2015-2019) bis
Ende 2013 festlegen. Entscheidungsstrukturen für die Errichtung von SESAR
wurden eingeführt, die den Weg ebnen für die Auswahl eines Managements für die
Errichtung und den Start des Errichtungsprozesses im Jahr 2014. Die Kommission ist fest entschlossen, die
Umsetzung aller Aspekte des einheitlichen europäischen Luftraums
sicherzustellen, und hat daher Vorbereitungen zur Einleitung von
Vertragsverletzungsverfahren gegen die Mitgliedstaaten getroffen, die bislang
die Anforderungen für die Errichtung der funktionalen Luftraumblöcke nicht
erfüllen. Auch wird sie nicht zögern, weitere Maßnahmen zu ergreifen, falls
sich bestätigt, dass einige Maßnahmen zur Interoperabilität, z. B. von
Datalink-Diensten, nur unzureichend umgesetzt werden. Am
wichtigsten ist jedoch, dass zur beschleunigten Verwirklichung des
einheitlichen europäischen Luftraums im zweiten und dritten Bezugszeitraum des
Leistungssystems ehrgeizige Leistungsziele, insbesondere in den Bereichen
Kapazität und Kosteneffizienz, festgelegt werden. In diesem Zusammenhang wird
der Leistung „von Flugsteig zu Flugsteig“ verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet.
In einem Netz mit einer höheren Anzahl von Flugsicherungszentren und Flughäfen,
die erheblich mit Überlastung zu kämpfen haben, wird es immer schwieriger, das
geforderte Leistungsniveau zu erbringen. Die
Kommission wird daher die Entwicklung des Luftverkehrs und seiner Auswirkungen
auf die ATM-Kapazität und die Flughafenkapazität in Europa weiterhin genau
beobachten, um zu gewährleisten, dass die erforderlichen Kapazitätszuwächse
zeitgerecht erreicht werden. 3. STEIGERUNG DER EFFIZIENZ DES
EINHEITLICHEN EUROPÄISCHEN LUFTRAUMS 3.1. Die Ausrichtung der Flugsicherungsorganisationen
auf Kundenbedürfnisse: Leistung bringen Mithilfe des Leistungssystems kann am besten
gemessen werden, was im Hinblick auf den einheitlichen europäischen Luftraum
bereits erreicht wurde. Das Leistungssystem beruht auf der Zielsetzung,
Planung, Überwachung und Berichterstattung in den vier wesentlichen
Leistungsbereichen Sicherheit, Umweltschutz, Kapazität und Kosteneffizienz und
legt die Rahmenbedingungen fest, denen die Dienstleister sich anpassen müssen,
um bessere Dienste zu niedrigeren Kosten anbieten zu können. So wird
beispielsweise durch Kostenziele effektiv eine Preisobergrenze für die Dienste
festgelegt, die die Dienstleister nicht überschreiten dürfen, so dass sie
gezwungen sind, kosteneffizienter zu arbeiten. Die Umsetzung des Systems im ersten
Bezugszeitraum vom 2012-2014 wird zu einigen konkreten Ergebnissen in Form von
Effizienzsteigerungen führen. Abgesehen von Umwelt- und Kapazitätszielen werden
Flüge einer direkteren Streckenführung folgen und Verspätungen abgebaut. Gleichzeitig
liegt es auf der Hand, dass mehr hätte erreicht werden können: die ursprünglich
von der Kommission und dem Leistungsüberprüfungsgremium vorgeschlagenen Ziele
für den ersten Bezugszeitraum wurden im Genehmigungsverfahren im Ausschuss für
den einheitlichen Luftraum herabgesetzt, da die Mitgliedstaaten sich gegen
ehrgeizigere Ziele aussprachen. Zudem fehlt – wie vorstehend gesagt – für die
Umsetzung der endgültigen Leistungspläne ein geringer, aber signifikanter
Betrag, so dass insgesamt weniger ehrgeizige Ziele angestrebt werden. Die Erfahrung zeigt ferner, dass die
Mitgliedstaaten, die alleinige oder mehrheitliche Eigentümer von
Flugsicherungsorganisationen sind, stark dazu tendieren, den Schwerpunkt auf
gesunde Einnahmenströme des nutzerfinanzierten Systems von
Flugverkehrskontrolldiensten zu legen und daher einen grundlegenden Wandel in
Richtung eines stärker integriert betriebenen Luftraums, der die Gefahr von
Streiks oder möglichen Auswirkungen für finanzschwache nationale Haushalte
birgt, nur zögerlich unterstützen. Vor diesem Hintergrund muss das
Leistungssystem gestärkt werden, um die Transparenz zu erhöhen und seine
bessere Durchsetzung zu ermöglichen; außerdem müssen Zielvorgaben technischer
und faktengestützter festgelegt werden, die Unabhängigkeit des
Leistungsüberprüfungsgremiums als wichtigstem technischen Berater erhöht und
schließlich die Kontrolle durch die Kommission verstärkt und Sanktionen
ermöglicht werden, wenn Ziele nicht erreicht werden. Parallel dazu sollten die
Luftraumnutzer eine wichtigere Rolle in dem Prozess spielen. Im
derzeitigen System haben die Mitgliedstaaten im Ausschuss für den einheitlichen
Luftraum das letzte Wort in Bezug auf Ziele, die Annahme von Leistungsplänen
und die Akzeptanz von Abhilfemaßnahmen für den Fall, dass Ziele nicht erreicht
werden. In ihrem Legislativpaket schlägt die Kommission die Stärkung der
Kontroll- und Sanktionsmechanismen vor. Außerdem sollten die Mitglieder des
Leistungsüberprüfungsgremiums künftig direkt von der Kommission benannt werden,
um Unparteilichkeit zu gewährleisten. 3.2. Steigerung der Effizienz von
Unterstützungsleistungen Ziel des ersten Maßnahmenpakets von 2004 war
die Einführung von Marktmechanismen für die Erbringung von
Unterstützungsleistungen, um ihre Effizienz zu verbessern[14]. In der Praxis wurde wenig
erreicht, obwohl in den beiden Fällen[15],
in denen solche Maßnahmen ergriffen wurden – in Schweden und im Vereinigten
Königreich – positive Ergebnisse verzeichnet wurden (eine
Flugsicherungsorganisation schätzte die Einsparungen auf rund 50 %
gegenüber der internalisierten Erbringung von Unterstützungsleistungen). Es
könnte und sollte also mehr getan werden, um die Erbringung von
Unterstützungsleistungen auf spezialisierte Anbieter zu übertragen. Die Einführung von Marktmechanismen – wo dies
möglich ist – steht voll und ganz im Einklang mit den Entwicklungen in anderen
Zweigen der europäischen Infrastrukturindustrie, entweder durch Wettbewerb am
Markt oder durch Wettbewerb für den Markt im Rahmen von Ausschreibungen für die
Vergabe befristeter Konzessionen. Eine schrittweise Öffnung von
Unterstützungsleistungen für den Wettbewerb wird nicht nur neue
Geschäftsmöglichkeiten für die ATM-Branche und darüber hinaus eröffnen, sondern
auch den rascheren und kostengünstigeren Einsatz neuer Technologien
ermöglichen. Nach vorsichtigen Schätzungen auf der Grundlage der bisherigen
Erfahrungen kann von rund 20 % Einsparungen bei den
Unterstützungsleistungen ausgegangen werden. Die Einführung des Wettbewerbs für alle
ATM-Dienste wäre eindeutig nicht angemessen. Die Analyse der Kommission zeigt,
dass es sich bei den wesentlichen Flugverkehrskontrolldiensten um natürliche
Monopole handelt, zumindest beim derzeitigen Stand der Technik: so kann es
beispielsweise weder zwei Kontrolltürme an einem Flughafen geben, noch können
zwei Flugsicherungsorganisationen einander im gleichen Sektor Konkurrenz
machen. Theoretisch könnten für diese wesentlichen Dienste Ausschreibungen für
befristete Konzessionen in Betracht gezogen werden, doch würde dies eine starke
wirtschaftliche Regulierung und Aufsicht erfordern. Eher in Betracht kommen allerdings
Unterstützungsleistungen wie Meteorologie, Flugberatungsinformationen,
Kommunikations-, Navigations- oder Überwachungsdienste. Viele Unternehmen
innerhalb und außerhalb des Flugverkehrsmanagements könnten solche Dienste
anbieten; die Dienste könnten zur Wettbewerbsmaximierung auf mehrere Anbieter
aufgeteilt werden oder – wie unlängst von Eurocontrol in seiner Analyse des
Begriffs „zentralisierte Leistungen“ angeregt – einem einzigen Anbieter oder
einer Gemeinschaft von Dienstleistern zugewiesen werden, der/die mehrere
wichtige Anbieter unterstützen könnte(n). Die
Kommission ist der Auffassung, dass im Hinblick auf eine effizientere
Erbringung von Unterstützungsleistungen Marktmechanismen eingeführt werden
sollten. In diesem Legislativpaket schlägt die Kommission vor, die Trennung und
Marktöffnung bestimmter vorstehend genannter Unterstützungsleistungen
fortzusetzen. 3.3. Stärkung der Unabhängigkeit
der nationalen Aufsichtsbehörden Die nationalen Aufsichtsbehörden spielen eine
wichtige Rolle bei der Verwirklichung des einheitlichen europäischen Luftraums.
Ihre Aufgaben haben seit ihrer Einrichtung im Jahr 2004 schrittweise zugenommen
und die meisten Behörden sind noch dabei, die entsprechenden Strukturen und
Fähigkeiten aufzubauen. In erster Linie sind sie für die Überprüfung der
Einhaltung der Bestimmungen durch die Flugsicherungsorganisationen zuständig,
wozu sowohl die Überwachung der sicheren und effizienten Erbringung von
Diensten, die Durchführung ordnungsgemäßer Inspektionen als auch Abschluss und
Umsetzung von Vereinbarungen über die Beaufsichtigung von
Flugsicherungsorganisationen innerhalb funktionaler Luftraumblöcke zählen. Die
nationalen Aufsichtsbehörden müssen außerdem zusammenarbeiten, um die Aufsicht
über Flugsicherungsorganisationen zu gewährleisten, die Dienste in einem
anderen Staat erbringen. Schließlich sind sie für die Vorbereitung, Überwachung
und Kontrolle der Leistungspläne der Flugsicherungsorganisationen zuständig,
wobei diese neue Aufgabe immer wichtiger wird. Eine Reihe von Schwierigkeiten bei der
Verwirklichung des einheitlichen europäischen Luftraums lassen sich auf
Probleme der nationalen Aufsichtsbehörden zurückführen, d. h. einen Mangel
an Ressourcen, an Erfahrung und an Unabhängigkeit sowohl von Regierungen als
auch von Flugsicherungsorganisationen. Dadurch werden sowohl die Verfahren zur
Zertifizierung und Beaufsichtigung der Flugsicherungsorganisationen sowie die
Ausarbeitung und Umsetzung des Leistungssystems beeinträchtigt. Werden diese
Mängel nicht behoben, so beeinträchtigt dies die Verwirklichung des
einheitlichen europäischen Luftraums erheblich. Das Problem der unzureichenden Ressourcen hat
direkte Auswirkungen auf die technischen Fähigkeiten und schwächt die
Unabhängigkeit der Regulierungsstelle gegenüber den
Flugsicherungsorganisationen. Es sollte ausgeräumt werden durch verstärkte
Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden (z. B. auf Ebene
der funktionalen Luftraumblöcke), eine intensivere Koordinierung zwischen den
nationalen Aufsichtsbehörden auf EU-Ebene, die den Austausch vorbildlicher
Verfahren und die Teilnahme an Ausbildungsprogrammen ermöglicht, sowie durch
die Bildung eines Pools von Sachverständigen, beispielsweise unter Federführung
der EASA. Durch größere finanzielle Autonomie kann der bestehenden
Personalknappheit begegnet werden. Die nationalen Aufsichtsbehörden müssen ihre
Aufgaben unparteiisch und unabhängig ausüben. Während nach den geltenden
Rechtsvorschriften „Diese Unabhängigkeit (…) durch eine ausreichende
Trennung – zumindest auf funktionaler Ebene“[16] zwischen nationalen
Aufsichtsbehörden und Flugsicherungsorganisationen sicherzustellen ist, haben
sich die meisten Mitgliedstaaten für eine strukturelle Trennung entschieden.
Allerdings ist auch dies nicht immer der Fall, vor allem, wenn es nach wie vor
an Ressourcen und Sachverstand mangelt, was zu einer stärkeren Einflussnahme
durch die Flugsicherungsorganisationen führt. Die Kommission schlägt daher eine
Reihe verbindlicher Kriterien vor, die gewährleisten sollen, dass die
nationalen Aufsichtsbehörden ihre Aufgaben autonom und wirksam erfüllen. In diesem
Zusammenhang vertritt die Kommission die Auffassung, dass vorrangig der
Rechtsrahmen in Bezug auf die Effizienz und Unabhängigkeit der nationalen
Aufsichtsbehörden gestärkt werden sollte. Sie schlägt insbesondere verbindliche
Kriterien für die Unabhängigkeit und die Kapazität der nationalen
Aufsichtsbehörden vor. 4. DIE FRAGMENTIERUNG DES
EUROPÄISCHEN ATM-SYSTEMS ÜBERWINDEN 4.1. Günstige Rahmenbedingungen
für Branchenpartnerschaften Funktionale Luftraumblöcke sollen dazu dienen,
die Fragmentierung des Luftraums zu überwinden, indem
Flugsicherungsorganisationen zusammenarbeiten, die Organisation und Nutzung des
Luftraums durch die Gestaltung optimaler Kontrollsektoren und Strecken über
größere Gebiete hinweg optimiert und damit insgesamt Synergien durch
Größenvorteile geschaffen werden. Im Jahr 2009 wurde den Mitgliedstaaten eine
verbindliche Frist bis Dezember 2012 zur Einrichtung funktionaler
Luftraumblöcke einschließlich einer Reihe präziser und verbindlicher Kriterien
für die verbesserte Erbringung von Diensten gesetzt. Obgleich die Mitgliedstaaten und ihre
Flugsicherungsorganisationen viel Arbeit geleistet haben, waren die
Fortschritte bei der Einrichtung der funktionalen Luftraumblöcke enttäuschend.
Keiner der angekündigten neun funktionalen Luftraumblöcke ist voll
funktionsfähig und die meisten scheinen mehr auf die Erfüllung formaler
Voraussetzungen als auf die Entwicklung von Synergien und Größenvorteilen
ausgerichtet zu sein. Reale – im Vergleich zu rein institutionellen
– Entwicklungen der funktionalen Luftraumblöcke wurden oft blockiert aus Angst,
der Einnahmenstrom aus Flugsicherungsgebühren könnte zurückgehen (in einigen
Fällen um über 30 %), wenn diese FAB-Entwicklungen umgesetzt und Dienste
rationalisiert, d. h. Strecken verkürzt würden. Zudem hatten die Staaten
in diesem Zusammenhang mit heftigem Widerstand des Personals zu kämpfen, das
für die Beibehaltung der bisherigen Personalausstattung kämpft. Darüber hinaus wurden Fragen der nationalen
Souveränität im Namen des Schutzes militärischer Infrastrukturen, Ziele und
Operationen im europäischen Luftraum zum Schutz bestehender Monopole genutzt.
Während echter militärischer Bedarf im Rahmen des einheitlichen europäischen
Luftraums unter begründetem Schutz steht, war die Unterscheidung zwischen
diesem echten Bedarf und dem ungerechtfertigen Schutz nationaler Interessen
häufig unscharf. Schließlich hat sich für die Staaten auch der Umgang mit der
langfristigen Amortisierung und langfristigen Investitionsplänen in technische
Infrastrukturen als zu sensibel erwiesen, obwohl gemäß den bestehenden
Rechtsvorschriften die optimale Nutzung der Ressourcen in den funktionalen
Luftraumblöcken erreicht werden soll. Die Kommission wird in Bezug auf die
funktionalen Luftraumblöcke weiterhin Vertragsverletzungsverfahren gegen
Mitgliedstaaten durchführen, insbesondere gegen jene, die in den kommenden
Monaten keine deutlichen Fortschritte bei den Reformen verzeichnen. Auch wird
sie sich weiterhin dafür einsetzen, dass funktionale Luftraumblöcke
Organisationsstrukturen erhalten, die besser für einen stärker integriert
betriebenen Luftraum geeignet sind. Funktionale Luftraumblöcke benötigen
möglicherweise tatsächlich mehr Flexibilität, indem rechtlich besser klar
gestellt wird, dass variablere Kooperationsvereinbarungen zwischen
Flugsicherungsorganisationen möglich sind, um Synergien nutzen und gemeinsam
mit verschiedenen Partnern für unterschiedliche Projekte bessere Leistungen
anbieten zu können. Solche Vereinbarungen könnten für gemeinsame Beschaffung,
Ausbildung, Unterstützungsleistungen oder Übertragung von Dienstleistungen
gelten. Die Kommission schlägt eine Änderung der Vorschriften vor, damit die
funktionalen Luftraumblöcke solche Projekte ermöglichen. Die konkrete
Ausgestaltung der Leistungsverbesserung sollte den Beteiligten aus der Branche
überlassen bleiben, solange Leistungssteigerungen erzielt werden. Die
Kommission schlägt in diesem Legislativpaket die Weiterentwicklung des Konzepts
der funktionalen Luftraumblöcke vor, um es zu einem stärker leistungsbezogenen
und flexibleren Instrument für Flugsicherungsorganisationen auf der Grundlage
von Branchenpartnerschaften zu machen, damit die Zielvorgaben des
Leistungssystems des einheitlichen europäischen Luftraums erreicht werden
können. Ein
weiterer Schwerpunkt liegt auf der Funktion des zentralen Netzmanagers im
Hinblick auf das gesamte Luftraummanagement (siehe Abschnitt 4.2). 4.2. Stärkung der Rolle des
Netzmanagers Der Netzmanager für das ATM-Netz der EU, der
seine Funktion seit 2011 ausübt, ist ein wichtiger Akteur bei der Umsetzung des
einheitlichen europäischen Luftraums. Eine wachsende Anzahl von Funktionen und
Diensten im europäischen ATM-System könnte stärker zentralisiert werden.
Eurocontrol wurde von der Kommission als Netzmanager benannt und ist seinen
Aufgaben gut nachgekommen[17].
In seiner Eigenschaft als Netzmanager ist es die Kernaufgabe von Eurocontrol,
täglich Engpässe im Luftraum und Systemüberlastungen zu verhindern sowie die
direkte Streckenführung für Luftfahrzeuge zu erleichtern. Damit unterstützt
Eurocontrol unmittelbar die Flugsicherungsorganisationen beim Erreichen der
Leistungsziele in Bezug auf Kapazität und Flugeffizienz. Die Rolle des
Netzmanagers wird von allen Beteiligten als wesentlich anerkannt. Die Förderung der Netzdimension in
strategischer und operativer Hinsicht erfordert eine sehr enge Zusammenarbeit
aller am Betrieb Beteiligten. Ursprünglich wurde zwar eine starke Leitung mit
klaren Exekutivbefugnissen unter Federführung der Branche angestrebt, doch in
der Praxis tendiert der Netzmanager zu Konsensentscheidungen, was häufig zu
schwachen Kompromissen führt. Ziel sollte das Konzept einer
Branchenpartnerschaft für eine verbesserte Diensteerbringung sein, was auch gut
mit der weiteren Reform von Eurocontrol (siehe Abschnitt 5.2) vereinbar wäre.
Auf diese Weise würden sich Flugsicherungsorganisationen und Luftraumnutzer am
Netzmanager als einer Art gemeinsamem Unternehmen beteiligen. Dieses Modell
gewährleistet die Trennung von den Regulierungsstellen, da es die Rolle des
Netzmanagers von einer zwischenstaatlichen Organisation hin zu einer normalen
Flugsicherungsorganisation verlagert. Zudem begünstigt das Modell Investitionen
in den Netzmanager im Einklang mit den Geschäftsplänen der am Betrieb
Beteiligten, da die Partner aus der Branche die Organisation als Teil ihres
eigenen Geschäftsbereichs ansehen und somit eher bereit sein werden, in ihren
Betrieb zu investieren. Außerdem deckt die derzeitige Tätigkeit des
Netzmanagers nur einen Teil der Funktionen und Dienste ab, die zur Optimierung
der Leistungsfähigkeit des Netzes erforderlich sind. Eine schrittweise
Ausweitung des ursprünglichen operativen Tätigkeitsbereichs des Netzmanagers
ist daher notwendig. Daher
schlägt die Kommission in diesem Legislativpaket vor, die Rolle des Netzmanagers auf der Grundlage einer gestrafften Führung zu stärken,
die der Branche (Flugsicherungsorganisationen, Luftraumnutzer und Flughäfen)
eine wichtigere Rolle einräumt. Dies ermöglicht die Ausweitung des
Tätigkeitsbereichs des Netzmanagers auf neue, mit dem Netzbetrieb auf
zentraler Ebene zusammenhängende Funktionen (einschließlich Aspekten der Gestaltung
des Luftraums) und Dienste. 5. EIN KOHÄRENTERER
INSTITUTIONELLER RAHMEN 5.1. Die Rolle der Europäischen
Agentur für Flugsicherheit (EASA) im Bereich des Flugverkehrsmanagements Die EASA hat seit 2002 mit ihrem Ziel, sowohl
ein hohes und einheitliches Sicherheitsniveau zu erreichen als auch die
traditionellen Ziele der EU – gleiche Ausgangsbedingungen, Freizügigkeit,
Umweltschutz, Vermeidung von Doppelarbeit bei der Regulierung, Förderung der
ICAO-Vorschriften usw. – weiter zu fördern, entscheidenden Anteil an der
EU-Luftverkehrspolitik. 2009[18]
wurde die Zuständigkeit der EASA auf Sicherheitsaspekte des
Flugverkehrsmanagements und von Flugplätzen ausgeweitet. Die Ausweitung des
Zuständigkeitsbereichs im Jahr 2009 auf das Flugverkehrsmanagement führte zur
Duplizierung der Vorschriften, da einige Aufgaben sowohl unter die
Rechtsvorschriften für den einheitlichen europäischen Luftraum als auch die
EASA-Grundverordnung fallen. Dies war beabsichtigt, um einer möglichen Lücke im
Rechtsrahmen während der Übergangsphase vorzubeugen. In den Rechtsvorschriften
wird die Kommission jedoch aufgefordert, Vorschläge für Änderungen vorzulegen,
sobald die entsprechenden Durchführungsbestimmungen der EASA festgelegt wurden,
um Überschneidungen zu verhindern[19].
In Bereichen wie der Lizenz für die
Flugbesatzung und der Lufttüchtigkeit gewährleistet die EASA die Ausarbeitung
aller technischen Vorschriften. Beim Flugverkehrsmanagement wurde jedoch
angesichts der wichtigen Rolle, die Eurocontrol in Bezug auf
nicht-sicherheitsbezogene Aspekte weiterhin spielt, zwischen
„sicherheitsbezogenen“ und „nicht-sicherheitsbezogenen“ Vorschriften
unterschieden. Das Problem besteht darin, dass alle technischen
ATM-Bestimmungen sowohl sicherheitsbezogene Elemente als auch für Kapazität,
Kosten und Effizienz relevante Elemente umfassen, so dass die Umsetzung
schwierig ist, zumal immer mehr ATM-Bestimmungen sich auch auf den Bordbereich
und somit auf Lufttüchtigkeit, Flugbetrieb, Ausbildung usw. auswirken. Da das
SESAR-Projekt nun bald eingeführt wird, verschärft sich das Problem der
Angleichung unterschiedlicher technischer Vorschriften, da alle einschlägigen
Technologien und Konzepte durch das Regulierungssystem erleichtert oder in
Auftrag gegeben werden müssen. Wir müssen im Rahmen der EASA auf eine
einheitliche Regulierungsstrategie und Struktur der Vorschriften sowie
Konsultationsmechanismen umstellen, auch im Hinblick auf die ordnungsgemäße
Einbeziehung aller betroffenen Parteien wie Luftraumnutzer, Flughäfen,
Dienstleister und Militär. Die Kommission
schlägt in diesem Legislativpaket vor, die Überschneidungen zwischen den
Verordnungen über den einheitlichen europäischen Luftraum und der
EASA-Verordnung zu beseitigen und die Arbeit zwischen den verschiedenen
Einrichtungen aufzuteilen. Die Kommission sollte daher den Schwerpunkt auf die
zentralen Fragen der wirtschaftlichen Regulierung legen, während die EASA
gewährleistet, dass sämtliche technischen Vorschriften koordiniert
ausgearbeitet und überwacht werden, wobei sie auf den Sachverstand von
Eurocontrol, Mitgliedstaaten und der Branche zurückgreift. Im Rahmen des
Vorschlags wird ferner die Gelegenheit zur Aktualisierung der EASA-Verordnung
ergriffen, um aktuelle Verweise auf das Komitologieverfahren (im Einklang mit
dem Vertrag von Lissabon) und die Führung der EASA (im Einklang mit den
Gemeinsamen Konzept des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission
für die dezentralen Einrichtungen der Europäischen Union vom Juli 2012)
aufzunehmen. Letzteres umfasst auch die
Standardisierung der Bezeichnungen von EU-Einrichtungen, so dass die
Bezeichnung der EASA in „European Union Agency for Aviation“ (Agentur der
Europäischen Union für Luftfahrt, EAA) geändert wird. 5.2. Eurocontrol schwerpunktmäßig
auf Verwaltung und Betrieb des europäischen ATM-Netzes ausrichten Eurocontrol ist ein wichtiger Akteur bei der
Verwirklichung des einheitlichen europäischen Luftraums. Ursprünglich
eingerichtet, um ein gemeinsames Flugsicherungssystem in sechs europäischen
Ländern zu betreiben[20],
übernahm die Organisation ein breites Spektrum an Aufgaben in Zusammenhang mit
dem Luftverkehrsmanagement (ATM) und hat sich im Laufe der Jahre zu einem
wichtigen Zentrum des ATM-Sachverstands entwickelt. Nachdem die Zuständigkeit
der EU auf ATM-Fragen ausgeweitet wurde, leitete Eurocontrol zur Anpassung an
den einheitlichen europäischen Luftraum einen Umstrukturierungsprozess ein:
erstens, um den Grundsatz der Trennung von Regulierung und Diensteerbringung
einzuhalten und zweitens, um Überschneidungen aufgrund der immer wichtiger
werdenden Rolle der Kommission und der EASA in Bezug auf Politikgestaltung
sowie Regulierungs-, Zertifizierungs- und Aufsichtstätigkeiten zu vermeiden.
Die EU wurde 2003 vorläufiges Mitglied dieser Organisation. Der laufende
Reformprozess von Eurocontrol erleichterte die Einsetzung der Organisation als
Leistungsüberprüfungsgremium (2010) und nm als Netzmanager (2011) sowie ihre
Beteiligung am gemeinsamen Unternehmen SESAR als Gründungsmitglied ab 2007. Darüber hinaus haben EU und Eurocontrol im
Bestreben, ihre Tätigkeiten besser miteinander abzustimmen, 2012 eine
Vereinbarung auf hoher Ebene unterzeichnet, in der der Beitrag zum Aufbau eines
effizienten europäischen ATM-Systems anerkannt wird, den Eurocontrol dadurch
leistet, dass es die EU bei der Wahrnehmung ihrer Rolle als einzige europäische
Regulierungsbehörde unterstützt. In diesem Zusammenhang wird Eurocontrol die
Kommission und die EASA beim Entwurf von Vorschriften und Regelungen weiterhin
unterstützen. Beträchtliche Fortschritte sind bereits erzielt
worden und der letzte Teil des Eurocontrol-Reformprozesses hat 2013 begonnen.
Eurocontrol bleibt eine zwischenstaatliche Organisation und ihre
Zusammensetzung und Entscheidungsgremien (wie etwa der vorläufige Rat) spiegeln
noch nicht die Ergebnisse der jüngsten Änderungen im Rahmen der Reform wider.
Die Kommission unterstützt die laufende Reform von Eurocontrol, in deren
Mittelpunkt Verwaltung und Betrieb des europäischen ATM-Netzes stehen werden.
Die besondere Bedeutung dieser Rolle wurde bereits von der EU anerkannt, die
Eurocontrol das Mandat zur Ausübung der Netzmanagementfunktionen im Rahmen der
Rechtsvorschriften über den einheitlichen europäischen Luftraum erteilte. Diese
Funktionen könnten noch weiter gestärkt – und die Effizienz des Netzes weiter
verbessert werden – wenn der Netzmanager mit zusätzlichen Netzfunktionen oder
zentralisierten Diensten betraut würde, die an die Branche weitervergeben und
von Flugsicherungsorganisationen genutzt werden könnten. Diese Entwicklung
sollte in voller Übereinstimmung mit dem Rechtsrahmen für den einheitlichen
europäischen Luftraum und der Errichtung von SESAR gefördert werden. Außerdem
kann sie nicht verwirklicht werden, ohne die Branche stärker in die Leitung der
Organisation einzubeziehen (siehe Abschnitt 4.2). Die
vorläufigen Leitungsgremien von Eurocontrol haben im Mai 2013 die Gespräche
über die Reform der Organisation aufgenommen. Die Kommission beabsichtigt, sich
an dieser Diskussion zu beteiligen, indem sie den Standpunkt der
Mitgliedstaaten koordiniert, um eine rasche Überarbeitung des
Eurocontrol-Übereinkommens ab 2014 zu gewährleisten und Eurocontrol
schwerpunktmäßig mit den operativen Aufgaben zu betrauen, in denen die
Organisation über die größte Fachkenntnis verfügt. 6. SCHLUSSFOLGERUNGEN Die Verwirklichung des einheitlichen
europäischen Luftraums bleibt angesichts des noch ungenutzten Potenzials für
erhebliche Einsparungen im Luftfahrtsektor und in der europäischen Wirtschaft
insgesamt eine der wichtigsten Prioritäten der europäischen Luftverkehrspolitik.
Auf der Grundlage der Analyse in dieser Mitteilung und der zugehörigen
Folgenabschätzung schlägt die Kommission ein Legislativpaket (SES 2+) vor, um
den Prozess der Reform des Flugverkehrsmanagements in Europa zu konsolidieren
und, soweit möglich, zu beschleunigen, indem die Ineffizienz bei der Erbringung
von Flugsicherungsdiensten abgebaut und Anstrengungen zur Vereinheitlichung des
europäischen ATM-Systems fortgesetzt werden. Die Legislativvorschläge bedeuten
Evolution, nicht Revolution. Sie bauen auf früheren Reformen auf, ersetzen sie
aber nicht. Sie dürften jedoch wesentlich dazu beitragen, das europäische
ATM-System – ausgehend von den seit 2004 bereits erzielten Ergebnissen – in den
kommenden Jahren zu einem effizienteren integriert betriebenen Luftraum
weiterzuentwickeln. [1] Verordnungen (EG) Nr. 549, 550, 551 und 552/2004
vom 10. März 2004 (ABl. L 96 vom 31.3.2004, S. 1), zuletzt
geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1070/2009 vom
21. Oktober 2009 (ABl. L 300 vom 14.11.2009). [2] Verordnung (EG) Nr. 549/2004, Artikel 1 Absatz 1. [3] Eine Verdreifachung der Kapazität, eine Erhöhung der
Sicherheit um den Faktor 10, eine 10-%ige Verringerung der mit dem Flugverkehr
verbundenen Umweltfolgen und eine Senkung der Kosten von ATM-Diensten für die
Luftraumnutzer um mindestens 50 %. [4] Single European Sky ATM Research (Forschung zum
Flugverkehrsmanagement im einheitlichen europäischen Luftraum). [5] Verordnung (EG) Nr. 1070/2009 vom 21. Oktober 2009 (ABl.
L 300 vom 14.11.2009, S. 34). [6] Siehe Anhang I der Mitteilung KOM (2011) 144 endg. [7] COM(2012) 573 final [8] Dabei werden die Schätzungen zugrunde gelegt, die in
Berichten des Leistungsüberprüfungsgremiums des einheitlichen europäischen
Luftraums und der Kommission für die Leistungsüberprüfung dokumentiert sind. [9] Siehe Absatz 11 der Mitteilung KOM (2011) 823 endg. „(…)
ist eine Anhebung der Kapazitäten in der Luft sinnlos, solange die
Flughafenkapazität den ATM-Kapazitäten nicht angeglichen ist“. [10] Challenges of Growth 2013, EUROCONTROL – Juni
2013. [11] Während in der Roadmap der Kommission für die Umsetzung
der Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates der EU und der
Europäischen Kommission zu den dezentralen Einrichtungen vom Juli 2012 die
Standardisierung der Bezeichnungen aller EU-Einrichtungen gefordert wird, damit
sie dasselbe Format haben, wird in dieser Mitteilung um der Klarheit willen
durchgehend der bestehende Name der Europäischen Agentur für Flugsicherheit
(EASA) verwendet. Der Wortlaut der Legislativvorschläge selbst wurde in Einklang
mit der neuen Gemeinsamen Erklärung und der Roadmap an die neue standardisierte
Bezeichnung „European Union Agency for Aviation“ (Agentur der Europäischen
Union für Luftfahrt, EAA) angepasst. [12] Die geografische Reichweite des einheitlichen europäischen
Luftraums erstreckt sich auf Drittstaaten wie die Schweiz und Norwegen, die
sich in bilateralen und multilateralen Vereinbarungen zu seiner Umsetzung
verpflichtet haben. [13] Eurocontrol wurde durch den Beschluss der Kommission vom
7.7.2011 über die Benennung des Netzmanagers für die Funktionen des
Flugverkehrsmanagementnetzes des einheitlichen europäischen Luftraums als
Netzmanager benannt (K(2011) 4130 endg.). [14] Verordnung (EG) Nr. 550/2004, Erwägungsgrund 13. [15] Die schwedische Flugsicherungsorganisation LFV und
Highlands and Islands Airports (HIAL) lagern zahlreiche
Unterstützungsleistungen aus. [16] Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 549/2004. [17] Die Netzmanagementfunktion wurde nach Maßgabe der
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 677/2011 eingerichtet und Eurocontrol durch
einen Beschluss der Kommission vom Juli 2011als Netzmanager benannt. [18] Verordnung (EG) Nr. 1108/2009 vom 21. Oktober 2009 (ABl. L
309 vom 24.11.2009, S. 51). [19] Siehe Artikel 65a der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 vom 20.
Februar 2008 (ABl. L 79 vom 19.3.2008, S. 1) in der geänderten
Fassung. [20] Belgien, Frankreich, Bundesrepublik Deutschland,
Luxemburg, Niederlande und Vereinigtes Königreich.