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Document 52013DC0278
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS The Marco Polo programme - Results and outlook
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Das Marco-Polo-Programm – Ergebnisse und Ausblick
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Das Marco-Polo-Programm – Ergebnisse und Ausblick
/* COM/2013/0278 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Das Marco-Polo-Programm – Ergebnisse und Ausblick /* COM/2013/0278 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Das Marco-Polo-Programm – Ergebnisse und
Ausblick 1. Einleitung Gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG)
Nr. 1692/2006[1]
legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen einen
Bewertungsbericht zu den Ergebnissen des Marco-Polo-Programms für den Zeitraum
2003 bis 2010 vor. Das Programm wurde im Rahmen einer externen
Bewertung beurteilt[2].
Für die Zwecke dieser Mitteilung wurden die Ergebnisse der Bewertung durch
zusätzliche Informationen aktualisiert, die beispielsweise aus operativen
Daten, die bis November 2012 vorlagen, gewonnen wurden. Darüber hinaus gibt die Kommission einen
allgemeinen Ausblick auf die nächsten Schritte und das Konzept zur Förderung
innovativer und nachhaltiger Dienstleistungen für den Güterverkehr für den
unter den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen fallenden Zeitraum 2014-2020. Schließlich enthält das zu dieser Mitteilung
erstellte Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen einschlägige
statistische Daten und Analysen zu den in Artikel 14 Absatz 2a der
Verordnung 1692/2006 genannten Aspekten. 2. Das Marco-Polo-Programm als Instrument
der EU zur Förderung nachhaltiger Dienstleistungen für den Güterverkehr Das Programm wurde auf der Grundlage des im
September 2001 vorgelegten Weißbuchs zur gemeinsamen Verkehrspolitik[3]
aufgestellt. Das Weißbuch enthielt Vorschläge zur intensiveren Nutzung von
Kurzstreckenseeverkehr, Schiene und Binnenschifffahrt, die beim Ausbau der
Intermodalität als praktisches und wirksames Instrument für die Schaffung eines
ausgewogenen Verkehrssystems eine Schlüsselrolle spielen sollten. Die in dem Weißbuch vorgestellten Prognosen
gingen – sofern keine Maßnahmen ergriffen würden – für den Zeitraum bis 2010
von einer Zunahme des Straßengüterverkehrs um etwa 50 % aus, mit
Mehrkosten für die Straßeninfrastruktur, mehr Unfällen, größerem Verkehrsaufkommen
und höherer lokaler und globaler Schadstoffbelastung. Als direkte Folge würde
der grenzüberschreitende Straßengüterverkehr in der EU um etwa
12 Mrd. Tonnenkilometer[4]
pro Jahr zunehmen. Vor diesem Hintergrund wurde das Programm
Marco Polo I (2003-2006)[5]
aufgestellt. 102 Millionen Euro wurden zur Verfügung gestellt, um
Maßnahmen zu unterstützen, mit denen der erwartete Anstieg um 48 Mrd.
Tonnenkilometer im Güterverkehr von der Straße auf den Kurzstreckenseeverkehr,
die Schiene und Binnenwasserstraßen oder auf eine Kombination von
Verkehrsträgern mit möglichst kurzen Straßenabschnitten verlagert werden
sollte. Bei der Ausarbeitung des zweiten
Marco-Polo-Programms (2007 - 2013)[6]
wurden die Prognosen für das Wachstum im Güterverkehr neu berechnet[7]. Daraus
ergab sich, dass – sofern keine Maßnahmen ergriffen würden – der
grenzüberschreitende Straßengüterverkehr in der EU zwischen 2007 und 2013 um
20,5 Mrd. Tonnenkilometer pro Jahr ansteigen dürfte. Mit
450 Millionen Euro sollte Marco Polo II dazu beitragen, einen erheblichen
Teil dieses Anstiegs zu verlagern. 3. Wichtigste Merkmale des Programms Das Marco-Polo-Programm, das zur Verringerung
des Verkehrsaufkommens auf der Straße und für einen effizienteren und
nachhaltigeren Güterverkehr ins Leben gerufen wurde, ist das einzige
Finanzinstrument der EU, in dessen Rechtsgrundlage ein vom Ergebnis abhängiger
Beitrag festgelegt wurde. Die Finanzhilfe wird in der Regel auf der Grundlage
der erreichten Verkehrsverlagerung, gemessen in Millionen Tonnenkilometern,
berechnet[8].
Diese Verlagerung des Verkehrsaufkommens lässt sich dann als Vorteil für die
Umwelt, für das Verkehrsaufkommen oder als sonstiger im Zuge der
Marco-Polo-Aktionen erzielter Nutzen monetär darstellen. Ziel von Marco Polo I waren die folgenden
drei Aktionsarten: (a)
Aktionen zur Verkehrsverlagerung: Verlagerung eines
größtmöglichen Anteils des Güterverkehrs von der Straße auf den
Kurzstreckenseeverkehr, die Schiene oder die Binnenschifffahrt; (b)
katalytische Aktionen: Veränderung der Abwicklung
des nicht straßengebundenen Güterverkehrs in der EU sowie Überwindung
struktureller Markthindernisse beim europäischen Güterverkehr durch
bahnbrechende oder höchst innovative Konzepte; (c)
gemeinsame Lernaktionen: Vergrößerung der
Wissensbasis im Güterlogistiksektor und Förderung fortgeschrittener Methoden
und Verfahren für die Zusammenarbeit auf dem Güterverkehrsmarkt. In das Programm Marco Polo II wurden zwei
weitere Aktionen aufgenommen: (d)
Meeresautobahnen: Innovative, großvolumige,
hochfrequente und intermodale Aktion, mit der der Güterverkehr direkt von der
Straße auf den Kurzstreckenseeverkehr verlagert wird. Dies beinhaltet eine
Kombination aus dem Kurzstreckenseeverkehr und anderen Verkehrsträgern für den
Hinterlandverkehr und integrierte Haus-zu-Haus-Dienstleistungen mit möglichst
kurzen Straßenabschnitten. (e)
Aktionen zur Straßenverkehrsvermeidung: Innovative
Aktionen zur Integration des Verkehrs in die Produktionslogistik, so dass ein
großer Anteil des Straßengüterverkehrs ohne nachteilige Auswirkungen auf die Produktion
und die Beschäftigung vermieden wird. Darüber hinaus wurde das Budget von
102 Mio. EUR auf 450 Mio. EUR erhöht und die Programmlaufzeit von 4
auf 7 Jahre verlängert. Mit Marco Polo II wurden noch weitere Änderungen
eingeführt: ein größerer geographischer Geltungsbereich, geänderte
Förderbestimmungen für einige Aktionsarten, eine neue Begriffsbestimmung für
förderfähige Antragsteller und ein neues Konzept für Zusatzinfrastrukturen. Im Jahr 2009[9] wurde Marco Polo II daraufhin
überprüft, die Teilnahme von kleinen und Kleinstunternehmen zu erleichtern und
die Verfahren zu vereinfachen. Ferner wurde die Förderintensität von 1 EUR
auf 2 EUR je 500 tkm verlagerter Güterverkehrsleistung verdoppelt. Die Durchführung des Programms wurde 2008 von
der Kommission auf die Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
(EACI) übertragen. 4. Ergebnisse der Marco-Polo-Programme Von 2003 bis 2012 wurden 172 Zuschüsse
genehmigt und damit über 650 Unternehmen finanziell unterstützt. Aufgrund der einzigartigen Konzeption des
Marco-Polo-Programms, das die Förderhöhe an die durch die Projekte tatsächlich
erreichte Verkehrsverlagerung knüpft, lassen sich die Ergebnisse des Programms
quantifizieren, so dass bewertet werden kann, welche Erfolge wirklich erzielt wurden. –
Wirksamkeit Die Wirksamkeit des Programms lässt sich an
den Tonnenkilometern tatsächlicher Verkehrsverlagerung bzw.
Straßenverkehrsvermeidung messen[10].
Aufgrund der unterschiedlichen Merkmale jeder
Aktion kann die Wirksamkeit der Aktionen zur Verkehrsverlagerung, der
katalytischen Aktionen, der Meeresautobahnen-Aktionen und der Aktionen zur
Straßenverkehrsvermeidung direkt gemessen werden. Katalytische Aktionen haben
zusätzliche eigene Merkmale, die getrennt behandelt werden. Gemeinsame
Lernaktionen haben kein direktes Verkehrsverlagerungsziel, weshalb sie nicht
anhand der Verlagerung des Verkehrsaufkommens bewertet werden können. Von den im Rahmen von Marco Polo I
ausgewählten Projekten wurde eine Verkehrsverlagerung in Höhe von
47,7 Mrd. tkm erwartet, also fast das für das Programm festgelegte
Gesamtziel von 48 Mrd. tkm. Letztendlich erreichten die Projekte eine
tatsächliche Verkehrsverlagerung von 21,9 Mrd. tkm. Dieser Wert
entspricht etwa 46 % des Gesamtziels für die Verkehrsverlagerung und etwa
1 200 000 Lkw-Fahrten über eine Strecke von 1000 km mit einer
durchschnittlichen Fracht von 18 Tonnen. Von den Projekten, die von 2007 bis 2011 im
Rahmen der Marco-Polo-II-Aufforderungen den Zuschlag erhielten, wurde eine
Verkehrsverlagerung von 87,7 Mrd. tkm – 17,54 Mrd. tkm im
Jahresdurchschnitt – erwartet. Bis November 2012 erzielten diese Projekte eine
tatsächliche Verkehrsverlagerung von 19,5 Mrd. tkm (durchschnittlich
etwa 5 Mrd. tkm in den vier Jahren, für die Zahlen vorlagen). Die
Zahlen werden sich bis zum Abschluss des Programms Marco Polo II noch
weiter erhöhen[11]. Da es sich bei den Marco-Polo-Projekten um
Dienstleistungen von Unternehmen handelt, sind sie abhängig von den Markt- und
Wirtschaftsbedingungen. So wirkt sich der seit 2008 zu beobachtende wirtschaftliche
Abschwung[12]
nachteilig auf die Ausschöpfung und Wirksamkeit des Programms und die
Lebensfähigkeit der Projekte[13]
aus. Mit den katalytischen Aktionen sollen
zusätzlich zum Ziel der Verkehrsverlagerung die Hindernisse ermittelt und
überwunden werden, die innovativen Konzepten für den nicht straßengebundenen
Güterverkehr im Wege stehen. Jedes Projekt befasst sich mit eigenen technischen
und mitunter „psychologischen" Hindernissen. Es ist daher schwierig
aufzuzeigen, welche direkten Ergebnisse die katalytischen Aktionen
zusammengenommen neben den Erfolgen bei der Verkehrsverlagerung hervorgebracht
haben. Die Wirksamkeit der gemeinsamen Lernaktionen
wurde anhand einzelner Projekte bewertet (beispielsweise ob die geplanten
Vorträge tatsächlich gehalten wurden oder die geplante Anzahl von Teilnehmern
erreicht wurde). Jede Aktion hatte andere Ziele, so dass es keine gemeinsame
Grundlage für die Zusammenfassung der Ergebnisse gibt. Gemeinsame Lernaktionen
waren relativ erfolgreich bei der Erreichung ihrer gesteckten Ziele, so dass
einige Projekte eine Erfolgsrate von 100 % erreichten. Schwieriger sind
die langfristigen Auswirkungen der gemeinsamen Lernaktionen auf die Praxis der
Logistikunternehmen und auf die Aufteilung der Verkehrsträger zu bewerten. –
Umweltnutzen Eines der wichtigsten Ziele des
Marco-Polo-Programms ist die Verbesserung der Umweltbilanz des Güterverkehrs.
Die in Tonnenkilometern ausgedrückte erreichte Verkehrsverlagerung lässt sich
mit Hilfe eines Rechners zur Ermittlung der externen Kosten[14] als
Vorteil für die Umwelt, für das Verkehrsaufkommen und als sonstiger Nutzen
monetär darstellen. Der Rechner ermöglicht eine ökonomische Bewertung der
verschiedenen Verkehrsträger anhand von Koeffizienten für externe Kosten[15], die für
Umweltauswirkungen (Luftqualität, Lärm, Klimawandel) und sozioökonomische
Folgen (Unfälle, Stau) angegeben werden. Anhand der Zahlen zur Verkehrsverlagerung aus
den Projekten von Marco Polo I werden die Vorteile für die Umwelt auf
434 Mio. EUR geschätzt[16].
Ein Vergleich dieser Zahlen mit den Fördermitteln für die Projekte mit dem Ziel
einer Verkehrsverlagerung (32,6 Mio. EUR) zeigt, dass jeder in diese
Aktionen investierte Euro im Durchschnitt 13,3 EUR an Umweltnutzen und
sonstigen externen Kosteneinsparungen erbracht hat. Hierzu zählen 1,5 Mio.
t CO2, die im Straßenverkehr vermieden wurden. Das Programm Marco Polo II läuft noch, so
dass endgültige Ergebnisse noch nicht vorliegen. Erste Zahlen (November 2012)
lassen jedoch darauf schließen, dass mit dem Programm bisher 405 Mio. EUR
an Umweltnutzen erzielt wurden. Abgesehen vom vorstehend genannten
Umweltnutzen dürfen auch andere wichtige indirekte Auswirkungen nicht außer
Acht gelassen werden, etwa die Auswirkungen eines geringeren Verkehrsaufkommens
auf den Naturschutz oder sensible Gebiete, wie die Alpen oder Pyrenäen, oder
die Wissensweitergabe und Vernetzung durch die Zusammenarbeit zwischen
Teilnehmern am Marco-Polo-Programm. –
Effizienz Die Effizienz ergibt sich aus dem Verhältnis
zwischen den Ergebnissen (die für Projekte mit dem Ziel einer
Verkehrsverlagerung erreichten Tonnenkilometer) und den Fördermitteln
(zugesagte oder ausgezahlte Fördermittel). Bei den Marco-Polo-I-Projekten zur
Verkehrsverlagerung (ausgenommen gemeinsame Lernaktionen und katalytische
Aktionen) ergibt sich, gemessen an den Zahlungen an die Empfänger, eine
Verlagerung von 597 tkm je investiertem Euro. Im Vergleich dazu wurde von
Projekten, die im Rahmen jährlicher Aufforderungen zur Einreichung von
Vorschlägen ausgewählt wurden[17],
eine durchschnittliche Effizienz von 743 tkm je Euro Finanzhilfe[18]
erwartet. Beim Marco-Polo-II-Programm wird von den
ausgewählten Projekten[19] zur Verkehrsverlagerung eine Effizienz von
438 tkm/Euro (November 2012) erwartet[20]. Zur tatsächlich erzielten Effizienz liegen
derzeit noch keine Zahlen vor, da das Programm noch nicht abgeschlossen ist. Die geringere Effizienz im Laufe des
Marco-Polo-II-Programms ist auf Veränderungen der Projektregeln, insbesondere
auf die Verdopplung der Förderintensität seit der Aufforderung im Jahr 2009
(von 1 EUR auf 2 EUR je 500 tkm) und auf die neue Definition von
Fracht[21]
zurückzuführen. –
Verwendung der Mittel Von den 102 Millionen Euro, die für
Marco Polo I bereitgestellt wurden, wurden 73,8 Mio. EUR
gebunden. Grund hierfür war die geringere Zahl von Projektvorschlägen, die den
Kriterien und Bedingungen des Programms genügten (265 Vorschläge wurden
eingereicht und 55 Verträge unterzeichnet), so dass weniger Mittel als
gewünscht abgerufen wurden. Von diesen Mittelbindungen wurden
41,8 Mio. EUR ausgezahlt. Die Bedingung, dass die Auszahlung an die
Empfänger an die tatsächlich erzielten Ergebnisse geknüpft ist, ist ein
wichtiger Aspekt des Programms und macht die Effizienz deutlich, mit der
öffentliche Mittel verwendet werden. Dies führt dazu, dass die für das Programm
bereitgestellten Mittel nicht vollständig aufgebraucht werden, falls die
tatsächlich erreichten Zahlen für die Verkehrsverlagerung – beispielsweise
aufgrund der Auswirkungen der Finanzkrise – unter den ursprünglich von den
Empfängern berechneten Werten bleiben. Eine ähnliche Entwicklung wird für das
laufende Marco-Polo-II-Programm erwartet. Ferner gilt grundsätzlich, dass die für ein
Projekt ausgezahlten Beträge das gesamte über den Förderzeitraum aufgelaufene
Defizit nicht übersteigen dürfen (siehe Fußnote 8). Erzielt ein Projekt
Gewinn oder erreicht es eine Gewinnschwelle früher als im Antrag vorgesehen,
kann die Finanzhilfe daher zurückgezogen bzw. verringert werden. Dies war bei
mehreren Marco-Polo-Projekten der Fall und trug zur geringeren Ausschöpfung der
zugewiesenen Mittel bei. –
Nachhaltigkeit Das Kriterium der Nachhaltigkeit bezieht sich
darauf, ob ein Projekt nach Ablauf des Förderzeitraums in irgendeiner Form
fortgesetzt wird. Die Programmbewertungen[22] gehen davon aus, dass die meisten
Dienstleistungen nach Ablauf der Finanzhilfevereinbarung weiterlaufen. Daher
ist anzunehmen, dass selbst unter den sich derzeit abzeichnenden
Marktbedingungen kurzfristige Fördermaßnahmen zu langfristigen Veränderungen
geführt haben können. So generieren die Programme nach Ablauf der
Vertragslaufzeit wahrscheinlich einen zusätzlichen Nutzen, der sich aus der
Verlagerung zwischen Verkehrsträgern bzw. aus der Verkehrsvermeidung sowie aus
Einsparungen bei den externen Kosten ergibt, der jedoch aufgrund fehlender
Daten bei der Quantifizierung der Auswirkungen des Programms nicht
berücksichtigt werden kann. –
Wettbewerb Das Marco-Polo-Programm bietet
Verkehrsunternehmen Zuschüsse zur Anschubfinanzierung von Aktionen, die die
Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf andere Verkehrsträger zum Ziel
haben. Die Konzentration auf neue Verkehrsdienste (oder modernisierte
bestehende Dienste) sowie eine gewisse Sättigung intermodaler Verbindungen
können in einigen Fällen zu wettbewerblichen Bedenken führen, auch wenn
Vorkehrungen getroffen wurden, um Verzerrungen zu vermeiden, deren Ausmaß den
gemeinsamen Interessen zuwiderliefe (z. B. durch die Bewertung des
Wettbewerbs beim Evaluierungsverfahren des Vorschlags und die Möglichkeit, bei
nachgewiesener Wettbewerbsverzerrung Verträge zu beenden oder den Umfang der
Verträge zu verringern). Auch wenn über die Lebenszyklen beider
Marco-Polo-Programm hinweg einige Beschwerden von Konkurrenten von
Marco-Polo-Empfängern wegen Wettbewerbsverzerrung eingegangen sind, lassen sich
in der Praxis keine eindeutigen Nachweise für etwaige nachteilige Auswirkungen
auf den Wettbewerb feststellen[23]. –
Verwaltung Die EACI hat gezeigt, dass sie aufgrund ihrer
besseren Personalausstattung einen Mehrwert bei der Umsetzung des Marco-Polo-Programms
erzeugen kann. Die Externalisierung ermöglicht eine bessere Kommunikation,
erhöht den Bekanntheitsgrad des Programms, erlaubt intensivere Kontrollen der
Programmabwicklung und ermöglicht eine bessere Betreuung der Antragsteller. –
Verfahren Die Verfahren des Programms stützen sich auf
den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und wurden mit dem
Ziel entwickelt, gleiche Ausgangsvoraussetzungen für alle zu schaffen und ein
ausgewogenes Verhältnis zwischen den notwendigen verwaltungstechnischen
Kontrollen für die Verwendung öffentlicher Gelder und den Erfordernissen der
Unternehmen zu gewährleisten. Aufgrund des stark operativen Charakters des
Programms erscheinen einige Verfahren jedoch mitunter als aufwendig und nicht
unbedingt vereinbar mit den alltäglichen Routinen privater Unternehmen, vor
allem vor dem Hintergrund eines sich ständig verändernden Umfelds an
finanziellen Risiken. Sonstige wichtige Faktoren (a)
Die Umsetzung des Marco-Polo-Programms gilt als
nicht ganz zufriedenstellend. Die Verdopplung der Förderintensität 2009 hat
dieses Problem nur zum Teil gelöst. Die Situation lässt sich durch externe
Gründe, wie die begrenzte Zielgruppe, sich verändernde Marktbedingungen und das
seit 2008 verschlechterte Wirtschaftsklima, aber auch durch interne Faktoren
erklären, wie das Programmkonzept, das zum Schutz der öffentlichen Mittel die
operativen Hauptrisiken auf die Empfänger verlagert. (b)
Die Einführung der zusätzlichen
Rechnungslegungszertifikate seit 2010 hat die Überprüfung der im Rahmen von
Marco-Polo-Projekten transportierten Gütermengen erleichtert und das Risiko der
Fehlkalkulation und vermeintlichen Betrugs verringert, jedoch den
Verwaltungsaufwand für die Empfänger erhöht. (c)
Einer der Gründe, weshalb Empfänger Probleme mit
der Finanzierung der Zusatzinfrastruktur[24] haben, auch wenn die hierfür anfallenden
Ausgaben ebenfalls förderfähig sind[25],
ist die Ausrichtung des Programms auf die Verlagerung zwischen Verkehrsträgern
(Zahlungen können fast ausschließlich nur dann geleistet werden, wenn es
tatsächlich zu einer Verlagerung kommt bzw. Verkehr auf der Straße vermieden
wird[26]). (d)
Für einige Insel-Mitgliedstaaten ist das Konzept
der Verlagerung zwischen Verkehrsträgern unattraktiv, denn der Güterverkehr
zwischen den Inseln und dem Festland, aber auch zwischen den Inseln selbst,
findet hauptsächlich auf dem Seeweg statt. Daher gibt es nur wenige
Möglichkeiten, den vom Programm geforderten Umfang von Verkehrsverlagerung bzw.
–vermeidung zu erreichen. (e)
Einige befragte Marco-Polo-Empfänger[27] gaben
an, dass bei dem Programm gewisse Mitnahmeeffekte nicht ausgeschlossen seien,
also ein Teil der unterstützten Projekte auch ohne Marco-Polo-Mittel
durchgeführt worden wäre. Andererseits hat die Anschubfinanzierung durch die
EU-Zuschüsse möglicherweise für die Unternehmen das Risiko des Einstiegs in
diese intermodalen Projekte gesenkt und dazu beigetragen, dass einige Projekte
die Gewinnschwelle früher erreicht haben als dies ohne Förderung möglich
gewesen wäre. Auch konnte sicherlich manches Projekt erst durch den Zuschuss in
einem größeren Maßstab durchgeführt werden. Der Umfang dieses Mitnahmeeffekts
insgesamt lässt sich jedoch nur schwer quantifizieren. (f)
Auch wenn die Teilnahme kleiner und mittlerer
Unternehmen kein direktes Ziel des Programms ist, stellen diese schätzungsweise
etwa 24 %[28]
der Gesamtzahl der Empfänger dar. Detaillierte Zahlen zur Leistungsfähigkeit des
Marco-Polo-Programms sind dem Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen im
Anhang zu dieser Mitteilung zu entnehmen. 5. Schlussfolgerungen zu den erzielten
Ergebnissen Das Marco-Polo-Programm wurde als
Förderinstrument entwickelt, um das Verkehrsaufkommen auf der Straße zu
verringern und die Umweltbilanz des Güterverkehrssystems zu verbessern.
Kennzeichnend für die Einzigartigkeit und Bedeutung des Programms sind seine
Transparenz, die Genauigkeit, mit der sich die Ergebnisse messen lassen, und
die direkte Verknüpfung zwischen EU-Förderung und erzielten Ergebnissen. Der Umweltnutzen des bereits abgeschlossenen
Marco-Polo-Programms I lässt sich auf 434 Mio. EUR beziffern, wobei
21,9 Mrd. tkm Güter nicht mehr auf europäischen Straßen befördert wurden.
Das laufende Marco-Polo-II-Programm dürfte zu einer weiteren signifikanten
Verlagerung zwischen den Verkehrsträgern und den damit zusammenhängenden
Vorteilen führen. Die vom Gesetzgeber festgelegten ehrgeizigen
Ziele der Verkehrsverlagerung wurden jedoch nicht vollständig erreicht
(46 % der geplanten Verlagerung bei Marco Polo I). Ferner gelten die
Programme als ziemlich aufwendig, wenn nicht gar als schwierig umzusetzen für
europäische Unternehmen. Trotzdem ist hervorzuheben, dass sich das
Marco-Polo-Programm auf quantifizierbare Ergebnisse stützt und Zahlungen nahezu
ausschließlich auf der Basis der tatsächlich erreichten Verkehrsverlagerung erfolgen.
Darüber hinaus spielen die Marktbedingungen und die Wirtschaftssituation eine
wichtige Rolle bei der Beurteilung des Erfolgs der Projekte. Da intermodale
Verkehrslösungen komplexer und schwieriger umzusetzen sind als ein reines auf
den Straßenverkehr ausgerichtetes System, reagiert das Programm besonders
sensibel auf die Wirtschaftskrise. Damit bietet das Marco-Polo-Programm ein
gutes Beispiel für die effiziente Verwendung von EU-Mitteln, auch wenn die
Ziele des Programms nicht vollständig erreicht und die bereitgestellten Mittel
nicht vollständig aufgebraucht wurden. Während der Laufzeit des Programms wurden
angesichts der direkten Bereitstellung öffentlicher Gelder für den Markt
Bedenken hinsichtlich des Wettbewerbs geäußert. Andererseits gab es keine
eindeutigen Nachweise für etwaige Wettbewerbsnachteile durch die finanzierten
Projekte. Das Marco-Polo-Programm ist derzeit das
einzige europäische Förderinstrument, das sich gezielt mit der
Effizienzsteigerung im Güterverkehr befasst. Daher wird eine Fortsetzung dieser
Förderung als sinnvoll und angemessen erachtet. Allerdings gilt für jedes neue
Programm zur Förderung des nachhaltigen Güterverkehrs die Notwendigkeit, Lehren
aus den bisherigen Programmen zu ziehen. 6. Nächste Schritte –
Verkehrspolitischer Zusammenhang Im März 2011 veröffentlichte die Kommission
eine Strategie für ein wettbewerbsfähiges Verkehrssystem, das Mobilität und
Zugänglichkeit verbessert, entscheidende Hemmnisse in wichtigen Bereichen
beseitigt und zu mehr Wachstum und Beschäftigung beiträgt[29]. Zu den
wichtigsten Zielen der EU-Verkehrspolitik zählen: Entwicklung von sauberen
Brennstoffen, Optimierung der Leistungsfähigkeit multimodaler Logistikketten
und verstärkte Verwendung von energieeffizienten Verkehrsträgern, effizientere
Nutzung von Verkehr und Infrastrukturen und Entwicklung von
Informationssystemen und marktgestützten Anreizen. Die von der Kommission im
Oktober 2011 verabschiedeten neuen Leitlinien für die transeuropäischen
Verkehrsnetze (TEN-V)[30]
bieten die Grundlagen zur Erreichung der in dem Weißbuch genannten
verkehrspolitischen Ziele. Für den mehrjährigen Finanzrahmen (MFF) 2014 –
2020 hat die Kommission zwei Pfeiler zur Bereitstellung von Finanzhilfen für
die EU-Verkehrspolitik vorgeschlagen. Der Infrastruktur-Pfeiler fällt unter die
Fazilität „Connecting Europe (CEF)“[31].
Die CEF-Verkehrskomponente sieht eine Modernisierung von Europas
Verkehrsinfrastruktur, die Schließung von Verbindungslücken und die Entfernung
von Engpässen vor. Da sich die Förderung auf weniger umweltschädliche
Verkehrsträger, auf den größeren Einsatz von Telematikanwendungen und die
Nutzung innovativer Technologien konzentriert, wird sie der Nachhaltigkeit des
europäischen Verkehrssystems einen Schub geben. Der Innovationspfeiler wird im Rahmen der
einschlägigen Teile des neuen Forschungs- und Innovationsprogramms
Horizont 2020 umgesetzt[32].
–
Förderung innovativer und nachhaltiger
Güterverkehrsdienste – politisches Konzept Um
Effizienz und Nachhaltigkeit des europäischen Güterverkehrs und der europäischen
Güterlogistik zu erhöhen, schlägt die Kommission ein neues Konzept zur
Unterstützung der Güterverkehrsdienste im Zeitraum 2014 - 2020 vor. Angesichts der erzielten Ergebnisse und unter
Berücksichtigung des sich abzeichnenden politischen Hintergrunds wird das
Marco-Polo-II-Programm in seiner derzeitigen Form nicht fortgesetzt.
Stattdessen wird in das neue TEN-V-Programm ein Nachfolger des
Marco-Polo-Programms integriert, das mit Hilfe der CEF-Fördermittel umgesetzt
wird. Dieser Ansatz ermöglicht eine harmonisierte
und koordinierte Umsetzung der europäischen Verkehrspolitik. So wird das
Marco-Polo-Folgeprogramm insbesondere zu einer effizienten Verwaltung und
Nutzung der Verkehrsinfrastrukturen beitragen, indem der Einsatz innovativer
und nachhaltiger Güterverkehrsdienste innerhalb des multimodalen Kernnetzes
unterstützt wird, das die wichtigsten europäischen Verkehrsströme umfassen
soll. Diese Dienste sollten bedarfsgerecht und
wirtschaftlich sein, zu den Zielen eines umweltfreundlichen Verkehrs mit niedrigem
CO2-Ausstoß sowie zur Brennstoffsicherheit und zum Umweltschutz
beitragen und sich darüber hinaus durch Sicherheit und hohe Qualitätsstandards
auszeichnen. Sie sollten fortgeschrittene Technologien und operative Konzepte
unterstützen und zur Verbesserung der Zugänglichkeit innerhalb der Union
beitragen. Ferner sollten sie eine wichtige Rolle dabei spielen, Europas
Wirtschaft zu einem nachhaltigen Wachstum zu verhelfen, den Güterverkehrs- und
Logistiksektor zu einem von Europas Wachstumsmotoren werden zu lassen, den
Handel und die Mobilität der Menschen zu erleichtern, Wohlstand und
Arbeitsplätze zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen
aufrechtzuerhalten. Daher sollte das
neue Konzept, wie von der Kommission in Artikel 38 der neuen
TEN-V-Leitlinien vorgeschlagen, Folgendes beinhalten[33]: (g)
Verbesserung der nachhaltigen Nutzung der
Verkehrsinfrastrukturen sowie ihrer effizienten Verwaltung; (h)
Förderung der Einführung innovativer
Verkehrsdienste und neuer Kombinationen aus bereits bewährten Verkehrsdiensten,
auch durch den Einsatz intelligenter Verkehrssysteme und die Einrichtung
entsprechender Leitungsstrukturen; (i)
Erleichterung des Betriebs multimodaler
Verkehrsdienste und Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen
Verkehrsdienstleistern; (j)
Förderung eines effizienten Ressourceneinsatzes und
eines CO2-effizienten Betriebs in den Bereichen Fahrzeugantrieb,
Fahrzeugführung, System- und Betriebsplanung, gemeinsame Ressourcennutzung und
Zusammenarbeit; (k)
Analyse und Bereitstellung von Marktinformationen
und Marktbeobachtung, Flottenmerkmale und -leistung, Verwaltungsanforderungen
und Humanressourcen. In diesem
Zusammenhang gilt die Aufmerksamkeit auch Maßnahmen zur Förderung der
intermodalen Verbundfähigkeit und Interoperabilität der Güterverkehrsinformationen
und zur Erleichterung des Einsatzes von Dienstleistungen für Meeresautobahnen. Dies sollte
schließlich zu einer gezielten Förderung führen, die in die Vorgaben für
Politik und Infrastrukturen fest integriert ist, und Anreize für gewerbliche Unternehmen
bietet, sich für innovativere und nachhaltigere Lösungen zu entscheiden, die
ihnen helfen, die jeweiligen Risiken zu verringern und die wichtigsten Probleme
des Güterverkehrssektors zu lösen, z. B.: Mangelnde
Innovationsbereitschaft, Probleme mit der Verbundfähigkeit unterschiedlicher
Verkehrsträger, Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzierungen, unzureichende
Internalisierung der externen Kosten, ineffiziente Nutzung von Ressourcen und
fehlende Kooperation auf dem Markt. Das neue Konzept
dürfte Wirkung und Effizienz der EU-Finanzhilfen verbessern. Daher wird das
Format des aktuellen Instruments im Hinblick auf die Art der geförderten
Aktionen, die Verwaltungsstruktur und die Umsetzungsverfahren überarbeitet.
Ferner gilt es, das Konzept mit den operativen Strukturen der CEF in
angemessener Weise abzustimmen. Dies wird
möglicherweise dazu führen, dass von der reinen Anschubfinanzierung für die
Verkehrsverlagerung abgewichen wird, die beim laufenden Marco-Polo-Programm das
zentrale Element bildet. –
Maßnahmen und Umsetzung Die CEF sieht vor,
dass die Förderung nachhaltiger Güterverkehrsdienste in Form von
Finanzinstrumenten oder in Form von Zuschüssen erfolgen kann, wobei die
Finanzhilfe der EU 20 % der zuschussfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen
darf. Dieser Höchstfördersatz wird so angepasst, dass er auf dem Markt
Interesse weckt und gewährleistet ist, dass die für das Programm
bereitgestellten öffentlichen Mittel die notwendige Hebelwirkung entfalten[34]. Zuschüsse sollten
auf der Grundlage von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gewährt
werden, in denen die Förderbedingungen, die Förderfähigkeit sowie die Auswahl-
und Zuschlagskriterien entsprechend den in der CEF und in den TEN-V-Leitlinien
festgelegten Zielen und Schwerpunkten dargelegt sind. Operative Ziele, einschlägige Indikatoren und Mechanismen der
EU-Unterstützung werden gegebenenfalls auf die Ergebnisse des Leistungsaudits
zum Marco-Polo-Programm zurückgreifen, das derzeit vom Europäischen
Rechnungshof durchgeführt wird. [1] Verordnung
(EG) Nr. 1692/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
24. Oktober 2006 zur Aufstellung des zweiten Marco Polo-Programms
über die Gewährung von Finanzhilfen der Gemeinschaft zur Verbesserung der
Umweltfreundlichkeit des Güterverkehrssystems (Marco Polo II) und zur
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1382/2003, geändert durch die Verordnung
(EG) Nr. 923/2009 (ABl. L 328 vom 24.10.2006,
S. 1). [2] Evaluation
of the Marco Polo Programme 2003 – 2010, Europe Economics, April 2011. [3] Weißbuch:
Die europäische Verkehrspolitik bis 2010. Weichenstellungen für die Zukunft,
KOM(2001) 370 endg. vom 12.9.2001. [4] „Tonnenkilometer“
(tkm): die Beförderung einer Tonne Fracht oder ihres volumetrischen Äquivalents
über eine Entfernung von einem Kilometer. [5] Auf Grundlage
der Verordnung (EG) Nr. 1382/2003. [6] Auf
Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1692/2006. [7] Ex-ante
Bewertung von Marco Polo II (2007-2013), Ecorys, 2004; Schätzung des
Güterverkehranstiegs: PRIMES-Modell und EUROSTAT-Statistiken. [8] Gemäß den
Regeln des Programms ist die Finanzhilfe der niedrigste Wert, berechnet aus: 1)
den verlagerten Tonnenkilometern; 2) den kumulativen Verlusten über den
Förderzeitraum; und 3) 35 % der zuschussfähigen Kosten (50 % für
gemeinsame Lernaktionen). In der Praxis ist bei den meisten Aktionen zur
Verlagerung des Verkehrsaufkommens (ausgenommen gemeinsame Lernaktionen und
Einzelziele der katalytischen Aktionen) die Zahlung auf die Höchstzahl der
erreichten Tonnenkilometer begrenzt. [9] Verordnung
(EG) Nr. 923/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl.
L 266 vom 9.10.2009). [10] Die
Vermeidung von Verkehr lässt sich eher in Fahrzeugkilometer als in
Tonnenkilometern ausdrücken. Die Fahrzeugkilometer können in Tonnenkilometer
umgerechnet werden, wobei 1 Fahrzeugkilometer 20 Tonnenkilometer entspricht. [11] Die
Marco-Polo-II-Projekte werden voraussichtlich bis 2020 laufen. [12] Im
Güterverkehrssektor waren die Transportvolumen insgesamt rückläufig.
Einzelheiten hierzu siehe im Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen im
Anhang zu dieser Mitteilung. [13] Bei
Marco-Polo-I (Aufforderungen 2003-2006) wurden 11 Projekte nicht begonnen oder
nicht abgeschlossen und bei Marco-Polo-II (Aufforderungen 2007-2010) wurden
bislang 30 Projekte nicht begonnen oder nicht abgeschlossen. [14] Marco-Polo-Rechner (siehe http://ec.europa.eu/transport/marcopolo/index_en.htm). [15] Die für
den Rechner verwendeten Koeffizienten und Verfahren wurden mit der Zeit
angepasst. Die neueste Version des Rechners stützt sich auf das „Handbook on
estimation of external costs in the transport sector“ (IMPACT 2008). [16] Die mit
Hilfe des Rechners ermittelten Daten können nur als Richtwerte gelten. [17] In den
Jahren 2003, 2004, 2005 und 2006. [18] Die von
den ausgewählten Projekten erwartete Effizienz wird ermittelt, bevor eine
Auszahlung an die Projekte erfolgt, damit ist sie abhängig von den
Mittelbindungen. [19] Bezieht
sich auf Projekte, die im Rahmen folgender Aufforderungen zur Einreichung von
Vorschlägen ausgewählt wurden: 2007, 2008, 2009, 2010 und 2011. [20] Ausgehend
von den Mittelbindungen. [21] Einbeziehung
des Gewichts intermodaler Leerfahrten und leerer Straßenfahrzeuge. [22] Evaluation
of the Marco Polo Programme 2003 – -2006, Europe Economics, April 2007. Evaluation of the Marco Polo Programme 2003 – 2010, Europe Economics,
April 2011. [23] Die
Beschwerden wurden von der Kommission bzw. der EACI sorgfältig geprüft.
Daraufhin wurde seit der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2011 das
interne Evaluierungsverfahren im Hinblick auf wettbewerbliche Fragen
intensiviert. [24] Die für
die Ziele der Aktion notwendigen und hinreichenden Infrastrukturen,
einschließlich Einrichtungen für Güter und Fahrgäste. [25] Berücksichtigt
werden können lediglich der Anteil der Wertminderung der Infrastruktur, der in
der Laufzeit der Maßnahme eingetreten ist, und die Abschreibungsrate für die
tatsächliche Nutzung im Rahmen der Maßnahme. Die zuschussfähigen Kosten für
Zusatzinfrastruktur betragen höchstens 20 % der zuschussfähigen Gesamtkosten
der Aktion. [26] Siehe
Fußnote 8. [27] Siehe
Fußnote 22. [28] Diese Zahl
bezieht sich nur auf unabhängige KMU (also solche, die nicht mit anderen
Unternehmen verbunden sind). Quelle: EACI data. [29] Weißbuch
„Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem
wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem“
(KOM(2011) 0144). [30] Vorschlag
für eine Verordnung über Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen
Verkehrsnetzes, KOM(2011)650, S. 2. [31] Vorschlag
für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der
Fazilität „Connecting Europe“, KOM(2011) 665. [32] Vorschlag
für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das
Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020),
KOM(2011) 809 endg. [33] Die
TEN-V-Leitlinien und dieser Artikel durchlaufen derzeit das
Rechtsetzungsverfahren und können daher noch geändert werden. [34] Wie in
Fußnote 8 erläutert berechnet sich der Zuschuss für das laufende
Marco-Polo-Programm II aus: 1) den verlagerten Tonnenkilometern; 2) den
kumulativen Verlusten über den Förderzeitraum; und 3) den zuschussfähigen
Kosten. Die Daten zu den geförderten Projekten zeigen, dass die tatsächliche
Förderquote bei diesem Programm im Durchschnitt 10 % der gesamten
zuschussfähigen Kosten nicht überschreitet.