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Document 52013DC0229
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS Strategic Guidelines for the sustainable development of EU aquaculture
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Strategische Leitlinien für die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur in der EU
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Strategische Leitlinien für die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur in der EU
/* COM/2013/0229 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Strategische Leitlinien für die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur in der EU /* COM/2013/0229 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Strategische Leitlinien für die nachhaltige
Entwicklung der Aquakultur in der EU 1. Einleitung Die europäische Aquakultur bietet hochwertige
Erzeugnisse und entspricht dabei strengen Maßstäben für ökologische
Nachhaltigkeit, Tiergesundheit und Verbraucherschutz. Die hervorragende
Qualität der Meereserzeugnisse[1]
in der EU sollte eigentlich einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil für die
Aquakultur in der EU darstellen; dennoch stagniert die Aquakulturerzeugung in
der EU, während sie in anderen Weltregionen ein starkes Wachstum verzeichnet. Im Jahr 2010 wurden in der EU
1,26 Mio. Tonnen Aquakulturerzeugnisse mit einem Wert von
3,1 Mrd. EUR produziert. Der EU-Markt für Meereserzeugnisse wird
derzeit zu 25 % aus EU-Fischereien, zu 65 % aus Einfuhren und zu
10 % aus der EU-Aquakultur beliefert[2].
Der sichtbare Gesamtverbrauch von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen in der
EU belief sich auf rund 13,2 Mio. Tonnen[3]. Die verfügbaren Daten zeigen eine wachsende Lücke
– schätzungsweise 8 Mio. Tonnen – zwischen dem EU-weiten Verbrauch
von Meereserzeugnissen und den Fangmengen aus der Fischerei. Die Kommission und
die Mitgliedstaaten können dazu beitragen, diese Lücke durch ökologisch, sozial
und wirtschaftlich nachhaltige Aquakultur in der EU teilweise zu schließen. Ausgehend von der aktuellen Arbeitsproduktivität
würde jeder intern durch Aquakultur erzeugte Prozentpunkt des derzeitigen
EU-weiten Verbrauchs zwischen 3000 und 4000 Vollzeitarbeitsplätze schaffen[4]. Diese Zahl zeigt, dass
die Aquakultur, obwohl sie nur einen verhältnismäßig geringen Anteil an der
EU-Wirtschaft ausmacht, das Potenzial hat, Wachstum und Beschäftigung in den
Küsten- und Binnengebieten der EU anzukurbeln. Eine enge Zusammenarbeit mit der
verarbeitenden Industrie kann in beiden Bereichen weitere Arbeitsplätze
schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit weiter erhöhen. Die Aquakultur ist eine
der Säulen der EU-Strategie „Blaues Wachstum“[5],
ihre Weiterentwicklung kann zur Strategie „Europa 2020“ beitragen. 2. Aquakultur im Rahmen der
Reform der gemeinsamen Fischereipolitik Der Vorschlag zur Reform der Gemeinsamen
Fischereipolitik (GFP)[6]
zielt darauf ab, die Aquakultur durch eine offene Koordinierungsmethode zu
fördern: ein Verfahren zur freiwilligen Zusammenarbeit auf der Grundlage
strategischer Leitlinien und mehrjähriger nationaler Strategiepläne, in denen
gemeinsame Ziele und, soweit möglich, Indikatoren zur Messung der Fortschritte
bei der Verwirklichung dieser Ziele festgelegt sind. Um diese Ziele zu erreichen, sollten alle
relevanten Akteure eingebunden werden: Behörden, Industrie, Einzelhandel,
Verbraucherverbände sowie Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft.
Dabei soll der vorgeschlagene Beirat für Aquakultur eine wichtige Rolle
spielen. Mit diesen strategischen Leitlinien sollen die
Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden, ihre eigenen nationalen Ziele unter
Berücksichtigung ihrer jeweiligen Ausgangslage, ihrer nationalen Gegebenheiten
und institutionellen Strukturen festzulegen. Angelegenheiten, die dem EU-Recht
unterliegen, sind nicht Gegenstand der offenen Koordinierungsmethode, sondern
bilden die Grundlage dafür. Aquakultur ist auf sauberes und gesundes Meer- und
Süßwasser angewiesen. Durch das EU-Umweltrecht – insbesondere durch die
Wasserrahmenrichtlinie[7],
die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie[8]
und die Verordnung über die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder
Arten in der Aquakultur[9]
– wird sichergestellt, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind. In den
EU-Rechtsvorschriften sind zudem die für Aquakulturanlagen in der EU geltenden
hohen Standards in den Bereichen Gesundheit, Verbraucherschutz und ökologische
Nachhaltigkeit festgelegt. Dies hat finanzielle Auswirkungen für die Erzeuger,
kann jedoch in einen Wettbewerbsvorteil umgemünzt werden, wenn das Augenmerk
der Verbraucher auf Qualität gerichtet wird. Gleichzeitig kann hierdurch die
Akzeptanz der Aquakultur vor Ort erhöht werden. Die Reform der GFP gründet auf
diesen hohen Standards. Die Kommission beabsichtigt, die nationalen und
regionalen Verwaltungen bei der Umsetzung des EU-Umweltrechts zu unterstützen,
ohne den Erzeugern unnötige Lasten aufzubürden. Zu diesem Zweck wurden
Leitlinien zur Einbeziehung der Aquakultur in Natura-2000-Gebiete
veröffentlicht[10],
und die Kommission beabsichtigt, ähnliche Leitlinien für Aquakultur und die
Wasserrahmenrichtlinie sowie die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie zu
erarbeiten. 3. Strategische Leitlinien für
die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur in der EU Diese Mitteilung stützt sich auf die Ergebnisse
der Konsultationen von Interessenträgern und bezieht die Analyse der
Gemeinsamen Forschungsstelle[11]
ein. Um das Potenzial der Aquakultur in der EU auszuschöpfen, wird der
Schwerpunkt auf vier Bereichen liegen: Verwaltungsverfahren, koordinierte
Raumordnung, Wettbewerbsfähigkeit und gleiche Ausgangsbedingungen. Aquakultur kann ökologisch, sozial und
wirtschaftlich nachhaltig zu dem übergeordneten Ziel beitragen, die Lücke
zwischen dem EU-Verbrauch und der Herstellung von Meereserzeugnissen zu
schließen. Zu diesem Zweck wird jeder Mitgliedstaat aufgerufen, im mehrjährigen
nationalen Plan seine eigenen Wachstumsziele im Bereich der Aquakultur (Menge
und Wert) für den von diesem Plan abgedeckten Zeitraum anzugeben. 3.1. Vereinfachung von
Verwaltungsverfahren Verwaltungskosten und Vorlaufzeit sind wichtige
Faktoren der allgemeinen Wettbewerbsfähigkeit und der Entwicklung eines
Wirtschaftssektors. Derzeit liegen nur wenige Informationen über Zeiträume und
Kosten für die Zulassung neuer Aquakulturanlagen vor, und die Kommission hat
keine Kenntnis einer umfassenden Bestandsaufnahme der wesentlichen Hemmnisse.
Die vorliegenden Informationen deuten darauf hin, dass die Zulassungsverfahren
in mehreren Mitgliedstaaten oftmals etwa zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen[12]; es wurde auch von
Fällen mit deutlich längerer Dauer berichtet. Zum Vergleich: Aus Daten einer
Studie des Europäischen Parlaments geht hervor, dass die durchschnittliche
Dauer des Zulassungsverfahrens für Aquakulturbetriebe in Norwegen gewöhnlich
zwölf Monate betrug und nun durch die Einrichtung einer „einzigen
Ansprechstelle“ auf sechs Monate verkürzt wurde[13]. Dauer der Zulassungsverfahren für
Aquakulturbetriebe in ausgewählten Mitgliedstaaten und Norwegen (in Monaten) = Dauer der
Zulassungsverfahren für neue Aquakulturbetriebe = durchschnittliche
Dauer der Zulassungsverfahren für Offshore-Windparks in der EU[14] = gemeldete Dauer
der Zulassungsverfahren für landwirtschaftliche Betriebe in zwei
Mitgliedstaaten = angestrebte Dauer
der Zulassungsverfahren für neue KMU (Aktionsplan „Unternehmertum 2020“) Quellen: eigene Ausarbeitung anhand von Daten
aus SHoCMed, Windbarriers und der Studie des Europäischen Parlaments
IP/B/PECH/NT/2008 176 sowie von Informationen von Erzeugerorganisationen
und Behörden. Bei den meisten Aquakulturbetrieben handelt es
sich um KMU, die unverhältnismäßig stark unter der Bürokratie leiden: Der
relative Anteil der Verwaltungskosten im Vergleich zu Umsatz und Anzahl der
Beschäftigten kann bei KMU bis zu zehnmal höher sein als bei großen Unternehmen
in der Gesamtwirtschaft[15].
Die Verringerung von unnötigem Verwaltungsaufwand steht auf der politischen
Tagesordnung der Kommission nach wie vor ganz oben. Als Folgemaßnahme zur
Überprüfung des „Small Business Act“ (Regelung für kleine Unternehmen) vom
April 2011 hat die Kommission einen Aktionsplan zur Förderung
unternehmerischer Initiative in Europa vorgeschlagen. In dem Aktionsplan werden
die Mitgliedstaaten aufgefordert, den Zeitaufwand für die Zulassung und die
Ausstellung weiterer für eine Unternehmensgründung erforderlicher Genehmigungen
bis Ende 2015 auf einen Monat zu verkürzen[16], sofern die
Anforderungen des EU-Umweltrechts erfüllt sind. In einem ersten Schritt muss
eine umfassende Bestandsaufnahme vorgenommen werden: ·
Ziel für die Mitgliedstaaten: Mit dem Ziel, Verbesserungsmöglichkeiten bei den Verfahren zu erkennen
und den Verwaltungsaufwand zu verringern, werden die Mitgliedstaaten
aufgerufen, bis Ende 2013 folgende Daten zu erheben: (1)
Im Zeitraum 2007-2013 neu erteilte Zulassungen
(Zahl) (2)
Erfolgsquote von Zulassungsanträgen (in %) (3)
Anträge in Bearbeitung (Zahl) (4)
Durchschnittliche Dauer der Zulassungsverfahren (in
Monaten) (5)
Am Zulassungsverfahren beteiligte öffentliche
Stellen (Zahl) (6)
Durchschnittskosten von Zulassungsverfahren für
neue Unternehmen (in EUR) (7)
Durchschnittliche Laufzeit einer Zulassung (in
Jahren) ·
Ziele für die Kommission: Auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten erhobenen Daten sollen
in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden bis Sommer 2014 bewährte
Verfahren und Verbesserungsmöglichkeiten ermittelt werden, auch durch die
Unterstützung seitens der von der Kommission eingerichteten Hochrangigen Gruppe
unabhängiger Interessenträger im Bereich Verwaltungslasten, deren Aufgabe darin
besteht, den öffentlichen Verwaltungen der Mitgliedstaaten bei einer
effizienteren und stärker auf die Bedürfnisse der Interessenträger
ausgerichteten Umsetzung des EU-Rechts zu helfen[17]. Bis zum zweiten
Quartal 2014 sollen Leitlinien zu den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie
und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie im Bereich Aquakultur erarbeitet
werden, um die Mitgliedstaaten und die Wirtschaft bei der Umsetzung von
EU-Recht zu unterstützen und aufzuzeigen, wie Umweltschutz und nachhaltige
Aquakultur in Einklang gebracht werden können. ·
Ziel für den Beirat für Aquakultur: Bis April 2014 sollen ein Screening der Verwaltungsverfahren und eine
Bestandsaufnahme der wichtigsten Verwaltungslasten hinsichtlich Zeit- und
Kostenaufwand in verschiedenen Arten von Aquakulturbetrieben in den
Mitgliedstaaten vorgenommen werden. 3.2. Sicherung einer nachhaltigen
Entwicklung und des Wachstums der Aquakultur durch koordinierte Raumordnung Verschiedene Studien haben gezeigt, dass durch
Raumordnungspläne Unsicherheiten abgebaut, Investitionen erleichtert und die
Entwicklung von Sektoren wie Aquakultur oder Offshore-Anlagen für erneuerbare
Energien beschleunigt werden können[18].
Dem Platzmangel, der häufig als Hinderungsgrund für die Ausweitung der marinen
Aquakultur in der EU angeführt wird, kann abgeholfen werden, indem die am
besten für Aquakultur geeigneten Gebiete ermittelt werden, da die derzeitige
Nutzung von Flächen und Küstengewässern durch Aquakulturtätigkeiten begrenzt
scheint[19]. Im Vergleich zur maritimen Raumordnung ist die
Planung in Binnengebieten in der Regel ausgereifter, was u. a. auf das
Vorhandensein von Kataster- oder Bewertungssystemen zurückzuführen ist, über
die die betreffenden Institutionen leichten Zugang zu Informationen haben. Die
Ermittlung der am besten geeigneten Gebiete für Süßwasseraquakultur wird zu
einer Steigerung der Produktion bei verbessertem Schutz von Landschaft,
Lebensräumen und Artenvielfalt beitragen. In Raumordnungsplänen sollten die
durch extensive teichwirtschaftliche Aquakultur erbrachten Umweltleistungen
berücksichtigt werden. Ein solch komplexes Unterfangen im Bereich der
Meeresumwelt lässt sich in vielen Fällen nicht durch die Bedürfnisse der
Aquakultur allein rechtfertigen. Dieser Ansatz wurde jedoch beispielsweise im
Rahmen der irischen Erfahrungen mit CLAMS (koordinierte lokale
Managementsysteme für Aquakulturen)[20],
der regionalen Strategie für Aquakultur in Galicien[21] sowie des nationalen
Raumordnungsprojekts für Aquakultur in Finnland[22] verfolgt. Bestehende
Planungen, wie z. B. Standortpläne für Offshore-Windplattformen[23], können als
Ausgangspunkt dienen. Es wurden Leitlinien für die Raumordnung im Mittelmeer[24] und in der Ostsee[25] erstellt, die den
Mitgliedstaaten als Informationsgrundlage dienen können. Darüber hinaus können
auch Daten genutzt werden, die im Rahmen der Umsetzung der bestehenden
Rechtsvorschriften (z. B. Erneuerbare-Energien-Richtlinie, Gemeinsame
Fischereipolitik, Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, Wasserrahmenrichtlinie,
Habitat- und Vogelschutzrichtlinie) erhoben wurden. Die Kommission hat im
März 2013 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens
für die maritime Raumordnung und das integrierte Küstenzonenmanagement[26] verabschiedet. Für die
Erstellung und die Festlegung der allgemeinen Ziele und des Inhalts dieser
Pläne sind weiterhin die Mitgliedstaaten zuständig. Die Aquakultur kann, wenn sie nicht ordnungsgemäß
konzipiert und überwacht wird, erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben.
Deshalb sind einige Umweltauswirkungen der Aquakultur (z. B. Anreicherung
mit Nährstoffen und organischem Material, Kontamination durch gefährliche
Stoffe) in den EU-Rechtsvorschriften ausdrücklich geregelt. Die allgemeinen
Auswirkungen einzelner Betriebe umfassen zudem andere Arten von Belastungen
(z. B. Sedimentation, physikalische Störungen) und werden durch weitere
Faktoren beeinflusst, u. a. Art der kultivierten Organismen, Standort des
Betriebs und Anfälligkeit der örtlichen Umwelt. Laut einer Studie des
Europäischen Parlaments[27]
kann durch die Bewertung dieser Umweltaspekte im Rahmen des
Raumordnungsverfahrens der Verwaltungsaufwand für private Unternehmer
verringert und die Unsicherheit bezüglich der Zulassungsverfahren eingeschränkt
werden, so dass Investitionen attraktiver werden. Mehrere Studien und
Erfahrungen in anderen Wirtschaftszweigen[28]
bestätigen, dass durch das Ausräumen derartiger Probleme in einer frühen Phase
des Planungsprozesses die Auswirkungen auf die Umwelt minimiert, Widerstände
vor Ort abgebaut, unnötigen Verzögerungen vorgebeugt und die Erfolgschancen
neuer Projekte erhöht werden. Solche Erfahrungen können Aquakulturerzeugern
eine wertvolle Orientierungshilfe geben und dazu beitragen, die Nachhaltigkeit,
die gesellschaftliche Akzeptanz und die Wettbewerbsfähigkeit der Aquakultur in
der EU zu erhöhen. Da sowohl der Raum als auch die Belastbarkeit der
Umwelt in Meeres- und Binnengewässern begrenzt sind, sollte ein
ökosystemorientierter Ansatz angewendet werden. Besondere Sorgfalt sollte
walten, wenn es sich um empfindliche und geschützte Gebiete handelt; hier
bedarf es sorgfältiger Planungs- und Bewertungsverfahren. Positive Erfahrungen
mit der Einbeziehung der Aquakultur in Natura-2000-Gebiete zeigen, dass sich
eine rentable gewerbliche Tätigkeit und der Erhalt der Artenvielfalt nicht
ausschließen. Die durch extensive teichwirtschaftliche Aquakultur erbrachten
Umweltleistungen sind ein konkretes Beispiel dafür, dass eine Wirtschaftstätigkeit
den Anforderungen an den Erhalt eines Lebensraums oder einer Art entspricht. ·
Ziel für die Mitgliedstaaten: Aufbau einer koordinierten Raumordnung, einschließlich einer maritimen
Raumordnung auf der Ebene der einzelnen Meeresbecken, um sicherzustellen, dass
dem Potenzial und den Bedürfnissen der Aquakultur Rechnung getragen wird und
dass für die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur in Meeres- und
Binnengewässern angemessener Raum zugewiesen wird. ·
Ziel für die Kommission: Überwachung der Umsetzung der koordinierten maritimen Raumordnung und
Bekanntmachung von Studien und Erfahrungen, um den Mitgliedstaaten bei ihren
Planungen zu helfen. Durchführung eines Seminars zum Austausch über bewährte
Verfahren im Sommer 2014. 3.3. Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit
der EU-Aquakultur Aquakulturbetriebe in der EU sehen sich mit
verschiedenen Herausforderungen und Chancen konfrontiert, die maßgeschneiderte
Lösungen erfordern[29],
doch sie werden alle von einer verbesserten Marktorganisation und Strukturierung
der Erzeugerorganisationen für Aquakultur profitieren. Diese sind einer der
Schwerpunkte der Reform der gemeinsamen Marktorganisation (GMO) und des neuen
Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF). Produktions- und
Vermarktungspläne in Verbindung mit der Marktbeobachtungsstelle der EU sollten
den Aquakulturerzeugern helfen, Geschäftsmöglichkeiten zu erkennen und ihre
Marketingstrategien entsprechend anzupassen. Die steigenden Erwartungen der Verbraucher an
Qualität und Vielfalt von Nahrungsmitteln, insbesondere wenn sie aus lokaler
Erzeugung stammen, bieten neue Chancen, Küsten- und Binnengebiete aufzuwerten.
Koordinierte Maßnahmen auf lokaler Ebene zwischen Unternehmen, Behörden,
Vereinigungen, Forschungs-, Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen können dazu
beitragen, die örtliche Wirtschaft anzukurbeln und die steigende Nachfrage nach
örtlich und nachhaltig hergestellten Meereserzeugnissen zu befriedigen. Durch Diversifizierung ihres Angebots können sich
Erzeuger zusätzliche Einkommensquellen erschließen. So können beispielsweise
Angel- und Tourismusangebote oder die Internalisierung bestimmter vor- oder
nachgelagerter Tätigkeiten Geschäftsmöglichkeiten für Aquakulturerzeuger
eröffnen. Unternehmensentwicklung und Diversifizierung
können auch durch marktorientierte Forschung, Innovation und Wissenstransfer
gefördert werden. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten Synergieeffekte
zwischen nationalen Forschungsprogrammen und die Beteiligung der Wirtschaft an
Forschungs- und Innovationsmaßnahmen fördern und dabei insbesondere die
Umsetzung des strategischen Forschungsplans der Technologie- und
Innovationsplattform der europäischen Aquakultur sowie die Strategie für
blaues Wachstum[30]
einbeziehen. Durch die insbesondere in Mittel- und Osteuropa
verbreitete extensive Aquakultur in Fischteichen werden die Artenvielfalt
gefördert und wichtige Dienstleistungen und Geschäftsmöglichkeiten neben der
Nahrungsmittelerzeugung geboten, die bei angemessener Valorisierung zu größerer
Wettbewerbsfähigkeit führen können. Die Auswirkungen der Vorschriften für
Gebiete mit großem Artenreichtum, wie Natura-2000-Gebiete, und durch geschützte
Räuber (wie Kormorane) verursachte Einkommensverluste sowie freiwillige
Verpflichtungen zum Schutz der Artenvielfalt oder der Gewässer sollten von den
Behörden anerkannt werden. Ein wichtiger Aspekt bei der teichwirtschaftlichen
Aquakulturerzeugung in bestimmten Regionen sind Räuber, insbesondere Kormorane.
Die Vogelschutzrichtlinie[31]
enthält eine Ausnahmeregelung zum Schutz der Interessen von Fischerei und
Aquakultur. Die Mitgliedstaaten können diese Ausnahmeregelung in vollem Umfang
ausschöpfen, um Fischerei und Aquakultur vor ernsthaften Schäden durch
Kormorane zu bewahren. Zur Unterstützung der Mitgliedstaaten hat die Kommission
vor kurzem einen Leitfaden[32]
veröffentlicht, durch den die wichtigsten Aspekte im Zusammenhang mit der
Umsetzung der Ausnahmeregelungen geklärt werden sollen. ·
Ziel für die Mitgliedstaaten: Umfassende Nutzung der vorgeschlagenen GMO und des EMFF zur Förderung von
Unternehmenswachstum durch angemessene Mittelzuweisung für den
Aquakultursektor, einschließlich für Produktions- und Vermarktungspläne, und
bessere Verknüpfung von Forschung und Entwicklung mit der Industrie
(insbesondere KMU). Förderung von Bildungs- und Berufsförderprogrammen, die dem
Bedarf des Aquakultursektors Rechnung tragen. ·
Ziel für die Kommission: Koordinierung und Unterstützung von Forschung und Innovation im
Bereich Aquakultur durch alle einschlägigen EU-Programme und EU-Mittel.
Förderung des Austausches von Wissen, bewährten Verfahren und Innovationen,
einschließlich Ergebnissen aus EU-Forschungsprojekten. Schaffung einer
nutzerfreundlichen EU-Marktbeobachtungsstelle, um Marktinformationen
bereitstellen zu können. 3.4. Förderung gleicher Wettbewerbsbedingungen
für EU-Unternehmen durch Ausschöpfung ihrer Wettbewerbsvorteile Hohe Standards in den Bereichen Umweltschutz,
Tiergesundheit und Verbraucherschutz gehören zu den wichtigsten
Wettbewerbsfaktoren des EU-Aquakultursektors und sollten effizienter genutzt
werden, um auf den Märkten konkurrieren zu können. Die bestehenden Hygienekontrollen von
EU-Erzeugnissen sowie eingeführten Erzeugnissen gewährleisten bereits ein hohes
Maß an Lebensmittelsicherheit. Aufgrund gesellschaftlicher Anliegen haben
Verbraucher, NRO und Einzelhändler auch Garantien gefordert, dass die von ihnen
gekauften Nahrungsmittel unter Einhaltung sehr hoher ökologischer und sozialer
Nachhaltigkeitsstandards hergestellt wurden. Wenn das Ausmaß der Nachhaltigkeit
von EU-Aquakulturerzeugnissen entsprechend dargestellt und der Öffentlichkeit
kommuniziert wird, kann dies die Wettbewerbsfähigkeit und gesellschaftliche
Akzeptanz der Aquakultur und der Aquakulturerzeugnisse in der EU erhöhen. Neue
Etikettierungsvorschriften, wie sie in der GMO-Verordnung vorgeschlagen wurden,
könnten zu einer besseren Differenzierung von EU-Aquakulturerzeugnissen
beitragen; freiwillige Zertifizierungssysteme können dabei ebenfalls eine
Rolle spielen. Durch den Aufbau kurzer Nahrungsmittelketten können hochwertige
und besonders frische lokale Erzeugnisse zudem einen weiteren Pluspunkt für
räumliche Nähe ernten. Erfahrungen im Agrarsektor haben gezeigt, dass die
Nachfrage nach nachhaltig hergestellten hochwertigen Nahrungsmitteln steigt. So
stieg beispielsweise die Wachstumsrate ökologisch erzeugter Nahrungsmittel im
Einzelhandel auf den vier größten EU-Märkten deutlich stärker als die
allgemeine Nachfrage nach Nahrungsmitteln in der EU; dabei lag die
durchschnittliche jährliche Wachstumsrate bei ökologisch erzeugten
Nahrungsmitteln bei 7 - 15 % und bei nicht ökologischen
Nahrungsmitteln lediglich bei 2 - 5 %[33]. Nach Angaben der FAO
verzeichnete die ökologische Aquakultur in Europa zwischen 1998 und 2007 einen
jährlichen Anstieg um fast 30 %. Einige Einzelhändler spielen eine
wichtige Rolle dabei, zertifizierte Fischerzeugnisse auf den Markt zu bringen,
und tun dies im Rahmen ihrer allgemeinen sozialen Unternehmensverantwortung;
der Markteintritt größerer Einzelhändler war einer der entscheidenden Faktoren
für das rasche Wachstum der ökologischen Lebensmittelwirtschaft in den letzten
zehn Jahren. Die EU fördert in allen Bereichen hohe Umwelt-,
Sozial-, Gesundheits- und Pflanzenschutzstandards im Rahmen von
Handelsabkommen, die sie, auch im Bereich der Aquakultur, mit Drittländern
aushandelt. ·
Ziel für die Mitgliedstaaten: Förderung des Ausbaus von – auch grenzüberschreitenden –
Erzeugerorganisationen und Branchenverbänden. Dadurch würden kollektive
Verwaltung und/oder Selbstregulierungsinitiativen zwischen Erzeugern,
Verarbeitern und Einzelhändlern, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit
Verbraucherverbänden und NRO, erleichtert. Förderung, Umsetzung und Kontrolle
von Etikettierungsvorschriften und ‑bestimmungen. ·
Ziel für die Kommission: Sicherstellen der vollständigen Umsetzung der
Etikettierungsvorschriften, insbesondere hinsichtlich Frische, Herkunft und
Handelsname. Verbesserung der Markttransparenz und Verbreitung von
Marktinformationen über Trends auf lokaler, europäischer und internationaler
Ebene. Bis Ende 2013 Durchführung einer Informationskampagne zu den Stärken der
Aquakultur in der EU. ·
Ziel für den Beirat für Aquakultur: Förderung der Strukturierung der Aquakulturerzeugung und ‑vermarktung,
einschließlich Zertifizierung und Etikettierung. Beitrag zu besseren
Marktinformationen in dem Sektor. Förderung von Selbstregulierungsinitiativen
und Unterstützung bei der entsprechenden Kommunikation gegenüber den
Verbrauchern. 4. Eine neue Politik zur
Förderung der Aquakultur Die offene Koordinierungsmethode bietet einen
Rahmen für die Entwicklung nationaler Strategien und die Koordinierung der
Politik zwischen EU-Mitgliedstaaten. Durch dieses freiwillige Verfahren sollen
praktische Antworten auf die von den Mitgliedstaaten und Interessenträgern
erkannten Herausforderungen gefunden werden. Hierzu bedarf es eines
konzertierten Vorgehens zwischen der EU-Politik und nationalen Strategien unter
uneingeschränkter Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität. Um den Austausch von Know-how und bewährten
Verfahren zu erleichtern, werden alle Mitgliedstaaten aufgefordert, eine
nationale Ansprechstelle zu benennen, an die sich die Kommission wenden wird,
wenn z. B. Peer Reviews durchgeführt oder bewährte Verfahren festgestellt
und bekanntgemacht werden. 4.1. Mehrjähriger nationaler
Strategieplan für die Förderung einer nachhaltigen Aquakultur Um Maßnahmen zur Förderung der Aquakultur besser
koordinieren zu können, werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, im Rahmen von
Vorschlägen der Kommission, die derzeit mit dem Parlament und dem Rat erörtert
werden, einen mehrjährigen nationalen Strategieplan auf der Grundlage der in
dieser Mitteilung dargelegten strategischen Leitlinien der EU aufzustellen. Die
Kommission hat einen Entwurf für die Gliederung des Plans erstellt (Anhang 1),
um den Mitgliedstaaten die Arbeit zu erleichtern. Die mehrjährigen nationalen Pläne sollten den
Zeitraum 2014-2020 abdecken. Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen, bis
Ende 2017 eine Halbzeitbilanz der Umsetzung ihres Plans vorzunehmen. 4.2. Komplementarität mit dem
Europäischen Meeres- und Fischereifonds Mit dem EMFF-Vorschlag soll die Umsetzung der GFP
unterstützt werden. Jeder Mitgliedstaat wird aufgefordert, ein Operationelles
Programm (OP) aufzustellen, in dem die Maßnahmen aufgeführt sind, die durch den
EMFF finanziert werden sollen. Im Bereich der Aquakultur wäre es wichtig, dass
das OP mit dem genannten mehrjährigen nationalen Plan im Einklang steht, um die
Kohärenz der gesamten Politik zu gewährleisten. 4.3. Austausch bewährter Verfahren Durch die offene Koordinierungsmethode soll auch
ein wechselseitiger Lernprozess in den Mitgliedstaaten angestoßen werden. Ein
wichtiges Instrument sind dabei Peer-Review-Seminare, in denen sich die
Mitgliedstaaten über die Effizienz festgestellter bewährter Verfahren in
Politikbereichen, bei Programmen oder institutionellen Regelungen,
einschließlich der Bewertung und Eindämmung von Umweltauswirkungen,
austauschen und diese bewerten können. Sie bieten EU-weite Lernmöglichkeiten
zum Umsetzungsverfahren oder zu politischen Konzepten. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, drei
Vorschläge für bewährte Verfahren in ihren mehrjährigen nationalen Plan
aufzunehmen. Die Kommission beabsichtigt, mindestens einmal jährlich
Peer-Review-Seminare zu veranstalten, um ausgewählte bewährte Verfahren
vorzustellen und einen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zu
ermöglichen. 4.4. Beirat für Aquakultur Der Dialog mit den Interessenträgern hat sich für
die Verwirklichung der Ziele der GFP als wesentlich erwiesen. Durch die
Schaffung des Beirats für Aquakultur sollten die Kommission und die
Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden, von dem Wissen und der Erfahrung
aller Interessenträger zu profitieren. Aufgabe des Beirats für Aquakultur ist es,
politischen Entscheidungsträgern Empfehlungen an die Hand zu geben und sie
dabei zu unterstützen, faktengestützte Entscheidungen zu treffen. Die
Kommission fördert die aktive Beteiligung aller maßgeblichen Interessenträger:
Erzeuger, vorgelagerte Akteure (Futtermittellieferanten,
Forschungseinrichtungen, Tierärzte, Ausrüstungslieferanten), nachgelagerte
Tätigkeiten (u. a. Ernte, Transport lebender Tiere, Verarbeitung, Ausfuhr,
Vertrieb), Verbraucherverbände, nichtstaatliche Umweltorganisationen, Gewerkschaften
usw. 4.5. Nächste Schritte Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, der
Kommission ihren mehrjährigen nationalen Plan spätestens zusammen mit dem
Operationellen Programm vorzulegen. Bis April 2014 beabsichtigt die Kommission,
einen zusammenfassenden Bericht über alle nationalen Pläne zu erstellen, um den
Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten zu ermöglichen und bewährte
Verfahren bekanntzumachen. Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen, bis
Ende 2017 eine Halbzeitbilanz der Umsetzung ihres mehrjährigen nationalen
Plans zu erstellen, auf deren Grundlage die Kommission prüfen möchte, ob die
strategischen Leitlinien überarbeitet werden sollten. ANHANG Entwurf der Gliederung eines mehrjährigen
nationalen Plans für die Entwicklung einer nachhaltigen Aquakultur 1. Nationaler Kontext und
Zusammenhang mit den wichtigsten nationalen Ziele ·
Nationale Situation und strategisches Konzept zur
Verwirklichung der wichtigsten Ziele der EU ·
Quantifiziertes nationales Wachstumsziel
(2014-2020) 2. Reaktion auf die strategischen
Leitlinien (a)
Vereinfachung von Verwaltungsverfahren (1)
Bewertung der nationalen Situation: (a)
Qualitative Beschreibung der
Verwaltungsorganisation (hauptverantwortliche Stellen für Zulassungen,
Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Verwaltungen usw.) (b)
Quantitative Angaben und Erläuterungen: siehe
Auflistung im Haupttext (2)
Wichtigste Aspekte der beabsichtigten politischen
Reaktion: geplante Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands (3)
Gegebenenfalls entsprechende quantitative
Zielvorgaben und Indikatoren (z. B. zu erwartende Reduzierung der
Verwaltungskosten und/oder Zeiträume usw.) (b)
Sicherung von nachhaltiger Entwicklung und
Wachstum des Aquakultursektors durch koordinierte Raumordnung (1)
Bewertung der nationalen Situation: bestehender
Rahmen für Raumordnung (im Meer und an Land), Verteilung der Zuständigkeiten,
bereits bestehende Raumordnungspläne (2)
Wichtigste Aspekte der beabsichtigten politischen
Reaktion: Art der Förderung der Raumordnung unter Berücksichtigung der
Erfordernisse der Aquakultur (3)
Gegebenenfalls entsprechende quantitative
Zielvorgaben und Indikatoren (z. B. Anzahl und Fläche von neu
ausgewiesenen Bereichen für Aquakultur, Anzahl angenommener regionaler
Aktionspläne) (c)
Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der
EU-Aquakultur (1)
Bewertung der nationalen Situation: Stärken und
Schwächen des nationalen Aquakultursektors, bestehende Unterstützung für
Forschung und Entwicklung, Bereiche, in denen eine erhöhte Wettbewerbsfähigkeit
am dringlichsten ist (2)
Wichtigste Aspekte der beabsichtigten politischen
Reaktion: geplante Maßnahmen zur Förderung von Innovationen und Verbindungen
zwischen Forschung und Entwicklung einerseits und Industrie andererseits usw. (3)
Gegebenenfalls entsprechende quantitative
Zielvorgaben und Indikatoren (z. B. Zahl der Partnerschaften zwischen
Industrie und Akteuren im Bereich Forschung und Entwicklung) (d)
Förderung gleicher Wettbewerbsbedingungen
für EU-Unternehmen durch Ausschöpfung ihrer Wettbewerbsvorteile (1)
Bewertung der nationalen Situation:
Erzeugerorganisationen, bestehende Regelungen zur Anerkennung von
Nachhaltigkeit (z. B. von großen nationalen Einzelhändlern freiwillig
eingehaltene Regelungen), Wahrnehmung der Aquakultur in der breiten
Öffentlichkeit (2)
Wichtigste Aspekte der beabsichtigten politischen
Reaktion (2014-2020): geplante Maßnahmen zur Verbesserung des Ansehens von
EU-Aquakulturerzeugnissen (z. B. Informationskampagnen, Förderung der
Beteiligung an freiwilligen Regelungen, Unterstützung der ökologischen Aquakultur) (3)
Gegebenenfalls entsprechende quantitative
Zielvorgaben und Indikatoren (z. B. prozentualer Anteil der organischen
und/oder zertifizierten Aquakultur usw.) 3. Governance und Partnerschaft ·
Grundlegende Beiträge der wichtigsten Beteiligten
(regionale und/oder lokale Behörden, Industrie, Interessenträger und NRO) ·
Zusammenhang mit den Prioritäten des EMFF-OP und
Mittelzuweisungen (EMFF und andere EU- oder nationale Mittel) ·
Name und Kontaktdaten der nationalen Ansprechstelle
für die Förderung einer nachhaltigen Aquakultur 4. Bewährte Verfahren ·
Identifizierung und Beschreibung von drei
nationalen bewährten Verfahren [1] Für die Zwecke dieser Mitteilung umfasst die Bezeichnung
„Meereserzeugnisse“ alle Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse. [2] SEC(2011) 883. [3] Auswertung von Eurostat-Daten durch die GD MARE. [4] Auswertung von STECF-Daten (STECF-OWP-12-03) durch die
GD MARE. [5] COM(2012) 494. [6] KOM(2011) 425. [7] Richtlinie 2000/60/EG. [8] Richtlinie 2008/56/EG. [9] Verordnung (EU) Nr. 304/2011. [10] http://ec.europa.eu/environment/nature/natura2000/management/docs/Aqua-N2000%20guide.pdf [11] Technischer Bericht der GFS „Erarbeitung von
Leistungsindikatoren für die europäische Aquakultur“. [12] Daten aus dem FAO-Projekt SHoCMed in Verbindung mit
Angaben von Erzeugerorganisationen und Behörden http://www.faosipam.org/?pag=content/_ShowPortal&Portal=SHOCMED. [13] http://www.europarl.europa.eu/committees/en/studiesdownload.html?languageDocument=EN&file=29819 [14] http://www.windbarriers.eu/fileadmin/WB_docs/documents/WindBarriers_report.pdf [15] http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/business-environment/administrative-burdens/ [16] COM(2012) 795 final. [17] Weitere Informationen über die die Hochrangige Gruppe: http://ec.europa.eu/dgs/secretariat_general/admin_burden/ind_stakeholders/ind_stakeholders_en.htm. [18] http://ec.europa.eu/maritimeaffairs/documentation/studies/documents/economic_effects_maritime_spatial_planning_en.pdf; http://www.windbarriers.eu/fileadmin/WB_docs/documents/WindBarriers_report.pdf [19] Technischer Bericht der GFS „Erarbeitung von
Leistungsindikatoren für die europäische Aquakultur“. [20] http://www.bim.ie/media/bim/content/BIM_CLAMS_Explanatory_Handbook.pdf [21] http://www.intecmar.org/esga/ [22] http://www.mmm.fi/en/index/frontpage/Fishing,_game_reindeer/Fisheriesindustry/aquaculture.htm [23] Z. B. Fahrplan für „Windspeed“ siehe http://www.windspeed.eu/. [24] Entschließung GFCM/36/2012/1 http://www.faosipam.org/GfcmWebSite/docs/RecRes/RES-GFCM_36_2012_1.pdf. [25] http://www.aquabestproject.eu [26] COM(2013) 133 final. [27] http://www.europarl.europa.eu/committees/en/studiesdownload.html?languageDocument=EN&file=29819 [28] Siehe z. B. http://ec.europa.eu/environment/nature/natura2000/management/guidance_en.htm, http://www.project-gpwind.eu/. [29] http://www.europarl.europa.eu/committees/en/pech/studiesdownload.html?languageDocument=EN&file=29823 [30] COM(2012) 494. [31] Richtlinie 79/409/EWG des Rates. [32] http://ec.europa.eu/environment/nature/cormorants.htm [33] Eurostat-Daten und http://ec.europa.eu/agriculture/analysis/markets/organic_2010_en.pdf.