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Document 52013AP0012

P7_TA(2013)0012 Ratingagenturen ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Januar 2013 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen (KOM(2011)0747 — C7-0420/2011 — 2011/0361(COD)) P7_TC1-COD(2011)0361 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 16. Januar 2013 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. …/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen

ABl. C 440 vom 30.12.2015, p. 193–194 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

30.12.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 440/193


P7_TA(2013)0012

Ratingagenturen ***I

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Januar 2013 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen (KOM(2011)0747 — C7-0420/2011 — 2011/0361(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

(2015/C 440/26)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2011)0747),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0420/2011),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

in Kenntnis der vom schwedischen Parlament im Rahmen des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit vorgelegten begründeten Stellungnahme, in der geltend gemacht wird, dass der Entwurf eines Gesetzgebungsakts nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist,

in Kenntnis der Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 2. April 2012 (1),

in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 29. März 2012 (2),

in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 5. Dezember 2012 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie der Stellungnahme des Rechtsausschusses (A7-0221/2012),

1.

legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


(1)  ABl. C 167 vom 13.6.2012, S. 2.

(2)  ABl. C 181 vom 21.6.2012, S. 68.


P7_TC1-COD(2011)0361

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 16. Januar 2013 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. …/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) Nr. 462/2013.)


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