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Document 52012XR2494

Entschließung des Ausschusses der Regionen: „Eine nachhaltige Zukunft für die Wirtschafts- und Währungsunion“

ABl. C 62 vom 2.3.2013, p. 8–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

2.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 62/8


Entschließung des Ausschusses der Regionen: „Eine nachhaltige Zukunft für die Wirtschafts- und Währungsunion“

2013/C 62/02

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN (AdR)

gestützt auf die endgültigen Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 13./14. Dezember 2012;

gestützt auf den Bericht "Auf dem Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion", der vom Präsidenten des Europäischen Rates, Herman Van Rompuy, gemeinsam mit den Präsidenten der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank und der Eurogruppe erstellt wurde (5. Dezember 2012);

gestützt auf die Mitteilung der Europäischen Kommission "Ein Konzept für eine vertiefte und echte Wirtschafts- und Währungsunion" (COM (2012) 777/2 – 28. November 2012);

gestützt auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2012 mit Empfehlungen an die Kommission zum Bericht der Präsidenten des Europäischen Rates, der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank und der Eurogruppe "Auf dem Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion";

gestützt auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Januar 2013 zu den öffentlichen Finanzen in der WWU – 2011 und 2012;

1.

betont, dass die Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) von grundlegender Bedeutung ist, um nachhaltiges Wachstum, sozialen Fortschritt und eine stärkere politische Integration in der EU zu erreichen;

2.

bedauert, dass eine Reihe haushalts- und wirtschaftspolitischer Fragen, die in dem Konzept der Europäischen Kommission für eine vertiefte und echte Wirtschafts- und Währungsunion und dem vom Präsidenten des Europäischen Rates gemeinsam mit den Präsidenten der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank und der Eurogruppe erstellten Bericht hervorgehoben werden, nicht in die endgültigen Schlussfolgerungen des Europäischen Rates aufgenommen und auf die Tagung des Europäischen Rates im Juni 2013 verschoben wurden;

3.

fordert die Einbeziehung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in den Prozess des Europäischen Semesters auf Ebene der Mitgliedstaaten und die Mitwirkung des AdR auf Ebene der EU-Organe, weil haushaltspolitische Koordinierung in diesem Rahmen auch Koordinierung der regionalen und kommunalen Haushalte bedeutet. Damit die haushaltspolitische Koordinierung wirksam greifen kann, muss die Aufteilung der Verantwortung dafür zwischen EU, Mitgliedstaaten und regionaler und lokaler Ebene eindeutig und klar sein;

4.

betont, dass sich europäische Beschlüsse im Bereich der WWU nicht nur maßgeblich auf die Finanzen der einzelnen Mitgliedstaaten, sondern auch der Gebietskörperschaften auswirken; betont in diesem Zusammenhang, dass die Fiskalautonomie der Gebietskörperschaften unter anderem durch Artikel 4 des Vertrags über die Europäische Union garantiert wird, und fordert daher größere Synergien zwischen den Haushalten der EU, der einzelnen Mitgliedstaaten und der Gebietskörperschaften;

5.

verweist in diesem Zusammenhang auf die Aufforderung des Europäischen Parlaments an die Kommission (1), in ihrem nächsten Jahreswachstumsbericht "umfassend auf die Rolle des Haushaltsplans der EU im Rahmen des Europäischen Semesters einzugehen und diese anhand faktisch belegbarer, konkreter Daten über die auslösenden, verstärkenden, synergetischen und ergänzenden Auswirkungen des Semesters auf die allgemeinen öffentlichen Ausgaben auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene hervorzuheben";

6.

bekundet erneut, dass er die vom Europäischen Parlament an die Mitgliedstaaten gerichtete Forderung nach Unterzeichnung eines "Paktes für soziale Investitionen" nach dem Muster des Euro-Plus-Paktes unterstützt. Darin würden Ziele für soziale Investitionen festgelegt, die die Mitgliedstaaten tätigen müssten, um die beschäftigungs-, sozial- und bildungspolitischen Ziele der Europa-2020-Strategie zu erreichen;

7.

betont, dass man sich bei der Bewältigung der Wirtschaftskrise nun auf die Funktionsfähigkeit und Entwicklung der vereinbarten neuen Mechanismen konzentrieren muss, z.B. durch Einbeziehung der regionalen und lokalen Ebene in das Europäische Semester;

8.

begrüßt den Hinweis in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (2), dass "Möglichkeiten, die der bestehende haushaltspolitische Rahmen der Union bietet, um den Bedarf an produktiven öffentlichen Investitionen mit den Zielen der Haushaltsdisziplin in Einklang zu bringen", im Rahmen der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspaktes "in vollem Umfang" genutzt werden sollten. Vor dem Hintergrund der jüngsten Erkenntnisse des Internationalen Währungsfonds, dass sogenannte "Fiskalmultiplikatoren", die die negativen Auswirkungen der Haushaltskonsolidierungen auf das Wachstum messen, "erheblich höher" seien, als von Analysten während der Schuldenkrise erwartet, gewinnt dieses Ziel umso mehr an Bedeutung; erwartet daher von der Kommission, dass sie dieses Thema im Rahmen der angekündigten Mitteilung über die Qualität der öffentlichen Ausgaben eingehender behandelt und darin u.a. auch die Frage nach einer Differenzierung zwischen "laufenden Ausgaben" und "Investitionen" in der Berechnung des Haushaltsdefizits berücksichtigt, um zu vermeiden, dass öffentliche Investitionen mit langfristigen Nettogewinnen erschwert werden;

Integrierter Finanzrahmen

9.

betont, dass die Fragilität des Bankenwesens in mehreren Mitgliedstaaten und der EU als Ganzes die öffentlichen Finanzen gefährdet und eine besonders gravierende Auswirkung auf regionaler und lokaler Ebene hat; bedauert daher, dass die Kosten zur Bewältigung der Bankenkrise zu einem Großteil von den Steuerzahlern zu tragen waren und das Wachstum der Realwirtschaft beeinträchtigen;

10.

betont, dass alle im Zusammenhang mit der Bankenunion getroffenen Maßnahmen mit einer Verbesserung der Transparenz und Rechenschaftspflicht einhergehen müssen, da diese Maßnahmen tiefgreifende Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen der Mitgliedstaaten und der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie auf die Banken und Bürger haben können;

11.

begrüßt die Einigung des Rates und des Europäischen Parlaments über ein einheitliches Aufsichtsverfahren als Regulierungsrahmen für Banken in der Europäischen Union und weist in diesem Zusammenhang auf die Rolle der Regionalbanken bei der Bereitstellung von Kapital für KMU und für auf territoriale Entwicklung ausgerichtete öffentliche Investitionsvorhaben hin;

12.

unterstützt die Vorschläge für eine Richtlinie zur Bankensanierung und -abwicklung und für eine Richtlinie zu den Einlagensicherungssystemen und stimmt zu, dass sie vorrangig angenommen werden sollten; betont jedoch, dass die dadurch eingeführten Regelungen, insbesondere das Aufsichts- und Kontrollsystem, verhältnismäßig sein müssen;

13.

ist der Ansicht, dass für das langfristige Ziel des einheitlichen europäischen Einlagensystems einheitliche, gemeinsame hohe Anforderungen notwendig sind, die den jeweiligen nationalen Gegebenheiten im Finanzsektor ausreichend Rechnung tragen;

14.

fordert die Europäische Kommission auf, möglichst bald legislative Folgemaßnahmen zum Liikanen-Bericht (3) über die rechtliche Trennung bestimmter, besonders risikoreicher Finanzgeschäfte vom Einlagengeschäft für Bankengruppen vorzulegen;

15.

fragt die Kommission, warum sie die zugesagte Vorlage eines Berichts über die Errichtung einer unabhängigen europäischen Ratingagentur auf Ende 2016 verschoben hat;

Integrierter Haushaltsrahmen

16.

stimmt zu, dass die WWU durch angemessene haushaltspolitische Regelungen flankiert werden muss, und unterstützt in diesem Zusammenhang die rasche Annahme des "Zweierpakets", das das "Sechserpaket" und den Anfang 2013 in Kraft getretenen Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung (kurz SKS-Vertrag oder Fiskalpakt) ergänzen soll;

17.

unterstützt die vom Europäischen Parlament an die Mitgliedstaaten gerichtete Forderung, "die Zuständigkeit, die Rolle, die Finanztransfers und die Einnahmequellen der einzelnen Ebenen der Regierung (national, regional und lokal) bei der Sicherstellung eines Rahmens für solide und tragfähige öffentliche Finanzen klarzustellen, insbesondere durch Berücksichtigung der Auswirkungen des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion auf die finanzpolitische Autonomie kommunaler und regionaler Instanzen"; empfiehlt daher, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gemäß dem Grundsatz der Multi-Level-Governance gebührend in die weitere Ausarbeitung und anschließende Umsetzung dieser Regelungen einbezogen werden;

18.

bedauert, dass in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates nicht auf die zur Unterstützung nationaler Wirtschaftsreformen und zur Abfederung asymmetrischer Schocks notwendige Fiskalkapazität eingegangen wird. Nach Überzeugung des AdR ist eine solche Fiskalkapazität für eine vertiefte und echte WWU unerlässlich;

19.

hält es für richtig, für den Fall der Einführung einer Fiskalkapazität diese einer gemeinsamen Beschlussfassung und Durchführung auf WWU-Ebene zu unterziehen, gleichzeitig aber auch auf freiwilliger Basis den Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets zu öffnen;

20.

unterstützt die vom Europäischen Parlament an die Kommission gerichtete Forderung, schnellstmöglich einen Fahrplan zur gemeinsamen Ausgabe öffentlicher Schuldinstrumente vorzulegen;

21.

geht davon aus, dass bei möglicher Einführung einer Fiskalkapazität diese auf kurze Sicht getrennt vom mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) zu behandeln und auf lange Sicht als gesondertes, "WWU-eigenes" Haushaltsverfahren zu betrachten wäre, allerdings nur unter der Bedingung, dass die im Vertrag vorgesehenen Verfahren eingehalten und dadurch Transparenz und demokratische Aufsicht gewahrt werden;

Integrierter wirtschaftspolitischer Rahmen

22.

ist der Auffassung, dass die Europa-2020-Strategie von zentraler Bedeutung für die Stärkung des wirtschaftliches Aspekts der WWU ist, während der Schwerpunkt in den letzten Jahren in erster Linie auf dem währungspolitischen Aspekt lag;

23.

betont, wie wichtig das aus der Umsetzung der Binnenmarktbestimmungen entstehende Wachstumspotenzial ist, sofern der Binnenmarkt ordnungsgemäß funktioniert und auf Kernbereiche abzielt, in denen Spielraum für Innovation und für die Schaffung guter Arbeitsplätze vorhanden ist;

24.

begrüßt die Errichtung eines Mechanismus für eine stärkere Koordinierung, Konvergenz und Durchsetzung strukturpolitischer Maßnahmen, der auf Vereinbarungen vertraglicher Art zwischen den Mitgliedstaaten und den EU-Organen beruht, sofern die demokratische Rechenschaftspflicht nicht umgangen wird. Er stimmt zu, dass diese Vereinbarungen von Fall zu Fall getroffen werden sollten, und begrüßt, dass sie von einer befristeten, gezielten und flexiblen finanziellen Unterstützung flankiert werden sollen; weist in diesem Zusammenhang auf die besondere Rolle lokaler und regionaler Finanzierungen von Investitionen hin und fordert daher, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften – unter Berücksichtigung der nationalen Rechtsvorschriften – in die Ausarbeitung vertraglicher Vereinbarungen einbezogen werden;

25.

stimmt vollkommen zu, dass wirtschaftspolitische Maßnahmen auf die Förderung eines starken, nachhaltigen und integrativen Wirtschaftswachstums ausgerichtet sein müssen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und die Beschäftigung anzukurbeln, damit Europa eine hochattraktive soziale Marktwirtschaft bleibt und das europäische Sozialmodell erhalten wird. Er betont, dass die wichtigsten Vehikel für das Erreichen dieses Ziels die Europa-2020-Strategie und der Jahreswachstumsbericht sind;

26.

begrüßt den Vorschlag, sämtliche größeren, von den Mitgliedstaaten geplanten wirtschaftspolitischen Reformen im Voraus zu erörtern und sie gegebenenfalls in den Mitgliedstaaten aufeinander abzustimmen. Er betont, dass an einer derartigen Diskussion auf Ebene der EU die Organe und beratenden Einrichtungen der EU und auf Ebene der Mitgliedstaaten die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und andere Interessenträger mitwirken sollten;

27.

begrüßt, dass der Bericht der Europäischen Kommission 2012 über die öffentlichen Finanzen in der WWU den lokalen und regionalen öffentlichen Finanzen ein Kapitel widmet, und fordert die Kommission auf, ihre Analysekapazität im Bereich der Dezentralisierung der öffentlichen Ausgaben auch in künftigen Berichten aufrechtzuerhalten;

28.

begrüßt den Vorschlag aus dem Jahreswachstumsbericht, die fünf im März 2012 festgelegten Prioritäten beizubehalten, und unterstützt die Einführung folgender Elemente:

die Aufnahme einer regionalen Dimension in den Jahreswachstumsbericht, die den Akzent auf die lokale und regionale Dimension der Europa-2020-Strategie sowie auf die Achtung des Subsidiaritätsprinzips und der Kompetenzverteilung in jedem Mitgliedstaat sowohl für länderspezifische Empfehlungen als auch für die Ausarbeitung nationaler Reformprogramme legt;

die Einbeziehung von Vertretern der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den laufenden Dialog zwischen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten, insbesondere in Fragen, die in direktem Zusammenhang mit lokalen und regionalen Kompetenzen stehen;

Verstärkte politische Steuerung: demokratische Legitimität und Rechenschaftspflicht

29.

unterstreicht, dass Demokratie und Legitimität bei der Gestaltung der WWU gewährleistet werden müssen. Der AdR ist daher erfreut, dass dem Europäischen Parlament eine Schlüsselrolle zukommen soll und dass die nationalen Parlamente einbezogen werden, und fordert eine Beteiligung der lokalen und regionalen Ebene an diesem Prozess, insbesondere der Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen und ihrer Parlamente;

30.

würde eine stärkere demokratische Rechenschaftspflicht der Troika in Form von Anhörungen ihrer Mitglieder durch das Europäische Parlament begrüßen;

31.

stellt fest, dass die Diskussion über die WWU stark mit der allgemeinen Debatte über die Zukunft der EU zusammenhängt, an der sich der AdR aktiv beteiligt, um die Ansichten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU zu vertreten;

32.

beauftragt den Präsidenten des Ausschusses der Regionen, die Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, dem Präsidenten des Europäischen Rates, dem Präsidenten der Europäischen Kommission, dem irischen EU-Ratsvorsitz sowie dem bevorstehenden litauischen Ratsvorsitz zu übermitteln.

Brüssel, den 1. Februar 2013

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


(1)  Entschließung des Europäischen Parlaments: "Europäisches Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Umsetzung der Prioritäten für 2012".

(2)  Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, 13./14. Dezember 2012, Kapitel I "Wirtschaftspolitik", Punkt 2.

(3)  http://ec.europa.eu/internal_market/bank/docs/high-level_expert_group/report_de.pdf.


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